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Sigrid Hupach

BSW 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, den vorliegenden Gesetzentwurf, das kommunale Stärkungsgesetz, haben wir in Begleitung zum Haushalt 2025 zur Unterstützung der kommunalen Familie auf den Weg gebracht und wollen damit die dazugehörigen Landeszuweisungen in ihrer Verteilung regeln. Die kommunalen Gebietskörperschaften, unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, standen in den letzten Jahren und stehen auch aktuell vor großen Herausforderungen. Das ist uns bewusst. In dem Kommunalmonitor 2024 der Thüringer Aufbaubank wurde ein Investitionsbedarf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro geschätzt. Vermutlich ist der Bedarf aber weitaus höher. Nach der schriftlichen Anhörung der kommunalen Spitzenverbände und der abschließenden Beratung im Haushaltsausschuss am 8. Mai wollen wir heute dieses Gesetz mit einigen Konkretisierungen und Anpassungen hinsichtlich der rechtlichen Zielsetzung und auch der Rechtsförmlichkeit hier beschließen und damit die Landeszuweisungen zügig zur Auszahlung bringen. In Artikel 1 wird die Zuwendung der Investitionsförderpauschale in Höhe von 20 Millionen Euro für die Unterstützung höherstufiger zentraler Orte und Gemeinden im Sinne des Landesentwicklungsprogramms geregelt. Diese Investitionsförderpauschale kann für Investitionen, aber auch für den Eigenmittelersatz im Rahmen investiver Förderprogramme eingesetzt werden. Auch kann die Pauschale von Kommunen in Haushaltssicherung genutzt und verwendet werden und es können damit dringend erste Investitionen auf den Weg gebracht werden. Die Verteilung erfolgt nach Schlüsselzuweisungen. Das ist aber auch nur ein Einstieg. Dessen sind wir uns bewusst. Der Investitionsstau ist viel, viel höher und wir wollen als Brombeerkoalition natürlich in den nächsten vier Jahren weit größere Mittel auf den Weg bringen. Es wurde ja schon von 1 Milliarde Euro bis zum Jahr 2029 gesprochen, und das ist auch der Plan. (Beifall CDU, BSW) Dass wir die höherstufigen Gemeinden hier gezielt unterstützen wollen, ist im Gesamtgesetzentwurf eigentlich ersichtlich. Das wurde hier ja teilweise von den Oppositionsfraktionen kritisiert. Aber wir haben ja dazu noch diesen weiteren Punkt des Kleine-Gemeinde-Programms und deshalb ist das der Ausgleich dazu. Das ist also nicht irgendwie gestückelt, sondern es ist ganz bewusst so gestaltet worden. Weiterhin wird in Artikel 1 § 5 die Sonderzuweisung Soziales in Höhe von 47 Millionen an die Landkreise und kreisfreien Städte gesetzlich geregelt. Die individuelle Höhe der Verteilung erfolgt nach der jeweiligen amtlichen Einwohnerzahl. Auch dies ist bewusst so gewählt worden. Auch an Herrn Bilay: Der Landkreistag hat ja ausdrücklich auch diese Verteilung begrüßt. Deshalb haben wir Ihrem Antrag nicht zustimmen können, weil es für uns nicht sinnvoll ist, hier die KFA-Systematik anzuwenden. Eine weitere Landeszuweisung ist die Sonderzuweisung für Thüringer Hallenschwimmbäder in Höhe von 15 Millionen Euro. Hier gab es auch noch einmal eine Änderung, da wir natürlich Rücksprache genommen haben mit den kommunalen Spitzenverbänden und da auch die Notlagen gesehen haben. Deshalb gibt es jetzt noch erneut die Änderung, dass wir ab dem Haushalt 2026 weiter noch einmal 1 Million Euro für einen sogenannten Transformationsfonds zur Verfügung stellen. Die Unterhaltung der Bäder ist eine rein kommunale Aufgabe. Wir wissen aber um die Schwierigkeiten, die die Gemeinden in den letzten Jahren ereilt haben, gerade auch hinsichtlich der erhöhten Energiepreise und anderer Problemlagen, dass wir da unterstützen wollen. Wir können natürlich nicht die gesamte Finanzierung übernehmen, aber mit dieser Zuweisung können wir abfedern und entlasten. Und das ist auch Ziel dieses Gesetzes. (Beifall CDU, BSW) In Artikel 2 erfolgt dann die schon erwähnte Änderung und Anpassung des Thüringer Gesetzes zur Stärkung kreisangehöriger Gemeinden, bezeichnet auch als Kleine-Gemeinden-Gesetz. Auch hier wird die Zuweisung von 43,4 Millionen Euro geregelt. Und das erreicht auch da die Kommunen, die es nötig haben, weil ja auch kritisiert wurde, dass dann manche Summen nur an die größeren Kommunen gehen. Hier gehen sie gezielt an die kleinen Gemeinden und helfen auch da. In Artikel 3 wird dann die Zuweisung zur Verbesserung der Ausstattung und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren geregelt mit einer Gesamtpauschale in Höhe von 10.290.000 Euro, was – auch an die Besucher – einer Auszahlungssumme in Höhe von 300 Euro pro Kameraden entspricht und exakt diese Summe dann ergibt. Insgesamt werden somit den Kommunen 135.690.000 Euro zusätzlich zum Haushalt 2025 zur Verfügung gestellt, die von der vorigen Regierung noch auf den Weg gebracht wurden. Hinzu kommen dann noch die zusätzlich ausgeschütteten Mittel von 25.000 Euro, sodass damit der kommunalen Familie insgesamt 160.474.000 Euro zur Verfügung stehen, ursprünglich zu den Planungen, die im Landeshaushalt 2025 vorgelegt waren. Also kann man wirklich insgesamt sagen, dass hier die Brombeere geliefert hat. Auch unter den schwierigen haushalterischen Voraussetzungen haben wir Mühe gehabt, das auf den Weg zu bringen. Ich denke, das kann sich deshalb sehen lassen. Dass das nur ein Einstieg ist, dass wir auch weitere Unterstützung der Kommunen in den nächsten vier Jahren auf den Weg bringen müssen, das ist uns bewusst. Das werden wir auch tun. Wir lassen also die Kommunen nicht im Regen stehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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