Jan Abicht
Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
Herr Präsident, werte Kollegen! Herr Kästner, Herr Bilay, ich habe den Eindruck gewonnen, dass Sie den Kern des Problems entweder nicht verstanden haben oder ihn bewusst ignorieren. Das wäre sträflich, werte Kollegen.
(Beifall AfD)
Wir reden hier über Steuerbescheide, die auf Basis von zu einem Hauptfeststellungszeitpunkt festgelegten Steuermesszahlen für einen Zeitraum von sieben Jahren ergangen sind.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja, und
wenn ich die Messzahl im Gesetz ändere?) Herr Kollege, das war kein politisches Wunschkonzert, sondern verfassungsrechtliche Notwendigkeit – Stichwort „Gleichheitsgrundsatz“. Diese sieben Jahre sind verbindlich im Grundsteuergesetz. Jetzt im Nachhinein am Messbetrag herumzuschrauben, Kollege, ist nicht nur juristisch angreifbar, es widerspricht klar dem Vertrauensschutz, den das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich mit der Reform eingefordert hat.
(Beifall AfD)
(Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist die
Grundlage!) Genau, das ist die Grundlage. So sieht es aus. Noch einmal für Sie zum Mitschreiben: § 13 Grundsteuergesetz lässt eine solche Verböserung zwischen Hauptveranlagungen schlicht nicht zu. Wir werden bei Ausschussüberweisung Ihrer Gesetze dafür sorgen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst das anschaut. Wer hier Hand anlegt, tut das rechtswidrig und wird das auch nicht durch eine schöne Begründung bzw. Verunglimpfung unseres Antrags retten können.
(Beifall AfD)
Ich frage Sie hier alle noch einmal im Rund: Glaubt hier irgendjemand ernsthaft, dass Betriebe, Eigentümer oder Investoren sich das bieten lassen werden? Natürlich nicht! Das ist doch der klassische Startschuss für eine Klagewelle, gegen die die bisherigen Verfahren wie ein laues Lüftchen sein werden. Ich will mal Ihre Gesetzentwürfe auseinandernehmen. Brombeere: Sie nutzen nachträglich ab dem Jahr 2027 die Länderöffnungsklausel, obwohl das Bundesmodell bereits im Jahr 2025 umgesetzt wurde. Sie ändern die Steuermesszahlen innerhalb des siebenjährigen Hauptfeststellungszeitraums. Das ist ein klassischer Verstoß gegen § 13 – Vertrauensschutz. Sie führen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien ein. Sie zielen auf eine Entlastung von Wohngrundstücken und stärken die Belastung von Gewerbeimmobilien. Sie begründen das Gesetz mit einer angeblich nötigen Feinsteuerung sowie der Herstellung regionaler Gerechtigkeit. Es verursacht enormen Verwaltungsaufwand: ca. 640.000 neue Messbescheide, ca. 850.000 neue Steuerbescheide. Es ist durch Eingriffe in bestehende Verwaltungsakte verfassungsrechtlich riskant. Gesetzentwurf der Linken: Sie wollen ab dem Jahr 2026 die Steuermesszahl für Nichtwohnimmobilien von 0,34 auf 0,51 Promille anheben. Sie begründen das mit einer als ungerecht empfundenen Entlastung von Gewerbeobjekten im Bundesmodell. Es erlaubt den Kommunen zwei Hebesätze bei der Grundsteuer B, verpflichtet sie aber, Wohnimmobilien geringer zu belasten. Auch dieser Gesetzentwurf verstößt gegen § 13, da bestehende Messbescheide innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums verändert werden. Zudem ist es ein Eingriff in das Prinzip der Steuerneutralität. Damit ist es eine offene politische Lenkung durch Besteuerung, sozusagen eine kommunistische Lenkungspolitik par excellence. Bravo! Es werden die Verwaltungskosten und Rechtsstreitigkeiten verharmlost. Es ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, da es einen nachträglichen Modellwechsel ohne neue Hauptfeststellung darstellt. Werte Kollegen, wenn Sie also einen Weg suchen, um das Vertrauen der Bürger weiter zu beschädigen, dann nur zu. Aber Sie tun das wider besseres Wissen und logischerweise natürlich in Ihrer eigenen politischen Verantwortung. Darin sind Sie als Drei-plus-eins-Fraktionen ja Meister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die Alternative für Deutschland, und die Bürger des Freistaats Thüringen erwarten, dass wir hier im Plenum sauber arbeiten, und dazu gehört auch, die rechtlichen Grenzen zu akzeptieren, unabhängig von irgendwelchen undemokratischen Brandmauern. Der Weg, den Sie beschreiten wollen, ist rechtlich tot. Damit Ende meiner Durchsage an Sie. Danke.
(Beifall AfD)
