Sascha Bilay
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will es an dieser Stelle vorwegschicken: Das war ein Haushaltskompromiss, dem wir zugestimmt haben, aber die Umsetzung ist einfach mangelhaft. Ich will es an dieser Stelle deutlich sagen: Sie haben ein handwerklich wirklich schlechtes Gesetz vorgelegt. Sie haben mit dem, was Sie beschlossen haben, vor, das Gesetz noch mal schlechter zu machen. Und mit Ihrem aktuellen Änderungsantrag machen Sie das, was Sie schlecht machen, noch mal viel schlechter. Das verdient unsere Zustimmung ausdrücklich nicht. Im Übrigen haben Sie gar nicht auf unsere Vorschläge, unsere Diskussionsbeiträge und Fragen reagiert, außer dass Sie in der Koalition gesagt haben, wir haben halt unterschiedliche Meinungen. Das stimmt ausdrücklich, aber der Meinungsunterschied innerhalb Ihrer Koalitionstruppe ist ja noch viel größer. Sie haben den Tagesordnungspunkt gestern die ganze Zeit geschoben, Sie haben ihn heute geschoben, Sie haben mit heißer Nadel gestrickt noch mal einen Änderungsantrag vorgelegt, dem wir so nicht zustimmen werden. Wir werden auch so Ihrer Beschlussempfehlung nicht zustimmen. Ich will das noch mal deutlich sagen, woran das liegt. Ich will auf den Bereich der Sozialzuweisung eingehen. Da ist ja auch der Kernpunkt unseres Änderungsantrags. Sie halten fest an dem Verteilungsschlüssel nach der bloßen Zahl der Einwohner. Ich habe es in der letzten Plenarsitzung schon mal gesagt, das ist überhaupt kein geeignetes Verteilungskriterium, weil Sie unberücksichtigt lassen, wie – erstens – die Einnahmesituation der Kommunen durch eigene Steuereinnahmen ist, aber eben auch, wie die Bedarfszahlen sich in den letzten Jahren entwickelt haben. Wir haben ausdrücklich in der letzten Legislaturperiode auf Wunsch der kommunalen Ebene, der beiden kommunalen Spitzenverbände, das Finanzausgleichsgesetz geändert und haben eine soziale Kreisschlüsselmasse eingeführt, um genau diese spezifischen Bedarfe, insbesondere bei SGB II, SGB VIII und SGB IX, zu berücksichtigen. Das haben wir gemacht. Der Gemeinde- und Städtebund hat ausdrücklich in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen – ich zitiere –: „Umso begründeter scheint vielen der kreisfreien Städte der Ansatz, bei der Verteilung der Mittel auf die Berechnungsgrundlagen der mit viel Aufwand“ – in der Regierung übrigens – „ermittelten und auch jüngst […] bestätigten sozialen Kreisschlüsselzuweisungen zu verweisen. […] Diese bilden rückblickend die tatsächlichen Belastungen mit einem eigenständigen Sozialansatz nach und liefern daher eine nachvollziehbare Indikation der aktuellen Belastungsverteilung zwischen den Gebietskörperschaften der kreislichen Ebene. Dem steht“ – Herr Kowalleck, weil Sie ja auf den Landkreistag verwiesen haben, ist klar, dass er das befürwortet – „der rein einwohnerbezogene Hauptansatz der kreislichen Ebene für die sonstige Verwaltungstätigkeit gegenüber.“ Klar will der Landkreistag die Einwohnerzahlen, weil wir Landkreise haben mit hohen Einwohnerzahlen im Vergleich zu kreisfreien Städten mit weniger, die dadurch aber weniger abbekommen. Wir haben eine Vergleichsberechnung gemacht, welche Auswirkungen unser Änderungsvorschlag hätte, er würde eine Umverteilung der 47 Millionen von ungefähr 4,5 Millionen innerhalb der kommunalen Ebene bedeuten. 4,5 Millionen sind fast 10 Prozent der gesamten Summe, die zur Verfügung steht. Das ist auch kein Rundungsfehler oder irgendwie mal kurz verrechnet, sondern eine wahrnehmbare Größenordnung und würde bedeuten, dass insbesondere die kreisfreien Städte davon profitieren würden. Am stärksten profitieren würde nach unserem Vorschlag im Übrigen die kreisfreie Stadt Gera, die zusätzlich zu dem, was Sie wollen, nach unserem Vorschlag noch mal 2 Millionen extra bekommen würde. Das ist auch sachgerecht, weil die Stadt Gera besonders viele Sozialhilfefälle bei gleichzeitig vergleichsweise geringen eigenen kommunalen Steuereinnahmen hat. Also wenn Sie davon sprechen, zielgerichtet den Kommunen helfen zu wollen, müssen Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, damit die Stadt Gera, die aufgrund ihrer demografischen Situation besonders belastet ist, auch das Geld bekommt, das wir hier im Haushalt beschlossen haben. Weshalb Sie die kommunale Ebene, die kommunale Familie mit diesem Gesetzentwurf spalten wollen, das müssen Sie der kommunalen Ebene mal erklären. Im Übrigen, wir hätten im Haushalts- und Finanzausschuss darüber diskutieren können, wie wir das vorgeschlagen haben. Das haben Sie abgelehnt in der Koalition. Sie wollten die kommunalen Spitzenverbände nicht einladen. Sie haben gesagt, wir müssen das jetzt ganz schnell durchziehen. Stattdessen legen Sie heute auf dem letzten Meter noch einen eigenen Änderungsantrag vor, ohne die kommunale Ebene noch mal zu beteiligen. Und Sie machen auch gesetzestechnisch noch mal einen völligen Rückschritt. Im alten Gesetzentwurf haben Sie ja auch noch geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise Geld kriegen sollen. Jetzt sprechen Sie hier nur noch von Kommunen. Der Begriff der Kommunen ist gesetzestechnisch überhaupt nicht erfasst. Die Verfassung spricht von Gemeinden und Landkreisen, aber nicht von Kommunen. Auch die Kommunalordnung ist ja nur so ein Schlagwort, so ein Titel – es ist eine Gemeinde- und Landkreisordnung. Wie die Landesregierung das rechtssicher umsetzen will, das an die Kommunen zu verteilen, ist für mich fraglich, weil Sie nämlich auch vergessen haben, dass es zwischenzeitlich – Sie stellen ja auf den 31. Dezember 2023 ab bei den Einwohnerzahlen, zum Gebietsstand 31. Dezember 2024 – am 1. Januar 2024 eine Gebietsreform gab. Gemeinden haben die Landkreise gewechselt. Frau Jary hat eben genickt, der Wartburgkreis ist davon mehrfach betroffen. Gemeinden sind in andere Landkreise gegangen. Also völlig unklar, wie Sie das auflösen wollen, auf der einen Seite die Gemeindeebene zu nehmen bei den Einwohnern, auf der anderen Seite die Gebietsstruktur, wenn sich die Kulisse in der Zwischenzeit verändert hat. Also das Verletzen des Bestimmtheitsgebots, wie das bei Gesetzen üblich ist, wie das auf einem Verordnungsweg die Landesregierung klären soll, erschließt sich mir nicht. Zum Kleine-Gemeinden-Programm: Welcher Unsinn das ist, dazu habe ich letztens was gesagt. Ich will noch was zu den Bädern sagen: Sie machen das Gesetz, ein schlechtes Gesetz, noch mal viel schlechter. Mit dem, was Sie hier vorgeschlagen haben, lösen Sie die Probleme nicht. Sie geben den Kommunen das Geld mit der Maßgabe, dass sie hohe Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten haben. Das ist richtig. Deswegen haben wir vorgeschlagen, nehmen Sie das Geld und machen Sie irgendwie einen Investitionsfonds.
(Beifall Die Linke)
Geben Sie das Geld den Kommunen, damit sie investieren können, damit sie nachhaltig energetisch sanieren können. Das dient dem Ressourceneinsatz. Ressourcen schonen, Energiekosten senken usw. – das machen Sie ausdrücklich nicht, sondern Sie verteilen das Geld mit der Gießkanne. Es ist auch völlig willkürlich, warum Sie jetzt auf 15.000 Einwohner kommen. Es ist klar, weil in Schmölln Ihr Bürgermeister von der SPD ist, Herr Schrade. Der hat nämlich knapp über 14.000 Einwohner. Er ist der Einzige, der davon profitiert. Sie müssen das jetzt mal den Bürgermeistern erklären, die knapp über 15.000 Einwohner haben, die nicht von dem Geld profitieren werden mit Ihrem Transformationsfonds. Da ist auch überhaupt nicht erklärt, was Sie damit machen wollen. Bis zu 1 Million Euro: Also können es auch 100.000 Euro sein. Es können auch eine 1 Million Euro sein, wenn es gut läuft. Aber wofür das eingesetzt werden soll, ist völlig unschlüssig. Es ist überhaupt nicht definiert und es gibt überhaupt keine Erklärung, was denn eine Relation im Verwaltungshaushalt oder im Haushaltsvolumen zur Betreibung des Bades heißt. Übrigens hatte Schmölln überhaupt keine Ausgaben im Haushalt, weil es dort die Stadtwerke machen. Der Bürgermeister von Schmölln hat es in der Stellungnahme geschrieben: Selbst mit dem Geld, das Sie nach diesem Schlüssel an die Kommunen verteilen wollen, muss das Bad trotzdem am Jahresende zumachen, um die Insolvenz der Stadtwerke abzumildern. Wie Sie das Problem lösen wollen, klären Sie mit diesem Gesetz überhaupt nicht. Insofern, meine Damen und Herren, machen Sie ein schlechtes Gesetz zweimal schlechter. Dem können wir so nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
