Sascha Schlösser
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint. Noch mal: Wir haben hier einen abgeschlossenen Sachverhalt, in dem Ihrer Partei nachgewiesen worden ist, dass sie die Landtagswahl beeinflusst hat, und zwar auf eine Art und Weise, die – das ist leider aus unserer Variante, die wir heute vorliegen haben, entfleucht – durchaus geeignet war, diese Wahl in bestimmten Fällen, wo zum Beispiel nur 300 Fälle entscheidend waren, zu beeinflussen. Ich bezweifle einfach, dass eine – die ich gar nicht einschätzen kann, weil ich den Sachverhalt nicht kenne – Facebook-Seite eines Landrats allein dazu in der Lage ist. Was Sie gemacht haben, ist, Sie haben Thüringen – Westthüringen – flächenmäßig mit Ihrem Schreiben bombardiert, die Leute zugebombt. Ich kann mir gut vorstellen, dass mit diesen 300 Stimmen da noch ein AfDler mehr sitzen würde. Das ist der Unterschied.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein,
schon gar nicht in Westthüringen!)
