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Sascha Schlösser

AfD 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Präsident, ich möchte kurz einen Disclaimer voranstellen: Ich hatte die Rede gestern schon vor der Ältestenratssitzung fertig, habe es noch mal durchgeschaut. Ich werde Bilder verwenden, die aber niemanden in seiner Würde verletzen sollen. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, der Sachverhalt, für den Sie heute hier der CDU Absolution erteilen werden, ist für eine Demokratie schlichtweg unerträglich. Es handelt sich um eine beispiellose Wahlkampfmanipulation. Man muss sich den Sachverhalt – Frau Müller hat es gerade versucht, man kann es aber prägnanter machen – noch mal vor Augen führen: Da wird mitten in der heißen Zeit des Landtagswahlkampfs 2024 wissentlich zu einer Zeit, in der kein Wahlleiter und kein Gericht mehr korrigierend eingreifen könnte, ein amtliches Schreiben – jedenfalls sieht es so aus – von 17 Landräten und Bürgermeistern, versehen mit Logos, Adressen und Titeln, verbreitet, nicht etwa als Privatpersonen, sondern im vollen Ornat der Ämter, mit amtlicher Autorität also. Was in dieser sogenannten Medieninformation steht, ist nichts anderes als eine parteipolitische Breitseite gegen unliebsame Wettbewerber, namentlich das BSW und die AfD, gegen die Opposition – (Beifall AfD) offensichtlich rechtswidrig. Und da beißt die Maus keinen Faden ab. Niemand konnte glauben, dass das rechtmäßig sei. Die CDU nimmt dieses amtlich verbrämte Machwerk und bastelt daraus auch noch ihre Wahlkampfbroschüre. Wenn das kein Missbrauch von Amtsautorität im Dienst des parteipolitischen Machterhalts ist, was dann? (Beifall AfD) Sie haben zu keinem Zeitpunkt wirklich geglaubt, in einen demokratischen Wahlkampf mit dem Briefkopf des Landratsamts in diesen Wahlkampf eingreifen zu dürfen. Sie haben bewusst das Neutralitätsgebot ignoriert, bewusst dieses grundlegende demokratische Prinzip mit Füßen getreten. (Beifall AfD) Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist – und ich sage es mit aller Deutlichkeit – ein Angriff auf die Demokratie, auf unser aller Demokratie durch die CDU. (Beifall AfD) Ich lade Sie zu einem Gedankenexperiment ein. Stellen Sie sich vor, unser Sonneberger AfD-Landrat hätte mit einer amtlichen Schrift die CDU verballhornt und in den Wahlkampf eingegriffen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hat er!) Er wäre seinen Job los und Sie hätten endlich Ihren Anlass für ein Parteiverbotsverfahren. Sie gehören verboten, Sie haben die Demokratie hier missachtet. (Beifall AfD) Was macht die auf frischer Tat ertappte CDU, nachdem der erste Anlauf, diesen Skandal im Wahlprüfungsausschuss unter den Teppich zu kehren, gescheitert ist, nachdem man in der ursprünglichen Beschlussvorlage zugeben musste, dass der Wahlfehler real und schwerwiegend ist? Es geschieht ein Wunder im Wahlausschuss und die Wahrheit kommt in einer neuen Version daher. Die haben wir heute hier vor uns auf dem Tisch.

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