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Marion Rosin

CDU 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Thüringer Gesetz zu dem Reformstaatsvertrag

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher hier im Plenarsaal! Herr Cotta, selbstverständlich sehen wir das anders. Ich möchte ganz einfach sagen: Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf soll die Ratifizierung des Siebten Medienstaatsvertrags und demzufolge die Überführung in unser Landesrecht erfolgen, damit der Staatsvertrag am 01.12.2025 in Kraft treten kann. Dem vorausgegangen war bereits die Unterzeichnung durch die 16 Länderchefs im März dieses Jahres. Mit dem Reformstaatsvertrag kommt endlich die schon längst überfällige Reform und ein Umbau des schwerfälligen Tankers „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“ in Gang. Auch von den größten Kritikern – auch von Ihnen – muss dieser Reformstaatsvertrag zumindest als erster Schritt anerkannt werden. (Beifall BSW) Die Umsetzung dieses Reformwerks stellt in Aussicht, dass sich die zukünftige Finanzierung und das damit verbundene Beitragsaufkommen für die Rundfunknutzer in einem akzeptablen Rahmen bewegen sollten und die vielen Nutzer damit auf stabile Beiträge hoffen können. Ein Weiter-so hätte auf jeden Fall erhebliche Kostensteigerungen und damit verbunden deutlich höhere Beitragsbelastungen für die Nutzer bedeutet. Sehr geehrte Damen und Herren, der Rundfunkstaatsvertrag beinhaltet eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit der ARD, ZDF und Deutschlandradio digitaler, schlanker und moderner aufgestellt werden. Im Sinne einer Rationalisierung enthält der Reformstaatsvertrag insbesondere neue Regelungen, die den Rundfunkauftrag qualitativ begrenzen und zugleich quantitativ stärken. Erreicht werden soll dies durch eine Begrenzung des Rundfunkauftrags, indem die Anzahl der Hörfunkprogramme – hier zum Beispiel beim MDR von zehn auf sieben Programme – reduziert werden soll, indem die digitalen Spartenprogramme reduziert und auch neugestaltet werden sollen, durch die Deckelung der Lizenzgebühren für Sportübertragungen, die Begrenzung der Onlineausspielwege, durch Prüfung und Präzisierung der Presseähnlichkeit in Onlineangeboten des Öffentlich-Rechtlichen. Letzteres – das ist uns klar – ruft vor allem die Kritik der öffentlich-rechtlichen Anstalten hervor, denn die müssen diese Dinge jetzt künftig in irgendeiner Form bewältigen. Wollen wir aber weiterhin Zeitungen lesen – in digitaler oder auch in Printform –, dann brauchen wir eine klare Regelung für diese Dinge. Das heißt konkret: Es soll weniger Text- und stattdessen mehr Video- und Audioinhalte geben. Beim Thema „Presseähnlichkeit“ ist es gelungen, eine Regelung zu finden, die eine Positivliste enthält, was die Anstalten künftig online dürfen. Vorgesehen ist zudem, Kooperationen der Anstalten untereinander und mit dem privaten Rundfunk zu verstärken, um Doppelstrukturen auszugleichen. Aus Thüringer Sicht ist es sehr wichtig, dass der KiKAStandort als zweiter Anker des Medienstandorts Thüringen erhalten bleibt und seine Zukunft gesichert ist. Dies ist mit diesem Reformstaatsvertrag gewährleistet. Sehr geehrte Damen und Herren, im Staatsvertrag ist ein Kooperationsgebot für ARD, ZDF und Deutschlandradio verankert. Konkret soll eine gemeinsame technische Plattform als Gegenpol zu den amerikanischen und chinesischen Plattformen installiert werden. Festgelegt ist eine Federführung bei der Erfüllung bestimmter Aufgaben im Rundfunk. Zudem soll der beim MDR angesiedelte gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte nun für alle Anstalten in Kraft treten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben diesen Rationalisierungsmaßnahmen gehört zu den zentralen Reformschwerpunkten, die Interaktionen mit Zielgruppen im Rahmen von Publikumsdialogen zu stärken und insbesondere jüngere Menschen stärker zu adressieren. Besonders wichtig ist die im Staatsvertrag vorgenommene Betonung des regionalen Auftrags des Öffentlich-Rechtlichen auch in seinen Gemeinschaftsangeboten. Für die weiteren Verhandlungen zur Reform des Öffentlich-Rechtlichen sind daher folgende Forderungen wichtig, die wir in einen Entschließungsantrag einfließen lassen haben. Dabei möchten wir natürlich den Reformstaatsvertrag mit auf den Weg geben, auch mit der Zustimmung für unseren Entschließungsantrag, um die ich jetzt hier werbe. Was erwarten wir nun von den neuen Änderungen in diesem Punkt? Punkt 1: Im Rahmen ihrer Möglichkeiten soll die Landesregierung bei der Umsetzung und Fortschreibung des Reformstaatsvertrags auf mehr Eigeninitiative und Reformwillen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks drängen. Dieser sollte eigenverantwortlich und ohne Aufforderung selbst Ideen zur Strukturoptimierung und Fortschreibung des Rundfunkauftrags erarbeiten und auch umsetzen. Zweitens: Bei der Umsetzung der dringend notwendigen Reform sind alle Bestrebungen zu unterstützen, die die Schwerpunkte des Rundfunkauftrags auf die Bereiche „Information“, „Bildung“ und „Kultur“ fokussieren. Der Informations- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll aufgewertet werden. Die Berichterstattung und Information über das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben in Ostdeutschland, natürlich vor allen Dingen aus Thüringen, sind auszubauen. Das digitale Nutzungsverhalten der gesamten Bevölkerung muss in den Fokus. Besonders für bestimmte Nutzergruppen, wie zum Beispiel unsere Senioren, müssen die Zugangsmöglichkeiten und Barrieren niedrigschwellig werden. Das ist ganz wichtig. (Beifall BSW) Drittens: Es bleibt bei einer alten Forderung, für die breiter Konsens besteht, wonach künftig verstärkt auf eine angemessene, ausgewogene und gerechte Verteilung von Standorten, Ressourcen, Personal und Produktionseffekten zu achten ist. Die Interessen der ostdeutschen Länder, insbesondere Thüringens, müssen stärker berücksichtigt werden, zum Beispiel bei künftigen Personalentscheidungen zur Besetzung von Führungspositionen bei ARD, ZDF und Deutschlandradio und durch eine Steigerung der medienwirtschaftlichen Wertschöpfung in Thüringen. Von der Reform erhoffen wir uns, dass künftig stärker auf Produzenten und Kreativunternehmen aus Thüringen zurückgegriffen wird. Viertens: Wir erwarten, dass vom Rundfunkstaatsvertrag ein Signal an die öffentlich-rechtlichen Anstalten ausgeht, damit diese künftig konsequent und ergebnisorientiert konkrete Einsparpotenziale identifizieren, heben und nutzen, um für die Rundfunknutzer perspektivisch Beitragsstabilität zu gewährleisten. Wir erwarten mehr Transparenz und Realitätssinn bei den Gehalts- und Versorgungsstrukturen der öffentlich-rechtlichen Sender. Zu diesem Zweck sollte im Rahmen der Umsetzung der angesprochenen Reformen dahin gehend Einfluss genommen werden. Die Gehaltsstrukturen aller ARD-Anstalten, von ZDF und Deutschlandradio einschließlich aller Tochtergesellschaften und Unternehmensbeteiligungen der öffentlich-rechtlichen Sender müssen offengelegt werden. Mehr Transparenz bei der Bezahlung der außertariflichen Beschäftigten muss erreicht werden; Bonuszahlungen an Mitarbeiter, die von Rundfunkbeiträgen finanziert werden, sollen künftig ausgeschlossen sein; endlich eine Orientierung des Gehaltsniveaus sowie auch der Altersversorgung der Mitarbeiter des öffentlichrechtlichen Rundfunks am Niveau des öffentlichen Dienstes. (Beifall BSW) Die Skandale beim rbb usw. haben gezeigt, dass dies dringend notwendig ist. (Beifall BSW) Sechstens: Einen wichtigen Beitrag erwarten wir vom neuen Medienrat, durch den mehr externe Expertise in die Entscheidungsprozesse des Öffentlich-Rechtlichen einfließen soll. Siebtens: Wir erwarten, dass sich im Ergebnis der Umsetzung der Reformen die Gemeinschaftsangebote tatsächlich auch im Sinne einer regionalen Funktion künftig noch deutlicher und profilierter auf ihren regionalen Auftrag konzentrieren und diesen Markenkern stärker bedienen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf ein zukunftsorientiertes Fundament gestellt wird, seine Funktion, seine Finanzierung und öffentliche Akzeptanz langfristig gesichert werden, sollte die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks so schnell wie möglich umgesetzt werden. Hierzu ist es notwendig, dem heutigen Gesetz zuzustimmen. Ich bitte um Ihre Unterstützung und Zustimmung für den vorliegenden Gesetzentwurf und natürlich auch um Zustimmung zu dem Entschließungsantrag, der Ihnen vorliegt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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