Nadine Hoffmann
Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen
Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, unser Antrag „Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen“ ist als explizite Forderung von Vertretern des Thüringer Kleingartenwesens entstanden. Da er in der letzten Legislatur nicht mehr aufgerufen wurde, nachdem wir ihn im März 2024 eingebracht hatten, haben wir ihn erneut eingereicht. Das bringt zumindest den Vorteil, dass die aktuelle Landesregierung im Vergleich zur vorherigen Landesregierung, die nie bei AfDAnträgen Sofortberichte gehalten hat, zumindest einen angekündigt hat. Unser Antrag thematisiert verschiedene Probleme, vor denen die Kleingärtner stehen. So sinkt die Nachfrage nach Kleingartenanlagen im ländlichen Raum, während in Ballungszentren die Nachfrage steigt. Gleichzeitig machen wir mit unserem Antrag deutlich, welchen hohen Wert das Kleingartenwesen als Refugium und Nähe zur Natur, als Ort sozialer Zusammenkunft, als Bildungswerkstatt und als kommunale Struktur darstellt. Denn Kleingärten erhöhen die Lebensqualität, sie führen Menschen an die Natur und fordern den Erhalt der Natur. Sie tragen zum Umweltschutz durch die Schaffung von öffentlichem Grün bei und leisten einen wesentlichen Beitrag für das Städtewesen. Kleingartenanlagen sind in der Stadt Frischluftrefugien und dienen auch der Feinstaubbindung. Darüber hinaus können sie zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung durch selbst angepflanztes Obst und Gemüse beitragen und fördern so auch das Bewusstsein für den Verbrauch regionaler Produkte. Die Kleingärtner leisten durch ihre Arbeit einen wichtigen sozialen Beitrag für die Gesellschaft, sie wirken Vereinsamung entgegen und fördern das Gemeinschaftswesen. Die Kleingartenvereine in Thüringen und ihre über 200.000 Mitglieder erbringen somit wertvolle Leistungen für das Allgemeinwohl und die Ökologie, sind Partner für Kindertagesstätten und Schulen sowie andere soziale, aber auch ökologische Einrichtungen und erbringen hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dieses Engagement gilt es anzuerkennen, zu fördern und zu stärken. Kleingärten erfüllen in den Kommunen aber nicht nur eine herausragende soziale und ökologische, sondern auch eine städtebauliche Funktion. Sie sind demgemäß für eine starke und langfristige soziale Stadtentwicklung bedeutsam und liefern einen wichtigen Beitrag für die Grünflächeninfrastruktur der Kommunen. Das Kleingartenwesen kämpft allerdings mit Schwierigkeiten, wie ich schon angedeutet habe. Aktuell stehen in Thüringen über 5.000 Kleingartenanlagen leer. Gerade im ländlichen Raum steigt aus demografischen und anderen Gründen die Zahl aufgegebener Kleingartenanlagen und es sinkt die Nachfrage. Mit der Aufgabe und dem Fehlen der Bewirtschaftung ist der Rückbau verbunden, den die Vereine nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen bewältigen können. Eine Unterstützung ist auf kommunaler Ebene, aber auch seitens des Landes geboten. In städtischen Gebieten hingegen besteht ein erhöhter Bedarf an Kleingärten, der unter anderem durch Parzellenteilung und gemeinsame Bewirtschaftung bewältigt wird. In Ballungsgebieten kommt es darüber hinaus zu Flächendruck durch den Wohnungsbau. Diese Herausforderungen sind ebenfalls mit dem Land zu meistern, unter anderem durch die Etablierung eines funktionierenden Kleingartenbeirats auf Landesebene, der regelmäßig tagt und mit den Beteiligten auf Augenhöhe spricht. Alles Weitere in der Debatte.
(Beifall AfD)
