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Roberto Kobelt

BSW 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuhörer, ich möchte am Anfang noch mal kurz was zu dem Verfahren sagen, ehe ich inhaltlich darauf eingehe. Wir als BSW vertreten die Position, wenn es einen inhaltlichen Antrag gibt, egal von welcher Fraktion, dass wir uns inhaltlich damit befassen. Die AfD hat ein Problem angesprochen, das offenkundig ist. Und ich denke, es ist auch richtig, dass man im Parlament sachlich dazu argumentiert. Meine persönliche Meinung ist, man hätte so einen Antrag auch an den Ausschuss überweisen und dort bearbeiten können. Wir haben jetzt als Koalition einen anderen, auch guten Weg gefunden. Aber ich möchte auch ganz klar vom BSW sagen, dass diese Möglichkeit auch immer offensteht aus unserer Sicht. Zu dem Antrag an sich: Also das Ansinnen, die Analyse finde ich richtig. Dass es gerade in Thüringen ein Problem mit den Flächenvorgaben des Bundes gibt, geht meiner Meinung nach aus zwei Gründen nicht. Zum einen kann nicht eine Bundesregierung in die Planungshoheit der Länder eingreifen, dass sie Vorgaben macht, auf welchen Flächen oder auf welcher Anzahl von Flächen zum Beispiel Windenergieanlagen gebaut werden. Ein Bundesland sollte selber entscheiden können, wie es seine Energiepolitik gestaltet, da jedes Bundesland ganz verschieden ist, mit unterschiedlichsten Bedingungen. Ich finde es nicht richtig, dass das von der Bundesregierung in so einer massiven Form vorgegeben wird. Das hat auch zur Folge, dass man die Option haben muss, als Land Thüringen selber zu entscheiden, in welchen Regionen vielleicht verschiedene Instrumente angewendet werden. Es gibt sehr viele landwirtschaftlich geprägte Regionen, gerade in der Mitte von Thüringen, im Thüringer Becken. Dort bietet es sich an oder ist auch schon der Fall, dass zum Beispiel mit Bioenergie gearbeitet wird. Da die Förderungsmöglichkeiten zurückgegangen sind, ist es mittlerweile so, dass viele Bioenergieanlagen auch wieder geschlossen werden müssen, obwohl investiert wurde und die eigentlich auch noch laufen, wo auch Steuermittel reingeflossen sind. Das finde ich nicht in Ordnung, das könnte man besser nutzen. In anderen Regionen, die nicht so dicht besiedelt sind, gibt es vielleicht eine Möglichkeit, dass man mehr Windenergie einsetzt, in anderen wiederum, gerade im städtischen Bereich, kann man auf Solarenergie setzen, wenn jedes Haus, das schon eine Versiegelung hat, zum Beispiel eine Photovoltaikanlage hat. Da gibt es, glaube ich, eine große Akzeptanz in der Bevölkerung. In anderen Gebieten wiederum, die sehr waldreich sind, finde ich persönlich, sollte man keine Windenergie installieren. Der Thüringer Wald ist ein großes Naturgut und damit sollte man sehr sensibel umgehen. An diesen Beispielen sieht man schon, dass es durchaus sinnvoll ist, auch innerhalb eines Bundeslands für verschiedene Regionen unterschiedliche Konzepte zu erarbeiten. Das ist auch unser Ziel. Wir wollen, dass nicht nur die Regionen darüber entscheiden können, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger, denn ja, es gibt eine große Akzeptanz für erneuerbare Energien, aber nicht zu jedem Preis. Und „jeder Preis“ bezieht sich natürlich auf die Kosten. Das wäre jetzt unser erster Punkt, den wir auch in dem Änderungsantrag betonen. Da haben wir auch einen Widerspruch, muss ich sagen. Wenn Sie sich jetzt als AfD-Fraktion mal die Erzeugungspreise von den einzelnen Energiearten anschauen, dann werden Sie feststellen, dass Windenergie pro Kilowattstunde in der Erzeugung neben der Solarenergie eine der günstigsten Energieformen ist. Sie beziehen sich in Ihrem Konzept auf grundlastfähige Kraftwerke. Das hatten Sie auch schon eingebracht. Atomenergie ist in der Erzeugung ungefähr das Drei- bis Vierfache von Solarenergie oder Windenergie in der Erzeugung. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Dazu kommen Investitionskosten und Nachsorgekosten!) Und bei Braunkohle, wenn man dort alle schädlichen Kosten einrechnet, ist es auch etwa in diesem Verhältnis. Deswegen sagen wir ganz klar – und das ist auch unsere Grundposition in der Energiepolitik –, wir als BSW unterstützen jeglichen Vorstoß, der die Strompreise für die Bevölkerung, für die mittelständischen Unternehmen und für die Industrie senkt. Das trägt zum Wirtschaftswachstum, zur Versorgungssicherheit bei und das hat unsere Unterstützung. Das sieht man allerdings in Ihrem Antrag nicht. Deswegen muss das auch ein Kritikpunkt sein. Sie haben ganz klar formuliert, dass ausschließlich auf grundlastfähige Anlagen gesetzt wird. Das ist in der Kombination mit erneuerbaren Energien nicht sinnvoll. Da ist es zum Beispiel sinnvoller, das mit flexiblen Gaskraftwerken zu ergänzen. Da, muss man sagen, hat die neue Bundesregierung in diesem Bereich auch schon einen Punkt gesetzt. Das finden wir richtig, diesen Punkt unterstützen wir. Dann hat man ein System, das auch kostengünstiger ist, das Überlastung reduziert.

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