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Christian Tischner

20.06.2025 Sitzungen 8/21

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildung, liebe Schülerinnen und Schüler, die Erwachsenenbildung ist als vierte Säule der wesentliche Baustein des Bildungssystems in Thüringen. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die beiden Landesorganisationen, der Thüringer Volkshochschulverband und LOFT, beweisen dabei seit vielen Jahren, dass sie willens und in der Lage sind, die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben umzusetzen. Da gibt es auch vonseiten des Ministeriums kein Misstrauen, anders als dies hier eine Fraktion eben dargestellt hat. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Erwachsenenbildung, ganz herzlich auch hier im Landtag grüßen und auch von dieser Stelle ganz herzlichen Dank für Ihre jahrzehntelange Arbeit für die Thüringer Bildungslandschaft sagen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) So bieten Sie durch ein flächendeckendes Angebot nicht nur lebenslanges Lernen an, sondern untersetzen auch besondere Herausforderungen wie zum Beispiel die Anpassung an die digitale Transformation, die gesellschaftspolitische Erwachsenenbildung, die Integration von Menschen in die Gesellschaft und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt bisher wegen der hierfür nicht ausreichenden Grundförderung auf Basis verschiedener Förderrichtlinien im Bildungsministerium. Allerdings sind diese Richtlinien nicht für die Förderung von Daueraufgaben geeignet. Insbesondere bringen sie in ihrer Unterschiedlichkeit einen bürokratischen Umsetzungsaufwand mit sich, der wertvolle Ressourcen bei den Trägern, aber eben auch im Ministerium bindet. Außerdem führt die Jährlichkeit der Förderung regelmäßig zu Planungsunsicherheiten oder sogar zur Abwanderung von pädagogischen Fachkräften, denen keine planbaren beruflichen Perspektiven eröffnet werden können. Genau darauf zielt nun der vorliegende Gesetzentwurf mit der geplanten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ab dem kommenden Jahr. Meine Damen und Herren, zum einen dient sie zur Qualitätsverbesserung der Angebote der Erwachsenenbildungseinrichtungen, die durch die Planungssicherheit qualifiziertes und unbefristetes Personal erhalten können und auch wollen, da die Maßnahmen nun für eine längere Laufzeit zur Regel werden. Zum anderen sind mit der Gesetzesänderung ein Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung verbunden, womit wesentliche Ziele der neuen Landesregierung auch konkret umgesetzt werden. Die ordnungsgemäße Kontrolle der Mittel erfolgt in der jeweiligen Verwendungsnachweisprüfung. Analog wie in der Grundförderung seit Jahren praktiziert werden dazu prozentuale Anteile für die jeweiligen Bereiche in der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes festgelegt, die dann auch nachzuweisen sind. Bei einer nicht zweckentsprechenden Verwendung würden – wie bisher auch üblich – Rückforderungen erfolgen. Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes wird die Stärkung der Erwachsenenbildung entsprechend dem Vorhaben im Landesprogramm und der Landesstrategie 2030 zu einer zukünftigen Bildungsqualität, die unter anderem die politische Bildung und Demokratiebildung, die Stärkung des ländlichen Raums sowie die Digitalisierung und Integration umfasst, umgesetzt. Ich bin den Abgeordneten des Thüringer Landtags dankbar, dass sie diese Initiative aufgegriffen haben. Auch ich möchte diese Rede kurz nutzen, um einer Person Danke zu sagen – sie ist schon zweimal genannt worden –, die in den letzten 30 Jahren maßgeblich die Thüringer Erwachsenenbildungsszene geprägt hat. Wir werden das am Montag noch mal ausführlich tun können. Liebe Frau Kränke, ich möchte es wirklich sagen, Sie sind – und das meine ich wirklich positiv – eine Lobbyistin, wie wir sie uns im Thüringer Landtag wünschen, nämlich fair, immer realistisch, aber natürlich auch immer mit der entsprechenden Vehemenz und Beharrlichkeit. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Danke schön. (Beifall im Hause)

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