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Ralph Hutschenreuther

BSW 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich möchte für das BSW auf den Pfad der Vernunft zurückführen. Uns ist hier vorgeworfen worden, wir würden uns verstecken oder der CDU-Auffassung anschließen und darauf hinweisen, dass dieser Wahleinspruch, so wie das Kollegin Müller sehr gut dargestellt hat, die Frage entscheidet: War der Fehler, der hier eindeutig als solcher benannt worden ist, der hier auch seitens der CDU gar nicht in Abrede gestellt worden ist, ausschlaggebend? Deswegen braucht es diese Emotionalität der letzten Minuten meiner Meinung nach nicht. Der Fehler ist eindeutig vom Landeswahlleiter festgestellt und als solcher benannt worden. Aber – und auch darauf hat die Kollegin Müller richtigerweise hingewiesen – es ist ausdrücklich geprüft worden, inwieweit eine solche Erheblichkeit gegeben ist, die zur Stattgabe eines Wahleinspruchs ebenso notwendig ist. Dem ist eben nicht stattgegeben worden. Es ist durchgerechnet worden. Und nein, Herr Schlösser – das wissen Sie auch richtigerweise –, hier würde kein weiterer AfD-Abgeordneter sitzen. Die Zahlen sprechen eindeutig dagegen. Gegen diese Zahlen, die uns der Landeswahlleiter vorgelegt hat, ist im Ausschuss auch kein Einspruch erhoben worden. Deswegen – glauben Sie uns als BSW, wir sind momentan sehr pedantisch, was Wahleinsprüche angeht – haben wir uns für die Empfehlung, dem Wahleinspruch an dieser Stelle nicht abzuhelfen, sondern ihn zurückzuweisen, entschieden. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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