Dorothea Marx
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann darf ich doch noch mal ans Rednerpult, um hier mal klarzustellen, dass politische Bildung oder Erwachsenenbildung, die ganzen Bereiche, die hier mit betroffen sind, nicht etwas ist, was man von Fall zu Fall nach politischem Bedarf mal eben so festlegt vonseiten der Obrigkeit oder des Parlaments, sondern das ist eine Daueraufgabe zur Stabilisierung von Bildung insgesamt, aber eben auch von Demokratiebildung, die von den Verbänden und Vereinen, die dort aktiv sind, schon lange eingefordert wird. Sie sagen immer, Sie sind im Land unterwegs. Also wenn Sie da im Land unterwegs gewesen wären, dann wüssten Sie, dass es ein großer Makel und ein großes Manko für alle Projekte ist, für alle wunderbaren Projekte, die die letzten Jahre hier in diesem Land entstanden sind, auch anderswo in der Republik, dass man sich immer nach einer fristgebundenen Projektförderung was Neues ausdenken muss, einen neuen Förderantrag stellen muss, um weiterarbeiten zu können. Dafür gibt es dann Brüche in den bewährten Strukturen und eben auch Bedarfe, die dann nicht gleich wieder adäquat bedient werden können. Wir wollen eine abgekoppelte Förderung von staatlichem Wohlgefallen, indem wir die Projektförderung praktisch gesetzlich auf einen dauerhaften, verlässlichen Fuß stellen. Das ist im Sinne auch der ganzen Menschen, die dort sinnvolle Arbeit leisten, von der wir wissen, dass wir sie gerade mehr als je zuvor brauchen, sei es im Bereich der Medienbildung, sei es in vielen anderen Bereichen, die sich auch neu in den letzten Jahren ergeben haben. Deswegen freuen auch wir uns als SPD über die Stabilisierung der künftigen Finanzierung dieser wichtigen Arbeit und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Danke schön.
(Beifall SPD)
