Dirk Hoffmeister
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der weit mehr ist als rein verwaltungstechnische Anpassung. Es geht um einen wichtigen Schritt zur Stärkung der anerkannten Erwachsenenbildung in Thüringen, ein Kernbereich, wie es auch schon gesagt wurde, des Bildungssystems, der in Zeiten gesellschaftlichen und technologischen Wandels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung von den Volkshochschulen über freie Träger bis hin zu Landesorganisationen leisten seit vielen Jahren unverzichtbare Arbeit. Sie sind Garanten für ein lebenslanges Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Sie erreichen Menschen in allen Lebensphasen in der Stadt wie auf dem Land, unabhängig von Herkunft, Vorbildung oder sozialem Status. Doch diese Bildungsarbeit wurde bislang unter schwierigen Bedingungen erbracht: zersplitterte Projektförderungen, unterschiedliche Förderrichtlinien, hoher bürokratischer Aufwand und auch fehlende Planungssicherheit. Das alles hat wertvolle Ressourcen in den Ministerien, bei den Trägern, in den Kommunen gebunden und es hat möglicherweise gute Fachkräfte aus der Erwachsenenbildung vertrieben, weil man ihnen keine stabile berufliche Perspektive bieten konnte. Diese strukturellen Schwächen wollen wir mit der jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderung überwinden. Was ist der Kern des Gesetzentwurfs? Wir überführen drei bisher getrennte Projektförderungen zu den Themen „Integration“, „politische Bildung“ und „Digitalisierung“ in die Grundförderung gemäß § 12 Erwachsenenbildungsgesetz. Damit geben wir den Trägern nicht nur verlässliche Mittel, sondern auch Planungssicherheit und personelle Stabilität. Gleichzeitig sorgen wir für einen klar geregelten Nachweiszweck, der durch die Verordnung ausgestaltet wird, und damit bleibt Transparenz und Kontrolle gewährleistet. Gleichzeitig erhöhen wir den Sockelbetrag für freie Träger und Volkshochschulen auf 185.820 Euro und für Heimvolkshochschulen auf 213.207 Euro. Das ist keine bloße Zahl, das ist ein konkretes Bekenntnis zur Anerkennung und zur finanziellen Absicherung der Grundarbeit unserer Erwachsenenbildungseinrichtungen.
(Beifall BSW)
Was sind die Vorteile dieser Novelle? Erstens Entbürokratisierung: weniger Anträge, weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für die wichtige pädagogische Arbeit. Zweitens Kontinuität: keine Maßnahmenabbrüche am Jahresende, keine Unsicherheit für Lernende und Lehrende. Drittens Effizienz: Der Haushalt bleibt belastungsneutral, da vorhandene Mittel nur strukturell neu geordnet werden. Und viertens Zukunftsorientierung: Themen wie Digitalisierung und Integration werden strukturell abgesichert, statt wie bisher im Förderkorsett jährlich neu verhandelt zu werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetzesänderung ist ein gutes Beispiel für eine zukunftsgewandte, pragmatische und parteiübergreifende Bildungspolitik. Sie ist getragen von CDU, SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht – und auch von den Linken, wie wir erfahren haben –, und ich werbe ausdrücklich dafür, dass auch weitere Fraktionen sich diesem wichtigen Schritt anschließen. Denn wir stärken mit dieser Reform nicht nur Strukturen, wir stärken Menschen. Menschen, die unsere Sprache lernen, sich politisch einbringen, die sich digital weiterbilden wollen. Menschen, die sich mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, sondern lernen, wachsen und mitgestalten wollen.
(Beifall BSW)
Diesen Menschen geben wir ein verlässliches Bildungsangebot. Genau darum geht es in der Erwachsenenbildung: Teilhabe, Chancengleichheit, Zukunft. Deshalb sind wir auch für die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
