Thomas Gottweiss
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, die AfD-Fraktion hat mit Drucksache 8/739 einen Plenarantrag im Thüringer Landtag vorgelegt, der die Abschaffung des sogenannten Wind-an-Land-Gesetzes fordert, also einer bundesrechtlichen Regelung. Die Art und Weise, wie Sie den Plenarantrag formuliert haben, wird jedoch nicht zu einer Verbesserung der Situation führen. Der Antrag geht sowohl auf strategischer als auch auf rechtlich-fachlicher Ebene fehl. Wenn Sie tatsächlich daran interessiert wären, die negativen Auswirkungen von pauschalen Flächenzielen zu reduzieren, hätten Sie einen lösungsorientierten Ansatz wählen müssen. Das haben Sie ganz bewusst nicht gemacht. Bundesrecht zu ändern, verlangt in einem föderalen Staat immer Konsensfähigkeit. Strategisch müssen Reformvorschläge darauf abzielen, zumindest denkbar andere Bundesländer und den Deutschen Bundestag von dem Vorhaben überzeugen zu können. Die von Ihnen geforderte ersatzlose Abschaffung wird erkennbar auf flächendeckende Ablehnung stoßen. Es ist daher offensichtlich, dass Sie keine echte Lösung anstreben. Sie wollen das Problem erhalten und weiter Unmut schüren, um von Protest und Ängsten populistisch profitieren zu können.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Aber nicht nur auf dieser strategischen Ebene haben Sie geschlampt. Viel schlimmer ist, dass Sie die fachlich-rechtliche Ebene überhaupt nicht durchdrungen haben. Nehmen wir mal hypothetisch an, dass Sie sich durchsetzen würden und die Flächenziele auf Bundesebene ersatzlos gestrichen würden. Was Sie offensichtlich nicht verstanden haben, ist, dass Sie da nicht weniger, sondern mehr Windräder errichten würden. Bundesrechtlich würde das nämlich bedeuten, dass die Abschaffung der Ausschlusswirkung von Windenergiegebieten in § 249 Baugesetzbuch sofort wirksam würde und die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gemeinsam mit dem überragenden öffentlichen Interesse des § 2 EEG zu einem ungebremsten Wildwuchs von Windenergieanlagen führen würde, nicht nur innerhalb der Flächen, gegen die Sie sich hier aussprechen, sondern zusätzlich auch außerhalb der geplanten Vorrangflächen in einem viel größeren Umfang. Am Ende würden nicht nur 2,2 Prozent der Landesflächen mit Windenergieanlagen bebaut, sondern 4 oder 5 oder mehr Prozent. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie das bewusst so gemacht haben. Ich gehe eher davon aus, dass Sie die Komplexität des Themas unterschätzt haben.
(Heiterkeit AfD)
Das erkennt man auch daran, dass das Wind-anLand-Gesetz, welches Sie hier abschaffen wollen, unter diesem Namen überhaupt nicht existiert. Was Sie offensichtlich meinen, ist die Abschaffung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes,
(Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Deswe-
gen ist es ja in Anführungszeichen! Das habe ich gesagt!) in dem die von Ihnen angesprochenen verpflichtenden Flächenziele für die Bundesländer geregelt sind. Dass man bei der Thematik etwas den Überblick verlieren kann, ist auch der Komplexität des Osterpakets von Robert Habeck geschuldet. Mit dem Osterpaket wurden 2022 über 40 Gesetze, Verordnungen und Regelungen mit einem Schlag geändert. Ich glaube nicht, dass die Bundestagsabgeordneten von SPD, Grünen und FDP tatsächlich eine Vorstellung davon hatten, wie tiefgreifend sie den Rechtsrahmen in der Wechselwirkung der Regelungen verändert haben.
(Zwischenruf Abg. Liebscher, SPD: Natür-
lich!) Wir haben 2022 auch hier im Plenum darüber diskutiert, wie radikal sich die Bedingungen in Thüringen damit verändert haben. Das Osterpaket von Robert Habeck und der Ampelregierung hat den gesellschaftlichen Konsens aufgekündigt. Die Steuerungsinstrumente von Ländern, Regionalen Planungsgemeinschaften und Gemeinden wurden fast vollständig vom Tisch gewischt. Gerade wenn man den Erfolg der Energiewende möchte, muss man sich mit der Wirkung dieser Gesetzgebung auseinandersetzen. Die pauschalen Flächenziele sind verbunden mit einem Sanktionsmechanismus, bei dem ab 2028 ein ungehemmter Wildwuchs von Windenergieanlagen droht. Ich kann den Kollegen aller Fraktionen nur einmal empfehlen, sich mit den Mitgliedern der Regionalen Planungsgemeinschaften, mit Bürgermeistern und Gemeinderäten und den betroffenen Bürgern zu unterhalten. Was dort vorherrscht, ist ein Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins, ein Gefühl, dass man überhaupt nicht in der Lage ist, die Planung von Vorranggebieten irgendwie beeinflussen zu können.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ändern Sie
es doch!) Diese Ohnmacht und der außerordentliche Druck sind schlecht für die Stimmungslage in unserer Gesellschaft, sie sind schlecht für die Demokratie und schlecht für die Akzeptanz der Energiewende. Ich bitte auch gerade die Fraktionen, die sich ernsthaft um den Klimaschutz und die Transformation bemühen, diesen Aspekt nicht einfach wegzuwischen, sondern sich ehrlich damit zu befassen. Worin liegt also die Lösung? Thüringen muss die Möglichkeit erhalten, einen eigenen, einen rationalen und volkswirtschaftlich sinnvollen Weg zu gehen. Wir müssen die Möglichkeit erhalten, technologieoffene Erzeugungsmengen selbst definieren zu können. Deswegen muss der bundesrechtliche Rahmen geändert und flexibilisiert werden. Wir haben als Koalition von CDU, BSW und SPD in diesem Sinne einen Alternativantrag in Drucksache 8/1114 vorgelegt. Wir bitten darin die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, das Windenergieflächenbedarfsgesetz zu reformieren und den Bundesländern die Möglichkeit einzuräumen, die Flächenziele für Windenergie durch technologieoffene Energieerzeugungsmengenziele zu ersetzen. So können die Bundesländer dazu beitragen, den Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent an Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. Wichtig ist, dass es kein starkes Auseinanderfallen von Energieerzeugungsmengen und regionalen Energiebedarfen gibt. Diese führen zwangsläufig zu erhöhten Investitionskosten in Energieinfrastruktur, Netze und Speicher sowie erhöhten Aufwendungen im Management der Netzstabilität. Nur, um das einmal zu betonen, die 1,8 Prozent der Landesflächen Thüringens …
