Denny Jankowski
Sprache bedeutet Teilhabe – Gerechte Bildung durch Sprachförderung umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, zum vorliegenden Antrag kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen, da er im Wesentlichen nur eine Ergänzung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes ist, den wir in der letzten Plenarsitzung behandelt hatten. Er greift das ganze Thema der Sprachförderung noch mal auf und präzisiert die Forderungen ein wenig, aber an sich ist es eigentlich wirklich mehr oder weniger das Gleiche, das schon im Gesetzentwurf zur Änderung des Kindergartengesetzes in der letzten Plenarsitzung vorgebracht wurde. Die Sprachförderung in Kindergärten ist ohne Frage ein wichtiges Thema. Seit Jahren zeigen die Schuleingangsprüfungen, dass immer mehr Kinder Sprachstörungen aufweisen, und hier muss dringend etwas getan werden. Deswegen hatten wir auch in der letzten Plenarsitzung der Ausschussüberweisung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kindergartengesetzes zugestimmt, um das Thema dort näher diskutieren zu können. Wir werden auch für diesen Antrag einer Ausschussüberweisung zustimmen. Nichtsdestotrotz bleiben für mich auch hier die gleichen Kritikpunkte, die ich schon in der letzten Plenarsitzung hervorgebracht habe. Vieles, was in dem Antrag gefordert wird, klingt erst mal gut, am Ende ist es aber wenig durchdacht und wirft mehr Fragen auf, als es eigentlich beantwortet. Das hatte ich letztes Mal schon gesagt. Da ist zuallererst die Frage nach den geforderten zusätzlichen räumlichen Bedarfen und wie diese realisiert werden sollen. Im vorliegenden Antrag steht da nur etwas von „geeignete[n] […] und […] angemessene[n]“ Räumlichkeiten, die für die gezielten Förderangebote im Kindergarten bereitgestellt werden sollen. Dies könnte man so verstehen, dass Sie für die Sprachförderung nur einen separaten Raum haben wollen. Und wenn das der Fall ist, was machen Sie dann mit Kindergärten, die das vielleicht aus baulichen Gründen gar nicht realisieren können? Oder wenn wegen solchen Forderungen dann Umbauten vonnöten sind, wer trägt denn dafür die Kosten? Ich hatte schon in der letzten Plenarsitzung angemerkt, dass man die Auswirkungen solch einer gewünschten Regelung im Kindergartengesetz auf einzelne Kindergärten momentan überhaupt nicht richtig überblicken kann. Wir reden hier immerhin von 1.300 Kindergärten in Thüringen. Wenn es hingegen so zu verstehen ist, dass der räumliche Bedarf pro Kind mit Förderbedarf insgesamt steigt, dann würden sich auf jeden Fall die Kapazitäten der Kindergärten insgesamt reduzieren, also es könnten weniger Kinder pro Kindergarten aufgenommen werden. Dies hätte dann massive Auswirkungen auf die kommunalen Kinderbedarfspläne und unter Umständen auch auf den Fortbestand einzelner Kindergärten. Ich glaube, ich konnte verdeutlichen, dass es gerade im Hinblick auf die Forderung, welche räumlichen Ressourcen für die Sprachförderung nun im Kindergartengesetz verankert werden sollen, noch einiger Präzisierung bedarf, und ich bin gespannt, was eine Anhörung im Ausschuss hier an Impulsen bringen wird. Auf einen Punkt im vorliegenden Antrag möchte ich dann auch ein wenig mehr eingehen, und zwar auf den Punkt II.2. Darin wird gefordert, dass das Programm „Sprach-Kitas“ so lange fortgesetzt und sogar ausgebaut wird, bis dann die Änderung des Kindergartengesetzes in Kraft tritt. Und hier muss die Linke mal erläutern, wieso sie nun auf einmal doch am Programm „Sprach-Kitas“ festhalten möchte, einem Programm, das dazu dient, an Kindergärten, die besonders viele Kinder mit Bedarf an Sprachförderung haben, zum Beispiel durch eine Verbesserung der Betreuungsschlüssel die Kinder besser fördern zu können, da durch eine bessere Kind-Erzieher-Relation individuell stärker auf die Bedürfnisse der Kinder eingegangen werden kann. Es war aber Bildungsminister Holter, der selbst ein Parteibuch der Linken hat, der im Haushaltsentwurf für dieses Jahr die Mittel für das Programm „Sprach-Kitas“ auf null gesetzt hat, weil selbst er der Meinung war, dass durch die generelle Verbesserung der Betreuungsschlüssel für alle Kindergärten, die ab diesem Jahr gilt, sich das Programm eigentlich erledigt hat. Und dieser Meinung bin ich eigentlich auch. Nun kommt die Linke aber wieder um die Ecke und möchte das Programm auf einmal doch wieder weiterführen, obwohl ihr eigener Minister es eigentlich nicht mehr für notwendig gehalten hat. Wie das zusammenpasst, das weiß wahrscheinlich nur die Linke selbst. Wir reden hier immerhin von rund 140 Millionen Euro, die ab diesem Jahr an zusätzlichen Mitteln im Haushalt für die deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel in allen Kindergärten bereitgestellt wird. Man sollte vielleicht erst einmal abwarten, ob man es überhaupt schafft, bis Ende 2027 diese zusätzlichen Mittel auch personell untersetzen zu können, bevor man jetzt schon wieder nach weiterem personellen Bedarf schreit. Nichtsdestotrotz ist das Thema „Sprachförderung“ im Kindergarten ein wichtiges Thema und wir werden deswegen einer Ausschussüberweisung zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
