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Christian Tischner

16.05.2025 Sitzungen 8/18

Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Tat ist die Sprache der Schlüssel zum Leben und der Schlüssel zum Erfolg und damit auch der Schlüssel zu einem guten Lernen in der Schule. Letztlich dürfte jedem klar sein, dass eine entsprechende und auch eine altersgerechte Sprachkompetenz Voraussetzung für den Erfolg oder eben auch den Nichterfolg des weiteren Bildungswegs unserer Kinder ist. Daher wird von meinem Ministerium derzeit ein Konzept erarbeitet, welches in einem kindgerechten Verfahren landeseinheitlich und verbindlich den Sprachstand der Kinder im vorletzten Kindergartenjahr testet, und zwar bei allen Kindern dieser Altersklasse und in der hier relevanten Bildungssprache Deutsch. Selbstverständlich ist es dann so, dass nicht nur die Sprachkompetenz der Kinder gemessen werden soll, sondern dass bei der Feststellung besonderer Förderbedarfe auch spezifische Förderung erfolgt, und das nicht nur in einzelnen ausgewählten Kindergärten, wie es die Vorgängerregierung getan hat. Hierfür ist dann im Vorschuljahr, sprich dem letzten Kindergartenjahr, der richtige und entscheidende Zeitpunkt, um zu testen, um den Übergang in die Grundschule auch gut zu bewältigen. Dies soll durch eine entsprechende Anpassung im Thüringer Kindergartengesetz und anderer hiervon berührter Vorschriften eingeführt werden und sich dann auch schließlich im Haushalt 2026/2027 wiederfinden. Ein reflexhaftes Wiederaufleben von alten Förderprogrammen, wie in dem Antrag der Linken gefordert, lehne ich hingegen ab. Zum einen wäre ein neuerliches Antragsverfahren einschließlich Umsetzung noch in diesem Jahr nicht realistisch, auch die Haushaltsvoraussetzungen sind hierfür nicht gegeben. Zum anderen waren zuletzt lediglich 125 Kindergarteneinrichtungen von insgesamt 1.350 Kindergärten mit einer besetzten Fachkraftstelle im Sprach-Kita-Programm vertreten, also nicht mal 10 Prozent. Bereits heute bildet die alltagsintegrierte Sprachbildung nach dem Thüringer Bildungsplan die Basis der Arbeit in den Kindergärten. Die Kollegin von den Linken hat sich an der Stelle selbst widersprochen, wenn sie auf der einen Seite fordert, das Ministerium müsse vorgeben, wie Sprachbildung funktioniert, und auf der anderen Seite richtig feststellt, dass unsere Pädagoginnen und Pädagogen in den Kindergärten natürlich die beste Qualifizierung haben, um gute Sprachbildung zu betreiben. Allein sie brauchen dafür die Ressourcen und die Zeit und auch die Rückmeldung durch die Tests, wo Förderung notwendig ist. Bereits heute bildet nach dem Thüringer Bildungsplan die alltagsintegrierte Sprachbildung die Basis der Arbeit in den Kindergärten. Es ist also schon jetzt Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, die betreuten Kinder in der Kompetenz „Sprache“ zu fördern. Hinzu kommt, dass mit der erheblichen Verbesserung des Personalschlüssels pro Kind zum 1. Januar 2025 nun auch mehr Personal für ebendiese Förderung zur Verfügung steht. Das muss man ebenfalls berücksichtigen und auch noch einmal klar sagen. Hierüber hat bereits die in dem Antrag geforderte Institutionalisierung begonnen oder ist sogar weitestgehend umgesetzt. Zwischenzeitlich ist auch klar, dass bundesseitig Sprachförderung und Sprachtests in der frühkindlichen Bildung große Bedeutung zukommen. Hier sehe ich mein, hier sehe ich unser Anliegen bestätigt und freue mich auf die Maßnahmen, die dann tatsächlich aus Berlin zusätzlich zu uns kommen werden. Damit ist klar, dass in meinem Haus auch landesseitig an der Fortsetzung des Vielfaltprojekts mit dem Fokus „Sprache“ für 2026/2027 gearbeitet wird und wir zugleich die bundesseitige Entwicklung für Thüringen begleiten und verfolgen werden. Ein klug konzipiertes System aus verschiedenen Bausteinen sollte hier unser gemeinsames Ziel sein. Was die von mir eingangs erwähnten Kompetenztests angeht, bleibt daher zunächst abzuwarten, was die für ein Ergebnis zeigen, ehe reflexhaft neue oder das Wiederaufleben von ausgelaufenen Programmen gefordert wird. Zum Abschluss weise ich darauf hin, dass der Staat nicht alle Probleme lösen kann. Warum sage ich das an dieser Stelle? Der Kindergarten – und um diesen geht es hier in diesem Antrag – soll nach § 22 Abs. 2 Nr. 2 des Achten Sozialgesetzbuchs als geltendes Bundesrecht den elterlichen Erziehungsauftrag unterstützen und ergänzen. Damit unterscheidet sich der Kindergarten grundsätzlich von der Schule. Von daher bleibt die Thematik „Sprachförderung“ immer auch ein Gebot der Eigenverantwortung der Eltern und Großeltern. Kinder sprechen besser, wenn ihre Eltern, ihre Großeltern ihre sprachliche Entwicklung gerade auch im häuslichen Umfeld unterstützen, mit den Kindern viel reden, mit den Kindern viel lesen, vielleicht ein bisschen weniger Tablet zulassen und indem die Kinder viel im Gespräch mit den Altersgenossen und in den Familien sind. Dies gilt schon für die Kleinsten. In dieser Freiheitssphäre der Eltern finden staatliche Vorgaben tatsächlich ihre Grenzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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