Sascha Schlösser
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Herr Hutschenreuther, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen, um hier klarzustellen: Der Vorwurf an Sie ist nicht, dass dieser Einspruch nicht hätte zurückgewiesen werden müssen. Das kann man so sehen. Wir haben dem unsere Zustimmung verweigert und es hätte dieser Extrarunde im Wahlprüfungsausschuss nicht bedurft.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Doch!)
Die Feststellungen, die in dem ursprünglichen Bericht in der Drucksache 8/1001 getroffen wurden, waren alle zutreffend. Das ist – ich habe es genannt – Wahrheitskosmetik und das bleibt es.
(Beifall AfD)
