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Christian Schaft

Die Linke 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD

Liebe Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, wir stehen vor einem Wendepunkt. Unsere Demokratie ist keine Selbstverständlichkeit an diesem Wendepunkt, sie ist das Ergebnis von Mut und Verantwortung und jahrzehntelanger Arbeit und auch ein Ergebnis aus den Lehren des Nationalsozialismus. Doch sie ist angreifbar. Sie zu schützen, das ist unsere gemeinsame Pflicht – hier und heute. Die AfD hat sich in den letzten Jahren immer weiter radikalisiert. Zahlreiche öffentlich zugängliche Quellen belegen, dass die Partei systematisch gegen die demokratischen Grundrechte agiert. Ihre Rhetorik ist geprägt von Rassismus, Antisemitismus und der Verachtung gegenüber unseren demokratischen Institutionen. Diese Entwicklung ist nicht nur besorgniserregend, sie ist eine reale Gefahr für unsere Demokratie. Diese Partei ist eine reale Gefahr für unsere Demokratie. (Beifall Die Linke) Das ist nicht abstrakt, das ist nicht hypothetisch, sondern ganz konkret und belegbar und sichtbar. Artikel 21 Abs. 2 unseres Grundgesetzes erlaubt ein Parteiverbot, wenn eine Partei nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus ist, die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Diese Schwelle hat die AfD längst überschritten, und zwar deutlich. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Nein!) Das sehen wir mit den systematischen Verstößen gegen das Rechtsstaatsprinzip, der Bekämpfung des Demokratieprinzips, der ideologischen Grundhaltung, die die Menschenwürde mit Füßen tritt, mittlerweile aber auch mit der Gefahr der konkreten Durchsetzbarkeit ihrer Ziele – was bei dem früheren Verfahren gegen die NPD noch gefehlt hatte – und ihrem aggressiven und kämpferischen Auftreten, nicht zuletzt auch in Verbindung mit dem extrem rechten und gewaltbereiten Arm auf der Straße. (Beifall Die Linke) Wir erleben das also nicht nur hier im Parlament und in Wahlprogrammen und auf der Straße und auf Social Media, wir erleben es tagtäglich hier im Thüringer Landtag, und das seit Jahren. Die aggressive und destruktive Haltung der AfD ist fester Bestandteil ihres politischen Selbstverständnisses. Besonders deutlich zeigt sich das an dem Landesverband hier in Thüringen unter Björn Höcke. Seine Reden, seine Schriften, seine Ideologie, sie sind durchzogen von völkischem Nationalismus, von Geschichtsrevisionismus, wie wir ihn aber gestern auch noch von anderen Mitgliedern der Fraktion erleben mussten, und der offenen Verachtung der demokratischen Institutionen und der Grundwerte. Und wir wissen, das ist keine Einzelmeinung, das ist Parteilinie. Dafür haftet Ihre gesamte Partei. (Beifall Die Linke) Um es klar zu sagen: Es brauchte eigentlich auch nicht erst die Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz. Die Beweise sind seit zehn Jahren und länger öffentlich durch Journalistinnen, Wissenschaftlerinnen und die Zivilgesellschaft. Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Sachsen, Thüringen und Nordrhein-Westfalen belegen unabhängig voneinander die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der AfD. Der Rechtsstaat hat gesprochen, und das mehrfach. Die Gesellschaft hat gewarnt, und das immer wieder. Die AfD ist eine konkrete Gefahr. Sie spaltet die Gesellschaft und bedroht Menschen. Und wir sind jetzt gefragt hier im Parlament. Deswegen sage ich es auch schon in der Einbringung: Wir sind jetzt gefragt! Das bedeutet, Verzögerungstaktiken helfen uns nicht. Es gibt konkret die IMK in Bremen im Juni. Bremen hat bereits damit angefangen, eine Initiative zu starten, und es muss jetzt hier auch nachgezogen werden. (Beifall Die Linke) Denn die Demokratie darf nicht zusehen, wie ihre Feinde sie systematisch aushöhlen. Wer sich heute wegduckt, macht sich morgen mitschuldig. Und ich sage es noch mal ganz klar: Ein Parteiverbotsverfahren ist kein Angriff auf die politische Konkurrenz, es ist ein Akt der Verteidigung unserer Verfassung, (Beifall Die Linke) eine Lehre aus der Geschichte und eine Antwort auf die Gegenwart, eine Antwort einer wehrhaften Demokratie. Marco Wanderwitz von der CDU hat gemeinsam mit Abgeordneten aus dem Bundestag eine entsprechende Initiative ergriffen und Bremen hat Anfang Mai bereits offiziell im Parlament beschlossen, diesen Verbotsweg mitzugehen, übrigens auch mit 16 Stimmen aus der CDU-Fraktion. Abgeordnete aller Parteien, außer der AfD, setzen sich für ein solches Verfahren ein. Die Zivilgesellschaft fordert es, eine Mehrheit der Deutschen, 53 Prozent, ist laut einer Umfrage der letzten Woche dafür – das mit Blick darauf, dass insbesondere ja oft aus manchen Parteien, wie auch der CDU, immer gesagt wird, die Sorgen und Nöte der Menschen müssen ernst genommen werden. Und nun ist Thüringen an der Reihe. Wir bringen die Bremer Initiative heute hier ein. Es geht nicht um Symbolpolitik, nicht um ein Schaufenster. Es geht um Haltung, es geht um Verantwortung. Seit zehn Jahren gibt es die intensive Debatte darum und wir brauchen keine weiteren zehn Jahre und haben auch keine Zeit, dieser Demokratiezerstörung weiter zuzuschauen. Lassen Sie uns also gemeinsam zeigen: Wir haben aus der Geschichte gelernt, wir stehen für unsere Demokratie entschlossen, solidarisch und das mit den Instrumenten des Rechtsstaats – die es nicht umsonst gibt – aus unserer historischen Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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