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Denny Jankowski

AfD 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, zu der vorliegenden Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Fraktionen hier stehen wir der vorgeschlagenen Gesetzesänderung skeptisch gegenüber. Das bisherige Finanzierungsmodell der Träger der anerkannten Erwachsenenbildung sieht vor, dass die Träger einen geringen Sockelbetrag bekommen und weitere Mittel durch Projektförderung erhalten können. Der Sockelbetrag dient hierbei als eine Art Basisfinanzierung, um die Arbeitsfähigkeit der Träger zu gewährleisten. Für die Projektförderung sind dann im Landeshaushalt eine ganze Reihe von Haushaltstiteln vorgesehen, zum Beispiel für Aufgaben der Integration, der politischen Bildung oder der Digitalisierung. Aus diesen Haushaltstiteln können die Träger bisher durch Projektförderanträge Gelder zweckgebunden erhalten. Der hier vorgelegte Antrag zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes sieht nun vor, dass die Haushaltstitel für die Projektförderung weitgehend gestrichen und dafür die Sockelbeträge für die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung entsprechend aufgestockt werden. Begründet wird dies mit einer höheren Planungssicherheit der Träger und einem Abbau von Bürokratie. Das derzeit praktizierte Finanzierungsmodell der Erwachsenenbildung wurde aber aus einem guten Grund so gewählt und hat sich in meinen Augen auch bewährt, vor allem deswegen, weil bedarfsgerecht auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert werden kann. Jeder Antrag auf Projektförderung muss von den Trägern gut begründet werden, es entsteht ein Wettbewerb um die besten Angebote und die einzelnen Haushaltstitel für die Projektförderung können jährlich bei der Haushaltsverhandlung angepasst werden, je nachdem, wo die Landespolitik mehr Bedarfe sieht – sei es nun beim Thema „Digitalisierung“, sei es beim Thema der Integration oder vielleicht haben wir in ein, zwei Jahren auch Bedarfe in Themenfeldern, die wir momentan noch gar nicht sehen. Genau deswegen wurde das derzeit geltende Finanzierungsmodell so gewählt und ich halte es deswegen durchaus für sinnvoll. Wir halten nichts davon, den derzeitigen Zustand mit den derzeitigen finanziellen Mitteln einfach so einzufrieren, wie dies jetzt mit den vorgelegten Gesetzesänderungen beabsichtigt ist. Ich finde es auch etwas seltsam, dass die Koalition jetzt den Antrag hier einbringt. Bei der Haushaltsaufstellung hat sich ja ihre Finanzministerin, die Frau Wolf, noch darüber beschwert, dass der Haushalt viele Gelder hat, die durch Verpflichtungsermächtigungen oder gesetzliche Vorschriften festgeschrieben sind und damit keine Möglichkeit bei der Haushaltsaufstellung besteht, wirklich politische Weichenstellungen vorzunehmen, da man an viele Haushaltsposten ohne die Änderung von Gesetzen oder durch die Einreichung von Plenaranträgen nicht mehr herankommt. Ihre Ministerin plädierte dafür, dass man genau überprüfen sollte, an welchen Stellen solche Verpflichtungen wirklich notwendig sind und wo man sie vielleicht sogar besser abbauen sollte. Und was macht nun die Koalition? Die Koalition beschäftigt sich nicht mit dem Abbau von Verpflichtungsermächtigungen, sondern macht – wie hier – genau das Gegenteil und versucht, den Landeshaushalt durch neue Verpflichtungen nur noch mehr zu zementieren. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Das sind keine neuen Verpflichtungen!) Natürlich sind es neue Verpflichtungen. Bisher ist es eine Projektförderung. Im Haushalt könnte bei jeder Haushaltsverhandlung dieser Haushaltstitel angepasst werden. Was Sie nun tun: Sie schreiben es ins Gesetz rein. Damit ist es für die nächste Haushaltsverhandlung zementiert. Das heißt, wenn ich das Geld ändern möchte – mehr Bedarf oder weniger –, muss jedes Mal eine Gesetzesänderung herkommen. Das ist eine Zementierung des bestehenden Haushalts und nichts anderes. (Beifall AfD) Trotz aller Kritik werden wir einer Ausschussüberweisung der Gesetzesänderung zustimmen. Ich bin auch schon gespannt auf das Anhörungsverfahren, insbesondere was der Landesrechnungshof dazu sagen wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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