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Ulrike Jary

CDU 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und liebe Zuhörer am Livestream, das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform, das Ihnen heute zur Beratung vorliegt, berührt einen Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung und betrifft jeden Bürger, jede Familie und jedes Unternehmen in unserem Land und nicht zuletzt unsere Städte und Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht erteilte im April 2018 einen klaren Reformauftrag. Die alte Einheitsbewertung war verfassungswidrig. Die Antwort des Bundes war ein neues Gesetz, das sogenannte Bundesmodell. So weit, so gut, aber wie so oft im Föderalismus zeigt sich: Eine Lösung für alle passt eben nicht überall gleich gut. Die vom Verfassungsgeber gewährte Öffnungsklausel für die Länder erkennt an, dass Deutschland in seiner Vielfalt auch vielfältige Lösungen braucht, da regionale Unterschiede zwischen Metropolen und kleineren Gemeinden unterschiedliche Ansätze erfordern. Das Bundesmodell führt jedoch zu strukturellen Verwerfungen. Identische Häuser werden je nach Gemeindestruktur unterschiedlich belastet – nicht aufgrund verschiedener Werte, sondern wegen unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten. Diese Problematik betrifft reale Menschen, Familien, Unternehmen. Besonders kritisch wird es, wenn Wohngrundstücke überproportional belastet werden und damit unser Ziel gefährdet wird, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu fördern. Gerade in Thüringen mit seiner Mischung aus Städten und zahlreichen kleineren Gemeinden im ländlichen Raum führt das Bundesmodell zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Bevor ich Ihnen nun unseren Lösungsansatz vorstelle, möchte ich auf zwei Alternativvorschläge eingehen, die in diesem Haus diskutiert werden, die aber beide erhebliche Schwächen aufweisen. Kommen wir zunächst zum Vorschlag der Fraktion Die Linke. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke lediglich auf 0,51 Promille anzuheben, während die Steuermesszahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille, also auf Bundesmodellniveau, verbleiben soll. Dieser Vorschlag ist aus unserer Sicht zu kurz gedacht und weist gleich mehrere gravierende Mängel auf. Erstens ist die Berechnung der Fraktion Die Linke nicht nachvollziehbar. Während wir unsere Zahlen transparent hergeleitet haben, bleiben Sie uns eine solide Begründung Ihrer Berechnung schuldig. Statt wissenschaftlich fundierte Berechnungen zu präsentieren, wurde ganz offensichtlich eine Zahl geschossen. Zweitens ist der Unterschied zwischen 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,51 Promille für Nichtwohngrundstücke viel zu gering und wird keine spürbare Entlastung für Wohngrundstücke bewirken. Unser Ansatz mit einer Absenkung auf 0,23 Promille für Wohngrundstücke bringt dagegen eine echte spürbare Entlastung von 26 Prozent. Und drittens – und das ist auch ein entscheidender technischer Mangel an Ihrem Entwurf – fehlt Ihnen die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine Neubemessung außerhalb des regulären Turnus. Ohne diese Regelung, die wir bei uns in § 2 unseres Gesetzentwurfs vorgesehen haben, wäre die Reform praktisch gar nicht umsetzbar. Der Vorschlag der Linken ist somit gut gemeint, aber schlecht gemacht, zu wenig durchdacht, zu schwach in der Wirkung und technisch schlichtweg unvollständig. Kommen wir nun zum Antrag der AfD. Die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Grundsteuer mag wie so oft bei Initiativen und Parolen der AfD auf den ersten Blick verlockend erscheinen, aber sie ist weder realistisch noch verantwortungsvoll. Das möchte ich Ihnen anhand von vier Punkten erläutern. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 nicht die Abschaffung, sondern die Reform der Grundsteuer aufgetragen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Dazu haben wir gar nichts gesagt!) Eine Komplettabschaffung würde diesem verfassungsrechtlichen Auftrag widersprechen und die Rechtssicherheit gefährden. Zweitens: Die Grundsteuer brachte 2023 fast 254 Millionen Euro. Sie ist damit ein tragendes Element der kommunalen Finanzausstattung. Wer diese Einnahmen streichen will, muss ehrlich sagen, wo die Ersatzfinanzierung herkommen soll: entweder durch drastische Steuererhöhungen an anderer Stelle, dann haben die Bürger nichts gewonnen, oder durch massive Kürzungen bei kommunalen Leistungen. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Keine Waffen in Kriegsgebiete!) Beides wäre eine Mogelpackung zulasten der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall CDU, BSW, SPD) Eine Abschaffung würde die kommunale Selbstverwaltung, die in Artikel 28 unseres Grundgesetzes garantiert ist, aushöhlen. Unsere Gemeinden würden ein wichtiges Steuerungsinstrument verlieren und würden zu reinen Bittstellern des Landes. Viertens: Sozial wäre diese Komplettabschaffung auch nicht. Sie würde nicht nur Familien mit bescheidenen Einkommen entlasten, sondern eben auch Großgrundbesitzer und Immobilienspekulanten. (Unruhe AfD) Meine Damen und Herren, wir gehen mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf einen anderen Weg, einen pragmatischen und einen durchdachten. Zunächst passen wir die Steuermesszahlen an die thüringischen Verhältnisse an. Für Wohngrundstücke senken wir diese von 0,31 auf 0,23 Promille – eine spürbare Entlastung von 26 Prozent für a le, l die Wohnraum schaffen oder auch schon bewoh ­ nen. Gleichzeitig erhöhen wir sie für Nichtwohn ­ grundstücke von 0,34 auf 0,59 Promille. Diese An ­ passung ist keine willkürliche Umverteilung, sondern eine gezielte, berechnete Korrektur, die die durch das Bundesmodell entstandene Schieflage ausglei ­ chen soll. Wir stärken damit das Wohnen als sozia ­ les Grundbedürfnis und tragen gleichzeitig der Leis ­ tungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft Rech ­ nung. Doch wir gehen noch einen Schritt weiter. Ab 2027 erhalten unsere Gemeinden ein neues Instrument in die Hand: die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Das ist keine Verpflichtung, sondern eine Option. Eine Option, die der kommunalen Selbstverwaltung Substanz verleiht. Damit können unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endlich das tun, was sie am besten können: maßgeschneiderte Lösungen für ihre Gemeinden entwickeln. Eine Gemeinde mit vielen jungen Familien kann das Wohnen fördern, eine andere mit starkem Gewerbe kann Arbeitsplätze unterstützen. Meine Damen und Herren, hier wird der Unterschied zwischen verantwortungsvoller Politik und halbgaren Alternativvorschlägen sichtbar. Statt alles abzuschaffen und die Kommunen handlungsunfähig zu machen, geben wir ihnen mehr Gestaltungsspielraum. Statt minimaler Anpassung ohne echte Wirkung schaffen wir spürbare Entlastung für das Wohnen. Statt sozialer Gießkanne oder unzureichender Reformen gibt es gezielte und wirksame Entlastungen dort, wo sie auch sozial sinnvoll sind. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf den Kostenfaktor und den oft gehörten Einwand „Wird diese Reform nicht teuer?“ eingehen. Die Antwort ist differenziert. Ja, so eine Umstellung kostet natürlich Geld, ca. 3 Millionen Euro für das Land und weitere Kosten für die Gemeinden. Aber diese Investition in Gerechtigkeit und Flexibilität ist gut angelegt. Wer hingegen die Grundsteuer komplett abschaffen will, verschweigt die wahren Kosten. 254 Millionen Euro – ich sage es gern noch mal – müssten jährlich an anderweitiger Stelle aufgebracht werden. Das entspricht etwa einer Verdopplung der Grunderwerbsteuer oder massiven Kürzungen bei Schulen, Kindergärten, Infrastruktur. Seriöse Politik benennt diese Kosten, Populismus verschweigt sie. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz der Koalition ist ein Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung, ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und ein Beispiel für klugen Föderalismus. Wir nutzen die Spielräume, die uns das Grundgesetz eröffnet, um in Thüringen Lösungen für thüringische Herausforderungen zu entwickeln. Wer behauptet, nur die komplette Abschaffung bringe Entlastung, der ignoriert, dass unser Gesetzentwurf bereits konkrete Entlastungen für Wohngrundstücke um 26 Prozent bringt, und zwar auf verfassungskonforme, sozial ausgewogene und vor allen Dingen kommunalfreundliche Weise. Die Fraktionen von CDU, BSW und SPD haben gemeinsam mit der Landesregierung an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Wir laden daher alle anderen Fraktionen ein, sich konstruktiv in den weiteren Beratungsprozess einzubringen – mit durchdachten, wirksamen Vorschlägen statt populistischen Scheinlösungen oder halbgaren Alternativvorschlägen. Meine Damen und Herren, die Grundsteuerreform ist ein Stück Gesellschaftspolitik. Mit jeder Anpassung entscheiden wir über die Zukunft unserer Gemeinden, über die Attraktivität des Wohnens und des Wirtschaftens in Thüringen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Reform nicht nur verfassungskonform, sondern eben auch gerecht wird! Lassen Sie uns unseren Gemeinden die Werkzeuge geben, die sie brauchen, um ihre Zukunft selbst zu gestalten, statt ihnen diese Werkzeuge zu nehmen! Lassen Sie uns echte Entlastung für das Wohnen schaffen, ohne dabei die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu opfern! Lassen Sie uns den Weg der Verantwortung gehen, nicht den der populistischen Scheinlösung! Und ich freue mich nun auf eine konstruktive Weiterberatung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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