Rudolph
Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion Die Linke hat mit dieser Drucksache einen Antrag zur geschlechtsspezifischen Gewalt an Frauen und Mädchen eingebracht und sie zielt mit diesem Antrag vor allem auf die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen, die in Deutschland geltendes Gesetz ist. Das ist ein Ziel, das wir als Landesregierung ausdrücklich unterstreichen, was wir auch im Regierungsvertrag verankert haben und bei dem es auch uns wichtig ist, schnell und zügig in eine umfassende Umsetzung zu kommen. Liebe Abgeordnete der Fraktion Die Linke, ich nehme an, dass Sie, als Sie diese Drucksache verfasst haben, genau die Fälle im Kopf hatten, von denen wir gerade auch schon gehört haben, dass alleine in jüngster Zeit in Thüringen ein Mordversuch mit einem Brandanschlag auf eine Frau durch ihren Ehemann in Gera und die Ermordung einer Frau und ihrer beiden Kinder in Klettbach durch ihren Vater und Ehemann uns alle erschüttert hat. Das sind zwei grausame Vorfälle, die allerdings trotzdem nur die Spitze des Eisbergs sind. Zahlreiche andere Gewalttaten kommen sogar nie ans Licht der Öffentlichkeit. Es ist deswegen auch wichtig, dass sich die Landesregierung, dass sich der Landtag, dass wir uns alle mit diesen Missständen auseinandersetzen. Denn nur durch die stetige Thematisierung kann eine Sensibilisierung gegen das Leid der täglich stattfindenden Gewalt gegen Frauen gelingen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Eine Gewalt, die weit verbreitet ist, die oft unsichtbar ist und die wir keinesfalls hinnehmen dürfen. Deswegen haben wir, wie schon erwähnt, in unserem Regierungsvertrag festgeschrieben, dass wir auch nicht bereit sind, das zu akzeptieren und dass wir uns für eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen und damit auch für das Recht auf ein gewaltfreies Leben für Frauen einsetzen. Das geschieht unter anderem durch die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IstanbulKonvention im Thüringer Sozialministerium. Wir arbeiten in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Landesaktionsplans mit allen Häusern zusammen und wir organisieren den Beirat Gewaltschutz. Selbstverständlich gibt es auch eine koordinierende Zusammenarbeit mit den Bundesländern, dem Bund, den Kommunen und auf der europäischen Ebene. Daran sehen Sie, dass wir für den Kampf gegen diese Gewalt ein breites Bündnis und starke Partnerinnen und Partner haben, die wir brauchen und auch in Zukunft brauchen werden. Den Ausführungen, die Sie im Antrag unter I.1 bis I.4 gemacht haben, kann ich mich im Wesentlichen anschließen. Gestatten Sie mir heute, zu einigen anderen Punkten bereits Ausführungen zu machen. Aufgrund der Umfänglichkeit der Drucksache ist es wahrscheinlich auch ratsam, einige der Punkte dann in die weitere Ausschussberatung zu nehmen, aber zu einigen würde ich gern auch heute schon Stellung nehmen. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auf jeden Fall schon auf den Landesaktionsplan, auf die jährlichen Berichte zum Umsetzungsstand der IstanbulKonvention. Den letzten finden Sie dazu aus dem III. Quartal 2024. Hier finden Sie vor allem die Strategie der Landesregierung, die zunächst bis 2030 geplant ist, und Sie finden vor allem den jeweiligen Fortschritt nach einzelnen Jahren zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der diesjährige Bericht befindet sich gerade in Abstimmung, wird also auch demnächst vorliegen. Zu den einzelnen Aspekten des Antrags: Die Einführung des Begriffs „Femizid“ im Strafgesetzbuch, der auch hier gefordert wird, wird bereits durch die Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz und im Arbeitskreis „Innere Sicherheit“ diskutiert. Eine einheitliche Definition würde einen Konsens hinsichtlich der Erkennung und Bewertung des Phänomens schaffen. Sie ist damit ebenso grundlegend von Bedeutung wie eine systematische Erfassung für die ressortübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der Situationsbewertung der Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Femiziden und Maßnahmenplanung. Darüber hinaus fördert eine gesetzlich einheitliche Definition auch das Bewusstsein für das Thema. Es dürfte aber auch für Sie kein Geheimnis sein, dass es sich durchaus ein bisschen schwierig darstellt, eine einheitliche Definition und Bewertung zu finden und das vor allem in den Ressorts abzustimmen. Deswegen wird auch hier auf den weiteren Prozess verwiesen. Unter I.9 wird auf die Bedeutung von Frauenhäusern, Schutzeinrichtungen und Interventionsstätten und darauf verwiesen, dass es in ländlichen Regionen Versorgungslücken gibt. Das ist richtig. Der Landtag hat in der 7. Legislaturperiode das Chancengleichheitsfördergesetz novelliert, um diese Lücke zu schließen. Zu Punkt I.11: Dort ist die Istanbul-Konvention adressiert und die Forderung nach der Erhebung von Daten aufgenommen. Die Lückenhaftigkeit von einigen Daten, die nötig sind, wurde bereits im ersten GREVIO-Bericht – das ist der Bericht von Expertinnen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – bemängelt. Das für Gleichstellung zuständige Bundesministerium hat 2022 im Deutschen Institut für Menschenrechte eine Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem ist, für Deutschland entsprechende Daten zu erheben. An diesem Prozess sind alle Bundesländer beteiligt. Thüringen hat im Landesaktionsplan eine entsprechende Selbstverpflichtung abgegeben. Im August 2023 hat die Berichterstattungsstelle einen ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland vorgelegt, im Dezember 2024 ihren ersten Periodischen Bericht „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“. Sehr grob zusammengefasst sind die Ergebnisse dieses Monitors, dass die Datenlage weiterhin recht unzureichend ist und dass die Beratungs- und Schutzangebote nicht ausreichen und vor allem Betroffene von häuslicher Gewalt adressieren, weniger jedoch Betroffene von sexualisierter Gewalt, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und anderen Gewaltformen. Außerdem fehlten Schulungen bei Polizei und Justiz und die Prävention sowie die Täterarbeit müssten gestärkt werden. Zum zweiten Punkt – Bericht zur aktuellen Lage: Zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention kann ich auf verschiedene Drucksachen verweisen, die dies jeweils für die einzelnen Jahre für Thüringen darstellen. Vielleicht noch zum Bericht für 2024: Er befindet sich gerade in der Ressortabstimmung und wird wie gewohnt dem Landtag entsprechend zugeleitet. Zu Ihrer Frage zum Chancengleichheitsfördergesetz unter Punkt II.4: Wir sind als Landesregierung nicht nur für die Finanzierung der Schutzeinrichtungen zuständig, sondern auch für den Ausbau derselben. Wie Sie wissen, arbeiten wir daran. Natürlich setzen wir auf die Bereitschaft der Träger, entsprechende Einrichtungen vorzuhalten, und auf die Bereitschaft des Landtags – da sind wir auch auf Sie angewiesen –, die dafür erforderlichen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Es geht aber nicht nur um die reine Bettenzahl, sondern auch um eine qualitative Weiterentwicklung der Schutzeinrichtungen, um perspektivisch möglichst viele von Gewalt betroffene Frauen unterstützen und ihnen ein Angebot machen zu können. Wir werden gemeinsam mit den Beteiligten an der Qualitätsentwicklung des Gewaltschutzgesetzes arbeiten. Der nächste Termin für eine Besprechung mit Frauenhausträgern, den Interventionsstellen, der LIGA und vielen anderen findet noch im Juni statt. Wenn die vorgesehene Bettenzahl dann erreicht – im Vergleich zum vergangenen Jahr sollten es dann ungefähr 100 Betten, also Plätze, mehr sein – und die Qualitätsentwicklung vorangeschritten ist, werden perspektivisch mehr Gewaltbetroffene in den Einrichtungen aufgenommen werden können. Neben unserem eigenen Landesgesetz wurde in der Zwischenzeit aber auch das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene beschlossen. Darin ist auch vorgesehen, dass alle Länder bis Ende 2026 eine Bedarfs- und Planungsanalyse erstellen müssen. Danach wird die Landesregierung zu entscheiden haben, ob es zusätzlicher Beratungseinrichtungen bedarf. Zur Umsetzung des Landesaktionsplans, adressiert unter Punkt II.5, kann ich Folgendes mitteilen: Hier handelt es sich unter anderem um ein zentrales Thema des Kinder- und Jugendschutzes. Deswegen werden entsprechende Schutzmaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags aus dem SGB VIII durch die Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt und sind im Landesaktionsplan nur in besonderen Kontexten aufgenommen. Eine Abstimmung von relevanten Maßnahmen findet in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für Kinderschutz und dessen Geschäftsstelle sowie der interministeriellen Arbeitsgruppe „Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern“ statt. Bei der Thüringer Polizei erfordert die vollständige Implementierung des Landesaktionsplans umfangreiche strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die auch schon auf dem Weg sind. Prioritär behandelt werden derzeit die Implementierung des Hochrisikomanagements, die Fortschreibung der Richtlinie zum polizeilichen Opferschutz, der Ausbau der Täterberatung und der psychosozialen Prozessbegleitung, die Entwicklung eines spezifischen Fortbildungsprogramms zu geschlechtsspezifischer Gewalt und zum polizeilichen Opferschutz, Empfehlungen zur Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes sowie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Thüringer Polizei verfügt über Leitlinien für den Umgang mit häuslicher Gewalt. In Aus- und Fortbildungen werden darüber hinaus die Grundlagen der Beweissicherung systematisch vermittelt. Für besondere Delikte stehen spezialisierte Beweissicherungseinheiten zur Verfügung. Ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung bei häuslicher Gewalt wurde regional erprobt und befindet sich in Vorbereitung zur landesweiten Implementierung. Dieses beinhaltet unter anderem die Anwendung eines Risiko- und Gefährdungsanalyseinstruments zur Bewertung des Rückfallrisikos sowie eine ergänzende Erhebung weiterer Risiko- und Schutzfaktoren bei erhöhter Gefährdungslage. Aus dem Gesundheitsbereich kann noch ergänzt werden, dass sich in der Neuauflage des „Wegweisers für seelische Gesundheit“ ein Schwerpunktkapitel zu Gewalt und Trauma mit Erläuterungen und Anlaufstellen findet. Eine Übersetzung in Leichte Sprache ist geplant. Außerdem beschäftigte sich die Unterarbeitsgruppe „Psychiatrische Versorgung und Istanbul-Konvention“ des Beirats Gewaltschutz in insgesamt zehn Sitzungen zwischen März 2023 und Juni 2025 mit den Maßnahmen 20-1 bis 20-4 des Landesaktionsplans. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Kommunen liegt zunächst in deren Bereich und damit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Gleichwohl befindet sich die Landesregierung über den Beirat Gewaltschutz, in dem sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mitwirken, mit der kommunalen Ebene im Gespräch und verfolgt eine entsprechende Zusammenarbeit. Seitens des Personalmanagements innerhalb von einzelnen Häusern gibt es ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt. Es könnten noch andere Maßnahmen aufgeführt werden. Da ich sehe, dass hier schon rot geblinkt wird, muss ich sagen, dass …
