Bausewein
Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream, es ist wichtig, dass wir bei Diskussionen um Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit nüchtern und faktenbasiert bleiben, um keine falschen Schlüsse zu ziehen oder unbegründete Ängste zu schüren. Die AfD holt mit ihrem Antrag hingegen einmal mehr zu einem Rundumschlag gegen Migrantinnen und Migranten aus und delegitimiert jeden, der sich für die Integration von Menschen einsetzt, die nicht hier geboren wurden.
(Unruhe AfD)
Zunächst kann ich für die Thüringer Polizei sagen, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt und Kriminalität in Thüringen vorbeugt und bekämpft. Bei der Kriminalitätsbekämpfung wird nicht unterschieden, ob ein Tatverdächtiger deutscher oder nicht deutscher Herkunft ist. Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik in diesem Jahr wurde nichts schöngeredet. Dass die Gewaltkriminalität sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Tatverdächtigen gestiegen ist, ist keine gute Entwicklung. Auch die starke Zunahme von Messerangriffen gilt es nicht zu beschönigen. Doch bevor wir in Panik verfallen und vorschnelle Forderungen aufstellen, die auf einer vereinfachten Sichtweise basieren, sollten wir uns fragen: Was bedeuten diese Zahlen wirklich und was ist die Ursache für diese Entwicklung? Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Kriminalität ein komplexes Phänomen ist, das nicht allein durch die Herkunft der Täter erklärt werden kann. Es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen, darunter soziale, wirtschaftliche und individuelle Umstände. Genauso spielen Alter und Geschlecht eine Rolle. Es ist falsch und gefährlich, pauschale Schlussfolgerungen zu ziehen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen allein stigmatisieren. Bei der Bewertung von Kriminalität muss man immer viele unterschiedliche Faktoren betrachten. Denn Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begehen nicht deshalb Straftaten, weil sie woanders geboren wurden. Bleibt man bei der Gewaltkriminalität und Messerangriffen, ist beispielsweise auffällig, dass der allergrößte Anteil – das war ja dieser Tage schon Thema – von Männern begangen wird. Auch andere komplexe Ursachen können das Begehen von Straftaten fördern, beispielsweise die Sozialisierung, das Bildungsniveau oder Suchterkrankungen. Menschen mit nicht deutscher Herkunft und insbesondere Menschen, die zu uns geflüchtet sind, hatten in ihren Herkunftsländern nicht selten einen schlechteren Zugang zu Bildung, wenig Einkommen und Vermögen und sind jünger als der Durchschnitt in Thüringen. Dramatische Erfahrungen spielen ebenso eine Rolle. Geflüchtete haben leider häufig Gewalterfahrungen in Kriegsgebieten oder auf der Flucht gemacht. Auch diese Faktoren beeinflussen das Verhalten. Das Abstellen allein auf die Staatsangehörigkeit hingegen ist kein geeigneter Indikator, um Kriminalitäts- und Gewaltneigung zu bestimmen. Es lässt sich festhalten: Wir sollten nicht versuchen, ein komplexes Problem mit scheinbar einfachen Lösungen anzugehen. Ich möchte auch auf die Vorwürfe der Fraktion der AfD eingehen, dass die Thüringer Polizei durch ideologische Vorgaben behindert werde. Es ist uns wichtig, dies deutlich zurückzuweisen. Die Thüringer Polizei führt bei jeder Straftat alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen durch. Sie leistet durch eine konsequente Strafverfolgung und die stets angepasste polizeiliche Präsenz einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung der Begehung neuer bzw. fortgesetzter Straftaten und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Die Neutralität des Staats darf auch nicht als Gleichgültigkeit gesehen oder mit Gleichgültigkeit verwechselt werden. Natürlich ist es wichtig, dass auch unsere Polizistinnen und Polizisten demokratische Werte verinnerlicht haben und diese bei ihrer Dienstausübung beherzigen. Die Beamtinnen und Beamten des Freistaats sind zu Verfassungstreue verpflichtet. Diese beinhaltet auch, die Würde des Menschen zu schützen und jedem Menschen, egal welcher Herkunft, gleich zu begegnen. Selbstverständlich ist es dann auch eine wichtige Eigenschaft, Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus oder verfassungsfeindliche Einstellungen schnell zu erkennen, um Opfer von entsprechend motivierter Gewalt unterstützen zu können. Zudem zielt die AfD mit ihrem Antrag darauf ab, zivilgesellschaftliche Akteure pauschal zu diskreditieren, ihre wertvolle Arbeit zu delegitimieren und ihnen die finanzielle Grundlage zu entziehen, mit schwerwiegenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration Zugewanderter und auch für die demokratische Kultur in Thüringen. Vereine, Kommunen, Initiativen und freie Träger der Wohlfahrtspflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie bieten Sprachkurse, Bildungsangebote, Berufsberatung, psychosoziale Betreuung, interkulturelle Begegnungsräume und fördern das Verständnis zwischen Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderten. Sie erfüllen diese Aufgabe oft in enger Kooperation mit staatlichen Stellen und übernehmen damit zentrale Aufgaben, die der Staat allein nicht leisten kann. Statt den offenen pluralen Diskurs über Migration und ihre Herausforderung zu fördern, stellt die AfD Andersdenkende unter einen Generalverdacht und kriminalisiert kritische Stimmen. Die AfD verwendet den Begriff des Neutralitätsgebots auch gänzlich unbrauchbar. Der Staat ist zu weltanschaulicher und parteipolitischer Neutralität verpflichtet, nicht aber zur Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrung der Menschenwürde oder zur Passivität gegenüber gesellschaftlichen Missständen. Die AfD geht fehl, wenn sie Organisationen unterstellt, gegen ein angebliches Neutralitätsgebot zu verstoßen, indem sie Geflüchtete unterstützen oder sich für eine menschenrechtsorientierte Migrationspolitik einsetzen. Dann existiert kein allgemeines, politisches Neutralitätsgebot für zivilgesellschaftliche Akteure, wohl aber die Freiheit, sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für gesellschaftliche Anliegen einzusetzen. Schließlich darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass der von der Fraktion der AfD genutzte Terminus der – ich zitiere – „unkontrollierten Massenzuwanderung“ die Entwicklungen der vergangenen Monate und Jahre völlig verkennt. Zunächst ist klarzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, dass es Jahre gab, in denen sehr viele Menschen Schutz in Deutschland gesucht haben. Dies ging auch mit Herausforderungen einher, beispielsweise was die Unterbringung, die Verpflegung, die Integration oder die damit einhergehenden Verwaltungsverfahren angeht. Die Migration in die EU und nach Deutschland ist aber inzwischen stark reglementiert und die Gesetze und Regelungen werden ständig weiterentwickelt. Nicht zuletzt durch weitreichende Maßnahmen der vorigen und auch der jetzigen Bundesregierung wie etwa die Ausweitung und die Verstetigung von Grenzkontrollen, die bundesgesetzliche Anpassung zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten im Ausländerrecht usw. kann nicht von ungehinderten oder unkontrollierten Einreisen und Migrationsverfahren gesprochen werden. Dies wird ganz eindeutig durch die zuletzt spürbar gesunkenen Zugangszahlen und Zuzugszahlen im Asylbereich belegt. Außerdem konnten zwangsweise Rückführungen aus Thüringen bereits in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden. Selbstredend, meine Damen und Herren, ist es weiterhin Ansinnen der Landesregierung, Menschen ohne Bleiberecht und dabei insbesondere Straftäter und Gefährder konsequent in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, sofern eine Abschiebung rechtlich oder tatsächlich möglich ist. Die Länder arbeiten bereits eng mit dem Bund zusammen, um das gemeinsame Ziel der Steuerung und Ordnung für Migration erreichen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
