Dorothea Marx
Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, so erstaunt ich über die Worte von der Frau Kollegin Jary eben gewesen bin, so geben sie doch auch so eine Befindlichkeit wieder, die Teil des demokratischen Spektrums ist und die bei vielen Bürgerinnen und Bürgern vorherrscht: Was soll ein Verbotsverfahren? Zunächst einmal kann ich das Bundesverfassungsgericht von 2017 zitieren: „Das Parteiverbot ist kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot.“ Wir wollen hier niemanden in den Keller einsperren oder in irgendwelche Lager. Aber es ist halt die Frage, wo die Grenze einer demokratischen Betätigung erreicht ist. Ich habe es gestern schon einmal gesagt: Menschenrechte und die Verfasstheit unseres Staates in einem Gewaltenteilungssystem, die kann man nicht abschaffen, die kann man auch nicht abwählen, und deswegen ist eine Partei, deren Ziele darauf gerichtet sind, beides anzugreifen, auf dem Stimmzettel nicht unbedingt logisch. Und die Art und Weise, wie auch hier im Thüringer Landtag mit dem Organ des demokratischen Staates, dem Parlament, umgegangen wird, hätte doch eigentlich allen zu denken geben müssen. Und so ist auch jetzt in dem neuen Bericht des Bundesamts für Verfassungsschutz der Konstituierung des 8. Thüringer Landtags ein eigenes Kapitel gewidmet worden, an der auch mehrere Herrschaften, die dort auf der rechten Seite versammelt sind, aktiv beteiligt gewesen sind. Jetzt ist natürlich die Frage – das hat Frau Jary auch versucht in dieser Kompromissformulierung irgendwie anzulegen –: Aber da muss man doch politisch gegen vorgehen? Jetzt sage ich Ihnen eins: Wer so gezeigt hat – so überzeugend, schrecklich bzw. abstoßend – wie die AfD in den letzten Jahren und gerade auch hier im Thüringer Landtag, wo sie immer versucht, uns als undemokratisch zu beschimpfen, uns auf der anderen Seite jemanden, der in die Landtagskasse gegriffen hat, als Präsidentin anbietet und gestern als Vizepräsidenten einen Herrn, der die Inszenierung der versuchten Vereitelung der Konstituierung des Landtags souffliert hat, da muss man sich doch auch mal überlegen, ob man sich nicht nur mit guten Worten wehren soll. Ich sage Ihnen eins: Ich bin zur Überzeugung gekommen, dass die AfD vor allen Dingen eins macht: Sie betreibt Foulspiel, Foulspiel in der Demokratie, Foulspiel in der Republik und Foulspiel hier in diesem Haus. Und was macht man mit Foulspielern? Wir haben ja gerade über Fußball geredet – Foulspieler gehören vom Platz gestellt. Und wenn jetzt viele Bürgerinnen und Bürger wie Frau Jary sagen, dass man sie nur irgendwie politisch bekämpfen muss, Verbot ist doch so was Böses, dann überlegen Sie jetzt mal die gleiche Situation auf dem Fußballplatz. Da sind also Foulspieler am Start. Im Übrigen gibt es, was die Einschätzung der Thüringer AfD angeht, auch schon ein höchstrichterliches Urteil, nämlich vom OVG in Weimar – vom Oberverwaltungsgericht –, dass die Verfassungswidrigkeit hier klar gegeben ist. Jetzt sagen wir, den Foulspieler wollen wir doch nicht vom Platz stellen, weil da sind doch 25 Prozent der Fans oben in der Kurve, die mögen diese Foulspieler so gern und finden es eigentlich auch richtig, dass sie die Regeln nicht beachten wollen. Und da ist es vielleicht doch ein bisschen komisch, wenn wir den jetzt vom Platz stellen und dann könnten wir Ärger bekommen. Deswegen fordern wir, sie politisch zu bekämpfen. Aber das bedeutet auf den Fußballplatz übertragen – Frau Jary und die Kolleginnen und Kollegen von der CDU –, dass man dann sagt: Der Schiri pfeift jetzt nicht ab, obwohl Foulspiel betrieben wird, aber er sagt, die 75 Prozent, die da oben in den anderen Kurven sitzen, die sollen bitte dafür sorgen durch ihr Verhalten, dass die Foulspieler auf dem Platz nicht mehr foulspielen. Das funktioniert nicht.
(Beifall Die Linke, SPD)
Man muss die Beachtung von Regeln, die bestehen, auch administrativ durchsetzen. Deswegen brauchen wir den Abpfiff und eine rote Karte und das ist das Verbotsverfahren. Wir können hier als Politiker kein …
(Zwischenruf aus dem Hause)
Es ist Foulspiel. Ich habe auch Karten mit – welche, können Sie sich aussuchen. Den Videobeweis erbringt dann das Bundesverfassungsgericht. Aber man muss doch den Antrag stellen. Mit dem Antrag ist nämlich auch das Werturteil verbunden, dass wir sagen: Das ist Foulspiel, wir vermuten, es ist Foulspiel, und das Bundesverfassungsgericht möge es klären. Wenn wir das nicht machen, dann passiert Folgendes: Der Foulspieler fegt weiter über den Platz, sagt: „Ich halte mich nicht an die Regeln, ich finde die Regeln Mist, ich will die jetzt im Spiel verändert haben,“ und 25 Prozent jubeln, 75 Prozent sind entsetzt auf den Zuschauerrängen. Und dann überlegen welche: „Aber wenn der Foulspieler hier weiter so foulspielen kann und es wird nicht bemängelt, müsste ich vielleicht auch mal meine Strategie ändern“, und dann ist der Regellosigkeit und Verfassungswidrigkeit Tür und Tor geöffnet. Das ist genau das, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes, die diese Möglichkeit geschaffen haben, ein Parteiverbot auszusprechen, wenn die Voraussetzungen vorsehen, nicht wollten. Goebbels hat übrigens zwei Jahre nach der Machtergreifung 1933 Folgendes geschrieben: „Das wird immer einer der besten Witze der Demokratie bleiben, dass sie ihren Todfeinden die Mittel selber stellte, durch die sie vernichtet wurde. Die […] Führer der NSDAP traten als Abgeordnete in den Genuss der Immunität, der Diäten und der Freifahrkarte. Dadurch waren sie vor dem polizeilichen Zugriff gesichert, durften sich mehr zu sagen erlauben als gewöhnliche Staatsbürger und ließen sich außerdem die Kosten ihrer Tätigkeit vom Feinde bezahlen. Aus der demokratischen Dummheit ließ sich vortrefflich Kapital schlagen.“ Das ist genau der Fehler, den wir heute nicht mehr wiederholen sollen.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Und dann wur-
de die SPD verboten!) Menschenrechte, Pluralismus und Gewaltenteilung kann man ebenso wenig abwählen wie die Regeln im Fußballspiel während des Spiels auf dem Platz. Deswegen ist es sinnvoll, ein Verbotsverfahren zu prüfen, anzustrengen und das Bundesverfassungsgericht entscheiden zu lassen, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, dass eine Partei, die auf einen nicht einhaltbaren Erfolg, nämlich die Abschaffung der Verfassung und von Grundrechten, gezielt ist, weiter auf dem Stimmzettel stehen soll oder nicht.
