Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 18. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Häußer und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Geibert, Frau Abgeordnete Tasch, Herr Minister Kummer, Herr Minister Schütz zeitweise, Frau Ministerin Wolf zeitweise. Weitere Hinweise zur Tagesordnung: Der Tagesordnungspunkt 5 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Daran soll sich der Tagesordnungspunkt 6 anschließen. Der Tagesordnungspunkt 3 soll heute Vormittag aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen die Tagesordnungspunkte 18, 21 und 12 in dieser Reihenfolge aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 20 soll ebenfalls in der heutigen Plenarsitzung aufgerufen werden. Die zulässigen Wahlwiederholungen zu Tagesordnungspunkt 25 sollen nach der Mittagspause aufgerufen werden. Als letzter Punkt soll heute der Tagesordnungspunkt 13 aufgerufen werden. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.
Vielen Dank, Herr Präsident. Wir beantragen für die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsame Beratung. Die Koalition möchte die Wahlwiederholung für den Tagesordnungspunkt 25 heute nicht durchführen.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich schließe mich da für meine Fraktion an. Auch wir möchten für heute für den Tagesordnungspunkt 25 auf unsere Wahlwiederholung verzichten.
Gut. Wenn ich es dann richtig registriert habe, wird von allen Fraktionen auf die Wahlwiederholung für Tagesordnungspunkt 25 verzichtet. Damit findet keine Wahl statt. Wir kommen zu dem Antrag aus der Fraktion der CDU von Frau Abgeordneter Jary auf gemeinsame Beratung der Tagesordnungspunkte 5 und 6: „Thüringer Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag und zur Anpassung des Thüringer Landesmediengesetzes“ und „Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag“. Wer der gemeinsamen Beratung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit werden die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam beraten. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Tagesordnung in der nun geänderten Form fest. Gibt es Widerspruch dagegen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung festgestellt. Ich rufe auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 in gemeinsamer Beratung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1031 ZWEITE BERATUNG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/1032 dazu: Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und zukunftsfest machen – Umsetzung des Reformstaatsvertrags aktiv begleiten und den Medien(produktions)standort Thüringen weiter stärken Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1105 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hiermit die Aussprache. Mir liegen bisher erst zwei Wortmeldungen vor. Für die Fraktion des BSW rufe ich Herrn Abgeordneten Quasebarth auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf unserer Tribüne, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich sehe, dass auf unserer Tribüne heute viele Jugendliche sitzen; das passt ganz gut, da sich dieses erste Gesetz tatsächlich auch mit den Belangen von Jugendlichen beschäftigt. Trotzdem geht es in diesem Gesetz, das auf den ersten Blick recht technisch daherkommt, um genau das: um viel Technik. Es geht um digitale Räume. Es geht um Verantwortung und – ja – auch um Kinder, Eltern, Bildung, um Medienmacht. Vor allem geht es aber auch um Fairness. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag – ein schönes Wortmonsterchen – und der Anpassung des Thüringer Landesmediengesetzes gehen wir einen weiteren notwendigen Schritt im großen Projekt einer zeitgemäßen Medienordnung. So kann man diesen Schritt auch würdigen. Worum geht es eigentlich konkret? Es geht um altersgerechte technische Voreinstellungen auf Geräten, die unsere Kinder täglich nutzen, und die meisten von ihnen tragen sie in der Hosentasche. Es geht um die Stärkung von Jugendschutzprogrammen, um klare Kennzeichnungspflichten und um die Modernisierung der Kommission für Jugendmedienschutz, organisatorisch wie auch inhaltlich. Wir bringen unser Landesrecht endlich in Einklang mit dem Digital Services Act der EU, indem wir im Thüringer Landesmediengesetz das altehrwürdige Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzen – ein kleiner Satz, ein großes Update. Man könnte sagen, es wird insgesamt ein wenig europäischer bei uns. Aber natürlich bleiben wir – und das ist der Wermutstropfen – mal wieder ty pisch deutsch, denn dieser Medienänderungsver trag ist nicht etwa eine Bundesregelung, sondern ein fein austarierter Staatsvertrag zwischen 16 Ländern, der, wenn auch nur ein Land nicht zustimmt, am 30. November komplett ins Leere fällt. Da hilft kein Server-Update mehr. Das ist leider Föderalismus mit eingebauter Stolperfalle. Wenn also ein einziges Land nicht rechtzeitig zustimmt, dann fällt das gesamte Regelwerk und wir gehen alle wieder zurück auf Los. Man kann das demokratisch finden oder auch mühsam. Ich persönlich neige ja zu Letz terem, denn der Gedanke, dass Estland mit 1,3 Mil lionen Einwohnern eine komplett digitale Verwaltung aufgebaut hat, während wir über Alterskennzeich nung von Apps via Artikelgesetz debattieren, der darf einen mal in aller Ruhe durch den Raum zie hen.
(Beifall BSW)
Was wir tun, ist trotzdem richtig. Wir machen Technik sicherer, Kinder stärker, Jugendliche auch, Eltern informierter und Anbieter klar verantwortlicher. Genau darum geht es, um Verantwortung im digitalen Raum. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon über Medien reden, dann darf eins nicht unter den Tisch fallen: Wir erleben derzeit eine medienpolitische Schieflage, die viele Menschen mit Sorge betrachten, auch wir. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag: Information, Bildung, Kultur. Und ja, wir stehen zu diesem Auftrag. Aber wir sehen auch, dass aus dem Anspruch der Grundversorgung zunehmend ein gigantisches System geworden ist, das sich nicht selten selbst genügt: ein Onlineangebot, das sich von der Grundversorgung bis zur Konkurrenz zu privaten Zeitungsverlagen hochentwickelt hat, mit opulenter App und Kommentarspaltenpolitik, eine Tagesschau, in der Ostdeutschland oft nur dann vorkommt, wenn über Unzufriedenheit, Protest oder besondere Problemlagen berichtet wird, und ein Unterhaltungsangebot, das sich zu gleichen Teilen aus Cosy Crime, Dauerantiquariat und dampfendem Porree auf Kochinseln zusammensetzt. Dazwischen versteckt sich dann irgendwo das Bildungsfernsehen. Das quietscht und ich finde, das geht deutlich besser.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist nicht das Problem dieses Gesetzes. Das ist aber Teil einer größeren Debatte, die wir unbedingt führen müssen und sollen. Wie viel öffentlich-rechtlich braucht es und wie viel privatwirtschaftlicher Raum bleibt, damit Medienvielfalt eben keine Phrase bleibt? Auch hier wünschen wir uns mehr Mut zur Reform, mehr Ausgewogenheit und ein bisschen mehr Realitätssinn, gerade für die Lage hier im Osten des Landes. Aber zurück zu diesem Gesetz: Es ist wichtig und es ist richtig. Und es ist, wie es bei Staatsverträgen nun einmal ist, notwendig, damit das Ganze funktioniert. Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, empfehle ich Ihnen die Zustimmung zu dem begleitenden Entschließungsantrag zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen und dabei das große Ganze im Blick behalten: ein fairer, moderner, sicherer, digitaler Raum für alle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Liebe Schüler, heute geht es tatsächlich um euch, denn es geht angeblich um Jugendschutz. Ihr müsst selber bewerten, ob ihr wollt, dass eure Handys in Zukunft so eingeschränkt werden, dass der Staat sagt, was ihr euch angucken wollt und dürft, und ihr nicht mehr frei entscheiden könnt, was ihr sehen dürft. Wie wichtig das diesen Parteien hier überall ist, das seht ihr an der Debatte: ein Redebeitrag vom BSW und ein Redebeitrag der AfD.
(Beifall AfD)
Wir führen heute eine Aussprache, ja, aber halt nur eine. Denn was in einem demokratischen Verfahren selbstverständlich sein sollte – eine fundierte Beratung im Ausschuss, eine Anhörung von Fachleuten, eine offene, mehrstufige Debatte –, das wurde im Fall dieses Staatsvertrags verhindert. Kein Ausschuss, keine Anhörung, kein ernsthafter Wille zur fachlichen Auseinandersetzung, und das bei einem Staatsvertrag, der tief in unsere digitale Infrastruktur eingreift, in die Medienordnung, in wirtschaftliche Freiheiten und nicht zuletzt in das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Ich habe am Mittwoch in erster Lesung sehr deutlich und ausführlich dargelegt – übrigens als einziger –, warum dieser Vertrag kein bloßes technisches Update ist, sondern ein politischer Richtungswechsel hin zu Kontrolle, Zentralisierung und Gesinnungsschutz.
(Beifall AfD)
Heute wiederhole ich aufgrund unserer ambitionierten Tagesordnung in aller Kürze: Dieser Vertrag verpflichtet Betriebssysteme zur Implementierung staatlich kontrollierter Filtermechanismen, er droht Entwicklern mit Bußgeldern in Millionenhöhe und er überträgt weitreichende Einflussbefugnisse an die Kommission für Jugendmedienschutz, ein Gremium ohne parlamentarische Legitimation. Das ist nicht Jugendschutz, das ist der Aufbau einer digitalen Erziehungsinfrastruktur.
(Beifall AfD)
Genau das haben auch zahlreiche Stimmen außerhalb dieses Hauses kritisiert. Hätte es eine Anhörung gegeben, wären diese Punkte zur Aussprache gekommen. Der IT-Verband eco warnt zum Beispiel vor Investitionshemmnissen und Bürokratie. Bitkom sieht existenzbedrohende Belastungen für kleine Anbieter. Netzpolitik.org nennt den Vertrag eine Zensurinfrastruktur durch die Hintertür. „Legal Tribune Online“ sieht verfassungsrechtliche und demokratietheoretische Probleme. Die Stiftung Digitale Chancen kritisiert die fehlende Beteiligung junger Menschen. Prof. Dr. Martin Andree nennt das Konzept unzeitgemäß und praxisfern. Die FAZ warnt vor Einschränkungen der Medienvielfalt. Der Kronberger Kreis nennt das Ganze eine vertane Reformchance für mehr Freiheit. Heise.de berichtet über branchenweiten Widerstand. Und zahlreiche Juristen sehen in der Konstruktion eine Softzensur durch die Regulierung. Meine Damen und Herren, all das wurde ignoriert, weil es nicht ins politische Konzept passt. Gleichzeitig sehen wir, wie öffentlich-rechtliche Formate wie Funk oder der Kinderkanal ideologische Inhalte verbreiten, während freie Entwickler mit technischen Hürden überzogen werden. Das hat mit ausgewogenem Jugendschutz nichts mehr zu tun.
(Beifall AfD)
Das ist politische Instrumentalisierung der Medienordnung. Es zeigt sich erneut: Was in diesem Land gegen den Strom schwimmt, politisch, medial oder unternehmerisch, soll künftig digital ausgefiltert werden. Wir als AfD sagen Nein zur digitalen Bevormundung,
(Beifall AfD)
Nein zu einem Vertrag, der Freiheit opfert, um Kontrolle auszubauen. Wir stimmen mit Nein für Meinungsfreiheit, für technische Vielfalt und für gesunden Menschenverstand. Und, lieber Kollege Quasebarth, wir haben Föderalismus. Den haben wir nicht „leider“, sondern den haben wir, und das ist gut so. Und es ist auch gut so, dass es einer Landesregierung möglich ist, zu intervenieren, wenn ihr ein Staatsvertrag nicht passt. Leider ist es in Deutschland so, dass eben alle bei diesem Thema an einem Strang ziehen, weil sie die Chancen sehen, das Netz zu kontrollieren.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dass wir
nicht intervenieren, ist doch nicht richtig!) Es ist der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag und es ging beim Ersten schon los. Zum Thema „Reformstaatsvertrag“: Jetzt geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Am Mittwoch habe ich bereits ausführlich zum sogenannten Thüringer Reformstaatsvertrag Stellung genommen und dargelegt, warum es sich dabei nicht um eine echte Reform, sondern lediglich um ein paar kosmetische Reförmchen handelt. Heute muss ich feststellen: Nicht nur inhaltlich bleibt dieser Staatsvertrag enttäuschend, auch das parlamentarische Verfahren lässt sehr zu wünschen übrig. Ein so weitreichendes Vertragswerk hätte auch eine umfassende Beratung im Ausschuss, eine Anhörung von Experten, eine offene Auseinandersetzung verdient. All das fand nicht statt. Die Chance, fundierte Argumente und Kritik parlamentarisch zu prüfen, wurde schlicht nicht genutzt. Das ist für ein Landesparlament ein unwürdiger Umgang mit so einem zentralen Thema wie der Rundfunkordnung.
(Beifall AfD)
Der Staatsvertrag selbst enthält keine echten Reformen, keine Beitragssenkung, keine verbindliche Neujustierung des Auftrags und keine klaren Vorgaben für Neutralität. Stattdessen erleben wir eine digitale Expansion im Staatsauftrag, ein Mediengremium mit ÖRR-Nähe und keine einzige Maßnahme, die das verlorene Vertrauen der Bürger zurückgewinnt. Und dieses Vertrauen ist massiv erschüttert. Der Thüringen-Monitor 2024 zeigt es nämlich deutlich – das wurde gestern komischerweise gar nicht angesprochen –: Nur noch 36 Prozent der Menschen in Thüringen vertrauen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Fast 40 Prozent lehnen ihn ab. Vor 20 Jahren waren es noch zwei Drittel, die ihm vertrauten. Dieser Vertrauensverlust ist kein Zufall.
(Beifall AfD)
Es ist das Ergebnis einer jahrelangen politischen Schlagseite und mangelnder Selbstreflexion. Wenn dann auch noch ausgerechnet der kritische YouTube-Kanal „Clownswelt“ – schaut ihn euch gern mal an, da seht ihr mal, wie Kritik funktioniert – durch die öffentlich-rechtlich finanzierte Redaktion von Böhmermann öffentlich in Stasi-Manier angegriffen wird, wundert es niemanden, dass viele Menschen das Gefühl haben, sie zahlen für ihre eigene politische Bevormundung. Dass CDU, SPD und BSW nun mit einem Entschließungsantrag versuchen, diesen Staatsvertrag schönzureden, ändert nichts am Befund. Dort ist von Transparenz, Vielfalt und Qualität die Rede. Doch im Vertrag selbst ist davon kein einziger verbindlicher Mechanismus enthalten. Alles bleibt freiwillig, alles bleibt vage. Der Vertrag stärkt nicht die Bürger, er stabilisiert das System. Wir als AfD fordern die Abschaffung des Zwangsbeitrags, die Konzentration auf Bildung, Kultur und Information, eine Finanzierung über die Landeshaushalte – die inzwischen verfassungsrechtlich zulässig ist, wie der Parlamentarische Beratungsdienst Brandenburg im April 2025 bestätigt hat –, eine gesetzlich gesicherte politische Neutralität. Wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich neu denken wollen, dann geht das nicht mit kosmetischen Korrekturen, sondern nur durch eine grundlegende strukturelle Neuausrichtung von Grund auf.
(Beifall AfD)
Die Menschen haben ein Recht auf glaubwürdige Informationen, aber keine Pflicht zur Finanzierung einer ideologischen Dauerbeschallung. Dieser Staatsvertrag ignoriert den Vertrauensverlust und dieses Parlament hier hat durch das Verfahren zusätzlich diesen Vertrauensverlust verschärft. Wir lehnen beide Staatsverträge ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Cotta. Als Nächstes liegt mir eine Wortmeldung von Frau Abgeordneter Rosin und noch eine weitere von Frau Abgeordneter Mitteldorf vor und Herr Quasebarth auch noch mal.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher hier im Plenarsaal! Herr Cotta, selbstverständlich sehen wir das anders. Ich möchte ganz einfach sagen: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die Ratifizierung des Siebten Medienstaatsvertrags und demzufolge die Überführung in unser Landesrecht erfolgen, damit der Staatsvertrag am 01.12.2025 in Kraft treten kann. Dem vorausgegangen war bereits die Unterzeichnung durch die 16 Länderchefs im März dieses Jahres. Mit dem Reformstaatsvertrag kommt endlich die schon längst überfällige Reform und ein Umbau des schwerfälligen Tankers „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ in Gang. Auch von den größten Kritikern – auch von Ihnen – muss dieser Reformstaatsvertrag zumindest als erster Schritt anerkannt werden.
(Beifall BSW)
Die Umsetzung dieses Reformwerks stellt in Aussicht, dass sich die zukünftige Finanzierung und das damit verbundene Beitragsaufkommen für die Rundfunknutzer in einem akzeptablen Rahmen bewegen sollten und die vielen Nutzer damit auf stabile Beiträge hoffen können. Ein Weiter-so hätte auf jeden Fall erhebliche Kostensteigerungen und damit verbunden deutlich höhere Beitragsbelastungen für die Nutzer bedeutet. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rundfunkstaatsvertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden. Im Sinne einer Rationalisierung enthält der Reformstaatsvertrag insbesondere neue Regelungen, die den Rundfunkauftrag qualitativ begrenzen und zugleich quantitativ stärken. Erreicht werden soll dies durch eine Begrenzung des Rundfunkauftrags, indem die Anzahl der Hörfunkprogramme – hier zum Beispiel beim MDR von zehn auf sieben Programme – reduziert werden soll, indem die digitalen Spartenprogramme reduziert und auch neugestaltet werden sollen, durch die Deckelung der Lizenzgebühren für Sportübertragungen, die Begrenzung der Onlineausspielwege, durch Prüfung und Präzisierung der Presseähnlichkeit in Onlineangeboten des Öffentlich-Rechtlichen. Letzteres – das ist uns klar – ruft vor allem die Kritik der öffentlich-rechtlichen Anstalten hervor, denn die müssen diese Dinge jetzt künftig in irgendeiner Form bewältigen. Wollen wir aber weiterhin Zeitungen lesen – in digitaler oder auch in Printform –, dann brauchen wir eine klare Regelung für diese Dinge. Das heißt konkret: Es soll weniger Text- und stattdessen mehr Video- und Audioinhalte geben. Beim Thema „Presseähnlichkeit“ ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die eine Positivliste enthält, was die Anstalten künftig online dürfen. Vorgesehen ist zudem, Kooperationen der Anstalten untereinander und mit dem privaten Rundfunk zu verstärken, um Doppelstrukturen auszugleichen. Aus Thüringer Sicht ist es sehr wichtig, dass der KiKAStandort als zweiter Anker des Medienstandorts Thüringen erhalten bleibt und seine Zukunft gesichert ist. Dies ist mit diesem Reformstaatsvertrag gewährleistet. Sehr geehrte Damen und Herren, im Staatsvertrag ist ein Kooperationsgebot für ARD, ZDF und Deutschlandradio verankert. Konkret soll eine gemeinsame technische Plattform als Gegenpol zu den amerikanischen und chinesischen Plattformen installiert werden. Festgelegt ist eine Federführung bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben im Rundfunk. Zudem soll der beim MDR angesiedelte gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte nun für alle Anstalten in Kraft treten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben diesen Rationalisierungsmaßnahmen gehört zu den zentralen Reformschwerpunkten, die Interaktionen mit Zielgruppen im Rahmen von Publikumsdialogen zu stärken und insbesondere jüngere Menschen stärker zu adressieren. Besonders wichtig ist die im Staatsvertrag vorgenommene Betonung des regionalen Auftrags des Öffentlich-Rechtlichen auch in seinen Gemeinschaftsangeboten. Für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Öffentlich-Rechtlichen sind daher folgende Forderungen wichtig, die wir in einen Entschließungsantrag einfließen lassen haben. Dabei möchten wir natürlich den Reformstaatsvertrag mit auf den Weg geben, auch mit der Zustimmung für unseren Entschließungsantrag, um die ich jetzt hier werbe. Was erwarten wir nun von den neuen Änderungen in diesem Punkt? Punkt 1: Im Rahmen ihrer Möglichkeiten soll die Landesregierung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Reformstaatsvertrags auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen. Dieser sollte eigenverantwortlich und ohne Aufforderung selbst Ideen zur Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrags erarbeiten und auch umsetzen. Zweitens: Bei der Umsetzung der dringend notwendigen Reform sind alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche „Information“, „Bildung“ und „Kultur“ fokussieren. Der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll aufgewertet werden. Die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Ostdeutschland, natürlich vor allen Dingen aus Thüringen, sind auszubauen. Das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung muss in den Fokus. Besonders für bestimmte Nutzergruppen, wie zum Beispiel unsere Senioren, müssen die Zugangsmöglichkeiten und Barrieren niedrigschwellig werden. Das ist ganz wichtig.
(Beifall BSW)
Drittens: Es bleibt bei einer alten Forderung, für die breiter Konsens besteht, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Standorten, Ressourcen, Personal und Produktionseffekten zu achten ist. Die Interessen der ostdeutschen Länder, insbesondere Thüringens, müssen stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei künftigen Personalentscheidungen zur Besetzung von Führungspositionen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio und durch eine Steigerung der medienwirtschaftlichen Wertschöpfung in Thüringen. Von der Reform erhoffen wir uns, dass künftig stärker auf Produzenten und Kreativunternehmen aus Thüringen zurückgegriffen wird. Viertens: Wir erwarten, dass vom Rundfunkstaatsvertrag ein Signal an die öffentlich-rechtlichen Anstalten ausgeht, damit diese künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Wir erwarten mehr Transparenz und Realitätssinn bei den Gehalts- und Versorgungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender. Zu diesem Zweck sollte im Rahmen der Umsetzung der angesprochenen Reformen dahin gehend Einfluss genommen werden. Die Gehaltsstrukturen aller ARD-Anstalten, von ZDF und Deutschlandradio einschließlich aller Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssen offengelegt werden. Mehr Transparenz bei der Bezahlung der außertariflichen Beschäftigten muss erreicht werden; Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die von Rundfunkbeiträgen finanziert werden, sollen künftig ausgeschlossen sein; endlich eine Orientierung des Gehaltsniveaus sowie auch der Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlichrechtlichen Rundfunks am Niveau des öffentlichen Dienstes.
(Beifall BSW)
Die Skandale beim rbb usw. haben gezeigt, dass dies dringend notwendig ist.
(Beifall BSW)
Sechstens: Einen wichtigen Beitrag erwarten wir vom neuen Medienrat, durch den mehr externe Expertise in die Entscheidungsprozesse des Öffentlich-Rechtlichen einfließen soll. Siebtens: Wir erwarten, dass sich im Ergebnis der Umsetzung der Reformen die Gemeinschaftsangebote tatsächlich auch im Sinne einer regionalen Funktion künftig noch deutlicher und profilierter auf ihren regionalen Auftrag konzentrieren und diesen Markenkern stärker bedienen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein zukunftsorientiertes Fundament gestellt wird, seine Funktion, seine Finanzierung und öffentliche Akzeptanz langfristig gesichert werden, sollte die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so schnell wie möglich umgesetzt werden. Hierzu ist es notwendig, dem heutigen Gesetz zuzustimmen. Ich bitte um Ihre Unterstützung und Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf und natürlich auch um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Guten Morgen! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ich glaube, es ist wichtig, das, worüber wir eigentlich reden, noch mal einzuordnen. Und drumherum gibt es ja immer viel zu sagen. Uns liegen zwei Staatsverträge vor. Es ist schon angedeutet worden: Staatsverträge werden verhandelt unter den Bundesländern, sprich auf der Regierungsebene.
(Beifall Die Linke)
Die Aufgabe der Landtage ist – und das sage ich mit Bestimmtheit – leider nur, am Ende Ja oder Nein zu sagen, nachdem bereits unterschrieben worden ist. Den ganzen Prozess von Staatsverträgen kann man bezüglich der Frage „Wie transparent läuft das ab, wie sehr ist man eingebunden?“ an vielen Stellen kritisieren. In diesen konkreten Fällen allerdings muss man schon feststellen – ich weiß nicht, ob Herr Cotta das vergessen hat, weil er in der letzten Legislatur auch schon da war –: Zu der ganzen Genese, wie wir zu diesen beiden Staatsverträgen gekommen und welche Debatten dort geführt worden sind, haben wir mehrfach im Ausschuss gesprochen, und zwar bereits in der letzten Legislatur. Also es ist mitnichten so, dass der Thüringer Landtag in diesen beiden Fragen überhaupt nie eingebunden war und überhaupt nie wusste, worüber wie gesprochen wird,
(Beifall Die Linke)
sondern wir haben selbstverständlich im Ausschuss sehr, sehr intensive Debatten dazu geführt. Ich will Ihnen auch ganz ehrlich sagen: Wenn man sich hier vorn hinstellt und so tut, als hätte der Reformstaatsvertrag nie eine Rolle gespielt und es wäre jetzt allen irgendwie gar nicht klar, worum es geht, dann kann ich nur sagen, entweder haben Sie die ganze Zeit geschlafen oder Sie wollen bewusst die Öffentlichkeit täuschen.
(Beifall Die Linke, SPD)
Es ist auch im Übrigen mitnichten so, dass der Medienänderungsstaatsvertrag, der sich vorrangig mit dem Jugendschutz beschäftigt, jetzt für Kinder und Jugendliche das Internet abstellt oder böse Zeichen kommen, die da sagen, ihr dürft das jetzt hier nicht verwenden. Sollte auch nur irgendetwas von dem, was der Kollege Cotta hier vorn gesagt hat, sich bei euch irgendwie verfangen haben, kann ich euch sagen: Es entspricht nicht der Wahrheit.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Nein, nein! Wir
werden keine Mauer bauen!) Ich weiß, dass Sie es mit Jugendschutz nicht so haben, das ist mir schon klar. Da muss ich ja nur in Ihre Parteistrukturen gucken, da weiß ich, was da passiert.
(Beifall Die Linke)(Unruhe AfD)
Der Reformstaatsvertrag – das ist heute auch schon besprochen worden – führt eine Reform zu Papier, die im Übrigen schon eine ganze Weile läuft. Also, es ist mitnichten so, als hätte nicht auch der MDR intern schon längst Reformen angestrebt und als wäre er nicht schon dabei, sie umzusetzen – das will ich an der Stelle schon auch sagen. Das ist heute hier ein bisschen untergegangen, es klang bis jetzt so, als wäre da noch nie etwas passiert. Und das besagte Einsparpotenzial, was wir alle an verschiedenen Stellen immer wieder mal mitteilen, bezieht sich in der öffentlichen Debatte zumeist auf die Frage: Wie groß ist der Überbau, wie groß ist sozusagen der Verwaltungsapparat und wie viel dürfen Intendantinnen und Intendanten auch aus persönlichem Empfinden verdienen oder nicht? Aber ich will Ihnen auch mal eins sagen, und das kommt mir in der Debatte wirklich viel zu kurz: Der MDR ist auch ein wichtiger und großer Arbeitgeber dieser Region.
(Beifall BSW, Die Linke)
Beim MDR arbeiten sowohl Menschen, die Verwaltungstätigkeiten absolvieren, als auch Menschen, die als Journalistinnen und Journalisten, als Redakteurinnen und Redakteure in die Regionen gehen und die Stimmen einfangen und uns auf allen Ausspielwegen zeigen, was in unserem Bundesland alles so passiert, wie Menschen in Thüringen ticken. Da sind wir wieder mal ganz kurz beim Thüringen-Monitor. Wenn man ein Gefühl dafür bekommen und auch mitbekommen möchte, was die Menschen in Thüringen bewegt, und zwar auch fernab jener großen Politik, sondern womit sie sich in ihren Regionen beschäftigen, was sie umtreibt, dann braucht es selbstverständlich auch einen öffentlichrechtlichen Rundfunk und vor allem die Journalistinnen und Journalisten, die dies auch in alle anderen Regionen unseres Freistaats senden können.
(Beifall BSW, Die Linke)
Deswegen ist mir an besonderer Stelle wichtig, noch mal darauf hinzuweisen, dass jeder Reformbedarf – der ohne Zweifel nötig ist, weil große Apparate auch immer sehr viel Zeit brauchen und es sehr viele Abstimmungen braucht zu Dingen –, dass diese Einsparpotenziale zumindest aus Sicht unserer Fraktion an keiner Stelle bedeuten dürfen, dass dadurch Qualitätsstandards für journalistisches Arbeiten gesenkt werden,
(Beifall BSW, Die Linke)
an keiner Stelle dafür sorgen dürfen, dass Journalistinnen und Journalisten und insbesondere – da hat der MDR, das muss man sagen, eine Neuerung geschaffen mit dem Investigativjournalismus, den der MDR vorhält – diese Bereiche den Einsparpotenzialen, die überall gesucht werden sollen, zum Opfer fallen. Ich glaube, dass es an der Stelle immer wieder wichtig ist, darauf achtzugeben, dass der MDR nicht nur irgendeine Sendeanstalt ist, sondern dass dort Menschen arbeiten und dass es sich selbstverständlich auch gehört, dass man diesen Menschen für ihre Arbeit auch einfach mal Danke sagt
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
und sie nicht permanent diesem Feuer aussetzt, angeblich irgendein ideologiegetriebenes Irgendetwas zu sein, was sowieso nur Fake News verbreitet usw. Das ist im Übrigen ein Vehikel, wie man dafür sorgen kann, dass man diese Institution delegitimiert. Und ich will sagen, weil gesagt wurde, kein Mensch vertraut mehr dem MDR: Na klar, man kann ja jede Statistik und jede Umfrage so auslegen, wie man das gern möchte. Deswegen kann man sagen, klar, Herr Cotta, wie Sie sagen, es sind sozusagen nicht mal mehr zwei Drittel usw., das kann man so alles framen. Aber ich will Ihnen auch mal sagen, bei der INSA-Befragung zum Vertrauen in den MDR ist etwas sehr Interessantes passiert, weil nämlich nachweisbar ist, dass das Vertrauen in den MDR in den letzten zwei Jahren um 2 Prozent gestiegen ist, entgegen dem, was hier immer kolportiert wird, dass es überhaupt gar kein Vertrauen mehr in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Das finde ich hochgradig interessant. Es sind nach wie vor – es war übrigens nie darunter – über 50 Prozent der Menschen, die dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und demzufolge auch dem MDR vertrauen. Ich glaube, dass es wichtig ist, das hier auch noch mal in die Waagschale zu werfen. Kurzum: Was die Staatsverträge angeht – das hatte ich bereits erwähnt –, ist es für uns als Parlament nur die Aufgabe, zu sagen, wir stimmen zu oder wir stimmen nicht zu. Was passiert, wenn ein Landtag nicht zustimmt, wurde ja bereits ausgeführt. Ich will an der Stelle dafür werben, dass wir mit diesen Staatsverträgen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter stärken, den MDR im Besonderen auch im eigenen Reformvorhaben unterstützen. Dazu kann auch – das will ich an der Stelle durchaus sagen – der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen beitragen. Ich möchte aber trotzdem davor warnen – und das sage ich ausdrücklich ins gesamte Rund –, dass wir das Narrativ bedienen, es hätte noch gar keine Reform gegeben und es hätte sich noch gar nichts bewegt. Das ist auch ein Schlag ins Gesicht all der Menschen, die sich seit vielen Jahren mit Reformvorhaben innerhalb des MDR beschäftigen.
(Beifall Die Linke)
Das sind Mitarbeitende wie Führungskräfte. Deswegen bitte ich uns alle darum, dass wir da sehr genau hinschauen, wenn wir darüber reden, ob überhaupt schon Reformen angestoßen sind, denn das sind sie. Ansonsten kann ich für meine Fraktion sagen, dass wir heute beiden Staatsverträgen zustimmen werden oder dem Zustimmungsgesetz beider Staatsverträge und auch den Entschließungsantrag der Brombeere positiv begleiten werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident. Ich hatte ja noch ein bisschen Zeit auf meiner Uhr und deswegen dachte ich, ich kann die gut nutzen, um noch mal ein bisschen was klarzustellen, einzuordnen. Das ist es ja auch, was guter Journalismus tut. An der Stelle zunächst einmal großen Dank an Frau Abgeordnete Mitteldorf, die den Mitteldeutschen Rundfunk in Thüringen gelobt hat. Wäre das aus meinem Munde gekommen, wäre es nur halb so glaubwürdig gewesen.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
So ein Quatsch! Man kann guten Journalismus loben! Punkt!) So aber, denke ich, ist es genau dahin gekommen, wo es auch hin soll, nämlich an die Zuschauerinnen und Zuschauer unseres Livestreams, die das wahrscheinlich genauso sehen und sich damit in guter Gesellschaft befinden bei allen anderen Deutschen, die einer jüngsten Statistik zufolge sagen, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist sehr viel besser als sein Ruf, gerade im internationalen Vergleich. 83 Prozent der Befragten sagen, das Angebot sei gut oder sehr gut. Und ich denke, das kann sich verdammt noch mal – wenn es mir erlaubt ist an dieser Stelle – sehen lassen.
(Beifall BSW)
Aber gerade für die jungen Leute hier oben bei uns auf den Besucherrängen möchte ich gern noch ein paar Sachen klarstellen. Wir reden ja heute – und das ist schon mal gesagt worden, ich wiederhole es trotzdem gern noch mal, weil es untergeht – über zwei verschiedene Gesetze. Das eine, das hat einen Namen, der klingt so ein bisschen, als hätte jemand bei der Namensgebung gleich die Langeweile miterfunden: Sechster Medienänderungsstaatsvertrag. Das ist wirklich der Titel. Aber bevor hier jemand denkt, es geht um Technik, ganz kurz noch mal die Einordnung: also zwei Gesetze, das eine zum Medienänderungsstaatsvertrag, das regelt den Jugendschutz und die digitalen Voreinstellungen auf Geräten, und das andere zum sogenannten Reformstaatsvertrag, das ist sozusagen das Update für die Medienaufsicht in Deutschland – beides wichtig. Ich habe es schon mal gesagt: Bitte nicht durcheinanderbringen. Denn es ist nicht nur ein einziger Paragrafensalat, es sind zwei sehr wichtige Gesetze. Jetzt zu Ihnen, lieber Herr Cotta: Sie haben ja eben gesagt, dass sich viele Menschen bevormundet fühlen, digital, und dass Jugendschutz politisch instrumentalisiert werde. Jetzt mal ganz ehrlich, gerade in eure Richtung wieder, das klingt ein bisschen so, als würde jemand die Altersfreigabe bei Netflix als geheime Regierungsverschwörung bezeichnen. Das ist sie nicht, denn die Altersfreigabe bei Netflix ist ein Beispiel für digitalen Jugendschutz. Die ist wichtig,
(Beifall CDU, BSW, Die Linke)
damit die Kleinste in der Familie, die Sechsjährige, eben das Programm anschauen kann, das für sie geeignet und gut ist, und nicht versehentlich die großen Actionkracher sieht, die der 16-Jährige sehen darf, und schon gar nicht den blutrünstigen Kram, den sich Vati oder Mutti angucken wollen. Altersfreigaben sind wichtig und richtig, gerade für Kinder und Jugendliche und auch für Eltern. Und ich möchte an dieser Stelle daran erinnern, ihr Lieben auf den Besucherrängen, auch ihr werdet eines Tages Eltern werden. Wir reden also nicht über Bevormundung, sondern wir reden – vielleicht, unter Umständen, wer weiß – über Schutz. Wir sorgen dafür, dass Kinder nicht beim Öffnen von TikTok gleich in die dunkelsten Ecken des Internets katapultiert werden, dass Menschen, die Apps mit Altersfreigabe herstellen, das auch mal ernst nehmen, und dass Anbieter, also die Tech-Konzerne, nicht einfach sagen können: Sorry, haben wir nicht gewusst. Klar, man kann alles als Kontrolle verkaufen, liebe AfD, sogar die Gurtpflicht im Auto. Aber nichtsdestotrotz schnallen wir uns trotzdem alle an. Oder? Was wir hier machen, ist, wir geben Eltern Werkzeuge in die Hand. Wir sorgen für klare Regeln, für mehr Verantwortung bei den Anbietern. Und ja, wir bringen deutsches Recht – auch das muss mal gesagt werden – endlich in Einklang mit europäischen Vorgaben. Das ist kein Kontrollstaat, das ist digitale Vernunft und Gerechtigkeit.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Und gerade bei uns, dem BSW, steht das auch im Parteinamen drin.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Steht da nicht „Sahra Wagenknecht“ drin?) Und an euch junge Leute noch mal gerichtet: Nein, wir wollen euch nicht digital erziehen. Wir wissen längst, mit 14 – und ich nehme mal an, die meisten von euch sind 14 oder ein paar Jahre älter oder darunter – sind erziehungstechnisch sowieso alle Messen gelesen, da kann man ohnehin nicht mehr allzu viel machen. Denn ihr habt ja in den vergangenen Jahren durch Beobachten sehr genau gelernt, was Mutti und Vati euch so vorleben. Wir wollen euch also nicht erziehen, wir wollen euch aber auch nicht in dem ganzen digitalen Datenschrott alleine lassen, den euch die Konzerne so tagtäglich vorsetzen. Deshalb mein Fazit: Dieses Gesetz, diese beiden Gesetze sind weder langweilig, noch sind sie in irgendeiner Form gefährlich, sie sind ganz einfach notwendig. Und wenn einer sagt, das sei alles politische Gängelung, dann sage ich: Nein, das ist Politik, die euch ernst nimmt. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Weil die Schüler heute mehrfach angesprochen wurden, möchte ich sie auch herzlich begrüßen. Das sind die 9. Klassen der Edith-Stein-Schule aus Erfurt. Also herzlich willkommen im Thüringer Landtag!
(Beifall im Hause)
Herr Quasebarth war schon ganz richtig, also 15, 16 Jahre, denke ich, 9. Klasse, also passt. Als Nächsten aus den Reihen der Abgeordneten rufe ich Herrn Abgeordneten Höcke auf.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Schüler auf der Tribüne, ich will euch jetzt gar nicht explizit ansprechen, obwohl das meine Vorredner alle getan haben, aber vielleicht mal hier die Frage in den Raum stellen, die euch betrifft, aber die letztlich als Antwort an alle gegeben werden müsste, wie viele von euch überhaupt noch ARD, ZDF und die einschlägigen Produkte dieser Medienschaffenden anschauen. Wahrscheinlich, wenn ich jetzt fragen würde, hebt mal die Hand, würde sich keiner melden –
(Beifall AfD)
das zur Relevanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der Kohorte der jungen Menschen in Deutschland. Und da haben wir ein Grundproblem, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete. Wir haben einen Dinosaurier hier im Raum stehen,
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Sie!)
der eigentlich aussterben müsste, der aber durch Steuergeld bzw. durch Zwangsbeiträge am Leben erhalten wird.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ja, der steht gerade am Rednerpult!) Und das geht in einem freien, demokratischen Land, das marktwirtschaftlich organisiert ist, nicht.
(Beifall AfD)
Und glauben Sie mir, sehr geehrte Kollegen, liebe Frau Mitteldorf und die anderen, die hier ausgeführt haben, ich war selbst fünf Jahre im Medien-, Europa- und Kulturausschuss. Ich habe die Diskussion über die Reformprozesse selbst mitgemacht und miterlebt. In der Legislatur, die jetzt vergangen ist, war ich nicht in diesem Ausschuss, der Kollege Cotta hat meine Arbeit dort übernommen. Und was er mir berichtet hat, ist, dass genau das passiert ist, was ich vermutet habe im Rahmen des Reformprozesses, nämlich nichts.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
war aber nicht die Wahrheit!) Und das, was jetzt hier in den zur Abstimmung stehenden Werken niedergeschrieben ist, ist genau das, was wir immer kritisieren als AfD, das ist nichts anderes als Ankündigungspolitik. Wir reden mal darüber, wir setzen Gremien ein, die öffentlichrechtlichen Medien sollen sich entwickeln, sollen Konzepte vorlegen. Aber da, wo es wirklich harte Fakten braucht, da wird nichts vorgegeben. Da wird alles nur in einer Sollbestimmung zusammengefasst und verläuft in einer Sollbestimmung, nichts Konkretes, nichts Handhabbares, nichts Überprüfbares. Man will, man kündigt an und man hat gute Ideen, die man irgendwie zu Papier bringt. Außer in einem Punkt, da sind Sie sich alle einig, nämlich bei der Zensur. Da schlägt man hart zu, und das kann in einem freiheitlichen Land wie der Bundesrepublik Deutschland nicht sein.
(Beifall AfD)
Es geht um staatliche Zensur. Es geht besonders um staatliche Zensur, und da werde ich sehr hellhörig, weil wir in den letzten Jahren wiederholt Attacken auf die Meinungsfreiheit in Deutschland erlebt haben. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz im Jahre 2017 war ein erster Höhepunkt des Eingriffs in das Netz durch den Staat mit politischen Vorgaben. Dann haben wir den European Services Act auf EU-Ebene. Und daraus abgeleitet wird der Zugriff weiter eingeschränkt, die politische Meinungsfreiheit wird weiter eingeschränkt, und das sind Entwicklungen, die uns mit großer Sorge erfüllen. Und das, was heute hier verabschiedet werden soll, geht auch wieder in die Richtung: mehr Zensur, weniger Selbstbestimmung. Mit Verlaub, sehr geehrte Kollegin Mitteldorf, ich habe ja gestern den Thüringen-Monitor auch herzhaft kritisiert. Sie wissen, ich bin kein großer Freund des ThüringenMonitors. Und ja, die Testdesigns sind infrage zu stellen und die empirische Sozialwissenschaft hat Grenzen, aber Sie suchen sich auch immer nur die Ergebnisse heraus, die Ihnen passen. Dann gibt es auf einmal andere Umfragen, die wieder Ihre Meinung belegen und dann ist der Thüringen-Monitor auf einmal wieder nichts wert.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke:
Echt? Das haben wir doch gar nicht gesagt!) Nein, der Thüringen-Monitor hat in dem Bereich klare Aussagen gemacht, nämlich noch mal uns daran erinnert, dass im Jahre 2000 4 Prozent, Frau Mitteldorf, der Thüringer kein Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hatten – kein Vertrauen. Und jetzt sind es, 25 Jahre später, 40 Prozent – eine Verzehnfachung.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das
heißt, dass er immer noch Vertrauen genießt!) Rechne ich noch die dazu, die teilweise nur noch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vertrauen, sind wir bei zwei Drittel der Menschen, die diesem öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht mehr vertrauen. Deswegen ist dieses System so nicht mehr weiterzuführen.
(Beifall AfD)
Es ist unerträglich, dass wir an die Grundprobleme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht rangehen. 9 Milliarden Euro Zwangsbeiträge sammeln Sie ein bei Menschen, die entweder die Produkte des öffentlichen Rundfunks gar nicht mehr konsumieren oder aus guten Gründen, weil sie politisch einseitig aufgestellt sind, nicht mehr konsumieren wollen, weil sie es nicht mehr ertragen. Wissen Sie, wie viele Bürger ich mittlerweile in den letzten Jahren getroffen habe, die mir sagen, ich gucke kein Fernsehen mehr, weil ich diese Einseitigkeit der politischen Darstellung einfach nicht mehr ertrage?
(Beifall AfD)
Vor einigen Tagen hat ein kluger Zeitgenosse zu mir gesagt: Herr Höcke, stellen Sie sich mal vor, es gäbe zwei Wochen lang keine Fernsehbeschallung, es gäbe zwei Wochen lang einen Blackout – was der liebe Gott verhindern möge, weil das fatale Auswirkungen auf unsere Gesellschaft hätte –, mal keine Propaganda durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Deutschland wäre ein anderes Land, Deutschland wäre wieder normal.
(Beifall AfD)
Und jetzt kommen wir zu des Pudels Kern: Sie erhalten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im eigenen Interesse als Propagandainstrument, um Ihre eigene Machtoption zu sichern. Das ist der Hintergrund, das ist des Pudels Kern.
(Beifall AfD)
9 Milliarden Euro Zwangsbeiträge, das ist der weltweit höchste Betrag für öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Das geht so nicht. Deutschland ist ein Industrieland im Abstieg.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke)
Hören Sie mal auf, dazwischenzuquatschen. Sie können gleich noch mal reden.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein,
ich darf reinrufen!) Nein, Sie reden dauernd. Sie können einen Zwischenruf platzieren, Frau Kollegin, einen parlamentarischen Zwischenruf. Sie können aber nicht dauerquatschen, das geht nicht.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ich
kann sehr wohl!) Herr Präsident, das geht nicht.
Herr Präsident, das stellt ja keiner in Abrede. Das ist das Salz in der Suppe des Parlamentarismus, der Zwischenruf. Noch mal: 9 Milliarden Euro ist nicht mehr akzeptabel, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. Wir sind ein Industrieland im Abstieg. Den Abstieg haben Sie zu verantworten durch Ihre Politik in den letzten Jahren und Jahrzehnten. Das ist nun mal so.
(Beifall AfD)
Wir müssen sparen. Und mit Verlaub, wer sich mit Systemtheorie mal auseinandergesetzt hat, der weiß, dass solche Systeme wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Subsysteme der Gesellschaft autopoietisch und selbstreferenziell angelegt sind. Die sind reformunfähig, wenn man ihnen nicht von außen den Stecker zieht. Und die einzige Kraft, die sagt, wir ziehen den Stecker, ist die AfD.
(Beifall AfD)
Deswegen, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, habe ich schon einige Wochen vor den Wahlen am 1. September 2024 einen sehr guten Medienjuristen damit beauftragt, die Kündigung der Medienstaatsverträge vorzubereiten. Diese Kündigungen liegen in meiner Schublade. Und in dem Augenblick, in dem ich dort sitze – und ich werde dort sitzen –, werden die Medienstaatsverträge gekündigt.
(Beifall AfD)
400.000 Euro Jahresgehalt für Intendanten – inakzeptabel. Man will sich in Richtung des öffentlichen Dienstes entwickeln: Frau Rosin, wissen Sie, wie lange ich das schon höre? Seit 20 Jahren. Passiert ist nichts, die Gehälter sind gestiegen, die Pensionsbelastungen sind gestiegen, nichts ist passiert. Da, wo es wirklich wehtut, passiert nichts. Deswegen müssen wir, wenn wir wirklich reformieren wollen, mal einen großen Hebel ansetzen und müssen den Stecker ziehen. Nicht – und verstehen Sie mich nicht falsch –, weil ich grundsätzlich …
Nach meiner Rede, wenn ich noch Zeit habe. Nicht, weil ich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk völlig abschaffen will. Es gibt gute Gründe für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Ich will durchaus ein Pendant
(Unruhe SPD)
zu privatwirtschaftlichen Medienangeboten. Aber es muss sichergestellt werden, dass dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht politisch missbraucht wird.
(Beifall AfD)
Und noch mal – ich habe es in meiner Rede zum Thüringen-Monitor ausgeführt –: Die AfD – das ist statistisch nachgewiesen – wird im öffentlich-rechtlichen Rundfunk in krasser Weise unterrepräsentiert und damit diskriminiert.
(Beifall AfD)
Die AfD, die mit Abstand stärkste Kraft in Thüringen, die mit Abstand stärkste Kraft im Osten, die oppositionsführende Partei im Bundestag, ist krass unterrepräsentiert. Den Menschen fällt das auf. Aber was den Menschen auch auffällt, ist beispielsweise, dass sie mit dämlicher Diversity-Ideologie geflutet werden, wenn sie denn mal ZDF oder ARD anmachen, egal, ob sie den Tatort angucken oder ihre Kinder KiKA erleiden müssen.
(Beifall AfD)
Das wird es dann nicht mehr geben. Einen Grundfunk, wie ihn die AfD aufsetzen will: Ein Grundfunk bedeutet Ja zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf einem ganz niedrigen Niveau analog der Reformprozesse, die andere Länder auch durchgemacht haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Grundversor-
gung nur mit AfD-Inhalten, das wäre ja mal was!) bedeutet Grundversorgung mit Bildung, mit Wissenschaft, mit Kultur, mit lokalen Themen, die dann auch seriös aufgearbeitet werden können, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Dann halten Sie 8-Stunden-Reden im Rundfunk?) Das ist der Ansatz der AfD. Und wir werden sicherlich zu dem Thema hier noch öfter sprechen. Was mir noch wichtig ist, ist, dass Sie tatsächlich zumindest den Anschein erzeugt haben, dadurch, dass wir diese wichtigen Projekte, die jetzt verabschiedet werden gegen die Stimmen der AfD, versuchten, wieder einmal in einem Parforceritt hier abzuhandeln, ohne die übliche Beteiligung, die im parlamentarischen Prozess eigentlich vorgesehen ist, ohne die Ausschussberatung – obwohl, da kommt ja sowieso nichts dabei raus, wir wissen das ja aus dem Medien, Europa- und Kulturausschuss, da berät man ja seit Jahrzehnten schon diese Reformprozesse. Und dann werden diese Medienänderungsstaatsverträge und Reformprozesse hinter verschlossenen Türen verhandelt und das Parlament darf das abnicken. Und der Großteil des Parlaments möchte dann noch nicht mal die Debatte. Ich bin froh, dass der Kollege Cotta hier vorgestern schon so deutlich Stellung bezogen hat und dass er heute wieder hier die Position der AfD klargemacht hat. Wir werden den Finger weiter in die Wunde legen. Noch mal: Das Vertrauen in den öffentlichrechtlichen Rundfunk wird weiter sinken. Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete von den konkurrierenden Fraktionen, glauben Sie mir, das prophezeie ich: Der Reformansatz, den Sie heute hier verabschieden, wird keine Auswirkungen haben, die wirklich messbar sind, außer – wie gesagt – die Meinungsfreiheit einzuschränken. Dadurch wird das Vertrauen noch weiter in den Keller gehen und am Ende werden wir dann trotzdem vor der Frage stehen, wie wir damit umgehen. Die Lösung bleibt: Stecker ziehen, neu aufbauen, und zwar gesund und klein aufbauen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Herr Höcke, in Ihrer Rede waren jetzt widersprüchliche Aussagen. Meine Frage ist: Wollen Sie jetzt den öffentlichen Rundfunk abschaffen oder nicht? Und wenn noch eine zweite Frage erlaubt ist: Im Ausschuss bringen Sie sich ja auch mit Reformvorschlägen ein. Wieso gibt es dann, wenn Sie ihn erhalten wollen, keine Anträge zur Veränderung oder inhaltlichen Auseinandersetzung? Die haben Sie jetzt auch hier nicht genannt.
Die Programmatik der AfD, sowohl meines Landesverbands als auch natürlich der Fraktion, ist da ganz klar. Ich habe deutlich gemacht – vielleicht habe ich es nicht deutlich genug gemacht, Herr Kollege Kobelt –, dass es gute Gründe für einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, aber es muss gewährleistet sein, dass er neutral ist, dass er politisch neutral ist, dass er nicht ideologisch unterwegs ist und dass er vor allen Dingen wesentlich günstiger ist und Angebote bereithält, die wirklich der Bildung der Menschen und nicht der Verdummung der Menschen dienen. Das ist ein Grundfunkkonzept, das wir als AfD schon vor vielen Jahren ausgearbeitet haben. Ich kann Ihnen aber jetzt gar nicht mehr aus der Erinnerung sagen, ob wir es schon mal ins Hohe Haus hier in Thüringen eingebracht haben.
(Zwischenruf aus der Fraktion der AfD)
Noch nicht? Dann werden wir das tun. Also wir werden unser Grundfunkkonzept dann parlamentarisch noch mal aufarbeiten und werden es hier einbringen. Dann hoffe ich, dass wir eine lebendige Diskussion darüber haben, was wirklich an Reformen möglich ist. Aber noch mal: grundsätzlich ja, aber in ganz leichten, einfachen Strukturen, die seriöse Informationen produzieren. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Erneut zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Mitteldorf, die hiermit das Wort erhält. Herr Abgeordneter Quasebarth hat sich auch nochmals gemeldet. Er würde dann anschließend reden.
Vielen Dank, Herr Präsident. Es ist immer wieder eine Freude, so eine emotionalisierte Führerfigur hier vorn irgendwie durchtoben zu sehen. Die Zwangsgebühren, von denen der Vorredner hier gerade wieder erzählt hat, mit Ausgaben zu vergleichen, die in anderen Ländern dafür getätigt werden, schlägt schon deshalb fehl. Wir wiederholen uns, deswegen langweilt es mich auch ein bisschen. Ich halte es aber trotzdem für wichtig, noch mal zu sagen, wie das Rundfunkfinanzierungsgebilde in Deutschland aufgebaut ist und warum es im Übrigen so ist: weil es nämlich auch eine Lehre aus dem Zweiten Weltkrieg und der Frage ist, wie schnell es möglich ist, dass Menschen die Macht ergreifen und dann alles, was vorhanden ist, als Propagandakanäle nutzen. Das ist die ganze Grundlage, warum es bei uns anders aufgebaut ist.
(Beifall Die Linke, SPD)
Das wissen Sie, es interessiert Sie aber nicht. Wenn Sie von Ihrem Grundfunkkonzept und davon reden, dass es doch so viel besser wäre, wenn alles steuerfinanziert wäre, dann nur mal zur kleinen Erinnerung: Sie können nicht auf der einen Seite die ganze Zeit behaupten, dass das alles parteipolitisch besetzt wäre, ideologisch besetzt wäre, und dann aber gleichzeitig sagen, Sie wollen, dass das steuerfinanziert ist, weil das, wenn man weiß, dass Steuern in Deutschland natürlich von politischen Mehrheiten beeinflusst werden, dann alles einfach Quatsch ist, was Sie hier erzählen.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Wenn Sie sich dann immer wieder einkriegen, nachdem Sie hier von „Stecker ziehen“ reden und man muss den „KiKA erleiden“ – übrigens auch spannende Aussage, man muss den „KiKA erleiden“, das sagt mehr über Sie aus als über alle öffentlich-rechtlichen Medien zusammen. Ich kann Ihnen versprechen, wenn Sie irgendwann mal aufhören, hier nur rumzupoltern und Ihren Kram zu verbreiten, Menschen zu verunsichern und trotzdem einfach Mist dabei erzählen, weil Sie die Zusammenhänge entweder nicht kennen oder Sie bewusst weglassen wollen, dann wäre das für mich im Übrigen auch okay, wenn es mal so zwei Wochen Blackout beim Fernsehen gibt. Dann müsste ich Sie nämlich auch nicht ertragen. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Also noch mal, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Kollegen, der Kollege Höcke hat ja gefragt, wer von euch überhaupt noch Fernsehen schaut. Und ja, ich war letztens auch zusammen mit dem Abgeordneten Cotta bei der TLM, der Thüringer Landesmedienanstalt, und dort wurde uns die Statistik gezeigt. Das, was die jungen Leute im Fernsehen sehen, also was sie noch an analogem Fernsehen schauen, das ist eigentlich statistisch zu vernachlässigen. Da hat er durchaus recht. Viele junge Leute schauen lieber Netflix, YouTube, TikTok, keine Frage. Aber wenn man nur auf die Klickzahlen schaut, dann verpasst man das große Bild. Denn nach wie vor sind die größte Zuschauergruppe in diesem Land die Babyboomer. Das sind die Jahrgänge zwischen 55 und 70, also ich gehöre fast dazu, ich bin eigentlich Generation X, aber ich will jetzt nicht so penibel sein. Und diese Jahrgänge, die schauen nach wie vor überwiegend klassisches Fernsehen. Und das geht eben nicht im Rauschen unter, wie Sie, lieber Herr Höcke, meinen, sondern im Primetime-Soundtrack des deutschen Alltags. Und was die dort sehen, das prägt die Meinung, das prägt die politische Stimmung und – ja – auch Wahlergebnisse. Deswegen ist es nicht ganz egal, was da läuft. Da bin ich ganz bei Frau Mitteldorf. Ich möchte nicht, dass das in irgendeiner Form von Steuergeldern finanziert wird, denn damit hat die Politik direkten Zugriff auf die Redaktion. Das will ich nicht. Und das ist das, was derzeit nicht passiert. Entschuldigen Sie, dass ich mich da ein ganz kleines bisschen errege, aber das ist nun mal mein Thema und ich kenne mich da aus. Damit kommen wir zum Thema „Zensur“. Sie behaupten, es gebe staatliche Zensur. Ich habe in Redaktionen gesessen, hier im „Thüringen Journal“ beim Mitteldeutschen Rundfunk, und ich kann Ihnen versichern, auf Treu und Ehre – und das hören Sie gern, glaube ich –, so etwas wie Zensur hat dort niemals und zu keiner Zeit stattgefunden.
(Unruhe AfD)
Ich sage das hier, weil meine Kollegen vom Mitteldeutschen Rundfunk hier sind und ganz genau zuhören und das bestätigen können: Zensur hat zu keiner Zeit stattgefunden. Ganz ehrlich, das ist grober Unfug und das wissen Sie auch. Zensur im Sinne unserer Verfassung bedeutet, der Staat entscheidet vorab, was gesagt oder veröffentlicht werden darf. Das gibt es nicht und das ist auch gut so. Das NetzDG, das Sie angesprochen haben, das verpflichtet Plattformen übrigens lediglich dazu – für euch wieder wichtig –, nachträglich strafbare Inhalte wie Volksverhetzung, Morddrohungen oder Holocaust-Leugnung zu löschen. Das ist kein Maulkorb, das ist Strafrecht mit WLAN.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Ja, wir können gern über Berichterstattung reden und dass die unausgewogen ist. Da bin ich ganz bei Ihnen. Die Berichterstattung ist unausgewogen. Aber das ist nicht gleichzeitig dasselbe wie Zensur. Das ist ein journalistisches Problem. Das andere wäre nämlich demokratischer GAU, die Zensur. Wenn man die Debatte ehrlich führen will, dann muss man anerkennen: Die Einseitigkeit, die ist nicht auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, den Sie so kritisieren, beschränkt, sondern sie ist leider eine Krankheit, die auch in den privaten Medien zu finden ist, die journalistische Unausgewogenheit, bei den großen Portalen genauso wie bei reichweitenstarken Podcasts, bei Meinungsmachern auf YouTube. Und genau das beschreibt Alexander Teske sehr treffend in seinem Buch „Inside Tagesschau“. Dahinter steckt aber nicht böser Wille oder gar der große Weltverschwörungsplan und schon gar nicht geheime Anweisung, sondern ganz einfach mangelnde Fehlerkultur, Karrieredenken, Gruppendruck in den Redaktionen und – auch das habe ich tatsächlich erlebt – der Wunsch, lieber auf Nummer sicher zu gehen als anzuecken. Das ist ein echtes Problem. Aber das ist kein Staatsverbrechen. Und es ist eine Herausforderung für die journalistische Kultur. Die lösen wir aber nicht mit Unterstellungen, mein lieber Herr Höcke, sondern mit Kritik, mit Transparenz und auch mit dem, was wir heute hier tun, mit Reformen. Deshalb sage ich, wer Medien kritisiert, der soll das gern tun, das gehört zur Demokratie dazu. Aber wer dann immer gleich von Zensur redet, der will keinen Diskurs, sondern stattdessen Misstrauen säen. Und das, meine Damen und Herren und liebe Jugendliche auf der Besuchertribüne, bringt weder die Medien noch unsere Demokratie nach vorn. Vielen Dank.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Lieber Herr Quasebarth, ich nehme Ihnen das ab, was Sie gerade gesagt haben. Aber Zensur wirkt indirekt, weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk gar nicht mehr selbst so viel produziert. Es sind externe Produktionsfirmen und die verkaufen ein Produkt, und um das Produkt zu verkaufen, muss ich Sachen produzieren, die auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefallen.
(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ganz nor-
mal!) Nein. Ganz normal ist es eben nicht, weil nämlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk dann entscheidet, was gesendet wird und was nicht. Und diese Firmen werden immer dafür sorgen, dass sie gefallen. Zu dem Thema „Statistik TLM“: Die Statistik stimmt, aber wenn man genau sieht, was da angeschaut wurde, waren das zu 90 Prozent nur Sportübertragungen. Das ist genau das, was sehr viel Geld kostet, und das ist genau das, was eigentlich nicht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zuzurechnen ist, sondern das können private Firmen viel besser.
(Beifall AfD)
Ich schaue noch mal ins Rund, sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Ich bitte um Ruhe. Die Gespräche untereinander können draußen geführt werden. Ich erteile der Landesregierung in Form von Staatskanzleiminister Gruhner das Wort.
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die durchaus lebhafte und intensive Debatte. Ich finde, das wird der Bedeutung des Themas gerecht. Ja, das ist eine der größten Reformen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk seit Jahrzehnten. Das ist so.
(Beifall CDU, BSW)
Und ja, meine Damen und Herren von der AfD, es braucht Reformen. Aber eins will ich Ihnen auch sagen: Hören Sie endlich auf, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk so zu diffamieren! Hören Sie auf, die Journalistinnen und Journalisten, die dort arbeiten, so zu diffamieren, wie Sie es heute hier wieder getan haben!
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Wenn Sie von Zensur reden, dann unterstellen Sie dort klugen, engagierten Journalistinnen und Journalisten, dass sie eigentlich nur Marionetten von irgendwelchen fremden Mächten seien. Ich kann Ihnen sagen, wir leben Gott sei Dank noch nicht in dem Land, das Sie wollen. In diesem Land gibt es keine Zensur, in dem, das Sie wollen, gäbe es das. Und Gott sei Dank ist das nicht so.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Aktu-
elle Kamera!) Und schauen Sie, wenn Sie dann hier heute wieder ansetzen und so reden über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wie Sie es tun, dann wird ja eigentlich deutlich, wie Sie generell über dieses Land denken. So, wie Sie es auch bei anderen Themen tun, machen Sie es ja auch hier. Im Grunde geht es Ihnen gar nicht darum, Dinge besser zu machen. Es geht Ihnen auch nicht darum, Reformen auf den Weg zu bringen. Es geht Ihnen ganz einfach darum, Dingen, wie Sie es selber gesagt haben, den Stecker zu ziehen. Deswegen, das will ich Ihnen auch sagen, steht dieses Beispiel und diese Diskussion über diesen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der in der Tat eine tragende Säule unserer Demokratie ist, deswegen steht diese Debatte im Kern dafür, dass es Ihnen um eins geht: Sie wollen Deutschland abschaffen. Wir wollen Deutschland aber erneuern. Das ist der Unterschied.
(Heiterkeit AfD)
Und das ist auch am heutigen Tag wieder hier mit dieser Debatte und mit Ihren Beiträgen deutlich geworden.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Herr Minister Gruhner, Sie wissen, dass Sie jetzt den Part übernehmen, für die Landesregierung zu reden, die eine gewisse Neutralitätspflicht hat. Deswegen für meine persönliche Einordnung, wenn ich Ihnen zuhöre: Reden Sie gerade als Parteipolitiker oder als Minister dieser Regierung, die zur Neutralität verpflichtet ist?
Herzlichen Dank für Ihre Frage und ich will Ihnen gern eine klare Antwort geben. Ich rede als Minister und ich rede als Vertreter einer Landesregierung, die sich den Werten des Grundgesetzes dieses Landes verpflichtet fühlt.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich habe hier in diesem Plenum einen Amtseid geschworen und der sagt, dass ich das Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen schütze, und genau das mache ich, indem wir dem entgegentreten, was Sie hier machen, nämlich Unwahrheiten erzählen, indem Sie so tun, als sei dieses Land ein Land der Zensur. Das ist nicht der Fall und deswegen trete ich dem auch entschieden entgegen, so wie es die ganze Landesregierung und die Mehrheit in diesem Haus hier macht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich will Ihnen tatsächlich doch auch noch mal an einer Stelle – weil auch das zur Frage gehört, dass wir redlich sind und dass wir wahrheitsgemäß hier debattieren – sagen: Sie haben sich heute hierhingestellt und haben gesagt, im Parlament, im Ausschuss hätte es keinen Raum für Debatte, hätte es keine Anhörungen – all die Instrumente, die das Parlament in der Hand hat – gegeben. Ich will Ihnen sagen, die Realität ist doch folgende gewesen: Wir reden jetzt über drei Staatsverträge dieser Zeit – heute zwei im Parlament, über drei haben wir im Ausschuss schon miteinander gesprochen. Ihre Fraktion hat beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag einen Antrag auf Anhörung gestellt. Das ist Ihr gutes Recht und das hat der Ausschuss – siehe da – auch gemacht. Der Ausschuss hat Anhörungen vorgenommen, hat Experten befragt, sie haben schriftlich geantwortet. Es gab im Ausschuss dazu eine Auswertung. Die Beiträge Ihrer Fraktion waren – so habe ich es vernommen – nicht so wirklich viel. Und dann gibt es zwei andere Staatsverträge, über die wir heute reden. Da hätten Sie auch eine Anhörung beantragen können, Sie haben es nur nicht gemacht.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wir haben das
doch gemacht! Der wurde abgelehnt!) Das heißt, Sie können das selbst machen – mit Minderheitenrecht. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Verbreiten Sie hier nicht Dinge, die nicht stimmen, denn auch das gehört dazu, dass man hier redlich debattiert, dass man trotz Meinungsverschiedenheiten der Mehrheit in diesem Haus und auch dieser Regierung – das will ich ganz klar sagen – nicht unterstellt, dass sie nicht die Debatten führen, die notwendig sind. Deswegen sei Ihnen auch dieses ins Stammbuch geschrieben.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Jetzt hat Herr Höcke heute wieder ausgebreitet, dass es bei diesem Reformstaatsvertrag angeblich wieder nur um Ankündigungspolitik gehe und dass es im Grunde eigentlich auch gar nicht darum gehe, an den Beiträgen etwas zu machen. Ich will Ihnen sagen: Wenn Sie heute diesem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen, dann nehmen Sie auch die Grundlagen dafür, dass wir eben in der Frage der Beitragsstabilität etwas tun können. Denn ich will es Ihnen noch mal klar sagen, weil Sie gesagt haben „Ankündigungspolitik“: Reduktion von Hörfunk, Begrenzung der Ausspielwege, Deckelung der Sportrechtekosten, Fokussierung auf die Kernbereiche, all das sieht dieser Reformstaatsvertrag vor. Und die Debatten, die wir aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hören – ob nun zu Recht oder zu Unrecht –, sind ja genau diese, dass sie sagen: Eigentlich schränkt uns das alles zu sehr ein. Aber es ist die Grundlage dafür, dass wir an anderer Stelle darüber reden können, dass Beiträge zumindest für die nächsten zwei Jahre stabil bleiben. Und wenn Sie sich hinstellen und sagen, Sie wollen all diese Reformen nicht, dann müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern auch sagen, dass Sie im Grunde einen Beitrag dazu leisten, dass Beiträge in den nächsten zwei Jahren nicht stabil bleiben können. Das ist die Konsequenz Ihrer Haltung und das müssen Sie dann auch Ihren Wählerinnen und Wählern erklären.
(Beifall CDU)
Es geht – ich habe es gesagt – um deutliche Reduktion, es geht um Begrenzungen in der Frage des quantitativen Auftrags, es geht – das will ich auch noch mal sagen – um mehr Zusammenarbeit von ARD und ZDF, um die Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD und ZDF, es geht aber eben auch darum – und das ist richtigerweise auch in der Debatte schon gesagt worden –, dass sich in der Frage von Intendantengehältern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas tun muss – selbstverständlich. Die Debatten, die wir beim rbb erlebt haben, gehen so nicht. Dort sind massive Fehler gemacht worden, dort ist massiv Vertrauen beschädigt worden und da muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk – oder Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – die Frage stellen, ob das so geht. Deswegen reagiert Politik, deswegen haben 16 Ministerpräsidenten gesagt: Intendantinnen und Intendanten müssen sich bei ihrer Eingruppierung, bei der Frage ihres Gehalts auch danach bemessen lassen, was sonst im öffentlichen Dienst geboten ist. Deswegen ist auch das eine sehr klare Regelung, die in diesem Vertrag steht, und das darf man auch mal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall CDU, BSW)
Dann will ich Ihnen noch einen letzten Punkt sagen, weil der uns als Thüringer Landesregierung sehr wichtig ist. Dieser Reformstaatsvertrag wird auch dafür Sorge tragen, dass der KiKA hier in Erfurt, dass Thüringen als Sitzland des KiKA gestärkt wird, denn er schafft auch die Sicherheit dafür, dass sich der KiKA weiterentwickelt, dass er an diesem Standort gesichert wird, aber dass er sich eben auch in Fragen der digitalen Angebote fortentwickelt. Das ist wichtig, damit Thüringen ein starkes Kindermedienland bleibt. Deswegen geht es uns – Abgeordnete Mitteldorf hat es schon gesagt – bei der Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch knallhart um Standortfragen, es geht um Arbeitsplätze, es geht um Investitionen. Der MDR und der KiKA sind hier am Standort einer der größten Arbeitgeber. Da geht es am Ende auch um wirtschaftliche Faktoren. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Bekenntnis an dieser Stelle abgeben. Und deswegen will ich abschließend sagen: Wenn wir das heute so beschließen, ist es gut, dass wir einerseits Verantwortung übernehmen, aber dass wir gleichzeitig auch das ganz klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger geben: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich verändern, er braucht Reformen, er braucht auch Einschnitte, aber was er nicht braucht, ist Diffamierung. Deswegen noch mal der Unterschied: Wir wollen Dinge besser machen, Sie wollen offensichtlich Dingen einfach den Stecker ziehen und das ist nicht der Weg, der gut für Thüringen ist. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Vielen Dank, Herr Minister. Sie sind, glaube ich, Mitglied im Rundfunkrat als Staatsminister. Sie haben eben einmal von den Sportausgaben gesprochen und einmal von den Gehältern. Es ist aber nicht so, dass die Sportausgaben oder die Gehälter durch die Staatsverträge festgelegt sind, sondern das entscheiden der Rundfunkrat und auch der Verwaltungsrat. Die könnten dem Ganzen also schon jetzt – und hätten es auch immer tun können – einen Riegel vorschieben. Ich war selber Mitglied im Rundfunkrat. Ich habe gegen diese Sportrechte gestimmt, die einfach nur sehr viel Geld kosten. Sie haben hier erklärt, dass Sie ein Problem lösen wollen, das eigentlich schon längst gelöst sein könnte, wenn die Mitglieder im Rundfunkrat ihre Aufgabe wahrnehmen würden. Ist dem so oder ist das eher nicht so?
Herzlichen Dank für Ihre Frage. In aller Nüchternheit – Punkt 1: Ich bin nicht Mitglied des MDRRundfunkrats. Als Punkt 2 will ich Ihnen sagen: Sie haben ja gerade ausgeführt, dass Sie im MDRRundfunkrat selbst mitgeredet haben. Sehen Sie mal, auch die AfD darf da mitmachen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein, wir
sind ausgegrenzt worden!) Der Reformstaatsvertrag sieht ausdrücklich vor, dass es im Bereich der Finanzierung der Sportrechte Reduktionen gibt. Insofern ist das nicht richtig, was Sie sagen.
Sehr geehrter Herr Minister, Sie beschwören die politische Neutralität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Statistik besagt, dass eine 25-Prozent-Partei, die der Oppositionsführung im Deutschen Bundestag, zu lediglich 2,5 Prozent der politischen Talk-Shows eingeladen wird. Wie erklären Sie sich diese Diskrepanz?
Danke für Ihre Frage. Zunächst mal, ich weiß nicht, welche Statistiken Sie führen, aber schauen Sie sich doch die Berichterstattungen im Rahmen des Bundestagswahlkampfs an. Soweit ich das zur Kenntnis genommen habe, gab es bei allen großen sogenannten Elefantenrunden auch Vertreter der AfD. Da konnte Frau Weidel diskutieren, da konnten andere Vertreter Ihrer Partei diskutieren. Ich finde das im Übrigen auch wichtig. Dass die Auseinandersetzung mit Ihnen wichtig ist, hat ja auch unser Ministerpräsident gezeigt. Deswegen ist unsere Auffassung da auch sehr klar: Diskutieren Sie im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn das gibt große Gelegenheit, den Bürgerinnen und Bürgern deutlich zu machen, dass Sie an vielen Stellen ziemlich falsch liegen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vielen Dank. Kleine Vorbemerkung: Wir sind nicht im Rundfunkrat vertreten, weil es extra so im neuen Staatsvertrag ausgeklüngelt wurde, dass die AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen keinen Vertreter reinschicken kann. Habe ich Sie jetzt richtig verstanden, dass Sie eben gesagt haben, dass der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat nicht über das Gehalt der Intendanten und der Spitzen entscheiden können und dass der Rundfunkrat auch nicht über die Verträge und das Geld entscheiden kann, das er für Sportrechte ausgibt?
Danke, Herr Abgeordneter, für Ihre Bemerkung oder für Ihre Frage. Zunächst mal: Sie haben mich offensichtlich falsch verstanden. Ich habe Ihnen gesagt, dass dieser Reformstaatsvertrag auch Begrenzungen in der Frage der Sportrechtefinanzierung enthält – das war ja der Ausgangspunkt Ihres Anliegens – und dass es da Reduktionen geben muss. Ich will Ihnen zwei Dinge dazu sagen, denn es ist wichtig, dass man differenziert. Aus Thüringer Perspektive – wo wir im Übrigen erstklassigen Wintersport haben – ist es wichtig, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk, wie das ZDF beispielsweise, aus Oberhof überträgt – Biathlon-Weltcup, Rodeln. All das würde möglicherweise im Fernsehen und damit Thüringen gar nicht stattfinden, wenn es nicht Übertragungen von ZDF und dem Öffentlich-Rechtlichen bei diesen großen Sportevents gebe. Deswegen will ich Ihnen sagen: Wir werden uns weiter dafür einsetzen – weil wir auch die Debatte gerade hatten, dass über den Osten zu wenig berichtet wird –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk hier berichtet. Im Übrigen können wir genauso dankbar sein, dass wir unser „Thüringen Journal“ haben, weil sonst an vielen Stellen Landespolitik gar nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen würde. Mir ist völlig klar, dass Sie lieber „Russia Today“ gucken als das „Thüringen Journal“, aber das ist nicht das, was die meisten Thüringerinnen und Thüringer wollen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Vielen Dank, Herr Minister Gruhner. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen, sodass wir zur Abstimmung über beide Gesetzentwürfe kommen können. Ich beginne mit dem Thüringer Gesetz zu dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag und zur Anpassung des Thüringer Landesmediengesetzes, Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 8/1031. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Wir können nun in die Schlussabstimmung gehen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und der Linken. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Als Nächstes kommen wir zur Abstimmung über das Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 8/1032. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen mehrheitlich angenommen. Wir können auch hier in die Schlussabstimmung gehen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Ich komme noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk erhalten und zukunftsfest machen – Umsetzung des Reformstaatsvertrags aktiv begleiten und den Medien(produktions)standort Thüringen weiter stärken“ in der Drucksache 8/1105. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Wer stimmt gegen den Entschließungsantrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch der Entschließungsantrag mehrheitlich angenommen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 3 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/742 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 8/1063 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1106 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1115 ZWEITE BERATUNG Ich bitte um Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Herr Abgeordneter Kowalleck hat das Wort.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher auf der Tribüne, die kommunalen Finanzen beschäftigen uns hier an dieser Stelle in regelmäßiger Form. Erst vor wenigen Wochen wurde der Landeshaushalt 2025 verabschiedet und wir besprechen heute an dieser Stelle das Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025. Der Gesetzentwurf wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 15. Sitzung am 4. April 2025 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Es geht hier insbesondere um die Kommunalfinanzen – das hatte ich erwähnt – und die Investitionen in den Thüringer Gemeinden, die gefördert werden sollen. Besondere Belastungen sollen ausgeglichen sowie Zuweisungen gemäß dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der kreisangehörigen Gemeinden verstetigt werden. Wir haben im Gesetzentwurf die Investitionsförderpauschale, Sonderzuweisung Soziales, Sonderzuweisung Schwimmbäder und die Feuerwehrpauschale. Zur Verbesserung der Rechts- und Planungssicherheit bei den Kommunen und zum Abbau bürokratischer Prozesse soll die Feuerwehrpauschale 2025 als gesetzliche Maßnahme umgesetzt werden. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 15. Sitzung am 8. Mai 2025 beraten und auf der Grundlage eines vorab gefassten Vorratsbeschlusses eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Sie wissen, die Anhörung zu diesen Themen wird mit den kommunalen Spitzenverbänden durchgeführt. Ich möchte hier auch noch mal auf wesentliche Hinweise eingehen. So sagt der Gemeindeund Städtebund, dass er grundsätzlich solche Gesetzentwürfe begrüßt, die die Aufgabenerfüllung der Gemeinden und Städte fördern, erleichtern bzw. zu einer Entlastung führen. Wir haben an dieser Stelle auch regelmäßig die Diskussion zur Schlüsselmasse im Kommunalen Finanzausgleich. Auch hier weist der kommunale Spitzenverband darauf hin, dass auch diese Schlüsselmasse zukünftig zu erhöhen ist, aber das wird uns an anderer Stelle dann nochmals beschäftigen. Weiterhin weist der Gemeinde- und Städtebund darauf hin, dass die Ausgabenbereiche bzw. die Steigerung der Ausgaben gerade im Bereich der Sozialausgaben über alle kommunalen Ebenen hinweg als extreme Belastung der Haushalte wirken, und macht eben daraufhin auf die Notwendigkeit zusätzlicher Zuweisungen aufmerksam. Ich gehe jetzt auch noch mal auf die Stellungnahme des Landkreistags ein. Hier heißt es, dass § 5, die Sonderzuweisung Soziales in Höhe von 47 Millionen Euro und insbesondere die vorgesehene Verteilung nach der Einwohnerzahl, ausdrücklich begrüßt wird. Es gibt darüber hinaus auch noch mal den Hinweis, dass dieser Gesetzentwurf zeitnah im Parlament verabschiedet werden solle, damit die finanziellen Zuweisungen schnell und unbürokratisch in der gesamten kommunalen Familie ankommen. Ich habe bereits erwähnt, dass wir die schriftliche Anhörung durchgeführt haben. Daraufhin gab es in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses zwei Änderungsanträge, die beraten wurden. Der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke wurde mehrheitlich abgelehnt und der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen von CDU, BSW und SPD wurde mit der folgenden Beschlussempfehlung angenommen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: In der Überschrift des § 3 werden nach dem Wort „Festsetzung“ die Worte „und Auszahlung“ eingefügt. § 5 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Die Höhe der individuellen Sonderzuweisung Soziales bemisst sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Kommunen im Verhältnis zur Einwohnerzahl des Landes zum 31. Dezember 2023 nach dem Gebietsstand zum 1. Januar 2025.“ § 6 wird wie folgt geändert: In der Überschrift werden nach dem Wort „Festsetzung“ ein Komma und das Wort „Auszahlung“ eingefügt. In Absatz 1 werden das Wort „wird“ durch das Wort „erfolgt“ ersetzt und die Worte „festgesetzt und ausgezahlt“ gestrichen. § 8 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „Für die Festsetzung, Auszahlung und Verwendung der Sonderzuweisung Schwimmbäder gilt § 6 mit der Maßgabe entsprechend, dass die Festsetzung und Auszahlung unverzüglich nach Ablauf der Nachweisfrist nach Absatz 1 Satz 1 erfolgen.“ An dieser Stelle wünsche ich eine gute Beratung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck, für die Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Als erste Rednerin rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und vor allem liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es ist kein Geheimnis, dass uns dieses Gesetz zur Stärkung der Kommunen sehr am Herzen liegt. Wir investieren in starke Kommunen, fördern damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt und verbessern die Lebensqualität der Menschen in Thüringen. Wir haben bereits mit dem Haushalt 2025 – Kollege Kowalleck hat es eben schon gesagt – den finanziellen Grundstein dafür gelegt. Die Brombeerkoalition weiß, dass unsere Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren durch verschiedene Krisen – Coronakrise, Energiekrise – und die zwischenzeitlich historisch hohe Inflation vor enorme Herausforderungen gestellt wurden. Uns ist klar, dass diese Belastungen die kommunale Handlungsfähigkeit auf harte Proben stellen. Umso mehr ist es unsere Aufgabe, die Kommunen zu entlasten und ihnen die Mittel an die Hand zu geben, die sie dringend benötigen. Deshalb sind diese 135 Millionen Euro zusätzlich jetzt so wichtig, weil eine handlungsfähige kommunale Ebene das Fundament für sozialen Zusammenhalt, gute Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Thüringen ist. Dieses Geld ist nicht einfach nur eine Ausgabe, sondern dient der gezielten Investition in starke Gemeinden und in unsere soziale Infrastruktur. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal besonders für uns als SPD die Sonderzuweisung Schwimmbäder des kommunalen Stärkungsgesetzes aufgreifen. Denn insbesondere die kommunalen Schwimmbäder sind von den bereits stark gestiegenen Energiekosten besonders betroffen. Es ist uns ein wichtiges Anliegen gewesen, hier zu unterstützen. Wir nehmen die Sorgen und Ängste der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ernst. Deswegen verdreifachen wir mit diesem Gesetz die Zuschüsse für die Bäder auf 15 Millionen Euro im Vergleich zum letzten Haushaltsjahr.
(Beifall BSW, SPD)
Und ja, es könnte immer mehr Geld für die Kommunen sein, das ist uns bewusst, von uns aus sehr gern, zum Beispiel auch für die Schwimmbäder. Aber ich sage klar, nach Haushaltsverhandlungen 15 Millionen Euro als Land für Bäderhilfen aufzubringen, ist allemal besser, als sich aus der Verantwortung zu stehlen. Wir Sozialdemokraten haben uns – und das möchte ich hier auch ausdrücklich noch mal betonen – bewusst auch ein bisschen für eine andere Verteilung eingesetzt, um noch gezielter besonders für Bäder in kleineren Kommunen, die finanziell nicht so schlagkräftig sind wie die größeren Städte, Unterstützung zu leisten. Am Ende lebt Politik vom Kompromiss. Und so ist es auch hier geschehen. Wir können mit diesem Gesetz gute Hilfen leisten und tragen das mit. Der kürzlich vorgelegte Änderungsantrag macht einen Weg frei, Kommunen, die weniger als 15.000 Einwohner haben, zusätzlich im kommenden Jahr noch einmal gezielter Unterstützung bereitzustellen. Warum sind uns das die Bäder wert, diese Mittel tatsächlich gleich zu verdreifachen? Ich will das wirklich noch einmal auch für Städte, Gemeinden, die Bürgerinnen und Bürger sagen. Es stecken ganz viele verschiedene Gründe dahinter: Damit Menschen schwimmen lernen – wir reden hier sicher auch ganz oft unter den Sportpolitikern darüber –, denn so kann man Leben retten. Damit Menschen Hallenbäder für Bewegung und Sport nutzen können, schließlich ist das Gesundheitsproblem des Bewegungsmangels nur zu gut bekannt. Damit Menschen sich in den immer heißer werdenden Sommern abkühlen können, auch das ist eine Art Gesundheitsvorsorge. Und damit Menschen sich in Schwimmbädern erholen und begegnen können und Zufluchtsorte finden vom Alltagsstress. Je mehr Menschen sich gegenseitig in Schwimmbädern begegnen, umso mehr machen wir einen kleinen Schritt weg von der Vereinsamung hin zu mehr gesellschaftlichem Miteinander. Gerade in Zeiten großer Unsicherheit braucht es eine Politik, die Verantwortung übernimmt, die zuhört und handelt. Wir stärken unsere Kommunen, weil wir wissen, dort schlägt das Herz unserer Demokratie. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass jede und jeder spürt, dieser Freistaat ist handlungsfähig und er ist auf der Seite der Kommunen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle vorwegschicken: Das war ein Haushaltskompromiss, dem wir zugestimmt haben, aber die Umsetzung ist einfach mangelhaft. Ich will es an dieser Stelle deutlich sagen: Sie haben ein handwerklich wirklich schlechtes Gesetz vorgelegt. Sie haben mit dem, was Sie beschlossen haben, vor, das Gesetz noch mal schlechter zu machen. Und mit Ihrem aktuellen Änderungsantrag machen Sie das, was Sie schlecht machen, noch mal viel schlechter. Das verdient unsere Zustimmung ausdrücklich nicht. Im Übrigen haben Sie gar nicht auf unsere Vorschläge, unsere Diskussionsbeiträge und Fragen reagiert, außer dass Sie in der Koalition gesagt haben, wir haben halt unterschiedliche Meinungen. Das stimmt ausdrücklich, aber der Meinungsunterschied innerhalb Ihrer Koalitionstruppe ist ja noch viel größer. Sie haben den Tagesordnungspunkt gestern die ganze Zeit geschoben, Sie haben ihn heute geschoben, Sie haben mit heißer Nadel gestrickt noch mal einen Änderungsantrag vorgelegt, dem wir so nicht zustimmen werden. Wir werden auch so Ihrer Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Ich will das noch mal deutlich sagen, woran das liegt. Ich will auf den Bereich der Sozialzuweisung eingehen. Da ist ja auch der Kernpunkt unseres Änderungsantrags. Sie halten fest an dem Verteilungsschlüssel nach der bloßen Zahl der Einwohner. Ich habe es in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt, das ist überhaupt kein geeignetes Verteilungskriterium, weil Sie unberücksichtigt lassen, wie – erstens – die Einnahmesituation der Kommunen durch eigene Steuereinnahmen ist, aber eben auch, wie die Bedarfszahlen sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir haben ausdrücklich in der letzten Legislaturperiode auf Wunsch der kommunalen Ebene, der beiden kommunalen Spitzenverbände, das Finanzausgleichsgesetz geändert und haben eine soziale Kreisschlüsselmasse eingeführt, um genau diese spezifischen Bedarfe, insbesondere bei SGB II, SGB VIII und SGB IX, zu berücksichtigen. Das haben wir gemacht. Der Gemeinde- und Städtebund hat ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen – ich zitiere –: „Umso begründeter scheint vielen der kreisfreien Städte der Ansatz, bei der Verteilung der Mittel auf die Berechnungsgrundlagen der mit viel Aufwand“ – in der Regierung übrigens – „ermittelten und auch jüngst […] bestätigten sozialen Kreisschlüsselzuweisungen zu verweisen. […] Diese bilden rückblickend die tatsächlichen Belastungen mit einem eigenständigen Sozialansatz nach und liefern daher eine nachvollziehbare Indikation der aktuellen Belastungsverteilung zwischen den Gebietskörperschaften der kreislichen Ebene. Dem steht“ – Herr Kowalleck, weil Sie ja auf den Landkreistag verwiesen haben, ist klar, dass er das befürwortet – „der rein einwohnerbezogene Hauptansatz der kreislichen Ebene für die sonstige Verwaltungstätigkeit gegenüber.“ Klar will der Landkreistag die Einwohnerzahlen, weil wir Landkreise haben mit hohen Einwohnerzahlen im Vergleich zu kreisfreien Städten mit weniger, die dadurch aber weniger abbekommen. Wir haben eine Vergleichsberechnung gemacht, welche Auswirkungen unser Änderungsvorschlag hätte, er würde eine Umverteilung der 47 Millionen von ungefähr 4,5 Millionen innerhalb der kommunalen Ebene bedeuten. 4,5 Millionen sind fast 10 Prozent der gesamten Summe, die zur Verfügung steht. Das ist auch kein Rundungsfehler oder irgendwie mal kurz verrechnet, sondern eine wahrnehmbare Größenordnung und würde bedeuten, dass insbesondere die kreisfreien Städte davon profitieren würden. Am stärksten profitieren würde nach unserem Vorschlag im Übrigen die kreisfreie Stadt Gera, die zusätzlich zu dem, was Sie wollen, nach unserem Vorschlag noch mal 2 Millionen extra bekommen würde. Das ist auch sachgerecht, weil die Stadt Gera besonders viele Sozialhilfefälle bei gleichzeitig vergleichsweise geringen eigenen kommunalen Steuereinnahmen hat. Also wenn Sie davon sprechen, zielgerichtet den Kommunen helfen zu wollen, müssen Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, damit die Stadt Gera, die aufgrund ihrer demografischen Situation besonders belastet ist, auch das Geld bekommt, das wir hier im Haushalt beschlossen haben. Weshalb Sie die kommunale Ebene, die kommunale Familie mit diesem Gesetzentwurf spalten wollen, das müssen Sie der kommunalen Ebene mal erklären. Im Übrigen, wir hätten im Haushalts- und Finanzausschuss darüber diskutieren können, wie wir das vorgeschlagen haben. Das haben Sie abgelehnt in der Koalition. Sie wollten die kommunalen Spitzenverbände nicht einladen. Sie haben gesagt, wir müssen das jetzt ganz schnell durchziehen. Stattdessen legen Sie heute auf dem letzten Meter noch einen eigenen Änderungsantrag vor, ohne die kommunale Ebene noch mal zu beteiligen. Und Sie machen auch gesetzestechnisch noch mal einen völligen Rückschritt. Im alten Gesetzentwurf haben Sie ja auch noch geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise Geld kriegen sollen. Jetzt sprechen Sie hier nur noch von Kommunen. Der Begriff der Kommunen ist gesetzestechnisch überhaupt nicht erfasst. Die Verfassung spricht von Gemeinden und Landkreisen, aber nicht von Kommunen. Auch die Kommunalordnung ist ja nur so ein Schlagwort, so ein Titel – es ist eine Gemeinde- und Landkreisordnung. Wie die Landesregierung das rechtssicher umsetzen will, das an die Kommunen zu verteilen, ist für mich fraglich, weil Sie nämlich auch vergessen haben, dass es zwischenzeitlich – Sie stellen ja auf den 31. Dezember 2023 ab bei den Einwohnerzahlen, zum Gebietsstand 31. Dezember 2024 – am 1. Januar 2024 eine Gebietsreform gab. Gemeinden haben die Landkreise gewechselt. Frau Jary hat eben genickt, der Wartburgkreis ist davon mehrfach betroffen. Gemeinden sind in andere Landkreise gegangen. Also völlig unklar, wie Sie das auflösen wollen, auf der einen Seite die Gemeindeebene zu nehmen bei den Einwohnern, auf der anderen Seite die Gebietsstruktur, wenn sich die Kulisse in der Zwischenzeit verändert hat. Also das Verletzen des Bestimmtheitsgebots, wie das bei Gesetzen üblich ist, wie das auf einem Verordnungsweg die Landesregierung klären soll, erschließt sich mir nicht. Zum Kleine-Gemeinden-Programm: Welcher Unsinn das ist, dazu habe ich letztens was gesagt. Ich will noch was zu den Bädern sagen: Sie machen das Gesetz, ein schlechtes Gesetz, noch mal viel schlechter. Mit dem, was Sie hier vorgeschlagen haben, lösen Sie die Probleme nicht. Sie geben den Kommunen das Geld mit der Maßgabe, dass sie hohe Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten haben. Das ist richtig. Deswegen haben wir vorgeschlagen, nehmen Sie das Geld und machen Sie irgendwie einen Investitionsfonds.
(Beifall Die Linke)
Geben Sie das Geld den Kommunen, damit sie investieren können, damit sie nachhaltig energetisch sanieren können. Das dient dem Ressourceneinsatz. Ressourcen schonen, Energiekosten senken usw. – das machen Sie ausdrücklich nicht, sondern Sie verteilen das Geld mit der Gießkanne. Es ist auch völlig willkürlich, warum Sie jetzt auf 15.000 Einwohner kommen. Es ist klar, weil in Schmölln Ihr Bürgermeister von der SPD ist, Herr Schrade. Der hat nämlich knapp über 14.000 Einwohner. Er ist der Einzige, der davon profitiert. Sie müssen das jetzt mal den Bürgermeistern erklären, die knapp über 15.000 Einwohner haben, die nicht von dem Geld profitieren werden mit Ihrem Transformationsfonds. Da ist auch überhaupt nicht erklärt, was Sie damit machen wollen. Bis zu 1 Million Euro: Also können es auch 100.000 Euro sein. Es können auch eine 1 Million Euro sein, wenn es gut läuft. Aber wofür das eingesetzt werden soll, ist völlig unschlüssig. Es ist überhaupt nicht definiert und es gibt überhaupt keine Erklärung, was denn eine Relation im Verwaltungshaushalt oder im Haushaltsvolumen zur Betreibung des Bades heißt. Übrigens hatte Schmölln überhaupt keine Ausgaben im Haushalt, weil es dort die Stadtwerke machen. Der Bürgermeister von Schmölln hat es in der Stellungnahme geschrieben: Selbst mit dem Geld, das Sie nach diesem Schlüssel an die Kommunen verteilen wollen, muss das Bad trotzdem am Jahresende zumachen, um die Insolvenz der Stadtwerke abzumildern. Wie Sie das Problem lösen wollen, klären Sie mit diesem Gesetz überhaupt nicht. Insofern, meine Damen und Herren, machen Sie ein schlechtes Gesetz zweimal schlechter. Dem können wir so nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher und liebe Schülerinnen und Schüler der Petrischule aus Mühlhausen, herzlich willkommen! Aber es geht auch ein Gruß raus an alle Bürgermeister, alle Landräte, alle Gemeindevertreter, all diejenigen, die ehrenamtlich Verantwortung für unsere Kommunen im ganzen Land übernehmen. Ich denke, auch die zweite Beratung unseres Gesetzentwurfs heute wird wieder sehr interessant und wichtig sein. Wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Stärkung unserer Kommunen im Jahr 2025 – ein wichtiges Signal an unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, die unter immer größeren finanziellen Lasten zu leiden haben. Das Kleine-Kommunen-Programm, die Sozialentlastungspauschale, ja, auch die Feuerwehrpauschale und die Bäderhilfe und die Investitionsförderungspauschale, all das wird ihnen helfen. Wie wir vom Vorsitzenden bereits gehört haben, hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss intensiv mit dem Entwurf befasst. Wir haben eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Dafür brauchen wir nicht die mündliche Anhörung. Hätten wir das gemacht – das möchte ich hier auch noch mal festhalten –, stünden wir heute nicht hier, sondern vermutlich, wenn überhaupt, erst im Juni-Plenum. Das wäre viel zu spät, da waren wir uns alle einig, auch Ihre Fraktion, Herr Bilay. Denn Sie haben den Antrag ja selbst auf mündliche Anhörung wieder zurückgezogen.
(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hätte
bedeutet, Sie hätten die Spitzenverbände in den Ausschuss einladen müssen!) Wir brauchen das nicht, wir stehen auch so im Austausch. Neben redaktionellen Anpassungen wurde vor allem sichergestellt, dass die 47 Millionen Euro Sonderzuweisung Soziales rechtssicher nach der Einwohnerzahl verteilt werden kann. Das ist auch wichtig, denn gerade hier braucht es Klarheit und vor allen Dingen auch Fairness. Aber machen wir uns nichts vor, auch wenn dieses Gesetz mehr als 135 Millionen Euro plus fast 25 Millionen Euro aus der FAG-Abrechnung bereitstellt, wird es den tatsächlichen Bedarfen vieler Kommunen nur zum Teil gerecht. Das bestätigen uns auch die kommunalen Spitzenverbände. Der Thüringische Landkreistag begrüßt ausdrücklich die Sonderzuweisung Soziales. Das ist kein Wunder, denn die Sozialausgaben in den Landkreisen steigen im Vergleich zum Jahr 2024 um fast 100 Millionen Euro. Besonders betroffen sind dabei die Eingliederungshilfe, die Jugendhilfe, die Hilfe zur Pflege und der Unterhaltsvorschuss. Die Lasten steigen, der Gestaltungsspielraum aber schrumpft. Die Kommunen können das nicht mehr über die Kreisumlage auffangen und unser System kommt hierbei an seine Grenzen. Auch der Gemeinde- und Städtebund sieht Licht und Schatten. Die Investitionsförderpauschale ist richtig, aber sie reicht nicht. Die Verknüpfung mit der zentralörtlichen Gliederung wird kritisiert, weil sie kleinere Gemeinden benachteiligt. Die Kernforderung der kommunalen Spitzenverbände ist klar: Der Kommunale Finanzausgleich muss grundlegend reformiert werden. Die aktuelle Systematik ist weder bedarfsgerecht noch nachhaltig und wir können nicht jedes Jahr aufs Neue mit Einzellösungen und Sonderzuweisungen reagieren, während weiter die strukturelle Unterfinanzierung besteht. Mit dem heutigen Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt, aber eben nur einen ersten. Wir nehmen die Hinweise und die Kritik ernst. Die angekündigte Reform des Finanzausgleichs muss echte Antworten auf steigende Soziallasten, Investitionsstau und das Bedürfnis nach Planungssicherheit liefern. Die Finanzministerin hat am Mittwoch in ihrer Regierungsbefragung versichert: Die große KFA-Reform kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an der Seite unserer Kommunen, nicht nur mit Geld, sondern mit klarem politischen Willen. Lassen Sie uns heute mit diesem Gesetz ein Zeichen setzen und morgen gemeinsam an einer Finanzarchitektur arbeiten, die unsere Kommunen wirklich trägt.
(Beifall CDU, BSW)
Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Haushalts- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung und ich bitte um Zustimmung zu dem heute vorliegenden Änderungsantrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, der Entwurf des Thüringer Gesetzes zur Stärkung der Kommunen ist ein Paradebeispiel für Ihre Symptompolitik, wie sie unser Land nicht braucht. Unsere Kritik an diesem Gesetz ist nicht neu, wir haben bereits in der ersten Lesung klar und deutlich geäußert, aus welchen Gründen wir diesem Gesetz in dieser Fassung nicht zustimmen können. Wir halten auch heute an der Auffassung fest,
(Beifall AfD)
insbesondere mit Blick auf die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände, die unterm Strich unsere Kritik ausdrücklich bestätigt haben. Beginnen wir mit der Investitionsförderpauschale. Diese bevorzugt gezielt die größeren Städte, das heißt die höherstufigen zentralen Orte, während unsere kleineren Kommunen, die kleinen Grundzentren im ländlichen Raum stark vernachlässigt werden oder lediglich mit Almosen abgespeist werden sollen. Wir sehen hier eine klare Verletzung des Gleichbehandlungsgebots und eine Verschärfung der bereits bestehenden Strukturschwäche im ländlichen Raum. Für uns ist das nicht weiter hinnehmbar.
(Beifall AfD)
Ein ganz großes Problem sehen wir in der Sonderzuweisung Soziales. Was uns hier als soziale Entlastung verkauft werden soll, ist in Wahrheit nichts anderes als eine stillschweigende Subventionierung der massiven migrationsbedingten Mehrkosten, die vor allem durch den Rechtskreiswechsel sogenannter Flüchtlinge aus der Ukraine entstanden sind. Es ist ein offenes Geheimnis, dass ein großer Teil der gestiegenen Sozialausgaben auf die fehlgeleitete Migrationspolitik zurückzuführen ist. Was uns daher fehlt, ist eine politische Antwort auf die Ursachen. Anstatt hier das Problem an der Wurzel zu packen und die ungesteuerte Zuwanderung zu begrenzen, werden Steuergelder für Sozialausgaben in Millionenhöhe verschwendet.
(Beifall AfD)
Nicht weniger problematisch sehen wir die Bäderhilfen. Hier besteht ein offenes Missverhältnis zwischen dem tatsächlichen Bedarf, den unsere Schwimmbäder in Thüringen haben, und der von Ihnen geplanten Zuweisung.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Haben Sie nicht zugehört?) Die pauschale Verteilung in Höhe von 15 Millionen Euro für Schwimmbäder ist völlig unzureichend und dient nicht ansatzweise dazu, die gestiegenen Betriebskosten vor allem im Bereich der Energie und Instandhaltung auszugleichen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Wie
viele Millionen wollen Sie denn?) Es findet darüber hinaus überhaupt gar keine Differenzierung statt zwischen der Größe des Bades, der Aufgabenwahrnehmung und vor allem der Sanierungsbedürftigkeit. Das hat zur Folge, dass vor allem auch gut besuchte Bäder mit einem Sanierungsbedarf zusehen müssen, wie sie ihren Betrieb weiterhin aufrechterhalten können. Trotz der angesagten Hilfen haben bereits einige Bäder angekündigt, ihre Bäder voraussichtlich zum Ende des Jahres schließen zu müssen. Und da müssen wir uns eins vor Augen führen: Schwimmbäder sind unverzichtbare Orte der Daseinsvorsorge. Sie sind keine Luxusprojekte, sie dienen nicht allein der Freizeitgestaltung. Sie sind vor allem dafür da, unseren Kindern den Schwimmunterricht zu ermöglichen, und dienen dem Vereins- und Gesundheitssport.
(Beifall AfD)
Für uns ist klar, wer die Infrastruktur sichern und nachhaltig aufbauen möchte, der muss strategisch und vor allem bedarfsorientiert investieren und darf nicht einfach so Pauschalen verteilen. Denn was Sie machen mit dieser pauschalen Verteilung, ist nichts anderes, als das drohende Bädersterben billigend in Kauf zu nehmen.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Sie ha-
ben im Ausschuss zugestimmt!) Ähnlich unausgereift ist die Feuerwehrpauschale.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Dem habt
ihr auch zugestimmt!) Auch hier wird der reale Bedarf völlig ignoriert: Feuerwehren stehen vor komplett unterschiedlichen finanziellen Herausforderungen, abhängig von der Einsatzhäufigkeit, der Region, in der sie ihre Einsätze fahren, ihrer Ausstattung, dem Zustand der Ausstattung und auch der Personalstruktur.
(Beifall AfD)
Unsere Feuerwehrleute leisten vieles. Sie verdienen keine Gießkannenpolitik, sie verdienen eine gezielte und nachhaltige Unterstützung.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ihre Vor-
schläge dazu habe ich jetzt nicht gehört!) Unterm Strich ist zu sagen: Die Maßnahmen, die Sie hier vorschlagen, dienen allein dazu, die Haushaltslöcher im kommunalen Haushalt zu stopfen, statt hier mal langfristige Lösungen vorzustellen. Unsere Kommunen brauchen keine Einmalzahlungen, unsere Kommunen brauchen keine Sonderprogramme. Denn diese sind nicht in der Lage, auch nur ansatzweise strukturelle Missstände zu beheben. Was unsere Kommunen brauchen, ist eine solide und langfristige Finanzierung, die ihnen echte Gestaltungsspielräume ermöglicht. Die Kommunen brauchen eine Reform des KFA. Ich bin sehr gespannt, was uns vorgelegt wird. Ich bin auch sehr gespannt, wann es uns vorgelegt wird. Bis dahin bleibt mir nur ein Appell an die regierungstragenden Fraktionen: Hören Sie auf, Symptome zu bekämpfen! Schaffen Sie stattdessen eine Grundlage für echte kommunale Handlungsfähigkeit! Sorgen Sie für Planbarkeit und nicht für kurzfristige Beruhigungsmaßnahmen, die bereits im nächsten Jahr verpuffen! Wir, die AfD-Fraktion, sind bereit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen und gemeinsam konstruktiv an Lösungen zu arbeiten. Kommen Sie also gern auf uns zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, den vorliegenden Gesetzentwurf, das kommunale Stärkungsgesetz, haben wir in Begleitung zum Haushalt 2025 zur Unterstützung der kommunalen Familie auf den Weg gebracht und wollen damit die dazugehörigen Landeszuweisungen in ihrer Verteilung regeln. Die kommunalen Gebietskörperschaften, unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, standen in den letzten Jahren und stehen auch aktuell vor großen Herausforderungen. Das ist uns bewusst. In dem Kommunalmonitor 2024 der Thüringer Aufbaubank wurde ein Investitionsbedarf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro geschätzt. Vermutlich ist der Bedarf aber weitaus höher. Nach der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss am 8. Mai wollen wir heute dieses Gesetz mit einigen Konkretisierungen und Anpassungen hinsichtlich der rechtlichen Zielsetzung und auch der Rechtsförmlichkeit hier beschließen und damit die Landeszuweisungen zügig zur Auszahlung bringen. In Artikel 1 wird die Zuwendung der Investitionsförderpauschale in Höhe von 20 Millionen Euro für die Unterstützung höherstufiger zentraler Orte und Gemeinden im Sinne des Landesentwicklungsprogramms geregelt. Diese Investitionsförderpauschale kann für Investitionen, aber auch für den Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme eingesetzt werden. Auch kann die Pauschale von Kommunen in Haushaltssicherung genutzt und verwendet werden und es können damit dringend erste Investitionen auf den Weg gebracht werden. Die Verteilung erfolgt nach Schlüsselzuweisungen. Das ist aber auch nur ein Einstieg. Dessen sind wir uns bewusst. Der Investitionsstau ist viel, viel höher und wir wollen als Brombeerkoalition natürlich in den nächsten vier Jahren weit größere Mittel auf den Weg bringen. Es wurde ja schon von 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2029 gesprochen, und das ist auch der Plan.
(Beifall CDU, BSW)
Dass wir die höherstufigen Gemeinden hier gezielt unterstützen wollen, ist im Gesamtgesetzentwurf eigentlich ersichtlich. Das wurde hier ja teilweise von den Oppositionsfraktionen kritisiert. Aber wir haben ja dazu noch diesen weiteren Punkt des Kleine-Gemeinde-Programms und deshalb ist das der Ausgleich dazu. Das ist also nicht irgendwie gestückelt, sondern es ist ganz bewusst so gestaltet worden. Weiterhin wird in Artikel 1 § 5 die Sonderzuweisung Soziales in Höhe von 47 Millionen an die Landkreise und kreisfreien Städte gesetzlich geregelt. Die individuelle Höhe der Verteilung erfolgt nach der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl. Auch dies ist bewusst so gewählt worden. Auch an Herrn Bilay: Der Landkreistag hat ja ausdrücklich auch diese Verteilung begrüßt. Deshalb haben wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil es für uns nicht sinnvoll ist, hier die KFA-Systematik anzuwenden. Eine weitere Landeszuweisung ist die Sonderzuweisung für Thüringer Hallenschwimmbäder in Höhe von 15 Millionen Euro. Hier gab es auch noch einmal eine Änderung, da wir natürlich Rücksprache genommen haben mit den kommunalen Spitzenverbänden und da auch die Notlagen gesehen haben. Deshalb gibt es jetzt noch erneut die Änderung, dass wir ab dem Haushalt 2026 weiter noch einmal 1 Million Euro für einen sogenannten Transformationsfonds zur Verfügung stellen. Die Unterhaltung der Bäder ist eine rein kommunale Aufgabe. Wir wissen aber um die Schwierigkeiten, die die Gemeinden in den letzten Jahren ereilt haben, gerade auch hinsichtlich der erhöhten Energiepreise und anderer Problemlagen, dass wir da unterstützen wollen. Wir können natürlich nicht die gesamte Finanzierung übernehmen, aber mit dieser Zuweisung können wir abfedern und entlasten. Und das ist auch Ziel dieses Gesetzes.
(Beifall CDU, BSW)
In Artikel 2 erfolgt dann die schon erwähnte Änderung und Anpassung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden, bezeichnet auch als Kleine-Gemeinden-Gesetz. Auch hier wird die Zuweisung von 43,4 Millionen Euro geregelt. Und das erreicht auch da die Kommunen, die es nötig haben, weil ja auch kritisiert wurde, dass dann manche Summen nur an die größeren Kommunen gehen. Hier gehen sie gezielt an die kleinen Gemeinden und helfen auch da. In Artikel 3 wird dann die Zuweisung zur Verbesserung der Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren geregelt mit einer Gesamtpauschale in Höhe von 10.290.000 Euro, was – auch an die Besucher – einer Auszahlungssumme in Höhe von 300 Euro pro Kameraden entspricht und exakt diese Summe dann ergibt. Insgesamt werden somit den Kommunen 135.690.000 Euro zusätzlich zum Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt, die von der vorigen Regierung noch auf den Weg gebracht wurden. Hinzu kommen dann noch die zusätzlich ausgeschütteten Mittel von 25.000 Euro, sodass damit der kommunalen Familie insgesamt 160.474.000 Euro zur Verfügung stehen, ursprünglich zu den Planungen, die im Landeshaushalt 2025 vorgelegt waren. Also kann man wirklich insgesamt sagen, dass hier die Brombeere geliefert hat. Auch unter den schwierigen haushalterischen Voraussetzungen haben wir Mühe gehabt, das auf den Weg zu bringen. Ich denke, das kann sich deshalb sehen lassen. Dass das nur ein Einstieg ist, dass wir auch weitere Unterstützung der Kommunen in den nächsten vier Jahren auf den Weg bringen müssen, das ist uns bewusst. Das werden wir auch tun. Wir lassen also die Kommunen nicht im Regen stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Ja, meine Damen und Herren, ich bin noch mal nach vorne, weil ich mit dem einen oder anderen Punkt doch noch mal aufräumen muss. Wir haben im Ausschuss – das hatte ich auch als Berichterstatter dargelegt – ausführlich über die Thematik der Kommunalfinanzen gesprochen. Mich hat es ein wenig gewundert jetzt an dieser Stelle, dass Frau Rottstedt dann hier für die AfD gesprochen hat. Ich sage mal, ich bin ja auch in einem gewissen Alter, da vergisst man das eine oder andere, aber ich habe Sie jetzt zu dieser Beratung nicht im Haushalts- und Finanzausschuss gesehen. Und da hätten Sie vielleicht auch noch mal das eine oder andere Argument nachvollziehen können, denn wir hatten, wie gesagt, wirklich eine ausführliche Diskussion zu den verschiedenen Themen. Da ist auch deutlich geworden, dass unsere Kommunen grundsätzlich unsere Initiative dieses Gesetzentwurfs begrüßen. Es ist natürlich auch klar, dass wir in der nächsten Zeit, in den nächsten Monaten und Jahren grundsätzlich auch mit dem Kommunalen Finanzausgleich Vorschläge machen müssen, die unsere Kommunen von der Finanzierung her auf sichere Füße stellen. Aber mit diesem Gesetzentwurf haben wir wichtige Maßnahmen als Vorschläge gebracht und bringen die auf den Weg, die vor Ort helfen. Ich weiß nicht, Frau Rottstedt, ob Sie kommunalpolitisch aktiv sind. Wir zum Beispiel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt hatten jetzt erst die Beratung zum Kreishaushalt, haben den verabschiedet. Und da wurde noch mal insbesondere deutlich, dass die Sonderzuweisungen im sozialen Bereich für uns wirklich wichtig sind und die auch von Landesseite kommen müssen. Sicher gibt es auch in Ihrer Heimat, Ihrem Heimatlandkreis ähnliche Argumente. Deswegen hat der Landkreistag auch gesagt: Wir brauchen eine zeitnahe Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs. Das haben wir auch mit dem Vorgehen im Haushalts- und Finanzausschuss so auf den Weg gebracht. Herr Bilay, Sie wissen doch ganz genau, dass wir einerseits in ständigem Kontakt mit unseren kommunalen Spitzenverbänden sind und wir auch gemeinsam mit Ihrer Fraktion diesen Vorratsbeschluss zur Anhörung auf den Weg gebracht haben. Dass Sie jetzt sagen, Sie wollten eine mündliche Anhörung, das hätte das Ganze ja noch mal wesentlich verzögert. Sie haben ja am Ende auch als Fraktion diesen Antrag zurückgezogen. Da muss ich sagen, da müssen Sie das bitte noch mal auch mit Ihren Kollegen in der Fraktion abstimmen. Sie sind ja jetzt wieder neu im Haushalts- und Finanzausschuss. Für uns ist wichtig, dass wir gerade mit Blick auf die Kommunalfinanzen den Weg gemeinsam gehen. Es gibt da durchaus grundsätzliche Auffassungen
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Danke, Herr Kowalleck. Stimmen Sie mir zu, dass wir als Fraktion beantragt haben – in der Sitzung letzte Woche im HuFA, als das Gesetz beraten wurde –, die Spitzenverbände einzuladen, um noch mal mit ihnen das Thema erörtern zu können, um aufgeworfene Fragestellungen aus der schriftlichen Anhörung mit den Spitzenverbänden direkt diskutieren zu können, und Sie in den Vorberatungen gesagt haben, das ist nicht erforderlich, das werden wir nicht tun, und wir deswegen gesagt haben, dass wir den Antrag zurückziehen?
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Herr Bilay, ich gehe davon aus,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja oder
nein?) das war von Ihrer Seite – das wurde mir so kommuniziert – einfach ein Versehen, weil das nicht mehr von Ihrer Seite – von der Fraktion her – auf dem Schirm war, dass wir einen Vorratsbeschluss gefasst haben. Deswegen bitte ich – das müssen wir im Detail hier nicht diskutieren –, machen Sie das bitte noch mal intern. Wie gesagt, Sie sind jetzt neu wieder in der Fraktion, vielleicht muss da auch das eine oder andere Vorgehen dann noch mal nachgeprüft werden. Wichtig ist an dieser Stelle – dafür möchte ich noch mal plädieren –, dass wir die Kommunen mit diesem Gesetzentwurf unterstützen und auch weiterhin in der Beratung bleiben. Da würde ich mir durchaus von der einen oder anderen Fraktion hier im Haus wünschen, dass nicht nur Kritik kommt, sondern dass auch ein Vorschlag kommt. Denn von der AfD wurde das eben wieder gesagt: Man wartet auf Vorschläge. Vielleicht wäre es auch eine Möglichkeit gewesen für Sie, hier einfach einen Änderungsantrag einzubringen, über den man diskutiert,
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Dann müsste man doch arbeiten!) aber das ist nicht erfolgt. Von daher bitte ich hier um Zustimmung zum Gesetzentwurf. Danke für die Mitarbeit und für die Wortmeldungen, auch zukünftig an dieser Stelle.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Danke, Herr Kowalleck. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem parlamentarischen Bereich? Ich sehe jetzt bei den Fraktionen keine weiteren Wortmeldungen. Aber Frau Ministerin Wolf hat sich gemeldet. Sie haben das Wort. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte hier dient zum einen natürlich der Macht des Arguments und des Austausches von Argumenten, aber auf der anderen Seite auch dazu, Debatten noch mal deutlich zu machen und transparent zu machen, um im Besonderen Zuschauerinnen und Zuschauern und der Öffentlichkeit die Hintergründe zu erläutern. Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch mal kurz eine Einordnung. Die Landtagswahl fand in diesem Jahr relativ spät, am 1. September, statt. Das bedeutet, dass eine ordnungsgemäße Entstehung eines Haushalts mit der Einbringung im September, der Beratung im Landtag – all diesem, was notwendig ist, um einen Haushalt schnell zu verabschieden – in dieser Weise nicht möglich war. Ich bin der alten Landesregierung durchaus dankbar, dass sie einen sogenannten technischen Haushalt eingebracht hat. Dieser technische Haushalt hatte aber eine ganze Reihe von aus meiner Sicht durchaus dramatischen Fehlentwicklungen: Die Personalkosten waren nicht ausfinanziert, vieles war in den Ansätzen viel zu gering bedacht. Auf der anderen Seite war die Rücklage komplett aufgebraucht. Dementsprechend haben wir – weil dieses Land einen beschlossenen Haushalt braucht – in großer Eile versucht, schnellstmöglich die gravierendsten Fehlstellen des Haushalts sozusagen auszusortieren und zu verändern auf der einen Seite und auf der anderen Seite schnellstmöglich die wichtigsten Parameter zu verändern. Und was sind die wichtigsten Parameter? Dass es genau dort läuft, wo Menschen leben, und das ist in den Kommunen. Ich bin immer ein klitzekleines bisschen, das wissen Sie auch, emotional bewegt, wenn die Linke darauf hinweist, dass die Kommunen ja aufgrund ihres Finanzierungssaldos doch ausreichend finanziert seien, und auf der anderen Seite dann, wenn die Kommunen Geld kriegen und zusätzliches Geld kriegen, immer wieder darauf hingewiesen wird, dass es zu wenig und dass es nicht zielgerichtet eingerichtet sei.
(Beifall CDU, BSW)
Ich finde, hier sollte man sich in der linken Argumentation einer roten Linie verpflichtet fühlen. Ich glaube, dass wir uns gemeinsam unter dem Deckel wiederfinden, zu sagen, die Kommunen brauchen mehr Mittel und sie brauchen im Besonderen mehr Mittel zur Investition und sie brauchen natürlich auch eine gerechtere Ausfinanzierung ihrer deutlich gestiegenen Kosten im Sozialbereich. Anders als die AfD es hier dargestellt hat, steigen Sozialkosten tatsächlich dramatisch, vor allem im Bereich der Eingliederungshilfe, und das kann man auf der einen Seite hier miteinander kritisieren, auf der anderen Seite bedeutet das aber, dass Menschen mit Behinderung eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird und aufgrund von besseren gesetzlichen Regelungen genau diese gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird.
(Beifall CDU, BSW)
Dass wir dramatisch steigende Kosten im Besonderen im Bereich der Jugendhilfe haben, darüber müssen wir hier nicht diskutieren. Da gehen wir, glaube ich, alle miteinander, dass jeder Euro, der im Bereich der Jugendhilfe investiert wird, am Ende ein Euro für die Zukunftsfähigkeit Thüringens ist. Da wir unter dieser Maßgabe, dass Kommunen – und im Besonderen Kommunen –, aber insgesamt das Land schnell einen verabschiedeten Haushalt brauchen, haben wir uns zu Kompromissen entschieden. Wenn ich das im Besonderen den Besucherinnen und Besuchern erklären kann – „ein Haushalt“ klingt so trivial –: Ein Haushalt ist am Ende die Voraussetzung dafür, dass Projekte im Land stattfinden. Ein Haushalt ist die Voraussetzung dafür, dass investiert werden kann. Gerade in einer Situation des wirtschaftlichen Abschwungs und der großen Unsicherheiten ist es notwendig, schnellstmöglich den Haushalt zu verabschieden. Unter dieser Maßgabe, schnellstmöglich den Haushalt zu verabschieden, ja, sind wir Kompromisse eingegangen. Wir haben die Mittelvergabe an vielen Stellen so einfach wie möglich gestaltet, so pauschal wie möglich gestaltet und ich lade Sie herzlich dazu ein, wirklich ausdrücklich, und freue mich auf die fachliche Hochreck-Diskussion mit Herrn Bilay an der Stelle im HuFA. Ich lade Sie ausdrücklich ein, dass wir die Hinweise im Bereich der kommunalen Überlegungen, sozusagen der Überlegung, die Finanzierung gerechter zu gestalten, den KFA gerechter zu gestalten und den Kommunen damit eine gerechtere finanzielle Ausstattung zu ermöglichen, im nächsten Doppelhaushalt miteinander, auch jetzt schon intensiv diskutieren. Wir wollten, dass die Mittel zeitnah zur Verfügung stehen, und wenn zeitnah Mittel zur Verfügung stehen müssen, dann geht man manchmal ungewöhnliche Wege. Ein ungewöhnlicher Weg war, dass wir die Fraktionen gebeten haben, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Normalerweise würde das die Regierung vorlegen, dauert aber dann entsprechend länger, und deswegen ist genau dieser Weg gewählt worden. Lassen Sie mich einen Satz zu den Bädern sagen. Wir haben in Thüringen tatsächlich sehr unterschiedliche Lasten bei den Bädern. Wir haben eine sehr unterschiedliche Situation, die auch aus den Nachwendeentwicklungen resultiert, und das wissen wir alle. Wir erinnern uns, glaube ich, alle noch an die Diskussion, mit welcher Vehemenz damals für Spaßbäder und eine hohe Förderung in dem Bereich gestritten wurde, weil wir natürlich in Thüringen auch von anderen Entwicklungsperspektiven und Entwicklungen ausgegangen sind. Anfang der 90er-Jahre war der Blick in die Glaskugel nicht möglich, um sehr genau austarieren zu können, wohin sich Thüringen entwickelt, wie sich der Thüringer Tourismus entwickelt und, und, und. Die Kommunen, die in diesem Maße von sehr hohen Lasten betroffen sind – und damit meine ich die kommunalen Bäder wie in Arnstadt oder in Ilmenau, die einen klassischen kommunalen Badcharakter haben, genauso wie Kommunen wie Tabarz, die noch mal eine ganz andere Belastung aufgrund einer anderen Struktur haben, die sollten wir nicht im wahrsten Sinne im Regen stehen lassen. Dementsprechend ist es wichtig, dass wir hier tätig werden. Dass das kein Prinzip auf Dauer ist, da sind wir uns entsprechend einig.
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Vielen Dank. Frau Finanzministerin, Sie haben ja eben die Finanzsituation der Kommunen erwähnt und dass da Nachholbedarf besteht aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen – Sie sind ja Teil der Fraktion als Ministerin – ist ausgeführt, dass in diesem Jahr auch noch mal rund 25 Millionen Euro aus dem Finanzausgleich ausgekehrt werden, Mittel, die aus dem Bereich für die Bedarfszuweisung nicht benötigt werden, also für Kommunen, die in Finanznot sind, Sie kennen das als ehemalige Oberbürgermeisterin. Das sind ja Mittel, die nicht benötigt werden an Bedarfszuweisungen. Können Sie mir zustimmen, dass das Ausdruck der Finanz-, insbesondere der Kommunalfinanzpolitik unter RotRot-Grün der letzten Jahre ist, dass diese 25 Millionen Euro dieses Jahr nicht benötigt werden, weil der Anteil der Kommunen, die sich in Finanznot befinden, tendenziell gegen null gesenkt werden konnte? Also, jede Kommune, die in der Bedarfszuweisungssituation ist mit einem Haushaltssicherungskonzept, versucht, schnellstmöglich rauszukommen. Und ja, es ist in den letzten Jahren auch unter einer rot-rot-grünen Landesregierung durchaus gelungen, eine ganze Reihe von Kommunen da rauszuholen. Dass aus diesem Topf Mittel ausgekehrt werden, ist keine Situation, die eine Sondersituation in diesem Jahr bedeutete, sondern die geübte, übliche Praxis ist. Im Übrigen ist auch das Auskehrungsverfahren nicht ganz gerecht. Am Ende ist es aber kommunales Geld, was wieder zurückverteilt wird, weil es direkt aus dem Kommunalen Finanzausgleich genommen wurde. Deswegen ist nur folgerichtig, es entsprechend wieder zu verteilen. Erlauben Sie, dass ich an der Stelle persönlich werde. Ich glaube, jeder hat eine ähnliche Situation vor seinem inneren Auge. Ich hatte in der vorletzten Woche – im Übrigen mit Bodo Ramelow – einen sehr schönen Termin, die Chance, meine alte Schule wieder zu besuchen, in die ich 1982 eingeschult wurde. Ich traf exakt auf den Anblick, den ich 1991 verlassen habe, die Tür, die ich geschlossen habe, habe ich genauso wieder aufgemacht, nur dass die Toiletten inzwischen verschlossen sind. Es ist der originalgetreue Anblick der Toiletten gewesen, sie sind nur nicht mehr nutzbar, und das in einer großen Schule in einem Wohngebiet mit hohen Soziallasten. Ich glaube, dieses Beispiel, das ich hier nenne, kennt jeder so aus seiner Region, dass wir einen dramatischen Sanierungsstau im Besonderen im Bereich der kommunalen Infrastruktur haben, im Besonderen in Schulen, in Schwimmhallen, und einen dramatischen Investitionsstau in Sportstätten haben. Das ist eine Situation, die uns allen zu denken geben sollte.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Das nennt sich Tanz um die schwarze Null!) Deswegen ist jeder Euro, der der Investitionskraft der Kommunen dient, ein guter Euro. Ich bedanke mich für die Debatte im Haus, ich bedanke mich für die Debatten, die mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt wurden, und würde mich freuen, wenn Sie zustimmen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Danke schön. Ich möchte an dieser Stelle die Aussprache beenden. Wir haben einen Änderungsantrag vorliegen, über den wir zunächst abstimmen. Das ist der Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/1106. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der Linken komplett. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU, der AfD. Wer enthält sich? Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Wir würden als Nächstes über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung dieses ablehnenden Ergebnisses zum Änderungsantrag abstimmen. Entschuldigung – genau, ich habe noch einen vergessen, Entschuldigung. Wir haben noch den zweiten Änderungsantrag, und zwar von der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1115. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich auch um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der CDU, des BSW und komplett der SPD. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke und der AfD. Damit wäre dieser Änderungsantrag so bestätigt. Jetzt habe ich aber keine weiteren Änderungsanträge vergessen und wir kommen jetzt wirklich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung, dass wir den Änderungsantrag der Linken abgelehnt haben, den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD bestätigt haben. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Enthaltungen sehe ich bei den Fraktionen Die Linke und der AfD. Damit ist das ebenfalls so bestätigt. Damit können wir über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Abstimmungen, die wir gerade über die Beschlussempfehlung getroffen haben, abstimmen. Wer diesem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Hier sehe ich wieder die Hände der SPD, des BSW und der CDU. Gegenstimmen bitte. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen bitte. Die Fraktionen Die Linke und der AfD enthalten sich. Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf so zustimmen möchte, den bitte ich aufzustehen. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Herzlichen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf so bestätigt und wir können diesen TOP schließen.
(Beifall CDU, BSW)
Wir machen weiter mit Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1019 dazu: Änderungsantrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1107 dazu: Tatsächliche Kostenfreiheit für die Meisterausbildung und die Höhere Berufsbildung (DQR 6 und 7) in allen Berufsfeldern gewährleisten, Gründungsprämie auf 20.000 Euro anheben Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1102 Zunächst möchte ich fragen: Ist eine Begründung zu dem Antrag gewünscht? Das sehe ich nicht. Ist eine Begründung zu dem Entschließungsantrag gewünscht? Das sehe ich auch nicht. Damit kann ich die Aussprache direkt eröffnen und ich gebe als Erstem Herrn Herzog vom BSW das Wort.
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und sehr geehrte Besucher, „Meisterförderung stärken“: 2017 wurde in Thüringen die Meisterprämie eingeführt und 2021 folgte der Meisterbonus, der dann auch auf Industriemeister und Meister grüner Berufe ausgeweitet wurde. Zusammen mit dem zuletzt 2024 reformierten Aufstiegs-BAföG, dem früheren Meister-BAföG, ist ein Förderrahmen entstanden, der sich als sehr erfolgreich erwiesen hat. Der Erfolg der Meisterförderung in Thüringen lässt sich an den Statistiken der Handwerkskammern gut ablesen. Von 2012 bis 2020 ist die Zahl der Abschlüsse von Jahr zu Jahr zurückgegangen, insgesamt von 526 auf 359. Mit dem Wirksamwerden des Förderrahmens wurde der Trend umgekehrt. Die Zahl der Meisterabschlüsse stieg wieder an. 2024 haben im Freistaat 584 Menschen erfolgreich ihre Meisterprüfung absolviert. Diesen erfolgreichen Weg wollen wir mit unserem Antrag weiter bestreiten. Denn trotz des bestehenden Förderrahmens scheitert die berufliche Weiterbildung zum Meister vielfach an den Kosten. Die Kurs- und Prüfungsgebühren liegen je nach Beruf zwischen 8.200 und 13.800 Euro. Am Ende bleiben die Absolventen zum Teil auf rund 25 Prozent der Kosten sitzen, eben mehreren Tausend Euro. Das führt dazu, dass sich viele junge Gesellinnen und Gesellen gegen den Meisterlehrgang entscheiden – ein Umstand, den wir uns angesichts der Bedeutung des Handwerks in der Thüringer Wirtschaft und des Fachkräftemangels nicht länger leisten können und wollen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Wie wichtig das Handwerk als Teil unserer Wirtschaft ist, zeigen die Zahlen. Wir haben in Thüringen rund 30.000 Handwerksbetriebe, in denen knapp 150.000 Menschen tätig sind. Über 7.000 junge Menschen absolvieren gerade ihre Berufsausbildung. Die Herausforderungen sind groß. Schon seit Jahren geht die Zahl der Betriebe wie auch jene der Beschäftigten zurück, bisher zwar moderat, aber es stehen aktuell viele Firmen vor einem Generationenwechsel. Schätzungen gehen dabei von 20 bis 30 Prozent der Betriebe aus, die in den kommenden Jahren einen Übergabeprozess gestalten und organisieren müssen. Dort werden händeringend Nachfolger gesucht. Und nur, wenn genügend Meisterinnen und Meister zur Verfügung stehen, ist ein Fortbestand dieser Betriebe möglich.
(Beifall BSW, SPD)
Der Mangel an Meisterinnen und Meistern wird also immer mehr zur Existenzbedrohung für viele wirtschaftlich durchaus rentable, teils jahrzehntelang bestehende Handwerksfirmen. Zudem werden wegen des Mangels an Meisterinnen und Meistern weniger neue Betriebe gegründet, obwohl sie gebraucht werden und Nachfrage nach ihren Leistungen da ist. Deshalb brauchen wir Meisterinnen und Meister. Deshalb muss die Meisterausbildung attraktiver werden, vor allem finanziell. Mit dem vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen schließen wir die bestehende Förderlücke. Wir stellen sicher, dass keine Meisterausbildung in Thüringen mehr an den Kosten scheitern muss. Bei der Umsetzung legen wir großen Wert darauf, den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten. Sonst bauen wir ja nur wieder neue Hürden auf, die qualifizierte Handwerker vom Meisterlehrgang abhalten würden. Um das zu vermeiden, wollen wir Pauschallösungen statt aufwendiger einzelfallbezogener Abrechnungssysteme. Ein geeigneter Ansatz ist zudem die Verdoppelung des Meisterbonus. Ein sehr wichtiger Aspekt ist es für uns, dass die Förderung dem Standort Thüringen zugutekommt. Wir wollen vermeiden, dass die erworbenen Qualifikationen anschließend in andere Bundesländer exportiert werden. Deshalb spreche ich mich, sprechen wir uns in unserem Antrag deutlich dafür aus, die Förderung an einen mindestens mehrjährigen Verbleib der Absolventen in Thüringen zu koppeln. So können wir die dringend benötigten Fachkräfte im Land halten und einen wichtigen Beitrag zum Erhalt des Thüringer Handwerks leisten. Im Namen der BSW-Fraktion werbe ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Frau Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer: „Eine zukunftsorientierte Wirtschaft erfordert qualifizierte Fachkräfte. Deshalb setzen wir auf die kostenfreie Meisterausbildung und die Ausweitung des Meisterbonus auf höhere Berufsabschlüsse, wie zum Beispiel Technikerinnen und Techniker, um Anreize für berufliche Qualifikation zu schaffen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.“ Meine Damen und Herren, einigen von Ihnen dürfte dieser Satz bekannt vorkommen, denn er stammt aus dem Koalitionsvertrag der CDU, des BSW und der SPD. Das ist ein ziemlich starkes Versprechen, und zwar nicht nur an das Handwerk, sondern an alle Berufsgruppen mit höherem Fortbildungsabschluss. Doch was ist jetzt schlussendlich daraus geworden? Mit der Drucksache 8/1019 liegt nun ein Antrag der Regierungsfraktionen vor, der zwar einzelne Impulse aufgreift, aber ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht wird, denn er verfehlt in gleich zwei zentralen Punkten das selbst gesteckte Ziel. Erstens: Er garantiert keine vollständige Kostenfreiheit. Und zweitens: Er erfasst nicht alle Berufsfelder, obwohl genau das im Koalitionsvertrag angekündigt war. Zum ersten Punkt: Unter III.1 Ihres Antrags heißt es – ich zitiere –: „Bei der Umsetzung der Kostenfreiheit sind unbürokratische Pauschallösungen zu bevorzugen, auch wenn dadurch im Einzelfall nicht alle Kosten vollständig abgedeckt werden können.“ Meine Damen und Herren, dieser Satz hebelt das Versprechen der kostenfreien Meisterausbildung regelrecht aus. Unter dem Vorwand der angeblich entstehenden Bürokratiekosten soll hier eine Teilförderung als Vollförderung verkauft werden. Das ist nicht nur nicht zielführend, sondern auch nicht ehrlich.
(Beifall AfD)
Jetzt schauen wir mal auf ein Praxisbeispiel: Die Handwerkskammer für Ostthüringen gibt die Kosten der Meisterausbildung im Tischlerhandwerk aktuell mit rund 12.000 Euro an. Selbst mit AufstiegsBAföG, also 50 Prozent Zuschuss, und einem 50prozentigen Darlehen, das bei bestandener Prüfung zur Hälfte erlassen wird, und dem auf 2.000 Euro erhöhten Meisterbonus – ebenfalls nach bestandener Prüfung – verbleibt eine Eigenbelastung von rund 1.000 Euro. Das ist keine echte Kostenfreiheit und das ist nicht das, was Sie versprochen haben. Zum zweiten Punkt: Auch die angekündigte Gleichbehandlung aller höher qualifizierten Berufsabschlüsse wird nicht eingelöst. Ihr Antrag erwähnt Gesundheitsberufe und grüne Berufe lediglich am Rande und selbst das nur unter Vorbehalt mit Prüfaufträgen. Dabei war im Koalitionsvertrag ausdrücklich die Rede von einer Ausweitung des Meisterbonus auf höhere Berufsabschlüsse, also auf den gesamten Bereich DQR 6 und 7. Wenn man ernst meint, was man versprochen hat, dann sollte man auch ernsthaft umsetzen, was man versprochen hat – ohne Ausnahmen und ohne Ausreden.
(Beifall AfD)
Die AfD-Fraktion hat diese Forderung von Anfang an vertreten. Seit 2020 haben wir das Ziel der echten Kostenfreiheit für alle höheren Berufsausbildungen in fünf parlamentarischen Initiativen verfolgt, zuletzt mit konkreten Finanzierungsvorschlägen im Rahmen der Haushaltsverhandlungen für 2025. Diese Anträge sind alle in der Vergangenheit nicht einmal zur Diskussion an den Wirtschaftsausschuss überwiesen worden. Umso bemerkenswerter ist es, dass die regierungstragenden Fraktionen nun einige unserer Impulse aufgreifen und zumindest einen Schritt in die richtige Richtung machen. Das zeigt wieder einmal: AfD wirkt.
(Beifall AfD)
Wir zeigen uns im Gegenzug offen für gute Vorschläge, auch wenn sie von anderen Fraktionen kommen. Die Idee, bestehende Bundesförderungsprogramme wie das Aufstiegs-BAföG stärker einzubinden, halten wir für richtig. Deshalb sind wir auch bereit, von unserem ursprünglichen Modell eines landeseigenen Darlehens Abstand zu nehmen. Wenn die Zielrichtung stimmt, unterstützen wir Sie, denn es geht uns nicht um Eitelkeit, sondern um Lösungen. Aber diese Lösung bietet der vorliegende Antrag nur eingeschränkt. Deshalb legen wir unseren Entschließungsantrag vor. Er fordert echte vollumfängliche Kostenfreiheit für alle DQR-6- und DQR-7-Abschlüsse im Handwerk, in der Industrie, Verwaltung, Landwirtschaft, in den Gesundheitsfachberufen und allen anderen Berufsfeldern, vom ersten Tag an ohne finanzielle Restlast, ohne Prüfauftrag, ohne Ausreden. Und er fordert eine Anhebung der Meistergründungsprämie auf 20.000 Euro, um eine Betriebsgründung, eine Übernahme eines Betriebs und die Ausbildung von Nachwuchs zu fördern. Was den Antrag von CDU, BSW und SPD betrifft: Er geht in die richtige Richtung, aber nicht weit genug. Man könnte denken, Ihnen ist auf der Ziellinie die Luft ausgegangen. Er enthält zugleich die Hintertür zum politischen Wortbruch. Deshalb wird sich unsere Fraktion bei dieser Abstimmung enthalten. Wer tatsächliche Kostenfreiheit der Meisterausbildung und der höheren Berufsbildung herstellen und wirkliche Gleichberechtigung beruflicher und akademischer Ausbildung will, der stimmt unserem Entschließungsantrag zu.
(Beifall AfD)
Abschließend noch ein Wort zum Änderungsantrag der Linken: Die geplante Anhebung der ausbildungsbezogenen Komponente der Meistergründungsprämie, die nunmehr eigenständig werden soll, von 2.500 auf 3.500 Euro ist zwar grundsätzlich zu begrüßen, wenig überzeugend ist hingegen die vorgeschlagene Ausnahmeregelung. In besonders begründeten Härtefällen soll ein erhöhter Meisterbonus gewährt werden können. Das ist typisch für die Linke, wohlmeinend, aber letztlich hilflos. Denn das Problem liegt nicht in den Ausnahmen, sondern in der Regel. Der Antrag der Regierungsfraktionen garantiert eben keine Kostenfreiheit, sondern ständige Härtefälle. Wer das strukturelle Defizit über eine Ausnahmeformel zu kaschieren versucht, ignoriert den Kern des Problems. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Handwerksbranche bildet eines der Fundamente unserer Thüringer Wirtschaft. So ist zum Beispiel der Thüringer Mittelstand mit seinen Beschäftigten bereits heute produktiver als der Bundesdurchschnitt. Mit dem vorliegenden Antrag setzt sich die Koalition dafür ein, dass das so bleibt. Allerdings ist auch das Handwerk von den großen Herausforderungen der Demografie, Transformation und hohen Energiepreisen betroffen. Die meisten von uns werden in den letzten Jahren erlebt haben, was der Fachkräftemangel im Handwerk ganz praktisch heißt. Man muss lange auf einen Handwerkertermin warten, wenn man überhaupt noch einen findet, der freie Kapazitäten hat. Es ist ein bisschen so wie bei der Terminvergabe bei Fachärzten. Hier müssen wir etwas tun und wir gehen das Problem an. Die duale Ausbildung ist ein großes Alleinstellungsmerkmal Deutschlands, für das wir im Ausland geschätzt und beneidet werden. Dieses Pfund wollen und müssen wir stärken. Dazu dient der vorliegende Antrag. Wir wollen die Meisterausbildung kostenlos machen, denn insbesondere für uns als Sozialdemokraten ist entscheidend, dass der Zugang zu Bildung nicht vom Geldbeutel abhängig sein darf. Und das gilt eben nicht nur für Schule und Ausbildung, sondern auch für die höhere berufliche Bildung. Denn oftmals ist es leider immer noch so, dass angehende Meisterinnen und Meister erhebliche finanzielle Mittel für ihre Fortbildung aufbringen müssen und daher vor der Meisterausbildung zurückschrecken, weil sie nicht wissen, wie sie diese finanziell stemmen sollen. Gleichzeitig führt die Kostenfreiheit dazu, dass die Meisterausbildung insbesondere im Handwerk attraktiver wird. Nur mit einer Stärkung der Meisterausbildung können wir dem Fachkräftemangel langfristig begegnen. Denn nur die Meister von morgen können die Fachkräfte von übermorgen ausbilden. Es war uns auch wichtig, dass wir die Kostenfreiheit so unbürokratisch wie möglich gestalten. Das erreichen wir durch eine Verdopplung des Meisterbonus, der an alle ausgezahlt wird, die ihren Meister erfolgreich bestanden haben. Wir erreichen es durch die Erhöhung der Meistergründungsprämie auf 10.000 Euro. Denn diese wird nicht nur ausgezahlt, wenn ich einen neuen Handwerksbetrieb gründe, nein, sondern auch, wenn ich mich an einem bestehenden Betrieb beteilige oder einen Betrieb übernehme. Vor allem die Betriebsübernahmen müssen wir fördern. Denn aufgrund der demografischen Gegebenheiten in unserem Land stehen wir in den nächsten Jahren vor dem Problem, dass unzählige Handwerksmeister am Ende ihrer beruflichen Karriere angelangt sind und Nachfolger händeringend gesucht werden. Diesen Generationswechsel müssen wir hinbekommen. Als Koalition stellen wir mit der kostenfreien Meisterausbildung dafür die erforderlichen Weichen. Das Handwerk leistet auch einen wichtigen Beitrag, um unser Land zukunftsfähig zu machen. Wir brauchen Handwerker, die Wärmepumpen bauen, Solaranlagen installieren und neue Gebäude jenseits von Beton bauen.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Oder
Windanlagen!) Ja, vielleicht auch Windanlagen, wer weiß. Für uns ist klar, ohne unsere Handwerkerinnen und Handwerker wird die Transformation nicht gelingen. Die Leistungssteigerung im Handwerk ist essenziell für die mittelständisch geprägte Thüringer Wirtschaft. Außerdem bietet das Handwerk für viele Menschen gute Arbeit und faire Löhne in allen Regionen unseres Landes. Mit dem Schritt hin zu einer kostenfreien Meisterausbildung zeigen wir, dass diese Koalition an der Seite der Handwerkerinnen und Handwerker steht. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, vor allen Dingen liebe angehende Meisterinnen und Meister, „Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft erleichtern“, dieses Ziel teilen wir als Fraktion Die Linke und haben dafür auch in der Vergangenheit aktiv an Verbesserungen mitgewirkt. Das betrifft zum Beispiel die Implementierung der Meistergründungsprämie im Jahr 2021, um hier mit anderen Bundesländern gleichzuziehen. Auch in den Handwerkskammern ist bekannt, wie sicherlich dem einen oder anderen hier im Hohen Haus, dass Die Linke in den Verhandlungen darüber damals kein Bremser, sondern Treiber war, genauso wie bei der Einführung der ebenso erfolgreichen Praktikumsprämie für Schülerinnen und Schüler im Handwerk letztes Jahr. Wir wollen den Mittelstand und insbesondere das Thüringer Handwerk stärken, die Fachkräftesicherung unterstützen und diesen wichtigen Eckpfeiler der Thüringer Wirtschaft, der dringend gebraucht wird, gerade auch bei der Dekarbonisierung – der Vorredner hat es zu Recht angesprochen – auch in der Zukunft nachhaltig stärken. Auch in der Arbeitsgruppe des Wirtschaftsministeriums zur Meisterförderung haben wir uns als Linksfraktion aktiv eingebracht, im Unterschied zu anderen. Bisher sind zwei Sitzungen als Videokonferenz absolviert worden. Ein drittes Treffen, möglichst in Präsenz, ist verabredet. Gut und richtig war es, dass das Wirtschaftsministerium durch die Ministerin ein solches Austauschformat initiiert hat. Das möchte ich von dieser Stelle noch mal ausdrücklich begrüßen. Dass schon vor dem Abschluss dieser Arbeitsgruppe die bisher erarbeiteten Ergebnisse heute hier von der Koalition mit einem Antrag zur Abstimmung gestellt werden, ist ein sehr eigenes Verständnis zu dieser kooperativen Form der gemeinsamen Lösungssuche zwischen Kammern, Interessenverbänden, Politik und Verwaltung. Wie den Mitgliedern der Arbeitsgruppe sicherlich gut bekannt ist, unterstützen wir als Linke die erarbeiteten Vorschläge, auch wenn diese nicht im Wortsinne die Kostenfreiheit für die Meisterausbildung für alle Gewerke und Berufsfelder bedeuten. Aber wir nähern uns dieser Kostenfreiheit weiter an und dieses Ziel unterstützen wir als Linke und könnten dem Antrag zustimmen, wenn es gelingt, die Defizite an vier konkreten Punkten, die unser Änderungsantrag beinhaltet, zu eliminieren. Dieser Änderungsantrag, der Ihnen in der Drucksache 8/1107 vorliegt, will unter anderem noch mal deutlich herausstreichen, dass wir bei der Praktikumsprämie auf eine dauerhafte und nachhaltige Lösung aus sind. Die Praktikumsprämie ist zum Beispiel eines der Themen, die in der dritten Runde der Arbeitsgruppe noch mal besprochen werden sollte, auch weil es ja durchaus begründete Interessen gibt, diese auf weitere Berufsfelder auszuweiten. Und wir haben ja von den komplizierten – ja, ich sage mal – Bremsen, die gelöst werden mussten, um die Praktikumsprämie auch dieses Jahr wieder starten zu lassen nach dem Beschluss des Landeshaushalts, gestern hier schon gehört. Gut, dass diese Bremsen jetzt gelöst sind. Und damit sie in Zukunft gar nicht erst wieder angezogen werden, sollten wir hier mit diesem Antrag ein klares Bekenntnis auch noch mal für eine nachhaltige und dauerhafte Praktikumsprämie mit einbauen. Wir wollen auch die Ausbildungskomponente mit Blick auf die vergangenen Jahre ein Stück weit in der Wertigkeit wieder anheben. Das ist, glaube ich, angemessen. Vor dem Hintergrund, dass die Meistergründungsprämie von 5.000 auf 10.000 Euro verdoppelt wird, wollen wir von den 2.500 Euro, die es bisher für die Ausbildungskomponente gibt, jetzt auch noch mal etwas nach oben gehen. Ich glaube, auch dieser Vorschlag von uns trifft genau den Konsens, der auch mit den Kammern in der Arbeitsgruppe schon diskutiert wurde. Und wir möchten tatsächlich eine Öffnungsklausel – auch das ist im Prinzip auf positiven Nährboden in der Arbeitsgruppe gefallen –, indem man eben für verschiedene Fälle des Lebens einfach sagt, es kann auch Ausnahmen von einer Richtlinie geben, die bestimmte Zwänge oder bestimmte Konstellationen, die in Zukunft dem einen oder der anderen auf dem Weg zu einer Meisterausbildung vielleicht begegnen, heute noch gar nicht erkennen lassen. Deswegen wollen wir der Verwaltung dort ein Stück weit mehr Flexibilität an die Hand geben. Das muss natürlich in der Begründung dieses Antrags entsprechend abgebildet werden, auch dem Ziel verpflichtet – und deswegen müsste die Koalition auch daran ein Interesse haben –, noch näher an die tatsächliche Kostenfreiheit für möglichst viele, die sich auf den Weg machen, Meisterin oder Meister zu werden, zu kommen. Deswegen sagen wir: Ja, wenn dieser Änderungsantrag diese Fehlstellen mit ausmerzt, sind wir durchaus dabei, diesen Antrag zu unterstützen. Ansonsten sind wir bei den Inhalten mit Sicherheit auch konform. Das habe ich in der Arbeitsgruppe immer wieder deutlich gemacht. Aber wir hätten uns dann schon durchaus vorstellen können – das gehört zur Ehrlichkeit dazu –, dass man vielleicht aus Respekt vor dieser Arbeitsgruppe erst das komplette Ende der Arbeit abwartet und besser dann mit so einem Antrag hier ins Parlament zieht. Eine Bemerkung vielleicht noch ganz zum Schluss, die möglicherweise ein Stück weit untergegangen ist. Deswegen will ich sie an dieser Stelle noch mal aufgreifen, weil das auch ein Stück weit Gegenstand der Diskussion gewesen ist: Es gibt bis heute im Sinne einer Ausbildungsförderung für das Thüringer Handwerk die sogenannte Meisterprämie. Die Meisterprämie bekommen heute alle diejenigen eines Jahrgangs, die als Jahrgangsbeste in den einzelnen Gewerken oder Berufsfeldern ihre Meisterausbildung abschließen. Immerhin 1.000 Euro werden dort ausgereicht. Diese Meisterprämie wird im Zuge der Novellierung der jetzigen Meisterförderung in Zukunft wegfallen. Das ist mir auf Nachfrage auch so bestätigt worden. Ich habe nur die ganze Zeit darüber nachgedacht, wie sich das tatsächlich immer mit den bekannten Erzählungen, dass wir die Fleißigen ehren wollen, die besonders Guten vielleicht auch ein Stück weit besser belohnen wollen, verträgt. Ich finde das eigentlich schade, weil der ja sonst immer so populäre Leistungsgedanke an dieser Stelle ein Stück weit ausgeknipst wird, wenn man jetzt eben diese Meisterprämie in Zukunft einfach im Nichts verschwinden lässt. Möglicherweise gibt es dazu aber noch eine Lösung. Ich hoffe darauf. Zumindest haben wir auch das mal als Diskussionspunkt mit angezeigt. Ansonsten möchte ich zum Schluss kommen und sagen: Die Inhalte, die bisher in der Arbeitsgruppe Meisterförderung unter Federführung des Wirtschaftsministeriums erarbeitet wurden, können wir durchaus begrüßen. Dass es am Ende immer ein Kompromiss ist, ist, denke ich, auch uns klar. Und ich glaube, dass es gut begründete Maßnahmen sind, die die Zukunft des Handwerks und all derjenigen, die in Zukunft Meisterinnen und Meister werden, gut unterstützen kann. Lassen Sie uns alsbald – das sage ich auch noch mal an das Wirtschaftsministerium – die dritte Runde dieser Arbeitsgruppe starten, damit wir das vielleicht noch vor der Sommerpause zu einem guten Abschluss bringen können. Das Handwerk hat es verdient. Vielen Dank an dieser Stelle.
(Beifall Die Linke)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Gäste, heute ist ein guter Tag für das Handwerk und ein noch besserer Tag für all jene junge Menschen in Thüringen, die lieber mit dem Werkzeug als mit dem Whiteboard arbeiten, die lieber mit den Händen anpacken, als im Hörsaal zu sitzen, und die trotzdem oft spüren: Mein Weg wird nicht gleich viel wertgeschätzt. Denn das ändern wir jetzt. Was wir heute auf den Weg bringen, ist mehr als eine bildungspolitische Entscheidung. Es ist ein neues Kapitel, ein Signal der Gleichstellung, ein Versprechen auf Augenhöhe. Nach Jahren des Wartens wird die Meisterausbildung in Thüringen faktisch kostenfrei. Was an Universitäten längst selbstverständlich war, gilt künftig auch für Meisterinnen und Meister. Bildung soll nicht vom Geld abhängen, ganz gleich, welchen Weg man geht. Das sage ich nicht nur als handwerkspolitischer Sprecher meiner Fraktion, sondern als jemand, der selbst jahrelang in der beruflichen Bildung gearbeitet hat. Ich kenne die Geschichten vom Metallbauer, der jeden Abend lernt, während er tagsüber seinen Betrieb am Laufen hält, von der Friseurin, die den Meisterkurs doch nicht gemacht hat, nicht, weil es am Willen gefehlt hat, sondern am Geld. Mit diesem Antrag senden wir diesen Menschen ein Signal: Wir sehen euch, wir hören euch und wir handeln. Mit dem heutigen Beschluss setzen wir als Parlament ein starkes Zeichen, nicht irgendwo zwischen den Zeilen, sondern schwarz auf weiß, auch als Signal für den Landeshaushalt. Regierung und Parlament ziehen hier an einem Strang für ein Thüringen, das Talente nicht nach Herkunft, Bildungsform oder Kontoauszug beurteilt, sondern nach Mut, Können und Verantwortung. Was heißt das konkret? Wir bauen ein stabiles Fundament aus vier Säulen. Die erste Säule, die Meisterfortbildung, wird faktisch kostenfrei. Der Meisterbonus steigt auf 2.000 Euro. In Kombination mit der Bundesförderung wird daraus ein nahezu vollständiger Ausgleich der Fortbildungskosten im Handwerk, in der Industrie und in den grünen Berufen. Und für die Fälle, in denen die Kurskosten besonders hoch sind, wird es eine Härtefallregelung geben. Das ist mitgedacht und mit dem Ministerium auch mit besprochen. Zweite Säule: Wir geben den Gründern Rückenwind. Die Meistergründungsprämie wird verdoppelt auf 10.000 Euro. Wer einen Betrieb übernimmt oder selbst gründet, bekommt Rückenwind, nicht Steine in den Weg gelegt. Die Zwei-Stufen-Logik der Vergangenheit wird durch ein schlankes, faires System ersetzt. Denn klar ist: Wer gründet, wer Arbeitsplätze schafft, wer Verantwortung übernimmt, der verdient die volle Unterstützung unseres Landes. Das ist keine abstrakte Theorie, es betrifft echte Menschen, wie den Tischler aus Apolda, der das Familienunternehmen übernimmt, oder die Elektrikerin aus Suhl, die ihren Chef beerbt.
(Beifall CDU)
Diesen Menschen geben wir Sicherheit und Startkapital. Die dritte Säule: Wir stärken die betriebliche Ausbildung. Die Förderung von Ausbildungsplatzschaffung wird neu aufgestellt als Ausbildungsbonus von 2.500 Euro. Denn wer ausbildet, sichert nicht nur Fachkräfte, der übernimmt gesellschaftliche Verantwortung. Gerade in Zeiten, in denen es viele vermeintlich leichtere Wege gibt, ist die Entscheidung für eine Ausbildung kein Selbstläufer mehr. Umso wichtiger ist, dass Betriebe wissen, wir stehen hinter euch, nicht nur mit Worten, sondern mit konkreter Förderung. Und die vierte Säule: Wir sichern die Praktikumsprämie dauerhaft ab. Ein Praktikum ist oft die erste Tür in die Arbeitswelt. Mit der Prämie senken wir die Schwelle für diesen Schritt – niederschwellig, praxisnah und nachhaltig. Ich durfte diese Prämie in den letzten Jahren selbst umsetzen. Und ich habe gesehen, wie aus einem Ferienpraktikum im Bäckerhandwerk eine echte Ausbildungsidee wurde, aus Neugier ein Berufsziel. Deswegen wird die Prämie fortgeführt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, diese vier Maßnahmen, Meisterbonus, Gründungsprämie, Ausbildungsbonus und Praktikumsprämie, sind kein Stückwerk, sie sind ein strategisches Förderpaket, das Aufstieg ermöglicht, Mittelstand stärkt und Thüringen zukunftsfest macht. Und das kommt an. Die Kammern, die Wirtschaft, die Ausbilderinnen und Ausbilder, sie sagen ganz klar, das ist ein Signal, das wirkt. Die IHK Erfurt spricht von einem echten Schritt zur Gleichwertigkeit. Und sie hat recht. Und ja, wir müssen auch über die AfD sprechen. Die AfD stilisiert sich gern zum Fürsprecher des Handwerks. Aber wer genauer hinsieht, erkennt, dahinter steckt Show, kein Konzept. Mal fordern Sie 20.000 Euro, mal was ganz anderes. Hätten wir 20.000 Euro vorgeschlagen, hätten Sie 40.000 gesagt. Das ist kein Gestaltungswille, das ist Zahlenroulette mit Parolen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)(Unruhe AfD)
Noch schlimmer: In früheren Anträgen hat die AfD hier im Thüringer Landtag Meisterförderung nur für Deutsche gefordert. Heute steht das nicht mehr drin. Warum? Weil Sie gemerkt haben, wie das wirkt, nicht weil Sie Ihre Meinung geändert haben. Denn dieselbe Fraktion hat gestern hier an diesem Platz noch Wohnungsnot, Kriminalität, pauschal alles den Ausländern zugeschoben. Damit ist klar, Sie haben sich nicht verändert. Sie beurteilen Menschen immer nach dem Woher, nicht nach dem Wohin. Aber Leistung kennt keine Herkunft. Meisterschaft braucht Offenheit. Und wer Integration blockiert, sabotiert die Realität in unseren Betrieben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen heute an einem wichtigen Punkt. Wir sollten ihn nutzen. Wir bauen Hürden ab, wo früher oft Bürokratie war. Wir fördern Leistung, nicht Lebensläufe. Wir setzen auf Können, nicht auf Herkunft. Die Akademisierung hatte ihre Zeit. Jetzt ist es Zeit für Augenhöhe. Und darum sage ich zum Schluss: Thüringen investiert nicht in Titel, sondern in Taten. Dieses Land sorgt dafür, dass Aufstieg möglich ist. Und wir wollen das Signal an alle aussenden, die diesen Weg gehen wollen. Wir stehen hinter euch mit Anerkennung, mit Förderung und mit Respekt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Danke schön, Herr Waßmann. Ich habe jetzt keine weiteren Redner von den Fraktionen gemeldet. Ich schaue aber noch mal. Ich habe auch niemanden übersehen. Damit würde ich gern der Landesregierung das Wort geben, hier Staatssekretär Suckert. Sie haben das Wort.
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung anzuerkennen und zu stärken, ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit Blick auf die geringe Einkommenssituation in der Landwirtschaft und die im Vergleich zu den anderen Wirtschaftsbereichen mit Abstand längste Arbeitszeit ist eine kostenfreie Meisterfortbildung auch in den grünen Berufen von essenzieller Bedeutung zur weiteren Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und eine zielgerichtete Möglichkeit, dem Führungskräftemangel zu begegnen. Daher begrüßen wir die Initiative der Regierungsfraktionen, Qualifizierung und höhere berufliche Bildung wertzuschätzen und zu honorieren. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den beteiligten Mitgliedern der Arbeitsgruppe bedanken, dass wir zu diesem, wie ich finde, doch hervorragenden Ergebnis gekommen sind, und ich bedanke mich für die Mitarbeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Ich möchte nun nur einige Punkte herausgreifen, die meines Erachtens von besonderer politischer Bedeutung sind und die, glaube ich, das Papier oder den Vorgang auch wesentlich geprägt haben. Auf Grundlage der Erfahrungen und Fallzahlen der letzten Jahre sowie in dem Bewusstsein, dass in den nächsten Jahren viele Unternehmen und Betriebe einen Nachfolger suchen, haben wir die Haushaltsansätze für 2025 bereits erhöht und über Verpflichtungsermächtigungen Planungssicherheit für kommende Jahre geschaffen. Auch dies wurde ja heute schon angesprochen. Und ich denke, mit diesem Schritt sind wir diesen Forderungen nachgekommen. Mit dem hier vorliegenden Antrag stehen weitere Erhöhungen im Raum. Dabei werden per se durchaus sinnvolle Forderungen in diesem aufgestellt, aber ohne konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu erbringen. Wenn aber bestimmte Dinge in der Legislative als prioritär förderwürdig angesehen werden, sollte vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Freistaats im Rahmen der parlamentarischen Beratung auch eine Auseinandersetzung damit erfolgen, welche anderen Förderungen entsprechender Größenordnung zukünftig nicht mehr erfolgen sollen. Wenn der Landtag im konkreten Entschließungsantrag also zum Ausdruck bringen will, es müsse mehr Geld für den Bereich der Meisterförderung ausgegeben werden, sollte der Antrag eigentlich auch Aussagen enthalten, an welcher Stelle die Landesregierung im Gegenzug bei der Förderung entsprechende Kürzungen vornehmen sollte. Um die Kostenfreiheit der Meisterausbildung darzustellen, setzen wir auf mehrere Säulen. Grundlegende Säule für die Kostenfreiheit in der Meisterausbildung im Wirtschaftsbereich ist das AufstiegsBAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem AFBG. Der Lückenschluss erfolgt über eine Verdopplung des Thüringer Meisterbonus auf 2.000 Euro. Wichtig ist uns in diesem Gesamtzusammenhang natürlich ein schlankes, bürokratiearmes Verfahren, das keine zusätzlichen Spitzabrechnungen erfordert und das über Jahre nachgehalten werden muss. Dies entspricht im Übrigen dem Ansatz, den auch andere Länder zur kostenfreien Meisterausbildung praktizieren. Betreffend die grünen Berufe fallen aufgrund der fehlenden Kammerstruktur bei der Meisterausbildung Gebühren an. Hier wird die Kostenfreiheit über eine Änderung zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum erreicht, indem die Gebührentatbestände für die Meisterfortbildung verwaltungskostenfrei gestellt werden. Mehrfach fordert der Antrag, den Erhalt von Förderungen der höheren Berufsausbildung und die Meisterförderung an die mehrjährige Tätigkeit bzw. den mehrjährigen Verbleib in Thüringen zu knüpfen. Wir haben schon heute Landeskinderklauseln in der Förderung, die beispielsweise an den Erstwohnsitz oder die Tätigkeit in Thüringen zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind. Ich weise darauf hin, dass weitergehende Verpflichtungen über Zeiträume kontinuierlich über den gesamten Zeitraum nachgehalten werden müssen, was mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, letzten Endes mit hohen Kosten einhergeht und gegebenenfalls bis zur Rückforderung führen kann. Dies widerspricht dem Anspruch der Landesregierung nach einem schlanken, effizienten, bürokratiearmen Verfahren. Daher weise ich darauf hin, dass solche Auflagen potenzielle Antragsteller eher zurückschrecken könnten. Wir werden dies aber selbstverständlich prüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. Da ich keine weiteren Wortmeldungen habe, schließe ich die Aussprache. Wir würden nun zur Abstimmung kommen. Zunächst frage ich noch mal in die Runde – ich habe es nicht vernommen –: Es gab keinen Antrag auf Ausschussüberweisung? Wenn da jemand widersprechen möchte – aber dem ist nicht so, gut. Da wir nicht über Ausschussüberweisungen abstimmen, würden wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/1107 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer diesen Änderungsantrag ablehnen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Ich frage trotzdem der Form halber noch nach Enthaltungen. Die sehe ich nicht. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Ursprungsantrag, den Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD in der Drucksache 8/1019. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Wer dagegen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich? Bei Enthaltung der Fraktionen Die Linke und der AfD so angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den dazugehörigen Entschließungsantrag. Hier habe ich auch keine Ausschussüberweisung wahrgenommen. Richtig? Gut. Damit stimmen wir auch direkt über den Entschließungsantrag ab. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da sehe ich die Hände der AfD-Fraktion komplett. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der übrigen Fraktionen: Die Linke, SPD, BSW und CDU. Der Form halber: Wer enthält sich? Keine Enthaltungen, damit abgelehnt. Damit möchte ich den gesamten TOP schließen. Wir switchen wieder ein bisschen in der Tagesordnung und kommen nun zu TOP 21 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1037 dazu: Automobilindustrie in Thüringen erfolgreich gestalten: nachhaltig, innovativ und zukunftsfähig Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1104 Zunächst möchte ich fragen: Ist zu dem Antrag der AfD eine Begründung gewünscht? Ja. Bitte schön, Herr Prophet.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Thüringer, die Wirtschaft unseres Freistaats ist in einer schweren Krise und wir stehen trotzdem vor einem weiteren industriellen Einbruch, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Automobilindustrie“. Die Automobilindustrie, eine der Rückgratkompetenzen, die wir im Freistaat aufgebaut haben, steht im dritten Jahr der Rezession im Bereich der Insolvenzzahlen bereits auf dem Niveau der Finanzkrise 2008/2009 und hat diese schon überschritten. Die Zahl der Kurzarbeiter steigt, die Zahl der Arbeitslosen steigt. Seit 2019 – um das für Sie klarzumachen – ist die Zahl der Betriebe im automobilen Zulieferbereich um 16 Prozent gesunken, die Zahl der Beschäftigten um 20 Prozent und das Umsatzvolumen insgesamt um 15 Prozent. Was wir hier derzeit speziell in der Automobilwirtschaft erleben, ist unbestritten eine deutsche Krise. Es ist keine Transformation, sondern eine Destruktion, es ist die Deformation gewachsener subventionierter industrieller Strukturen. Und das trifft Thüringen insbesondere so hart, weil eben diese besagte Automobilindustrie das Rückgrat unserer wirtschaftlichen Kompetenz ist.
(Beifall AfD)
Eine immer länger werdende Liste von Werkschließungen, Insolvenzen, massiven Stellenstreichungen ist bereits in Thüringen zu verzeichnen. Dabei handelt es sich sowohl um traditionsreiche Mittelstandsunternehmen als auch um international tätige Konzerne. Und für die verantwortlichen Ohren, die mir hier gegenübersitzen, ein paar Zahlen: MITEC Automotive in Eisenach, JD Norman in Kindel, Eaton in Nordhausen – allesamt vom Markt verschwunden. Marelli Automotive Lighting hat den Standort Brotterode geschlossen, LEAR Corporation hat seine Produktion in Eisenach eingestellt, Vitesco hat Mühlhausen aufgegeben. Eissmann Automotive in Gera befindet sich im Insolvenzverfahren, die Schließung ist bereits angekündigt. Die ae-Gruppe in Gerstungen, BOHAI TRIMET in Sömmerda, Sonnplast in Sonneberg, die mbw-Gruppe mit den Werken in Mühlhausen und Sömmerda, SAMAG in Saalfeld – gestern diskutiert, sie alle sind jetzt schon in Insolvenz gegangen. Die Zukunft von Neumayer Tekfor in Schmölln steht auf der Kippe, eine Werkschließung ist bereits im Gespräch. Bei Motherson, ehemals Dr. Schneider, stehen in Judenbach Hunderte von Stellen auf dem Spiel. Selbst etablierte Autohausketten wie die StaffelGruppe in Südthüringen sind in Insolvenz geraten. Hier ist der Standort in Schleusingen bereits geschlossen. Die Liste ließe sich leider noch lange fortsetzen. Tausende Arbeitsplätze, ganze Regionen, Existenzen, Menschen – einfach weg. Was unternimmt die neue Landesregierung in ihrer Verantwortung an konkreten Maßnahmen als Reaktion? Sie setzt zunächst einmal auf den sogenannten Branchendialog Automobilindustrie, eine Idee der gescheiterten rot-rot-grünen Vorgängerregierung, welche schon zu deren Zeit zu keinen messbaren Ergebnissen geführt hat, und auf einen kleinen Fonds in Höhe von 20 Millionen Euro. Das ist Kosmetik anstatt Ursachenbekämpfung.
(Beifall AfD)
Was zur Rettung der Automobilindustrie im Freistaat und in der Bundesrepublik notwendig ist, ist ein grundlegender Kurswechsel weg vom einseitig geprägten, ideologisch fokussierten und finanzpolitisch subventionierten Elektroauto hin zur freien, technologieoffenen Verbrennertechnologie.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Tech-
nologieoffener Verbrenner? Hahaha!) Hören Sie auf, den Menschen einzureden, dass die Elektromobilität eine Erfolgsgeschichte ist. Sie ist es nicht. Sie ist lediglich der deutsche Sonderweg aus dem CDU-geführten Brüssel in seinem GreenDeal-Wahn.
(Beifall AfD)
Das erkennen Sie auch daran, dass der Absatz der Elektromobilität mit dem Wegfall der direkten Subventionierung in 2024 um ein Viertel eingebrochen ist. Ich möchte hier nur kurz für die betroffenen Belegschaften ein Beispiel für eine der beiden Komponenten, die für diese E-Mobilität wichtig sind, darstellen. Die Motoren für diese Elektromotoren können aus technologischen Erfordernissen heraus – wie preiswerter Strom, hochwertiges Material – und bei den enorm aufgelegten Stückzahlen meist nur in China kostengünstig gefertigt werden, und das ganz ohne komplexe Zuliefernetzwerke, die wir beim Verbrenner eigentlich notwendig brauchen. Aber gerade diese Zuliefernetzwerke sind unser Alleinstellungsmerkmal hier in unserem Freistaat, ein fein verzweigtes Geflecht aus Mittelständlern, Ingenieurfirmen, Spezialbetrieben,
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
jahrzehntelang gewachsen und voller Innovation. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, es ist spät, aber es ist noch nicht zu spät. Sie haben jetzt die Legislative in der EU-Kommission, in der Bundesregierung und in der Landesregierung. Wenn Sie Verantwortung zeigen wollen, dann unterstützen Sie diesen Antrag, der Schluss macht mit ideologisch dirigistischer Planwirtschaft, der für die Unternehmen
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
bereits heute ein klares Bekenntnis für die Planbarkeit des Verbrennermotors bringt. Denken Sie bitte daran: Die Wirtschaft braucht Freiheit statt Sozialismus. Danke.
(Beifall AfD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Zweite Frage: Wird eine Begründung zum Alternativantrag gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann können wir jetzt die Aussprache eröffnen. Hier habe ich als ersten Redner Herrn Henkel von der CDU.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, der Antrag der AfD greift ein wichtiges Thema auf. Die Automobil- und Zuliefererindustrie steckt in einer tiefgehenden Strukturkrise. Die Krise betrifft nicht nur Thüringen, aber sie trifft Thüringen aktuell besonders hart. Denn diese Branche trägt wesentlich zur Wertschöpfung und zu Tausenden Arbeitsplätzen in unserem Heimatland bei. Allerdings ausgerechnet das Jahr 2019 als Referenz heranzuziehen und dann mit keinem Wort die Pandemie zu erwähnen, das ist ein wesentlicher Fehler in dem Antrag der AfD und verzerrt auch die Wirklichkeit. Das heißt aber nicht, dass wir die Lage schönreden – im Gegenteil. Die Lage ist ernst: Werkschließungen, Insolvenzen, Standortunsicherheit – unser industrieller Kern steht unter Druck, unter massivem Druck. Aber gerade deshalb braucht es eine Einordnung, die auch der Realität gerecht wird, und das werden wir tun und das versuchen wir mit unserem Antrag auch darzustellen. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine Politik auf Basis von Fakten. Zur Realität gehört: Deutschland hat es im Gegensatz zu anderen Industriestaaten nicht geschafft, sich wirtschaftlich aus der Pandemie herauszuarbeiten. Statt Aufbruch erleben wir Stagnation und das hat auch Thüringen geschwächt. Ich möchte eins sagen: Es ist alarmierend, wenn von den OECD-Staaten Deutschland das einzige Land ist, welches noch nicht auf dem Vor-Corona-Niveau angekommen ist. Das muss Gründe haben. Ich will auch eins dazu sagen: Deutschland war das Land, das am meisten versucht hat, auch mit Zuschüssen die eigene Wirtschaft in dieser Zeit der Pandemie zu stärken. Dennoch haben wir nicht dieses Vorniveau erreicht. Das zeigt, dass die Rahmenbedingungen falsch sind. Solange die Rahmenbedingungen falsch gesteckt sind, kann man versuchen, mit staatlichen Zuschüssen in die Wirtschaft hineinzuarbeiten, wie man will, es wird nicht erfolgreich sein. Wir müssen nämlich die strukturellen Probleme angehen. Zu viel Bürokratie, zu hohe Steuern, zu hohe Energiekosten und ein sich verschärfender Fachkräftemangel, das ist das, was die Industrie angibt, darauf haben wir zu hören und dahin gehend müssen wir unsere Aktivitäten in Zukunft auch ausrichten, sehr geehrte Damen und Herren. Im Falle der Automobilindustrie kommen branchenspezifische Probleme noch dazu. Die Nachfrage auf dem Weltmarkt ist sinkend, chinesische Hersteller gewinnen aktuell rasant an Marktmacht, Lieferketten sind fragil, Rohstoffe verteuern sich und die politischen Unsicherheiten haben in den letzten Jahren zugenommen. Das werden wir jetzt korrigieren mit der neuen Regierung im Land und im Bund. Und ja, speziell im Automobilbereich war die deutsche Politik in den vergangenen Jahren keine Hilfe gewesen. Insbesondere die Grünen mit ihrem Kampf gegen das Auto und insbesondere gegen den Verbrennungsmotor haben wirtschaftliche Entscheidungen politisch überfrachtet. Der grüne Wirtschaftsminister hat Verunsicherung geschaffen und Investitionsbereitschaft gebremst, die Industrie hat politisch getrieben versucht, den vollständigen Umstieg auf E-Mobilität in einem unrealistischen Tempo zu vollziehen. Inzwischen rudert sie zurück und will wieder Verbrenner anbieten.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Als CDU lehnen wir den ideologischen Kampf gegen den Verbrennungsmotor ab. Deshalb setzen wir uns auf EU-Ebene für die Rücknahme des Verbrennerverbots ein. Das bedeutet aber nicht, dass wir gegen Elektromobilität sind. Wir stehen für echte Technologieoffenheit. Verbraucher entscheiden, was sie fahren wollen, Unternehmen und Ingenieure entwickeln Technik weiter. Produziert wird, was technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist, und nicht das, was politisch gewünscht ist. Das ist die eigentliche Aussage. Wir müssen mehr auf die Märkte schauen. Genau da geht nämlich die AfD in ihrem Antrag zu weit. Wer jetzt das Elektroauto rückabwickeln will oder gar verbieten will, der löst keine Probleme, sondern der schafft neue Probleme.
(Beifall CDU, BSW)
Fast 50 Prozent aller in Deutschland produzierten E-Autos kommen aus Ostdeutschland. Eine politisch motivierte Blockade würde ausgerechnet diesen Standorten schaden und insbesondere den neuen Ländern auf die Füße fallen. Deshalb kann das nicht unsere Zielstellung sein. Was die Branche stattdessen braucht, sind stabile Rahmenbedingungen. Unser Alternativantrag zeigt, wie das gelingen kann. Erstens: Wir wollen prüfen, ob spezifische Standortfaktoren die Nutzung bestehender Förderprogramme behindern. Die Branche nimmt viele Programme bislang kaum in Anspruch und das muss sich ändern. Ich persönlich gehe davon aus, dass die Programme in vielen Punkten – da deutet vieles darauf hin – so gestrickt sind, vermutlich mutwillig von der rot-rot-grünen Vorgängerlandesregierung so gestrickt wurden, dass sie eben nicht in Anspruch genommen werden können, weil man das Geld nicht in die Wirtschaft transferieren wollte, die Wirtschaft nicht wirklich stützen wollte. Das muss sich ändern. Da muss man hergehen, die Programme zu bearbeiten, und das muss im Dialog mit der Industrie passieren. Genau das werden wir tun, um diese Instrumente zu verbessern. Zweitens: Wir setzen den eingeschlagenen Weg fort, weg von komplizierten Antragsverfahren hin zu einer unbürokratischen, zugänglichen Förderlandschaft. Drittens: Gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft und Verbänden wollen wir die strukturellen Herausforderungen frühzeitig erkennen und Unternehmen aktiv dabei unterstützen, sich breiter aufzustellen. Diversifikation ist der Schlüssel zur Krisenfestigkeit, das war ja auch gestern und vorgestern in einigen der Diskussionspunkte hier sehr deutlich geworden. Viertens: Wir bringen uns auf Bundes- und EUEbene wieder dafür ein, Bürokratie abzubauen sowie Planungen und Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Wer investieren will, darf nicht monatelang – in der Industrie teilweise jahrelang – auf Entscheidungen warten. So geht es nicht. Fünfter Punkt: Wir setzen auf technologieoffene Forschung und Entwicklung. Auch da unterscheiden wir uns sehr deutlich von dem, was die bisherige Bundesregierung und die bisherige Landesregierung getan haben, die sich eben nur auf Elektromobilität und nur auf Elektroantrieb fokussiert haben. Wir sagen: Technologieoffene Forschung und Entwicklung sind wichtig. Wir werden auch zukünftig technologieoffen fördern und eben nicht die Förderung nur an ideologischen Vorgaben ausrichten. Das ist auch gestern ein Punkt hier in der Diskussion gewesen. Wir wollen den Transfer von Innovation aus der Forschung in die Praxis weiter voranbringen. Denn dort entstehen die Arbeitsplätze von morgen. Sechstens: Auf nationaler und europäischer Ebene setzen wir uns für eine Reduzierung strategischer Abhängigkeiten bei Batteriezellen und Halbleitern ein. Thüringen verfügt gerade beim Thema „Batteriezellen“ über eine relevante Expertise und diese wollen wir auch ganz gezielt einbringen. Siebtens: Wir wollen gezielt Innovationspartnerschaften zwischen etablierten Automobilzulieferern, Start-ups und Forschungseinrichtungen fördern. Solche Allianzen sind ein Katalysator für den Wandel und das Wachstum. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben exzellente Forschungseinrichtungen in Thüringen, wir haben exzellente Hochschulen und wir müssen das voranbringen. Es muss gelingen, dass genau dieser Transfer, die Zusammenarbeit zwischen diesen Einrichtungen und der Industrie, besser gelingt und dass wir das, was wir an Innovationen mit klugen Köpfen in unserem Land entwickeln, auch tatsächlich auf die Straße bringen. Darauf wird es in den nächsten Jahren ankommen. Zusammengefasst: Es geht um gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen, es geht um weniger Bürokratie, es geht um mehr Innovationskraft und es geht um eine Politik, die gestaltet und nicht nur verwaltet. Die erste Forderung des AfD-Antrags können wir sofort erfüllen, das ist ein klares Bekenntnis zum Erhalt des Automobil- und Zulieferstandorts Thüringen. Dieses Bekenntnis haben wir in der Vergangenheit regelmäßig abgegeben, dieses Bekenntnis gibt unser Ministerpräsident regelmäßig. Das ist abgearbeitet und das wird auch weiterhin so bleiben, dieses ganz klare Bekenntnis zum Automobilund Industriestandort hier in Thüringen. Aber das allein reicht eben nicht. Die Branche braucht keine symbolischen Bekundungen, sondern konkrete Unterstützungen durch Bürokratieabbau, passgenaue Förderangebote, verlässliche Energiepreise, steuerliche Entlastungen und konsequente Investitionen in Bildung und in Innovation. Das ist der Weg, den wir als CDU gehen, den wir auch gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern in der Brombeerkoalition, mit dem BSW und mit der SPD, in Thüringen und auch auf Bundes- und EU-Ebene voranbringen werden. Mit diesem Weg bringen wir unser Industrieland tatsächlich wieder nach vorn. Es wird nicht nur bei Worten bleiben, sondern es müssen Taten folgen. Darauf kommt es an, damit die Menschen in der Wirtschaft spürbar merken, hier ändert sich was, dass wir uns zukunftsfest gestalten. Das ist die Intention unseres Antrags. Wir bitten darum, unserem Antrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Herzlichen Dank, Herr Henkel. Sie haben zwar Ihre Redezeit genau ausgeschöpft, aber Sie könnten auch noch 1 Minute draufkriegen, wenn Sie die Zwischenfrage noch beantworten möchten.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Vielen Dank, Herr Henkel, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Also ich bin ja der Letzte, der irgendwie die Grünen in Schutz nimmt, sie sind ja auch nicht mehr im Parlament. Aber Sie sagten, es wären die Grünen gewesen, die das Verbrennerverbot eingebracht haben. Aber es war das Europaparlament mit der EVP-Fraktion und Frau von der Leyen. Also das ist doch eine Nebelkerze, die hier geworfen wurde, oder habe ich was verpasst? Danke.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Zum einen finde ich es ja immer interessant, dass die AfD gern dann auf Europa reflektiert. Wir sind hier im Thüringer Landtag und hier soll es vorrangig darauf ankommen, die Thüringer Themen, die wir auch selber beeinflussen können, anzugehen. Es macht keinen Sinn, hier Nebelkerzen zu werfen und den Menschen Sand in die Augen zu streuen.
(Heiterkeit AfD)
Wir reden darüber, was wir in Thüringen machen können, und das verfolgt unser Antrag. Zum anderen, lassen Sie mich etwas zum Europäischen Parlament sagen: Da war es tatsächlich so, dass die Mehrheit bis vor einem guten Jahr noch anders aussah. Das hat sich geändert. Es gibt hier eine ganz klare Initiative von der Europäischen-Volkspartei-Fraktion – in der die CDU ja führend ist –, die sagt, wir wollen das Verbrennerverbot aufheben. Diese bisherige Ausrichtung wird sich ändern. Auch von der Bundespolitik werden wir eine andere Ausrichtung der Politik bekommen. Jetzt ist die neue Bundesregierung gerade mal wenige Wochen im Amt. Geben Sie ihr Zeit, geben Sie der Landesregierung die Zeit. Hier werden sehr schnell Maßnahmen ergriffen werden und eine andere Ausrichtung der Politik hin zur Wirtschaftlichkeit erfolgen.
(Beifall CDU, BSW)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Danke schön. Das war wieder eine Punktlandung. Damit habe ich keine weiteren Nachfragen. Ich würde gern als nächsten Redner Herrn Schubert von den Linken aufrufen.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere diejenigen, die uns vielleicht auch an den Bildschirmen verfolgen, die in der Thüringer Automotive-Industrie beschäftigt sind, wir beraten heute hier einen Antrag der AfD, der sich liest wie eine Flucht in die Vergangenheit, manchmal vielleicht auch wie ein Fluch. Er atmet den Geist: Alles muss bleiben, wie es ist, wir können Arbeitsplätze und Wertschöpfung sichern, indem wir einfach den Stillstand organisieren. Das ist eine Verweigerung der Realität, die im blauen Dunst offensichtlich nicht mehr erkannt wird. Was würde eigentlich Elon Musk, einer der Protegés der AfD, sagen, wenn er diesen, Ihren Antrag hier lesen würde? Es ist einfach eine aufgeschriebene Ignoranz der Realitäten. Wer inmitten der wohl tiefgreifendsten Transformation der Industriegeschichte allen Ernstes fordert, den europäischen Green Deal zu verwerfen, zum Verbrennungsmotor zurückzukehren – da war Ihr Versprecher ja verräterisch, Herr Prophet, dass Sie von der technologieoffenen Verbrennertechnologie gesprochen haben –,
(Beifall Die Linke)
der will nur Stillstand verwalten, nicht Zukunft gestalten. Und damit outet sich die AfD tatsächlich als Totengräber der Automobilindustrie hierzulande. Armut für Deutschland wäre vorprogrammiert.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das
machen Sie schon allein!) Das ist nicht nur die Auffassung der Linksfraktion, nein, auch aus der Wissenschaft kommt eine gleichlautende Bewertung. Prof. Klaus Dörre, 20 Jahre Professor für Arbeits-, Industrie- und Wirtschaftssoziologie an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, hat mit einer ganzen Reihe von Co-Autoren vor 18 Monaten ein Buch veröffentlicht: „Die Zukunft des Automobils“. Sehr zu empfehlen diese Lektüre für alle die, die an einer faktenbasierten Diskussion interessiert sind. Dort schreibt er – ich zitiere auszugsweise –: „Würden die Mitte–rechts– Parteien gemeinsam mit Teilen der radikalen Rechten für ein Ende des europäischen Green Deal sorgen, käme das nicht nur für die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie einem Flirt mit dem Desaster gleich. Die Fahrzeugbranche hat in Deutschland und in Europa nur dann eine Zukunft, wenn sie ihre Produktion konsequent an der Vision nachhaltiger, vernetzter Mobilitätssysteme ausrichtet.“ Und weiter: Wenn „Teile der politischen Eliten nun unter dem Signum der Technologieoffenheit ihren Kurs ändern und zu Kampagnen gegen den Abschied vom Verbrennungsmotor aufrufen, senden sie damit also ein fatales Signal. Sie säen Unsicherheit für investitionswillige Unternehmen und blockieren Innovationen. Vor allem die Automobilcluster im Osten der Republik, die auf den Erfolg von elektrifizierten Fahrzeugen und E-Mobilität zugeschnitten sind, würden hart getroffen. Zu leiden hätte die Gesellschaft insgesamt, denn je länger der dringend nötige Umbau der Autobranche und des Verkehrssektors hinausgezögert wird, desto höher wird der Preis sein, den Beschäftigte, Kunden, Unternehmen und Gesellschaft zu zahlen haben, wenn der Druck des ökologischen Katastrophenpotenzials den Wandel unausweichlich macht.“ So weit Prof. Klaus Dörre aus dem zitierten Buch „Die Zukunft des Automobils“. Ja, die Automobilindustrie steht unter Druck, auch in Thüringen. Tausende Jobs sind bedroht, Werke schließen und ganze Regionen fürchten um ihre wirtschaftliche Basis. Doch die Ursachen dafür liegen nicht einfach in der Politik, wie es die AfD behauptet. Vielmehr handelt es sich um eine Kombination aus technologischer Transformation, einem über Jahre verschleppten Strukturwandel aufseiten der großen deutschen Automobilkonzerne und einem globalen Wettbewerb, der sich rasant ändert, ja, getrieben auch von der Notwendigkeit, die CO 2 Emissionen endlich auch im Verkehrssektor abzusenken, um den Klimawandel abzubremsen. Die politisch organisierte Unsicherheit, die Diskussion um den Green Deal und seine Zukunft – wir werden das ja nächste Woche auch bei der Reise nach Brüssel diskutieren – bei den Flottengrenzwerten sind alles Fragen, die da mit reinspielen. Und man muss sich schon die Augen reiben, wenn auch die Vertreter der CDU immer wieder sagen, dass sie den Green Deal rückabwickeln wollen, wenn es im Hort des Kapitalismus in den USA, in Kalifornien, dem bevölkerungsreichsten Bundesstaat der USA, eine viel strengere Emissionsregelung gibt als bei uns momentan, auch mit dem Green Deal und den Flottenhöchstgrenzen, die vorgeschrieben sind. In Kalifornien ist es tatsächlich so, dass sie ab 2035 kein nicht emissionsfreies Auto mehr zulassen können. Und das ist doch tatsächlich immer das Vorbild gewesen. Deswegen sagen wir: Was wir in den großen Leitmärkten des Autokonsums sehen, ist staatlich organisierte Industriepolitik in den USA und in China, die das neue technologische Zeitalter mit massiven staatlichen Investitionsanreizen vorangetrieben haben. Es gibt eben deswegen eine Batteriezellenproduktion in China, die heute für die gesamte Welt notwendig ist. Und es gibt auch in den USA inzwischen ein flächendeckendes System von Superchargern, weil es dafür eben Steuergutschriften gegeben hat. Das ist doch die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und da brauchen Sie doch hier nichts davon zu erzählen, dass wir hier auf einer Insel der Glückseligen leben. Wir müssen darüber nachdenken, wohin wollen wir in Zukunft eigentlich noch die Verbrenner exportieren, die Sie in Ihrer Produktionsnaivität hier konservieren wollen.
(Beifall Die Linke)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Ja, auch am Ende meiner Redezeit, wenn die noch vorhanden ist. Der Antrag der AfD vermittelt also den Eindruck, es ist tatsächlich eine industrielle Realität, die man zurückdrehen kann, der Verbrennermotor sei eine Zukunftstechnologie. Und das ignorieren Sie einfach, dass kein einziger großer Automarkt auf der Welt plant, auf diesen Weg tatsächlich zurückzukehren.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Das ist
Quatsch!) Wer jetzt eine Verlängerung dieses Geschäftsmodells propagiert, riskiert Investitionsstopps, Standortverluste und er beschleunigt in Thüringen und in Deutschland die Deindustrialisierung. Deswegen sagen wir ganz klar, dass der Antrag der AfD überhaupt nicht zustimmungsfähig ist. Das ist ein zusammengeschriebenes Pamphlet von Ignoranz, das auch den Erwartungshaltungen der Belegschaften vor Ort überhaupt nicht gerecht wird. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben wissen längst, dass es einen technologischen Wandel braucht, damit die Arbeitsplätze, die Wertschöpfungsketten technologisch geändert und damit zukunftssicher aufgestellt werden können. Und dafür erwarten Sie zu Recht eine Unterstützung auch durch die Landesregierung. Wir haben das in den letzten Jahren immer wieder hier diskutiert, auch im Rahmen der Diskussion zum Transformationsfonds. Ich bin wirklich gespannt, ob es zum Beispiel rechtzeitig einen Nachfolgeantrag für das ANeTT-Programm gibt, das vonseiten des Bundes eine Förderung auch Thüringen zur Verfügung stellt und dessen eigentliche Bewilligung nun im Juni auslaufen würde. Und selbst wenn Sie es noch mal um sechs Monate verlängert haben, müsste jetzt darüber nachgedacht werden, wie wir auch einen Nachfolgeantrag zum Beispiel für diese Bundesförderung stellen können, die ja nicht zuletzt die MPKOst eingefordert hat. Deswegen sagen wir ganz klar: Wir lehnen den Antrag der AfD aus Verantwortung für Arbeitsplätze, aus Verantwortung für die Automobilregion und aus Verantwortung für Thüringens Zukunft ab. Den Antrag der Koalitionsfraktionen überweisen wir gern mit an den zuständigen Wirtschaftsausschuss, damit wir dort endlich die Diskussion aufnehmen können, die letztens leider verweigert wurde, da unser Antrag ja negativ zurückgeschickt wurde. Jetzt können wir gern noch, wenn das möglich ist, Frau Präsidentin, die Nachfrage zulassen.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Ja, vielen Dank, Herr Schubert. Also, ob Sie es glauben oder nicht, Elon Musk ist ein Libertärer und kein Sozialist, auch wenn Sie das vielleicht gern hätten. Wenn das alles so toll ist in Kalifornien, wie erklären Sie sich, dass die Firma von Elon Musk aus Kalifornien nach Texas gegangen ist, wo ja die bösen Verbrennerfans sitzen? Das verstehe ich nicht.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Also, wenn es so ist, wie Sie es beschrieben haben, ist es ja wohl logisch, dass offensichtlich Elon Musk dann Ihre Partei protegiert und keine andere. Und vor dem Hintergrund ist die Frage ja überhaupt gar nicht bei der Entscheidung, an welcher Stelle sozusagen die Unternehmenszentrale ist. Ich habe noch nicht gehört – es sei denn, Sie können mich darüber aufklären –, dass Elon Musk darüber nachdenkt, Verbrennermotoren zu produzieren.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das
muss er auch gar nicht!)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer, es ist keine Frage, die Automobil- und Zulieferindustrie ist für Thüringen von herausragender Bedeutung. Das ist oft gesagt worden. Rund 700 Firmen können dem Sektor zugeordnet werden, die es zusammen auf einen Jahresumsatz von knapp 10 Milliarden Euro bringen. Rund 80.000 Arbeitsplätze in Thüringen sind direkt oder indirekt von der Automobilindustrie abhängig. Die Herausforderungen der Branche sind groß. Die Zahlen, die die AfD in ihrem Antrag nennt, sind auch korrekt. Aber Herr Henkel hat es gesagt: Das verwischt, denn wir haben eine Pandemiezeit durchzustehen gehabt, die vieles verändert hat. Und in der Folge hat sich auch zuletzt die Lage zugespitzt. Laut einer Branchenbefragung von Automotive Thüringen von Ende 2024 mussten 70 Prozent der Unternehmen des Sektors im letzten Jahr teils deutliche Umsatzeinbußen wegstecken. Viele konnten sie nicht verkraften und sind eben in die Insolvenz gegangen. Fast 3.000 Industriearbeitsplätze gingen dabei allein im letzten Jahr verloren. Jeder dieser Arbeitsplatzverluste zieht eine Kette von Problemen nach sich – für Familien, für Gemeinden, für ganze Regionen. Viele politische Ursachen dieser Krise liegen auf der Hand. Viel zu lange wurde in Deutschland – da gebe ich allen recht – die Transformation der Branche verschleppt, viel zu wenig haben die Bundesregierung und die EU unternommen, um insbesondere mittelständische Unternehmen im Strukturwandel zu unterstützen, viel zu wenig wurde nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine unternommen, um die Versorgung der Industrie mit Energie zu wettbewerbsfähigen Preisen sicherzustellen. Wir sind uns einig, dass großer Handlungsdruck besteht und wir eine andere Politik brauchen, um die Krise der Automobilindustrie zu überwinden und gute Arbeitsplätze in Thüringen zu sichern, zu erhalten und neue zu schaffen. Es ist jedoch nicht zielführend, sich einseitig und ideologisch für oder gegen bestimmte Antriebstechnologien auszusprechen. Das wird der Komplexität der Herausforderungen nicht gerecht und läuft auch der von Ihnen – von der AfD – geforderten Technologieoffenheit zuwider. Ein Blick in die Thüringer Automobilindustrie zeigt, wie vielfältig der Sektor ist und wie vielfältig deshalb auch die politischen Antworten sein müssen. Wir haben sowohl Motorenbau als auch Batteriezellenfertigung. Wir haben klassische Zulieferprodukte wie Karosserieteile, Beleuchtung oder Leichtmetallräder, die erst mal weitestgehend unabhängig von der Antriebstechnologie sind. Wir haben aber auch hochtechnologische Vorprodukte mit großen Wachstumspotenzialen im Bereich der Sensorik und der Elektronik. Wenn wir dieser Branchenstruktur gerecht werden wollen, dürfen wir unseren Fokus nicht ideologisch verengen. Diversifikation – das ist oft genannt worden – ist das Gebot der Stunde. Die Wirtschaft hat das längst erkannt und wir müssen sie dabei unterstützen. Dazu gehören gezielte Fördermaßnahmen mit Bindung an tragfähige Konzepte zur Sicherung der Standorte und zur Beschäftigungsentwicklung in Thüringen. Dazu gehören verbesserte Wissenstransfers aus der Forschung in die Anwendung. Dazu gehört die bereits eingeleitete Novellierung der Fachkräftestrategie. Und dazu gehören Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise sowie solche, die die Finanzierung erleichtern und den Standort für Investoren attraktiver machen. Wir sind also nicht ohne Handlungsmöglichkeiten, aber den globalen Trend weg vom Verbrenner hin zum Elektromotor werden und wollen wir von Thüringen aus nicht stoppen, auch wenn er für unsere und die deutsche Automobilindustrie insgesamt eine enorme Herausforderung darstellt. Zugleich wäre ein ausschließliches Setzen rein auf Elektroantriebe, bei denen deutsche Unternehmen kaum wettbewerbsfähig sind, sehr naiv. Effektive politische Maßnahmen zur Unterstützung der Automobilbranche müssen der Komplexität ihrer Herausforderungen angemessen sein. Gerade verbrauchsarme Verbrennungsmotoren sind eine Spitzentechnologie, die weiterentwickelt werden muss und kann. Saubere synthetische Kraftstoffe, Wasserstoff und HVO100-Diesel müssen bei der Transformation des Sektors neben der Elektromobilität eine zentrale Rolle spielen. Das ist unsere Position und so steht es auch im Koalitionsvertrag. Um geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, ist es zudem von großer Bedeutung, dass die Politik nicht ohne Bezug zur Außenwelt in ihrer eigenen Blase handelt. Wir müssen die Transformation gemeinsam mit den Gewerkschaften und Unternehmen gestalten. Deshalb ist es richtig, dass die Landesregierung als eine ihrer ersten Maßnahmen den Branchendialog Automobilindustrie wiederbelebt hat. Dort werden in themenspezifischen Arbeitsgruppen Lösungen für konkrete Herausforderungen erarbeitet – ein Schritt, der in der Branche sowohl von Unternehmen als auch von den Gewerkschaften ausdrücklich begrüßt wurde. Die Herausforderungen der Thüringer Automobilindustrie sind groß und sie sind in den vergangenen Monaten noch größer geworden. Unsere Unternehmen haben aber auch das Potenzial, sich an der Spitze der europäischen Industrietransformation zu positionieren. Dafür brauchen sie politische Unterstützung und klare Rahmenbedingungen. Dafür zu sorgen, ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. In der Summe ist deshalb der Antrag der AfD abzulehnen und der Alternativantrag der Regierungskoalition an den dafür zuständigen Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Thüringer, um zunächst einmal alle Missverständnisse auszuräumen und unklare Formulierungen noch mal klarzustellen: Wir sind für Freiheit, auch in Märkten. Das heißt, für uns steht der Elektromotor genauso wie der Verbrennungsmotor zur Diskussion für den Kunden.
(Beifall AfD)
Der entscheidet frei, nach welchem Gutdünken er sich für welches Modell in seiner persönlichen Lebenssouveränität entscheidet. Das steht überhaupt nicht zur Debatte. Alles andere ist eventuell von mir missverständlich ausgedrückt worden. Ich staune schon bei dem Vortrag der Kollegen von der Union und von der Regierung, wie sie Täter, Ursachen, Wirksamkeiten umdrehen, durcheinanderwirbeln. Also fangen wir noch mal an: Die Union, die sich ja nach wie vor gern noch als Wirtschaftspartei bezeichnet, hat doch in den letzten 15 bis 20 Jahren eine wirtschafts- und finanzpolitische Entscheidungsreihe von Fehlern hingelegt. Was mit einer Bankenrettung 2008/2009 begann, setzte sich dann über den von Ihnen völlig überstürzt initiierten Ausstieg, dem deutschen Sonderweg 2011 zum Atomausstieg, fort, mündete dann in die ungeregelte Massenmigration in den Solidarstaat ab 2015 und setzt sich in einer freiwilligen Selbstkasteiung durch die geschaffene energiepolitische Abhängigkeit von Wind und Sonne fort. Die Konfrontation mit Russland, die klaglos ertragenen weggesprengten Gasleitungen in der Nordsee und zuletzt die Schuldenpolitik Ihrer neuen Bundesregierung setzen diese beispielhafte Reihe von Fehlentwicklungen fort.
(Beifall AfD)
Und ja, auch unter Ihrer Leitung und Ihrem Mittun ist der ideologische Kampf gegen den Verbrennungsmotor ausgerufen worden. Denn es bleibt so, unter Ihrer Verantwortung, unter Ihrer Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen haben Sie das Projekt „Green Deal“ aufgesetzt, haben Sie mit „Fit for 55“ ein Paket geschnürt, das zentrale Weichen stellt für mehr Regulierung, mehr technologische Gängelung, für mehr Markteingriff und letztlich für das faktische Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 und damit die Schredderung einer unserer letzten industriellen Kernkompetenzen unseres Landes mit multiplizierender Wirkung in das Zulieferumfeld, in die Gesellschaft, in den Solidarverbund und letztlich in unseren Wohlstand – und das alles ohne Not. Denn Sie haben uns entwickelt vom Branchenprimus der Verbrennertechnologie, weltweit anerkannt, zum Nischenanbieter einer EMobilität. Die CDU und ihre wechselnden Machtpartner – das will ich ja gern anerkennen – haben diesen Weg aber nicht nur mitgetragen, sie haben ihn eröffnet und sie haben ihn geebnet. Und heute haben sie sich selbst ein ideologisches Korsett geschnürt, in dem nur noch koalitionspolitisch korrekte, geltende Technologien überleben dürfen, koste es, was es wolle.
(Beifall AfD)
Und wenn dann vor allem von der CDU der Hinweis kommt, das Verbrennerverbot gelte ja gar nicht wirklich, weil mit klimaneutral hergestellten E-Fuels und synthetischen Kraftstoffen auch nach 2035 das Verbrennerauto fahren dürfte, dann verkennen Sie die Wahrheit,
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
ist unbezahlbar!) denn E-Fuels und synthetische Kraftstoffe sind heute und auf absehbare Zeit viel zu teuer, zu ineffizient und nicht massenhaft verfügbar und daher nicht konkurrenzfähig. Das faktische Verbot des Verbrennermotors ab 2035 hat aber heute schon spürbare massive Auswirkungen, nicht erst in dieser fernen Zukunft, in der Sie hoffentlich nicht mehr die große Wirtschaftsrolle spielen,
(Beifall AfD)
denn keine Sparkasse, keine Volks- oder Raiffeisenbank, kein Investor, kein Aufsichtsrat steckt noch Geld in eine Technologie, deren regulatorisches Aus in weniger als zehn Jahren bevorsteht. Sprechen Sie mit den Sparkassen. Ich kann Ihnen schon heute wirtschaftliche Dramen berichten, welche politisch motivierte Menge an Arbeitsplätzen das in Thüringen bereits heute kostet, und dem Managementrisiko aus Basel sei Dank. Sie sehen die Folgen auch heute schon in den nicht abgerufenen Fördertöpfen eben für diese Mobilitäten. Sie sehen heute schon, Forschung und Entwicklung im Bereich effizienter Verbrennungsmotoren werden eingestellt, Produktionslinien werden nicht mehr modernisiert, neue Planungen werden nicht mehr begonnen. Riesiges Innovationspotenzial unseres Freistaats geht verloren. Das Verbrenneraus – eine selbsterfüllende Prophezeiung, nicht weil Unternehmen und Konsumenten, nicht weil der Markt eine andere Technologie für besser hielten, sondern ausschließlich, weil Sie es beschlossen haben.
(Beifall AfD)
Das E-Auto wird von Ihnen zum Heilsbringer erklärt, obwohl es in vielerlei Hinsicht gar nicht überlegen ist. Der genaue Blick auf die ökologisch-wirtschaftliche Realität zeigt, dass das Bild vom emissionsfreien E-Auto eine politische Fiktion und keine technische Wahrheit ist.
(Beifall AfD)
Die Wahrheit ist: Das Elektroauto ist keineswegs klimaneutral. Es wird nur deswegen als emissionsfrei eingestuft, weil es ja lokal keine Abgase ausstößt. Aber das greift doch zu kurz. Die Herstellung der Batterien verursacht enormen Ressourcenverbrauch und generiert selbst Emissionen und Umweltschäden, insbesondere durch den Abbau von Lithium, Kobalt, seltenen Erden, meist in Entwicklungsländern unter ihrer Duldung und teils unter menschenunwürdigen Bedingungen.
(Beifall AfD)
Die Produktion der Batterien erfolgt in Ländern, die ihren Strom aus Kohle beziehen, was die Emissionsvorteile natürlich weiter relativiert. Das Recycling ist technisch, ökologisch problematisch, hohe Energiekosten, geringe Rückgewinnungsquoten, große Mengen an Sondermüll. Und wir sind weiter in Abhängigkeiten geraten. Beim Stromverbrauch setzen Sie Ihren Irrtum fort, denn der Ladestrom stammt nicht aus Ihrer grün idealisierten Quelle, sondern aus dem deutschen Strommix, den Sie zu verantworten haben, denn der besteht dank Ihres Atomausstiegs weiterhin aus Kohlestrom, und das ist nicht emissionsfrei.
(Beifall AfD)
Das saubere E-Auto ist ein Rechentrick Ihrer EUBürokratie und keine ökologische Revolution. Ihre einseitige, wissenschaftlich mindestens fragwürdige Sicht auf die Dinge ist sehr problematisch. Ich will Ihnen nur ein Beispiel sagen. Ein E-Auto ist vollständig vom Stromnetz abhängig. Der Blick auf die iberische Halbinsel vor drei Wochen hat gezeigt, bei Stromausfall, fehlender Netzstabilität, bei Blackouts, bei Cyberangriffen, politischer Rationalisierung steht alles still, auch lebenswichtige Infrastruktur. Der Verbrenner hingegen kann jederzeit mit einem Kanister betankt werden, unabhängig, zuverlässig, krisensicher. Und sicherheitstechnisch gibt es einiges an Problemen dort zu nennen. Fragen Sie bitte Ihre Feuerwehrverbände, fragen Sie bitte Ihre Rückversicherer, warum E-Autos in manche Tiefgarage nicht einfahren können. Und vergessen Sie bitte nicht die digitale Steuerbarkeit Ihrer neuen tollen Mobilität, denn wer sagt, wann, wo, wie, zu welchem Preis getankt wird, das sind Sie, das wollen Sie sein.
(Beifall AfD)
Zu Ihrem kurz zusammengefassten Alternativantrag: Bereits im Tonfall verraten Sie sich mehr, als Ihnen lieb sein dürfte, denn in Ziffer I.3 heißt es ja sinngemäß, das Land könne kaum Einfluss nehmen auf globale Transformationsprozesse. Also zieht man sich hier von vornherein aus der Verantwortung zurück. Das ist doch keine Industriepolitik, das ist Resignation im Verwaltungsstil.
(Beifall AfD)
Und in Ziffer I.10 heißt es wörtlich bei Ihnen: „Eine politisch motivierte Blockade der Elektromobilität schadet der ostdeutschen Automobilindustrie [...].“ Meine Damen und Herren, in welcher Welt leben Sie eigentlich? Wer blockiert denn hier die Elektromobilität? Wir nicht. Die Realität ist doch genau umgekehrt. Nicht die Elektromobilität wird blockiert, der Verbrennungsmotor wird planmäßig zerstört, von Ihnen und Ihren Kollegen im Bund und der EU
(Beifall AfD)
durch – und das kennen Sie alle – Flottengrenzen, steuerliche Lenkung, Kaufprämien, Subventionierung bei der Konkurrenz und das EU-weite Verbot 2035. Aber dazu schreiben Sie kein Wort in Ihrem Antrag, kein Wort an Kritik, keine Problemanalyse, kein Gegenvorschlag, aber große Worte von Technologieoffenheit, die es in Ihrer politischen Realität doch gar nicht mehr gibt.
(Beifall AfD)
Was Sie hier vorgelegt haben, ist kein wirtschaftspolitischer Beitrag, es ist der Schutzreflex. Offenbar ertragen Sie es nicht, dass ausgerechnet wir von der Alternative den Finger in die Wunde gelegt haben mit einem Antrag, der die Ursachen klar benennt und konkrete Maßnahmen fordert, um die Industrie und den Technologiestandort in unserem Freistaat wieder auf die Beine zu bringen. Den alternativ von Ihnen vorgebrachten Antrag lehnen wir deshalb selbstverständlich ab. Wir werden den nicht heute hier im Plenum belassen, sondern wir werden ihn mit rausnehmen. Wir – ich persönlich – werden Ihren Antrag und unseren Antrag draußen bei den Beschäftigten vor den Werktoren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf den Tisch legen. Ich werde ihnen die beiden Seiten zeigen und wir werden genau an der Zahl der Arbeitslosenquote beweisen, wer hier was politisch verhindert hat und wer hier den Standort leichtfertig aufs Spiel gesetzt hat, wer hier Freiheit gegen Sozialismus getauscht hat. Danke.
(Beifall AfD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Es gibt noch eine Nachfrage, Herr Prophet. Würden Sie diese zulassen?
(Zuruf Abg. Prophet, AfD: Oh, Entschuldi-
gung, ja!) Gut. Dann Herr Kobelt, bitte. Sie haben das Wort.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Herr Prophet, ist Ihnen bekannt, dass der Kohleanteil im deutschen Strommix im Jahr 2024 bei 18 Prozent lag und nicht bei 100 Prozent? Oder haben Sie es anders gemeint?
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Nach meinen Zahlen hatte ich diesen Drittel-Mix. Es ging auch nicht darum, was erzeugt wurde, sondern was wann zur Verfügung stand im Verbrauch. Und Sie kennen genauso wie ich die statistischen Betrachtungen der tatsächlich hergestellten Mengen, die dann aber zu Zeitpunkten verfügbar waren, als sie nicht gebraucht wurden. Daher lassen Sie uns dazu gern noch mal schriftlich austauschen, wer welche Statistik verwendet hat. Grundsätzlich bleibe ich bei meiner Aussage.
(Beifall AfD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, wir sprechen heute über nichts weniger als die Zukunft einer ganzen Branche, über die Zukunft von Zehntausenden Menschen, die jeden Tag früh aufstehen, in der Produktion stehen, entwickeln, planen, anpacken, Menschen, die sich darauf verlassen, dass die Politik nicht nur zuschaut, sondern mitdenkt, mitlenkt und mitverantwortet. Ich sage das ganz bewusst so deutlich, denn es geht hier nicht nur um Konjunkturkennzahlen, um Marktanteile, es geht um Existenzen, um Familien und um unsere gemeinsame Verantwortung, die industrielle Basis unseres Landes nicht zu verlieren. Was die AfD dazu vorschlägt, ist – das muss man so sagen – ein Rückfall in alte Denkmuster. Schuldzuweisungen statt Lösungen, Angst statt Analyse und vor allem eine Fundamentalopposition gegen alles, was nach Zukunft aussieht. Aber Zukunft lässt sich nicht blockieren, man kann sie nur gestalten. Und genau deshalb begrüße ich ausdrücklich unseren Alternativantrag von CDU, BSW und SPD. Denn er erkennt an: Die Transformation ist real, sie ist global und sie ist nicht aufzuhalten. Aber sie ist mit politischem Willen gestaltbar. Thüringen ist keine Industrieperipherie, Thüringen ist Industriezukunft. Fast 50 Prozent aller Elektrofahrzeuge in Deutschland stammen aus ostdeutscher Produktion. Wir reden über Werke in Zwickau, in Leipzig oder auch über Tesla in Grünheide, aber auch über viele kleine und mittlere Betriebe hier bei uns in Thüringen, Zulieferer, Forschungsinstitute, Softwareentwickler. MDC Power in Kölleda zum Beispiel möchte sein Werk zukünftig auf Batterieherstellung umstrukturieren. Und ich frage Sie: Warum sollten wir uns kleinreden lassen, warum tun, als sei der Strukturwandel unser Untergang, wenn wir in Wahrheit mittendrin sind, ihn aktiv zu gestalten? Wir haben die Chance, Vorreiter zu sein, wenn wir jetzt die richtigen Entscheidungen treffen, vor allem, wenn wir bei diesen Entscheidungen bleiben und diese nicht alle paar Jahre ändern. Denn nichts hemmt Innovation, Wirtschaft und Industrie so sehr wie ständig wechselnde Rahmenbedingungen.
(Beifall SPD)
Der Antrag benennt einige dieser Weichenstellungen: Bürokratie abbauen, damit Fördermittel bei den Unternehmen auch wirklich ankommen; den Branchendialog stärken, nicht nur als Feigenblatt, sondern als Ort echter Mitgestaltung; kleinere und mittlere Unternehmen gezielt unterstützen und nicht mit Antragshürden abschrecken; Innovationspartnerschaft fördern zwischen Betrieben, Forschung, Start-ups und die Elektromobilität nicht blockieren, sondern weiterdenken. Technologieoffen, aber mit Haltung. Wir haben die Automobilindustrie in den letzten Jahren mit allem unterstützt, was uns möglich war. Wir haben über die GRW mit Millionenbeträgen die Umstrukturierung in den Unternehmen unterstützt. Mit dem ANeTT-Projekt und der TTA begleiten wir Transformation in der Automobilindustrie. Klar ist aber auch, dass wir in Thüringen nicht losgelöst von der Weltlage sind. Durch den Abgasskandal ist auf dem US-Markt sehr viel Vertrauen in die Marke VW verlorengegangen. Gleichzeitig kaufen die Chinesen mittlerweile lieber ihre eigenen Autos, weil die chinesischen Autobauer komplett auf E-Mobilität umgestellt haben und die Fahrzeuge günstiger sind als die E-Autos deutscher bzw. europäischer Hersteller. Da große Teile des Absatzes deutscher Autos auf dem Weltmarkt stattfinden und nicht auf dem heimischen Markt, geraten die deutschen Autohersteller unter Druck und mit ihnen die Zulieferindustrie, die wir in Thüringen eben vorrangig haben. Geht es den Großen schlecht, hat es eben auch Auswirkungen auf die Kleinen. Thüringen hat aber einen großen Vorteil, den die AfD in ihrem Antrag unterschlägt: Unsere Zulieferindustrie ist weniger im Geschäft der Antriebsstränge angesiedelt, sondern ihr Schwerpunkt liegt in der Ausstattung und im Innenausbau der Autos, im Karosseriebau und in der Leistungselektronik. Damit ist die Thüringer Automobilindustrie gar nicht so direkt abhängig von der Antriebswende, wie es der AfD-Antrag suggeriert, was mir besonders wichtig ist. Der Antrag, unser Antrag, versucht nicht, mit großen Schlagzeilen Politik zu machen. Er verspricht keine einfachen Antworten, aber er erkennt, dass wir keine Zeit mehr haben für politische Spielchen. Was die Menschen und die Industrie draußen brauchen, ist Verlässlichkeit. Sie brauchen Planungssicherheit und das Gefühl, die hier haben verstanden, dass es um unser aller Zukunft geht. Ich bin kein Technokrat, ich komme nicht aus einem Vorstandsbüro. Ich bin aus einem Plattenbau. Aber gerade deshalb sage ich, wir dürfen die Industrie nicht den Ideologen überlassen, weder den Rechtsradikalen, die alles zurückdrehen wollen, noch den Technokraten, die die Menschen aus dem Blick verlieren. Transformation muss sozial gerecht sein, sie muss mit den Menschen passieren, nicht über ihre Köpfe hinweg. Und sie muss demokratisch begleitet werden hier im Landtag, mit klaren Maßstäben, mit Kontrolle, mit Mut. Vielen Dank.
(Beifall SPD, Die Linke)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Herzlichen Dank, Herr Kalthoff. Ich habe jetzt von den Fraktionen keine weiteren Redner gemeldet bekommen. Das ist so. Damit würden wir jetzt zur Landesregierung kommen. Herr Suckert, bitte, Sie hatten um das Wort gebeten.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, zum oben genannten Antrag der AfD-Fraktion nehme ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt Stellung: Wir alle wissen – und das wurde auch schon mehrfach dargelegt –, dass die Automobil- und Zulieferindustrie vor einer Vielzahl von Herausforderungen steht, die durch exogene, von der Landespolitik nicht beeinflussbare Faktoren, wie die schleppende Nachfrage nach Elektroautos, den zunehmenden Wettbewerbsdruck chinesischer Hersteller oder auch die Handels- und Zollkonflikte, verursacht werden. Der Aufforderung der Landesregierung durch den Thüringer Landtag mit diesem Antrag bedarf es allerdings nicht, da dieser keine neuen Erkenntnisse und Antworten enthält. Vor ca. einer Woche, am 09.05.2025, haben wir im Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und ländlichen Raum des Thüringer Landtags – Herr Prophet, dem auch Sie angehören – ausführlich zum Stand und zu den Perspektiven des von uns wiederaufgelegten Branchendialogs Automobilindustrie in Thüringen berichtet. Insbesondere wurde auf folgende Punkte eingegangen: die besondere Bedeutung, die die Wertschöpfungskette Automobil- und Zulieferindustrie für die Thüringer Wirtschaft hat, die Ziele und Chancen, aber auch Grenzen des Branchendialogs Automobilindustrie, wesentliche Ergebnisse der Auftaktveranstaltung vom 24.03.2025 sowie Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung der Automobil- und Zulieferindustrie in Thüringen. Lassen Sie mich an dieser Stelle nochmals betonen, dass der Branche selbstverständlich das branchen- und technologieoffene – ich betone: technologieoffene – Förderinstrumentarium des Landes, wie zum Beispiel die GaW-Förderung und für Innovationsthemen Thüringen MOTIVation, zur Verfügung steht. Zu nennen sind beispielsweise auch die Förderprogramme der Arbeitsagentur zur Qualifizierung und Weiterbildung von Beschäftigten. Das Land unterstützt zum Beispiel das Innovationscluster automotive thüringen e. V. und begleitet das vom Bund geförderte regionale Transformationsnetzwerk ANeTT – Automotive Netzwerk Transformation Thüringen –
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das
endet dieses Jahr!) das wir natürlich auch weiterführen werden, sowie das regionale Transformations-Hub InSuM – Mobility Sustainable –. All diese Instrumente zielen darauf ab, dass wir insbesondere die Automobilbranche im Transformationsprozess begleiten und unterstützen. Es ist ja auch gerade ein Ziel des Branchendialogs, möglicherweise bislang nicht abgesteckte Unterstützungsbedarfe zu identifizieren. Es ist gerade Ziel dieses Branchendialogs, das Ohr an die Masse der Automobilindustrie zu legen, um zu hören, welche Bedarfe bzw. welche Sorgen die Automobilindustrie umtreiben. Im Hinblick auf die durch das Land beeinflussbaren Standortbedingungen verfolgen wir auf Landesebene den Dreiklang aus Entfesselung der Wirtschaft, insbesondere dem Bürokratieabbau – auch das wurde heute schon mehrfach erwähnt, das ist übrigens eines unserer Hauptfelder in unserem Haus –, Wachstum und Investitionen und natürlich letzten Endes auch, dass sich die Verwaltung als Dienstleister versteht. Ein Großteil der Rahmenbedingungen wird allerdings auf EU- bzw. Bundesebene gestaltet. Ich bin mir sehr sicher, dass die Anfang Mai dieses Jahres vereidigte neue Bundesregierung eine Vielzahl der im AfD-Antrag genannten Maßnahmen umsetzen wird, da sie bereits im Koalitionsvertrag vom 09.04.2025 vereinbart worden sind. Ohne auf alle Forderungen unter II. Ihres Antrags im Detail eingehen zu wollen, möchte ich die Ziffer II.6 Ihres Antrags doch kommentieren: Die Landesregierung tritt für eine Energiepolitik ein, die Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit mittels marktwirtschaftlicher Steuerungsmechanismen, zum Beispiel durch die CO -Bepreisung, zusammendenkt. 2
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ist
Marktwirtschaft?) Ich betone noch einmal, dass eine rückwärtsgewandte Politik, eine rückwärtsgewandte Sichtweise uns an diesem Punkt ins Nirvana führt. Hinsichtlich des Abbaus bürokratischer Belastungen fand am 26. März 2025 zwischen Spitzenvertretern Thüringer Kammern und Verbände und uns ein erstes Gespräch statt. Als wichtigste Themen kristallisierten sich bei den Vorschlägen die Ausgestaltung von Förderverfahren, Vorgaben des Vergaberechts, die Flexibilisierung der Wochenendarbeit, umweltrechtliche Aspekte wie die restriktiven Regelungen zur Umweltverträglichkeitsprüfung, das Thüringer Klimagesetz sowie Regelungen und Verfahren im Steuerrecht, zum Beispiel bei Unternehmungsgründungen, heraus. All diese Themen werden wir zügig und mit Nachdruck angehen. Im Übrigen hilft es der Branche keineswegs, diese ständig mit Formulierungen wie „im Niedergang befindlich“ oder „Abstieg“ etc. herunterzuschreiben. Sollen so junge Menschen für eine Ausbildung in der Automobilindustrie gewonnen werden? Ja, natürlich, die Transformation in der Automobilindustrie ist leider auch mit schmerzlichen Einschnitten und im Einzelfall auch mit Werksschließungen verbunden.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Gern am Ende meiner Rede. Dennoch kann derzeit in Thüringen nicht von Massenentlassungen, einer Insolvenzwelle wie vorhin dargestellt – da wurden auch Äpfel mit Birnen verglichen – oder gar einer Gefahr für die ganze Wertschöpfungskette die Rede sein. Die amtlichen Zahlen belegen dies jedenfalls nicht – im Gegenteil. Es stehen hier auch neue Arbeitsplätze durch den Auf- und Ausbau des Wachstumsumfelds Elektrifizierung, Hochvolttechnik zum Beispiel, die Batteriekompetenz und diverse Komponenten für Elektrofahrzeuge zur Verfügung. Auch im Bereich „IT und Software“ werden in den nächsten Jahren viele neue Arbeitsplätze erwartet. Das Netzwerk automotive thüringen e. V. hat aktuell eine Blitzumfrage unter 200 Unternehmen der regionalen Zulieferindustrie durchgeführt, aus der sich ergibt, dass unter den Teile- und Komponentenlieferanten heute schon 83 Prozent über Lieferaufträge für die Produktion von Elektrofahrzeugen verfügen. Unsere Aufgabe ist es, den unvermeidbaren Strukturwandel zu flankieren, indem wir die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Felder mit künftigem Wachstumspotenzial unterstützen. Diese zu identifizieren ist und bleibt die Kernaufgabe des Branchendialogs Automobilindustrie. Abschließend bleibt festzustellen, dass die derzeitige wirtschaftliche Situation in der Automobilindustrie nicht, so wie von der AfD-Fraktion geäußert, politisch verursacht ist. Wir begrüßen daher den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Herr Staatssekretär, Sie erwähnten gerade die CO -Bepreisung als begrüßenswertes Instrument. 2 Das irritiert mich jetzt schon ein bisschen, weil gerade die CDU – und Ihr Haus ist CDU-geführt – in der letzten Legislatur oft gesagt hat, dass sie die CO -Bepreisung als Lenkungswirkung ablehnt und 2 wir in dieser laufenden Legislatur einen Antrag hatten, der die Landesregierung auffordert, zumindest eine Aussetzung der CO -Bepreisung zu machen. 2 Die Landesregierung hat auf meine Frage, warum das nicht umgesetzt wurde, die Zeit, die nicht da war, angeführt. Also was ist jetzt tatsächlich Sache? Begrüßen Sie die CO -Bepreisung oder begrüßen 2 Sie sie nicht? Das ist ein Widerspruch. Ihre Aussage steht im Widerspruch zu dem, was wir hier im Landtag besprochen haben und was ich als Antwort von der Landesregierung bekommen habe.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Vielen Dank für die Frage. Eine Aussetzung der CO -Bepreisung ist natürlich keine Abschaffung – 2 Punkt 1. Und die CO -Bepreisung wird – Punkt 2 – 2 tatsächlich als Steuerungsinstrument für die Dekarbonisierung gesehen.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Danke schön, Herr Staatssekretär, für Ihre eingehenden Ausführungen, ohne sich in detaillierten Feinheiten zu verfangen. Eine kurze Frage von mir, damit Sie es vielleicht zusammenfassen können: Halten Sie es für falsch, dass die Landesregierung hier und heute im Rahmen ihrer Mitarbeit im Bundesrat versucht, darauf einzuwirken, oder darauf drängt, dass in der Europäischen Union dafür gearbeitet wird, dass das Verbrennerverbot 2035 vollumfänglich zurückgefahren wird? Nur diese eine Frage: Halten Sie es für schädlich, heute als Landesregierung die Bundesregierung in ihrer Mitwirkungspflicht in der Europäischen Union dazu aufzufordern, das Verbrennerverbot 2035 vollumfänglich zurückzunehmen und dann den Markt wirken zu lassen, wie er wirken soll?
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dann
können Sie sie endgültig begraben, die Automotive-Industrie!)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Vielen Dank für Ihre Frage. Ich glaube, ich hatte es in meiner Rede erwähnt: Wir sind für Technologieoffenheit. Wir müssen alle Bereiche der Innovation nutzen, um die Transformation und somit natürlich auch die mögliche CO -Freiheit zu erreichen. 2
(Beifall CDU)
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Dann kommen wir doch zur Abstimmung. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Dann stimmen wir zunächst über den Antrag ab. Bitte, Frau Abgeordnete Muhsal.
Den politisch verursachten Abstieg der Automobilindustrie in Thüringen stoppen – Arbeitsplätze und industrielle Wertschöpfung sichern
Dann liegt hier zunächst der Wunsch auf Ausschussüberweisung des Antrags selbst vor, wie jetzt hier gerade genannt an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Wer dieser Ausschussüberweisung des Antrags Folge leisten möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfDFraktion. Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Dann müssen wir über den Antrag selbst abstimmen. Wer diesem Antrag selbst zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Dann kommen wir nun zur Abstimmung zum Alternativantrag. Hier wurde ebenfalls ein Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum gestellt. Wer diesem Antrag auf Ausschussüberweisung seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist dem so gefolgt worden. Ich schließe diesen TOP und habe vernommen, dass es Wünsche nach einem Mittagessen gibt. Wir werden also nun in die Mittagspause eintreten und die Sitzung pünktlich um 13.35 Uhr fortführen. Wir fahren nun mit unserer Sitzung fort und ich werde vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 28 aufrufen – das ist die einzige für heute noch verbliebene Wahl. Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke, der Fraktion der AfD, der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/1066/1078/1091 Gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter bestellt und dieser besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus den Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag für fünf Jahre gewählt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Ihnen liegen vor: der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/1078, der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1091 sowie der Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/1066. Ich eröffne zunächst formal die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen vor. Ich frage aber dennoch, ob jetzt Redebedarf besteht. Das kann ich so nicht erkennen. Dann wird nun über die konkurrierenden Wahlvorschläge offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl eine Stimme. Sie können für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD oder für den Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD oder für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke stimmen oder Sie können sich enthalten. Ich bitte Sie, nur eine Stimme abzugeben und Ihr Handzeichen so deutlich zu geben, dass wir hier vorn in der Lage sind, ein eindeutiges Wahlergebnis zu ermitteln. Ich beginne: Wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD? Das sind 31 Stimmen. Dann frage ich, wer für den Wahlvorschlag der Koalitionsfraktionen stimmt, bitte jetzt das Handzeichen. Das waren 29 Stimmen. Und wer stimmt für den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke? Das sind 12 Stimmen. Ich frage der Form halber, ob es Enthaltungen gibt. Die kann ich nicht erkennen. Daraus ergibt sich, dass auf die vorschlagenden Fraktionen folgende Anzahl an Vertrauenspersonen und Vertreterinnen bzw. Vertretern entfällt: Fraktion der AfD drei Vertrauenspersonen und drei Vertreterinnen bzw. Vertreter, Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD drei Vertrauenspersonen und drei Vertreterinnen bzw. Vertreter und Fraktion Die Linke eine Vertrauensperson und eine Vertreterin. Damit wurden sämtliche vorgeschlagenen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber gewählt. Ich gratuliere den gewählten Personen und gehe davon aus, dass sie jeweils die Wahl annehmen. Vielen Dank. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und ich sehe eine Wortmeldung. Bitte schön, Frau Abgeordnete Jary.
Wahl der Vertrauensleute für die Ausschüsse für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Thüringer Verwaltungsgerichten und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantrage 30 Minuten Unterbrechung.
Wahl der Vertrauensleute für die Ausschüsse für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Thüringer Verwaltungsgerichten und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Dann starten wir hier um 14.15 Uhr wieder mit der Sitzung. Die 30-Minuten-Unterbrechung beginnt entsprechend jetzt. Ich würde jetzt gern unsere Sitzung fortführen. Ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Wogawa. Bitte schön.
Wahl der Vertrauensleute für die Ausschüsse für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Thüringer Verwaltungsgerichten und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich möchte darum bitten, die Sitzungsunterbrechung bis 14.30 Uhr zu verlängern.
Wahl der Vertrauensleute für die Ausschüsse für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Thüringer Verwaltungsgerichten und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter
Da mir eine Kommentierung nicht zusteht, verkünde ich nun, dass die Sitzung noch länger unterbrochen ist, bis 14.30 Uhr, und dann freue ich mich, wenn wir uns möglichst alle wieder hier einfinden. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist 14.30 Uhr, damit würde ich die Sitzung gern wieder aufnehmen wollen. Ich schaue sehr aufmerksam, ob mir gegenteilige Signale gesendet werden. Das scheint nicht der Fall zu sein, dann starten wir nun regulär mit TOP 12. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/710 Ist hierzu die Begründung erwünscht? Herr Abgeordneter Schubert, bitte.
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer heute hier im Hohen Haus und an den Bildschirmen, aber liebe Thüringerinnen und Thüringer, besonders diejenigen, die regelmäßig Sportstätten besuchen – und ich glaube, das ist die Mehrheit der Menschen hier in unserem Land –, es geht heute um Sie und um Ihr Hobby, denn wir wollen unter der Überschrift „Sportstätten retten – ein neuer ‚Goldener Plan Sport‘ muss her“ einen Antrag hier dem Plenum vorschlagen, der Investitionstätigkeit tatsächlich deutlich beschleunigt. Ende Januar schlug der Landessportbund, der LSB, Alarm: Über ein Drittel aller Sportstätten in Thüringen seien marode. Für uns ist klar, was das für ein Sportland wie Thüringen bedeutet – ein gravierendes Zukunftsund Entwicklungsrisiko. Wir sprechen bei diesem dramatischen Sanierungsstau unserer Sportstätten über eines der dringendsten Infrastrukturprobleme im Land. Und deshalb sagt Die Linke, ein „Goldener Plan Sport“ muss her. Bereits in den 60er- und 70er-Jahren und zwischen 1992 und 2007 wurden Milliarden investiert, um die Sportinfrastruktur insgesamt in unserem Land zu modernisieren. Wenn wir jetzt nicht entschieden – das ist unsere Überzeugung – gemeinsam mit dem Bund handeln, werden sich Sportstätten und das Sportland Thüringen unwiderruflich dramatisch verändern. Wir wollen das nicht! Die vergangenen Goldenen Pläne haben gezeigt, dass gezielte staatliche Investitionen die Sportinfrastruktur nachhaltig verbessern können. Nun braucht es eben einen neuen „Goldenen Plan Sport“, um unser Land fit für die Zukunft zu machen. Und deshalb wollen wir Investitionsspielräume, die sich jetzt eröffnen, priorisieren, auch und gerade für unsere Sportstätten. Unser Antrag fordert, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein solches Investitionsprogramm einsetzen möge. Denn wir dürfen nicht akzeptieren, dass Sporthallen gesperrt, Schwimmbäder geschlossen und Sportplätze abgebaut werden. So weit die Begründung zu unserem Antrag.
(Beifall Die Linke)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Vielen Dank. Verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, selbstverständlich sieht auch die CDUFraktion den in den letzten Jahren angestauten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den in Vereinsträgerschaft und kommunaler Hand befindlichen Sportstätten im Freistaat. Allerdings ist für diese Erkenntnis, die auch für jeden offensichtlich ist, der mit offenen Augen durch Thüringen geht, wahrlich nicht der Antrag der Linken notwendig, sondern das ist davon völlig unbenommen. Hilfreicher wäre es deswegen gewesen, wenn Ihr ehemaliger Sportminister, Herr Holter, der in den letzten zehn Jahren Verantwortung getragen hat und ausreichend Mittel hätte einstellen können, um die 1,3 Milliarden Euro Sanierungsstau abzubauen, dafür im Kabinett auch gekämpft hätte. Im Haushaltsentwurf der alten Landesregierung waren für den kommunalen Sportstättenbau seit 2024 gerade einmal 15 Millionen Euro vorgesehen, und die hätten nicht einmal ausgereicht, um die bisher bewilligten Bauprojekte zu finanzieren. Noch in 2023 stellte das von der Linken verantwortete Sportministerium nur die Hälfte der Mittel davon zur Verfügung. Eine Verdoppelung dieser Investitionsmittel hatte erst die CDU – meine Fraktion – in zehn Haushaltsverhandlungen für 2024 gegen den Widerstand der jetzt gerade sportbegeisterten Linken durchgesetzt. Bei den aktuellen Haushaltsberatungen hat sich daher auch die CDU mit ihren Partnern für eine Erhöhung dieser Haushaltsmittel um 6,6 Millionen Euro im aktuellen Haushaltsjahr eingesetzt, um die bewilligten und darüber hinaus auch neue Projekte bedienen zu können. Im Übrigen haben wir eine ähnliche Situation bei den Landesmitteln für die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus, wo die vom ehemaligen Minister Holter eingeplanten 2 Millionen Euro in diesem Jahr lediglich für die Bewilligung von gerade einmal einem Drittel der beantragten 97 Projekte ausgereicht hätten.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Aber die Situation war dort eine andere!) Andere Länder wie Brandenburg waren und sind hier weitaus umtriebiger und entwickelten im Land Brandenburg einen eigenen „Goldenen Plan Brandenburg“ mit insgesamt 25 Millionen Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024. Um in diesem Bereich auch rasch und wirksam Lösungen anzubieten, haben wir, die neue Regierungskoalition, uns in Thüringen im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, den Vorschlag des LSB vom Februar dieses Jahres aufzugreifen und den ursprünglichen Ansatz der Landesmittel für die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus auf 2,5 Millionen Euro zu erhöhen und damit sicherzustellen, dass 2025 gemeinsam mit der Eigeninitiative der Vereine immerhin über die Hälfte der beantragten Projekte umgesetzt werden können.
(Beifall CDU, BSW)
Dieses Vorgehen unterstrichen wir mit dem Entschließungsantrag zum Haushalt, wo wir das auch noch mal festgeschrieben haben. Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass wir mit diesen Feuerwehrmaßnahmen zwar einige Projekte mehr haben retten können und damit auch die Basis für ehrenamtliche Sportarbeit der Thüringer Sportvereine sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch im Freizeit- und Leistungssportbereich stärken konnten, doch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Abarbeitung der tatsächlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bei Sportstätten einer wahren Herkulesaufgabe für alle Beteiligten gleichkommt. Dabei ist uns vollkommen klar, dass bedarfsorientierte und funktionstüchtige Sportstätten eine Grundvoraussetzung für alle Sporttreibenden in ganz Thüringen und darüber hinaus sind. Deshalb haben wir im Regierungsvertrag für 2024 bis 2029 klar und deutlich unser sportpolitisches Ziel formuliert. Erhalt, Sanierung und Neubau von Sportstätten sind die sportpolitischen Herausforderungen dieser Legislaturperiode. Die notwendigen Investitionsprogramme für Sportstätten sollen diese politischen Schwerpunktsetzungen angemessen widerspiegeln. Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls muss aber klar sein, dass der Freistaat Thüringen diese Herkulesaufgabe nicht alleine, ohne Partner, wird bewältigen können. Neben den Kommunen und Vereinen brauchen wir vor allem die Beteiligung des Bundes bei der Sanierung der Sportstätten so wie einst in den Jahren 1960 bis 1975 und 1976 bis 1992 im Rahmen des Sportförderprogramms „Goldener Plan“ mit insgesamt 37,4 Milliarden – damals – D-Mark. Dieser diente dann später von 1992 bis 2007 als Vorlage für die Auflage eines Sportstättenförderprogramms „Goldener Plan Ost“, speziell in den jungen Bundesländern. Mit 300 Millionen D-Mark sollte er das Sportstättenangebot nach der Wiedervereinigung deutschlandweit homogenisieren und vor allem den Breiten- und Vereinssport in Ostdeutschland stärken. Deshalb ganz klar: Wir unterstützen selbstverständlich den Ruf nach mehr Unterstützung durch den Bund bei der Sanierung und Modernisierung unserer Sportstätten. Eine ähnliche Forderung können Sie auch in unserem Regierungsvertrag nachlesen, wo wir konkret für die Einführung eines „Goldenen Plans Ost 2.0“ plädieren, um den gegenwärtigen Sanierungsstau abzubauen. Deshalb erlauben Sie mir auch die persönliche Anmerkung, dass es vermutlich zielführender sein könnte, wenn wir diesen „Goldenen Plan“ nicht nur auf den Osten Deutschlands beschränken, sondern auch darüber hinaus den Blick werfen sollten. Angesichts der Tatsache, dass auch im Ruhrgebiet und anderenorts in westdeutschen Kommunen inzwischen längst ein akuter Notstand bei maroden Sportstätten herrscht und eine Zustimmung zu diesem Förderprogramm vor allen Dingen von den Stimmen der sogenannten Geberländer in den westdeutschen Ländern abhängen dürfte, scheint mir das angebracht, um diesen Plan erfolgreich vorantreiben zu können. Wir täten also gut daran, den „Goldenen Plan Sport“ für das gesamte Bundesgebiet und nicht nur allein für einzelne Bundesländer einzufordern, alleine schon wegen der besseren Erfolgsaussichten. Solch eine Forderung will allerdings gut vorbereitet sein und benötigt eine valide Datengrundlage. Das heißt wiederum für uns, wie wir es im Regierungsvertrag festgeschrieben haben: „Der Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten wird durch eine systematische Analyse ermittelt.“ Bevor wir also mit der Forderung nach einem „Goldenen Plan Sport“ um die Ecke kommen können, müssen wir zunächst einmal unsere eigenen Hausaufgaben machen und tatsächliche Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarfe an Sportstätten in Thüringen ermitteln. Dem LSB sind wir in diesem Zusammenhang für seinen ersten und kürzlich vorgelegten Zustandsbericht bezüglich der Sportstätten in Thüringen besonders dankbar, da er die vorgelegte Datensammlung bereits als ersten Grundstein für einen vollständigen Überblick nutzbar machen könnte. Immerhin haben sich an der im Dezember 2024 durchgeführten Befragung von 605 Gemeinden jede dritte Gemeinde sowie die Hälfte der Landkreise beteiligt. Das Ergebnis des Berichts ist, wenig überraschend – ich habe es am Anfang schon gesagt, jeder, der sich umschaut, sieht es ja selbst –, ernüchternd und besorgniserregend. Unter anderem 40 Prozent der rund 4.500 Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie andere Sportanlagen sind sanierungsbedürftig. Jede dritte Gemeinde hat eine sanierungsbedürftige Sporthalle, 120 der insgesamt 200 Hallen- und Freibäder müssen saniert werden. In den nächsten fünf Jahren werden dafür ca. 170 Millionen Euro für die Sanierung von Sportplätzen und 270 Millionen Euro für die Sanierung von Sporthallen benötigt. Mindestens hinsichtlich der erforderlichen umfänglichen Analyse des Ist-Zustands sowie einer validen Bedarfsanalyse für deren Erhalt, Sanierung und Modernisierung ist als zwingende Voraussetzung für die Neuauflage eines Investitionsprogramms eine weitere Beleuchtung notwendig. Das zeigt auch eine Schwäche des Linken-Antrags auf: Während größere Kommunen mit einer eigenen Sportstättenverwaltung im Rahmen ihres Sportentwicklungsplans Sanierungsbedarfe herausarbeiten können, können das kleinere Gemeinden in der Regel nicht. Die Sportentwicklungspläne sind zum Teil veraltet und müssen ergänzt werden. Das könnte man jetzt noch fortführen. Wie Sie sehen, könnten in Verbindung mit dem Thema „Sportstättensanierung“ viele Ideen und offene Fragen gemeinsam mit dem bereits eingereichten Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss diskutiert werden und möglicherweise auch im Rahmen einer Anhörung durch externe Expertise geklärt werden. Auch den Landessportbund müssen wir dazu näher einbinden. Deswegen können wir uns vorstellen, dass wir dieses Thema im Ausschuss weiterdiskutieren, weil es zwingend notwendig ist, dass wir hier zu einer Lösung kommen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Danke, Herr Abgeordneter. Ich möchte noch mal darauf hinweisen – ich glaube, wir hatten es gestern seitens des Präsidiums auch schon mal formuliert –, dass nicht nur das Abhören von Sprachnachrichten hier im Plenarsaal unzulässig ist, sondern auch das Erstellen von Sprachnachrichten hier im Plenarsaal. Wenn es etwas Wichtiges ist, einfach rausgehen. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Thrum von der AfD das Wort.
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Sehr geehrte Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, der Antrag der Linken ist grundsätzlich zu begrüßen, wirft allerdings auch ein paar Fragen auf. Sie beschreiben völlig zu Recht, dass sich der Zustand vieler Sportstätten in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert hat. Nur, wer hat denn die Sportpolitik hier in Thüringen in den letzten zehn Jahren gelenkt und geleitet? Das waren doch Sie.
(Beifall AfD)
Wie geschichtsvergessen muss man denn sein, um das alles irgendwie auszublenden. Erst die Karre in den Dreck fahren und dann wie Egon Olsen daherkommen und einen „Goldenen Plan“ präsentieren – das ist unehrlich und lächerlich.
(Beifall AfD)
Sie und davor Ihre Freunde von der CDU tragen die Verantwortung für einen Sanierungsstau in Höhe von 1,3 Milliarden Euro an Sporthallen, Sportplätzen, Hallenbädern, an Freibädern. Sie tragen die Verantwortung für immer mehr Bewegungsmangel unter unseren Kindern und Jugendlichen. 25 Prozent gelten mittlerweile als übergewichtig. Die Zahl der depressiven Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen explodiert. Wir reden hier von einer Verzehnfachung seit dem Jahr 2000. Sie haben großen Schaden angerichtet, der an unseren Kindern und Jugendlichen hängen geblieben ist. Und das muss jetzt korrigiert werden.
(Beifall AfD)
Wenn wir heute über einen „Goldenen Plan Sport“ reden, dann müssen wir natürlich auf zwei Ebenen denken und arbeiten, denn es braucht generell auch mehr Bewegungsförderung. Wir wollen deshalb die Einführung einer täglichen Bewegungsstunde an den Thüringer Schulen. Der Sportunterricht darf nicht länger stiefmütterlich behandelt werden, gehört mit ausreichend Lehrkräften und Sporthallen dann am Ende auch abgesichert. Viel zu oft wird an den Schulen zuerst der Sportunterricht gestrichen, weil Personal fehlt. So berichten uns das die Sportlehrer, und das muss aufhören. Natürlich muss endlich auch der Sanierungsstau angepackt werden. Wir haben das längst auf dem Schirm. Sie waren es allesamt, die hier in den letzten zehn Jahren immer wieder unsere Initiativen für eine auskömmliche Sportförderung abgelehnt haben. Auch zum Landeshaushalt 2025 haben wir hier über 35 Millionen Euro mehr für Sportanlagen in den Gemeinden gefordert, damit die angemeldeten Investitionsbedarfe der Kommunen gedeckt werden können. Auch das haben Sie abgelehnt. Statt den Sport zu fördern, haben Sie zusammen mit der Brombeere lieber Millionen für die Geheimdienstüberwachung der Opposition freigemacht, Millionen Ihren linken Vorfeldorganisationen zugeschoben. Sie haben drei neue Staatssekretärsposten durchfinanziert. Sie haben all das gemacht, was eine Erich-Honecker-Nachfolgepartei und ihre Stiefelhalter in der Regel so tun.
(Beifall AfD)
Natürlich ist das so: Wenn wir die Scherben jahrzehntelanger verfehlter Politik hier zusammenkehren und etwas Neues aufbauen wollen, dann braucht es auch Bundesmittel. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag, wenngleich ein paar ideologische Floskeln in den Formulierungen natürlich abzulehnen sind. So ist von „klimagerechten Sportstätten“ die Rede. Was das sein soll, das ist nicht schlüssig. Ich weiß nur eins, dass durch diesen Klimafanatismus der Blockparteien, beispielsweise über die CO -Bepreisung, die Wirtschaft und die öf2 fentlichen Haushalte in starke Bedrängnis geraten. Denken wir beispielsweise an die Gewerbesteuereinnahmen. In den kommunalen Kassen fehlt das Geld. Selbst Eigenanteile von 10 Prozent der Gesamtinvestitionen sind häufig nicht zu stemmen. Und die, die nichts haben, die kriegen dann auch nichts. Das ist ein Teufelskreis. Ja, das ist ein Trauerspiel, bei dem Sie immer noch nicht begriffen haben, wie hier Ursache und Wirkung tatsächlich zusammenhängen. So schreiben Sie in Ihrem Antrag beispielsweise, dass die energetischen Maßnahmen im Vordergrund der Sanierung stehen müssen. Grundsätzlich sind energetische Maßnahmen natürlich etwas Gutes. Nur, wenn wir hier auch mal wieder Ursache und Wirkung auseinandernehmen, dann stellen wir doch fest, dass, wenn wir eine vernünftige Energiepolitik machen würden, ohne die einseitige Ausrichtung auf Flatterstrom, bei dem es immer noch keinen Speicher gibt, ohne Sanktionen gegenüber Russland, dann hätten wir auch bezahlbare, verlässliche Energie und müssten nicht die energetische Sanierung über alles stellen.
(Beifall AfD)
Wir könnten uns stattdessen darum kümmern, dass überhaupt etwas vorwärtsgeht, dass es bei den Turnhallendächern nicht länger reinregnet, dass wir nicht länger Angst haben müssen, dass bei den Freibädern die Betonwände hereinbrechen und dass aus den Stoppelwiesen wieder Laufanlagen für die Leichtathleten werden. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD liest man von lediglich 1 Milliarde Euro auf Bundesebene, die hier ins Spiel gebracht werden. Das reicht natürlich hinten und vorn nicht. Ein Bundesinvestitionsprogramm Sport, das jährlich 1 Milliarde Euro über 15 Jahre in die Hand nimmt, ist für uns durchaus auch eine realistische Größe und scheint zielführend zu sein. Darüber hinaus müssen natürlich die Kommunen wieder in die Lage versetzt werden, selbst in Sportbetriebe und Sportanlagen zu investieren. Das ist aufgrund der immer neuen Aufgaben und Belastungen in den letzten Jahren überhaupt nicht mehr möglich gewesen. Sie wissen, Sportförderung ist eine freiwillige Leistung der Kommunen und dafür hat schlichtweg das Geld gefehlt. Deshalb muss ich am Ende meiner Rede den Bogen auch noch einmal größer spannen. Punkt 1: Die Kommunalfinanzen müssen auf gesunde Füße gestellt werden. Auch wir als AfD-Fraktion haben dazu schon vernünftige Vorschläge gemacht.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Welche?)
Der Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer beispielsweise ist zu erhöhen. Schluss mit den Klimaabgaben und der Deindustrialisierung, Schluss mit Massenmigration, denn nur so kann es uns am Ende gelingen, mit den Rekordsteuereinnahmen, die ja da sind, auch wieder die Kernaufgaben zu realisieren, statt mit neuen Schulden in nie dagewesenen Dimensionen künftige Generationen zu belasten. Wenn wir wirklich der Sportförderung langfristig etwas Gutes tun wollen, dann muss diese linke Politik mit CDU-Beteiligung beendet werden, damit das angepackt werden kann, was jahrelang, jahrzehntelang vernachlässigt worden ist. Denn für uns steht fest: Eine Politik, die Turnhallen und Freibäder verfallen lässt, aber Milliarden für Kriegstüchtigkeit, Migration und Klimagedöns verschwendet, hat ausgedient. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen! Sehr geehrter Herr Vorredner, es ist schon faszinierend, wie Sie von einem Thema „Sport“ den Bogen spannen können hin zu Russland, hin zu Verfassungsschutz und hin zu Migrationsfragen. Also das ist, finde ich, ein bisschen ein Missbrauch des Themas. Nichtsdestotrotz hat es mich so an meinen Großvater erinnert, der auch immer in wiederkehrender Schlaufe seine Themen abgerattert hat. Also das können Sie schon sehr gut. Das Lob wollte ich Ihnen auf jeden Fall geben.
(Beifall AfD)
Nichtsdestotrotz wollte ich jetzt zum Thema reden. Das ist natürlich in jedem Fall – das haben, glaube ich, alle Vorredner gesagt – ein sehr wichtiges, denn die Sportstätten leiden in unserem Land, und sie leiden eben nicht erst, seitdem jetzt ein Regierungswechsel da ist, sondern sie leiden schon über viele Jahrzehnte. Wir haben einen wachsenden Investitionsstau, wie auch meine Vorredner schon dargestellt haben, und das nicht nur in Thüringen, sondern in ganz Deutschland. In Thüringen wird der Investitionsstau aktuell auf ca. 1,3 Milliarden Euro geschätzt. Das war vor wenigen Jahren noch im Bereich 800 oder 900 Millionen Euro. Herr Zirkel vom Thüringer Sportbund sitzt oben und kann sicherlich bestätigen, dass trotz dieses massiven Bergs, der da vor einem liegt, denn ich glaube, auch wenn wir uns so abstrakte Zahlen wie 1,3 Milliarden gar nicht vorstellen können – also ich weiß gar nicht, wie viele Nullen das sind –, aber wir können uns auf jeden Fall vorstellen, dass es sehr, sehr viel Geld ist und dass es auch sehr viel Arbeit ist, die hinter diesem Geld steht. Und diese Arbeit, die wurde in den letzten Jahren in jedem Fall auch geleistet, aber es ist einfach so extrem viel, dass es fast ein bisschen wie Sisyphus ist, man fängt an der einen Stelle an und an der nächsten bricht das nächste Problem auf. Deswegen sollte allen klar sein, dass das Land das eben nicht alleine leisten kann, obwohl jeder hier in diesem Land sein Bestes gibt. Die Kommunen geben ihr Bestes, das Land und eben auch der Landessportbund, der auch zum Teil noch über Sondertöpfe an jeder Stelle versucht, aus wenig viel zu machen. Nichtsdestotrotz unterstützen wir als SPD natürlich auch den Gedanken, in Richtung Bund zu schauen. Nicht nur, weil der Bund sich jetzt einerseits 1 Milliarde Euro in den Koalitionsvertrag geschrieben hat. Das wird auf jeden Fall mehr als 20 Millionen Euro für dieses Land bedeuten. Also das ist schon mal etwas, auch wenn es nicht reicht. Wir hoffen in der Tat – und ich glaube, das hat mein Vorredner missverstanden –, dass wir aus dem neuen Investitionsprogramm der Bundesregierung im Sinne eines Sondervermögens durchaus Geld in die Sportstätten, ich sage mal, fließen lassen könnten. Denn gerade in Thüringen geht es gar nicht um den Neubau von Sportstätten, sondern es geht um die Ertüchtigung oft alter, insbesondere kommunaler Sporthallen, Sportstätten, Bäder etc. Natürlich ist da auch die Frage, wenn wir das schon mal machen, dass wir das energetisch sinnvoll machen, dass wir es umwelttechnisch sinnvoll machen. Turnhallen verbrauchen extrem viel Energie. Genau deshalb wäre es fatal, wenn uns das alles nicht interessieren würde, wenn wir es einfach so machen würden wie vor 20 Jahren, dieses Geld einerseits vielleicht sogar liegen lassen würden und andererseits aber damit unsere Energiekosten weiter hoch bleiben, denn das ist ja auch Geld, das ausgegeben werden muss. Also insofern ist der Blick Richtung Bund auf jeden Fall richtig, also nicht nur auf das, was vielleicht sowieso vom Bund kommt, sondern was vielleicht auch kommen könnte. Wir haben uns in Thüringen in den Koalitionsvertrag den „Goldenen Plan Ost 2.0“ reingeschrieben. Wenn ich das richtig verstanden habe – und ich habe jetzt gerade noch mal nachgefragt –, ist der Unterschied dazu, dass Ihr Antrag jetzt auf die gesamte Bundesrepublik abzielt. Ich nehme an, Sie haben sich die Studien angeguckt. Da gibt es ja dieses KfW-Panel, wo eben gezeigt wurde, ja, der Bedarf ist bundesweit so vorhanden. Ich bin mir sicher, dass wir in der Intention da prinzipiell gar nicht auseinander sind. Herr Bühl von der CDU sprach davon, dass man durchaus gucken muss, wenn man auf Bundesebene was erreichen will, dann muss man eben auch die anderen Länder und Regionen sehen. In NRW zum Beispiel gibt es sicherlich auch Regionen, die genauso zu kämpfen haben wie wir. Also insofern bin ich mir sicher, wir sind in der Intention gar nicht weit auseinander, sondern ich glaube, sehr, sehr dicht beieinander, insbesondere in dem Punkt, dass wir gemeinsam versuchen müssen, einen Weg zu finden, wie sich die Landesregierung auf Bundesebene auch noch mal dafür starkmachen kann. Und sei es dann eben auch zum Beispiel diese Bundesmilliarde, also dieses Programm, das ja von vielen deutschlandweiten Sportverbänden favorisiert wurde, auch vom Deutschen Olympischen Sportbund, dass jedes Jahr 1 Milliarde Euro vom Bund freigesetzt wird. Also in jedem Fall glaube ich, es ist gut und richtig, dass wir darüber sprechen. Deswegen unterstütze ich den Antrag, der schon genannt wurde, dass wir uns im Sportausschuss hier zusammensetzen. Ich bin mir sicher, wenn wir das nächste Mal hier in dieser Runde darüber reden, dass wir dann gemeinsam einen Plan haben, wie wir das Kind nennen und wie wir den Weg gehen. Und in diesem Sinne herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BSW, SPD)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank an die Vertreter der demokratischen Fraktionen für die konstruktive Debatte.
(Heiterkeit AfD)
Ich würde noch mal ganz kurz eingehen auf den geschätzten Kollegen Sportpolitiker Bühl, der ja so ein bisschen versucht hat, auch noch mal uns hier in die Verantwortung zu nehmen. Ich sage es mal so, es gibt das schöne Sprichwort, Herr Bühl: „Der Erfolg hat viele Väter, der Misserfolg ist ein Waisenkind“. Insofern muss ich also daran erinnern, dass die Haushaltsbeschlüsse der letzten Legislaturperiode immer nur in enger Abstimmung mit der CDU erfolgt sind. Und wir wollen natürlich auch noch mal daran erinnern, weil Sie das jetzt gerade so hervorgehoben haben, dass es in den Haushaltsverhandlungen mehr Geld gab, um unter anderem die vom Landessportbund angemahnten 500.000 Euro für die Förderung der Vereinssportinvestitionen zu erhöhen und auch für die kommunale Ebene. Das waren Anträge, die die Linksfraktion in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebracht hat. Das nur noch mal zur Erinnerung und zur Klarstellung. Es gab also eine große Übereinstimmung in der Problemanalyse, was auf gemeinsames Handeln hoffen lässt, da bin ich ganz bei Frau Dr. Urban. Sport ist mehr als nur Bewegung oder irgendein Hobby. Sport, gerade auch Vereinssport, ist gesellschaftlicher Zusammenhalt, Gesundheitsförderung und demokratische Bildung. Er ist ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das unterstreichen auch die aktuellen Zahlen des Landessportbunds aus diesem Monat. In einer Pressemitteilung teilt Thomas Zirkel als Hauptgeschäftsführer des LSB – den ich hier auch noch mal ganz herzlich begrüße im Rund –
(Beifall Die Linke)
mit: „[…] erstmalig [sind] über 50 Prozent der 7bis 14-Jährigen aktuell Mitglied in einem Thüringer Sportverein […]. Mit derzeit 385.073 Mitgliedern“ – so genau hat es der LSB ermittelt – „in 3.207 Vereinen erzielte der Thüringer Sport im zweiten Jahr in Folge einen neuen Mitgliederrekord.“ Das sind doch beachtliche und erfreuliche Entwicklungen. Mit der Verabschiedung des Landeshaushalts ist es 2025 vor dem Hintergrund der Sorgen, die der Landessportbund zu Recht artikuliert hat, gemeinsam gelungen – und da stelle ich das Wort „gemeinsam“ durchaus auch in den Mittelpunkt –, die Mittel für Investitionen in Sportstätten aufzustocken. So stehen den Kommunen und den Vereinen jetzt für dieses Jahr insgesamt 25,1 Millionen Euro als Fördermittel für Sportstätteninvestitionen aus dem Landeshaushalt zur Verfügung – zusätzlich zu dem erweiterten Budget für Sporthallen. Aber schauen wir uns die Zahlen an: Allein in Thüringen – es wurde schon darauf hingewiesen – sind 40 Prozent der 4.500 Sportstätten sanierungsbedürftig. Das sind also 1.800 Sportplätze, Sporthallen, Schwimmhallen, Freibäder und andere Anlagen, die ohne massive Investitionen in absehbarer Zeit nicht mehr nutzbar sein werden. Bundesweit geht es um einen Investitionsstau von bis zu 40 Milliarden Euro. Das ist, wie gesagt, eine Erhebung, die von Wissenschaftlern durchgeführt wurde, unter anderem auch im Auftrag des Nationalen Olympischen Komitees. Mit Verlaub: Alle, die sich mit diesen Problemen beschäftigt haben, wissen, dass wir mit den bisherigen Sportmitteln dieses Problem auf gar keinen Fall lösen können werden. Was wären die Folgen bei einem Weiter-so? Sportangebote in der Fläche würden immer weiter ausgedünnt und damit für immer weniger Menschen in ihrem Alltag wirklich erreichbar. Schwimmkurse für Kinder fallen aus, Vereine können ihre Angebote nicht mehr aufrechterhalten, Schulen fehlen Sportmöglichkeiten. Damit wachsen am Ende die gesundheitlichen Probleme, die in der Gesellschaft mit viel, viel Aufwand an anderer Stelle bearbeitet werden müssen. Auch die Förderung von Talenten für den deutschen Spitzensport wird so noch mehr zum Zufall. Und das wollen wir nicht. Denn gleichzeitig hat die Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft unbestritten in den letzten Jahren weiter zugenommen. Es hat sich eine hohe Integrationsleistung gezeigt, die der Sport zum Beispiel bei der Integration von Migranten und Flüchtlingen hier erbracht hat. Für Kinder aus einkommensschwachen Familien sind öffentliche Sportangebote oft die einzige Möglichkeit, sich regelmäßig zu bewegen. Gerade marginalisierte Gruppen profitieren von einer barrierefreien, modernen und zukunftsfähigen Sportstätteninfrastruktur. Sport darf also keine Frage des Geldbeutels oder der Kassenlage einer Kommune sein, in der man nun zufällig seinen Wohnsitz hat. Wie sehr diese Abhängigkeit von den kommunalen Finanzen die Profilierung des Sportlands Thüringen beeinträchtigen kann, sehen wir in der Debatte um die notwendige Sanierung des Schießsportzentrums in Suhl, wo es die Chance für Thüringen gibt, Ausrichter einer Weltmeisterschaft zu werden. Also bleibt die Frage: Wer soll das am Ende alles bezahlen? Die Kommunen alleine können diese Mammutaufgabe nicht stemmen. Wir brauchen eine gemeinsame Kraftanstrengung von Bund, Ländern und Kommunen. Deshalb fordern wir als Linke einen neuen „Goldenen Plan Sport“, genau so, wie es verstanden wurde, insgesamt, nicht nur ausschließlich für die ostdeutschen Bundesländer. Wir möchten deshalb mit einer Bundesratsinitiative aus Thüringen ein solches langfristiges Investitionsprogramm des Bundes anregen, um Sportstätten zu sanieren und auszubauen. Unsere Vorstellungen gehen dahin, dass wir sagen, 1 Milliarde Euro pro Jahr, aber nicht nur für einmalige Aktionen, sondern 15 Jahre am Stück. Damit ist aus unserer Sicht die Größenordnung beschrieben, wie wir dieser Herausforderung begegnen können. Wir nehmen damit auch eine Forderung auf, die unsere Partei schon auf Bundesebene seit Jahren immer wieder eingebracht hat, und zwar nicht erst seit der Befragung des Landessportbundes, sondern eben schon, seit dementsprechende Gutachten zum Beispiel des Nationalen Olympischen Komitees bekannt sind. Es geht unserer Überzeugung nach um eine gesellschaftspolitische Grundsatzfrage: Wo setzen wir unsere Prioritäten? Wir leben jetzt in einer Zeit, in der sich offensichtlich Investitionsmöglichkeiten in Milliardenhöhe für Aufrüstung und Krieg neu ergeben, während die Infrastruktur verfällt, Brücken zusammenstürzen und Sportstätten geschlossen werden. Deswegen sagen wir: Für den Sport muss als notwendige Grundlage für den Zusammenhalt und mit seiner Integrationsfunktion auch Geld priorisiert werden. Die Bundesregierung ist also hier in der Pflicht, nicht Rekordsummen für Rüstungsausgaben zu planen, sondern eben auch für die Daseinsvorsorge jetzt endlich die Prioritäten richtig zu setzen. Schulen, Krankenhäuser oder eben auch Sportstätten müssen finanziert werden. Da kann also diese notwendige Finanzierung nicht mehr über die Schuldenbremse ausgebremst werden.
(Beifall BSW)
Die Schuldenbremse muss aus unserer Sicht als Linke sowieso abgeschafft werden, und zwar komplett.
(Beifall Die Linke)
Wir fordern einen echten Investitionsturbo. Wenn wir Geld in Beton und Stahl investieren, dann eben nicht in Kasernen und Truppenübungsplätze, sondern in die Zukunft, in die Infrastruktur, Sporthallen, Schwimmbäder und Fußballplätze. Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, beantrage ich namens der Fraktion Die Linke die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport für eine zukunftsfähige Sportinfrastruktur in Thüringen und für ein Sportland Thüringen mit vielen neuen Höhepunkten des Massen- und Spitzensports einschließlich der internationalen Vergleiche, die wir
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, hallo Herr Zirkel – auch von mir noch mal –, jetzt ist ja so ziemlich alles gesagt worden, nur nicht von jedem. Deswegen sehen Sie es mir nach, wenn ich mich jetzt an der einen oder anderen Stelle wiederhole, eben auch das wiederhole, was die Vorredner und Vorrednerinnen gesagt haben. Ja, es ist richtig, der Antrag der Linken greift eine gute Idee auf und schlägt einen grundsätzlich richtigen Weg ein. Aber – so ehrlich dürfen wir uns da machen – im Prinzip liest er sich, als wäre er direkt aus dem Programm des BSW und dem Regierungsvertrag hier in Thüringen abgeschrieben. Auch das ist wieder der rote Faden, von dem ich gestern schon sprach. Was auch auffällt: Er ist inhaltlich zu kurz gedacht. Das ist auch ein Grund, warum wir als Koalition bereits im Sportausschuss einen Selbstbefassungsantrag eingereicht haben.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Aber
erst nach unserem Antrag!) Na ja, aber wir haben es eben trotzdem gemacht. Auch wenn ich mich jetzt an der Stelle wiederhole: Diese 1,3 Milliarden Euro, von denen gesprochen wird, als Sanierungsstau hier in Thüringen, ich glaube, auch so viel Ehrlichkeit gehört dazu, dass die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass diese Zahl wohl nicht ausreichen wird. Die wird aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher sein und es bringt nichts, das jetzt heute zu verschweigen. Das ist ein massives Problem, das hat sich über Jahre, über Jahrzehnte durch politische Entscheidungen aufgebaut. Ich finde, dieses Zurückblicken und die Schuldzuweisungen haben einfach keinen Wert und es hilft vor allen Dingen nicht dafür, dass wir in Zukunft dort besser aufgestellt sind. Wir brauchen keine Symbolpolitik. Wir brauchen nachhaltige und umfassende Lösungen. Genau hier setzt eben auch meine Kritik an Ihrem Antrag an. Die Sanierung bestehender Sportstätten ist natürlich unerlässlich. Wir müssen das aber weiterdenken. Thüringen braucht nicht nur die Instandhaltung der vorhandenen Anlagen, sondern eben auch eine Erweiterung und Modernisierung der gesamten Sportinfrastruktur. Sport sollte und muss ein entscheidender Standortfaktor für den Freizeit-, Breiten-, Vereins-, Spitzen- und Behindertensport sein. Es geht um Attraktivität, Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Ein wesentlicher Aspekt, der dabei nicht vergessen werden darf, ist der Tourismus, auch in Bezug auf Wirtschaftlichkeit. Sportstätten sind eng mit der touristischen Attraktivität eines Landes verbunden. Es geht nicht nur um den Besuch von Sportveranstaltungen, wie wir das ja in der Wintersportregion Oberhof sehr gut und sehr beispielhaft erleben, sondern es geht auch um die Schaffung neuer attraktiver Angebote. Da kann man auch mal an sogenannte Randsportarten denken, zum Beispiel top ausgebaute Wanderwege, Downhillanlagen, Seenlandschaften, E-Sportscenter, Lernwege, Lernregionen, Gesundheitspfade, moderne Ballsportarenen. Das alles ist essenziell, um Menschen außerhalb Thüringens zu uns anzulocken.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Frauenradrennen!) Auch, da gebe ich Ihnen recht. Und gerade der Behindertensport verdient und benötigt eine größere Wahrnehmung und geeignete inklusive Infrastrukturen. Sportarten wie zum Beispiel Rollstuhlbasketball brauchen moderne Arenen, um weiter auf höchstem Niveau stattfinden zu können. Es ist aber nicht nur der Behindertensport betroffen. Thüringen ist derzeit kaum in der Lage – und da greife ich den Zwischenruf auf –, größere Sportveranstaltungen jenseits des Wintersports auszurichten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Bei Fuß-
ball geht das aber!) Das liegt an Finanzierungsmethoden, Finanzierungsmöglichkeiten. Es liegt aber eben auch daran, dass wir keine geeigneten Sportstätten dafür haben. Es gibt in Thüringen zum Beispiel nicht die Möglichkeit, Weltmeisterschaften, Europameisterschaften in Sportarten wie Handball, Volleyball oder Basketball stattfinden zu lassen oder Schießsportmeisterschaften, weil es Schießsportanlagen in dieser Form in Suhl nicht mehr gibt. Das betrifft auch weitere Sportarten, zum Beispiel Tennis, Golf, Bogenschießen, Darts usw.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Kegeln!)
Auch! Wobei, da bin ich mir nicht so sicher. Aber gut, wenn wir uns da gegenseitig überbieten, dann fallen uns bestimmt noch eine Stunde lang Sportarten ein. Kommen wir zurück zum Antrag. Eine weitgehend gute Begründung, aber nicht weit genug gedacht. Natürlich muss Thüringen hier eine Initiative im Bundesrat starten. Das ist unsere Forderung. Vielleicht denken wir mal ein Stück größer und wir machen aus dem „Goldenen Plan Sport“ einen „Diamantenen Plan Sport Deutschland“. Vielleicht ist das ein guter Weg. Natürlich muss der Antrag an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport überwiesen werden. Dort sollte er ergänzt und verbessert werden. Ich plädiere im Namen meiner Fraktion für eine Überweisung dahin. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse die Diskussion aus Sicht der Landesregierung erst mal so zusammen: Es gibt hier im Haus eine große Einigkeit und eine große Unterstützung, für den Sport gemeinsam etwas zu bewegen, in den Sport zu investieren, aber gemeinsam auch deutlich zu machen, dass in Thüringen die Politik in großer Einigkeit hinter dem Sport steht. Das ist erst mal gut und das ist ein wichtiges Zeichen. Ehrlicherweise diskutieren wir ja immer an vielen Stellen im Bereich der Bildungspolitik, im Bereich der Gesundheitspolitik, was man tun kann, um Bildung, um Gesundheit von jungen Menschen zu fördern. Wenn man sich mal anguckt, dass inzwischen jedes zweite Kind zwischen sieben und 14 Jahren in Thüringen heute Mitglied in einem Sportverein ist, dann muss man einfach feststellen, die beste Förderung für junge Menschen, die beste Förderung für die Gesundheit junger Menschen, im Grunde aber auch für Demokratiebildung findet im übergroßen Maße im Sport statt.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Deswegen ist es so wichtig, dass wir über die Frage von Sportstätten diskutieren, aber dass wir natürlich auch noch viel breiter diskutieren, wie wir den einzelnen Sport unterstützen können. Aber ich will schon auch ein paar Bemerkungen machen zu dem, um was es heute geht, nämlich auch um die Frage, wie wir zielgerichtet in den Sport, in die Sportstätten investieren können. Ja, es gibt einen großen Investitionsstau, und ja, den gibt es nicht erst seit heute, sondern den gibt es schon seit ein paar Jahren und den gab es auch – das sage ich ganz nüchtern – in der Zeit der Vorgängerregierung in erheblichem Maße. Deswegen geht es an dieser Stelle gar nicht um die Frage „Wer ist schuld?“, sondern es geht um den gemeinsamen Willen, jetzt etwas nach vorn zu bewegen. Dass wir das als Landesregierung, aber eben auch als Brombeerkoalition tun wollen und auch tun, das zeigt sich schon allein an ein paar strukturellen Fragen. Wir haben bewusst gesagt, wir holen den Sport in die Staatskanzlei, weil der Ministerpräsident immer wieder auch im Land deutlich macht und mit seinem ganzen Engagement zeigt: Sport ist in Thüringen Chefsache. Wir haben jetzt in dieser Woche gesagt, der Bereich ist so wichtig, aber er ist auch so arbeitsintensiv, dass es einen Staatssekretär für Sport und Ehrenamt gibt und jemanden, der mit seiner ganzen Biografie für dieses Thema steht und der wie kein anderer auch bei uns in der Staatskanzlei diesen Bereich außerordentlich gut kennt. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass wir mit David Möller jetzt einen Staatssekretär haben, der für dieses Thema steht, brennt, wie wir alle gemeinsam, und deswegen unsere Politik ausdrücklich und gut unterstützen wird. Dann ist es auch so – und das will ich auch einmal deutlich machen –, dass sich bei der CDU-Fraktion der Fraktionsvorsitzende selbst dem Thema „Sport“ annimmt. Das zeigt, glaube ich, auch, welchen Stellenwert es hier gibt, das will ich einfach noch mal voranstellen. Aber klar, es geht nicht nur um die Frage, wer für was verantwortlich ist, sondern was die Verantwortlichen erreichen. Dann geht es natürlich auch konkret um das Geld. Deswegen will ich schon noch mal sagen: Als Erstes müssen wir auf die Datenlage gucken und wir müssen uns über die Frage unterhalten, wie der Zustand von Sportstätten ist, damit wir am Ende sehr zielgenau fördern und investieren können. Es ist bei den Vorrednern angeklungen – es gibt eine Datenlage, die eindeutig ist. Gleichzeitig will ich sagen, wir haben als Landesregierung keine amtlichen Daten der Kommunen, weil sie schlichtweg nicht erhoben werden. Ich will durchaus sagen, dass wir uns am Ende davor hüten sollten, immer weitere Statistikpflichten ins Feld zu führen. Gleichzeitig gibt es eben einen eindeutigen Trend, was die Befragungen auch des Landessportbunds ergeben, was die Befragungen des Deutschen Instituts für Urbanistik auch zeigen oder auch die Erhebungen des DOSB. Hier in Thüringen kennen wir die Zahlen, ungefähr 1 Milliarde Euro – plus/minus – ist der Investitionsstau. Er ist in jedem Fall so groß, dass wir ihn nicht mal mit einem Haushalt einfach so abfangen können.
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Vielen Dank, Herr Minister. Ist Ihnen bekannt, dass die kreisfreien Städte und Landkreise alle zehn Jahre eine Sport- und Spielstätten-Entwicklungsplanung erstellen und sie dem Ministerium vorlegen müssen, wo im Prinzip die Bedarfe alle beschrieben sind? Sie haben eben mitgeteilt, dass die Regierung nicht die aktuellen Zahlen aus den Kommunen oder überhaupt keine Zahlen aus den Kommunen hätte. Schauen Sie bitte mal in die Sport- und Spielstätten-Entwicklungsplanung rein und dann haben Sie das, was Sie brauchen.
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Herzlichen Dank und danke für die Frage. Ich hätte den Punkt jetzt gleich noch erwähnt. Natürlich gibt es diese Planungen, aber sie sind an vielen Stellen teilweise so alt, dass sie eben nicht den aktuellen Stand widerspiegeln. Es ist auch nicht so, dass wir gar keine Zahlen haben. Wir haben uns im Ausschuss auch zuletzt darüber unterhalten und festgestellt, dass wir für jedes Jahr immens hohe Anmeldungen haben. Aus diesen Anmeldungen für Investitionen kennen wir natürlich zumindest dort, wo der Bedarf angemeldet wird, die Zahlen. Wir alle wissen auch, der Bedarf ist regelmäßig doppelt bis dreifach so hoch, als wir tatsächlich im Haushalt Geld eingestellt haben. Da gibt es kein Erkenntnisdefizit und ich will es noch mal sagen: Die unterschiedlichen Erhebungen, seien sie vom LSB, vom DOSB, von anderen, die sind ja eindeutig. Ich will Ihnen auch ehrlich sagen: Ob wir am Ende einen Investitionsstau von 800 Millionen, 900 Millionen oder 1 Milliarde haben in Thüringen, ich würde mal sagen, er ist so immens hoch, dass das am Ende kein Erkenntnisproblem ist, es ist ein eindeutiger Handlungsauftrag. Deswegen, glaube ich, ist es richtig, dass das hier so übergreifend angesprochen wurde. Das klare Bild, auch mit dem, was der LSB erhoben hat, ist: Circa 40 Prozent unserer rund 4.500 Sportstätten sind sehr offensichtlich – das sieht man ja auch, wenn man mit offenen Augen durch das Land geht – sanierungsbedürftig. Ich habe gesagt, der Investitionsstau 1 Milliarde bis 1,3 Milliarden Euro und Sporthallen kommen noch dazu. Wichtig ist – ich habe es gesagt –, es geht ums Handeln. Deswegen noch mal der Verweis darauf. Es ist gut, dass die Koalition entschieden hat, im 25er-Haushalt auf die geplanten 15 Millionen noch mal ordentlich was draufzupacken. Das reicht nicht, es wird – die Zahlen haben wir gerade gehört – so schnell auch nicht reichen, aber es ist ein ganz eindeutiges Signal. Wir haben heute auch schon hier im Haus über die Frage der Bäderfinanzierung gesprochen. Auch das gehört sicherlich zur Vollständigkeit dazu. Es geht aber auch um die Frage von Schulbauförderung, es geht um die Städtebauprogramme und die entsprechende Förderung. All das fällt in diesen Bereich mit rein und da tun wir eine Menge. Aber ich will es noch mal sagen: Es war ein klares Signal, aber am Ende wird es nicht reichen. Gleichzeitig will ich trotzdem noch mal deutlich machen: Ehrenamt und Sport gehören eng zusammen. Am Ende geht es um Investitionen in Infrastruktur, aber es geht auch darum, dass wir diejenigen unterstützen, die an vielen Stellen Sport, die an vielen Stellen Wettkämpfe möglich machen, die dann, wenn auch Spitzensportler im Scheinwerferlicht stehen, außerhalb des Scheinwerferlichts stehen, die nämlich all das im Ehrenamt möglich machen. Deswegen – und auch da bin ich dankbar – haben wir jetzt in Thüringen das Instrument mit dem Thüringer Ehrenamtsgesetz, um auch im Bereich des Ehrenamts im Sport eine Menge zu tun. Wir haben jetzt – das haben wir hier schon diskutiert – die Richtlinie auf der Zielgeraden. Wir werden im Bereich des Sports intensiv Mittel bereitstellen und werden dann ein Instrument haben, das dazu beiträgt, dass wir hier etwas tun können, damit Sport dieses Bindeglied in der Gesellschaft tatsächlich auch sein kann. Letzter Punkt, den ich ansprechen möchte, Thema „Goldener Plan Sport“: Wir bekennen uns da ausdrücklich dazu und ich kann sagen, da sollten wir eine gemeinsame Anstrengung im Bundesrat vorantreiben, überhaupt gar kein Thema. Gleichzeitig bin ich auch dankbar, dass jetzt laut Koalitionsvertrag des Bundes die Bundesregierung sich vorgenommen hat, 1 Milliarde Euro in den Sport zu investieren. Auch im Bund gilt: Sport ist Chefsache. Die Staatsministerin für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt Berlin hat offensichtlich von Thüringen gelernt, auch das ist ein gutes Zeichen. Deswegen will ich noch mal sagen: Wir werden intensiv weiter daran arbeiten, auch als Chefsache in der Staatskanzlei den Sport voranzubringen und gleichzeitig aber auch dem Sport den Freiraum zu lassen, den er verdient, denn wir haben auch mit dem Landessportbund jemanden, der intensiv im Land verankert ist, und der muss auch die Freiheit haben, arbeiten zu können. Wir wollen und werden die Rahmenbedingungen bereitstellen, damit genau das passieren kann. Deswegen noch mal herzlichen Dank für die Debatte. Herzlichen Dank für die Debatte, die wir vor wenigen Tagen auch im Sportausschuss geführt haben. Das zeigt, wir haben ein gemeinsames Interesse, voranzukommen. Das ist doch ein tolles Signal, was wir an den Thüringer Sport hier und heute aussenden können. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her
Vielen Dank, Herr Minister. Ich habe mehrfach den Antrag auf Ausschussüberweisung an den zuständigen Fachausschuss gehört. Ich habe keine weiteren Ausschüsse benannt bekommen. Das scheint so korrekt zu sein. Dann stimmen wir nun über diesen Überweisungsantrag ab. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? Das kann ich nicht erkennen. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich ebenfalls nicht erkennen. Dann schließen wir diesen TOP und kommen zum nächsten TOP, und zwar zu TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1034 Ist hier die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Schaft, bitte.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir stehen vor einem Wendepunkt. Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit an diesem Wendepunkt, sie ist das Ergebnis von Mut und Verantwortung und jahrzehntelanger Arbeit und auch ein Ergebnis aus den Lehren des Nationalsozialismus. Doch sie ist angreifbar. Sie zu schützen, das ist unsere gemeinsame Pflicht – hier und heute. Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert. Zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen belegen, dass die Partei systematisch gegen die demokratischen Grundrechte agiert. Ihre Rhetorik ist geprägt von Rassismus, Antisemitismus und der Verachtung gegenüber unseren demokratischen Institutionen. Diese Entwicklung ist nicht nur besorgniserregend, sie ist eine reale Gefahr für unsere Demokratie. Diese Partei ist eine reale Gefahr für unsere Demokratie.
(Beifall Die Linke)
Das ist nicht abstrakt, das ist nicht hypothetisch, sondern ganz konkret und belegbar und sichtbar. Artikel 21 Abs. 2 unseres Grundgesetzes erlaubt ein Parteiverbot, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus ist, die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Diese Schwelle hat die AfD längst überschritten, und zwar deutlich.
(Beifall Die Linke)(Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Nein!)
Das sehen wir mit den systematischen Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip, der Bekämpfung des Demokratieprinzips, der ideologischen Grundhaltung, die die Menschenwürde mit Füßen tritt, mittlerweile aber auch mit der Gefahr der konkreten Durchsetzbarkeit ihrer Ziele – was bei dem früheren Verfahren gegen die NPD noch gefehlt hatte – und ihrem aggressiven und kämpferischen Auftreten, nicht zuletzt auch in Verbindung mit dem extrem rechten und gewaltbereiten Arm auf der Straße.
(Beifall Die Linke)
Wir erleben das also nicht nur hier im Parlament und in Wahlprogrammen und auf der Straße und auf Social Media, wir erleben es tagtäglich hier im Thüringer Landtag, und das seit Jahren. Die aggressive und destruktive Haltung der AfD ist fester Bestandteil ihres politischen Selbstverständnisses. Besonders deutlich zeigt sich das an dem Landesverband hier in Thüringen unter Björn Höcke. Seine Reden, seine Schriften, seine Ideologie, sie sind durchzogen von völkischem Nationalismus, von Geschichtsrevisionismus, wie wir ihn aber gestern auch noch von anderen Mitgliedern der Fraktion erleben mussten, und der offenen Verachtung der demokratischen Institutionen und der Grundwerte. Und wir wissen, das ist keine Einzelmeinung, das ist Parteilinie. Dafür haftet Ihre gesamte Partei.
(Beifall Die Linke)
Um es klar zu sagen: Es brauchte eigentlich auch nicht erst die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Die Beweise sind seit zehn Jahren und länger öffentlich durch Journalistinnen, Wissenschaftlerinnen und die Zivilgesellschaft. Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen belegen unabhängig voneinander die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD. Der Rechtsstaat hat gesprochen, und das mehrfach. Die Gesellschaft hat gewarnt, und das immer wieder. Die AfD ist eine konkrete Gefahr. Sie spaltet die Gesellschaft und bedroht Menschen. Und wir sind jetzt gefragt hier im Parlament. Deswegen sage ich es auch schon in der Einbringung: Wir sind jetzt gefragt! Das bedeutet, Verzögerungstaktiken helfen uns nicht. Es gibt konkret die IMK in Bremen im Juni. Bremen hat bereits damit angefangen, eine Initiative zu starten, und es muss jetzt hier auch nachgezogen werden.
(Beifall Die Linke)
Denn die Demokratie darf nicht zusehen, wie ihre Feinde sie systematisch aushöhlen. Wer sich heute wegduckt, macht sich morgen mitschuldig. Und ich sage es noch mal ganz klar: Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Angriff auf die politische Konkurrenz, es ist ein Akt der Verteidigung unserer Verfassung,
(Beifall Die Linke)
eine Lehre aus der Geschichte und eine Antwort auf die Gegenwart, eine Antwort einer wehrhaften Demokratie. Marco Wanderwitz von der CDU hat gemeinsam mit Abgeordneten aus dem Bundestag eine entsprechende Initiative ergriffen und Bremen hat Anfang Mai bereits offiziell im Parlament beschlossen, diesen Verbotsweg mitzugehen, übrigens auch mit 16 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Abgeordnete aller Parteien, außer der AfD, setzen sich für ein solches Verfahren ein. Die Zivilgesellschaft fordert es, eine Mehrheit der Deutschen, 53 Prozent, ist laut einer Umfrage der letzten Woche dafür – das mit Blick darauf, dass insbesondere ja oft aus manchen Parteien, wie auch der CDU, immer gesagt wird, die Sorgen und Nöte der Menschen müssen ernst genommen werden. Und nun ist Thüringen an der Reihe. Wir bringen die Bremer Initiative heute hier ein. Es geht nicht um Symbolpolitik, nicht um ein Schaufenster. Es geht um Haltung, es geht um Verantwortung. Seit zehn Jahren gibt es die intensive Debatte darum und wir brauchen keine weiteren zehn Jahre und haben auch keine Zeit, dieser Demokratiezerstörung weiter zuzuschauen. Lassen Sie uns also gemeinsam zeigen: Wir haben aus der Geschichte gelernt, wir stehen für unsere Demokratie entschlossen, solidarisch und das mit den Instrumenten des Rechtsstaats – die es nicht umsonst gibt – aus unserer historischen Verantwortung. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete und Kollegen, ich gebe es offen zu: Ich bin es leid. Ich bin es leid der ewigen Wiederholung, des ewig gleichen Ablaufs hier in diesem Hohen Haus. Ein ernstes Thema liegt auf dem Tisch und statt Ernsthaftigkeit erleben wir wieder eine politische Inszenierung – heute von der Linksfraktion. Die Linke liefert einen symbolpolitischen Antrag, als wäre Politik ein Ritual und kein Auftrag zur Verantwortung.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Es
geht um die Verfassung!) Nur leider ist Symbolpolitik kein Verfassungsschutz und Theater kein Beitrag zur Demokratieverteidigung.
(Beifall CDU, BSW)
Während wir uns hier Woche für Woche mit den echten Herausforderungen dieses Landes beschäftigen, bringt sie heute erneut ein Schaufensterprojekt ein, einen Antrag, der nichts bewegt, nichts verbessert und nichts schützt, schon gar nicht die Demokratie. Was Sie heute hier ins Plenum tragen, ist nicht der Versuch, die AfD wirksam zu bekämpfen. Es ist das nächste politische Theaterstück, reflexhaft inszeniert und wie so oft mit einem Nebeneffekt: Sie bieten der AfD erneut eine große Bühne. Die AfD bedankt sich herzlich dafür. Aber bleiben wir bei der Sache. Ja, der Verfassungsschutz stuft nunmehr die gesamte AfD bundesweit als gesichert rechtsextrem ein.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Und
die Konsequenzen?) Und ja, das ist ein ernstes und schwerwiegendes Urteil. 1.100 Seiten Material – detailliert, akribisch, erschütternd. Und dennoch ist die Sammlung der Belege und Beweise, so widerwärtig, so abstoßend und so verstörend sie auch zu lesen sind, ein Differenzierungsproblem in doppelter Hinsicht. Zum einen erscheinen demokratisch-rechte Positionen in keiner Abstufung zu rechtsextremen Aussagen. Zum anderen ist ein intern geführtes Gutachten einer Behörde nicht gleichzusetzen mit der bestandskräftigen Beurteilung der Partei durch Gerichte und im Falle eines Parteiverbots sogar durch das Bundesverfassungsgericht. Und weil das so ist, wäre eine durchdachte, verantwortliche Kommunikation nötig gewesen. Stattdessen wurde das Ergebnis des Gutachtens des Verfassungsschutzes ohne politische Abstimmung, ohne begleitende Einordnung, ohne strategische Beratung kurz vor Regierungsübergabe im Bund veröffentlicht. Ein Paukenschlag, aber eben keiner im Takt einer klugen Demokratieverteidigung. So wird kein Vertrauen gestärkt, sondern eher der Eindruck erweckt, es gehe um Symbolik statt um Substanz. Kurz gesagt: Aus einem Gutachten wird noch kein Verbotsurteil und aus politischer Betroffenheit wird auch kein rechtlicher Erfolg.
(Beifall CDU)
Wer das Parteiverbotsverfahren fordert, muss Verantwortung übernehmen. Und da beginnt unser Problem auch mit Ihrem Antrag. Wer heute fordert „Verbietet sie!“, muss auch akzeptieren, dass in einem Rechtsstaat Gerichte entscheiden und nicht Gefühle.
(Beifall CDU)
Sie nehmen in Ihrer übereilten Vorgehensweise dabei billigend in Kauf, dass ein Verbotsverfahren auch scheitern könnte – mit fatalen Konsequenzen. Denn ein verlorenes Verfahren wäre der größte Sieg der AfD. Ein Freispruch aus Karlsruhe wäre ein Freifahrtschein für Radikalisierung, für Opfermythen, für noch mehr Stimmen an der Wahlurne.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also
gehen wir nie vor Gericht?) Was wir brauchen, ist politische Klugheit, keine juristische Eskalation ohne Aussicht auf Erfolg, und genau deshalb, meine Damen und Herren, verweigern wir uns heute diesem Theater. Nicht, weil wir die Gefahr der AfD unterschätzen, nicht, weil wir ihre Ideologie nicht erkennen, sondern weil wir als CDU-Fraktion wissen, dass der Kampf gegen Extremismus nicht mit einem juristischen Federstrich gewonnen wird. Was wir heute erleben, ist das bekannte Ritual: pathosschwangere Reden über die Demokratie, den Widerstand, die Verantwortung. Aber so wichtig diese Begriffe auch sind, sie ersetzen keine Strategie und sie ersetzen keinen Erfolg. Deshalb schlagen wir die Überweisung an den zuständigen Ausschuss vor. Dort kann der Antrag rechtlich geprüft, politisch eingeordnet und im Gesamtzusammenhang diskutiert werden, ohne Empörungsrhetorik, ohne Scheinlösung und ohne Polittheater. Auf Landesebene ist zu prüfen, welche konkreten Folgerungen und Maßnahmen aus der neuen Bewertung des Verfassungsschutzes abzuleiten sind. Es braucht nüchterne, wirksame und rechtlich fundierte Antworten, nicht Pathos, sondern Konsequenz. Für das Verbotsverfahren trägt die Exekutive auf Bundesebene die Verantwortung, nicht die Parlamente und nicht politische Wunschvorstellungen. Nur die Bundesregierung verfügt über alle Erkenntnisse und Bewertungen, um eine sachgemäße Beurteilung vorzunehmen. Dazu braucht sie keine Belehrungen aus Thüringen und schon gar keine der Linken. Gestatten Sie mir zum Schluss ein Wort in Richtung AfD. Eines ist längst klar: Sie täuschen nicht die Öffentlichkeit. Sie täuschen keine unabhängigen Gerichte. Sie täuschen nicht Ihre politischen Gegner. Das Einzige, was Sie noch zu täuschen vermögen, sind Ihre Wählerinnen und Wähler.
(Beifall CDU, BSW)
Und genau da, meine Damen und Herren, liegt unser Auftrag, der Auftrag der demokratischen Mitte, rechts wie links, zu überzeugen, zu erklären, zurückzugewinnen. Daran arbeiten wir Tag für Tag, während Rechtsextrem und Linksradikal und all jene an den politischen Rändern nur das bieten, was man von den Rändern kennt: Klamauk, Schaufenster, Theater.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Die
glaubt wirklich, was sie sagt!) Aber bei aller Inszenierung dürfen und werden wir eins nicht übersehen: Ihre Partei, liebe AfD, betreibt die systematische Aushöhlung unseres Rechtsstaats.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Pro-
blem nicht erkannt!) Sie hetzen gegen Gerichte, gegen Parlamente, gegen freie Medien,
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Deshalb
wollen wir sie verbieten!) gegen alles, was die liberale Verfasstheit der Demokratie ausmacht. Als Christdemokratin verlasse ich mich dabei statt auf ein 1.000-seitiges Gutachten mehr auf die Bibel. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Und Sie, meine Damen und Herren der AfD, begeben sich mit Ihren ständigen Grenzüberschreitungen, Delegitimierungsversuchen und Angriffen auf die demokratischen Institutionen immer wieder in genau diese Gefahr. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD ans Rednerpult. Bitte. Ich bitte um Ruhe im Parlament.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, so erstaunt ich über die Worte von der Frau Kollegin Jary eben gewesen bin, so geben sie doch auch so eine Befindlichkeit wieder, die Teil des demokratischen Spektrums ist und die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern vorherrscht: Was soll ein Verbotsverfahren? Zunächst einmal kann ich das Bundesverfassungsgericht von 2017 zitieren: „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.“ Wir wollen hier niemanden in den Keller einsperren oder in irgendwelche Lager. Aber es ist halt die Frage, wo die Grenze einer demokratischen Betätigung erreicht ist. Ich habe es gestern schon einmal gesagt: Menschenrechte und die Verfasstheit unseres Staates in einem Gewaltenteilungssystem, die kann man nicht abschaffen, die kann man auch nicht abwählen, und deswegen ist eine Partei, deren Ziele darauf gerichtet sind, beides anzugreifen, auf dem Stimmzettel nicht unbedingt logisch. Und die Art und Weise, wie auch hier im Thüringer Landtag mit dem Organ des demokratischen Staates, dem Parlament, umgegangen wird, hätte doch eigentlich allen zu denken geben müssen. Und so ist auch jetzt in dem neuen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz der Konstituierung des 8. Thüringer Landtags ein eigenes Kapitel gewidmet worden, an der auch mehrere Herrschaften, die dort auf der rechten Seite versammelt sind, aktiv beteiligt gewesen sind. Jetzt ist natürlich die Frage – das hat Frau Jary auch versucht in dieser Kompromissformulierung irgendwie anzulegen –: Aber da muss man doch politisch gegen vorgehen? Jetzt sage ich Ihnen eins: Wer so gezeigt hat – so überzeugend, schrecklich bzw. abstoßend – wie die AfD in den letzten Jahren und gerade auch hier im Thüringer Landtag, wo sie immer versucht, uns als undemokratisch zu beschimpfen, uns auf der anderen Seite jemanden, der in die Landtagskasse gegriffen hat, als Präsidentin anbietet und gestern als Vizepräsidenten einen Herrn, der die Inszenierung der versuchten Vereitelung der Konstituierung des Landtags souffliert hat, da muss man sich doch auch mal überlegen, ob man sich nicht nur mit guten Worten wehren soll. Ich sage Ihnen eins: Ich bin zur Überzeugung gekommen, dass die AfD vor allen Dingen eins macht: Sie betreibt Foulspiel, Foulspiel in der Demokratie, Foulspiel in der Republik und Foulspiel hier in diesem Haus. Und was macht man mit Foulspielern? Wir haben ja gerade über Fußball geredet – Foulspieler gehören vom Platz gestellt. Und wenn jetzt viele Bürgerinnen und Bürger wie Frau Jary sagen, dass man sie nur irgendwie politisch bekämpfen muss, Verbot ist doch so was Böses, dann überlegen Sie jetzt mal die gleiche Situation auf dem Fußballplatz. Da sind also Foulspieler am Start. Im Übrigen gibt es, was die Einschätzung der Thüringer AfD angeht, auch schon ein höchstrichterliches Urteil, nämlich vom OVG in Weimar – vom Oberverwaltungsgericht –, dass die Verfassungswidrigkeit hier klar gegeben ist. Jetzt sagen wir, den Foulspieler wollen wir doch nicht vom Platz stellen, weil da sind doch 25 Prozent der Fans oben in der Kurve, die mögen diese Foulspieler so gern und finden es eigentlich auch richtig, dass sie die Regeln nicht beachten wollen. Und da ist es vielleicht doch ein bisschen komisch, wenn wir den jetzt vom Platz stellen und dann könnten wir Ärger bekommen. Deswegen fordern wir, sie politisch zu bekämpfen. Aber das bedeutet auf den Fußballplatz übertragen – Frau Jary und die Kolleginnen und Kollegen von der CDU –, dass man dann sagt: Der Schiri pfeift jetzt nicht ab, obwohl Foulspiel betrieben wird, aber er sagt, die 75 Prozent, die da oben in den anderen Kurven sitzen, die sollen bitte dafür sorgen durch ihr Verhalten, dass die Foulspieler auf dem Platz nicht mehr foulspielen. Das funktioniert nicht.
(Beifall Die Linke, SPD)
Man muss die Beachtung von Regeln, die bestehen, auch administrativ durchsetzen. Deswegen brauchen wir den Abpfiff und eine rote Karte und das ist das Verbotsverfahren. Wir können hier als Politiker kein …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Es ist Foulspiel. Ich habe auch Karten mit – welche, können Sie sich aussuchen. Den Videobeweis erbringt dann das Bundesverfassungsgericht. Aber man muss doch den Antrag stellen. Mit dem Antrag ist nämlich auch das Werturteil verbunden, dass wir sagen: Das ist Foulspiel, wir vermuten, es ist Foulspiel, und das Bundesverfassungsgericht möge es klären. Wenn wir das nicht machen, dann passiert Folgendes: Der Foulspieler fegt weiter über den Platz, sagt: „Ich halte mich nicht an die Regeln, ich finde die Regeln Mist, ich will die jetzt im Spiel verändert haben,“ und 25 Prozent jubeln, 75 Prozent sind entsetzt auf den Zuschauerrängen. Und dann überlegen welche: „Aber wenn der Foulspieler hier weiter so foulspielen kann und es wird nicht bemängelt, müsste ich vielleicht auch mal meine Strategie ändern“, und dann ist der Regellosigkeit und Verfassungswidrigkeit Tür und Tor geöffnet. Das ist genau das, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes, die diese Möglichkeit geschaffen haben, ein Parteiverbot auszusprechen, wenn die Voraussetzungen vorsehen, nicht wollten. Goebbels hat übrigens zwei Jahre nach der Machtergreifung 1933 Folgendes geschrieben: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde. Die […] Führer der NSDAP traten als Abgeordnete in den Genuss der Immunität, der Diäten und der Freifahrkarte. Dadurch waren sie vor dem polizeilichen Zugriff gesichert, durften sich mehr zu sagen erlauben als gewöhnliche Staatsbürger und ließen sich außerdem die Kosten ihrer Tätigkeit vom Feinde bezahlen. Aus der demokratischen Dummheit ließ sich vortrefflich Kapital schlagen.“ Das ist genau der Fehler, den wir heute nicht mehr wiederholen sollen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Und dann wur-
de die SPD verboten!) Menschenrechte, Pluralismus und Gewaltenteilung kann man ebenso wenig abwählen wie die Regeln im Fußballspiel während des Spiels auf dem Platz. Deswegen ist es sinnvoll, ein Verbotsverfahren zu prüfen, anzustrengen und das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass eine Partei, die auf einen nicht einhaltbaren Erfolg, nämlich die Abschaffung der Verfassung und von Grundrechten, gezielt ist, weiter auf dem Stimmzettel stehen soll oder nicht.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, werte Gäste und Anwesende am Livestream, bevor ich in die Rede einsteige, muss ich doch noch etwas zu Frau Marx sagen. Frau Marx, Ihre Metapher mit dem Sportplatz und dem Spiel, die war ja ganz gut, aber die rote Karte – das muss man jetzt sagen –, die gibt der Schiedsrichter. Wer ist hier der Schiedsrichter? Ich muss sagen, für mich ist der Schiedsrichter in dem Fall eher das Bundesverfassungsgericht.
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Das Parla-
ment kann den Antrag stellen!) Deshalb ist diese Metapher vielleicht nicht so ganz zielführend. Aber das gehört nicht zu meiner Rede. Wir debattieren heute über eine der schwerwiegendsten Maßnahmen, die das Grundgesetz überhaupt vorschreibt oder vorsieht: das Parteiverbot. Es ist ein Instrument, das sehr tief in die freiheitliche demokratische Grundordnung eingreift, und entsprechend hoch – das wissen hier alle – sind die rechtlichen, politischen und moralischen Anforderungen, die an seine Anwendung zu stellen sind. Im Raum steht, ein Verbotsverfahren gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht einleiten zu lassen. Da sagen wir heute zumindest ganz klar: Derzeit ist diese Forderung rechtlich noch nicht ausreichend begründet, politisch gefährlich und auch demokratisch derzeit noch zu hinterfragen. Es gibt noch vieles zu bedenken.
(Beifall BSW)
Betrachten wir zunächst die juristische Lage: Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes sieht ein Parteiverbot nur dann vor, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, und wenn sie dabei eine aktive, kämpferische Haltung einnimmt.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke:
Check!) Das bedeutet, eine Partei muss planvoll und aggressiv gegen unsere Verfassung vorgehen. Es reicht aber nicht, dass einzelne Mitglieder verfassungsfeindliche Aussagen tätigen oder radikale Positionen vertreten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat in seinem Gutachten nunmehr die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Natürlich ist das ohne Zweifel alarmierend und es ist ein klarer Auftrag an die demokratische Öffentlichkeit und auch an uns, die politische Auseinandersetzung mit der Partei entschlossen zu führen. Aber – und das ist die spannende Frage –: Ist die Schwelle zur Verfassungswidrigkeit im Sinne des Artikel 21 des Grundgesetzes – ich habe ihn eben vorgelesen – nachweislich – ich betone: nachweislich – überschritten? Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum NPD-Verbotsverfahren von 2017 betont: Ein Parteiverbot erfordert konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Partei mit Aussicht auf Erfolg an der Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeitet. Mit der Aussicht auf Erfolg! Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, sie muss aktiv darauf hinarbeiten, die Grundordnung tatsächlich zu beseitigen.
(Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke:
Check!) Und sie muss eine reale Chance haben, dies durchzusetzen.
(Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke:
Check!) Die AfD mag in weiten Teilen radikalisiert sein. Sie mag die Grenzen des Sagbaren weit verschieben und sie mag politisch wirklich viel Gift in diesen gesellschaftlichen Diskurs tragen – insoweit besteht sicherlich viel Einigkeit. Ein Verstoß gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung liegt aber erst dann vor, wenn aus dieser Definition eine willkürliche Benachteiligung abgeleitet und nachweislich festgestellt werden kann. Wir bewegen uns hier derzeit leider noch auf ziemlich schwankendem Boden. Es stellt daher aus den auch zuvor viel genannten Gründen derzeit unseres Erachtens noch einen recht unüberlegten Schnellschuss dar, einen solchen Antrag jetzt zu motivieren.
(Beifall BSW)
Die AfD hat im Übrigen gegen die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ vor dem Verwaltungsgericht Köln ein Eilverfahren eingeleitet. Daraufhin hat der Bundesverfassungsschutz höchst selbst eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben, mit der er sich verpflichtet, die Einstufung bis zu einer Entscheidung im Eilverfahren auszusetzen. Das heißt, der Bundesverfassungsschutz hat das selber getan. Ob das Gutachten dann ausreichend belegt, dass die AfD gesichert rechtsextremistisch ist, werden am Ende die Gerichte entscheiden. Das ist auch ein Prinzip des Rechtsstaats, der auch Teil unseres Grundgesetzes ist. Diese Entscheidung sollte zumindest erst abgewartet werden. Über die juristische Bewertung hinaus sollten wir jedoch noch zu einem zweiten wichtigen Punkt kommen, nämlich der politischen Komponente, der demokratischen Legitimation. Ein Parteiverbotsverfahren ist nicht nur ein juristischer Akt, es ist ein Eingriff in die politische Willensbildung des Volkes. Millionen Menschen haben in freier und geheimer Wahl der AfD – nicht zu bestreiten – ihre Stimme gegeben.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der
DAP auch!) NS Man mag das beklagen, es kritisieren, aber man mag es nicht und man darf es nicht ignorieren. In einer Demokratie entscheidet nicht der Staat, welche Parteien erwünscht sind, sondern die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, wem sie ihre Stimme geben. Ein Parteiverbot wäre in diesem Zusammenhang ein schwerer Eingriff in die politische Selbstbestimmung der Wählerschaft. Es wäre ein staatlicher Akt gegen die wachsende Minderheit oder gar gegen eine kommende Mehrheit. Wer meint, man könne politischen Extremismus durch juristische Verbote aus dem Raum schaffen, verkennt die Ursachen und die Dynamik politischer Meinungsbildung. Der Unmut, der Protest, das Misstrauen gegenüber den etablierten Parteien, all das würde durch das Verbot nicht beseitigt, sondern verschärft.
(Unruhe Die Linke)
Die Erzählung, also das Narrativ – hören Sie doch mal zu! – vom System, den Kartellparteien, welche die Opposition unterdrücken, bekäme neue Nahrung. Die AfD würde hierdurch nicht verschwinden, sie würde sich in einer Märtyrerpose neu inszenieren und wieder das arme Opfer spielen können. Und schließlich: Ein gescheitertes Verbotsverfahren – und die Hürden sind, wie ich gezeigt habe, sehr hoch – wäre ein Triumph für die AfD, so wie es schon beim ersten NPD-Verbotsverfahren 2003 der Fall war. Ein gescheitertes Verfahren stärkt das, was die Antragsteller eigentlich schwächen wollen. Deshalb sagen wir: Wer dem Rechtsextremismus und der Demokratiefeindlichkeit wirklich entgegentreten will, muss es politisch tun, mit klarer Sprache, überzeugender Politik, mit bürgernaher Verwaltung, mit Aufklärung und Bildung, nicht mit einem Verbot. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein, ja,
(Beifall CDU, BSW)
aber seine Stärke liegt in der Überzeugungskraft seiner Prinzipien, nicht in der bloßen Anwendung von Verboten. Der Preis für die Demokratie ist, dass man auch diejenigen aushalten muss, die polemisieren, solange sie sich im Rahmen der Verfassung und der Gesetze bewegen. Solange keine gesicherte Beweislage besteht, dass die AfD als Partei planvoll und aktiv auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinarbeitet, und solange sie demokratisch legitimiert im Parlament sitzt, sollte es kein Parteiverbot geben.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Unsere Aufgabe ist es nicht, politische Gegner verbieten zu lassen, sondern sie zu stellen in der Sache, im Diskurs, mit besseren Argumenten. Wir müssen und werden zeigen
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Mit Haltung und spürbaren Taten müssen wir punkten, mit offenem Visier den Kampf in der Sache führen. Das schulden wir unseren Bürgern. So können wir das Ziel erreichen. Und wir sind als BSW auch entsprechend bereit, dies zu tun. Vielen Dank. Ich empfehle auch die Überweisung an den Justizausschuss.
(Beifall CDU, BSW)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kästner. Ich habe das als einen Antrag auf Ausschussüberweisung wahrgenommen. Ich danke Ihnen und rufe nun Abgeordneten Haseloff für die Fraktion der AfD ans Rednerpult.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Schaft, meine Partei ist keine Gefahr für die Demokratie. Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind der Motor der Demokratie, das beweist allein die aktuell höchste Wahlbeteiligung in Thüringen. Aber ja, meine Partei ist eine Gefahr für Ihre Demokratie.
(Beifall AfD)
Ihre Demokratie beinhaltet, dass Sie sich den Staat weiter zur Beute machen wollen, und dem stehen wir selbstverständlich konsequent entgegen.
(Beifall AfD)
Sehr geehrte Frau Marx, Sie haben von Foulspiel geredet, Sie haben von Regeländerung geredet. Wer die letzten Monate in diesem Parlament verfolgt hat, hat, denke ich, genau gesehen, wer hier foulspielt und wer,
(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Konstituieren-
de Sitzung!) weil er die Mehrheit nicht mehr hat, die Regeln ändern muss. Das war nicht meine Fraktion, das waren Sie.
(Beifall AfD)
Schauen wir doch mal, was außerhalb dieses Hohen Hauses zu dem Gutachten geschrieben wurde, das ja aus Versehen veröffentlicht wurde. Ich glaube, mittlerweile ist auch jedem klar, warum es eigentlich nicht veröffentlicht werden sollte. Beispielsweise schrieb Matthias Brodkorb von „Cicero“: „Das ist keine seriöse Arbeit, das nähert sich […] einem Fall für die Psychiatrie.“
(Beifall AfD)
Wenn ich davon ausgehe, dass Herr Brodkorb vielleicht auch die Redebeiträge von Ihnen, Herr Schaft, und von Ihnen, Frau Marx, mitverfolgt hat, vermute ich mal, dass er seinen Befund nicht mehr nur auf das Gutachten begrenzen wird.
(Beifall AfD)
Die „Berliner Zeitung“ schreibt: „‚Plagiatsjäger‘ Weber: Das Verfassungsschutz-Gutachten über die AfD ist teils bloß zusammenkopiert. Das AfD-Gutachten stützt sich offenbar auf öffentliche Quellen. Gerade Gerichtsurteile seien abgeschrieben worden, sagt Weber. Teils sogar solche, die sich gar nicht auf die AfD bezogen.“ Zu guter Letzt: „Das riecht mir zu sehr nach politischer Konkurrenzbeseitigung“ – das war das erste Mal, das ich was Kluges von Herrn Merz, unserem Bundeskanzler, gehört habe.
(Zwischenruf Abg. Kowalleck, CDU: Da ha-
ben Sie aber nicht gut zugehört!)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Am Ende des Tages ist es doch so: Wenn ich 1.100 Seiten brauche, um irgendwas zu beweisen, da habe ich vor allem eins bewiesen: dass ich nichts habe. Genau das sagt dieses Gutachten aus.
(Beifall AfD)
Es sagt vor allem auch aus – und es ist der schriftliche Beleg für das, was wir schon seit Jahren sagen –, dass dieser Verfassungsschutz politisch motiviert ist, und das ist mit jedem Wort und mit jeder Einschätzung in diesem Gutachten nun für jeden zugänglich.
(Beifall AfD)
Sehr geehrter Ministerpräsident Voigt, Sie haben gestern hier gestanden, haben darüber gesprochen, dass Sie die Demokratiezufriedenheit wieder nach oben bringen wollen. Ich frage mich, wie Sie das hinbekommen wollen, wenn Sie im Innenministerium – und viele Wähler sind genau wegen dieses Themas unzufrieden mit den demokratischen Zuständen hier im Freistaat – den Bock zum Gärtner machen.
(Beifall AfD)
Werte Kollegen, ich sage das von mir persönlich und im Namen meiner Fraktion: Es ist uns völlig egal, wie Sie über einen Verbotsantrag abstimmen oder nicht, denn am Ende des Tages – das haben Sie Gott sei Dank auch selber eingesehen – geht es doch gar nicht um uns. Es geht darum, Sie in die Positionierung zu zwingen, Sie dazu zu zwingen, noch weiter nach links zu rücken. Und machen wir uns doch nichts vor – auch Sie haben die Erfahrung schon gemacht; als Sie mit uns im Bundestag abgestimmt haben, haben Sie gesehen, was die Konsequenz ist, wenn man sich gegen die Linken stellt, da wurde Ihre Parteizentrale gestürmt –, wenn es die AfD nicht mehr gibt, dann sind Sie als Nächstes dran. Darauf können Sie sich verlassen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank an den Herrn Abgeordneten Haseloff. Ein Hinweis von meiner Seite, weil es heute im Laufe der Plenardebatte schon zweimal passiert ist: Wir hatten uns darauf geeinigt, auf die Verwendung von nonverbalen Zeichen und Signalen ganz besonders hier vorn am Rednerpult zu verzichten. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern. Ich appelliere an dieser Stelle ausdrücklich an alle Abgeordneten, sich erstens an diese gemeinsame Absprache zu erinnern und sich zweitens auch daran zu halten. Vielen Dank. Als Nächstes bitte ich Frau Abgeordnete KönigPreuss für die Fraktion Die Linke ans Rednerpult.
(Unruhe im Hause)
Ich bitte um Ruhe im Parlament, damit die Abgeordnete reden kann. Danke schön.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Sehr geehrte Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Zuschauer/ ‑ innen auf der Tribüne und am Livestream, wir haben den Antrag vorgelegt, dass ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet werden soll. Ich will zumindest am Anfang auf Frau Jary an einigen Stellen reagieren. Als Erstes: Uns bei diesem Antrag Inszenierung, Theater und Symbolpolitik, Schaufensterpolitik vorzuwerfen, wird weder dem Antrag gerecht noch dem Anliegen, weswegen wir diesen Antrag eingebracht haben,
(Beifall Die Linke)
und es spricht eher dafür, dass Sie sich nicht ausreichend mit den Ursachen, mit den Gründen und mit der Gefahr und Gefährdung, die mit der AfD einhergehen, beschäftigt haben. Da Sie Gott als die Instanz gebracht haben, die sozusagen dafür zuständig wäre, kann ich an der Stelle nur sagen: Wenn Sie künftig dafür sind, den Verfassungsschutz mit abzuschaffen, können Sie gern auf uns zukommen. Dann bräuchte es gegebenenfalls auch diese Institution nicht mehr. Vermutlich treffen Sie da bei uns an der einen oder anderen Stelle auf Zustimmung. Allerdings will ich Ihnen auch sagen, dass in der Bibel ausreichend Belege stehen, warum man sich gegen Gruppierungen, gegen Strukturen, auch gegen Parteien einsetzen und dafür auch die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, nutzen sollte, die Rassismus, Antisemitismus, völkische Ideologie, NS-Propaganda und Ähnliches mehr verbreiten. Das können Sie jetzt als moralisch aufgeladene Rede, als Inszenierung, Theater und Ähnliches mehr darstellen. Ich will Ihnen eins sagen: Wir waren die letzte Woche unterwegs in Thüringen und hatten eine Veranstaltungsreihe rund um den 8. Mai und haben innerhalb derer mit wirklich vielen Menschen gesprochen. Und in Suhl saß eine ältere Dame mit im Publikum und auch mit auf dem Podium und hat dann gesagt: Meine jüdischen Freunde und Freundinnen haben mir gesagt, dass sie die Koffer gepackt haben. Aber sie haben auch gesagt: Ein bisschen kämpfen wir noch. Und dann hat sie gesagt: Aber ihr seid zuständig, ihr habt Verantwortung, die ihr auch wahrnehmen müsst. Nicht nur wir, die wir auf den Straßen, die wir auf den Plätzen, die wir in Schulen, in Verwaltungen, an unterschiedlichsten Stellen versuchen gegenzuhalten und zu kämpfen, auch ihr seid zuständig. Die AfD greift den Rechtsstaat und die Institutionen kontinuierlich an. Das haben Sie sogar bestätigt. Das kam übrigens auch gerade im Redebeitrag hier aus dem BSW. Demokratie ist aber kein Selbstläufer und ist auch kein bequemes System, das sich einfach so von allein trägt. Demokratie hat einen Anspruch und Demokratie hat an erster Stelle einen Anspruch auf Menschenwürde, auf Freiheit, auf Gleichheit und auf Rechtsstaatlichkeit.
(Beifall Die Linke)
Wenn die Demokratie nicht wehrhaft ist, dann gibt sie sich am Ende selbst auf. Und da Sie gerade – ich glaube, es war der Vertreter vom BSW – hier vorn sagten, dass das alles so nicht gehen würde und man könne nicht hier über ein Parteiverbot entscheiden: Wir entscheiden hier nicht über ein Parteiverbot. Wir regen an, dass sich die Landesregierung entsprechend im Bundesrat und bei der Bundesregierung dafür einsetzt. Die Gründe, die Argumente liegen vor. Sie liegen vor durch das jetzt öffentlich gewordene, über 1.100 Seiten umfassende Gutachten vom Bundesamt für Verfassungsschutz, in dem übrigens der gerade von der AfD hier vorn stehende Redner mehrfach erwähnt ist. Die liegen aber in Thüringen schon länger vor durch das Gutachten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz. Die liegen auch vor von Gerichten. Das ist ja etwas, worauf Frau Jary abgehoben hatte. Auch das steht übrigens in unserem Antrag drin, dass es bereits entsprechende Urteile gibt. Aber das reicht Ihnen nicht. Ich frage mich, was Sie eigentlich noch brauchen oder auch: Auf was warten Sie eigentlich? Carlo Schmid – ich glaube, die SPD kennt ihn –, einer der Väter des Grundgesetzes, hat 1948 gesagt: „[Zur Demokratie gehöre der] Mut […], an sie als etwas für die Würde des Menschen Notwendiges zu glauben.“ Und dann weiter: „Wenn man aber diesen Mut hat, dann muß man auch den Mut zur Intoleranz denen gegenüber aufbringen, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.“ Ich frage Sie: Wann, wenn nicht jetzt, soll denn dieser Mut gezeigt werden? Gerade wir hier in Thüringen – der Fraktionsvorsitzende der AfD ist derjenige, der am häufigsten in dem Gutachten des Bundesamts erwähnt wird –, wir alle wissen um die völkischen, die antisemitischen, die rassistischen Positionen, wir wissen um die Angriffe auf die Demokratie. Ich kann Sie nur dazu auffordern, dem Antrag heute hier zuzustimmen und ihn nicht an den Ausschuss zu verweisen, weil das am Ende nur eins ist, nämlich der Versuch, das Ganze zu verschleppen, der Versuch, rauszukommen aus einer gegebenenfalls für Teile der Koalition etwas schwierigen Situation. Aber es wird nicht dazu beitragen, das, was notwendig ist, zu machen. Und notwendig ist eins: Das AfD-Verbot einzuleiten und dafür hier in Thüringen die entsprechenden Entscheidungen zu treffen. Herzlichen Dank.
(Beifall Die Linke)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank, Frau Abgeordnete König-Preuss. Ich habe eine weitere Wortmeldung vorliegen. Aus der Fraktion der CDU hat Frau Abgeordnete Schweinsburg um das Wort gebeten – es gibt auch noch Redezeit für die Fraktion der CDU –, und um ihr bei ihrer Einschränkung des Gehens ein Stück entgegenzukommen, haben wir beschlossen, dass sie ihren Redebeitrag vom Mikrofon am Saalende halten kann. Bitte schön.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank! Schon allein, dass ich stehen darf und muss, garantiert, dass ich nur kurz rede. Frau König-Preuss, Sie fühlen sich manchmal wie die rechte Hand Gottes, mit höherer Moral und höherer Einstellung. Sie sind es nicht!
(Beifall AfD)
Der Schutz der Demokratie wird nur gewährt von Starken; eine starke Demokratie kann nur von starken Demokraten geschützt werden. Meine Damen und Herren von der AfD, ich war heute ein-, zweimal am Fremdschämen für zwei Ihrer Redner. Das ändert aber nichts an meiner grundsätzlichen Einstellung, die ich seit 1990, seitdem ich aktiv in der Politik bin, habe: Ich bin grundsätzlich gegen das Verbot von Parteien. Starke Demokratien brauchen starke Demokraten und man hat sich mit Inhalten auseinanderzusetzen und nicht die moralisierende Keule zu schwingen. Ich bin sehr dafür und ich bin dankbar, dass Frau Jary und der Vertreter des BSW so klare Worte gefunden haben, denen ich mich uneingeschränkt anschließe.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Genau aus demselben Grund werde ich mich heute auch gegen das Verbotsverfahren aussprechen. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier anders stimme als meine um Diplomatie bemühte Fraktion. Danke schön.
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nicht erst seit den Presseberichten über eine bundesweite Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz Anfang Mai wird ein entsprechendes Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht kontrovers diskutiert. Ich darf an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich mich bereits wiederholt zu dieser Thematik geäußert habe, möchte aber heute noch mal dezidiert zu der Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens Stellung nehmen. Das Parteiverbotsverfahren ist ein scharfes Schwert, ein machtvolles Instrument der wehrhaften Demokratie, das nur bei erwiesener extremer Gefährdung der Verfassungsordnung zum Einsatz kommt. Es erlaubt in Ausnahmefällen das Verbot einer politischen Partei durch das Bundesverfassungsgericht, wenn eine Partei die freiheitlichen Grundlagen der Verfassung bekämpft. Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz enthält dafür die verfassungsrechtliche Grundlage. Das Verfahren ist von hohen Hürden geprägt, sowohl in formeller Hinsicht der Antragsberechtigten als auch in materiell-rechtlicher Hinsicht, das heißt im Hinblick auf die Frage, welche Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt sein müssen. Lassen Sie mich zunächst auf die Voraussetzungen eines solchen Verbotsverfahrens eingehen und Ihnen im Anschluss den rechtlich vorgesehenen Verfahrensgang kurz skizzieren. Artikel 21 Abs. 2 Grundgesetz formuliert den Maßstab für ein Parteiverbot. Wörtlich heißt es dort: „Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig. Über die Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht.“ Diese Verfassungsnorm enthält somit Kernaussagen, auf die ich kurz eingehen möchte. Eine Partei ist verfassungswidrig, das heißt verbotswürdig, wenn sie planvoll darauf ausgerichtet ist, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder – wie eben formuliert in Artikel 21 – die Existenz des Staates zu gefährden. Die FDGO umfasst wiederum die zentralen verfassungsrechtlichen Prinzipien, insbesondere die Menschenwürde, Artikel 1 Grundgesetz, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Ein Beseitigen der FDGO bedeutet in diesem Kontext die Abschaffung zumindest eines der Wesenselemente und deren Ersetzung durch eine andere Verfassungsordnung oder ein anderes Regierungssystem. Von einem Beeinträchtigen ist auszugehen, wenn eine Partei nach ihrem politischen Konzept mit hinreichender Intensität eine spürbare Gefährdung der FDGO bewirkt. Eine Partei kann allerdings nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv kämpferischer aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Eine aggressiv kämpferische Haltung einer Partei ist insoweit im Rahmen eines Parteiverbotsverfahrens nach Artikel 21 Grundgesetz von entscheidender Bedeutung, als sie als Indiz für das Daraufausgehen der Partei auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verstanden werden kann. Eine solche Haltung manifestiert sich durch planvolles Handeln im Sinne einer qualifizierten Vorbereitung, das auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtet ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie ist nun der Gang des Verbotsverfahrens? Über ein Verbot entscheidet, wie schon mehrfach gesagt, das Bundesverfassungsgericht. Ein Verbotsverfahren kann nur auf Antrag eingeleitet werden. Artikel 21 Grundgesetz selbst nennt nicht explizit, wer einen Verbotsantrag stellen darf. Die einfachgesetzliche Ausgestaltung findet sich jedoch in § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes. Demgemäß sind antragsberechtigt der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung. Die drei genannten Organe entscheiden jeweils intern nach ihren eigenen Verfahren, ob sie einen Verbotsantrag einreichen wollen. Die Entscheidung, ob und wann ein Verbotsantrag gestellt wird, ist somit eine politische Entscheidung, die von den jeweiligen Organen nach eigener Einschätzung der Lage getroffen wird. Der Bundestag muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Die Bundesregierung kann einen Beschluss im Bundeskabinett fassen, der Bundesrat entscheidet durch Beschluss der Länderkammer. Ein einzelnes Landesparlament oder eine einzelne Landesregierung kann nicht eigenständig ein Parteiverbot einer Bundespartei beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Das sieht das Gesetz nicht vor. Die Länder wirken hier allein durch den Bundesrat als gemeinsames Verfassungsorgan mit. Ist ein Verbotsantrag politisch stark umstritten und findet er im Bundesrat keine Mehrheit, könnte ein einzelnes Land das Verfahren nicht erzwingen. Praktisch bedeutet dies, möchte zum Beispiel ein Bundesland ein Verbot einer umstrittenen Partei einreichen, muss es im Bundesrat eine Initiative starten. Jedes Land kann einen solchen Antrag im Bundesrat einbringen. Dieser wird dann in den Ausschüssen beraten und im Plenum abgestimmt. Erforderlich für einen Beschluss ist die Mehrheit der Stimmen im Bundesrat. Es gibt eine Ausnahme von der Beteiligung der Länder über den Bundesrat: Landesregierungen sind selbst antragsberechtigt, wenn sich die Organisation der Partei auf das Gebiet eines Bundeslands beschränkt. Das ist hier ganz offensichtlich nicht der Fall. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob die Voraussetzungen für ein Parteiverbot im Falle der AfD vorliegen, hat letzten Endes nicht der Thüringer Landtag und auch kein politisches Organ zu entscheiden. Darüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Und das Bundesverfassungsgericht entscheidet frei von politischer Erwägung und Weisung. Unabhängige Richter bewerten die Rechtslage und kommen zu einem Urteil. Ob jedoch ein Verfahren überhaupt eingeleitet wird, steht auf einem anderen Blatt und muss, wie ich eben bereits dargestellt habe, im Bundestag, im Bundesrat oder in der Bundesregierung entschieden werden. Die Landesregierung hat zu dieser Frage noch keine gemeinsame Position entwickelt. Wie ich persönlich dazu stehe, ob die Voraussetzungen zur Einleitung eines Verbotsverfahrens erfüllt sind, dürfte bekannt sein. Ich habe bereits mehrfach deutlich gemacht, dass ich gute Gründe dafür sehe, das Verbotsverfahren einzuleiten. Wir leben in einer Demokratie. Unser Grundgesetz schützt die Rechte jedes Einzelnen und schafft den Rahmen für ein friedliches Miteinander. Unser Grundgesetz schützt die freie Meinungsäußerung, die Freiheit des Mandats und politische Parteien. Aber es schützt eben nicht diejenigen, die die freiheitliche demokratische Grundordnung selbst bekämpfen. Ein Parteiverbot ist kein leichter Schritt. Aus guten Gründen sind die Hürden hierfür sehr hoch und müssen geprüft werden. Aber das Grundgesetz hat die Möglichkeit genau für solche Fälle geschaffen. Wenn eine Partei systematisch gegen die Grundprinzipien unserer Verfassung arbeitet, sind keine rechtsstaatlichen Mittel zum Schutz unserer Demokratie auszuschließen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke, SPD)
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Vielen Dank, Innenminister Maier. Für den Antrag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/1034 liegt ein Antrag auf Ausschussüberweisung vor bzw. derer zwei. Ich frage zunächst nach: Geht es bei dieser Ausschussüberweisung um den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz?
(Zuruf Abg. Jary, CDU: Ja!)
Das wird bejaht. Dann lassen Sie uns diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz nun abstimmen. Wenn Sie dem zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Neinstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktion der AfD. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wird der Antrag in Drucksache 8/1034 an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überwiesen. Und wir schließen damit den TOP 20. Vielen Dank. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/746 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bitte schön, Frau Große-Röthig.
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin mir darüber im Klaren, dass wir gerade einen sehr aufwühlenden TOP verhandelt haben. Insbesondere die Brombeere scheint das ja sehr mitgenommen zu haben.
(Unruhe CDU, BSW)
Ich bitte trotzdem um Aufmerksamkeit für ein neues Thema, mal wieder, Sie wissen es, die Kindergärten. „Bildungsgerechtigkeit sicherstellen – Sprachförderung & Inklusion von Anfang an“, so steht es im Koalitionsvertrag, mit dem Sie sich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Brombeere, auf den Weg gemacht haben, dieses Land zu regieren. Nun ist seit der Unterzeichnung Ihrer gemeinsamen Vereinbarung noch kein halbes Jahr ins Land gegangen, die Tinte unter dem Koalitionsvertrag dürfte also noch nicht verblasst sein und von Kollegin Marx haben wir im letzten Plenum den klugen Hinweis „Pacta sunt servanda“ gehört, Verträge sind einzuhalten. Und ebenfalls haben wir gestern … Der Herr Ministerpräsident hat den Saal schon wieder verlassen.
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Ach, da steht er noch. Tatsächlich haben wir gestern hier im Hohen Haus gehört, dass der Staat nicht überall sein kann. Wo er aber ist, da soll er doch bitte gut sein. In den Strukturen unseres Bildungssystems zeigt sich die Leistungsfähigkeit unseres Staats. Dort darf er nicht, dort muss er gut sein. Dazu, etwas gut zu machen, haben Sie hier gleich die Gelegenheit. Ich freue mich, dass wir Ihnen die Gelegenheit schaffen konnten. Unser Antrag beschäftigt sich damit, die Ergebnisse des Programms „Sprach-Kitas“ in den Regelbetrieb zu überführen und damit allen Kindern in jeder Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Vieles ist in diesem Programm gelungen, viele Erkenntnisse konnten gesammelt werden. Und glauben Sie mir, mir wäre es auch lieber, wir könnten dieses unsägliche, hindernde Trennungsgebot aufheben und der Bund würde seiner Verantwortung in den Kindergärten erst einmal selbst gerecht werden. Vielleicht überrascht uns die neue Bundesregierung; ich glaube ehrlich gesagt nicht daran. Deshalb ist es jetzt an uns, dafür zu sorgen, dass die Sprachförderung überall ankommt, wo sie gebraucht wird, den Staat gut zu machen. Viel wird gesprochen vom Prinzip des Förderns und Forderns, das immanent miteinander verbunden sei. Wir hören es ja immer wieder. Nun denn, lassen Sie uns fördern. Fordern wollen Sie ja mit Sprachtests.
(Beifall Die Linke)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne und am Livestream, Sprache ist viel mehr als ein Kommunikationsmittel. Sprache ist der Schlüssel, der Schlüssel zu Bildung, zur Arbeitswelt, zur gesellschaftlichen Teilhabe, zu Zusammenhalt. Wer sich sprachlich ausdrücken kann, wer versteht und verstanden wird, der kann teilhaben, der kann mitreden, mitgestalten und eben auch mitverantworten. Genau deshalb ist das Thema „Sprache“ für uns als CDU-Fraktion von so zentraler Bedeutung, liebe Frau Große-Röthig, dass wir uns dieser Thematik in unserem Koalitionsvertrag unter der Überschrift „Bildungsgerechtigkeit sicherstellen – Sprachförderung & Inklusion von Anfang an“ widmen. Denn Sprache entscheidet über Lebenschancen und damit über die Zukunft unserer gesamten Gesellschaft. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir sehen es jeden Tag in den Kindergärten und in den Schulen unseres Landes: Sprachliche Defizite sind keine Randerscheinung mehr. Sie betreffen Kinder mit und ohne Migrationshintergrund. Sie betreffen Kinder aus sozial schwächeren Familien genauso wie solche aus bildungsaffinen Haushalten. Die Folge? Bildungsrückstände, die sich oftmals durch das gesamte Leben ziehen, durch die gesamte Schullaufbahn und oft auch darüber hinaus. Deshalb setzen wir uns als CDU-Fraktion für eine verbindliche Sprachstandserhebung vor der Einschulung ein, und zwar flächendeckend, frühzeitig und verpflichtend. Wir sagen ganz klar: Es reicht nicht aus, Probleme erst zu erkennen, wenn sie sich im Schulalltag bereits manifestiert haben. Wir müssen früher ansetzen. Im Bereich der frühkindlichen Bildung werden gerade wichtige Weichen gestellt. Und genau dort muss gezielte Sprachförderung beginnen. Denn eins ist doch klar: Frühe Förderung ist erfolgreicher und vor allem nachhaltiger als späte Reparatur. Wir wollen, dass alle Kinder mit möglichst gleichen Startchancen in die Schule kommen – nicht als Ideal, sondern das ist unser bildungspolitischer Anspruch. Das bedeutet auch, dass wir in unseren Kindergärten verbindliche Qualitätsstandards für Sprachförderung brauchen. Wir brauchen Fachkräfte, die dafür ausgebildet und qualifiziert werden: pädagogisch, sprachwissenschaftlich und interkulturell. Des Weiteren müssen wir die Qualität der Sprachförderung messbar machen. Wir müssen wissen, was wirkt, wo müssen wir nachjustieren, welche Maßnahmen bringen tatsächlich den gewünschten Erfolg. Denn Sprachförderung sollte für uns alle kein Nice-to-have sein, kein Zusatzangebot, kein freiwilliges Projekt, Sprachförderung ist auch für uns als Gesellschaft ein Muss. Werte Abgeordnete, wer Sprache beherrscht, kann nicht nur seine Meinung äußern, er kann Verantwortung übernehmen. Bildung beginnt mit Sprache. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Herkunft nicht über Zukunft entscheidet. Wir wollen eine Gesellschaft, in der Kinder nicht deshalb scheitern, weil niemand rechtzeitig erkannt hat, dass sie sprachliche Unterstützung brauchen. Deshalb stehen wir als CDU für eine Bildungspolitik, die gezielt fördert und fordert. Wir setzen auf klare Erwartungen, aber auch auf gezielte Unterstützung. Wir sind davon überzeugt: Es ist unsere politische Verantwortung, Kindern von Anfang an die besten Voraussetzungen zu geben, damit sie sich bestmöglich sprachlich entwickeln.
(Beifall CDU, BSW)
Dazu gehören eine frühzeitige Sprachstandserhebung, verbindliche, qualitätsgesicherte Sprachförderung in unseren Kindergärten, ausreichend und gut geschultes Fachpersonal und ein gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Sprache der Schlüssel zur Zukunft ist. Lassen Sie uns diesen Schlüssel nicht liegen, lassen Sie uns ihn gemeinsam nutzen für mehr Bildungsgerechtigkeit, für mehr Teilhabe, für ein starkes und geeintes Land. Im Koalitionsvertrag, wie ich das eben schon erwähnte, steht sehr viel über das Thema „Sprache“. Das Bildungsministerium arbeitet aktuell daran. Deshalb ist der Antrag für uns obsolet und folgerichtig auch abzulehnen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, zum vorliegenden Antrag kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen, da er im Wesentlichen nur eine Ergänzung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ist, den wir in der letzten Plenarsitzung behandelt hatten. Er greift das ganze Thema der Sprachförderung noch mal auf und präzisiert die Forderungen ein wenig, aber an sich ist es eigentlich wirklich mehr oder weniger das Gleiche, das schon im Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes in der letzten Plenarsitzung vorgebracht wurde. Die Sprachförderung in Kindergärten ist ohne Frage ein wichtiges Thema. Seit Jahren zeigen die Schuleingangsprüfungen, dass immer mehr Kinder Sprachstörungen aufweisen, und hier muss dringend etwas getan werden. Deswegen hatten wir auch in der letzten Plenarsitzung der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kindergartengesetzes zugestimmt, um das Thema dort näher diskutieren zu können. Wir werden auch für diesen Antrag einer Ausschussüberweisung zustimmen. Nichtsdestotrotz bleiben für mich auch hier die gleichen Kritikpunkte, die ich schon in der letzten Plenarsitzung hervorgebracht habe. Vieles, was in dem Antrag gefordert wird, klingt erst mal gut, am Ende ist es aber wenig durchdacht und wirft mehr Fragen auf, als es eigentlich beantwortet. Das hatte ich letztes Mal schon gesagt. Da ist zuallererst die Frage nach den geforderten zusätzlichen räumlichen Bedarfen und wie diese realisiert werden sollen. Im vorliegenden Antrag steht da nur etwas von „geeignete[n] […] und […] angemessene[n]“ Räumlichkeiten, die für die gezielten Förderangebote im Kindergarten bereitgestellt werden sollen. Dies könnte man so verstehen, dass Sie für die Sprachförderung nur einen separaten Raum haben wollen. Und wenn das der Fall ist, was machen Sie dann mit Kindergärten, die das vielleicht aus baulichen Gründen gar nicht realisieren können? Oder wenn wegen solchen Forderungen dann Umbauten vonnöten sind, wer trägt denn dafür die Kosten? Ich hatte schon in der letzten Plenarsitzung angemerkt, dass man die Auswirkungen solch einer gewünschten Regelung im Kindergartengesetz auf einzelne Kindergärten momentan überhaupt nicht richtig überblicken kann. Wir reden hier immerhin von 1.300 Kindergärten in Thüringen. Wenn es hingegen so zu verstehen ist, dass der räumliche Bedarf pro Kind mit Förderbedarf insgesamt steigt, dann würden sich auf jeden Fall die Kapazitäten der Kindergärten insgesamt reduzieren, also es könnten weniger Kinder pro Kindergarten aufgenommen werden. Dies hätte dann massive Auswirkungen auf die kommunalen Kinderbedarfspläne und unter Umständen auch auf den Fortbestand einzelner Kindergärten. Ich glaube, ich konnte verdeutlichen, dass es gerade im Hinblick auf die Forderung, welche räumlichen Ressourcen für die Sprachförderung nun im Kindergartengesetz verankert werden sollen, noch einiger Präzisierung bedarf, und ich bin gespannt, was eine Anhörung im Ausschuss hier an Impulsen bringen wird. Auf einen Punkt im vorliegenden Antrag möchte ich dann auch ein wenig mehr eingehen, und zwar auf den Punkt II.2. Darin wird gefordert, dass das Programm „Sprach-Kitas“ so lange fortgesetzt und sogar ausgebaut wird, bis dann die Änderung des Kindergartengesetzes in Kraft tritt. Und hier muss die Linke mal erläutern, wieso sie nun auf einmal doch am Programm „Sprach-Kitas“ festhalten möchte, einem Programm, das dazu dient, an Kindergärten, die besonders viele Kinder mit Bedarf an Sprachförderung haben, zum Beispiel durch eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel die Kinder besser fördern zu können, da durch eine bessere Kind-Erzieher-Relation individuell stärker auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann. Es war aber Bildungsminister Holter, der selbst ein Parteibuch der Linken hat, der im Haushaltsentwurf für dieses Jahr die Mittel für das Programm „Sprach-Kitas“ auf null gesetzt hat, weil selbst er der Meinung war, dass durch die generelle Verbesserung der Betreuungsschlüssel für alle Kindergärten, die ab diesem Jahr gilt, sich das Programm eigentlich erledigt hat. Und dieser Meinung bin ich eigentlich auch. Nun kommt die Linke aber wieder um die Ecke und möchte das Programm auf einmal doch wieder weiterführen, obwohl ihr eigener Minister es eigentlich nicht mehr für notwendig gehalten hat. Wie das zusammenpasst, das weiß wahrscheinlich nur die Linke selbst. Wir reden hier immerhin von rund 140 Millionen Euro, die ab diesem Jahr an zusätzlichen Mitteln im Haushalt für die deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel in allen Kindergärten bereitgestellt wird. Man sollte vielleicht erst einmal abwarten, ob man es überhaupt schafft, bis Ende 2027 diese zusätzlichen Mittel auch personell untersetzen zu können, bevor man jetzt schon wieder nach weiterem personellen Bedarf schreit. Nichtsdestotrotz ist das Thema „Sprachförderung“ im Kindergarten ein wichtiges Thema und wir werden deswegen einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, ja, Sprache ist das Fundament, sie ist der Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe, der Grundpfeiler einer erfolgreichen Bildungsbiografie und die Grundlage für persönliche Entwicklung. In diesem Punkt stimmen wir Ihnen eindeutig zu. Richtig ist auch, Sprachförderung ist ein komplexer, sensibler und langfristiger Prozess, ein Prozess, der auf wissenschaftlich fundierten, empirisch belegten Strategien basieren muss, denn Sprache passiert nicht einfach, sie muss gezielt gelernt, geübt und unterstützt werden. Ebenfalls teilen wir Ihre Einschätzung, Sprachtests ohne begleitende Fördermaßnahmen können ausgrenzend wirken und sind auch nicht zielführend. Diagnostische Verfahren dürfen nie ein Selbstzweck sein, sie müssen der erste Schritt hin zu einer gezielten Förderung sein, nicht das Ende der Fahnenstange. So weit, so einig. Doch in Ihrem Antrag bleibt es leider nicht bei diesen Feststellungen. Sie skizzieren ein Bild, in dem Sprachtests pauschal als Instrument der Ausgrenzung dargestellt werden, als würde allein die Diagnose Kinder stigmatisieren. Dazu sagen wir klar Nein. Ein Sprachtest ist kein Ausschlussverfahren. Es ist ein notwendiger Schritt zur Hilfe. Sie sehen mir bitte den Vergleich nach – niemand käme auf die Idee, einem Diabetiker Insulin zu geben, ohne vorher den Blutzucker gemessen zu haben. So ist es auch mit der Sprache: ohne Diagnose keine gezielte Förderung. Tests machen nicht krank, sie zeigen, wo Unterstützung gebraucht wird. Und genau das tut unsere Koalition. Die Brombeerkoalition arbeitet längst an diesem Thema, Frau Gerbothe hatte vorhin schon darauf hingewiesen. Sprachförderung ist in unserem Koalitionsvertrag verankert, schwarz auf weiß. Wer diesen Vertrag gelesen hat – denn lesen bildet –, weiß, wir testen und fördern. Allerdings fehlt es bisher an einheitlichen verbindlichen Standards bei der Sprachdiagnostik. Es gibt keine standardisierten Testverfahren. Dem ist auch die Tatsache geschuldet, dass es keine Erhebungen zum Sprachstand von Erstklässlern gibt. Und genau hier müssen wir ansetzen. Bevor wir neue Maßnahmen beschließen, brauchen wir eine vergleichbare Diagnostik. Erst dann können wir Förderangebote gezielt, effizient und nachhaltig aufbauen. Sie hingegen fordern in Ihrem Antrag gesetzliche, finanzielle, infrastrukturelle Maßnahmen auf Grundlage einer uneinheitlichen Datenlage. Das ist der zweite Schritt vor dem ersten. Und deshalb lehnen wir den Antrag ab – nicht weil wir Sprachförderung ablehnen, nicht weil wir Sprachtests für sich genommen gutheißen, sondern weil wir glauben, dass gute Politik die richtige Reihenfolge braucht: Erst verlässlich diagnostizieren, dann gezielt fördern. Nur so schaffen wir eine gerechte Bildung durch wirksame Sprachförderung. Ich danke.
(Beifall CDU, BSW)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich doch noch mal auf das eingehen, was wir hier eben gehört haben. Frau Kollegin Gerbothe hat ein ganz wunderbares Plädoyer für Sprachförderung im Kindergarten gehalten. Ich finde das ganz wunderbar. So viel Einigkeit haben wir selten mit Intentionen, die die Linke ins Parlament einbringt, besonders von der CDU. Vielen Dank dafür. Allein die Konklusion ist ein bisschen schwierig. Sie wollen Sprachentwicklung unterstützen und gezielt fördern. Allein die Antwort darauf, wie Sie das tun wollen, bleiben Sie schuldig. Es bleibt immer die gleiche Antwort: Wir arbeiten schon daran; wir machen also erst Tests und dann arbeiten wir daran. Die Reihenfolge ist ein bisschen schwierig. Die Sprachförderung wollen wir auch noch gezielt anwenden. Wir wissen gar nicht, welche Sprachförderung Sie gezielt anwenden wollen. Aber Sie planen sicherlich dazu. Ich frage mich: Wer weiß denn, was genau jedes einzelne Kind braucht und was genau an Sprachförderung notwendig ist, wenn nicht die Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort in jeder einzelnen Einrichtung und eben nicht nur in den einzelnen Sprach-Kitas. Ich empfehle Ihnen – weil Sie ja so wenig Erkenntnisse haben – doch noch mal die wirklich hervorragende Evaluation des Sprach-Kita-Programms. Denn so unsäglich die Projektitis der letzten Bundesregierung durchaus war, das Sprach-Kita-Programm von vormals Franziska Giffey als Familienministerin hat tatsächlich viele Erkenntnisse gebracht, die wir hier einfließen lassen können. Vielleicht nützt es, da noch mal reinzuschauen und nicht zu versuchen, das Rad neu zu erfinden, sondern tatsächlich die Evaluation noch mal zu betrachten. Das können wir auch sehr gern im Ausschuss tun. Allein dem haben Sie sich beim letzten Mal verwehrt, über das Thema „Sprachförderung“ zu sprechen, jene anzuhören, die uns dazu noch mehr Auskunft erteilen könnten. Da war eher kein Wille, über Inhalte zu sprechen, sondern da war eher Schweigen, dröhnendes, dröhnendes Schweigen. Inhaltlich sind wir, wie gesagt, sehr eng beieinander. Der Kollege Hoffmeister – vielen Dank auch dafür – sprach davon, dass ohne Testung zunächst keine gezielte Sprachförderung möglich ist. Ich frage mich, wie das im Schuldienst so gewesen sein mag, ob die Schülerinnen und Schüler tatsächlich zuerst getestet wurden und dann gefördert und gelehrt. Oder haben Sie nicht doch erst mal gelehrt, dann getestet und dann vielleicht noch nachgesteuert, wo noch nachzusteuern war? Ich frage mich, ob das so gewesen ist. Wenn ja, dann wäre das doch wohl ein bisschen ein Problem.
(Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Ein gu-
ter Lehrer baut auf Grundlagen auf!) Wir haben hier, glaube ich, überall das Anerkenntnis, dass wir eine immer schwieriger werdende Situation in den Kindergärten in Thüringen haben, dass Kinder aus vielerlei Gründen sprachliche Defizite aufweisen und dass die aus vielerlei Gründen immer weniger bearbeitet werden. Aber dann lassen Sie sie uns doch bearbeiten und hören Sie auf mit Ankündigungen, mit vagem „wir werden uns schon darum kümmern, ihr werdet es schon sehen“. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung dafür finden, was für unsere Kinder gut ist, was das Beste für unsere Kinder ist. Denn weniger haben sie schlicht und einfach nicht verdient. Und wenn hier ein Kollege eine Sprachförderung mit einer Krankheit vergleicht, dann zeigt das schon die Haltung zum Thema „Sprachförderung“. Ein sprachliches Defizit eines Kindes ist keine Krankheit. Ein sprachliches Defizit ist auch ein Versagen frühkindlicher Bildung, das unsere Pädagoginnen und Pädagogen sehr gern aufholen wollen würden, nämlich mit ausreichenden Ressourcen. Sie haben recht, Herr Jankowski, wenn Sie sagen, wir müssen noch mal genau darüber reden. Da bin ich Bauhäuslerin, da komme ich aus meiner kleinen Stadt und sage: Natürlich müssen die Räume mit lehren, auf jeden Fall. Wir müssen darüber sprechen: Was brauchen unsere Einrichtungen ganz konkret? Brauchen sie Personal, brauchen sie Ausbildung, brauchen sie Quereinsteigende, brauchen sie fachfremdes Personal und brauchen sie Räume? Natürlich müssen wir ganz genau darüber sprechen. Das darf uns doch aber nicht davon abhalten, über Sprachförderung zu reden. Und vor allem nicht unter der Prämisse: Lasst mal, wir machen das schon irgendwann – vielleicht doch nicht. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall Die Linke)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat ist die Sprache der Schlüssel zum Leben und der Schlüssel zum Erfolg und damit auch der Schlüssel zu einem guten Lernen in der Schule. Letztlich dürfte jedem klar sein, dass eine entsprechende und auch eine altersgerechte Sprachkompetenz Voraussetzung für den Erfolg oder eben auch den Nichterfolg des weiteren Bildungswegs unserer Kinder ist. Daher wird von meinem Ministerium derzeit ein Konzept erarbeitet, welches in einem kindgerechten Verfahren landeseinheitlich und verbindlich den Sprachstand der Kinder im vorletzten Kindergartenjahr testet, und zwar bei allen Kindern dieser Altersklasse und in der hier relevanten Bildungssprache Deutsch. Selbstverständlich ist es dann so, dass nicht nur die Sprachkompetenz der Kinder gemessen werden soll, sondern dass bei der Feststellung besonderer Förderbedarfe auch spezifische Förderung erfolgt, und das nicht nur in einzelnen ausgewählten Kindergärten, wie es die Vorgängerregierung getan hat. Hierfür ist dann im Vorschuljahr, sprich dem letzten Kindergartenjahr, der richtige und entscheidende Zeitpunkt, um zu testen, um den Übergang in die Grundschule auch gut zu bewältigen. Dies soll durch eine entsprechende Anpassung im Thüringer Kindergartengesetz und anderer hiervon berührter Vorschriften eingeführt werden und sich dann auch schließlich im Haushalt 2026/2027 wiederfinden. Ein reflexhaftes Wiederaufleben von alten Förderprogrammen, wie in dem Antrag der Linken gefordert, lehne ich hingegen ab. Zum einen wäre ein neuerliches Antragsverfahren einschließlich Umsetzung noch in diesem Jahr nicht realistisch, auch die Haushaltsvoraussetzungen sind hierfür nicht gegeben. Zum anderen waren zuletzt lediglich 125 Kindergarteneinrichtungen von insgesamt 1.350 Kindergärten mit einer besetzten Fachkraftstelle im Sprach-Kita-Programm vertreten, also nicht mal 10 Prozent. Bereits heute bildet die alltagsintegrierte Sprachbildung nach dem Thüringer Bildungsplan die Basis der Arbeit in den Kindergärten. Die Kollegin von den Linken hat sich an der Stelle selbst widersprochen, wenn sie auf der einen Seite fordert, das Ministerium müsse vorgeben, wie Sprachbildung funktioniert, und auf der anderen Seite richtig feststellt, dass unsere Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten natürlich die beste Qualifizierung haben, um gute Sprachbildung zu betreiben. Allein sie brauchen dafür die Ressourcen und die Zeit und auch die Rückmeldung durch die Tests, wo Förderung notwendig ist. Bereits heute bildet nach dem Thüringer Bildungsplan die alltagsintegrierte Sprachbildung die Basis der Arbeit in den Kindergärten. Es ist also schon jetzt Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, die betreuten Kinder in der Kompetenz „Sprache“ zu fördern. Hinzu kommt, dass mit der erheblichen Verbesserung des Personalschlüssels pro Kind zum 1. Januar 2025 nun auch mehr Personal für ebendiese Förderung zur Verfügung steht. Das muss man ebenfalls berücksichtigen und auch noch einmal klar sagen. Hierüber hat bereits die in dem Antrag geforderte Institutionalisierung begonnen oder ist sogar weitestgehend umgesetzt. Zwischenzeitlich ist auch klar, dass bundesseitig Sprachförderung und Sprachtests in der frühkindlichen Bildung große Bedeutung zukommen. Hier sehe ich mein, hier sehe ich unser Anliegen bestätigt und freue mich auf die Maßnahmen, die dann tatsächlich aus Berlin zusätzlich zu uns kommen werden. Damit ist klar, dass in meinem Haus auch landesseitig an der Fortsetzung des Vielfaltprojekts mit dem Fokus „Sprache“ für 2026/2027 gearbeitet wird und wir zugleich die bundesseitige Entwicklung für Thüringen begleiten und verfolgen werden. Ein klug konzipiertes System aus verschiedenen Bausteinen sollte hier unser gemeinsames Ziel sein. Was die von mir eingangs erwähnten Kompetenztests angeht, bleibt daher zunächst abzuwarten, was die für ein Ergebnis zeigen, ehe reflexhaft neue oder das Wiederaufleben von ausgelaufenen Programmen gefordert wird. Zum Abschluss weise ich darauf hin, dass der Staat nicht alle Probleme lösen kann. Warum sage ich das an dieser Stelle? Der Kindergarten – und um diesen geht es hier in diesem Antrag – soll nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 des Achten Sozialgesetzbuchs als geltendes Bundesrecht den elterlichen Erziehungsauftrag unterstützen und ergänzen. Damit unterscheidet sich der Kindergarten grundsätzlich von der Schule. Von daher bleibt die Thematik „Sprachförderung“ immer auch ein Gebot der Eigenverantwortung der Eltern und Großeltern. Kinder sprechen besser, wenn ihre Eltern, ihre Großeltern ihre sprachliche Entwicklung gerade auch im häuslichen Umfeld unterstützen, mit den Kindern viel reden, mit den Kindern viel lesen, vielleicht ein bisschen weniger Tablet zulassen und indem die Kinder viel im Gespräch mit den Altersgenossen und in den Familien sind. Dies gilt schon für die Kleinsten. In dieser Freiheitssphäre der Eltern finden staatliche Vorgaben tatsächlich ihre Grenzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Vielen Dank, Herr Minister Tischner. Ich schaue mich noch mal kurz um, ob es weitere Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Herr Abgeordneter Jankowski, ich würde mich gern rückversichern: Hatten Sie von einer Ausschussüberweisung gesprochen?
(Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!)
Das war der Fall. Ich gehe davon aus, an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Dann lassen Sie uns diese Ausschussüberweisung abstimmen. Wenn Sie also der Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/746 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion Die Linke und die Stimmen der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Frau Muhsal beantragt die Auszählung der Stimmen. Dann lassen Sie uns die Stimmen auszählen. Ich wiederhole noch einmal meine Aufforderung. Wenn Sie also dem Antrag auf Überweisung des Antrags der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/746 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen, damit wir zählen können. Vielen Dank. Dann bitte ich jetzt um die Gegenstimmen. Ich fasse noch mal kurz zusammen: Wir haben 36 Stimmen für die Überweisung, 32 Stimmen gegen die Überweisung. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dem Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur stattgegeben. Ich schließe Tagesordnungspunkt 14. Ich bitte die Parlamentarischen Geschäftsführer kurz zu mir ans Pult. Zu Ihrer Kenntnis: Ich hatte mich mit den PGFs gerade darauf geeinigt, dass wir als Nächstes den Tagesordnungspunkt 13 aufrufen und dann einfach schauen, wo wir zeitlich landen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/739 dazu: Volkswirtschaftlich sinnvolle Energiepolitik durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1114 Ist die Begründung gewünscht?
(Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!)
Das ist der Fall. Ich bitte Dr. Dietrich an das Rednerpult.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, die Bundesrepublik Deutschland versucht, über sogenannte Flächenziele den Ausbau der Windindustrie in allen Bundesländern zu vereinheitlichen. Dieser Weg soll offensichtlich verhindern, dass einzelne Bundesländer rational und vernünftig mit dem Thema „Erneuerbare Energien“ umgehen. Wo Ideologie nicht überzeugt, muss eben Zwang ausgeübt werden, selbst wenn es gesetzlicher ist. Wie schon einmal an dieser Stelle gesagt, nicht das Klima ist bedroht, sondern unsere sichere und preiswerte Energieversorgung, unser Wohlstand und vor allem unsere Freiheit. Schauen wir uns den aktuellen Stand des Ausbaus der Windindustrie an: An Land ist in Deutschland derzeit eine Nennleistung von 63 Gigawatt an Windindustrieanlagen installiert. Bei einer Grundlast zwischen 40 und 60 Gigawatt klingt das gar nicht so schlecht. Dumm nur, dass von den 8.760 Stunden im Jahr die Windenergie an Land in Deutschland nur 1.633 Volllaststunden hat. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von gerade einmal 18,6 Prozent. Und hier noch ein Hinweis für die Abgeordneten mit Förderbedarf im MINTBereich: Der weitere Ausbau der Windenergie an Land erhöht den Jahresnutzungsgrad nicht proportional zum Ausbau. Er ändert sich faktisch nicht.
(Beifall AfD)
Aber vielleicht hat sich diese Zwangsinvestition ja insofern gelohnt, als dass der Strompreis für alle günstig geworden ist. Leider nein. Die Kosten für Verbraucher und Steuerzahler steigen mit dem Ausbau der sogenannten Erneuerbaren auf Basis von Wind und Sonne kontinuierlich. Schlimmer noch: Die Energiepreisexplosion hat der deutschen Wirtschaft die Schlinge um den Hals gelegt. Ein Ende ist nicht in Sicht, wenn die Entwicklung nicht umgekehrt wird, denn Gewinne machen einige Wenige auf Kosten aller Verbraucher und Steuerzahler ohne echten Mehrwert für Bürger und Gesellschaft. Wo ist die Linke, wenn man sie mal braucht, frage ich da.
(Beifall AfD)
Aber vielleicht hat uns der Ausbau unabhängiger gemacht von externen Energielieferungen. Weit gefehlt, und zwar in doppelter Hinsicht: Bei Dunkelflauten sind wir auf Stromimporte aus den Nachbarländern angewiesen, zeitweise an der Grenze der Übertragungskapazität von ca. 20 Gigawatt, natürlich zu oft horrenden Preisen und oft mit einem höheren Ausstoß an Kohlendioxid pro Megawatt. Welch Wunder! Und bei viel Wind und Sonne ist es genau umgekehrt. Wir müssen den heimischen Strom zu Schleuderpreisen in die Nachbarländer absetzen, auch negative Abnehmerpreise sind keine Seltenheit, eher die Regel. Es kommt sogar vor, dass mit deutschem Billigstrom Pumpspeicherkraftwerke im Ausland befüllt werden, um diesen Strom bei Engpässen wieder zu verkaufen. Das ist eine Win-win-Situation, nur nicht für Deutschland. Hinzu kommt je nach Situation Abregelung, Lastabwürfe und Entschädigungen mit Kosten in Milliardenhöhe. Die Rücknahme der verbindlichen Flächenziele für die Bundesländer und damit die Rückkehr zur Eigenverantwortung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Darum: Unterstützen Sie unseren Antrag! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, vor der Landtagswahl hat die CDU angekündigt, sich für die Abschaffung des Wind-an-Land-Gesetzes einzusetzen und das Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern. Ministerpräsident Voigt bezeichnete vor drei Monaten, Mitte Februar, diese Flächenziele als unsinnig, als er das Stahlwerk in Unterwellenborn besuchte. Nun, da die CDU an der Regierung beteiligt ist und – so müsste man meinen – einen guten Draht zur neuen Bundesregierung hat, sollte sie auch liefern.
(Beifall AfD)
Umso erstaunter dürfte der Beobachter sein, wenn er sich die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Energiepolitik der Landesregierung: Flächenausweisung für die Windenergie“ in der Drucksache 8/954 vom 9. April ansieht. Da steht, dass die Landesregierung das jetzige System beibehalten will und – ich zitiere –: „Die Landesregierung plant derzeit keine Initiativen auf Bundesratsebene bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten ‚Windenergie‘.“ Diese Aussage wird dann in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 975 mit dem Datum vom 17. April wiederholt, in der ich unter anderem die Tatsache ansprach, dass der Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sich weigert, weiter Windvorranggebiete auszuweisen, weil er diese Flächenziele für unrealistisch hält. Ich zitiere nun aus der Antwort der Landesregierung: „Bei den geltenden regionalen Teilflächenzielen handelt es sich somit um realistische Vorgaben zur Ausweisung von Vorranggebieten ‚Windenergie‘.“ Da muss ich mal an die CDU fragen: Ja, was denn nun? Ja, nein, vielleicht?
(Beifall AfD)
Wir meinen es ernst und haben daher diesen Antrag mit dem Ziel, das seit 2023 geltende Bundesgesetz abzuschaffen, eingereicht. Es gibt einige Gründe, den Ausbau der Windindustrie zu verhindern und abzulehnen. Über die energiepolitischen Gründe hat mein Kollege Dr. Dietrich bereits ausgeführt. Es gibt aber noch weitaus mehr Gründe, zu denen ich nun ausführe und die sich auf die Auswirkungen auf die Umwelt beziehen. Nehmen wir als Erstes die Flächenversiegelung: 2,2 Prozent, die nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz in Thüringen vorgehalten werden müssen für die Windindustrie, entsprechen etwa 35.000 Hektar – ein schierer Wahnsinn.
(Beifall AfD)
Dass die erste Planungsgemeinschaft sich nun weigert, das durchzuführen, sollte der Brombeere zu denken geben. Diese 35.000 Hektar, darunter auch Wald, denn anders kriegen die Planungsgemeinschaften das sonst nicht ausgewiesen, werden also der Windindustrie geopfert. Da nutzt auch ein Flächenentsiegelungsfonds nicht, wenn auf der anderen Seite eine solch gewaltige Fläche wieder versiegelt wird. Kurzer Ausflug zu diesem Fonds: Die vom Ministerpräsidenten in der ersten Regierungsbefragung als Antwort auf meine Frage kolportieren mehr als 10 Millionen Euro haben sich als Unwahrheit ergeben, wie ich auf eine Dringlichkeitsanfrage erfuhr.
(Beifall AfD)
Zurück zum Antrag: Mit der Bodenversiegelung gehen natürlich Folgen für den Boden einher. Etwa 3.500 Tonnen pro Anlage, alles andere als CO -frei 2 hergestellt und meist noch importiert, werden in den Boden gestampft. Die Bodenstruktur wird vernichtet, der Wasserhaushalt gestört und der Grundstückswert gesenkt – für immer, wenn die Anlagen nicht rückgebaut werden. Deshalb hatten wir auch das Gesetz zum vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen hier eingereicht, das jedoch von allen anderen abgelehnt wurde.
(Beifall AfD)
Schaut man sich die Bestandteile einer Windanlage an, stellt man fest, dass neben diesen 3.500 Tonnen Fundament unter anderem das Gas SF6 – mit einer tausendfach stärkeren Wirkung auf die Umwelt als CO – eingebaut ist und im Brandfall 2 krebserregende Karbonfasern, die bisher nicht recycelt werden können, und dazu noch Tropenhölzer. Grundsätzlich ist die Entsorgungsproblematik nicht gelöst. All das kommt, wie gesagt, zu den Tausenden Tonnen hinzu, damit sich der deutsche Energiewendefreund und die Windenergielobby auf die Schulter klopfen.
(Beifall AfD)
Apropos Brandfall: Die Dinger können nicht gelöscht werden. Sie werden kontrolliert abgebrannt oder sie lassen sich abbrennen. Ein anderes Problem ist der Abrieb. Jetzt wird gleich ins Feld geführt, dass auch Autos auf der Straße Abrieb haben, manche bemühen auch Schuhsohlen. Nicht wahr, Herr Augsten? Ja, aber der Abrieb von Stoffen aus den Windradrotoren gelangt ins Grundwasser. In Wildtieren werden vermehrt Stoffe aus der PFAS-Gruppe, sogenannte Ewigkeitschemikalien, detektiert, zum Beispiel in Wildschweinen, wie Fachzeitschriften berichten. Das nächste Problem, das der Windenergieausbau schafft, ist der negative Einfluss auf Flora und Fauna, insbesondere auf die Vogelwelt, Fledermäuse, Insekten, ob nun im Offenland oder im Wald, wie im Grimm’schen Märchenwald. Wobei ein Standort im Wald den ganzen Irrsinn aufzeigt, wenn eine CO 2 -Senke plattgemacht wird, um angeblich CO zu 2 senken.
(Beifall AfD)
Damit der Artenschutz dem Windindustrieausbau nicht im Wege steht, hat die Ampel dann gleich mal das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Das Positionspapier der staatlichen Vogelschutzwarten war damit passé. Vogelarten wie der Schwarzstorch gelten nun nicht mehr als windsensibel und bei anderen Vogelarten, wie beim Rotmilan, hat man die Abstandsregeln gesenkt. Das war und ist ein unentschuldbarer Angriff auf den Artenschutz unter dem damals zuständigen Minister Habeck,
(Beifall AfD)
ein Angriff mit Folgen für Thüringen, den die Vorgänger-Landesregierung begrüßt hat und den die aktuelle Landesregierung ignoriert. Wer das Grüne Herz Deutschlands wieder mehr in den Fokus rücken und schützen will, wie es die Landesregierung zu Recht sagt, der muss gegen den Ausbau der Windindustrie stimmen. Oder glaubt die neue Landesregierung, dass die Touristen nach Thüringen kommen, um Windräder zu bestaunen? Wohl kaum.
(Beifall AfD)
Ein weiteres Problem, das durch den Ausbau der Windindustrie verursacht wird, ist der Einfluss auf das Mikroklima. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags konstatierte 2020 in einem Gutachten mit dem Titel „Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder“, dass im Umfeld von Windkraftanlagen ein Anstieg lokaler bodennaher Temperaturen gemessen wird, und verweist dabei auf Forschungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme. Windenergieanlagen befördern feuchte und kühle Luftmassen nach oben; Wissenschaftler sprechen – man kennt das Wort – von Erwärmung oder Austrocknungsphänomen.
(Beifall AfD)
Die Anlagen erwärmen also den Boden und trocknen ihn aus, im Kleinen, aber immerhin. Zu all dem kommt noch die Schlechterstellung des ländlichen Raums durch den Windenergieausbau, wogegen zahlreiche Initiativen und auch Landkreise wie der Saale-Orla-Kreis inzwischen Widerstand leisten.
(Beifall AfD)
Daher fordern wir die Landesregierung auf, erstens sich im Bundesrat für die Abschaffung des Windan-Land-Gesetzes einzusetzen und das Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern, und zweitens sich auf allen Ebenen für einen klugen Mix grundlastfähiger Energieerzeugungsarten im Sinne von Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit einzusetzen, im Sinne des Grünen Herzens Deutschlands. Zum Abschluss will ich noch auf den Alternativantrag der CDU bzw. der Brombeere eingehen. AfD wirkt mal wieder – oder auch: Täglich grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein Alternativantrag! Da stellen sich bei mir aber trotzdem ein paar Fragen. Zum einen schreiben Sie, Sie möchten auf Energiesysteme, von Flächenzielen weg und die tatsächliche Leistung. Als ich die Landesregierung gefragt habe, wie viele Anlagen Thüringen denn braucht, um das einzuhalten, habe ich keine Antwort bekommen. Zweitens ist es schon komisch, dass die Opposition inzwischen dafür sorgen muss, dass die Brombeere ihr Wahlversprechen umsetzt.
(Beifall AfD)
Drittens steht da „technologieoffen“. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie nach der Landtagswahl das Wort „Kernkraft“ noch einmal so benutzt haben. Vor der Landtagswahl haben Sie es versprochen, jetzt nicht mehr.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was
kostet ein Kernkraftwerk?) Liebe CDU und Frau Jary, Sie haben vorhin von Wählertäuschung gesprochen. Ihr Alternativantrag ist eine Wählertäuschung. Wir mussten Sie mal wieder nach vorne treiben, dass überhaupt etwas passiert. Wir werden jedoch, weil Ihr Antrag zumindest eine kleine Verbesserung wäre und wir ja alle wissen, wie es ausgeht – unser Antrag wird abgelehnt, weil gerade die CDU nicht den Mut hat, unseren Anträgen zuzustimmen, auch wenn sie richtig sind –, Ihrem Alternativantrag, wenn unserer abgelehnt wird, zustimmen, damit sich immerhin etwas tut. Aber wir werden wie immer sagen und auch jedem erzählen: AfD wirkt! Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer, ich möchte am Anfang noch mal kurz was zu dem Verfahren sagen, ehe ich inhaltlich darauf eingehe. Wir als BSW vertreten die Position, wenn es einen inhaltlichen Antrag gibt, egal von welcher Fraktion, dass wir uns inhaltlich damit befassen. Die AfD hat ein Problem angesprochen, das offenkundig ist. Und ich denke, es ist auch richtig, dass man im Parlament sachlich dazu argumentiert. Meine persönliche Meinung ist, man hätte so einen Antrag auch an den Ausschuss überweisen und dort bearbeiten können. Wir haben jetzt als Koalition einen anderen, auch guten Weg gefunden. Aber ich möchte auch ganz klar vom BSW sagen, dass diese Möglichkeit auch immer offensteht aus unserer Sicht. Zu dem Antrag an sich: Also das Ansinnen, die Analyse finde ich richtig. Dass es gerade in Thüringen ein Problem mit den Flächenvorgaben des Bundes gibt, geht meiner Meinung nach aus zwei Gründen nicht. Zum einen kann nicht eine Bundesregierung in die Planungshoheit der Länder eingreifen, dass sie Vorgaben macht, auf welchen Flächen oder auf welcher Anzahl von Flächen zum Beispiel Windenergieanlagen gebaut werden. Ein Bundesland sollte selber entscheiden können, wie es seine Energiepolitik gestaltet, da jedes Bundesland ganz verschieden ist, mit unterschiedlichsten Bedingungen. Ich finde es nicht richtig, dass das von der Bundesregierung in so einer massiven Form vorgegeben wird. Das hat auch zur Folge, dass man die Option haben muss, als Land Thüringen selber zu entscheiden, in welchen Regionen vielleicht verschiedene Instrumente angewendet werden. Es gibt sehr viele landwirtschaftlich geprägte Regionen, gerade in der Mitte von Thüringen, im Thüringer Becken. Dort bietet es sich an oder ist auch schon der Fall, dass zum Beispiel mit Bioenergie gearbeitet wird. Da die Förderungsmöglichkeiten zurückgegangen sind, ist es mittlerweile so, dass viele Bioenergieanlagen auch wieder geschlossen werden müssen, obwohl investiert wurde und die eigentlich auch noch laufen, wo auch Steuermittel reingeflossen sind. Das finde ich nicht in Ordnung, das könnte man besser nutzen. In anderen Regionen, die nicht so dicht besiedelt sind, gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass man mehr Windenergie einsetzt, in anderen wiederum, gerade im städtischen Bereich, kann man auf Solarenergie setzen, wenn jedes Haus, das schon eine Versiegelung hat, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage hat. Da gibt es, glaube ich, eine große Akzeptanz in der Bevölkerung. In anderen Gebieten wiederum, die sehr waldreich sind, finde ich persönlich, sollte man keine Windenergie installieren. Der Thüringer Wald ist ein großes Naturgut und damit sollte man sehr sensibel umgehen. An diesen Beispielen sieht man schon, dass es durchaus sinnvoll ist, auch innerhalb eines Bundeslands für verschiedene Regionen unterschiedliche Konzepte zu erarbeiten. Das ist auch unser Ziel. Wir wollen, dass nicht nur die Regionen darüber entscheiden können, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, denn ja, es gibt eine große Akzeptanz für erneuerbare Energien, aber nicht zu jedem Preis. Und „jeder Preis“ bezieht sich natürlich auf die Kosten. Das wäre jetzt unser erster Punkt, den wir auch in dem Änderungsantrag betonen. Da haben wir auch einen Widerspruch, muss ich sagen. Wenn Sie sich jetzt als AfD-Fraktion mal die Erzeugungspreise von den einzelnen Energiearten anschauen, dann werden Sie feststellen, dass Windenergie pro Kilowattstunde in der Erzeugung neben der Solarenergie eine der günstigsten Energieformen ist. Sie beziehen sich in Ihrem Konzept auf grundlastfähige Kraftwerke. Das hatten Sie auch schon eingebracht. Atomenergie ist in der Erzeugung ungefähr das Drei- bis Vierfache von Solarenergie oder Windenergie in der Erzeugung.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dazu
kommen Investitionskosten und Nachsorgekosten!) Und bei Braunkohle, wenn man dort alle schädlichen Kosten einrechnet, ist es auch etwa in diesem Verhältnis. Deswegen sagen wir ganz klar – und das ist auch unsere Grundposition in der Energiepolitik –, wir als BSW unterstützen jeglichen Vorstoß, der die Strompreise für die Bevölkerung, für die mittelständischen Unternehmen und für die Industrie senkt. Das trägt zum Wirtschaftswachstum, zur Versorgungssicherheit bei und das hat unsere Unterstützung. Das sieht man allerdings in Ihrem Antrag nicht. Deswegen muss das auch ein Kritikpunkt sein. Sie haben ganz klar formuliert, dass ausschließlich auf grundlastfähige Anlagen gesetzt wird. Das ist in der Kombination mit erneuerbaren Energien nicht sinnvoll. Da ist es zum Beispiel sinnvoller, das mit flexiblen Gaskraftwerken zu ergänzen. Da, muss man sagen, hat die neue Bundesregierung in diesem Bereich auch schon einen Punkt gesetzt. Das finden wir richtig, diesen Punkt unterstützen wir. Dann hat man ein System, das auch kostengünstiger ist, das Überlastung reduziert.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Präsident. Sie beschreiben die Windenergie als eine der günstigsten Energieformen. Herr Kobelt, geben Sie mir recht, dass wir bei Dunkelflaute Strompreise von bis zu 1 Euro pro Kilowattstunde erreichen?
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
So ein Strompreis ist natürlich ein Durchschnittspreis, den ich genannt habe. Da gibt es natürlich Zeiten, in denen die Preise hoch sind, es gibt aber auch viele Zeiten, in denen sie niedrig sind. Da ergibt sich der Durchschnittspreis und der ist insgesamt auch günstiger. Deswegen kann man das nicht auf solch wenige Zeiten verengen. Aber insgesamt ist es natürlich günstiger. Gerade durch den Ausbau von Speichern gibt es da auch mehr Möglichkeiten. Ich komme jetzt zum Schluss meiner Rede. Ein guter Ansatz von der AfD-Fraktion, in der Umsetzung unserer Meinung nach aber nicht richtig. Wir wollen, dass die Flächenziele nicht mehr das maßgebliche Planungscredo sind, sondern dass über Energieziele gesprochen wird, dass die Bürger mehr einbezogen werden, dort mitentscheiden können und dass es im Wald keine Windenergie gibt oder nur dort, wo es die Bürger vor Ort wollen. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute über einen Antrag der AfD, der fordert, die Flächenziele für Windenergieanlagen abzuschaffen und das sogenannte Wind-an-LandGesetz auf Bundesebene zu kippen, ein Antrag, der vorgibt, im Interesse der Natur, der Bürgerinnen und Bürger und der Versorgungssicherheit zu handeln, tatsächlich jedoch ein energiepolitischer Rückschritt ist, der Thüringen nicht nützt, sondern schadet. Lassen Sie mich das deutlich sagen: Ja, die Energiewende ist eine deutliche, eine große Herausforderung, aber sie ist nicht ideologisch, wie die AfD behauptet. Sie ist notwendig, sie ist gesetzlich beschlossen, sie ist klimapolitisch geboten und sie ist wirtschaftlich sinnvoll. Windkraft an Land ist dabei ein tragender Pfeiler. Der Antrag der AfD verkennt nicht nur die Notwendigkeit eines beschleunigten Ausbaus erneuerbarer Energien und hier insbesondere der Windenergie, er unterstellt zudem, dass dieser Ausbau ausschließlich negative Folgen habe für Landwirtschaft, Artenschutz, Versorgungssicherheit. Doch diese Darstellung ist einseitig, unwissenschaftlich und verantwortungslos. Schauen wir auf die Fakten: Das Wind-an-LandGesetz verpflichtet die Länder, einen prozentualen Anteil der Landesfläche für Windenergie zur Verfügung zu stellen – bis 2027 in Thüringen zunächst 1,8 Prozent, bis 2032 dann 2,2 Prozent. Das ist ambitioniert, aber machbar. Es ist notwendig, wenn wir die Energiewende umsetzen, den CO -Ausstoß 2 senken und unsere Abhängigkeit von fossilen Energien beenden wollen. Es ist absurd, dass die AfD einerseits vor steigenden Strompreisen warnt, aber gleichzeitig den Ausbau der Windkraft verhindern will, denn gerade günstiger Strom aus Windenergie ist ein zentraler Baustein für bezahlbare Energieversorgung in der Zukunft.
(Beifall Die Linke)
Die AfD behauptet weiter, Windenergie sei nicht grundlastfähig. Richtig ist, Wind weht nicht immer. Aber genau deshalb bauen wir ein modernes, flexibles Energiesystem mit Speichern, Netzausbau und einem intelligenten Mix aus erneuerbaren Energien auf. Sie hätten sich zum Beispiel in Gotha beim Thüringentag auf der ENERGIE-Meile der Gothaer Stadtwerke in Verbindung mit der TEAG von dem Projekt zur Einspeicherung von Wasserstoff überzeugen können.
(Beifall BSW, Die Linke, SPD)
Ich weiß nicht, ob Sie das gemacht haben. Kein ernstzunehmender Energieexperte bestreitet, dass Windenergie in Kombination mit Photovoltaik, Speichertechnologien und Sektorenkopplung zentral für eine Energieversorgung der Zukunft ist. Was die AfD als ideologisch motivierte Windindustrie diffamiert, ist in Wahrheit ein Innovationsmotor für Industrie, Handwerk, Beschäftigung, Wertschöpfung vor Ort. Durch das im letzten Jahr verabschiedete Windenergiebeteiligungsgesetz müssen die Betreiber von Windenergieanlagen die Kommunen an den Erträgen beteiligen. Das ist zwar nicht das, was wir als Linke wollten, nämlich eine direkte Teilhabe der Bevölkerung an der Wertschöpfung von Windenergieanlagen, aber es ist bereits ein Schritt in die richtige Richtung, der für mehr Akzeptanz und Ausbau sorgen wird. Zur Kritik am Naturschutz: Auch ich will keine Windräder im Vogel- oder Naturschutzgebiet, aber es ist schlicht falsch, zu behaupten, der Ausbau der Windenergie geschehe auf Kosten der Natur. Es gibt klare gesetzliche Vorgaben, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Mindestabstände. Der Artenschutz ist nicht abgeschafft worden, er wird klug abgewogen mit den Erfordernissen des Klimaschutzes. Den vergessen wir nicht. Der größte Feind der Artenvielfalt ist der Klimawandel selbst.
(Beifall Die Linke)
Hitzewellen, Überschwemmungen, Starkregen, Waldbrände – die Klimakrise ist längst Realität. Die 1,5-Grad-Marke wurde bereits 2024 erstmals gerissen und wir spüren die Auswirkungen deutlich. Arten sterben aus, weil sie sich nicht mehr ausreichend gegen Insekten und Krankheiten wehren können. Ein Blick in den Thüringer Wald zeigt deutlich, den Bäumen geht es immer schlechter. Laut Waldzustandsbericht aus 2023 sind nur noch 18 Prozent der Bäume gesund. 29 Prozent sind leicht geschädigt und 53 Prozent sind stark geschädigt. Das ist ganz klar auf die Erderwärmung zurückzuführen, die es aufzuhalten gilt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Energiezukunft Thüringens darf nicht von ideologischer Verweigerung, sondern muss von faktenbasierter Vernunft und ökonomischer Weitsicht geprägt sein. Der AfDAntrag steht für das Gegenteil, für Rückbau statt Umbau, für Stillstand statt Fortschritt. Deswegen werden wir ihn ablehnen.
(Beifall Die Linke)
Noch zu dem Alternativantrag der Koalition, der uns am heutigen Morgen erreicht hat. Die Brombeere will die Flächenausbauziele für Windkraft in Thüringen durch sogenannte technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele ersetzen. Die Kosten der Energieerzeugung – hier konkret der Stromerzeugung – werden allerdings nicht in Thüringen festgelegt. Die Motivation des Antrags läuft an diesem Punkt ins Leere. Eine Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes, in Bezug auf die Flächenvorgaben für Windenergie bedarf dann trotzdem einer gesamtgesellschaftlichen Planung der Energieinfrastruktur. Thüringen kann sich eben nicht autark mit Energie selbst versorgen. Zumindest wäre das volkswirtschaftlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Warum ist das so? Die Ersetzung des Primärenergiebedarfs – also der gesamten in Thüringen benötigten Energie für Strom, Wärme und Verkehr – bedarf wie in der gesamten Bundesrepublik einer erheblichen Steigerung der Stromerzeugung, da in einem dekarbonisierten Energieregime Primärenergie fast ausschließlich elektrisch bereitgestellt werden muss. Die Ausnahme ist Biomasse. Auch Wasserstoff muss elektrisch erzeugt werden. Aus der Logik der Antragsteller folgt, dass Thüringen seinen Primärenergiebedarf selbst decken soll und selbst mitbestimmen möchte, welche Form von Energiebereitstellung hierzu infrage kommen soll. Nach derzeitigem Stand der Technik kommen für die Primärenergiebereitstellung Photovoltaik, Windkraft, Biomasse und Wasserkraft infrage. Aus diesen Primärquellen müssen alle weiteren benötigten Energieformen bereitgestellt werden. Es bedarf einer erheblichen Investition in Speicher und der Errichtung von Elektrolyseuren und einer geeigneten Infrastruktur. Das klappt volkswirtschaftlich nicht.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Haben
Sie selber ins Klimagesetz geschrieben!) Diese Elektrolyseure müssten eigentlich im Norden Deutschlands betrieben werden. Das ist auch der Standpunkt der Bundesnetzagentur und aller wesentlichen mit der Frage befassten Verbände und Unternehmen. Es ist sinnlos, die Energieautarkie Thüringens zu postulieren, um möglichst wenig Windkraft ausbauen zu wollen. Thüringen ist auf die Flexibilität der Energiebereitstellung im größeren Verbund angewiesen, anderenfalls laufen Kosten und Flächenverbrauch aus dem Ruder.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Im Moment nicht, danke. Technologieoffene Erzeugungsmengenziele müssten zwangsläufig an Flexibilitätsziele gekoppelt werden. Diese können nur durch erheblichen massiven Speicherausbau oder erhebliche zusätzliche Erzeugungs- oder Abschaltkapazitäten realisiert werden. Die Windkraft ist derzeit die effizienteste Erneuerbare-Energien-Erzeugungsform in Bezug auf den Flächenverbrauch. Ihre sogenannte Technologieoffenheit würde zwangsläufig auf noch mehr Flächenverbrauch hinauslaufen. Wir werden also heute Ihrem Alternativantrag nicht zustimmen, aber uns auch einer Ausschussüberweisung nicht verweigern. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, die AfD-Fraktion hat mit Drucksache 8/739 einen Plenarantrag im Thüringer Landtag vorgelegt, der die Abschaffung des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes fordert, also einer bundesrechtlichen Regelung. Die Art und Weise, wie Sie den Plenarantrag formuliert haben, wird jedoch nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. Der Antrag geht sowohl auf strategischer als auch auf rechtlich-fachlicher Ebene fehl. Wenn Sie tatsächlich daran interessiert wären, die negativen Auswirkungen von pauschalen Flächenzielen zu reduzieren, hätten Sie einen lösungsorientierten Ansatz wählen müssen. Das haben Sie ganz bewusst nicht gemacht. Bundesrecht zu ändern, verlangt in einem föderalen Staat immer Konsensfähigkeit. Strategisch müssen Reformvorschläge darauf abzielen, zumindest denkbar andere Bundesländer und den Deutschen Bundestag von dem Vorhaben überzeugen zu können. Die von Ihnen geforderte ersatzlose Abschaffung wird erkennbar auf flächendeckende Ablehnung stoßen. Es ist daher offensichtlich, dass Sie keine echte Lösung anstreben. Sie wollen das Problem erhalten und weiter Unmut schüren, um von Protest und Ängsten populistisch profitieren zu können.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber nicht nur auf dieser strategischen Ebene haben Sie geschlampt. Viel schlimmer ist, dass Sie die fachlich-rechtliche Ebene überhaupt nicht durchdrungen haben. Nehmen wir mal hypothetisch an, dass Sie sich durchsetzen würden und die Flächenziele auf Bundesebene ersatzlos gestrichen würden. Was Sie offensichtlich nicht verstanden haben, ist, dass Sie da nicht weniger, sondern mehr Windräder errichten würden. Bundesrechtlich würde das nämlich bedeuten, dass die Abschaffung der Ausschlusswirkung von Windenergiegebieten in § 249 Baugesetzbuch sofort wirksam würde und die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gemeinsam mit dem überragenden öffentlichen Interesse des § 2 EEG zu einem ungebremsten Wildwuchs von Windenergieanlagen führen würde, nicht nur innerhalb der Flächen, gegen die Sie sich hier aussprechen, sondern zusätzlich auch außerhalb der geplanten Vorrangflächen in einem viel größeren Umfang. Am Ende würden nicht nur 2,2 Prozent der Landesflächen mit Windenergieanlagen bebaut, sondern 4 oder 5 oder mehr Prozent. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie das bewusst so gemacht haben. Ich gehe eher davon aus, dass Sie die Komplexität des Themas unterschätzt haben.
(Heiterkeit AfD)
Das erkennt man auch daran, dass das Wind-anLand-Gesetz, welches Sie hier abschaffen wollen, unter diesem Namen überhaupt nicht existiert. Was Sie offensichtlich meinen, ist die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Deswe-
gen ist es ja in Anführungszeichen! Das habe ich gesagt!) in dem die von Ihnen angesprochenen verpflichtenden Flächenziele für die Bundesländer geregelt sind. Dass man bei der Thematik etwas den Überblick verlieren kann, ist auch der Komplexität des Osterpakets von Robert Habeck geschuldet. Mit dem Osterpaket wurden 2022 über 40 Gesetze, Verordnungen und Regelungen mit einem Schlag geändert. Ich glaube nicht, dass die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und FDP tatsächlich eine Vorstellung davon hatten, wie tiefgreifend sie den Rechtsrahmen in der Wechselwirkung der Regelungen verändert haben.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Natür-
lich!) Wir haben 2022 auch hier im Plenum darüber diskutiert, wie radikal sich die Bedingungen in Thüringen damit verändert haben. Das Osterpaket von Robert Habeck und der Ampelregierung hat den gesellschaftlichen Konsens aufgekündigt. Die Steuerungsinstrumente von Ländern, Regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden wurden fast vollständig vom Tisch gewischt. Gerade wenn man den Erfolg der Energiewende möchte, muss man sich mit der Wirkung dieser Gesetzgebung auseinandersetzen. Die pauschalen Flächenziele sind verbunden mit einem Sanktionsmechanismus, bei dem ab 2028 ein ungehemmter Wildwuchs von Windenergieanlagen droht. Ich kann den Kollegen aller Fraktionen nur einmal empfehlen, sich mit den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaften, mit Bürgermeistern und Gemeinderäten und den betroffenen Bürgern zu unterhalten. Was dort vorherrscht, ist ein Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins, ein Gefühl, dass man überhaupt nicht in der Lage ist, die Planung von Vorranggebieten irgendwie beeinflussen zu können.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ändern Sie
es doch!) Diese Ohnmacht und der außerordentliche Druck sind schlecht für die Stimmungslage in unserer Gesellschaft, sie sind schlecht für die Demokratie und schlecht für die Akzeptanz der Energiewende. Ich bitte auch gerade die Fraktionen, die sich ernsthaft um den Klimaschutz und die Transformation bemühen, diesen Aspekt nicht einfach wegzuwischen, sondern sich ehrlich damit zu befassen. Worin liegt also die Lösung? Thüringen muss die Möglichkeit erhalten, einen eigenen, einen rationalen und volkswirtschaftlich sinnvollen Weg zu gehen. Wir müssen die Möglichkeit erhalten, technologieoffene Erzeugungsmengen selbst definieren zu können. Deswegen muss der bundesrechtliche Rahmen geändert und flexibilisiert werden. Wir haben als Koalition von CDU, BSW und SPD in diesem Sinne einen Alternativantrag in Drucksache 8/1114 vorgelegt. Wir bitten darin die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu reformieren und den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, die Flächenziele für Windenergie durch technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele zu ersetzen. So können die Bundesländer dazu beitragen, den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent an Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. Wichtig ist, dass es kein starkes Auseinanderfallen von Energieerzeugungsmengen und regionalen Energiebedarfen gibt. Diese führen zwangsläufig zu erhöhten Investitionskosten in Energieinfrastruktur, Netze und Speicher sowie erhöhten Aufwendungen im Management der Netzstabilität. Nur, um das einmal zu betonen, die 1,8 Prozent der Landesflächen Thüringens …
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Am Ende. Ich muss es zeitlich irgendwie auf die Reihe kriegen. Nur um das einmal zu betonen: Die 1,8 Prozent der Landesfläche Thüringens, die als Zwischenziel bisher definiert sind, entsprechen 29.000 Hektar. Auf dieser Fläche können 1.450 moderne Windenergieanlagen errichtet werden. Das entspräche einer Stromproduktion von 23,5 Terawattstunden durch Windenergie, also ziemlich das Doppelte der 12 Terawattstunden Strombedarf, die Thüringen ohne Photovoltaik, ohne Biogas, ohne Wasserkraft hat. Diese alternativen Energien würden allesamt unter die Räder kommen, da die Energieinfrastruktur hoffnungslos überlastet wäre. Was wir brauchen, ist ein rationaler, volkswirtschaftlich sinnvoller und technisch beherrschbarer Mix aus Sonnen-, Bio- und Windenergie sowie Geothermie, Wasserkraft und Energieeffizienz. Und ganz wichtig: Wir brauchen eine klare Analyse, welche Energiemengen unsere Infrastruktur, unsere Netze und Speicher aufnehmen können, wo die Verbrauchsschwerpunkte sind, welche Möglichkeiten der Sektorenkopplung genutzt werden können. Das Ignorieren der Realität, das Ignorieren von wissenschaftlichen Analysen, das Ignorieren von physikalischen Mechanismen führt zu einem: Es wird verdammt teuer. Bitte lassen Sie uns gemeinsam versuchen, die regionalen Bedingungen in Thüringen sinnvoll zu nutzen. Unser Alternativantrag ist dabei der erste Schritt auf diesem Weg, auf dem noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden muss. Wir werden den Antrag der AfD ablehnen und unserem Alternativantrag zustimmen. Jetzt habe ich Zeit für die Frage.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Präsident, Herr Abgeordneter Gottweiss, für die Nachfragemöglichkeit. Sie haben gesagt, dass die Bundesregierung mit dem Antrag auch aufgefordert wird und Sie wollen sich an dem Kriterium der Bezahlbarkeit der Energien ausrichten. Warum findet sich dann in Ihrem Antrag keine Forderung, die auf die Aufteilung der Strompreisgebotszonen hinausläuft, wo doch gerade erst jüngst, diese Woche oder letzte Woche, der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber darauf hingewiesen hat, dass alleine durch die Aufteilung der Strompreisgebotszonen mehrere 100 Millionen Euro eingespart werden können. Und wir wissen alle – auch aus der letzten Diskussion in den vielen Monaten –, dass die Simulation allein für die Aufteilung der Gebietslage in Deutschland, der gemeinsamen Strompreisgebotszone in zwei, Nord und Süd, schon erhebliche Kostensenkungen für Industrie, Gewerbe und Endverbraucher hier in Thüringen zur Folge hätte. Warum haben Sie diese Forderung nicht mit aufgenommen?
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Wie Sie vielleicht gemerkt haben, haben wir den Alternativantrag relativ kurzfristig abstimmen müssen. Deswegen ist es natürlich auch so, dass man nicht zu viele Details in diesen Fragen aufnehmen kann. Das ist natürlich ein anderes Thema, das man diskutieren kann. Aber das Grundproblem würde nicht gelöst. Wenn man in einem so erheblichen Maß eine Überbauung der Stromproduktion, die den eigentlichen Bedarfen zuwiderläuft, vornimmt, dann ist es so, dass man eben sehr viele Speicher, Netze, Energieeinspeispunkte und andere Dinge braucht, die sich dann auf unseren Strompreis auswirken, weil natürlich die Netzentgelte auch regionalisiert werden, sich unterscheiden und deswegen über die Netzentgelte der Strompreis besonders teuer werden würde. Wenn man wirklich eine Reduktion haben will, muss man bedarfsorientiert an der Region ansetzen. Dann sind wir natürlich auch auf dem Weg zu sagen, dass dort dann auch die erneuerbaren Energien in dem notwendigen Maß ausgebaut werden müssen. Die andere Frage ist auch wieder so eine strategische: Kriegt man dafür eine Mehrheit? Das können wir, glaube ich, heute hier nicht lösen. Aber es ist ein Thema, das man auf jeden Fall diskutieren könnte. An dieser Stelle herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit und ich bitte um Zustimmung zum Alternativantrag.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Regierung – ich schaue mal ins Rund – spricht die Wirtschaftsministerin. Ist das der Fall? Die Staatssekretärin.
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Herr
Präsident, hallo!) Es gibt noch eine Wortmeldung, einen kleinen Moment bitte. Frau Abgeordnete Hoffmann hat sich noch zu Wort gemeldet.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich bin noch mal nach vorne gegangen, um auf so ein paar Sachen zu reagieren. Das Erste: Uns wird vorgeworfen, dass wir den Klimawandel leugnen würden. Das tun wir nicht. Wir sagen nur, man muss klug darauf reagieren. Wir halten Aufforstung für wesentlich besser, als irgendwelche Anlagen in den Wald zu rammen.
(Beifall AfD)
Aber was hier von den Linken kam, das grenzt schon an Leugnung physikalischer Gesetze. „Grundlastfähigkeit“, Herr Thomas, heißt, dass konstant die Leistung gebracht wird. Und nein, Windenergieanlagen sind nicht konstant, weil der Wind mal weht und mal nicht weht. Also Entschuldigung, das ist ja wirklich zum Haaresträuben.
(Beifall AfD)
Zweitens, Effizienz: Die Anlagen sind im Bundesdurchschnitt zu 15 Prozent ausgelastet, also zu 85 Prozent nicht. Wenn das effizient sein soll, ich weiß ja nicht. Das Nächste, Artenschutz: Ich habe ausgeführt, dass das Bundesnaturschutzgesetz geändert wurde, nämlich weil der Artenschutz dem Ausbau der Windindustrie im Wege stand. Man hat Vogelarten von der Liste genommen, die jetzt nicht mehr als windsensibel gelten. Man hat die Abstandsregeln geändert, all das, weil der Artenschutz für Linksgrüne gestört hat. Das dazu. Als Letztes will ich noch auf Herrn Gottweiss eingehen: Also Sie wollen die 2,2 Prozent weghaben, habe ich richtig verstanden? Und wir wollen die 2,2 Prozent abschaffen. Wo ist jetzt der Unterschied? Der Unterschied ist nur, dass Sie so tun, als ob, und wir es ernst meinen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Für die Landesregierung spricht Staatssekretärin Arndt aus dem Umweltministerium. Ich bitte Sie ans Rednerpult.
(Zwischenruf Abg. Thomas, Die Linke: Es
gibt eine Meldung!) Habe ich noch eine Wortmeldung übersehen? Der Abgeordnete Kobelt hat noch eine Wortmeldung und hat noch 2 Minuten 25 auf der Uhr.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Ja, vielen Dank noch mal für die Rede, auch von der AfD. Ich bin jetzt doch etwas erstaunt. Also entweder hat die sachliche Debatte hier schon zum Sinneswandel beigetragen, aber wenn ich das richtig verstanden habe, haben Sie jetzt gerade gesagt, dass die AfD den Klimawandel nicht leugnet oder dass das auch richtig ist.
(Unruhe AfD)
Aber da muss ich jetzt wirklich mal – Herr Höcke ist jetzt nicht da – ein paar Zitate einordnen von Klimavoodoo, Klimaextremismus.
(Unruhe AfD)
Da gibt es doch gesicherte Beiträge, in denen Sie den Klimawandel geleugnet haben, zumindest Herr Höcke. Also das verstehe ich jetzt nicht.
(Unruhe AfD)
Das können Sie ja vielleicht noch mal erläutern, wenn Sie ein paar Sekunden haben, wie Sie diese Differenz erklären von den Äußerungen, die Sie jetzt gerade gemacht haben, und denen von Herrn Höcke. Das wäre ja eine erfreuliche Entwicklung. Wenn Sie die Realität, die von immerhin 99 Prozent der Wissenschaftler anerkannt wird, auch anerkennen, würde ich mich freuen, aber vielleicht können Sie das ja noch mal deutlich sagen. Vielen Dank.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Ich schaue noch mal ins Rund, ob es eine Erwiderung darauf gibt. Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt für das Umweltministerium Frau Staatssekretärin Arndt ans Rednerpult. Bitte.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, vieles ist heute schon zur Frage einer sinnvollen Energiepolitik gesagt worden. Insofern kann ich mich jetzt also kurzfassen und möchte nur noch ein paar Gesichtspunkte ergänzen bzw. hervorheben. Es ist richtig, dass wir einen Energiemix benötigen, insbesondere einen Mix aus erneuerbaren Energien brauchen wir. Richtig ist aber auch, dass dieser Mix nicht beliebig, sondern sachgerecht sein und zusammenpassen muss. Sie wissen alle, dass nicht jeder Energieträger an jedem Ort und für jeden Zweck geeignet ist. So liegt es auf der Hand, dass unsere Wirtschaftsunternehmen, insbesondere die energieintensiven Unternehmen, sich nicht ausschließlich mit Freiflächenphotovoltaik versorgen können. Sie benötigen leistungsstarke Windenergie und fordern diese uns gegenüber auch ein. Betrachtet werden müssen zudem die jeweiligen landschaftsräumlichen Potenziale, also zum Beispiel Naturschutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen, aber auch Wasservorkommen. Nur dort können wir auch Wasserenergie nutzen. Auch die Frage des Flächenverbrauchs spielt bei der Frage eines sachgerechten Energiemix eine wichtige Rolle. In einer Welt, die sich rasant verändert, gerade auch im technologischen Bereich, müssen Energiemix und Ausbauziele regelmäßig hinterfragt und überprüft werden. Deswegen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung, das Windflächenbedarfsgesetz zeitnah zu evaluieren, denn auch aus Sicht der Landesregierung gibt es durchaus Bedarf für eine inhaltliche Überprüfung und für Korrekturen. Deshalb werden wir dem Bund gegenüber die Beteiligung der Länder am Evaluierungsprozess einfordern und uns auch selbst aktiv in diesen Prozess einbringen. Dabei werden wir unsere eigenen Thüringer Interessen fest in den Blick nehmen und vom Bund eine Gesamtstrategie für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung einfordern, denn wir brauchen eine Energieversorgung mit ortsnaher Erzeugung und Verbrauch. Wir brauchen eine Energieversorgung, die regionale Wertschöpfung stärkt. Wir brauchen eine Energieversorgung, die sich an den landschaftsspezifischen und landesspezifischen Gegebenheiten orientiert. Und wir brauchen eine Energieversorgung mit geringstmöglichem Flächenverbrauch. Unser Maßstab muss sein, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für diesen Evaluierungsprozess können wir als Thüringen einen fundierten Beitrag leisten, denn wir haben valide Daten, die die regionalspezifischen Gegebenheiten in Thüringen abbilden. Wir haben die in der Praxis gewonnene Erfahrung unserer Landesenergieagentur. Insofern begrüßt die Landesregierung den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD und wird die genannten Aspekte in den von der Bundesregierung angekündigten Evaluierungsprozess hineintragen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wenn ich richtig gehört habe, dann – ich möchte mir da noch mal Klarheit verschaffen – gab es keinen Antrag auf Überweisung des Hauptantrags in den Ausschuss. Ich schaue noch mal kurz ins Rund. Nein. Dann stimmen wir zunächst über den Hauptantrag ab, und zwar den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/739. Wenn Sie …
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Eine Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf wurde seitens der AfD beantragt. Geben Sie mir eine Sekunde, vielen Dank. Wir haben die nötigen Vorkehrungen getroffen. Ich bitte Sie noch einmal um Aufmerksamkeit und etwas Fokus für diese Form der Abstimmung. Sie werden Ihren Namen hören und anschließend können Sie mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ antworten. Ich bitte Sie, tatsächlich auch nur mit diesen Formen zu antworten, um es bei der Auszählung nicht schwerer zu machen, als es ohnehin schon ist. Ich würde hiermit dann die Vorlesung der Namen beginnen lassen. Danke schön.
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank. Einen kleinen Moment, wir zählen aus. Ich gebe das Ergebnis der Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf bekannt: Der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/739 hat also erhalten: 32 Jastimmen, 47 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zum Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in Drucksache 8/1114. Ich hatte Überweisungsanträge an den Umweltausschuss gehört. Ist das richtig?
(Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein,
keine Überweisung!) Ich meinte, das vonseiten der Fraktion Die Linke gehört zu haben. Das ist nicht der Fall. Ich schaue noch mal. Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Antrag direkt ab. Wir kommen also zur Abstimmung über den Antrag in Drucksache 8/1114. Wenn Sie diesem Antrag Ihre Zustimmung erteilen, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen des BSW, der SPD und der CDU, außerdem Stimmen aus der Fraktion der AfD. Ich bitte um Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Noch mal für das Protokoll: Ich konnte keine Gegenstimmen wahrnehmen. Damit ist der Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD „Volkswirtschaftlich sinnvolle Energiepolitik durch technologieoffene Erzeugungsmengenziele“ in Drucksache 8/1114 angenommen. Damit können wir den Tagesordnungspunkt schließen. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern waren wir so verblieben, dass wir mit diesem Tagesordnungsunkt die Sitzung schließen. Das bleibt auch weiterhin so. Dann bedanke ich mich bei allen Abgeordneten für die angeregte und intensive Arbeit. Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen finden am 18., 19. und 20. Juni statt. Allen Mitgliedern des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport wünsche ich eine gute Reise nach Brüssel. Kommen Sie gesund wieder! Einen schönen Abend und ein schönes Wochenende! Danke. Ende 17.41 Uhr