Steffen Quasebarth
Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucherinnen und Besucher auf unserer Tribüne, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich sehe, dass auf unserer Tribüne heute viele Jugendliche sitzen; das passt ganz gut, da sich dieses erste Gesetz tatsächlich auch mit den Belangen von Jugendlichen beschäftigt. Trotzdem geht es in diesem Gesetz, das auf den ersten Blick recht technisch daherkommt, um genau das: um viel Technik. Es geht um digitale Räume. Es geht um Verantwortung und – ja – auch um Kinder, Eltern, Bildung, um Medienmacht. Vor allem geht es aber auch um Fairness. Mit dem Sechsten Medienänderungsstaatsvertrag – ein schönes Wortmonsterchen – und der Anpassung des Thüringer Landesmediengesetzes gehen wir einen weiteren notwendigen Schritt im großen Projekt einer zeitgemäßen Medienordnung. So kann man diesen Schritt auch würdigen. Worum geht es eigentlich konkret? Es geht um altersgerechte technische Voreinstellungen auf Geräten, die unsere Kinder täglich nutzen, und die meisten von ihnen tragen sie in der Hosentasche. Es geht um die Stärkung von Jugendschutzprogrammen, um klare Kennzeichnungspflichten und um die Modernisierung der Kommission für Jugendmedienschutz, organisatorisch wie auch inhaltlich. Wir bringen unser Landesrecht endlich in Einklang mit dem Digital Services Act der EU, indem wir im Thüringer Landesmediengesetz das altehrwürdige Telemediengesetz durch das Digitale-Dienste-Gesetz ersetzen – ein kleiner Satz, ein großes Update. Man könnte sagen, es wird insgesamt ein wenig europäischer bei uns. Aber natürlich bleiben wir – und das ist der Wermutstropfen – mal wieder ty pisch deutsch, denn dieser Medienänderungsver trag ist nicht etwa eine Bundesregelung, sondern ein fein austarierter Staatsvertrag zwischen 16 Ländern, der, wenn auch nur ein Land nicht zustimmt, am 30. November komplett ins Leere fällt. Da hilft kein Server-Update mehr. Das ist leider Föderalismus mit eingebauter Stolperfalle. Wenn also ein einziges Land nicht rechtzeitig zustimmt, dann fällt das gesamte Regelwerk und wir gehen alle wieder zurück auf Los. Man kann das demokratisch finden oder auch mühsam. Ich persönlich neige ja zu Letz terem, denn der Gedanke, dass Estland mit 1,3 Mil lionen Einwohnern eine komplett digitale Verwaltung aufgebaut hat, während wir über Alterskennzeich nung von Apps via Artikelgesetz debattieren, der darf einen mal in aller Ruhe durch den Raum zie hen.
(Beifall BSW)
Was wir tun, ist trotzdem richtig. Wir machen Technik sicherer, Kinder stärker, Jugendliche auch, Eltern informierter und Anbieter klar verantwortlicher. Genau darum geht es, um Verantwortung im digitalen Raum. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir schon über Medien reden, dann darf eins nicht unter den Tisch fallen: Wir erleben derzeit eine medienpolitische Schieflage, die viele Menschen mit Sorge betrachten, auch wir. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag: Information, Bildung, Kultur. Und ja, wir stehen zu diesem Auftrag. Aber wir sehen auch, dass aus dem Anspruch der Grundversorgung zunehmend ein gigantisches System geworden ist, das sich nicht selten selbst genügt: ein Onlineangebot, das sich von der Grundversorgung bis zur Konkurrenz zu privaten Zeitungsverlagen hochentwickelt hat, mit opulenter App und Kommentarspaltenpolitik, eine Tagesschau, in der Ostdeutschland oft nur dann vorkommt, wenn über Unzufriedenheit, Protest oder besondere Problemlagen berichtet wird, und ein Unterhaltungsangebot, das sich zu gleichen Teilen aus Cosy Crime, Dauerantiquariat und dampfendem Porree auf Kochinseln zusammensetzt. Dazwischen versteckt sich dann irgendwo das Bildungsfernsehen. Das quietscht und ich finde, das geht deutlich besser.
(Beifall CDU, BSW)
Das ist nicht das Problem dieses Gesetzes. Das ist aber Teil einer größeren Debatte, die wir unbedingt führen müssen und sollen. Wie viel öffentlich-rechtlich braucht es und wie viel privatwirtschaftlicher Raum bleibt, damit Medienvielfalt eben keine Phrase bleibt? Auch hier wünschen wir uns mehr Mut zur Reform, mehr Ausgewogenheit und ein bisschen mehr Realitätssinn, gerade für die Lage hier im Osten des Landes. Aber zurück zu diesem Gesetz: Es ist wichtig und es ist richtig. Und es ist, wie es bei Staatsverträgen nun einmal ist, notwendig, damit das Ganze funktioniert. Und deshalb, sehr geehrte Damen und Herren, empfehle ich Ihnen die Zustimmung zu dem begleitenden Entschließungsantrag zu diesem Gesetzentwurf. Lassen Sie uns diesen Schritt gemeinsam gehen und dabei das große Ganze im Blick behalten: ein fairer, moderner, sicherer, digitaler Raum für alle. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
