Dr. Thadäus Rudolf König
Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
Okay, damit ist der Antrag zurückgezogen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Wolf zu Wort gemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich wollte ich für die sachliche Diskussion danken. – Ob ich vielleicht ein frisches Glas bekommen könnte? Ich möchte mein Glas, ehrlich gesagt, nicht mit Herrn Höcke teilen.
(Zwischenruf Abg. Höcke: Frau Finanzminis-
terin, ich möchte Ihre Rede nicht hören!)
(Beifall AfD)
Vielleicht hätte es ihm geholfen, das eine oder andere Argument zur Kenntnis zu nehmen, aber ich werde damit fertig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie, Herr Präsident, dass ich meine Rede mit einem ganz herzlichen Glückwunsch an Frank Heilmann beginne, der heute hier seinen 70. Geburtstag feiert. Ich glaube tatsächlich – er hätte alle Chancen gehabt, den Tag zu Hause zu verbringen –, dass es für ihn ein Geburtstagsgeschenk ist, diesen Tag im Herzen des Parlamentarismus, der für ihn eine ganz besondere Bedeutung hat, zu verbringen. Wenn es nicht Menschen wie ihn gäbe – und von denen gibt es zum Glück viele in der Landtagsverwaltung –, die den Parlamentarismus als ganz besondere Herzensaufgabe verstehen und auf eine ganz besondere Art und Weise leben, würden wir nicht in einer solch standhaften Demokratie leben. Ich bin dafür herzlich dankbar und gratuliere Ihnen von dieser Stelle ganz herzlich zum Geburtstag.
(Beifall CDU, BSW)
Ich begrüße auch die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes – das ist bisher, glaube ich, noch nicht passiert. Ich freue mich, dass Sie dieser Debatte folgen und gehe davon aus, dass der Gemeinde- und Städtebund sich auch in die weitere Debatte intensiv einbringen wird, so wie er es in den letzten Wochen intensiv getan hat. Auch für diesen Austausch bin ich dankbar. Die heutige Debatte und die Einbringung der verschiedenen Gesetzentwürfe stehen aus meiner Sicht unter der Überschrift: Gerechtigkeit ist keine Hexerei. Jeder von Ihnen – und ich gehe davon aus, wirklich jeder, egal ob auf der Tribüne oder hier unten im Plenarsaal, in der Verwaltung oder in der Regierung – wird in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche geführt haben, in denen Menschen zu Recht mit dem Blick auf ihren Grundsteuerbescheid mit einer gewissen Frustration unterwegs waren, die Welt nicht mehr verstanden haben, warum der Staat in dieser Weise das Wohnen stärker belastet, als das in der bisherigen Zeit der Fall war. Ich bin – und das will ich ausdrücklich sagen und will mich zuerst dem Gesetzentwurf der Linken widmen – der Initiative dankbar, freue mich und begrüße das ausdrücklich. Der Zwischenruf der Kollegin König-Preuss wies darauf hin, dass Weiterentwicklung ja gut ist. Ich will den Halbsatz hinzufügen: Ja, aber bitte seriös.
(Beifall BSW)
Der Gesetzentwurf enthält, so gut er gemeint ist, Lücken und ist in der vorgelegten Fassung nicht zustimmungsfähig. Zum einen ist weder erkennbar noch nachvollziehbar, worauf die Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 von 1.000 um 50 Prozent basiert. Somit ist eine Belastbarkeitsprüfung nicht möglich. Zum anderen – das wurde hier schon entsprechend genannt – fehlt eine landesgesetzliche Änderungsnorm, um die bereits bestandskräftigen Grundsteuermessbescheide innerhalb des siebenjährigen Hauptveranlagungszeitraums zu ändern. Denn – und verzeihen Sie mir, dass ich an der Stelle ein bisschen fachlicher werde, als es für den Plenarsaal normalerweise üblich ist, aber es tut not, tatsächlich hier auch deutlich zu machen, warum es nicht geht – der Grundsteuermessbescheid ist laut § 16 Abs. 2 Grundsteuergesetz ein sogenannter Dauerverwaltungsakt und für den gesamten Hauptveranlagungszeitraum bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitraum gültig. Darüber hinaus verkennt die Fraktion Die Linke offensichtlich den wesentlichen Aspekt, dass für den Erlass neuer Grundsteuermessbescheide eine entsprechende Programmierung – und das ist das, worauf schon hingewiesen wurde – notwendig ist, die neue Steuermesszahl entsprechend in eine Programmierung eingebracht werden muss und damit die Bescheide überhaupt erst erstellt und versandt werden können. Ich muss dringend darauf hinweisen, dass es niemandem etwas nützt, eine Belastungsverschiebung im Grundsteueraufkommen mit heißer Nadel zu korrigieren. Denn das ist nicht nur fahrlässig, sondern hochgefährlich. Dass schon gar nicht eine komplette Umsetzung bereits im Jahr 2026 möglich ist, will ich Ihnen begründen. Niemand kann billigend das Risiko eines entsprechenden Steuerausfalls bei den Kommunen ernsthaft in Kauf nehmen. Ihr Gesetzentwurf tut es. Eine Umsetzung bereits zum 1. Januar 2026 wäre politisch wünschenswert, hätten wir uns im Übrigen auch gewünscht, ist aber beim jetzigen Zeitplan völlig unrealistisch. Erlauben Sie mir den Hinweis: Sachsen hat 2021 sein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, die Messzahlen zu ändern. Die Verwerfungen waren sehr, sehr schnell zu spüren. Es gab die Debatten im Städtetag und Herr Bilay hat darauf hingewiesen, dass er noch einen Zugang hat. Er wird die Anträge lesen können, die dazu entsprechend auf der Tagesordnung standen.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ich hatte
einen Zugang!) Es war schon sehr schnell klar, dass diese Verwerfungen nicht von den Städten verursacht wurden und dass reagiert werden muss. Deswegen gab es ja diese zwei Modelle, die sich vom Bundesmodell abgewandt haben, das sogenannte sächsische Modell und das nordrhein-westfälische Modell. Im Übrigen zur AfD: Beide sind mit Gutachten kritisch bewertet und es ist die Aufgabe von Gutachten, darauf hinzuweisen, an welcher Stelle juristische Fallstricke liegen. Dementsprechend muss man hier politisch bewerten und natürlich eine juristische Schau der Gutachten vornehmen. Wir halten unseren Gesetzentwurf an dieser Stelle für juristisch völlig sauber.
(Beifall BSW)
Auch wenn es an der Stelle vielleicht schmerzhaft ist, war es eben die Linke, die mit offenen Augen in der Führung der Landesregierung hier den Zeitraum leider vergehen lassen hat, dass eine Änderung zum 01.01.2026 seriös und realistisch machbar wäre.
(Beifall CDU, BSW)
Würde ich heute die Programmierung in Auftrag geben, wäre sie möglicherweise bis zum Ende des Jahres gelaufen. Dann hätten die entsprechenden Aufgaben im Finanzamt immer noch einen zu geringen Zeitplan, aber dann wäre es möglich, die Programmierung möglicherweise entsprechend umzusetzen. Welches Signal wäre das? Es wäre die völlige Nichtachtung eines Gesetzgebungsverfahrens und die völlige Nichtachtung des Parlaments. Ich werde diese Beauftragung erst unterschreiben, wenn das Gesetz verabschiedet ist und wir den Rahmen kennen.
(Beifall BSW)
Ich mache an dieser Stelle ausdrücklich nicht den Dobrindt. Auch wenn die Gesetzgebung in diesem Jahr noch verabschiedet wird, würde die Änderung nur einer Steuermesszahl für Nichtwohnen einen erheblichen Programmier- und Organisationsaufwand bedeuten. Darüber hinaus würde sich auch der den Kommunen zur Verfügung stehende Zeitraum in 2026 für die Hebesatzermittlung, die notwendigen Änderungen der Hebesatzänderung und die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörden entsprechend verkürzen, und das möchte ich ausdrücklich den Kommunen nicht zumuten. Auch wenn der Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung der Auffassung der Landesregierung entspricht, ist er in seiner vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig. Der öffentliche Eindruck, der hier vermittelt wird, dass es nur eine Frage des Willens wäre, den finde ich unanständig, das gebe ich zu, und ich finde das Verhalten auch den Kommunen gegenüber unanständig, weil sie ausdrücklich dieses Verfahren abgelehnt haben und weil sie ausdrücklich begründet haben, dass sie keinen Schwarzen Peter zugeschoben bekommen wollen, für den sie nichts können.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Jawohl!)
Da ist die Formulierung „im April ist nichts passiert“ insoweit zynisch, als im April ganz viel passiert ist. Wir haben im April ganz intensiv und mehrere Male mit der kommunalen Seite zusammengesessen und gemeinsam die Eckwerte verabschiedet. Wir haben gemeinsam dafür geworben, warum wir für dieses Modell streiten, und die Beratungen sind in den kommunalen Gremien gelaufen. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich an der Stelle zur Bewertung des Gesetzentwurfs der Koalition komme. Die Landesregierung hat in den letzten Monaten mit entsprechendem Zahlenmaterial gründlich geprüft, wo genau und an welcher Stelle eine Korrektur der Grundsteuerreform zum Ziel führen kann. Deshalb wurde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vorgeschlagen, die Steuermesszahl für das Wohnen herabzusetzen und die Steuermesszahl für das Nichtwohnen anzuheben. Ich will den Ball des Kollegen Bilay ausdrücklich aufnehmen. Ich fände es auch spannend, wenn wir es schaffen, irgendwann mal über eine mögliche Grundsteuer, die sogenannte Grundsteuer C, für unbebaute Grundstücke zu diskutieren. Wir wissen, dass in vielen Kommunen im Besonderen städtebauliche Missstände entstehen, weil Grundstücke nicht entsprechend ihrer Verantwortung genutzt werden. Diese Diskussion führt heute aber tatsächlich zu weit. Wir wollen bereits im ersten Schritt die Grundlage für eine Entlastung der Wohngrundstücke herstellen. Zur Änderung aller Grundsteuermessbescheide wurde eine zwingend notwendige landesgesetzliche Änderungsnorm aufgenommen. Die braucht es dringend und ohne die geht es nicht. Der Gesetzentwurf sieht im Weiteren ebenfalls die Einführung der Möglichkeit für Kommunen vor, in der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und für Nichtwohnen festzulegen, damit die Kommunen auf ihre regionalen Besonderheiten reagieren können. Es ist schon richtig darauf hingewiesen worden: Dieses Modell der gesplitteten Hebesätze gibt es unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Das ist vielleicht der Vorteil, wenn man hinterherrennt, dass man gucken kann, was die, die dem Ziel schon näher sind, machen und wie sie agieren. Ja, auch wir wissen, dass in Nordrhein-Westfalen nicht alle Kommunen diese Möglichkeit nutzen. Das müssen sie aber nicht, denn das ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung, in den Räten zu diskutieren, wie im Bereich der Grundsteuer vorgegangen wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einen Satz sagen, weil die Frage der differenzierten Hebesätze und der Steuermesszahlen natürlich eine Frage zur Belastung der Wirtschaft aufwirft. Ich habe die Wortmeldung der IHK natürlich auch wahrgenommen. Wir reden bei der Grundsteuer von einer Belastung, die bei den Betriebsausgaben eher einen deutlich kleinen Anteil darstellt. Da die Belastung der Grundsteuer am Ende zu den Betriebsausgaben zählt, verringert sie natürlich alle weiteren Steuerlasten. Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, bei dem das Zurückdrehen der Grundsteuer wieder auf einen alten Wert im Sinne der Aufkommensneutralität – und das ist ja das Ziel, dass wir ungefähr die Situation und damit auch die Gerechtigkeit wiederherstellen wollen im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils, aufkommensneutral hier die Frage von Wohnen und Nichtwohnen wieder unterschiedlich zu gewichten. Ich kenne in meiner langjährigen politischen Praxis keinen einzigen Fall, bei dem ein Unternehmen wegen der Belastung durch die Grundsteuer zu mir gekommen ist. Die Grundsteuerbelastung ist aus meiner Wahrnehmung und aus meiner Erfahrung eher der geringste Teil der Belastung für Unternehmen. Deswegen finde ich, so ernst ich dieses Argument nehme, dass die Wirtschaft nicht stärker belastet werden möchte, das Argument nicht tragfähig. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform – das habe ich eben schon gesagt – noch im Jahr 2025 verabschiedet wird. Die Anwendung des Gesetzes sowie die Umsetzung in den Finanzämtern und den Kommunen könnten dann erstmals – das ist das, was ich gesagt habe – zum 01.01.2027 erfolgen. Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern wenden. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass die Gesetzesberatung heute hier im Plenarsaal von den Finanzämtern mit Sorge gesehen wird, weil man weiß, welche Mehrarbeit sich damit verbindet, weil man weiß, was es bedeutet, weil wir wissen, dass der Personalaufwand entsprechend noch mal steigen wird und die Arbeitsbelastung steigen wird, weil die Finanzämter wissen, wie groß der Nachfragebedarf von Menschen ist, wie viele Anrufe kommen, wie viele Einsprüche gegebenenfalls zu erwarten sind. All das verstehe ich als Sorge und nehme es ernst. Ich nehme auch ernst, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf mit Mehrkosten für das Land verbunden ist. Und ich will ausdrücklich sagen: Beides nehme ich in Kauf, beides, hoffe ich, nimmt der Landtag in Kauf, weil es notwendig ist für die Maßgabe, dass es gerecht zugeht im Land, genau so zu handeln. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen an dieser Stelle für ihr Engagement. Erlauben Sie mir, dass ich argumentativ auch auf den Antrag der AfD eingehe und versuche, Ihnen deutlich zu machen, warum ich diesen Antrag nicht für zustimmungsfähig halte. Die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung auf, erstens in einer Bundesratsinitiative auf die Abschaffung der Grundsteuer hinzuwirken, zweitens die Erhebung bis zur Abschaffung auszusetzen und drittens den Gemeinden die Grundsteuerausfälle durch Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu ersetzen. Dieser Antrag wird unter anderem damit begründet, dass die Grundsteuer ursprünglich als einfach zu verwaltende Aufgabe konzipiert gewesen und inzwischen zu einer erheblichen Bürokratielast geworden sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Grundsteuer für die Kommunen eine erhebliche Einkommensquelle darstellt und damit wesentlich zur kommunalen Selbstverwaltung beiträgt. Erlauben Sie mir einen Blick einen relativ kurzen Zeitraum zurück als Finanzdezernentin einer Kommune: Was wären die Kommunen ohne das gleichmäßige Einkommensniveau einer Grundsteuer gewesen? Die Dramatik in der Gewerbesteuer ist ihre unglaublich fragile Höhe. Mit welcher Geschwindigkeit und wie es einem aus der Kalten erwischen kann, in den Kommunen einen Rückforderungsbescheid im Bereich der Gewerbesteuer zu erhalten und mehrere Millionen mit kurzen Fristen zurückzahlen zu müssen, kennen alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, kennen auch fast alle, zumindest alle Stadträte und Gemeinderäte, die sich mit der Materie beschäftigen. Die Fragilität der kommunalen Finanzen ist erheblich und umso wichtiger ist die gleichmäßige Einkommensquelle der Grundsteuer. Ebenso gleichmäßig ist eigentlich nur noch die Hundesteuer; die Höhe der Hundesteuer werden sie sich selber vor das eigene Auge führen können. Damit ist es ein wesentlicher Ablehnungsgrund für Ihren Antrag. Ich möchte im Einzelnen noch mal darauf eingehen. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden neben der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil der Einkommen- und Umsatzsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen – das haben wir hier schon gehört – und stellt die drittgrößte Steuerquelle dar. Sie betrug im Jahr 2023 – auch das haben wir schon gehört – ca. 250 Millionen Euro in Thüringen; im Übrigen die Einkommensteuer mit einem Anteil von gut 700 Millionen Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Rechtsgrundlage für verfassungswidrig erklärt – auch das habe ich schon ausgeführt. In seiner Entscheidung am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt – und ich zitiere hier das Urteil im Wortlaut –: „Die weitere Anwendung der [Grundsteuernormen] ist auch […] in der Zukunft gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.“ Sie werden jetzt entgegenwerfen, dass Sie ja die Kompensation wollen. Die Grundsteuer ist aber auch deshalb von herausragender Bedeutung für die Kommunen, weil ihr Aufkommen konjunkturunabhängig ist und zudem das Hebesatzrecht der Gemeinden – und das ist elementar – von ihnen selbst gesteuert werden kann. Unabhängig von der grundsätzlichen Bedeutung der Grundsteuer für die finanzielle Ausstattung der Gemeinden stellt die Abschaffung einen erheblichen – wirklich einen erheblichen – Eingriff in das verfassungsrechtlich eingeräumte Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung auch in Form der Finanzhoheit dar. Im Übrigen ist das festgehalten im Grundgesetz und nicht an einem geringeren Platz; im Grundgesetz in Artikel 28 finden Sie genau diese Norm. Damit wird Gemeinden das Recht eingeräumt, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu gestalten. Eine mögliche Abschaffung der Grundsteuer müsste ungeachtet der angeregten Kompensation der Grundsteuerausfälle durch Bundesmittel umfangreich verfassungsrechtlich geprüft werden, in welcher Höhe und mit welcher Maßgabe der Eingriff in die Finanzhoheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Forderung nach der Kompensation der Steuerausfälle läuft dem Bund gegenüber ins Leere. Denn angesichts der verfassungsrechtlichen Verantwortung der Länder für ihre Gemeinden wäre zuerst das Land Thüringen ausgleichsverpflichtet. Und – das wissen Sie alle miteinander – es ist völlig unrealistisch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, diese Kompensation auf Landesebene zu schaffen. Die Verantwortung des Landes drückt sich auch dadurch aus, die fehlenden Steuereinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die den Gemeinden durch das Land bereitzustellende Finanzausgleichsmasse unmittelbar zu einer Belastung des Landeshaushalts führen würde. Da die Mittel der Finanzausgleichsmasse – und erlauben Sie mir an dieser Stelle noch das kleine Steuerrechtsseminar und das kleine Seminar in Fragen der Finanzplanung – nach der Finanzkraft der Gemeinden verteilt werden und diese nicht von der Grundsteuer bestimmt wird, würden die Einnahmeausfälle der Gemeinden eben nicht entsprechend über den Kommunalen Finanzausgleich gedeckt werden. Dementsprechend sieht die Landesregierung ausdrücklich keine Veranlassung, diesen Punkt intensiver zu diskutieren, weil nicht nur die Frage der Unfinanzierbarkeit, sondern auch die Frage der verfassungsrechtlichen Normierung aus unserer Sicht eindeutig dagegenspricht. Ich bedanke mich für die Debatte heute, wünsche uns eine gute gemeinsame Beratung im Ausschuss und hoffe im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer – denn es ist selten, dass wir hier Gesetze beraten, die in Thüringen wirklich jeden betreffen werden; es gibt eigentlich keinen Thüringer und keine Thüringerin, die nicht von der Frage der Grundsteuerreform betroffen sind, entweder als Eigentümer oder als Mieterin und Mieter – auf eine gute und eine angemessene Diskussion. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
