Ringo Mühlmann
Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Richtung der Linken: Wer scharf schießt, der muss auch gut einstecken können. Daher, liebe Vertreter der SED-Nachfolgeorganisation Die Linke: Ich bin sicher, dass Erich Mielke, wenn er diesen Antrag noch hätte lesen können, stolz auf Sie gewesen wäre. Erich Mielke war ein in SED-Kreisen hochgeschätztes Parteimitglied, die Partei im Übrigen, die 2007 als PDS in der heutigen Partei Die Linke aufgegangen ist. Und bevor ich jetzt von hinten einen Ruf kriege, das wäre nicht okay: Das sage nicht ich, das sagt die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Webseite.
(Beifall AfD)
Erich Mielke wäre stolz auf Sie. Er hat von 1957 bis 1989 im Auftrag der SED das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR geleitet. Laut Bundeszentrale für politische Bildung waren Schwerpunkte des MfS unter anderem die Kontrolle der Volkswirtschaft und die Hauptabteilung, die auch der Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit und politisch-ideologischer Diversion diente. Ich glaube, der eine oder andere kann sich was darunter vorstellen. Sie von den Linken kennen sich da vermutlich besser aus als ich. Sie haben vermutlich sogar heute noch einzelne Mitglieder, die Mielke persönlich gut kannten und grüßten. Vielleicht hat ja auch die ein oder andere Sympathisantin des MfS, die früher als IM gedient hat und heute gern Stiftungen gründet, an diesem Antrag mitgewirkt.
(Beifall AfD)
Wie auch immer. Das ist er also, das ist der Masterplan – so haben Sie es auf Social Media angekündigt – gegen alles, was nicht Ihre politischen Ansichten im Detail trifft. Überschrieben ist dieses Pamphlet mit „Entwicklung einer ‚Gesamtkonzeption gegen extrem Rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen‘“. Viele Wörter, aber die wichtigsten Inhalte des Antrags, die wichtigsten Wörter beinhaltet die Überschrift leider nicht. Die habe ich Ihnen rausgesucht und mit den Definitionen der Bundeszentrale für politische Bildung verknüpft. Da fällt mir als Allererstes das Wort „autoritär“ ein. Das „ist eine sozialpsychologische Bezeichnung für menschliche Charaktere, die sich durch ein ausgeprägtes Überlegenheitsgefühl, überzogenen Machtanspruch und das Unterwerfen Schwächerer auszeichnen und dadurch Intoleranz, Dogma/Dogmatismus und Unfreiheit fördern.“
(Beifall AfD)
Das zweite Wort, was in der Überschrift fehlt, ist „Diktatur“, „eine Herrschaftsform, bei der die demokratischen Rechte abgeschafft sind und die Macht über Volk und Staat von einer Einzelperson oder einer Gruppe uneingeschränkt ausgeübt wird.“ Das alles ist schon schlimm genug, aber es fehlt noch ein drittes Wort in der Überschrift. Das ist „Totalitarismus“. Denn das „bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt.“ Dieser Begriff passt wohl auch deshalb am besten zu dieser Überschrift, weil die Definition noch weitergeht: „Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden.“
(Beifall AfD)
Hört, hört! Diese Worte der Definition der Bundeszentrale sollte man im Zusammenhang mit dem, was momentan teilweise in Deutschland abgeht, und diesem Masterplan einfach mal wirken lassen. Nun aber zum Inhalt des Antrags, der zahlreiche Grundrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen einschränken oder gleich ganz abschaffen will. Um den Reigen zu eröffnen, möchte ich Ihnen gern die Grundrechte, die Sie einschränken wollen, aufzählen, die mir direkt ins Auge gesprungen sind: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Personen, Gleichheit vor dem Gesetz, einseitige Benachteiligung – gleich mehrfach –, Meinungsfreiheit und Zensur – gleich mehrfach –, Kunstfreiheit, Vereinsfreiheit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum und Erbrecht, Enteignungen und, man glaubt es kaum, das Asylrecht. Selbst das sind, wie gesagt, nur die wichtigsten. Dabei habe ich das Wichtigste, die Menschenwürde in Artikel 1, noch nicht mal genannt, aber auch das dürfte problemlos in der Gesamtschau betroffen sein. Dazu kommt noch, dass Sie die staatlichen Stellen umfassend von jeglichem Neutralitätsgebot befreien wollen und nicht mal vor einem Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden zurückschrecken, wenn das dabei herauskommt, was in Ihrem Sinne die Richtigen trifft. Und weil das immer noch nicht reicht, wollen Sie auch noch das Asylrecht – ich hatte es schon genannt –, das Bundesmeldegesetz und Teile der Strafprozessordnung teils außer Kraft setzen. Jegliche in Ansätzen vorhandene Unabhängigkeit der Justiz schaffen Sie ab. Und weil Richter oft nicht in Ihrem Sinne urteilen, geben Sie einfach noch vor, was künftig das Ergebnis von unabhängigen Urteilen sein muss. Dieser Antrag hebelt jedes einzelne Verfassungsprinzip, das in Deutschland gilt, aus.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist Quatsch!) Darunter machen Sie es scheinbar nicht.
(Beifall AfD)
Jedenfalls dürfte es für jeden Jurastudenten – und Herr Dr. Weißkopf wird mir vielleicht zustimmen – ein Leichtes sein, anhand dieses Antrags die objektiven Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung zu subsumieren. Auch das muss man erst mal sacken lassen. Gratulation zu diesem Meisterwerk! Eine Frage an die doch angeblich so neutral agierende Landesregierung: Wo, bitte schön, ist der sogenannte Verfassungsschutz, wenn er tatsächlich mal Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen, analysieren und verfolgen müsste? Dort sitzen zwölf solche Bestrebungen.
(Beifall AfD)
Ich will dafür auch noch ein Beispiel bringen. Die SPD missbraucht nach unserem und dem Eindruck vieler Wähler den sogenannten Verfassungsschutz, um uns als AfD zum Beispiel vorzuwerfen, wir würden die Justiz delegitimieren. Dabei ist Ziel dieses Antrags – und ja, Sie meinen mit dem Antrag nicht nur die von Ihnen Genannten, sondern auch die AfD –, die Auswirkungen eines Parteiverbots vorwegzunehmen, weil den Antragstellern offenbar der Glaube an das Bundesverfassungsgericht fehlt. Ich frage Sie daher: Wer delegitimiert mit diesem Antrag die Justiz und das Bundesverfassungsgericht? Für diese Erkenntnis brauche ich noch nicht mal so weit hergeholt argumentieren, so bösartig argumentieren, wie es der Verfassungsschutz, wie es der sogenannte Verfassungsschutz mit unseren Zitaten, aus dem Zusammenhang gerissen, ständig macht. Sie haben als Linke mit diesem Antrag mal wieder gezeigt, wo das Problem in diesem Land liegt. Es gibt hier viel zu viele tonangebende Menschen, Vereine, Institutionen und leider auch zahlreiche Behörden, die ein völlig verqueres Verständnis von Grundrechten ihr Eigen nennen. Das führt leider immer wieder wie in diesem Fall zu fehlerbasierten Annahmen. Und weil Sie mir diese Worte natürlich nicht glauben, will ich Ihnen das anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch darlegen. Im Urteil 1 BvR 400/51 heißt es wörtlich: „Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“. Aus höchstrichterlich festgestellten Abwehrrechten gegen den Staat interpretieren Sie Abwehrrechte des Staats gegen die tatsächlichen Grundrechtsinhaber. Sie und Ihr Regierungsschutz sollten dringend aufhören zu interpretieren, das tut allen Beteiligten echt nicht gut.
(Beifall AfD)
Da aber trotzdem seit Jahren immer wieder so verfahren wird, erleben wir Stilblüten wie dieses Pamphlet und den darin enthaltenen Auftrag für alle staatliche Gewalt, die Sie kontrollieren und missbrauchen: Verfolgt mal alles, was uns politisch und ideologisch nicht passt, macht kaputt, was uns kaputtmacht, und nimmt dabei um Gottes Willen keine Rücksicht auf das, was irgendjemand wie ein Wähler will, der der eigentliche Souverän dieser Demokratie sein sollte.
(Beifall AfD)
Ich will den anderen Fraktionen hier im Raum wirklich nicht vorschreiben oder in ihre freie Entscheidung zum Umgang mit dieser Schmähschrift reinreden, aber wer ernsthaft dieses Pamphlet auch nur an irgendeinen Ausschuss überweist und nicht sofort und rundweg ablehnt, der macht sich gemein mit diesem größten denkbaren Angriff auf alles, was echten Demokraten in diesem Land an unserem Rechtssystem lieb und teuer ist. Es ist Ihre Entscheidung, aber Sie müssen morgen früh in den Spiegel schauen können und damit leben, wie man mit einem solchen tatsächlich verfassungsfeindlichen Angriff auf die Demokratie umgegangen ist. Im Gegensatz – das muss ich noch dazusagen – zu früheren Vorgängen im Deutschen Bundestag soll mit diesem Pamphlet tatsächlich im demokratischen Sinne das Tor zur Hölle geöffnet werden.
(Beifall AfD)
