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Janine Merz

SPD 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es wurde schon gesagt: Im Sinne des Erfinders war die Nutzung des sogenannten Bundesmodells zur Grundsteuer nicht in Thüringen. Das haben wir – oder viele von uns – in den vergangenen Monaten erfahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, Menschen, die sich den Traum vom kleinen Häuschen erfüllt haben, öffneten vor Kurzem ihre zugestellten Grundsteuerbescheide oder die Mieter die Mietnebenkostenabrechnung und mussten eine deutliche Erhöhung der Kosten für die Grundsteuer im Vergleich zu den Vorjahren feststellen – eine weitere Belastung in einer bereits angespannten wirtschaftlichen Situation für viele. Der Unmut war und ist verständlicherweise groß. Auf der anderen Seite konnten sich Unternehmen, die die Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke zahlen, freuen. Sie mussten im Vergleich zu den Vorjahren teilweise deutlich weniger bezahlen und profitierten immer immens von der Nutzung des Bundesmodells. Jetzt kann man sagen: Glück für die einen, Pech für die anderen. Aber mit Ausgewogenheit und vor allem auch sozialer Gerechtigkeit beim Grundbedürfnis „Wohnen“ hat das für uns wenig zu tun. Daher bin ich froh, dass sich diese Landesregierung schon im Regierungsvertrag dieser Problematik angenommen hat und wir heute am Ende über zwei Gesetzentwürfe diskutieren können, die diese beschriebene Ungerechtigkeit beheben wollen. Mit dem von uns als Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf werden die Menschen in Thüringen dauerhaft spürbar entlastet, die aufgrund des Bundesmodells eben eine deutliche Kostenerhöhung in diesem Jahr schon erleben mussten. Konkret wird dabei unter Anwendung der Länderöffnungsklausel die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt. Die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke steigt hingegen von 0,34 auf 0,59 Promille. Die Zielsetzung ist also klar: Der Anteil des Steueraufkommens von Wohngrundstücken einerseits und Nichtwohngrundstücken andererseits am Gesamtaufkommen soll 2027 wieder dem von 2024 entsprechen. Somit regt die Brombeerkoalition mit diesem Gesetzentwurf eine überfällige Rückverschiebung der Kostenbelastung von Wohnen zu Nichtwohnen an, wie es sie bereits vor 2025 gegeben hat. Allerdings – und das berücksichtigt der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls – kann eine reine Steuermesszahlanpassung durch den Gesetzgeber die örtlichen Strukturen in den Gemeinden und die Wahrung der Aufkommensneutralität nicht vollständig berücksichtigen. Dies können aber getrennte Hebesätze. Daher bietet der Entwurf den Kommunen an, eigenständig getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Wenn wir diesen Gesetzentwurf jetzt an den Fachausschuss überweisen, sollten wir uns auch nicht davor verschließen, weitere Änderungen zu diskutieren. Insbesondere sollten wir versuchen, die Kosten für die Umsetzung der Grundsteuerreform nochmals zu senken, weil sie natürlich auch die Landeskasse belasten, und auch die Kosten für den Steuerzahler auf das Nötigste zu reduzieren. Natürlich ist es auch unbedingt geboten, den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag als wichtige Interessenvertreter der Kommunen in den parlamentarischen Prozess einzubeziehen, auch um die Verteilung der Steuerlast und die Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf unsere kommunalen Parlamente noch einmal aufzugreifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf den Vorschlag der Fraktion der Linken eingehen. Ja, auf den ersten Blick ähneln sich beide Gesetzentwürfe. Auch Sie wollen Wohngrundstücke und Eigentümer und damit auch die Mieter entlasten, indem Sie eine Verschiebung der Kostenbelastung hin zu Nichtwohngrundstücken vorschlagen. Auch das Ziel, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen, eint unsere beiden Gesetzentwürfe. Daher gehe ich im weiteren Verfahren davon aus, dass es uns möglich sein wird, gemeinsam Sorge zu tragen, dass die Menschen in den kommenden Jahren eine spürbare Entlastung bei der Grundsteuer erfahren. Eine Bemerkung will ich allerdings zu dem Gesetzentwurf auch loswerden – ich habe es eben schon mal gesagt –: Eine Grundsteuerreform hat Geld gekostet, die Reform der Reform wird jetzt noch mal Geld kosten, vor allem den Landeshaushalt belasten. Aber Ihr Vorschlag wird möglicherweise kommunale Haushalte doppelt belasten, wenn nämlich zum Beispiel in 2026 schon getrennte Hebesätze in den Kommunen ausgebracht werden könnten und dann der Druck entsteht, in 2026 und 2027 zweifach Grundsteuerbescheide zu verschicken. Deswegen ist es wichtig, im folgenden parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, inwiefern die Kosten für diese Reformen so gering wie möglich gehalten werden können, ob es wirklich zu doppelten Belastungen kommen muss. Kurzer Sidestep zum Antrag der AfD – dazu hat die Kollegin Ulrike Jary vorhin schon sehr viel gesagt –: Für uns als SPD, muss man ganz klar sagen, untergräbt eine komplette Abschaffung der Grundsteuer die kommunale Selbstverwaltung, die kommunale Selbstständigkeit, die Steuerungsmöglichkeit in den Kommunen und verletzt für uns die Grundsätze der föderalen Finanzsystematik. Deswegen gibt es hier eine klare Ablehnung. Wir alle wissen, dass gute Gesetzgebung Sorgfalt, Diskussion und den Blick auch für die Details braucht. Ich freue mich auf eine ehrliche Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss, um mit der nötigen Tiefe und Ernsthaftigkeit die offenen Punkte zu beantworten und eine tragfähige Lösung für alle zu finden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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