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Ulrike Jary

CDU 16.05.2025 Sitzungen 8/18

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Kommunen im Jahr 2025

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher und liebe Schülerinnen und Schüler der Petrischule aus Mühlhausen, herzlich willkommen! Aber es geht auch ein Gruß raus an alle Bürgermeister, alle Landräte, alle Gemeindevertreter, all diejenigen, die ehrenamtlich Verantwortung für unsere Kommunen im ganzen Land übernehmen. Ich denke, auch die zweite Beratung unseres Gesetzentwurfs heute wird wieder sehr interessant und wichtig sein. Wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Stärkung unserer Kommunen im Jahr 2025 – ein wichtiges Signal an unsere Städte, Gemeinden und Landkreise, die unter immer größeren finanziellen Lasten zu leiden haben. Das Kleine-Kommunen-Programm, die Sozialentlastungspauschale, ja, auch die Feuerwehrpauschale und die Bäderhilfe und die Investitionsförderungspauschale, all das wird ihnen helfen. Wie wir vom Vorsitzenden bereits gehört haben, hat sich der Haushalts- und Finanzausschuss intensiv mit dem Entwurf befasst. Wir haben eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. Dafür brauchen wir nicht die mündliche Anhörung. Hätten wir das gemacht – das möchte ich hier auch noch mal festhalten –, stünden wir heute nicht hier, sondern vermutlich, wenn überhaupt, erst im Juni-Plenum. Das wäre viel zu spät, da waren wir uns alle einig, auch Ihre Fraktion, Herr Bilay. Denn Sie haben den Antrag ja selbst auf mündliche Anhörung wieder zurückgezogen. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das hätte bedeutet, Sie hätten die Spitzenverbände in den Ausschuss einladen müssen!) Wir brauchen das nicht, wir stehen auch so im Austausch. Neben redaktionellen Anpassungen wurde vor allem sichergestellt, dass die 47 Millionen Euro Sonderzuweisung Soziales rechtssicher nach der Einwohnerzahl verteilt werden kann. Das ist auch wichtig, denn gerade hier braucht es Klarheit und vor allen Dingen auch Fairness. Aber machen wir uns nichts vor, auch wenn dieses Gesetz mehr als 135 Millionen Euro plus fast 25 Millionen Euro aus der FAG-Abrechnung bereitstellt, wird es den tatsächlichen Bedarfen vieler Kommunen nur zum Teil gerecht. Das bestätigen uns auch die kommunalen Spitzenverbände. Der Thüringische Landkreistag begrüßt ausdrücklich die Sonderzuweisung Soziales. Das ist kein Wunder, denn die Sozialausgaben in den Landkreisen steigen im Vergleich zum Jahr 2024 um fast 100 Millionen Euro. Besonders betroffen sind dabei die Eingliederungshilfe, die Jugendhilfe, die Hilfe zur Pflege und der Unterhaltsvorschuss. Die Lasten steigen, der Gestaltungsspielraum aber schrumpft. Die Kommunen können das nicht mehr über die Kreisumlage auffangen und unser System kommt hierbei an seine Grenzen. Auch der Gemeinde- und Städtebund sieht Licht und Schatten. Die Investitionsförderpauschale ist richtig, aber sie reicht nicht. Die Verknüpfung mit der zentralörtlichen Gliederung wird kritisiert, weil sie kleinere Gemeinden benachteiligt. Die Kernforderung der kommunalen Spitzenverbände ist klar: Der Kommunale Finanzausgleich muss grundlegend reformiert werden. Die aktuelle Systematik ist weder bedarfsgerecht noch nachhaltig und wir können nicht jedes Jahr aufs Neue mit Einzellösungen und Sonderzuweisungen reagieren, während weiter die strukturelle Unterfinanzierung besteht. Mit dem heutigen Gesetz gehen wir einen wichtigen Schritt, aber eben nur einen ersten. Wir nehmen die Hinweise und die Kritik ernst. Die angekündigte Reform des Finanzausgleichs muss echte Antworten auf steigende Soziallasten, Investitionsstau und das Bedürfnis nach Planungssicherheit liefern. Die Finanzministerin hat am Mittwoch in ihrer Regierungsbefragung versichert: Die große KFA-Reform kommt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen an der Seite unserer Kommunen, nicht nur mit Geld, sondern mit klarem politischen Willen. Lassen Sie uns heute mit diesem Gesetz ein Zeichen setzen und morgen gemeinsam an einer Finanzarchitektur arbeiten, die unsere Kommunen wirklich trägt. (Beifall CDU, BSW) Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf in der vom Haushalts- und Finanzausschuss empfohlenen Fassung und ich bitte um Zustimmung zu dem heute vorliegenden Änderungsantrag. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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