Beate Meißner
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Herr Schlösser, ich habe eine Frage an Sie. Wie beurteilen Sie es, wenn ein Landrat über soziale Netzwerke ein Video aufnimmt und verbreitet, indem er ausspricht „ich als Landrat empfehle die Wahl eines bestimmten Kandidaten“ und im gleichen Atemzug alle anderen Kandidaten verächtlich macht und sogar falsche Fakten über diese verbreitet? Wie beurteilen Sie dieses Verhalten?
