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Jens Cotta

AfD 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! Liebe Schüler, heute geht es tatsächlich um euch, denn es geht angeblich um Jugendschutz. Ihr müsst selber bewerten, ob ihr wollt, dass eure Handys in Zukunft so eingeschränkt werden, dass der Staat sagt, was ihr euch angucken wollt und dürft, und ihr nicht mehr frei entscheiden könnt, was ihr sehen dürft. Wie wichtig das diesen Parteien hier überall ist, das seht ihr an der Debatte: ein Redebeitrag vom BSW und ein Redebeitrag der AfD. (Beifall AfD) Wir führen heute eine Aussprache, ja, aber halt nur eine. Denn was in einem demokratischen Verfahren selbstverständlich sein sollte – eine fundierte Beratung im Ausschuss, eine Anhörung von Fachleuten, eine offene, mehrstufige Debatte –, das wurde im Fall dieses Staatsvertrags verhindert. Kein Ausschuss, keine Anhörung, kein ernsthafter Wille zur fachlichen Auseinandersetzung, und das bei einem Staatsvertrag, der tief in unsere digitale Infrastruktur eingreift, in die Medienordnung, in wirtschaftliche Freiheiten und nicht zuletzt in das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Ich habe am Mittwoch in erster Lesung sehr deutlich und ausführlich dargelegt – übrigens als einziger –, warum dieser Vertrag kein bloßes technisches Update ist, sondern ein politischer Richtungswechsel hin zu Kontrolle, Zentralisierung und Gesinnungsschutz. (Beifall AfD) Heute wiederhole ich aufgrund unserer ambitionierten Tagesordnung in aller Kürze: Dieser Vertrag verpflichtet Betriebssysteme zur Implementierung staatlich kontrollierter Filtermechanismen, er droht Entwicklern mit Bußgeldern in Millionenhöhe und er überträgt weitreichende Einflussbefugnisse an die Kommission für Jugendmedienschutz, ein Gremium ohne parlamentarische Legitimation. Das ist nicht Jugendschutz, das ist der Aufbau einer digitalen Erziehungsinfrastruktur. (Beifall AfD) Genau das haben auch zahlreiche Stimmen außerhalb dieses Hauses kritisiert. Hätte es eine Anhörung gegeben, wären diese Punkte zur Aussprache gekommen. Der IT-Verband eco warnt zum Beispiel vor Investitionshemmnissen und Bürokratie. Bitkom sieht existenzbedrohende Belastungen für kleine Anbieter. Netzpolitik.org nennt den Vertrag eine Zensurinfrastruktur durch die Hintertür. „Legal Tribune Online“ sieht verfassungsrechtliche und demokratietheoretische Probleme. Die Stiftung Digitale Chancen kritisiert die fehlende Beteiligung junger Menschen. Prof. Dr. Martin Andree nennt das Konzept unzeitgemäß und praxisfern. Die FAZ warnt vor Einschränkungen der Medienvielfalt. Der Kronberger Kreis nennt das Ganze eine vertane Reformchance für mehr Freiheit. Heise.de berichtet über branchenweiten Widerstand. Und zahlreiche Juristen sehen in der Konstruktion eine Softzensur durch die Regulierung. Meine Damen und Herren, all das wurde ignoriert, weil es nicht ins politische Konzept passt. Gleichzeitig sehen wir, wie öffentlich-rechtliche Formate wie Funk oder der Kinderkanal ideologische Inhalte verbreiten, während freie Entwickler mit technischen Hürden überzogen werden. Das hat mit ausgewogenem Jugendschutz nichts mehr zu tun. (Beifall AfD) Das ist politische Instrumentalisierung der Medienordnung. Es zeigt sich erneut: Was in diesem Land gegen den Strom schwimmt, politisch, medial oder unternehmerisch, soll künftig digital ausgefiltert werden. Wir als AfD sagen Nein zur digitalen Bevormundung, (Beifall AfD) Nein zu einem Vertrag, der Freiheit opfert, um Kontrolle auszubauen. Wir stimmen mit Nein für Meinungsfreiheit, für technische Vielfalt und für gesunden Menschenverstand. Und, lieber Kollege Quasebarth, wir haben Föderalismus. Den haben wir nicht „leider“, sondern den haben wir, und das ist gut so. Und es ist auch gut so, dass es einer Landesregierung möglich ist, zu intervenieren, wenn ihr ein Staatsvertrag nicht passt. Leider ist es in Deutschland so, dass eben alle bei diesem Thema an einem Strang ziehen, weil sie die Chancen sehen, das Netz zu kontrollieren. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Dass wir nicht intervenieren, ist doch nicht richtig!) Es ist der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag und es ging beim Ersten schon los. Zum Thema „Reformstaatsvertrag“: Jetzt geht es um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Am Mittwoch habe ich bereits ausführlich zum sogenannten Thüringer Reformstaatsvertrag Stellung genommen und dargelegt, warum es sich dabei nicht um eine echte Reform, sondern lediglich um ein paar kosmetische Reförmchen handelt. Heute muss ich feststellen: Nicht nur inhaltlich bleibt dieser Staatsvertrag enttäuschend, auch das parlamentarische Verfahren lässt sehr zu wünschen übrig. Ein so weitreichendes Vertragswerk hätte auch eine umfassende Beratung im Ausschuss, eine Anhörung von Experten, eine offene Auseinandersetzung verdient. All das fand nicht statt. Die Chance, fundierte Argumente und Kritik parlamentarisch zu prüfen, wurde schlicht nicht genutzt. Das ist für ein Landesparlament ein unwürdiger Umgang mit so einem zentralen Thema wie der Rundfunkordnung. (Beifall AfD) Der Staatsvertrag selbst enthält keine echten Reformen, keine Beitragssenkung, keine verbindliche Neujustierung des Auftrags und keine klaren Vorgaben für Neutralität. Stattdessen erleben wir eine digitale Expansion im Staatsauftrag, ein Mediengremium mit ÖRR-Nähe und keine einzige Maßnahme, die das verlorene Vertrauen der Bürger zurückgewinnt. Und dieses Vertrauen ist massiv erschüttert. Der Thüringen-Monitor 2024 zeigt es nämlich deutlich – das wurde gestern komischerweise gar nicht angesprochen –: Nur noch 36 Prozent der Menschen in Thüringen vertrauen dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Fast 40 Prozent lehnen ihn ab. Vor 20 Jahren waren es noch zwei Drittel, die ihm vertrauten. Dieser Vertrauensverlust ist kein Zufall. (Beifall AfD) Es ist das Ergebnis einer jahrelangen politischen Schlagseite und mangelnder Selbstreflexion. Wenn dann auch noch ausgerechnet der kritische YouTube-Kanal „Clownswelt“ – schaut ihn euch gern mal an, da seht ihr mal, wie Kritik funktioniert – durch die öffentlich-rechtlich finanzierte Redaktion von Böhmermann öffentlich in Stasi-Manier angegriffen wird, wundert es niemanden, dass viele Menschen das Gefühl haben, sie zahlen für ihre eigene politische Bevormundung. Dass CDU, SPD und BSW nun mit einem Entschließungsantrag versuchen, diesen Staatsvertrag schönzureden, ändert nichts am Befund. Dort ist von Transparenz, Vielfalt und Qualität die Rede. Doch im Vertrag selbst ist davon kein einziger verbindlicher Mechanismus enthalten. Alles bleibt freiwillig, alles bleibt vage. Der Vertrag stärkt nicht die Bürger, er stabilisiert das System. Wir als AfD fordern die Abschaffung des Zwangsbeitrags, die Konzentration auf Bildung, Kultur und Information, eine Finanzierung über die Landeshaushalte – die inzwischen verfassungsrechtlich zulässig ist, wie der Parlamentarische Beratungsdienst Brandenburg im April 2025 bestätigt hat –, eine gesetzlich gesicherte politische Neutralität. Wenn wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich neu denken wollen, dann geht das nicht mit kosmetischen Korrekturen, sondern nur durch eine grundlegende strukturelle Neuausrichtung von Grund auf. (Beifall AfD) Die Menschen haben ein Recht auf glaubwürdige Informationen, aber keine Pflicht zur Finanzierung einer ideologischen Dauerbeschallung. Dieser Staatsvertrag ignoriert den Vertrauensverlust und dieses Parlament hier hat durch das Verfahren zusätzlich diesen Vertrauensverlust verschärft. Wir lehnen beide Staatsverträge ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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