Arndt
Keine Flächenziele für die Windindustrie: Abschaffung des „Wind-an-Land-Gesetzes“
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, vieles ist heute schon zur Frage einer sinnvollen Energiepolitik gesagt worden. Insofern kann ich mich jetzt also kurzfassen und möchte nur noch ein paar Gesichtspunkte ergänzen bzw. hervorheben. Es ist richtig, dass wir einen Energiemix benötigen, insbesondere einen Mix aus erneuerbaren Energien brauchen wir. Richtig ist aber auch, dass dieser Mix nicht beliebig, sondern sachgerecht sein und zusammenpassen muss. Sie wissen alle, dass nicht jeder Energieträger an jedem Ort und für jeden Zweck geeignet ist. So liegt es auf der Hand, dass unsere Wirtschaftsunternehmen, insbesondere die energieintensiven Unternehmen, sich nicht ausschließlich mit Freiflächenphotovoltaik versorgen können. Sie benötigen leistungsstarke Windenergie und fordern diese uns gegenüber auch ein. Betrachtet werden müssen zudem die jeweiligen landschaftsräumlichen Potenziale, also zum Beispiel Naturschutzgebiete, landwirtschaftliche Flächen, aber auch Wasservorkommen. Nur dort können wir auch Wasserenergie nutzen. Auch die Frage des Flächenverbrauchs spielt bei der Frage eines sachgerechten Energiemix eine wichtige Rolle. In einer Welt, die sich rasant verändert, gerade auch im technologischen Bereich, müssen Energiemix und Ausbauziele regelmäßig hinterfragt und überprüft werden. Deswegen begrüßt die Landesregierung ausdrücklich die Ankündigung der Bundesregierung, das Windflächenbedarfsgesetz zeitnah zu evaluieren, denn auch aus Sicht der Landesregierung gibt es durchaus Bedarf für eine inhaltliche Überprüfung und für Korrekturen. Deshalb werden wir dem Bund gegenüber die Beteiligung der Länder am Evaluierungsprozess einfordern und uns auch selbst aktiv in diesen Prozess einbringen. Dabei werden wir unsere eigenen Thüringer Interessen fest in den Blick nehmen und vom Bund eine Gesamtstrategie für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung einfordern, denn wir brauchen eine Energieversorgung mit ortsnaher Erzeugung und Verbrauch. Wir brauchen eine Energieversorgung, die regionale Wertschöpfung stärkt. Wir brauchen eine Energieversorgung, die sich an den landschaftsspezifischen und landesspezifischen Gegebenheiten orientiert. Und wir brauchen eine Energieversorgung mit geringstmöglichem Flächenverbrauch. Unser Maßstab muss sein, die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Für diesen Evaluierungsprozess können wir als Thüringen einen fundierten Beitrag leisten, denn wir haben valide Daten, die die regionalspezifischen Gegebenheiten in Thüringen abbilden. Wir haben die in der Praxis gewonnene Erfahrung unserer Landesenergieagentur. Insofern begrüßt die Landesregierung den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD und wird die genannten Aspekte in den von der Bundesregierung angekündigten Evaluierungsprozess hineintragen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
