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Andreas Bühl

CDU 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Sportstätten retten – ein neuer „Goldener Plan Sport“ muss her

Vielen Dank. Verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen, selbstverständlich sieht auch die CDUFraktion den in den letzten Jahren angestauten Sanierungs- und Modernisierungsbedarf bei den in Vereinsträgerschaft und kommunaler Hand befindlichen Sportstätten im Freistaat. Allerdings ist für diese Erkenntnis, die auch für jeden offensichtlich ist, der mit offenen Augen durch Thüringen geht, wahrlich nicht der Antrag der Linken notwendig, sondern das ist davon völlig unbenommen. Hilfreicher wäre es deswegen gewesen, wenn Ihr ehemaliger Sportminister, Herr Holter, der in den letzten zehn Jahren Verantwortung getragen hat und ausreichend Mittel hätte einstellen können, um die 1,3 Milliarden Euro Sanierungsstau abzubauen, dafür im Kabinett auch gekämpft hätte. Im Haushaltsentwurf der alten Landesregierung waren für den kommunalen Sportstättenbau seit 2024 gerade einmal 15 Millionen Euro vorgesehen, und die hätten nicht einmal ausgereicht, um die bisher bewilligten Bauprojekte zu finanzieren. Noch in 2023 stellte das von der Linken verantwortete Sportministerium nur die Hälfte der Mittel davon zur Verfügung. Eine Verdoppelung dieser Investitionsmittel hatte erst die CDU – meine Fraktion – in zehn Haushaltsverhandlungen für 2024 gegen den Widerstand der jetzt gerade sportbegeisterten Linken durchgesetzt. Bei den aktuellen Haushaltsberatungen hat sich daher auch die CDU mit ihren Partnern für eine Erhöhung dieser Haushaltsmittel um 6,6 Millionen Euro im aktuellen Haushaltsjahr eingesetzt, um die bewilligten und darüber hinaus auch neue Projekte bedienen zu können. Im Übrigen haben wir eine ähnliche Situation bei den Landesmitteln für die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus, wo die vom ehemaligen Minister Holter eingeplanten 2 Millionen Euro in diesem Jahr lediglich für die Bewilligung von gerade einmal einem Drittel der beantragten 97 Projekte ausgereicht hätten. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Aber die Situation war dort eine andere!) Andere Länder wie Brandenburg waren und sind hier weitaus umtriebiger und entwickelten im Land Brandenburg einen eigenen „Goldenen Plan Brandenburg“ mit insgesamt 25 Millionen Euro für den Zeitraum von 2021 bis 2024. Um in diesem Bereich auch rasch und wirksam Lösungen anzubieten, haben wir, die neue Regierungskoalition, uns in Thüringen im Rahmen der Haushaltsberatungen darauf verständigt, den Vorschlag des LSB vom Februar dieses Jahres aufzugreifen und den ursprünglichen Ansatz der Landesmittel für die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus auf 2,5 Millionen Euro zu erhöhen und damit sicherzustellen, dass 2025 gemeinsam mit der Eigeninitiative der Vereine immerhin über die Hälfte der beantragten Projekte umgesetzt werden können. (Beifall CDU, BSW) Dieses Vorgehen unterstrichen wir mit dem Entschließungsantrag zum Haushalt, wo wir das auch noch mal festgeschrieben haben. Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist bewusst, dass wir mit diesen Feuerwehrmaßnahmen zwar einige Projekte mehr haben retten können und damit auch die Basis für ehrenamtliche Sportarbeit der Thüringer Sportvereine sowohl im Kinder- und Jugendbereich als auch im Freizeit- und Leistungssportbereich stärken konnten, doch das kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Abarbeitung der tatsächlichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarfe bei Sportstätten einer wahren Herkulesaufgabe für alle Beteiligten gleichkommt. Dabei ist uns vollkommen klar, dass bedarfsorientierte und funktionstüchtige Sportstätten eine Grundvoraussetzung für alle Sporttreibenden in ganz Thüringen und darüber hinaus sind. Deshalb haben wir im Regierungsvertrag für 2024 bis 2029 klar und deutlich unser sportpolitisches Ziel formuliert. Erhalt, Sanierung und Neubau von Sportstätten sind die sportpolitischen Herausforderungen dieser Legislaturperiode. Die notwendigen Investitionsprogramme für Sportstätten sollen diese politischen Schwerpunktsetzungen angemessen widerspiegeln. Sehr geehrte Damen und Herren, ebenfalls muss aber klar sein, dass der Freistaat Thüringen diese Herkulesaufgabe nicht alleine, ohne Partner, wird bewältigen können. Neben den Kommunen und Vereinen brauchen wir vor allem die Beteiligung des Bundes bei der Sanierung der Sportstätten so wie einst in den Jahren 1960 bis 1975 und 1976 bis 1992 im Rahmen des Sportförderprogramms „Goldener Plan“ mit insgesamt 37,4 Milliarden – damals – D-Mark. Dieser diente dann später von 1992 bis 2007 als Vorlage für die Auflage eines Sportstättenförderprogramms „Goldener Plan Ost“, speziell in den jungen Bundesländern. Mit 300 Millionen D-Mark sollte er das Sportstättenangebot nach der Wiedervereinigung deutschlandweit homogenisieren und vor allem den Breiten- und Vereinssport in Ostdeutschland stärken. Deshalb ganz klar: Wir unterstützen selbstverständlich den Ruf nach mehr Unterstützung durch den Bund bei der Sanierung und Modernisierung unserer Sportstätten. Eine ähnliche Forderung können Sie auch in unserem Regierungsvertrag nachlesen, wo wir konkret für die Einführung eines „Goldenen Plans Ost 2.0“ plädieren, um den gegenwärtigen Sanierungsstau abzubauen. Deshalb erlauben Sie mir auch die persönliche Anmerkung, dass es vermutlich zielführender sein könnte, wenn wir diesen „Goldenen Plan“ nicht nur auf den Osten Deutschlands beschränken, sondern auch darüber hinaus den Blick werfen sollten. Angesichts der Tatsache, dass auch im Ruhrgebiet und anderenorts in westdeutschen Kommunen inzwischen längst ein akuter Notstand bei maroden Sportstätten herrscht und eine Zustimmung zu diesem Förderprogramm vor allen Dingen von den Stimmen der sogenannten Geberländer in den westdeutschen Ländern abhängen dürfte, scheint mir das angebracht, um diesen Plan erfolgreich vorantreiben zu können. Wir täten also gut daran, den „Goldenen Plan Sport“ für das gesamte Bundesgebiet und nicht nur allein für einzelne Bundesländer einzufordern, alleine schon wegen der besseren Erfolgsaussichten. Solch eine Forderung will allerdings gut vorbereitet sein und benötigt eine valide Datengrundlage. Das heißt wiederum für uns, wie wir es im Regierungsvertrag festgeschrieben haben: „Der Sanierungsstau im Bereich der Sportstätten wird durch eine systematische Analyse ermittelt.“ Bevor wir also mit der Forderung nach einem „Goldenen Plan Sport“ um die Ecke kommen können, müssen wir zunächst einmal unsere eigenen Hausaufgaben machen und tatsächliche Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaubedarfe an Sportstätten in Thüringen ermitteln. Dem LSB sind wir in diesem Zusammenhang für seinen ersten und kürzlich vorgelegten Zustandsbericht bezüglich der Sportstätten in Thüringen besonders dankbar, da er die vorgelegte Datensammlung bereits als ersten Grundstein für einen vollständigen Überblick nutzbar machen könnte. Immerhin haben sich an der im Dezember 2024 durchgeführten Befragung von 605 Gemeinden jede dritte Gemeinde sowie die Hälfte der Landkreise beteiligt. Das Ergebnis des Berichts ist, wenig überraschend – ich habe es am Anfang schon gesagt, jeder, der sich umschaut, sieht es ja selbst –, ernüchternd und besorgniserregend. Unter anderem 40 Prozent der rund 4.500 Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie andere Sportanlagen sind sanierungsbedürftig. Jede dritte Gemeinde hat eine sanierungsbedürftige Sporthalle, 120 der insgesamt 200 Hallen- und Freibäder müssen saniert werden. In den nächsten fünf Jahren werden dafür ca. 170 Millionen Euro für die Sanierung von Sportplätzen und 270 Millionen Euro für die Sanierung von Sporthallen benötigt. Mindestens hinsichtlich der erforderlichen umfänglichen Analyse des Ist-Zustands sowie einer validen Bedarfsanalyse für deren Erhalt, Sanierung und Modernisierung ist als zwingende Voraussetzung für die Neuauflage eines Investitionsprogramms eine weitere Beleuchtung notwendig. Das zeigt auch eine Schwäche des Linken-Antrags auf: Während größere Kommunen mit einer eigenen Sportstättenverwaltung im Rahmen ihres Sportentwicklungsplans Sanierungsbedarfe herausarbeiten können, können das kleinere Gemeinden in der Regel nicht. Die Sportentwicklungspläne sind zum Teil veraltet und müssen ergänzt werden. Das könnte man jetzt noch fortführen. Wie Sie sehen, könnten in Verbindung mit dem Thema „Sportstättensanierung“ viele Ideen und offene Fragen gemeinsam mit dem bereits eingereichten Antrag der Regierungsfraktionen im Ausschuss diskutiert werden und möglicherweise auch im Rahmen einer Anhörung durch externe Expertise geklärt werden. Auch den Landessportbund müssen wir dazu näher einbinden. Deswegen können wir uns vorstellen, dass wir dieses Thema im Ausschuss weiterdiskutieren, weil es zwingend notwendig ist, dass wir hier zu einer Lösung kommen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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