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Dirk Hoffmeister

BSW 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Bekämpfung des Extremismus ist ohne Zweifel eine zentrale Aufgabe eines jeden Rechtsstaats. Doch nach vorliegendem Antrag der Fraktion Die Linke ist die Frage zu stellen: Wie weit geht der Antrag über das Ziel hinaus? Ist er ideologisch überfrachtet, in Teilen realitätsfern und riskiert er ein gefährliches Ungleichgewicht in unserem Umgang mit politischen Extremen? Zunächst einmal: Ja, wir stehen klar gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und rechtsextreme Gewalt. Keine demokratische Partei in diesem Haus wird das bestreiten. Aber was die Linke hier vorschlägt, ist keine Strategie zur Verteidigung der Demokratie, es ist eine ideologische Agenda, die unter dem Deckmantel des Antifaschismus eine staatlich gelenkte Meinungs- und Gesellschaftspolitik vorantreiben will. (Beifall BSW) Erstens: Der Antrag fordert die Entwicklung einer ressortübergreifenden Gesamtkonzeption gegen rechte Ideologien. Doch wo bleibt da die Balance? Wo ist der gleichwertige Einsatz gegen linksextreme Gewalt, gegen religiös motivierten Extremismus wie Islamismus, Ausländerextremismus – das sind also ausländische Konflikte bzw. auslandsbezogener Extremismus, der nach Deutschland getragen wird –, kurzum: gegen jede Form von Extremismus? Der Verfassungsschutzbericht 2024, der am 10.06.2025 verabschiedet und veröffentlicht wurde, bestätigt das Vorhandensein, die Gefährlichkeit und das Wachsen aller Formen des Extremismus. Wer den Staat auf einem Auge blind macht, der schwächt ihn, und das ist gefährlich. Zweitens: Die vorgeschlagene Taskforce „Liegenschafts-Monitoring“ und „Notfallfonds gegen Immobilienkäufe“, sogar die Prüfung von Enteignungen – das ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht, der in einer freiheitlichen Demokratie äußerst sensibel betrachtet werden muss. Wer hier applaudiert, muss sich fragen lassen, ob er bereit ist, rechtsstaatliche Prinzipien für ideologische Ziele aufzugeben. Drittens: Die geplante Zuverlässigkeitsprüfung für Beamte und Sicherheitskräfte, die extrem rechte Äußerungen getätigt haben sollen – was genau bedeutet das? Wer legt fest, was eine solche Äußerung ist? Wo bleibt der Schutz vor politisch motivierter Willkür? Der Antrag zielt auf Berufsverbote und Generalverdacht statt auf individuelle Rechtsstaatlichkeit. Viertens: Auch der Ruf nach Disziplinarmaßnahmen gegen rechte Richter und Staatsanwälte ist gefährlich. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler unseres Staats. Wer hier pauschale Säuberung fordert, bewegt sich nicht mehr auf demokratischem Boden. (Beifall CDU, BSW) Fünftens: Der Antrag ist voll von Symbolpolitik, Förderkatalogen und ideologischen Umerziehungsmaßnahmen, von Demokratiebildungskoordinatoren bis hin zu Multi-Mediaräumen gegen Rassismus. Das ist kein gezielter Kampf gegen Verfassungsfeinde, das ist ein politisches Erziehungsprogramm, das Bürger bevormundet, statt sie zu stärken. Und zuletzt: Der Antrag setzt einseitige politische Schwerpunkte und spaltet damit unsere Gesellschaft weiter, anstatt sie zu einen. Wer nur eine Form des Extremismus bekämpft, der spielt mit der Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie. Eine Demokratie, die nicht für alle Bürger gleichermaßen da ist, verliert ihr Fundament. Wir brauchen Sicherheit mit Augenmaß. Wir brauchen Bildung ohne Ideologie. Und wir brauchen einen Rechtsstaat, der klar gegen Extremismus vorgeht, und zwar jeden Extremismus, und nicht nur den, der dem eigenen politischen Weltbild widerspricht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag in der vorliegenden Form ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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