Beate Meißner
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Dann würde ich gern, wenn Sie erlauben, das auch noch untersetzen. Denn das ist ohne Probleme möglich. Sie können nachsehen auf dem Videokanal von Herrn Landrat Robert Sesselmann, dass er im Vorfeld der Landtagswahl genau dieses Video in seinem Garten mit einem Weißbierglas vor sich aufgenommen und in diesem Video ausgeführt hat, dass alle anderen Kandidaten im Landkreis nicht wählbar seien. Im Rahmen dessen wurde zum Beispiel auch der Kandidatin Beate Meißner unterstellt, sie sei nicht Volljuristin, weswegen er als Landrat des Landkreises Sonneberg aufruft, Herrn Jürgen Treutler zu wählen. Wie beurteilen Sie das konkret? Und falls Sie mir das nicht glauben, dann empfehle ich Ihnen das Antwortschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamts, das darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eines Landrats gesehen hat.
(Beifall CDU, BSW)
