Dorothea Marx
Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, das ist jetzt gar nicht so leicht, mal diese verschiedensten Bereiche abzuschichten. Um es mal voranzustellen: Auch die Koalition – es ist bereits gesagt worden – stimmt diesem Antrag nicht zu und sie würde ihn auch nicht überweisen. Wir waren allerdings bemüht – das will ich auch mal hier so ganz offen sagen –, hinter den Linien zu schauen, ob es einen Alternativantrag dazu geben könnte. Da haben wir dann allerdings auf halber Strecke aufgegeben, weil es doch auch Meinungsunterschiede bei uns gegeben hat. Wir müssen verschiedene Sachen, glaube ich, auseinanderhalten. Es gibt selbstverständlich auch für politische Ansichten, die extrem sind, Verfassungsrechtsschutz, solange Rechte anderer nicht verletzt oder zerstört werden und solange nicht die Grenzen gewaltloser politischer Betätigung überschritten werden. So lange ist tatsächlich Meinungsfreiheit vorhanden und da wird es sehr schwierig, mit administrativen Maßnahmen dagegen vorzugehen. Das fordern aber auch letztlich die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke nicht, weil sie ja nicht nur administrative Maßnahmen oder Änderungen im Strafrecht oder Sanktionen vorschlagen, sondern eben auch Präventivmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, also Dinge, die quasi dazu führen sollen, dass sich extremistische Anschauungen nicht weiterverbreiten. Hier gibt es sozusagen auch einen kleinen Wertungswiderspruch im Widerspruch, den andere gegen diesen Antrag haben, dass wir uns natürlich schon auch für die demokratische Kultur hier verpflichtet sehen müssen, bestimmte extreme Meinungen natürlich auch in den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, die auch wir zu beachten haben, durchaus zu bekämpfen. Wir haben in den letzten Jahren damit zu tun und zu kämpfen, auch als Abgeordnete persönlich, dass eben gerade in dem extrem rechten und völkischen Bereich nicht nur die sehr gewaltbereite Agitation, sondern auch die tatsächliche Gewaltbereitschaft gestiegen ist und wir deswegen auch mit einem enormen Anstieg von Straftaten aus diesem Bereich zu rechnen hatten. Deswegen ist die Frage: Wie geht man denn dagegen vor? Die Mischung macht es, aber sie selbst jetzt hier zu bestimmen, gestaltet sich im Detail natürlich schwierig. Ich möchte aber mal darauf hinweisen, dass wir auch im Bund, im Koalitionsvertrag des Bundes, wo wir ja auch gemeinsam mit der CDU um die Ordnung im Land bemüht sind, Dinge drin haben, die sich ebenfalls an dieser Gratwanderung messen lassen müssen, aber trotzdem reingekommen sind. Wir haben allerdings dort, weil wir dort auch eine Gesetzgebungskompetenz haben, den möglichen, sichereren Weg wählen können, nämlich dass wir gesagt haben, da gibt es Rechtsänderungen, die wir dort dann machen müssen, um eben rechtsextreme und völkische Gewalt – und da liegt der Schwerpunkt, ob es Ihnen passt oder nicht – weiter einzugrenzen. Wir haben zum Beispiel einen Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung im Koalitionsvertrag des Bundes drinstehen. Wir haben eine Verschärfung des Tatbestands der Volksverhetzung drinstehen. Wir haben eine Prüfung der Strafbarkeit von Amtsträgern und Soldaten drinstehen, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen – auch eine rechtliche Grauzone. Wir haben eine Evaluierung des Waffenrechts, gerade unter der Maßgabe, dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen sollen, im Koalitionsvertrag des Bundes. Da auch an den Kollegen Weißkopf: Noch mal nachlesen! Wie gesagt, wir sind schon aufgerufen, alles zum Schutz der Demokratie zu tun. Und wenn man dann sagt, der Schutz der Demokratie sei linksextremistische Folklore, also das müssen wir jedenfalls als Sozialdemokraten doch entschieden zurückweisen. Der Antrag der Linken enthält im Detail Dinge, die man durchaus teilen könnte, zum Beispiel die Forderung eines Demokratiefördergesetzes. Es sind andere Sachen drin, zu denen wir uns auch in der Vergangenheit schon kritisch geäußert haben. Ich habe leider nicht mehr so viel Zeit als Kleinstparteimitglied hier. Wir hatten aber zum Beispiel eine Auseinandersetzung oder eine würdevolle Diskussion um die Frage „keine Deals mit Nazis“. Sie können sich vielleicht erinnern. Bei dem rechtsextremistischen Überfall in Ballstädt, wo sehr viele Menschen auf brutalste Art durch maskierte Täter zu schweren Verletzungen gekommen sind, gab es dann Probleme bei der strafrechtlichen Aufarbeitung – Verjährung, Prozessfehler. Es mussten Sachen noch mal aufgenommen werden. Dann gab es die sogenannten Deals. Für die Nichtjuristinnen unter Ihnen: Deals sind im Strafverfahren nichts Bösartiges, obwohl der Begriff jetzt auch angesichts der jüngsten amerikanischen Geschichte immer mehr vor die Hunde geht, sondern es geht darum, dass man zum Verfahrensabschluss, wenn es irgendwie Probleme gibt, auch die Beweiswürdigung erfolgreich abzuschließen, dann sagen kann, wir machen eine Art Handel. Das ist nicht einfach nur so, wie es auch jetzt leider wieder in dem Antrag rüberkommt und auch viele Leute verstehen und sich auch davor ängstigen, dass es so sein könnte, ein Bevorteilen der Täter, dass man denen irgendwas verzeiht, sondern es ist dann auch ein Kompromiss, wenn man weiß – es heißt ja immer „im Zweifel für den Angeklagten“ –, dass ansonsten ein Freispruch rauskommen müsste. Also kann das durchaus auch mal im beiderseitigen Interesse sein, Deals zu haben. Ich hätte jetzt leider noch viel mehr sagen wollen. Zum Glück vielleicht für andere, die mich ja nicht gern reden hören – weiß ich ja –, steht jetzt die Uhr auf 9 Sekunden im Rücklauf. Die AfD freut sich schon. Deswegen beende ich meine Rede hier. Wir werden natürlich an anderen Stellen oder an anderen Orten trotzdem gegen extrem rechte und völkische Ideologien und Strukturen vorgehen müssen,
