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Nadine Hoffmann

AfD 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, vor der Landtagswahl hat die CDU angekündigt, sich für die Abschaffung des Wind-an-Land-Gesetzes einzusetzen und das Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern. Ministerpräsident Voigt bezeichnete vor drei Monaten, Mitte Februar, diese Flächenziele als unsinnig, als er das Stahlwerk in Unterwellenborn besuchte. Nun, da die CDU an der Regierung beteiligt ist und – so müsste man meinen – einen guten Draht zur neuen Bundesregierung hat, sollte sie auch liefern. (Beifall AfD) Umso erstaunter dürfte der Beobachter sein, wenn er sich die Antwort auf meine Kleine Anfrage „Energiepolitik der Landesregierung: Flächenausweisung für die Windenergie“ in der Drucksache 8/954 vom 9. April ansieht. Da steht, dass die Landesregierung das jetzige System beibehalten will und – ich zitiere –: „Die Landesregierung plant derzeit keine Initiativen auf Bundesratsebene bezüglich der Ausweisung von Vorranggebieten ‚Windenergie‘.“ Diese Aussage wird dann in der Antwort auf meine Kleine Anfrage 975 mit dem Datum vom 17. April wiederholt, in der ich unter anderem die Tatsache ansprach, dass der Präsident der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen sich weigert, weiter Windvorranggebiete auszuweisen, weil er diese Flächenziele für unrealistisch hält. Ich zitiere nun aus der Antwort der Landesregierung: „Bei den geltenden regionalen Teilflächenzielen handelt es sich somit um realistische Vorgaben zur Ausweisung von Vorranggebieten ‚Windenergie‘.“ Da muss ich mal an die CDU fragen: Ja, was denn nun? Ja, nein, vielleicht? (Beifall AfD) Wir meinen es ernst und haben daher diesen Antrag mit dem Ziel, das seit 2023 geltende Bundesgesetz abzuschaffen, eingereicht. Es gibt einige Gründe, den Ausbau der Windindustrie zu verhindern und abzulehnen. Über die energiepolitischen Gründe hat mein Kollege Dr. Dietrich bereits ausgeführt. Es gibt aber noch weitaus mehr Gründe, zu denen ich nun ausführe und die sich auf die Auswirkungen auf die Umwelt beziehen. Nehmen wir als Erstes die Flächenversiegelung: 2,2 Prozent, die nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz in Thüringen vorgehalten werden müssen für die Windindustrie, entsprechen etwa 35.000 Hektar – ein schierer Wahnsinn. (Beifall AfD) Dass die erste Planungsgemeinschaft sich nun weigert, das durchzuführen, sollte der Brombeere zu denken geben. Diese 35.000 Hektar, darunter auch Wald, denn anders kriegen die Planungsgemeinschaften das sonst nicht ausgewiesen, werden also der Windindustrie geopfert. Da nutzt auch ein Flächenentsiegelungsfonds nicht, wenn auf der anderen Seite eine solch gewaltige Fläche wieder versiegelt wird. Kurzer Ausflug zu diesem Fonds: Die vom Ministerpräsidenten in der ersten Regierungsbefragung als Antwort auf meine Frage kolportieren mehr als 10 Millionen Euro haben sich als Unwahrheit ergeben, wie ich auf eine Dringlichkeitsanfrage erfuhr. (Beifall AfD) Zurück zum Antrag: Mit der Bodenversiegelung gehen natürlich Folgen für den Boden einher. Etwa 3.500 Tonnen pro Anlage, alles andere als CO -frei 2 hergestellt und meist noch importiert, werden in den Boden gestampft. Die Bodenstruktur wird vernichtet, der Wasserhaushalt gestört und der Grundstückswert gesenkt – für immer, wenn die Anlagen nicht rückgebaut werden. Deshalb hatten wir auch das Gesetz zum vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen hier eingereicht, das jedoch von allen anderen abgelehnt wurde. (Beifall AfD) Schaut man sich die Bestandteile einer Windanlage an, stellt man fest, dass neben diesen 3.500 Tonnen Fundament unter anderem das Gas SF6 – mit einer tausendfach stärkeren Wirkung auf die Umwelt als CO – eingebaut ist und im Brandfall 2 krebserregende Karbonfasern, die bisher nicht recycelt werden können, und dazu noch Tropenhölzer. Grundsätzlich ist die Entsorgungsproblematik nicht gelöst. All das kommt, wie gesagt, zu den Tausenden Tonnen hinzu, damit sich der deutsche Energiewendefreund und die Windenergielobby auf die Schulter klopfen. (Beifall AfD) Apropos Brandfall: Die Dinger können nicht gelöscht werden. Sie werden kontrolliert abgebrannt oder sie lassen sich abbrennen. Ein anderes Problem ist der Abrieb. Jetzt wird gleich ins Feld geführt, dass auch Autos auf der Straße Abrieb haben, manche bemühen auch Schuhsohlen. Nicht wahr, Herr Augsten? Ja, aber der Abrieb von Stoffen aus den Windradrotoren gelangt ins Grundwasser. In Wildtieren werden vermehrt Stoffe aus der PFAS-Gruppe, sogenannte Ewigkeitschemikalien, detektiert, zum Beispiel in Wildschweinen, wie Fachzeitschriften berichten. Das nächste Problem, das der Windenergieausbau schafft, ist der negative Einfluss auf Flora und Fauna, insbesondere auf die Vogelwelt, Fledermäuse, Insekten, ob nun im Offenland oder im Wald, wie im Grimm’schen Märchenwald. Wobei ein Standort im Wald den ganzen Irrsinn aufzeigt, wenn eine CO 2 -Senke plattgemacht wird, um angeblich CO zu 2 senken. (Beifall AfD) Damit der Artenschutz dem Windindustrieausbau nicht im Wege steht, hat die Ampel dann gleich mal das Bundesnaturschutzgesetz geändert. Das Positionspapier der staatlichen Vogelschutzwarten war damit passé. Vogelarten wie der Schwarzstorch gelten nun nicht mehr als windsensibel und bei anderen Vogelarten, wie beim Rotmilan, hat man die Abstandsregeln gesenkt. Das war und ist ein unentschuldbarer Angriff auf den Artenschutz unter dem damals zuständigen Minister Habeck, (Beifall AfD) ein Angriff mit Folgen für Thüringen, den die Vorgänger-Landesregierung begrüßt hat und den die aktuelle Landesregierung ignoriert. Wer das Grüne Herz Deutschlands wieder mehr in den Fokus rücken und schützen will, wie es die Landesregierung zu Recht sagt, der muss gegen den Ausbau der Windindustrie stimmen. Oder glaubt die neue Landesregierung, dass die Touristen nach Thüringen kommen, um Windräder zu bestaunen? Wohl kaum. (Beifall AfD) Ein weiteres Problem, das durch den Ausbau der Windindustrie verursacht wird, ist der Einfluss auf das Mikroklima. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags konstatierte 2020 in einem Gutachten mit dem Titel „Lokale mikroklimatische Effekte durch Windkrafträder“, dass im Umfeld von Windkraftanlagen ein Anstieg lokaler bodennaher Temperaturen gemessen wird, und verweist dabei auf Forschungen des Fraunhofer-Instituts für Windenergiesysteme. Windenergieanlagen befördern feuchte und kühle Luftmassen nach oben; Wissenschaftler sprechen – man kennt das Wort – von Erwärmung oder Austrocknungsphänomen. (Beifall AfD) Die Anlagen erwärmen also den Boden und trocknen ihn aus, im Kleinen, aber immerhin. Zu all dem kommt noch die Schlechterstellung des ländlichen Raums durch den Windenergieausbau, wogegen zahlreiche Initiativen und auch Landkreise wie der Saale-Orla-Kreis inzwischen Widerstand leisten. (Beifall AfD) Daher fordern wir die Landesregierung auf, erstens sich im Bundesrat für die Abschaffung des Windan-Land-Gesetzes einzusetzen und das Landesentwicklungsprogramm entsprechend zu ändern, und zweitens sich auf allen Ebenen für einen klugen Mix grundlastfähiger Energieerzeugungsarten im Sinne von Bezahlbarkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit einzusetzen, im Sinne des Grünen Herzens Deutschlands. Zum Abschluss will ich noch auf den Alternativantrag der CDU bzw. der Brombeere eingehen. AfD wirkt mal wieder – oder auch: Täglich grüßt das Murmeltier. Mal wieder ein Alternativantrag! Da stellen sich bei mir aber trotzdem ein paar Fragen. Zum einen schreiben Sie, Sie möchten auf Energiesysteme, von Flächenzielen weg und die tatsächliche Leistung. Als ich die Landesregierung gefragt habe, wie viele Anlagen Thüringen denn braucht, um das einzuhalten, habe ich keine Antwort bekommen. Zweitens ist es schon komisch, dass die Opposition inzwischen dafür sorgen muss, dass die Brombeere ihr Wahlversprechen umsetzt. (Beifall AfD) Drittens steht da „technologieoffen“. Ich kann mich nicht erinnern, dass Sie nach der Landtagswahl das Wort „Kernkraft“ noch einmal so benutzt haben. Vor der Landtagswahl haben Sie es versprochen, jetzt nicht mehr. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was kostet ein Kernkraftwerk?) Liebe CDU und Frau Jary, Sie haben vorhin von Wählertäuschung gesprochen. Ihr Alternativantrag ist eine Wählertäuschung. Wir mussten Sie mal wieder nach vorne treiben, dass überhaupt etwas passiert. Wir werden jedoch, weil Ihr Antrag zumindest eine kleine Verbesserung wäre und wir ja alle wissen, wie es ausgeht – unser Antrag wird abgelehnt, weil gerade die CDU nicht den Mut hat, unseren Anträgen zuzustimmen, auch wenn sie richtig sind –, Ihrem Alternativantrag, wenn unserer abgelehnt wird, zustimmen, damit sich immerhin etwas tut. Aber wir werden wie immer sagen und auch jedem erzählen: AfD wirkt! Vielen Dank. (Beifall AfD)

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