Jonas Urbach
Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, die Realität in Deutschland ist erschütternd: Alle 4 Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet. Eben wurde eine andere Zahl genannt. Aber es ist klar, es kommt mindestens täglich zu Tötungsversuchen. Besonders alarmierend ist die hohe Dunkelziffer, weil viele Betroffene aus Angst oder Scham keine Anzeige erstatten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Straftaten, die explizit aus frauenfeindlicher Ideologie begangen werden. In Thüringen wird statistisch gesehen alle zwei Stunden eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Ein Zustand, der für unsere Gesellschaft beschämend und absolut inakzeptabel ist. Meine Damen und Herren, Worte allein reichen nicht und wir handeln. Es ist eben angesprochen worden von der Kollegin: Wir haben ein neues Polizeiaufgabengesetz in der aktuellen Diskussion und da sind auch einige Instrumente gegen häusliche Gewalt enthalten. Der Grundsatz bei uns ist klar: Wer schlägt, der geht. Die Thüringer Polizei bekommt neue wirksame Befugnisse, beispielsweise den sofortigen Platzverweis für Gewalttäter und ein totales Kontaktverbot – keine Anrufe, keine SMS, kein zufälliges Auftauchen vor der Arbeit. Und besonders wichtig: Der Schutz wird von bisher zwölf auf 28 Tage verlängert, wenn Sie diesem Gesetz hier im Hause auch zustimmen. Das ist fast eine Verdreifachung der Schutzzeit. Endlich haben dann Opfer auch genug Zeit, sich neu zu organisieren, ohne Angst haben zu müssen, dass der Täter nach wenigen Tagen wieder vor der Tür steht. Zusätzlich werden Beratungsstellen automatisch informiert; Opfer müssen nicht selbst aktiv werden. Für Stalker und hartnäckige Gewalttäter führen wir die elektronische Fußfessel als Alternative zum Gefängnis ein – Kontrolle rund um die Uhr, Meldeauflagen bei Großereignissen, moderne Überwachung für moderne Bedrohungen. Unser neues Polizeiaufgabengesetz zeigt auch schärfere Konsequenzen bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro auf, auch bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen in Bezug auf die häusliche Gewalt. Es sieht gleichzeitig eine bessere Ausstattung unserer Polizisten mit Tasern vor, die weniger gefährlich als Schusswaffen sind und damit auch eine bessere Deeskalation in Einsätzen ermöglichen. Denn insbesondere Polizistinnen und Polizisten sind auch diejenigen, die zu Fällen von häuslicher Gewalt gerufen werden. Wir begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des Antrags der Linken. Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist ohne jeden Zweifel ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das unsere Landesregierung bereits erkannt hat und auch aktiv verfolgt. Mit der Umsetzung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes und dem Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention hat die Landesregierung ganz wesentliche Schritte bereits eingeleitet. Besonders unterstützen wir die Forderungen nach einer verbesserten Datenerfassung und auch einer einheitlichen Definition von Femiziden. Denn letztlich kann die Polizei nur verfolgen, was sie auch präzise erfassen und benennen kann. Die systematische Datenerhebung ist daher ganz entscheidend, um das tatsächliche Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und gezielt dagegen vorzugehen. Die im Antrag geforderte Einrichtung eines speziellen Formulars für Gewalt gegen Frauen in der Onlinewache der Thüringer Polizei ist ein praktikabler Vorschlag, der die Anzeigebereitschaft erhöhen und das Dunkelfeld verkleinern könnte. Der Schwerpunkt auf Prävention, Täterarbeit und Opferschutz ist aus unserer Sicht richtig gesetzt. Das Projekt ORANGE zur professionellen Täterarbeit hat sich bewährt und sollte, wie auch im Antrag gefordert, gestärkt werden. Allerdings darf dabei die konsequente Strafverfolgung nicht vernachlässigt werden – ein Aspekt, der im vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke nahezu vollständig fehlt. Der Antrag konzentriert sich stark auf Beratung, Prävention und Unterstützung, vernachlässigt aber die entscheidende Komponente der wirksamen Strafverfolgung. Wir plädieren daher für eine ausgewogene Strategie aus Prävention und Sensibilisierung, umfassendem Opferschutz und konsequenter Strafverfolgung mit angemessenen Sanktionen. Die im Antrag geforderten umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz sind grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen. Die umfassende Bewertung geschlechtsspezifischer Faktoren bei Gewaltdelikten erfordert eine spezielle Schulung und auch entsprechende Ressourcen. Der Antrag der Linken enthält zahlreiche Forderungen, die entweder bereits in der Umsetzung sind oder nicht ohne Weiteres als seriös betrachtet werden können. Insbesondere die 15 konkreten Handlungsaufträge an die Landesregierung und die vier Bundesratsinitiativen bedürfen noch einer etwas gründlicheren Prüfung. Denn die praktische Umsetzbarkeit der geforderten Maßnahmen muss auch grundsätzlich analysiert werden. Eine auskömmliche Finanzierung, wie im Antrag mehrfach gefordert, bedarf außerdem konkreter Berechnungen und einer Priorisierung – auch das ist angesprochen worden – in den anstehenden Haushaltsverhandlungen. Der Antrag spricht von flächendeckendem Ausbau, verstärkten Angeboten und neuen Programmen, ohne allerdings die Kosten zu nennen. Einige Forderungen wie die Bundesratsinitiative zur Einführung von Femiziden als Straftatbestand oder zur vorzeitigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes berühren Zuständigkeiten außerhalb Thüringens und müssen hinsichtlich ihrer rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit noch geprüft werden. Die Strafverfolgungsbehörden benötigen für die erweiterten Aufgaben auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sowie neue Befugnisse und Ausstattungen – Aspekte, die im Antrag bislang keine ausreichende Beachtung finden. Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine Überweisung an den zuständigen Innenausschuss aus, unter Mitberatung des Gleichstellungsausschusses und des Justizausschusses. Dort können wir konstruktiv an den sinnvollen Elementen des Antrags arbeiten und die Perspektive unserer Sicherheitsbehörden stärker einbeziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt darf niemals zum politischen Spielball werden. Ich bin überzeugt, dass wir hier fraktionsübergreifend zusammenarbeiten müssen, um wirksame Lösungen zu finden, die Frauen und Mädchen besser schützen. Wir haben bereits gehandelt und werden weiter handeln – konkret, umsetzbar und wirksam für den Schutz von Frauen und Mädchen in Thüringen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
