Gruhner
Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag
Herzlichen Dank für Ihre Frage und ich will Ihnen gern eine klare Antwort geben. Ich rede als Minister und ich rede als Vertreter einer Landesregierung, die sich den Werten des Grundgesetzes dieses Landes verpflichtet fühlt.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich habe hier in diesem Plenum einen Amtseid geschworen und der sagt, dass ich das Grundgesetz dieser Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen schütze, und genau das mache ich, indem wir dem entgegentreten, was Sie hier machen, nämlich Unwahrheiten erzählen, indem Sie so tun, als sei dieses Land ein Land der Zensur. Das ist nicht der Fall und deswegen trete ich dem auch entschieden entgegen, so wie es die ganze Landesregierung und die Mehrheit in diesem Haus hier macht.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Ich will Ihnen tatsächlich doch auch noch mal an einer Stelle – weil auch das zur Frage gehört, dass wir redlich sind und dass wir wahrheitsgemäß hier debattieren – sagen: Sie haben sich heute hierhingestellt und haben gesagt, im Parlament, im Ausschuss hätte es keinen Raum für Debatte, hätte es keine Anhörungen – all die Instrumente, die das Parlament in der Hand hat – gegeben. Ich will Ihnen sagen, die Realität ist doch folgende gewesen: Wir reden jetzt über drei Staatsverträge dieser Zeit – heute zwei im Parlament, über drei haben wir im Ausschuss schon miteinander gesprochen. Ihre Fraktion hat beim Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag einen Antrag auf Anhörung gestellt. Das ist Ihr gutes Recht und das hat der Ausschuss – siehe da – auch gemacht. Der Ausschuss hat Anhörungen vorgenommen, hat Experten befragt, sie haben schriftlich geantwortet. Es gab im Ausschuss dazu eine Auswertung. Die Beiträge Ihrer Fraktion waren – so habe ich es vernommen – nicht so wirklich viel. Und dann gibt es zwei andere Staatsverträge, über die wir heute reden. Da hätten Sie auch eine Anhörung beantragen können, Sie haben es nur nicht gemacht.
(Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Wir haben das
doch gemacht! Der wurde abgelehnt!) Das heißt, Sie können das selbst machen – mit Minderheitenrecht. Deswegen kann ich Ihnen nur sagen: Verbreiten Sie hier nicht Dinge, die nicht stimmen, denn auch das gehört dazu, dass man hier redlich debattiert, dass man trotz Meinungsverschiedenheiten der Mehrheit in diesem Haus und auch dieser Regierung – das will ich ganz klar sagen – nicht unterstellt, dass sie nicht die Debatten führen, die notwendig sind. Deswegen sei Ihnen auch dieses ins Stammbuch geschrieben.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
Jetzt hat Herr Höcke heute wieder ausgebreitet, dass es bei diesem Reformstaatsvertrag angeblich wieder nur um Ankündigungspolitik gehe und dass es im Grunde eigentlich auch gar nicht darum gehe, an den Beiträgen etwas zu machen. Ich will Ihnen sagen: Wenn Sie heute diesem Reformstaatsvertrag nicht zustimmen, dann nehmen Sie auch die Grundlagen dafür, dass wir eben in der Frage der Beitragsstabilität etwas tun können. Denn ich will es Ihnen noch mal klar sagen, weil Sie gesagt haben „Ankündigungspolitik“: Reduktion von Hörfunk, Begrenzung der Ausspielwege, Deckelung der Sportrechtekosten, Fokussierung auf die Kernbereiche, all das sieht dieser Reformstaatsvertrag vor. Und die Debatten, die wir aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hören – ob nun zu Recht oder zu Unrecht –, sind ja genau diese, dass sie sagen: Eigentlich schränkt uns das alles zu sehr ein. Aber es ist die Grundlage dafür, dass wir an anderer Stelle darüber reden können, dass Beiträge zumindest für die nächsten zwei Jahre stabil bleiben. Und wenn Sie sich hinstellen und sagen, Sie wollen all diese Reformen nicht, dann müssen Sie Ihren Wählerinnen und Wählern auch sagen, dass Sie im Grunde einen Beitrag dazu leisten, dass Beiträge in den nächsten zwei Jahren nicht stabil bleiben können. Das ist die Konsequenz Ihrer Haltung und das müssen Sie dann auch Ihren Wählerinnen und Wählern erklären.
(Beifall CDU)
Es geht – ich habe es gesagt – um deutliche Reduktion, es geht um Begrenzungen in der Frage des quantitativen Auftrags, es geht – das will ich auch noch mal sagen – um mehr Zusammenarbeit von ARD und ZDF, um die Pflicht zur Zusammenarbeit von ARD und ZDF, es geht aber eben auch darum – und das ist richtigerweise auch in der Debatte schon gesagt worden –, dass sich in der Frage von Intendantengehältern beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk etwas tun muss – selbstverständlich. Die Debatten, die wir beim rbb erlebt haben, gehen so nicht. Dort sind massive Fehler gemacht worden, dort ist massiv Vertrauen beschädigt worden und da muss sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk – oder Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – die Frage stellen, ob das so geht. Deswegen reagiert Politik, deswegen haben 16 Ministerpräsidenten gesagt: Intendantinnen und Intendanten müssen sich bei ihrer Eingruppierung, bei der Frage ihres Gehalts auch danach bemessen lassen, was sonst im öffentlichen Dienst geboten ist. Deswegen ist auch das eine sehr klare Regelung, die in diesem Vertrag steht, und das darf man auch mal zur Kenntnis nehmen.
(Beifall CDU, BSW)
Dann will ich Ihnen noch einen letzten Punkt sagen, weil der uns als Thüringer Landesregierung sehr wichtig ist. Dieser Reformstaatsvertrag wird auch dafür Sorge tragen, dass der KiKA hier in Erfurt, dass Thüringen als Sitzland des KiKA gestärkt wird, denn er schafft auch die Sicherheit dafür, dass sich der KiKA weiterentwickelt, dass er an diesem Standort gesichert wird, aber dass er sich eben auch in Fragen der digitalen Angebote fortentwickelt. Das ist wichtig, damit Thüringen ein starkes Kindermedienland bleibt. Deswegen geht es uns – Abgeordnete Mitteldorf hat es schon gesagt – bei der Frage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch knallhart um Standortfragen, es geht um Arbeitsplätze, es geht um Investitionen. Der MDR und der KiKA sind hier am Standort einer der größten Arbeitgeber. Da geht es am Ende auch um wirtschaftliche Faktoren. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Bekenntnis an dieser Stelle abgeben. Und deswegen will ich abschließend sagen: Wenn wir das heute so beschließen, ist es gut, dass wir einerseits Verantwortung übernehmen, aber dass wir gleichzeitig auch das ganz klare Signal an die Bürgerinnen und Bürger geben: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss sich verändern, er braucht Reformen, er braucht auch Einschnitte, aber was er nicht braucht, ist Diffamierung. Deswegen noch mal der Unterschied: Wir wollen Dinge besser machen, Sie wollen offensichtlich Dingen einfach den Stecker ziehen und das ist nicht der Weg, der gut für Thüringen ist. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
