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Suckert

16.05.2025 Sitzungen 8/18

Meisterförderung stärken – Fachkräfte und Gründungen für Thüringens Zukunft sichern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Bildung anzuerkennen und zu stärken, ist uns ein wichtiges Anliegen. Mit Blick auf die geringe Einkommenssituation in der Landwirtschaft und die im Vergleich zu den anderen Wirtschaftsbereichen mit Abstand längste Arbeitszeit ist eine kostenfreie Meisterfortbildung auch in den grünen Berufen von essenzieller Bedeutung zur weiteren Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung und eine zielgerichtete Möglichkeit, dem Führungskräftemangel zu begegnen. Daher begrüßen wir die Initiative der Regierungsfraktionen, Qualifizierung und höhere berufliche Bildung wertzuschätzen und zu honorieren. An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich bei den beteiligten Mitgliedern der Arbeitsgruppe bedanken, dass wir zu diesem, wie ich finde, doch hervorragenden Ergebnis gekommen sind, und ich bedanke mich für die Mitarbeit. (Beifall CDU, BSW, SPD) Ich möchte nun nur einige Punkte herausgreifen, die meines Erachtens von besonderer politischer Bedeutung sind und die, glaube ich, das Papier oder den Vorgang auch wesentlich geprägt haben. Auf Grundlage der Erfahrungen und Fallzahlen der letzten Jahre sowie in dem Bewusstsein, dass in den nächsten Jahren viele Unternehmen und Betriebe einen Nachfolger suchen, haben wir die Haushaltsansätze für 2025 bereits erhöht und über Verpflichtungsermächtigungen Planungssicherheit für kommende Jahre geschaffen. Auch dies wurde ja heute schon angesprochen. Und ich denke, mit diesem Schritt sind wir diesen Forderungen nachgekommen. Mit dem hier vorliegenden Antrag stehen weitere Erhöhungen im Raum. Dabei werden per se durchaus sinnvolle Forderungen in diesem aufgestellt, aber ohne konkrete Vorschläge zur Gegenfinanzierung zu erbringen. Wenn aber bestimmte Dinge in der Legislative als prioritär förderwürdig angesehen werden, sollte vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Freistaats im Rahmen der parlamentarischen Beratung auch eine Auseinandersetzung damit erfolgen, welche anderen Förderungen entsprechender Größenordnung zukünftig nicht mehr erfolgen sollen. Wenn der Landtag im konkreten Entschließungsantrag also zum Ausdruck bringen will, es müsse mehr Geld für den Bereich der Meisterförderung ausgegeben werden, sollte der Antrag eigentlich auch Aussagen enthalten, an welcher Stelle die Landesregierung im Gegenzug bei der Förderung entsprechende Kürzungen vornehmen sollte. Um die Kostenfreiheit der Meisterausbildung darzustellen, setzen wir auf mehrere Säulen. Grundlegende Säule für die Kostenfreiheit in der Meisterausbildung im Wirtschaftsbereich ist das AufstiegsBAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, dem AFBG. Der Lückenschluss erfolgt über eine Verdopplung des Thüringer Meisterbonus auf 2.000 Euro. Wichtig ist uns in diesem Gesamtzusammenhang natürlich ein schlankes, bürokratiearmes Verfahren, das keine zusätzlichen Spitzabrechnungen erfordert und das über Jahre nachgehalten werden muss. Dies entspricht im Übrigen dem Ansatz, den auch andere Länder zur kostenfreien Meisterausbildung praktizieren. Betreffend die grünen Berufe fallen aufgrund der fehlenden Kammerstruktur bei der Meisterausbildung Gebühren an. Hier wird die Kostenfreiheit über eine Änderung zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum erreicht, indem die Gebührentatbestände für die Meisterfortbildung verwaltungskostenfrei gestellt werden. Mehrfach fordert der Antrag, den Erhalt von Förderungen der höheren Berufsausbildung und die Meisterförderung an die mehrjährige Tätigkeit bzw. den mehrjährigen Verbleib in Thüringen zu knüpfen. Wir haben schon heute Landeskinderklauseln in der Förderung, die beispielsweise an den Erstwohnsitz oder die Tätigkeit in Thüringen zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind. Ich weise darauf hin, dass weitergehende Verpflichtungen über Zeiträume kontinuierlich über den gesamten Zeitraum nachgehalten werden müssen, was mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist, letzten Endes mit hohen Kosten einhergeht und gegebenenfalls bis zur Rückforderung führen kann. Dies widerspricht dem Anspruch der Landesregierung nach einem schlanken, effizienten, bürokratiearmen Verfahren. Daher weise ich darauf hin, dass solche Auflagen potenzielle Antragsteller eher zurückschrecken könnten. Wir werden dies aber selbstverständlich prüfen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Protokoll ↗