thueringer-landtag.de ↗

Plenarprotokoll 8/10

06.03.2025 · 230 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (36)AfD (27)CDU (11)BSW (10)SPD (6)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 10. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Küntzel und Frau Abgeordnete Rottstedt betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Henkel, Herr Abgeordneter Ramelow, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Wirsing, Herr Ministerpräsident Voigt zeitweise. Ich möchte noch einige Hinweise zur Tagesordnung geben. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurden folgende Übereinkünfte erzielt: Der Punkt 3 wird in der morgigen Plenarsitzung zur zweiten Beratung aufgerufen. Der Punkt 18 wird in der morgigen Plenarsitzung vor der Mittagspause aufgerufen. Vorbehaltlich ihrer Wahl werden die Ernennungen und Vereidigungen von stellvertretenden Mitgliedern des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in der morgigen Plenarsitzung nach der Feststellung der Tagesordnung durchgeführt. Der Punkt 26 wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Zu dem Tagesordnungspunkt 2 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/626 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 30 wurde eine Neufassung des Wahlvorschlags der Fraktion der CDU in der Drucksache 8/564 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Abgeordneter Cotta.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Der Tagesordnung wird nicht widersprochen. Ich würde nur darum bitten, dass wir nach Feststellung der Tagesordnung den Ältestenrat einberufen. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Okay. Frau Abgeordnete Jary.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Jary CDU

Zu dem für morgen angesetzten Tagesordnungspunkt 3 möchten wir noch die Platzierung konkretisieren, und zwar als vorletzten Punkt vor Tagesordnungspunkt 5.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary, also ein Platzierungswunsch. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir darüber ab, ob Tagesordnungspunkt 3 als vorletzter Tagesordnungspunkt vor Tagesordnungspunkt 5 am morgigen Freitag aufgerufen wird. Wer dem zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt dagegen? Gegenstimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit wurde das abgestimmt. Da es keinen weiteren Widerspruch gibt, stelle ich die Tagesordnung mit der eben vorgenommenen Änderung in der Platzierung so fest und gebe jetzt dem Ersuchen des Herrn Cotta von der Fraktion der AfD statt, dass der Ältestenrat sich in 5 Minuten im Raum 101 trifft. Wir setzen die 10. Plenarsitzung fort. Vielleicht kurz zur Erklärung, zur Einordnung, warum unterbrochen wurde: Wir hatten die Einberufung des Ältestenrats wegen eines gestern erteilten Ordnungsrufs, über den diskutiert wurde. Wir setzen jetzt die Plenartagung fort und starten mit Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/293 ZWEITE BERATUNG Ich rufe Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Hoffmeister BSW

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, in meiner letzten Rede hatte ich bereits etwas zu den rechtlichen Grundlagen gesagt, denen Ihr Antrag entgegensteht, dass also jeder Schüler, jede Schülerin, egal welcher Herkunft, das Recht auf Unterricht und Förderung hat. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch noch einmal auf unseren Koalitionsvertrag verweisen. Nicht umsonst beabsichtigen wir die Einführung eines Sprachtests ab dem 5. Lebensjahr, um hier ganz gezielt Förderungsbedarf zu eruieren und entsprechende Fördermöglichkeiten bereits im Kindergarten einzuleiten, also vor der Einschulung. Über die Förderangebote hinaus, die bereits in den Schulen stattfinden – ich rede hier vom Grundund vom Aufbaukurs, der Aufbaukurs befähigt ja zur Sprachbeherrschung auf dem Niveau B1 –, ist es aber trotzdem notwendig, dass die Schüler am Unterricht teilnehmen und es kann nicht angehen, dass Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag ab. Danke. (Beifall BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Jankowski für die Fraktion der AfD auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Denny Jankowski AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Schüler und Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, seit Jahren steigt der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund an unseren Schulen und damit auch der Anteil von Schülern, die einen Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache aufweisen. Dies führt zu massiven Problemen an unseren Schulen und viele Lehrer schlagen schon seit Jahren Alarm, dass es so nicht weitergehen kann. Wir wollen deswegen mit unserem Antrag zur Änderung des Schulgesetzes eine Obergrenze für Schüler mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung einführen, um die Lehrer und vor allem auch die betroffenen Schüler zu schützen und um zu gewährleisten, dass ein ordentlicher Unterricht stattfinden kann. Wir wollen das Schulgesetz deswegen unter § 41b ändern. Dieser Paragraph regelt die Klassenbildung. Wir wollen dort verankern, dass bei der Klassenbildung ein Anteil von 10 Prozent von Schülern mit einem Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache nicht überschritten wird. Dadurch wollen wir gewährleisten, dass die Lehrer nicht länger überfordert werden und nicht ständig erst mal eine gemeinsame sprachliche Verständigungsebene mit den Schülern gefunden werden muss. Wenn Schüler die Sprache nicht beherrschen, müssen sie unserer Meinung nach zunächst in Vorschaltklassen oder Deutschkursen die Sprache erlernen. (Beifall AfD) In der letzten Plenarsitzung gab es zum Teil haarsträubende Unterstellungen, was wir angeblich mit unserem Antrag alles vorhaben. Deswegen möchte ich das Ganze doch ein bisschen aufräumen. Fangen wir doch am besten mit Frau Merz an. Sie zweifelte sogar an, dass es einen Zusammenhang zwischen Migrationshintergrund auf der einen Seite und damit verbundenen Sprachdefiziten und schlechten Bildungschancen gibt. Ich muss schon sagen, das ist eine sehr steile These gewesen, die Sie vorbrachten, vor allem, weil alle wichtigen Bildungsstudien zu einem ganz klaren anderen Ergebnis kommen. Nehmen Sie die IQB-Studie aus 2022. Dort kommt man im Bereich „Lesen, Schreiben und Zuhören“ zu folgenden Schlussfolgerungen – ich zitiere –: „Schüler[…] aus zugewanderten Familien erreichen in allen Kompetenzbereichen im Durchschnitt signifikant geringere Kompetenzen als Schüler[…] ohne Zuwanderungshintergrund“. Der Bildungsmonitor 2024 wird noch deutlicher und führt die Kompetenzverluste bei Schülern mit Migrationshintergrund sogar explizit auf die Sprachdefizite zurück, was an sich auch vollkommen logisch ist, denn eine gemeinsame Sprache ist nun mal die Grundvoraussetzung für einen gelingenden Unterricht und dafür, optimale Lernerfolge zu erzielen. Diese einfache Selbstverständlichkeit ist aber leider schon lange keine Selbstverständlichkeit mehr an vielen unserer Thüringer Schulen. Dafür braucht man eigentlich keine Studie, um zu verstehen, dass dies dann am Ende zu Problemen führt. (Beifall AfD) Sie können auch gern die PISA-Studie 2022 schauen. Auch dort wird sehr deutlich, dass der bisher eingeschlagene Weg, Schüler mit Migrationshintergrund mit aller Macht und vor allem ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Schulklassen zu integrieren, vollkommen aus dem Ruder läuft. So steht in der Studie – ich zitiere –: In der Gruppe der Schülerinnen und Schüler der ersten Generation, die selbst im Ausland geboren sind, hat sich der Abstand zu den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund im Vergleich zu 2009 deutlich verschlechtert. Ja, so was aber auch, Frau Merz! Wer hätte denn nur damit rechnen können, dass, wenn man Schüler, die die Sprache nicht verstehen, einfach so in die regulären Schulklassen verfrachtet, diese Schüler dann im Unterricht nicht mitkommen, schlechte Leistungen bringen? Also damit hätte nun wirklich niemand rechnen können. Auf jeden Fall hat die rot-rot-grüne Landesregierung in den letzten zehn Jahren nicht damit gerechnet und damit genau die Probleme, die wir momentan haben, hervorgerufen. (Beifall AfD) Dann kommen wir auch gleich zu Herrn Hoffmeister vom BSW: Sie haben ja auch gerade noch mal wiederholt, dass Sie mit unserem Antrag das Recht auf Bildung in Gefahr sehen, wenn wir für Schüler ohne ausreichende Sprachkenntnisse Vorschaltklassen einführen wollen. Zum einen: Niemand sagt, dass wir die Schüler ohne ausreichende Sprachkenntnisse nicht beschulen wollen, nur eben nicht in den regulären Schulklassen. Wir wollen, dass diese Schüler in separaten Klassen unterrichtet werden, bis ihr Sprachniveau so hoch ist, dass sie dem Unterricht auch problemlos folgen können. Diese Vorschaltklassen müssen sich dann ausschließlich auf den Erwerb von Sprachkenntnissen ausrichten und nicht nur Deutsch als Zweitsprache mit ein oder zwei Doppelstunden in der Woche, sondern nahezu eben ausschließlich Deutschunterricht. Damit kann das Sprachniveau der Schüler schnell gehoben werden, und wenn die Sprachkenntnisse ausreichend sind, können sie dann natürlich auch in den regulären Unterricht überwechseln. Das Schulgesetz sieht ja solche besonderen Unterrichtsformen vor und das Recht auf Bildung ist damit keinesfalls irgendwie in Gefahr geraten. Ich sehe das Recht auf Bildung vielmehr jetzt schon in Gefahr, Herr Hoffmeister, wenn man Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse in die regulären Klassen stopft und sie dort überhaupt keine Chance haben, dem Unterricht zu folgen. Das von Ihnen hoch beschworene Recht auf Bildung ist dann nämlich komplett wertlos, wenn die Schüler dem Unterricht nicht folgen können, weil ihnen die nötigen Sprachkenntnisse fehlen, weil sie den Lehrer überhaupt nicht verstehen können und weil Sie ihnen jede Möglichkeit genommen haben, Lernerfolge zu erzielen. (Beifall AfD) Das Recht auf Bildung ist eben nicht dadurch gewährleistet, dass Sie die Kinder irgendwie in die Schulen schicken, sondern das Recht auf Bildung beinhaltet auch, dass die Schüler eine wirkliche Chance haben, etwas zu lernen. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Und wenn Sie es wirklich ernst meinen mit Ihrem Recht auf Bildung, müssten Sie unserem Antrag sogar zustimmen. (Beifall AfD) Dann zum Schluss noch auf Frau Große-Röthig: Sie meinten ja in der letzten Plenarsitzung ganz erschrocken, die AfD möchte zukünftig zwischen Schülern unterscheiden. Ja, so was aber auch. Herzlichen Glückwunsch, das tun wir heute schon, überall in unserem Bildungssystem. Wir haben zum Beispiel Spezialgymnasien für besondere Begabungen, sei es sprachlich, sportlich, mathematisch. Wir haben Leistungskurse an Gymnasien anhand der Begabungen und Interessen der Schüler. Wir haben ein gegliedertes Schulsystem, auch wenn Ihnen auf der Seite der Linken das sowieso immer ein Dorn im Auge ist. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Rich- tig!) Und wir stellen auch im Bildungsbereich Förderbedarfe fest, diese vor allem deswegen, damit wir Schüler mit Förderbedarf besonders fördern können. Auch das ist eine Form von Unterscheidung zwischen den Schülern und das ist gut so. Jedes Kind soll anhand seiner Begabung bestmöglich gefördert werden, um die Chance zu bekommen, bestmögliche Lernerfolge zu erzielen. Das ist nichts Schlechtes, das ist genau der richtige Weg. (Beifall AfD) Wenn wir ein Problem an den Schulen haben, dass Schüler die deutsche Sprache nicht beherrschen, dann muss man etwas tun, kann es nicht einfach so tun wie die letzten zehn Jahre Rot-Rot-Grün und quasi die betroffenen Schüler einfach aufgeben. Man muss vielmehr schauen, wie man sie besonders fördern kann, damit sie die besten Lernergebnisse erzielen können. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag. Dann kam von Ihnen auch der Vorwurf, unser Gesetzentwurf würde zu ungebildeten Parallelgesellschaften führen. Wirklich? Reichten dafür nicht zehn Jahre rot-rot-grünes Bildungschaos in Thüringen komplett aus? (Beifall AfD) Schauen Sie sich doch einfach mal die Schulen jetzt an: Wir haben – das habe ich das letzte Mal schon ausgeführt – hier in Erfurt teilweise Schüler in der 8./9. Klasse sitzen, die gerade mal auf Grund- und Vorkursniveau Deutsch als Zweitsprache verstehen. Sie können gerade mal sagen, wie alt sie sind, wie ihr Name ist, wo sie herkommen usw., mehr aber auch nicht. Und diese Schüler stopfen Sie in die regulären Klassen, in die 8./9. Klasse. Dort haben sie Physikunterricht, Chemieunterricht, Biologie, alles weiter. Sie verstehen rein gar nichts, fallen durch die Klausuren. Und das sind genau diejenigen, die dann in zwei oder drei Jahren die Schule ohne Abschluss verlassen werden. Deswegen werden sie wahrscheinlich keine Ausbildung finden, sie werden den Rest des Lebens wahrscheinlich irgendwie im Sozialsystem hängen und bestenfalls im Niedriglohnsektor landen. Das ist die Ursache, dass ungebildete Parallelgesellschaften nicht nur entstehen könnten, sondern zum Teil schon entstanden sind. Und das ist vor allem in Regierungsverantwortung der Linken geschehen. (Beifall AfD) Sprachdefizite sind nun mal der Hauptgrund für die Entstehung von Parallelgesellschaften. Unser Antrag wäre also nicht die Ursache für die Entstehung solcher Parallelgesellschaften, sondern ganz im Gegenteil. Er würde dazu führen, dass diese gar nicht erst entstehen. Wir wollen, dass die Schüler ohne ausreichende Deutschkenntnisse eine reale Chance haben, durch unser Bildungssystem zu kommen. Den Status quo beizubehalten, würde nur weiter dazu führen, dass wir in eine Bildungskatastrophe hineinschlittern, bei der alle Beteiligten am Ende verlieren. Die Lehrer verlieren, da sie maßlos überfordert sind, die deutschsprachigen Kinder verlieren, da sie keine ordentliche Lernumgebung vorfinden und der Lehrer sich nicht auf die Vermittlung des Unterrichtsstoffs konzentrieren kann. Auch die Kinder mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache verlieren, da sie aufgrund ihrer Sprachdefizite dem Unterricht nicht folgen können. Wir brauchen deswegen endlich eine handfeste Lösung, damit im Bildungssystem wieder Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit ermöglicht wird und alle Kinder die bestmöglichen Lernergebnisse erzielen können. Nichts anderes wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Deswegen bitte ich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jankowski. Als Nächsten rufe ich für die Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Hey auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Matthias Hey SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jankowski, Sie müssen sich einig werden: Ist es ein Antrag oder ist es ein Gesetzentwurf? Aber davon mal abgesehen will ich das mal kurz für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne erklären. 2024, vor einem Jahr, hat die AfD nicht nur den gleichen Antrag eingebracht, sondern denselben. Er ist damals hier im Hohen Hause abgelehnt worden. Das wird auch heute wieder passieren und ich will Ihnen auch erklären, warum. Die AfD möchte das Thüringer Schulgesetz dahin gehend ändern, dass sie sagt, Schüler mit einem entsprechenden Förderbedarf in der deutschen Sprache sollen in den jeweiligen Klassen auf jeweils 10 Prozent begrenzt werden. So steht das da drin. Jetzt weiß ich nicht, wie Sie das machen, ob Sie es kaufmännisch runden bei Klassen mit 25 Schülern, ob dann zwei oder drei da noch mit infrage kommen, aber das müssen Sie dann mit sich ausmachen. Ich gehe erst mal davon aus, Herr Jankowski, dass wir uns einig sind, dieses Problem – weil Sie ja ständig auf Rot-Rot-Grün in den letzten zehn Jahren abzielen –, das gibt es in ganz Deutschland. Das muss bei Ihnen noch tief sitzen, dass die letzten zehn Jahre hier Rot-Rot-Grün war, aber das will ich erst mal feststellen. Was wir bemängeln an Ihrem Gesetzentwurf, ist die Frage: Was passiert mit dem Rest, mit den über 10 Prozent, die hinter dieser Mauer sitzen, mit diesen Schülern? Und da sagen Sie (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Haben Sie nicht zugehört?) – so steht es in Ihrer Begründung oder im Vorblatt dieses Gesetzentwurfs –, diese Schülerinnen und Schüler – wörtlich – „müssen gezielten Sprachförderangeboten zugeführt werden“. Ich weiß jetzt nicht, wer Ihnen diese Vorblätter da schreibt, welcher Referent das ist, aber mal als Tipp zur Semantik: Das muss ein besonders zackiger Bursche gewesen sein, weil sie „müssen gezielten Sprachförderangeboten zugeführt werden“ – boah. Also man hätte ja reinschreiben können, die können in den Genuss von gezielten Sprachförderangeboten kommen. Aber „Sprachförderangeboten zugeführt werden“? (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das ist Ih- re Kritik?) Wissen Sie, ich bin in einem System groß geworden, wenn wir in der Zeitung gelesen haben, dass man den Sicherheitsbehörden zugeführt wurde, da wussten wir, was los war. Aber gut, Sie müssen das wahrscheinlich so schreiben. Das riecht jedenfalls schon sehr nach Uniform und Lederriemen – ich will es nur mal sagen –, diese Formulierung. (Beifall CDU, BSW, SPD) Die Fragen, die aufgeworfen werden mit diesem Gesetzentwurf, die haben Sie auch heute hier wieder nicht beantwortet. Sie sagen, wenn es diese gezielten Sprachförderangebote gibt – Sie reden jetzt von Vorschaltklassen oder was auch immer, da müssen Sie sich die Fragen dann schon auch gefallen lassen und die Antworten bleiben Sie uns auch heute wieder schuldig –: Wo soll denn das Ganze passieren? In den jeweiligen Einrichtungen? Wer organisiert das? Wer koordiniert das? Mit welchen Lehrkräften wird das dann gemacht? Wer wird in der Koordination und Organisation damit betraut? Sind das die Landkreise? Keine Antworten. Wer bezahlt das? Keine Antworten. Die Antworten müssen andere liefern, während Sie nicht nur mit den gleichen, sondern denselben Anträgen hier das Parlament wieder betrauen. Ich weiß gar nicht, warum – wahrscheinlich lag der noch so rum oder Sie mussten ihn heute quasi noch mal mit auf die Tagesordnung setzen – müssen wir die Antworten finden? Die bestehen darin, dass wir sagen: Na klar, wir müssen bereits in den Kindergärten anfangen, gezielt Sprachtests durchzuführen, ab dem fünften Lebensjahr, und auch in den Kindergärten gezielt Sprachförderung – Sie hören gerade die öffentliche Debatte in der Frage der Sprachkindergärten – beispielsweise mit durchführen. Wir müssen ab der Grundschule eine gezielte Förderung durchführen. Da gibt es multiprofessionelle Teams, die ab da bis weitergeführt in die anderen Schularten mit dem Einsatz pädagogischer Sonderkräfte nachhelfen. Das ist eine richtige Antwort und nicht zu sagen, (Unruhe AfD) wir machen jetzt quasi hier eine Mauer von 10 Prozent und die Fragen auf die Dinge, die ich eben aufgeworfen habe, und die Antworten, die bleiben Sie eben hier wieder schuldig. Das, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ist eben der Unterschied, dass die einen immer nur Krawall machen und Probleme skizzieren, aber Antworten darauf letzten Endes nicht liefern können. (Beifall BSW, SPD) Genau deswegen, meine Damen und Herren, werden wir den gleichen und denselben Antrag wie damals mit dem gleichen Ergebnis heute hier im Hohen Hause mitzeichnen. Wir werden ihn nämlich ablehnen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Für die Fraktion Die Linke erteile ich Frau Abgeordneter GroßeRöthig das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dann will ich mal auf die Bildungskatastrophe des Herrn Jankowski eingehen. Es gibt logischerweise überhaupt keinen Grund, jetzt hier schon wieder auf den Antrag der AfD einzugehen. Wir haben es eben gehört, den hatten wir hier schon mal, also völlig übersichtlich. Es ist aber exakt das, was man von einem AfDAntrag erwartet und das haben wir bereits in der letzten Beratung deutlich gemacht. Der Antrag ist rassistischer Unfug und das bleibt er auch, weil die AfD zu nichts fähig ist außer zu rassistischem Unfug und zur Produktion desselben, herzlos und unsozial. (Unruhe AfD) Darüber hinaus ist der Antrag – Kollege Hey hat es eben gesagt – vollkommen ungeeignet, irgendein tatsächliches oder fiktives Problem zu lösen. Es ist offensichtlich, was die AfD damit meint, wenn sie sagt, dass der Anteil von Schülern mit Förderbedarf zum Erwerb der deutschen Sprache bei der Klassenbildung an allgemeinbildenden Schulen einen Anteil von 10 Prozent nicht übersteigen darf. Sie wollen maximal 10 Prozent Schüler/ ‑ innen mit Migrationshintergrund in Thüringer Klassenzimmern. Dabei ist es Ihnen auch egal, dass die Regelung alle trifft, aus welchen Gründen auch immer sie sprachliche Förderung benötigen. Es ist ihnen offensichtlich egal. Und die Sozialforschung weiß das schon lange. Sozialchauvinismus, Rassismus, Antisemitismus, der ganze Hass, der aus Ihnen herausquillt, hängen miteinander zusammen. Sie treten nach unten, weil Sie eben nach unten treten und weil das das ist, was sie tun. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Haben Sie das beim Quent abgeschrieben oder was?) Sie suchen einen Sündenbock, den Sie verantwortlich machen können. Und wenn es Kinder mit Sprachförderbedarf sind, dann sind es eben Kinder mit Sprachförderbedarf, die eine Sprache schlechter sprechen, aus welchen Gründen auch immer. Sie können nur Hass und Verachtung, ob gegen migrantische oder nicht migrantische Kinder mit Sprachförderbedarf, ob gegen diejenigen mit weniger Geld oder Bildung. Der Hass treibt Sie an, weil, lösen würde ihr Gesetz ja, wie gesagt, nichts. Und nun wurde heute wieder klar, was sie wollen, nämlich ausschließlich Separation, Ausgrenzung, Trennung in die und wir. (Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Sie sollten sich schämen!) Und was kommt danach? Deportation, Umsiedelung von Schüler/ ‑ innen an einen anderen Ort mit geringerer Zahl an Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf? Es ist grotesk. (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Es geht um individuelle Förderung!) Sie wollen also ein rassistisches und unsoziales Gesetz. Was wir wollen, ist etwas anderes. Wir wollen, dass jedes Kind glücklich werden kann, so wie es eben ist. (Beifall Die Linke) Wir wollen, dass Kinder in der Schule so aufwachsen können, so reifen und so groß werden, wie es ihren individuellen Fähigkeiten und Wünschen entspricht. Wir wollen Menschen, ob in der Schule oder anderswo, zusammenbringen und wollen, dass Politik dabei einen Rahmen setzt. Wir wollen eine Gesellschaft der Freien und Gleichen, eine Gesellschaft der Chancen, die schafft, was gerecht ist und ja, in der Menschen glücklich sein können, egal woher sie kommen, egal welche Herausforderungen sie in ihrem bei Schüler/ innen noch jungen ‑ Leben zu überwinden hatten oder zu überwinden haben. Und dazu wollen wir im konkreten Fall natürlich nicht die Ausgrenzung von Schüler/ innen, ‑ die Sprachförderbedarf haben – ganz im Gegenteil. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Oder logopädischen Förderbedarf wie bei Ihnen jetzt?!) (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Das ist eine Frechheit!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf, Herr Dietrich. Logopädischen Förderbedarf sollte man nicht einem Kollegen oder einer Kollegin Abgeordneten verordnen wollen. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Jetzt las- sen Sie mal die Unterstellung!)

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Wir wollen diejenigen fördern, die Förderung benötigen. Das haben wir nicht nur in der Förderung der Sprach-Kitas gezeigt, die die Brombeere jetzt zu unsrem großen Bedauern … (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Das ma- che ich auch nicht!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Ich bitte um Mäßigung!

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Hat der Minister mit dem Finger auf Sie gezeigt? Uiuiuiuiui! Das haben wir nicht nur in der Förderung der Sprach-Kitas gezeigt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Ganz kurze Unterbrechung. Jetzt hat sich das alles ein bisschen nach oben geschaukelt und entwickelt. Ich bitte wirklich um Mäßigung. Wir sind hier normal in der Aussprache, es ist die zweite Beratung zu dem Gesetzentwurf. Bitte lassen Sie uns zur normalen Tagung zurückkehren.

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Durch gute sprachliche Entwicklung eines jeden Kindes kann das Fundament dafür gelegt werden, dass Kinder mit anderen Kindern, dass Menschen mit anderen Menschen in Beziehung treten können und jedes Kind die Chance hat, sich so zu entfalten, wie es in dieser Gesellschaft eben die Möglichkeiten gibt. Dass die AfD das nicht möchte, ist klar. Dass die Brombeerkoalition sich nicht zur weiteren Förderung der Sprach-Kitas durchringen konnte, schmerzt eigentlich noch mehr. Weil das in unseren Augen nicht sein kann, weil wir nicht zusehen, wie die Kolleginnen in den Einrichtungen entlassen und die Kinder nicht mehr gefördert werden, haben wir einen gegenfinanzierten Änderungsantrag zum Haushalt eingestellt, für den wir ausdrücklich werben und auf den nicht nur die Landeselternvertretung und der Lehrerverband, die ich hier grüßen möchte, schauen. Aber zurück zu Ihrem Antrag: Natürlich lehnen wir ihn ab, natürlich ist er rassistischer Unfug und pädagogischer Unsinn. Natürlich kämpfen wir als Linke jeden Tag dafür, dass solche Gesetze niemals in die Tat umgesetzt werden können, dass sie niemals Mehrheiten finden werden. Liebe Brombeerkoalitionäre, dazu laden wir Sie auch ein. Aber Kollege Hey hat es ja schon angekündigt. Danke schön. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Große-Röthig. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Hoffmeister.

Diese Rede einzeln zitieren

Dirk Hoffmeister BSW

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, ich möchte noch mal kurz aus unserem Koalitionsvertrag zitieren. Da steht nämlich eindeutig: „Durch die Einführung verpflichtender Deutschtests zur Ermittlung von Sprachkompetenzen sowie Deutschkenntnissen im 5. Lebensjahr gewährleisten wir, dass kein Kind sprachlich benachteiligt in die Schule startet. Wir werden sicherstellen, dass Kinder mit festgestelltem sprachlichen Förderbedarf vor ihrer Einschulung ein verpflichtendes Vorschuljahr mit verbindlichen und kompetenzorientierten Förderangeboten in den Kindergärten absolvieren. Dafür werden wir in ausreichendem Maße Fachkräfte qualifizieren.“ Manchmal hilft ein Blick in den Koalitionsvertrag. Und ich möchte Ihnen noch eins mit auf den Weg geben – Sie hatten ja gestern Ihre Wahlergebnisse dargestellt –: Ich denke, die Wählerinnen und Wähler draußen erwarten von Ihnen zu Recht vernünftige Ideen und Anträge, die zum Wohl der Menschen in Thüringen sind. Wir warten gespannt. Und noch eine Anmerkung zu den Sprach-Kitas: Das ist ein Bundesprogramm gewesen, das ausgelaufen ist. Mit dem, was wir hier an Sprachtestung und Sprachförderung vorhaben, werden wir die Sprachförderung effektiver gestalten. Danke. (Beifall BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Jankowski.

Diese Rede einzeln zitieren

Denny Jankowski AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, mich hat es doch noch mal nach vorn getrieben, weil ich das jetzt nicht so ganz stehen lassen wollte. Frau Große-Röthig, Sie haben ja wirklich um sich geworfen mit allen möglichen Vorwürfen. Was sind wir: chauvinistisch, rassistisch. Hass und Verachtung, was wir nicht alles haben. Sie haben noch vergessen, dass ich auch noch laktoseintolerant bin, das wäre vielleicht auch noch ganz interessant. Also mit solchem Unfug, mit solchen Vorwürfen brauchen wir uns nicht zu befassen. Inhaltlich kam nicht viel von Ihnen. Herr Hey, Sie meinten dann auf der anderen Seite, Sie möchten schon genau wissen, wie das dann genau geregelt wird. Herr Hey, Sie wissen auch, das ist ein Gesetz, dazu gibt es Verordnungen, die das ganz genau regeln. Was wir wollen, ist, dass es eine Möglichkeit gibt, dass Schüler, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, eine reale Chance haben, durch unser Bildungssystem zu kommen. Das haben sie momentan nicht. (Beifall AfD) Am Ende, wie das genau geregelt wird, wie man dann genau die Quoten bestimmt – wenn Sie sagen, bei 25 Schülern sind es dann zwei oder drei Schüler etc. pp. –, das kann dann eine Verordnung regeln. Und wer kann das machen? Wir haben zum Beispiel diese Vorschaltklassen, dazu habe ich in der letzten Plenarsitzung ganz ausführlich in meiner Rede etwas gesagt. Wir haben Volkshochschulen, wir haben Dolmetscher, wir haben Sprachtrainer usw., die man ranziehen kann und damit eben wirklich eine Möglichkeit schafft, dass die Kinder hinkommen. Was wir momentan haben, sind zwei bis drei Doppelstunden DaZ in der Schule. Sie können mit den Lehrern sprechen. Zum Großteil fällt das an den Schulen sowieso aus und die Lehrer merken ganz genau, wenn es ausgefallen ist. Wenn man jetzt die Möglichkeit hat, zu sagen, okay, wir machen eine Vorschaltklasse, wo man wirklich speziell auf Deutsch zum Beispiel trainiert, und zwar nicht nur mit ein, zwei Doppelstunden, sondern nahezu ausschließlich, dann haben Sie Schüler, die vielleicht nach drei, vier, fünf Wochen schon so weit sind, dass sie den normalen Deutschtest bestehen, die dann in die regulären Klassen kommen können. Bei manchen dauert es vielleicht ein halbes Jahr, aber dann ist es wirklich auch gewährleistet, dass den Schülern das auch was bringt, die den Förderbedarf haben. Das und nichts anderes wollen wir. Herr Hoffmeister, Sie sprachen jetzt noch mal über Ihre Sprachtests im 5. Lebensjahr. Das ist alles gut und schön, trifft aber unsere Probleme im Schulsystem nur zum Teil. Was machen Sie denn mit den Schülern, die schon älter sind und zu uns kommen? Wie gesagt, wir haben in der 8., 9., 10. Klasse teilweise Schüler mit Vor- und Grundkursniveau Deutsch. Das heißt, hier nützt Ihnen das nichts, wenn Sie im 5. Lebensjahr irgendwelche Tests machen wollen. Das heißt, da müssen wir auch gucken, was wir mit denen machen, die jetzt im höheren Alter zu uns und in unsere Schulen kommen. Das sagt die ganze Brombeere überhaupt nicht. Und was Sie in den Koalitionsvertrag alles reinschreiben, ist ja schön und gut. Wir messen Sie erst mal daran, was Sie dann wirklich auch umsetzen. Und da haben Sie bis jetzt noch nicht geliefert. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache

Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Kommen wir nun zur Schlussabstimmung. Wer für den Gesetzentwurf stimmt, bitte ich aufzustehen. Entschuldigung, nur bei Annahme. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Früh- sport!) Frühsport – ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht übel. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Als Nächstes rufe ich auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/322 dazu: Erarbeitung eines Rückbauerlasses zum Vollzug der Rückbauverpflichtung nach § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs bei Genehmigung und nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung von Windenergieanlagen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/626 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne hiermit die Aussprache in der zweiten Beratung. Wird die Begründung für den Entschließungsantrag gewünscht? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Gottweiss.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Gottweiss CDU

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, wir haben den Gesetzentwurf der AfDFraktion zur Änderung der Thüringer Bauordnung in der 8. Sitzung des Thüringer Landtags am 31. Januar 2025 in erster Beratung debattiert. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und abgelehnt!) Zudem gab es in der Zwischenzeit eine öffentliche Anhörung zu einer Petition im Petitionsausschuss, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigt. Im Lichte der Debatte und der ausgetauschten fachlichen Argumente haben sich die Fraktionen von CDU, BSW und SPD entschieden, einen Entschließungsantrag einzubringen, der die Landesregierung bitten soll, über einen Rückbauerlass Verbindlichkeit beim Rückbau von Windenergieanlagen zu schaffen. Ich möchte in dieser Einbringungsrede kurz darauf eingehen, warum der Entschließungsantrag notwendig ist. Minister Schütz hat in seiner Rede im letzten Plenum deutlich gemacht, dass es in der Sache eigentlich große Einigkeit gibt, nämlich dass die Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Anlage auch das komplette Fundament umfassen sollte und die Finanzierung der Rückbaukosten gesichert sein muss. Diese Einigkeit besteht auch hier im Hohen Haus. Gleichzeitig hat Minister Schütz ausgeführt, dass es bereits eine Rechtsgrundlage gibt, die eine solche Rückbauverpflichtung enthält. Gemeint ist § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch, in dem als Genehmigungsvoraussetzung für den Bau von Windenergieanlagen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Sicherung des Rückbaus festgeschrieben ist. Darüber hinaus gibt es in der Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung Hinweise auf die Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente sowie die Höhe der Sicherheitsleistung. In der Praxis findet dieser Tenor auch Einfluss in die privatrechtlichen Verträge zwischen Flächeneigentümer und Windkraftbetreiber. Auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide finden sich entsprechende Regelungen und sind damit gelebte Praxis. Dennoch muss man anerkennen, dass trotz der gelebten Praxis formal in Thüringen eine Regelungslücke besteht. Diese Regelungslücke lässt Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit und diese sind nicht aus der Luft gegriffen. Ich möchte an dieser Stelle aus einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamts zitieren. Dort steht in Bezug auf die Rückbauverpflichtung des § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch: „Ob davon zwingend auch das vollständige Fundament, d.h. auch die Teile der Bodenversiegelung, die sich mehrere Meter im Erdreich befinden, erfasst ist, wird von Gerichten und der Exekutive unterschiedlich beurteilt.“ Genau deswegen ist es sinnvoll, hier Klarheit zu schaffen. Gleichzeitig stellt das Umweltbundesamt dar, dass Thüringen eines der wenigen Bundesländer ist, in dem es keine verbindliche landesrechtliche Regelung gibt. Die Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung enthält nur Hinweise und besitzt daher keine Verbindlichkeit. Die gewählten Formulierungen besitzen nicht die gewünschte Klarheit. Ich möchte einmal einen Satz daraus zitieren: „Die Rechtsprechung geht von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus.“ Eine solche schwammige Formulierung signalisiert gegenüber den Skeptikern eben nicht die erhoffte Sicherheit. Das Signal ist: Die lassen sich ein Hintertürchen offen, um die Fundamente doch im Boden zu lassen. Sehr geehrte Kollegen, das Thema „Windkraft“ wird oft sehr emotional diskutiert. Wir sollten keinen Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit lassen. Wir sollten daher dem Beispiel von Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgen und mit einem Rückbauerlass für Verbindlichkeit, Klarheit und Akzeptanz sorgen. Gegen die von der AfD vorgeschlagene Aufnahme in die Thüringer Bauordnung spricht der Detailgrad der Regelung. Ein Erlass ist der bessere Weg, den die anderen Bundesländer auch gegangen sind, weil es einfach sinnvoller ist. Daher haben wir den Entschließungsantrag eingebracht. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Für die Fraktion Die Linke hat sich Frau Abgeordnete Müller zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Schülerinnen und Schüler auf der Tribüne, es geht zwar im Grunde genommen nur um eine Änderung im Baugesetzbuch, die jetzt hier vorgeschlagen wird. Aber was will denn die AfD eigentlich damit? Sie will eine Regelung in Thüringen schaffen, die im Baugesetzbuch – und das hat Herr Gottweiss jetzt auch schon gesagt – schon längst verankert ist. Es geht der AfD im Kern aber darum, wieder die Debatte gegen Windräder zu führen. (Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Nein, eben nicht!) Das muss man sich einmal deutlich vorstellen, weil das der Kern ist, worum es geht. Wir haben schon festgestellt, dass das alles im Baugesetzbuch geregelt ist. Ich könnte jetzt noch ganz viel erwähnen. Was mich aber entsetzt hat – das war gestern so mein Highlight, als ich diesen Entschließungsantrag bekommen habe –: Sie machen aus der Brombeere heraus mit Ihrem Entschließungsantrag die Politik der AfD und sehen nicht, dass Sie auf der Leimrute ausrutschen. (Unruhe CDU) In der Anhörung, die erwähnt worden ist, hat das Ministerium deutlich geäußert, dass die Regelung in Thüringen ausreichend ist. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ein Blöd- sinn!) Sie können jetzt über Blödsinn reden oder nicht. Sie haben nichts gelernt aus den Landtagswahlen, aus den Bundestagswahlen und aus der Strategie, die diese Rechtsaußenpartei führt. (Unruhe AfD) Sie machen wirklich immer weiter und weiter. Ich sage Ihnen: Gehen Sie mal ein bisschen mehr in sich. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Das ist Politik!) Versuchen Sie mal, ein bisschen mehr Ihr eigenes konservatives Weltbild zu formen, aber nicht noch der AfD und diesen Fake News hinterherzurennen. Erst ist es jetzt das Baugesetzbuch, dann kommen wieder die toten Vögel mit rein. Da, wo man sagen muss: Na ja, klar, 100.000 in den Windrädern. Dann haben wir aber 60 bis 70 Millionen bei Flugzeugen und da wird überhaupt nicht debattiert. Dann wird wieder das Argument aufgeführt, was der Kollege Worm in der letzten Diskussion zu diesem Antrag gebracht hat. Angeblich könnten 70 Prozent der Windräder nicht zurückgebaut werden. Da sage ich: falsch. 90 Prozent können zurückgebaut werden. Mensch, schaffen Sie sich wirklich Ihr eigenes konservatives Rückgrat, zeigen Sie es, aber laufen Sie nicht diesen Faschisten hinterher. Ich danke Ihnen. (Beifall Die Linke) (Unruhe AfD, CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Frau Abgeordnete Müller, für den Begriff „Faschisten“ als Beleidigung der gesamten Gruppe erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Als Nächster hat sich Abgeordneter Kobelt für die Fraktion des BSW zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Müller, ich glaube, das ist jetzt ein gutes Beispiel dafür, wie man auch mit Sachanträgen umgehen kann. Wir als BSW sind der Meinung, jede Fraktion hat hier ein Recht, zu einer sachlichen Debatte beizutragen. Und nur, weil es jetzt die AfD eingebracht hat, heißt es doch nicht, dass man dann den Antrag prinzipiell ablehnen muss, sondern es geht um eine sachliche Bearbeitung des Antrags. Wenn man, egal, welche Sache es ist, ob der Himmel blau oder grün ist, jeden Antrag, der hier eingebracht wird, mit der Keule „es kommt vom politischen Gegner“, ablehnt, ohne es sachlich zu diskutieren, wissen Sie, was dann passiert? Dann macht man nämlich diejenigen stark, die dann ausgeschlossen werden und mit denen man keine sachliche Argumentation führt. Das finden wir nicht den richtigen Weg. (Beifall CDU, BSW) Die AfD hat einen Vorschlag gemacht zum Umgang mit dem Rückbau von Fundamenten. Wir denken, das ist der falsche Weg, der vorgeschlagen wurde. Wir als Koalition haben vereinbart, das Baugesetzbuch zu vereinfachen und nicht noch komplizierter zu machen wollen. Deswegen denken wir, das ist ein falscher Weg. Wir haben uns in der Koalition unter den Fachleuten besprochen und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Themen auch etwas zu kurz gegriffen waren und dass es der beste Weg ist, dies in einem Rückbauerlass zu klären. Für uns als BSW-Fraktion ist es ein wichtiger Punkt. Wir als Koalition und auch als BSW wollen nicht, wie jetzt von Frau Müller suggeriert wurde, den Windenergieausbau total ablehnen oder verkomplizieren. Aber es geht darum, dass die Landeigentümer zum Beispiel in den ländlichen Gemeinden auch eine Rechtssicherheit haben, dass die auch wissen, ein Windrad wird auf meinem Grundstück gebaut und der Investor ist dafür zuständig, dieses Windrad nicht nur zu bauen, sondern auch rückzubauen. Das ist ein Anliegen, was gerechtfertigt ist und was viele Menschen in den Kommunen und gerade Landwirte oder Grundstückseigentümer umtreibt. Darüber muss man doch sachlich diskutieren und Lösungsmöglichkeiten vorschlagen können. Drei Punkte sind uns besonders wichtig: erstens, dass der Rückbau vollständig erfolgt. Das ist in der Formulierung im Rückbauerlass noch mal verdeutlicht. Dann ist man nicht auf verschiedene Rechtsprechung angewiesen, sondern hat es noch mal klar benannt. Zweitens, wenn die Kosten des Rückbaus steigen – und das ist sachlich so, dass alle Kosten steigen in der Inflation –, dann muss gesichert sein, dass diese Kosten auch berücksichtigt sind, dass die Rücklagen, die gebildet werden, so hoch sind, dass dieser Rückbau vollständig erfolgen kann. Drittens ist es wichtig, dass, wenn eine Firma pleitegeht, der Grundstückseigentümer nicht auf den Kosten sitzen bleibt und auch die Rechtsnachfolge oder eine Insolvenz so geregelt ist, dass diese Kosten übernommen werden. Das sind die drei Punkte, die wir erarbeitet haben. Wir haben einen eigenen Vorschlag gemacht und bitten für diesen um Zustimmung. Wir lehnen aus den genannten Gründen den Antrag der AfD ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kobelt. Für die Fraktion der AfD hat sich Frau Abgeordnete Hoffmann gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, dass Windindustrieanlagen einen großen Eingriff in die Natur und insbesondere in den Boden darstellen, wird kein vernünftiger Mensch bestreiten. Die Fundamente reichen bis zu 4 Meter in die Tiefe und 20 bis 30 Meter in die Breite, geht man vom üblichen Bau an Land aus. Das macht durchschnittlich 3.500 Tonnen Fundament pro Anlage, bestehend aus etwa 2.500 Tonnen Beton und einigen Hundert Tonnen Stahl. Natürlich hat das Auswirkungen auf den Boden, den Wasserhaushalt und auch auf den Grundstückszustand. Der Rückbau des Fundaments wiederum ist zeit- und kostenintensiv und dann käme noch der Bau- bzw. der Abbaupreisindex dazu. In der „Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen“ wird im Zusammenhang mit dem sündenhaften Bau von Windindustrieanlagen im Reinhardswald, also dem Grimm’schen Märchenwald, ein Tiefbauingenieur zitiert, der von ca. 1,7 Millionen Euro für den Rückbau ausgeht. Das weicht deutlich von den Rückbaukosten von 30.000 Euro pro installiertem Megawatt ab, die von den Windindustrieverbänden gern erklärt werden. (Beifall AfD) Kein Wunder also, dass es den Windparkbetreibern gelegen kommt, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet werden, nach Stilllegung und Aufgabe der Nutzung den vollständigen Rückbau mit Fundament sicherstellen zu müssen. Und Thüringen tut ihnen den Gefallen. Denn in der Thüringer Bauordnung findet sich der vollständige Rückbau mit Fundament nicht wieder, auch nicht im Windenergieerlass, wobei ein Erlass sowieso eine geringere Bindung hätte. Das Bundesbaugesetzbuch spricht in § 35 Abs. 5 für Anlagen höher 50 Meter davon, dass eine Beseitigung von Bodenversiegelungen stattfinden soll, lässt den Ländern aber Spielraum über die Festlegung der Baulast. Es ist auf Länderebene also möglich, zum einen den vollständigen Rückbau mit Fundament gesetzlich zu verankern und zum anderen von den Betreibern die nachweispflichtige Rücklage der tatsächlichen Kosten zu verlangen. Wir fordern daher erstens, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und entstandene Bodenund Flächenversiegelungen vollständig zu beseitigen sind im Sinne des Naturschutzes. Wir fordern zweitens, dass für den Bau von Windenergieanlagen Verpflichtungserklärungen darüber abzugeben sind, die Anlagen nach der Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und alle Flächenversiegelungen zu beseitigen. Und drittens fordern wir, dass diese Verpflichtungserklärungen mit finanziellen Sicherheitsleistungen zu verbinden sind. Diese Sicherheitsleistungen haben den Rückbau der Anlage vollständig abzudecken. (Beifall AfD) In diesem Zusammenhang sei an das Urteil des OVG Lüneburg vom Oktober 2022 erinnert, das besagt – ich zitiere –: „Die Bemessung der Rückbausicherheit hat deshalb die bis dahin voraussichtlich eintretenden Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.“ Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz – oder kurz LABO – hat Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Anlagen in ihrer Erarbeitung eines Leitfadens zu bundesweit einheitlichen Anforderungen des Bodenschutzes beim Rückbau von Windenergieanlagen notiert. Die Bodenschutzbehörden sollten sich demnach im Rahmen von behördlichen Stellungnahmen zu folgenden Themen äußern: Ausmaß der Entsiegelung und des Rückbaus, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, Vermeidung von Bodenverdichtungen und stofflichen Beeinträchtigungen, Umgang mit Bodenmaterial, Aufbau einer durchwurzelbaren Bodenschicht und Vorgaben zur Rekultivierung. Das heißt nichts anderes als: Die Anlagen sind vollständig zurückzubauen. In der in der ersten Beratung zu unserem Entwurf erwähnten Studie des Umweltbundesamts wiederum steht – ich zitiere –: „Gleichzeitig sollte für zukünftig zu errichtenden Anlagen das Entstehen von Finanzierungslücken möglichst auch bei höheren Anforderungen an Rückbau und Entsorgung ausgeschlossen werden. Auch wenn die Bildung höherer Rückstellungen die Erzeugungskosten von onshore Windenergie zunächst leicht erhöhen wird, erscheint diese Erhöhung vor dem Hintergrund der alternativen Übernahme dieser Kosten durch den Flächeneigner“ – der meist nicht der Betreiber ist – „oder die Allgemeinheit […] die wirtschaftlichere und fairere Lösung zu sein.“ Das Umweltbundesamt weist dabei mehrfach auf Finanzierungslücken hin und zeigt in seinem Abschlussbericht, dass die durch die bisher üblichen Berechnungen eingeforderten Sicherheitsleistungen deutlich unter den realistisch entstehenden Rückbaukosten liegen. Nimmt man den Bodenschutz also ernst – und das tun wir als AfD –, kann das nur heißen, dass bestehende Anlagen vollständig zurückgebaut werden und dass die Anlagenbetreiber für diese vollständigen Rückbaukosten per gesetzlicher Regelung aufkommen müssen. Grundsätzlich wäre der Umwelt jedoch am meisten gedient, wenn die Anlagen gar nicht erst gebaut würden, (Beifall AfD) denn 2 Prozent der Landesfläche, die man mit diesen Anlagen zupflastern will, bedeuten entsprechende Hektar Bodenversiegelungen. Nicht nur wegen dieser Versiegelungen regt sich Widerstand bei den Bürgern im Land. Ich will daher auf die Petition, die im Petitionsausschuss in der öffentlichen Anhörung zum Thema erörtert wurde, Petition E-153/24, eingehen. Aus dieser geht die klare Forderung hervor, eine gesetzliche Grundlage in der Landesbauordnung zu schaffen. Die Vollzugsbekanntgabe, auf die das Ministerium schon hingewiesen hat, Ziffer 78, reicht nicht. Sie reicht deswegen nicht, da die 1.000 Euro mal Nabenhöhe die vollständigen Rückbaukosten nicht abdecken. Sie reicht auch deswegen nicht, weil sie sagt, dass die Sicherheitsleistung die Höhe der Rückbaukosten im Einzelfall abdecken soll. Statt der Empfehlung „soll“, müsste da aber ein „muss“ stehen. (Beifall AfD) Der Verweis des Ministeriums in der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs und im Rahmen der Anhörung der Petition, die ich gerade genannt habe, auf eine angeblich bürokratische Zunahme bei einer gesetzlichen Regelung in der Landesbauordnung stellte indes eine Ausrede dar. In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, um das Beispiel des Landkreises Hildburghausen zu nehmen: Für vier Windenergieanlagen in der Gemeinde St. Bernhard wurde eine Gesamtsumme von 515.000 Euro der Genehmigungsbehörde angezeigt. Das macht 129.000 Euro pro Anlage, und das wird nie und nimmer für den vollständigen Rückbau einer Anlage reichen. Es braucht also eine rechtliche Grundlage, die es den Betreibern nicht erlaubt, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Daher will ich abschließend an die Vernunft im Hause appellieren und dafür, dass der Gesetzentwurf zumindest in den zuständigen Ausschüssen beraten wird, um nicht nur dem Anliegen der Petenten, sondern auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Warum appelliere ich an die Vernunft und auch den Anstand? Weil in der ersten Beratung zu unserem Gesetzentwurf im Januar die CDU, das BSW, die SPD und die Linken eine Ausschussüberweisung abgelehnt haben, unter anderem mit der Begründung, dass alles schon ausreichend geregelt sei und weitere Regelungen nur zu mehr Bürokratie führen würden. Nun sagt der Vertreter der CDU, dass da eine Regelungslücke wäre, die man vor sechs Wochen aber nicht gesehen hat. Das ist unredlich. (Beifall AfD) Hier einmal Stilblüten aus der Debatte: Herr Liebscher von der SPD sprach davon, dass wir mit dem Ansinnen des vollständigen Rückbaus die Windenergieanlagen diskreditieren. Herr Kobelt vom BSW sprach in seiner Rede davon, dass das Bundesbaugesetzbuch alles schon klar regeln würde. Das kann jeder nachlesen im öffentlichen Plenarprotokoll. Minister Schütz sah keinen Bedarf für weitere Regelungen. Lediglich Herr Worm sprach sich für eine eindeutige Regelung in Thüringen aus. Der Linken-Beitrag ist unwichtig, deswegen gehe ich darauf nicht ein. Jetzt legen die regierungstragenden Fraktionen kurz vor knapp einen Entschließungsantrag vor und sehen nun doch Handlungsbedarf. Noch dazu berufen sie sich auf eine Petition, der sie anscheinend gar nicht richtig zugehört haben. Denn die Petenten wollen ausdrücklich eine Regelung in der Landesbauordnung und sie fordern, dass die Rückbaukosten mit 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten plus jährlichem Index bemessen werden. Sie reden nur von 6,5 Prozent. Gestern ist das Wort „Falschspieler“ hier im Rund gefallen und dieses Wort passt auf das, was Sie von den Brombeerfraktionen hier betreiben: Falschspielerei. (Beifall AfD) Sie lehnen im Januar eine Initiative der AfD ab, um dann keine sechs Wochen später so zu tun, als wäre die Idee von Ihnen. Ich kann Ihnen sagen, das werden die Menschen erfahren und wir werden auch das betiteln mit: AfD wirkt! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Als Nächster hat sich Abgeordneter Gottweiss für die Fraktion der CDU zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Gottweiss CDU

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, dumm stellen ist nie eine sinnvolle Alternative. Frau Hoffmann, Sie haben es offensichtlich nicht gemerkt, dass Sie sich eben selber widersprochen haben. Sie haben gesagt, es wäre irgendwie widersprüchlich, dass wir auf einmal eine andere Position einnehmen, und zitieren dann aber gerade den Herrn Abgeordneten Worm, der beim letzten Mal in der Debatte genau darauf schon hingewiesen hat, dass es eine Regelung in diesem Fall braucht. Das heißt, die CDU hat hier eine konsistente Haltung, und die werden wir auch weiter begleiten und werden uns da nicht beirren lassen. Frau Müller, das Gleiche gilt auch für Sie: Dumm stellen ist keine Option. Ich habe hier tatsächlich die fachlichen Dinge angesprochen, auf die Sie überhaupt nicht eingegangen sind. Das fängt damit an, dass wir eine Petition hatten im Petitionsausschuss und die Petenten sehr, sehr gut und fundiert fachlich dargestellt haben, wo genau die Problemlage liegt. Selbstverständlich ist es sinnvoll, dass wir uns hier im Landtag auch mit den Inhalten der Petitionen auseinandersetzen. Die wesentliche Argumentation sowohl von den Petenten als auch von uns als Koalition ist tatsächlich die Analyse des Umweltbundesamts. Dass Sie hier so tun, als wäre das Umweltbundesamt eine Vorfeldorganisation der AfD, ist einfach an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. (Beifall CDU, BSW) Was man hier auch noch mal sagen muss, weil das sozusagen in der Debatte auch so ein bisschen mitgeschwungen ist: Ja, wie ist es dann jetzt mit dem Bürokratieabbau? Macht es Sinn, einen Erlass zu machen oder nicht? Aus meiner Sicht vollkommen. Denn Bürokratieabbau macht sich eben nicht an der Regelung fest, sondern an der Frage, ob es in der Praxis hilft, Dinge schneller und besser zu erledigen. Natürlich ist es so, wenn wir Verbindlichkeit und Klarheit im Verfahren haben, dass das dann im Sinne aller ist, weil die Genehmigungsverfahren einfacher, präziser und schneller organisiert werden können. Das ist ja das Besondere in diesem Fall – auch der Minister hat das im Übrigen gesagt, Frau Hoffmann, in der letzten Debatte –, dass es Einigkeit in der Sache gibt. Es ist doch klar, dass die Windenergieanlagen inklusive der Fundamente zurückgebaut werden müssen. Diese Einigkeit muss im Prinzip transportiert werden. Das heißt, sowohl diejenigen, die gern Windräder bauen wollen, als auch diejenigen, die eventuell skeptisch gegenüber der Technik sind, haben beide ein großes Interesse daran, dass es hier eine klare Regelung gibt, damit keine Unsicherheit besteht. Was wir an dieser Stelle wichtig finden, ist, dass wir uns mit den echten Problemen im Land beschäftigen. Deswegen ist es wichtig, dass diese Problematik behandelt wird, dass das zuständige Ministerium sich damit befasst, einen entsprechenden Erlass im Entwurf formuliert. Herr Minister, ich fände es gut, wenn wir zu gegebener Zeit, vielleicht im Fachausschuss, über die Thematik debattieren würden, damit man sich an der Stelle noch mal austauschen kann. Dann den Erlass zu beschließen und in Gültigkeit zu bringen, das ist der Weg, den wir gehen sollten. Herzlichen Dank. So machen wir das. (Beifall CDU, BSW) Eine Sache noch: Das „so machen wir das“ bezieht sich selbstverständlich darauf, dass wir dem Erlass zustimmen wollen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen, weil so etwas nicht in das Gesetz gehört.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Thomas.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Thomas Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gottweiss, ich war auch in der Anhörung im Petitionsausschuss. Meines Wissens nach ist die Behandlung im Ausschuss für Digitales und Infrastruktur noch nicht erfolgt, weil man noch auf die Übermittlung des Protokolls aus dem Petitionsausschuss gewartet hat. Deswegen ist es aus der Sicht meiner Fraktion sehr bedauerlich, dass Sie hier diesen Entschließungsantrag, der zur Abstimmung steht, doch sehr kurzfristig eingebracht haben. Auf einen inhaltlichen Punkt, der mir auch in der Anhörung nicht ganz klar geworden war, wollte ich noch mal hinweisen: inwieweit die Pfahlgründungen wirklich vollständig zurückgebaut werden können. Da hat auch das Umweltbundesamt eine andere Auffassung, was wirtschaftlich vertretbar ist, ob das dann unzumutbar ist für den Betreiber. Genau diese Spezialfrage hat es meines Erachtens verdient, noch mal im Ausschuss beraten zu werden. In dem Entschließungsantrag haben Sie darauf abgehoben, dass auch Pfahlgründungen vollständig zurückgebaut werden sollen. Das hat das Umweltbundesamt anders gesehen. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass wir das Ganze noch mal fachlich im Ausschuss beraten hätten. Das ist so in der Form nicht möglich. Das ist sehr bedauerlich. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thomas. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Hoffmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gottweiss, die Sache ist doch die: Sie haben es im Januar abgelehnt und haben das damit begründet, dass keine Regelungsnotwendigkeit besteht. Jetzt kommen Sie mit einer Regelungslücke an (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Abgeord- neter Worm hat gesagt, es braucht eine Regelung!) – dann beziehe ich das auf die CDU-Fraktion – und das ist unredlich. Zweitens: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, dann müssen Sie das im Gesetz verankern. Warum? Das Bundesverfassungsgericht redet von einer Wesentlichkeitstheorie. Wesentliche Sachen – und Fundamente sind eine wesentliche Sache, wenn es um Flächenversiegelung und Umweltschutz geht – müssen gesetzlich geregelt werden. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Steht im Baugesetzbuch!) Sie kommen hier mit einem Erlass. Das ist eine Verwaltungsvereinbarung, und Sie wissen ganz genau, dass die unter der gesetzlichen Regelung steht. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Das Baugesetzbuch ist ein Gesetz!) Nicht nur, dass Sie uns kopieren, sondern Sie gehen dann auch noch unter die gesetzliche Regelung. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Die Regierung hat sich nicht zu Wort gemeldet, so können wir über den Gesetzentwurf abstimmen. Herr Cotta.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Im Namen meiner Fraktion bitte ich um namentliche Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Namentliche Abstimmung ist beantragt, dann bitte ich die Schriftführer um Vorbereitung. Ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, es gibt keinen Widerspruch. Dann beende ich hiermit die Abstimmung. Der Wahlgang war geschlossen. Ich hatte nachgefragt, die Abstimmung war beendet. Wir müssen dann die von Herrn Küntzel rausnehmen. So, das Ergebnis liegt vor. Abgegebene Stimmen 78. Ich habe eben gesagt, Herr Küntzel hatte nach Schließung des Wahlgangs seine Stimmkarte eingeworfen, die wurde wieder herausgenommen, weil der Wahlgang geschlossen war. Deswegen 78 abgegebene Stimmen. Für den Gesetzentwurf stimmten 31 Abgeordnete, gegen den Gesetzentwurf stimmten 47 Abgeordnete, bei keinen Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Kommen wir nun zur Abstimmung zum Entschließungsantrag. Ausschussüberweisung wurde nicht beantragt. Dann bitte ich auch hier um Abstimmung. Herr Cotta.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Hier würden wir auch die namentliche Abstimmung beantragen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Okay, dann gleiches Prozedere wie eben. Ich eröffne hiermit den Wahlgang. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimmen abgeben? Nein, es gibt Widerspruch. Herr Schubert, jetzt aber schnell. Konnten alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben? Ich sehe, da gibt es keinen Widerspruch. Damit schließe ich den Wahlgang und bitte um Auszählung. Solange die Auszählung stattfindet, möchte ich die Schülergruppe des Orlatal-Gymnasiums aus Neustadt an der Orla, 9. Klasse, hier im Thüringer Landtag herzlich begrüßen. Ja, es sind zwei Gruppen aus dem Orlatal. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag! (Beifall im Hause) Nun liegt auch ein Ergebnis für den Entschließungsantrag vor. Es wurden 82 Stimmen abgegeben. Für den Entschließungsantrag stimmten 70 Abgeordnete, 1 Neinstimme gab es und 11 Enthaltungen zu dem Entschließungsantrag, der damit mehrheitlich angenommen wurde (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Frau Hoffmann. (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen!) Okay.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich möchte mein Abstimmungsverhalten begründen. Das ist auch das meiner Kollegen, sie haben es mir alle versichert. Wir halten den Erlass, was die CDU in ihrem Entschließungsantrag festgehalten hat, für nicht ausreichend. Es ist ein winziger Schritt, aber nicht der Schritt dahin, den wir als AfD gehen wollen. Wir haben jetzt zugestimmt, aber glauben Sie mir von der CDU und auch vom BSW und der SPD, wir bleiben da weiter dran und werden nicht aufhören, bis diese Rückbauverpflichtung mit den ganzen Kosten, die entstehen, auch in der Landesbauordnung festgehalten wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Frau Abgeordnete Hoffmann, ich möchte einen Hinweis erteilen: Sie dürfen Ihr persönliches Abstimmungsergebnis begründen, nicht aber für die Fraktion sprechen. Das hatten wir im letzten Ältestenrat besprochen. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 4 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/507 ERSTE BERATUNG Ich frage: Ist Begründung des Gesetzentwurfs gewünscht? Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD.

Diese Rede einzeln zitieren

Janine Merz SPD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer live hier im Saal, aber auch zu Hause an den Bildschirmen, Herr Präsident hat es eben schon gesagt: das Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetz für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten. Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Verwaltungssemantik geht, glaube ich, gar nicht bei einer Überschrift eines Gesetzes. Ja, wir bringen trotzdem dieses technokratisch wirkende Gesetz heute schon im dritten Folgejahr ein. Ich will aber auch hier ein paar Worte dazu verlieren, warum wir das tun. Der Bund hat grundsätzlich die Aufgabe, zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu beschließen und auch dafür Mittel bereitzustellen. Das tut er im Bereich des Bürgergeldes, was wir gleich besprechen, zum Beispiel auch gemeinsam mit den Kommunen. Dazu gehört auch die Frage, wie wir die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Arbeit bekommen. Der Bund hat vor ein paar Jahren gesagt, als der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine begann: Auch um den Ukrainern hier in Deutschland schnell Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, unterstützen wir sie nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern geben ihnen Leistungen aus dem Bürgergeld. So können sie schneller an Sprachkursen und anderen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Und wie auch immer man zu dieser Entscheidung der Bundespolitik steht, sie hat den Nebeneffekt, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte diese Leistungen mitfinanzieren müssen. Die Kommunen müssen also Geld für das erwähnte Bürgergeld, für Hilfen im Krankheitsfall, zur Pflege und noch vieles mehr ausgeben. An dieser Stelle kommen wir als Land ins Spiel. Unser Gesetz auch für 2025 dient dazu, die Kommunen mit diesen Kosten nicht allein stehen zu lassen, denn sie haben noch viele andere wichtige Aufgaben zu erledigen: Krankenhäuser, Straßenunterhalt, Schülerbeförderung und vieles mehr. Für all das muss und wird auch weiter genügend Geld da sein. Schon seit mehreren Jahren also sorgen Landtag und Landesregierung dafür, dass den Kommunen für diesen Rechtskreiswechsel die Kosten erstattet werden. So sind diese auch bereits im Haushaltsentwurf 2025, den wir gerade auch hier im Haus beraten, veranschlagt. Der heutige Gesetzentwurf knüpft mit einem fast identischen Gesetz an die Jahre 2023 und 2024 an und deckt damit die Kosten für das Jahr 2025. Wir machen das auf diesem Weg mit diesem Leistungsgesetz schnell und vollumfänglich, das heißt, die Kommunen erhalten erstens in den nächsten Monaten eine Abschlagszahlung und bekommen zweitens in einem zweiten Schritt nach Spitzabrechnung die Kosten zu 100 Prozent erstattet. Kurzum: Ohne dieses Gesetz würden die Thüringer Kommunen finanziell schlechter dastehen, würden weniger Geld für andere Aufgaben haben. Deswegen freue ich mich auf eine konstruktive Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Rottstedt für die Fraktion der AfD auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Vivien Rottstedt AfD

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Besucher auf der Tribüne und im Livestream, heute debattieren wir über einen Gesetzentwurf, der nichts weiter macht, als die Fehler der Bundesregierung in der Migrationspolitik auf Kosten der Kommunen auszubügeln. (Beifall AfD) Der sogenannte Rechtskreiswechsel hat dazu geführt, dass vermeintliche Flüchtlinge aus der Ukraine sofort Bürgergeld erhalten ohne jegliche Prüfung ihrer Bedürftigkeit. Das belastet nicht nur unsere Sozialsysteme, sondern auch Städte und Gemeinden, die mit finanziellen Folgen alleingelassen werden. Es ist eine Bankrotterklärung der etablierten Politik, dass diese zusätzlichen Kosten nun von den Ländern übernommen werden sollen. (Beifall AfD) Besonders bemerkenswert ist hierbei die Kehrtwende der CDU. Noch vor einem Jahr forderte sie mit der Drucksache 7/9474 vehement die Beendigung der Sonderstellung für Ukrainer und übte scharfe Kritik am Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung. Nun jedoch präsentiert sie gemeinsam mit BSW und SPD einen nahezu identischen Gesetzentwurf, lediglich mit aktuellen Jahreszahlen, Statistiken und Finanzmitteln. Die Wankelmütigkeit zeigt erneut, dass die CDU nicht für konsequente Politik, sondern vielmehr für opportunistische Kurswechsel steht. (Beifall AfD) Liebe CDU, erlauben Sie mir, Sie an den vorliegenden Ausdruck Ihres eigenen Entschließungsantrags zu erinnern – ich zitiere –: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, […] sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass […] das Bürgergeld für alle ukrainischen Flüchtlinge abgeschafft wird und neu ankommende Flüchtlinge aus der Ukraine ausschließlich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, […] bereits gewährte Bürgergeldleistungen für ukrainische Flüchtlinge bei Pflichtverletzungen, insbesondere beim wiederholten Ausschlagen von Arbeitsangeboten, konsequent sanktioniert und gekürzt werden“. Auch in Ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl forderten Sie als CDU – ich zitiere –: „Mit einer Initiative über den Bundesrat wollen wir den sogenannten Rechtskreiswechsel, durch den alle neu ankommenden Ukrainer sofort in den Bürgergeldbezug kommen, beenden. Künftig neu ankommende Ukrainer sollen, wie allen anderen Schutzsuchenden auch, zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“ So sieht Betrug am Wähler aus. (Beifall AfD) Kein Wort davon findet sich im Koalitionsvertrag und ebenso kein Hinweis im 100-Tage-Programm Ihrer Landesregierung. Ja, die CDU demonstriert hier einmal mehr ihr wahres Gesicht. Vor der Wahl werden die Bürger mit markigen Forderungen getäuscht, nach der Wahl erfolgt der Kotau vor dem linken Mainstream. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die AfD bleibt ihrer Linie treu. Wir fordern weiterhin, dass ankommende Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine nicht automatisch in den Bürgergeldbezug fallen, sondern wieder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, sofern sie nach geltendem Recht überhaupt dazu berechtigt sind. Es ist eine offensichtliche Ungerechtigkeit, dass die Ukrainer sofort und ohne tatsächliche Bedürftigkeitsprüfung dieselben Sozialleistungen erhalten wie Menschen, die über Jahrzehnte in unsere Sozialsysteme eingezahlt haben. (Beifall AfD) Diese bevorzugte Behandlung setzt völlig falsche Anreize und sorgt dafür, dass die Aufnahme einer regulären Beschäftigung weder attraktiv noch notwendig erscheint. Wer sofort volle Sozialleistungen erhält, hat schlicht keinen Anreiz, selbst für seinen Lebensunterhalt zu sorgen. Wir als AfD fordern daher eine konsequente und faire Migrationspolitik, die auf klaren rechtlichen Grundlagen basiert. Alle Menschen, die als Flüchtlinge zu uns kommen, müssen gleichbehandelt werden ohne ideologisch motivierte Sonderregelungen, die Ungerechtigkeiten und Fehlanreize schaffen. (Beifall AfD) Denn in der Realität sieht es so aus: Der Großteil der Ukrainer, der sich hier auf Bürgergeld stürzt, ist tatsächlich nicht schutzbedürftig. Während deutsche Steuerzahler hart arbeiten, um dieses System zu finanzieren, ermöglicht der Staat ukrainischen Kriegsflüchtlingen eine privilegierte Versorgung ohne jegliche Gegenleistung. Dieses deutlich erkennbare Ungleichgewicht ist nicht nur untragbar, sondern sozialer Sprengstoff für unser Land. Deshalb müssen endlich wieder die Maßgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes für alle gelten, ohne Ausnahme und ohne politische Schönfärberei. (Beifall AfD) Eins ist ganz klar: Eine echte Wende in der Migrationspolitik wird es einzig und allein mit uns, mit der AfD, geben. (Beifall AfD) Und dennoch, mit Blick auf die Finanzlage der Kommunen wird sich meine Fraktion nicht gegen diesen Gesetzentwurf stellen. Wir werden diesem jedoch auch nicht zustimmen können. Wir erkennen die finanzielle Schieflage, in die Sie die Kommunen durch Ihre Politik bringen und wollen diesen aber nicht noch mehr schaden. (Beifall AfD) Eine Zustimmung zu diesem Entwurf würde nur bedeuten, dass wir Ihr untragbares System, mehr und mehr Geld in die Flüchtlingspolitik zu pumpen, unterstützen würden. Aus diesem Grund werden wir uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Thadäus Rudolf König

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rottstedt. Ich rufe als Nächsten Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Stefan Schard CDU

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Rottstedt, Sie sind ja neu hier, das ist ja auch alles nicht schlimm, aber Sie müssen auch nicht immer alles vorlesen, was man Ihnen irgendwo aufschreibt. Wichtig und richtig ist, dass wir hier Politik für Thüringen machen (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Dann macht mal!) und eben keine Bundespolitik. Das ist erst mal der Hauptunterschied. Wenn Sie sagen, dass Sie diesem nicht zustimmen, dann tun sie eins, dann stimmen Sie auch einer Entlastung unserer Kommunen nicht zu. Das halte ich für sehr verwerflich, weil die Kommunen die sind, die diese Gesetze, die auch im Bund gemacht werden, umsetzen müssen. Das ist der Punkt. Wenn Sie sagen, Sie wollen das nicht, dann wollen Sie unsere Kommunen nicht unterstützen und damit natürlich auch im Regen stehen lassen. Sie haben gesagt, es wäre inkonsequent. Konsequent ist das, was wir machen, nämlich permanent für die Verbesserung unserer Kommunen, natürlich auch in der finanziellen Ausstattung zu arbeiten. Aber erst mal so viel dazu. (Beifall CDU, BSW) Frau Merz hat es bei der Einbringung gesagt, es handelt sich um einen Bekannten, wenn man so will. Das Rechtskreiswechselgesetz ist uns in den letzten Jahren hier immer schon mal begegnet, nämlich ab dem Zeitpunkt, als die ukrainischen Flüchtlinge aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II, SGB IX und SGB XII gekommen sind und Leistungen nach diesen gesetzlichen Grundlagen erhalten. Das führt zu Mehrbelastungen aufseiten der Kommunen, bei den kreisfreien Städten und bei den Kreisen als Träger. Unsere Aufgabe besteht darin, diese finanziellen Mehrbelastungen auszugleichen. Beim Asylbewerberleistungsgesetz ist es so, dass sie in voller Höhe erstattet werden, aber bei diesen Leistungen, auch beim Bürgergeld und da natürlich ganz wesentlich bei den Kosten der Unterkunft, eben nicht. Das sind ganz wesentliche Ausgaben, die nicht über die Schlüsselzuweisungen finanziert werden, sondern die auch durch die eigenen Einnahmen mit abgeleistet werden müssen, wenn wir den Kommunen nicht an dieser Stelle diese Mittel zur Verfügung stellen. Frau Rottstedt, ich möchte auch noch mal sagen, dass diese ja nur durchgeleitet werden. Das ist bei Ihnen, glaube ich, auch falsch rübergekommen. Sie werden vom Bund zur Verfügung gestellt und wir sollen diese Mittel durchleiten. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Trotzdem Steuergelder!) Das ist natürlich richtig, weil sie für diese Aufgabe letztendlich auch da sind. Schon im Oktober wurde Ähnliches beschlossen. Damit diese tatsächlichen Mehrkosten bezahlt werden können, würden wir uns wieder für dieses System aussprechen und hier eine Zustimmung empfehlen, die tatsächlichen Mehrkosten den Kommunen auszureichen über Abschlagssummen erst mal in diesem Jahr und in der Folgezeit natürlich über eine entsprechende Abrechnung/Spitzabrechnung. Wir sehen einen Bedarf von 30,2 Millionen Euro in diesem Bereich und der soll natürlich dann im nächsten Jahr verrechnet werden. Natürlich ist es eine gesellschaftliche Frage, ob denn das Bürgergeld auch dazu beiträgt, dass die Erwerbsquote von ukrainischen Flüchtlingen in unserem Land klein ist, wesentlich kleiner als in anderen Ländern. Natürlich ist es auch eine Frage der Fairness, ob denn die Bedürftigkeitsprüfungen nicht ebenso stattfinden müssen. Und natürlich müssen wir auch beim Bürgergeld darüber reden, dass Missbrauchsoptionen hier minimiert werden. All das – und das haben wir ganz deutlich gemacht, Sie haben es gesagt, Frau Rottstedt – ist natürlich auch Gegenstand von unseren Vorschlägen, hier das Bürgergeld zu verändern. Ich will Ihnen auch sagen: Ja, das werden wir machen. Das werden wir machen, weil es richtig ist. (Heiterkeit AfD) Da können Sie lange lachen, aber so sieht Politik für Deutschland aus und so sieht Politik für dieses Land aus. Nur, was jetzt gefragt ist, ist, unseren Kommunen schnell und unbürokratisch zu helfen. Das ist wichtig. Und jeder, der das macht, handelt im Sinne unserer Kommunen und damit auch im Sinne dieses Landes. Wenn Sie das nicht machen, ist es Ihre Sache. Wir werden es auf jeden Fall so unterstützen und natürlich letztlich auch so umsetzen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Herzlichen Dank. Als nächste Rednerin habe ich von der Fraktion Die Linke Frau König-Preuss. Ich habe noch eine Frage an die SPD: Frau Merz, Sie möchten nicht noch mal sprechen? Gut.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebe Anwesende auf der Tribüne und am Livestream, vorab: Es zeigt sich mal wieder, dass die AfD sich überhaupt nicht mit dem Rechtskreiswechselgesetz beschäftigt hat und demzufolge zum Beispiel gar nicht auf dem Schirm zu sein scheint, dass Hintergrund und Grundlage des Ganzen die sogenannte EU-MassenzustromRichtlinie aus dem Jahr 2022 ist, die jetzt übrigens erst wieder um ein weiteres Jahr verlängert wurde, also bis zum März 2026. Damit haben damals auf europäischer Ebene die Innenminister/ ‑ innen und Justizminister/ ‑ innen der europäischen Länder entschieden und zugestimmt, dass es eine entsprechende Verteilung gibt, dass Ukrainerinnen vor dem Krieg sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und eben nicht dieses Verfahren durchlaufen müssen. Und das ist richtig, dass sie sofort als schutzbedürftig anerkannt werden und dass sie nicht ins Asylbewerberleistungsgesetz fallen, sondern dass sie hier dann auch, indem sie ins Bürgergeld kommen, ganz andere Möglichkeiten im Integrationsbereich, im Arbeitsmarkt und Ähnliches mehr haben. Das ist etwas, wo wir auch als Fraktion sagen, dem stimmen wir natürlich zu, so wie wir auch in den letzten Jahren hier in Thüringen unter Rot-Rot-Grün das Rechtskreiswechselgesetz als solches verabschiedet haben. Ich finde es fatal, was hier zum Teil verbreitet wurde, weil unterstellt wird, dass Ukrainerinnen nicht arbeiten würden, dass es ein ausnutzendes Verhalten gebe usw. Wenn man sich die Statistiken – wir hatten dazu hier im Landtag übrigens auch schon mal eine Debatte – anschaut, warum in Deutschland weniger oder langsamer von Ukrainerinnen in den Arbeitsmarkt übergegangen wird und warum es in anderen Ländern, die übrigens ähnlich hohe – ich nenne es jetzt mal – Sozialleistungen haben wie in Deutschland, schneller geht, dann kommen ganz andere Faktoren mit ins Spiel. Da geht es unter anderem um die Zugangsmöglichkeiten zum Arbeitsmarkt. Da geht es darum, ob auch Sprachkenntnisse wie Englisch auf dem Arbeitsmarkt mit angesehen, mit anerkannt, mit benötigt werden. Da geht es aber auch darum, wie schnell es eigentlich gelingt, die Berufe, die in der Ukraine vorher ausgeübt wurden, anzuerkennen und damit auch in dem Bereich fachlich zu arbeiten, in dem man vorher gearbeitet hat. In Deutschland ist über die Hälfte der Ukrainerinnen mittlerweile in Arbeit und übrigens ist ein großer Teil von denen nicht in der Arbeit, auch fachlich gesehen, in der sie vorher in der Ukraine waren, eben weil unter anderem die Anerkennung ihrer beruflichen Ausbildung dauert, aber auch, weil es in Deutschland da im Vergleich zu anderen, insbesondere auch nordischen Ländern viel mehr Vorbehalte gibt, was Sprachkenntnisse anbelangt, aber genauso auch, was den Umgang mit Menschen aus anderen Ländern anbelangt. Ich glaube, eins muss man festhalten, nämlich dass die Mittel, die über das Rechtskreiswechselgesetz, also über die Bundesebene kommen, am Ende normalerweise nicht komplett die Kosten decken, die auf kommunaler Ebene anfallen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Kosten, die nach § 16a entstehen, durch dieses Rechtskreiswechselgesetz gar nicht umfasst sind, durch die Bundesmittel nicht mit aufgefangen werden. Eine letzte uns wichtige Sache: Die AfD stellt sich hier vorne hin und sagt, sie will, dass alle Menschen gleichbehandelt werden, die hierherfliehen. Verrückterweise ist das – erstens – schon in dem Moment, wo es ausgesprochen wird, eine Lüge. Denn wenn es bei der AfD um Gleichbehandlung von Geflüchteten geht, geht es an erster Stelle darum, die loszuwerden, die abzuschieben, die hier nicht sesshaft werden und eine neue Heimat und ein neues Zuhause finden zu lassen. Und das Zweite: Spannend ist ja, dass dann die Debatte nach unten geht. Also man will sozusagen die Gleichbehandlung nicht im Sinne von „Warum werden eigentlich Menschen aus anderen Kriegsgebieten nicht auch sofort hier in den Bürgergeldbezug gelassen?“, sondern man will die Gleichbehandlung im negativen Sinne nach unten, also weniger Mittel, weniger Unterstützung, weniger Integrationsleistungen, die im Bürgergeldbezug definitiv auch einfacher sind. Gleichzeitig wird dann auch noch behauptet, das sei sozialer Sprengstoff und sie seien vermeintliche Schutzbedürftige, womit unterstellt wird, dass in der Ukraine kein Krieg sein würde, dass die Menschen, die aus der Ukraine hierherkommen, keinen Grund hätten, zu fliehen. Und da kann ich nur sagen: Das ist so fatal angesichts dessen, was seit 2022 in der Ukraine vor sich geht, wem sie dort ausgesetzt sind, auch welcher teilweise stattfindenden Folter, wie viele Menschen dort schon gestorben sind und was auch sonst passiert ist, bis hin zu Kindesentführungen nach Russland, bis hin zu Vergewaltigungen und Ähnlichem mehr. Sie stellen sich hier vorn hin und behaupten, das seien nur vermeintliche Geflüchtete, die hier überhaupt keinen Schutzstatus hätten. Das ist erbärmlich bis zum Gehtnichtmehr. Das spricht nur dafür, dass Sie eine absolut inhumane Politik vertreten. (Beifall Die Linke, SPD) Wir stimmen diesem Rechtskreiswechselgesetz natürlich definitiv zu, ohne Frage, und setzen uns auch weiterhin dafür ein, dass die Kommunen die Kosten, die entstehen, erstattet bekommen, a) durch den Bund, b) an unterschiedlichen Stellen auch durch das Land. Was nicht passieren darf, ist, dass das zulasten der Integrationsleistungen geht, denn nur durch entsprechende Integrationsangebote gibt es auch die Möglichkeit, hier in Deutschland in der Arbeit, aber auch in anderen Bereichen Teil der Gesellschaft zu werden. Dafür setzen wir uns ein. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke schön. Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gucke jetzt noch mal ins Rund, ob jemand übersehen wurde. Herr Minister, möchten Sie sprechen? Ja. Dann haben Sie das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Maier

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Besucherinnen und Besucher, ich möchte zuallererst mal, bevor ich zur Sache komme, den Kommunen meinen Dank aussprechen. Und ich hoffe, dass ich auch im Namen der allermeisten hier in diesem Raum sprechen kann. Was in den Kommunen in den letzten Jahren seit Ausbruch dieses Kriegs geleistet wurde, ist phänomenal. Es ist auch ein Zeichen des Zusammenhalts, was Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kommunen tun, um ihren Beitrag zu leisten, dass wir diese Menschen aufnehmen, dass wir ihnen Schutz bieten. Es ist so, wie Frau König-Preuss eben gesagt hat: Dieser Krieg betrifft die gesamte Ukraine. Die Menschen, auch im Westen der Ukraine, müssen jeden Tag damit rechnen, dass sie Opfer von Raketenangriffen werden usw. Insofern gibt es in der Ukraine keine sicheren Gebiete. Die gibt es nicht. (Zwischenruf Abg. Cotta, Abg. Haseloff, AfD: Doch!) Deshalb ist es gut und richtig, dass wir allen Bürgerinnen und Bürgern der Ukraine weiterhin Schutz bieten. Was gerade in den Kommunen geleistet wurde, als sehr viele kamen, in den ersten Wochen und Monaten des Kriegs, ist unbeschreiblich und verdient unseren größten Dank und Anerkennung. (Beifall BSW, SPD) Ich danke auch Ihnen, liebe Abgeordnete, dass wir hier heute hoffentlich ein sehr starkes Signal in die Kommunen senden: Wir stehen weiterhin an eurer Seite. Die Zahl der Geflüchteten ist seit geraumer Zeit relativ stabil und die Zahl der Berufstätigen aus der Ukraine steigt stetig. Somit sinkt auch die Zahl der Bürgergeldempfänger und empfängerinnen. Wir al‑ le wissen, dass Thüringen Fachkräfte braucht. Und wenn es etwas länger gedauert hat, Menschen aus der Ukraine zu qualifizieren, um ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, wollen wir, dass sie in ihren Berufen in den Arbeitsmarkt kommen. Viele haben eine hervorragende Ausbildung und sie sollen auch dort wieder arbeiten und ihren Beitrag dazu leisten, damit sich Thüringen auch wirtschaftlich weiterentwickeln kann. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn diese Zahlen jetzt erfreulich sind – also gleichbleibende Zahlen der Geflüchteten und mehr Berufstätige –, wir alle wissen nicht, was kommt. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, aufgrund der jüngsten Entwicklung ist ja geradezu anzunehmen, dass die Eroberungsgelüste von Putin sogar wieder zunehmen, weil sich die amerikanische Seite so verhält, wie sie sich gerade verhält. (Unruhe AfD) Ihre Nähe zu dem russischen Aggressor wird ja immer wieder deutlich. Sie sind ja diejenigen, die genau diese Politik des Überfalls auch auf Nachbarländer unterstützen und gut finden. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Die in Russ- land studiert haben, sitzen da drüben!) Insofern müssen wir davon ausgehen, dass, wenn Putin spürt, dass das militärische Übergewicht vorhanden ist, er dann versucht, die gesamte Ukraine zu erobern. Was dann an Flüchtlingsströmen zu erwarten ist, das können wir uns alle noch nicht ausmalen. Insofern ist es gut und richtig, dass wir die Kommunen weiterhin finanziell unterstützen. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei den Fraktionen, die den Antrag eingebracht haben, bedanken, dass unsere Formulierungshilfe, die wir beisteuern durften, weitgehend aufgegriffen wurde. Denn, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein etabliertes Verfahren, es ist ein unbürokratisches Verfahren. Die Mittel, die im Haushalt für dieses Jahr schon eingeplant sind, die 30 Millionen Euro, werden in Form von Abschlägen ausgezahlt, und im nächsten Jahr gibt es dann eine Spitzabrechnung. So funktioniert unbürokratisches Zusammenwirken von Land und Kommunen. Meine Bitte an dieser Stelle ist allerdings, wenn Sie sich den Haushalt 2026 sehr bald auch schon hier im Thüringer Landtag vornehmen, dass Sie neben den 30 Millionen Euro, die für dieses Jahr eingeplant sind, bitte auch dafür Sorge tragen, dass die wohl notwendigen 14 Millionen Euro für nächstes Jahr auch noch für die Spitzabrechnung berücksichtigt werden. Vielleicht brauchen wir dieses Geld nicht, aber wir sollten dafür Vorsorge tragen. Wir haben auch die Frist verlängert oder mit diesem Gesetzentwurf wird die Frist verlängert für die Spitzabrechnung, weil wir gelernt haben, dass die Kommunen mehr Zeit brauchen, um diese Spitzabrechnung richtig machen zu können. Was noch gut ist, das Gesetz wird das letzte Gesetz dieser Art sein, weil die Reform des KFA, die Revision, steht an und dann kann dieser Sachverhalt eben berücksichtigt werden, sodass das dann von alleine und automatisch läuft. Sie sehen also, Bürokratieabbau funktioniert, noch nicht in weiten Teilen so, wie wir uns das vorgestellt haben, aber zumindest mal in diesem Bereich funktioniert es. Das höre ich auch aus den Kommunen. Das höre ich auch von den kommunalen Spitzenverbänden. Wir haben hier ein Gesetz gemeinsam entwickelt. Das Gesetz funktioniert und sollte fortgesetzt werden, so wie wir uns das auch vonseiten der Regierung im 100-Tage-Programm vorgenommen haben. Deshalb bitte ich noch mal um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Danke schön. Wir schließen damit die Aussprache und kommen zur Abstimmung. Und zwar lag mir jetzt ein Vorschlag vor. Frau Merz hatte Überweisung an den Innenausschuss vorgeschlagen. Weitere Ausschussüberweisungen habe ich jetzt nicht gehört. Deswegen schaue ich noch mal. Bleibt es beim Innenausschuss als Vorschlag? Ja. Dann würde ich darüber abstimmen lassen. Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Herzlichen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Damit ist der Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zugestimmt und wir können für heute diesen TOP schließen. Wir haben für den TOP 5 vereinbart, dass er am Freitag als letzter Punkt aufgerufen wird, und deswegen switchen wir jetzt direkt zu TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/575 Wir haben zunächst eine Berichterstattung aus dem Ausschuss in Form von Herrn Wogawa und der ist vorbereitet und kommt nach vorne. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Woher wissen Sie, dass er vorbereitet ist?) Er hatte eine Mappe in der Hand und das sah nach Vorbereitung aus. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich nehme jetzt auch immer eine Mappe mit vor!)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Wogawa BSW

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, es gibt doch noch Ausschussvorsitzende mit Sinn für Humor und deswegen bin ich der Berichterstatter für diesen Tagesordnungspunkt. Die Fraktion Die Linke hat mit Drucksache 8/64 die Einsetzung einer Enquetekommission „Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen ziehen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“ beantragt. Ziel ist, die Erfahrungen aus der Zeit der Coronapandemie zu bündeln und Handlungsempfehlungen für künftige Krisenlagen zu erarbeiten. Dieser Antrag wurde zunächst durch Beschluss des Landtags an den Justizausschuss überwiesen, der damals zuständig war. Er empfahl die Ablehnung. Der Antrag ist dann erneut im Plenum beraten worden und durch Beschluss des Landtags in seiner 8. Sitzung am 31. Januar 2025 gemäß § 59 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags an den inzwischen konstituierten Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen worden. Der Ausschuss hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 27. Februar 2025 beraten. In Vorlage 8/208 hatten die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD hierzu einen Änderungsantrag eingebracht; er nimmt unter anderem Familien und den Öffentlichen Gesundheitsdienst stärker in den Fokus. Zudem wurde eine Datumsangabe im Ursprungsantrag ersetzt. Die antragstellende Fraktion stimmte diesem Änderungsantrag zu. Der Ausschuss beschloss daraufhin mehrheitlich die Annahme des Änderungsantrags. Abschließend beschloss der Ausschuss, dem Landtag die Annahme des Antrags in Drucksache 8/64 unter Berücksichtigung der Beschlussfassung zum Änderungsantrag in Vorlage 8/208 zu empfehlen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Herzlichen Dank. Damit gehen wir jetzt in die Aussprache und ich habe als erste Rednerin Frau Güngör von der Linken.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör Die Linke

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, lieber Herr Kollege Wogawa, will ich natürlich auch Herrn Zippel seine Humorfähigkeit gar nicht absprechen, aber man muss schon sagen, ich fand Ihre Kollegen viel humorvoller, die trotz Ihrer Abwesenheit wollten, dass Sie für diesen TOP Berichterstatter sind. Aber es lief ja alles glatt. Wir haben im letzten Plenum, ich denke, ausführlich darüber gesprochen, warum wir als Linke bei unserem Instrument der Enquetekommission geblieben sind, und zwar trotz des Untersuchungsausschusses zu dem Themenfeld, der ja auf Antrag der Brombeere mit Änderungswünschen seitens der AfD, die von der Koalition dann auch so übernommen worden sind, eingesetzt worden ist. Da geht es uns eben insbesondere um die Interdisziplinarität, um den nach vorn gerichteten Charakter und darum, dass wir hoffen, dass das ein Gremium ist, was eine konstruktive Aufarbeitung besser gewährleisten kann als ein Untersuchungsausschuss, bei dem wir – das haben wir, glaube ich, auch hier im Plenum schon erlebt – doch eher in Richtung eines parteipolitischen Schlagabtausch zu geraten drohen, wobei ich mich auch da natürlich total gern von einer ganz konstruktiven Zusammenarbeit überraschen lassen werde. Wir haben gern zugelassen, dass die Brombeere noch einmal einen Änderungsantrag eingereicht hat, weil es inhaltlich – Frau Heber hatte das dargestellt – noch mal um die Sichtbarkeit insbesondere von Familien in der Pandemiesituation ging. Das ist total berechtigt, das hier noch einmal so einzuführen. Es ist formal – das gestehen Sie mir hoffentlich zu, das zu benennen – insofern natürlich unnötig, als die Enquetekommission während ihrer Bearbeitungszeit immer die Gelegenheit hat, ihren Untersuchungsgegenstand zu erweitern. Das ist aus unserer Perspektive einer der zentralen Vorteile, dass der Untersuchungsgegenstand flexibel erweitert werden kann, je nachdem, was wir inhaltlich miteinander besprechen, was bei einem Untersuchungsausschuss so nicht möglich ist. Dennoch glaube ich, dass das der Sache dienlich ist, diesen Änderungswunsch zuzulassen, und für uns als Linke natürlich auch ein schönes Signal ist, dass das viel beschworene Drei-plus-eins-Format hier, glaube ich, ganz gut funktioniert hat. Deswegen bin ich gespannt darauf, ob heute dem Votum des Ausschusses gefolgt wird. Ich kann nur noch einmal dafür werben, dass all diejenigen, die Interesse an der Aufarbeitung im Sinne eines Sich-Rüstens für zukünftige pandemische oder endemische Situationen haben, sich dann auch gleich zu einer Zustimmung durchringen werden. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich danke und habe als nächste Rednerin Frau Muhsal. Nein? Gibt es jemanden noch von der AfD, den ich dann übersehen habe? Nein. Okay. Damit würde ich mich als nächste Rednerin aufrufen. Dazu brauche ich aber bitte eine Vertretung hier vorn. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Für die SPD erteile ich Frau Dr. Urban das Wort. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban SPD

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Herzlichen Dank. Es ist manchmal ein bisschen schwierig in Personalunion. Ich möchte jetzt für die Koalitionsfraktionen sprechen, natürlich im Namen meiner Fraktion, aber auch für das BSW und die CDU, da wir ja, wie es schon in der Berichterstattung angeklungen ist, auch hier noch Änderungen zu diesem Enqueteantrag eingebracht haben. Ich möchte zunächst erst einmal sagen, dass ich sehr froh bin – und da schließe ich mich meiner Vorrednerin an –, dass wir heute über diesen Einsatz einer Enquetekommission zu Fragen der Coronapandemie beraten und ihn hoffentlich auch beschließen werden. Wir als SPD haben auch schon in der Coronazeit oder im Ausklang der Coronazeit oft betont, dass wir glauben, eine Enquete wäre das geeignete Mittel, um für die Zukunft Lehren aus dieser schwierigen Pandemiezeit ziehen zu können. Denn wir alle wissen – und ich glaube, da sind wir uns einig –, dass wir nicht davor gefeit sein können, dass sich so etwas wie eine Pandemie mit irgendeinem anderen Erreger durchaus wiederholen kann. Wir wissen, dass in der Pandemie zwar alle ihr Bestes gegeben haben – und das mit aller Kraft –, aber dass natürlich nicht alles optimal gelaufen ist und dass Fehler gemacht wurden. Aus Fehlern muss und soll man lernen. Deswegen glauben wir, dass die Enquete ein sehr gutes Mittel ist, um hier auch – das wurde gerade auch schon mal beschrieben – die verschiedensten Aspekte, die es gerade zu betrachten gilt, wenn es um kritische Infrastruktur geht, wenn es um soziale Sicherungssysteme, um Familien etc. geht. All diese Fragen wollen wir dort evaluieren und vor allen Dingen für die Zukunft besprechen. Wir haben als Koalitionsfraktionen zu diesem Enqueteantrag jetzt noch den Aspekt „Familien“ eingebracht. Wir glauben, dass Familien insofern wichtig sind zu erwähnen – auch wenn man natürlich eine Enquete immer um alles Mögliche noch erweitern kann –, weil gerade Familien in der Pandemiezeit Herausragendes geleistet haben. Sie waren quasi so dieser kleinste Nenner, quasi die Urzelle unserer Gesellschaft – das sind sie immer –, und dort waren sie ein absolut wichtiger Garant für die Umsetzung der Coronapandemieregeln. Ich glaube, Familien haben in jeder Form – von Klein bis Groß und von Jung bis Alt – ihr Bestes dabei geleistet. Sie haben uns aber auch zum Teil kundgetan – und das sicherlich auch berechtigt –, dass sie sich nicht immer ausreichend adäquat verstanden und vertreten gefühlt haben. Wir möchten das eben nicht nur so, wie wir immer Familien im Routinealltag betrachten, wenn es um Kinderbetreuung oder Bildung oder auch die digitale Ausstattung von Schulen geht, wir möchten, dass wir hier wichtige Lehren aus der Pandemie ziehen, Familien nachhaltig unterstützen und das Leben in so einer Ausnahmesituation wie einer Pandemie nachhaltig verbessern – deswegen diese Ergänzung um diesen Aspekt. Wir hoffen, dass wir mit dieser Enquetekommission einen ganz wichtigen Beitrag dazu leisten, dass wir für die Zukunft einfach unsere Sozialsicherungssysteme, unsere medizinische Versorgung und, wie gesagt, gerade die Kritische Infrastruktur zukunftsfester und widerstandsfähiger machen. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Danke, Frau Dr. Urban. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Muhsal, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Wiebke Muhsal AfD

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, ich hatte doch tatsächlich gehofft, nicht nur von der SPD etwas dazu zu hören, warum sie jetzt eine Enquetekommission machen wollen, sondern auch vom BSW und der CDU. Das haben wir leider nicht. Frau Dr. Urban, was ich mit Ihnen teile, ist das Kompliment an die Familien, das Sie gegeben haben. Das kann ich nur unterstützen. Die Familien haben Großartiges geleistet und das ist selbstverständlich zu würdigen. (Beifall AfD) Auf der anderen Seite geht es darum ja nicht wirklich bei Ihrem Enquetekommissionsantrag. Sie alle – die Fraktion der Linken, der SPD, des BSW und der CDU – wollen eine Enquetekommission beschließen und benennen schon im Titel, dass auch diese Enquetekommission Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheitskrisenlagen finden soll. Das ist in der Tat ein interessantes Anliegen, da wir ja gerade erst den Coronauntersuchungsausschuss beschlossen haben, in dem auf Wunsch und Antrag des BSW – wie Sie auch schon in Ihrem Antragstitel vermerkt hatten – ebenfalls Handlungsempfehlungen für die Zukunft erarbeitet werden sollen. Der einzige Unterschied, den ich da sehe, ist, dass im Untersuchungsausschussantrag des BSW ja noch behauptet wurde, Maßnahmen der Landesregierung untersuchen zu wollen, obwohl ich persönlich ja damals schon angezweifelt habe, dass Sie das wirklich tun wollen. Ich wiederhole, was ich in den Debatten gesagt habe: Für die AfD spielt die Aufarbeitung des Coronaunrechts eine grundlegende Rolle. Wir wollen dieses Unrecht aufklären, die entsprechenden Mitglieder der Landesregierung in die Verantwortung nehmen und durch diese Aufklärungsarbeit natürlich auch für den sozialen Frieden hier in Thüringen sorgen. (Beifall AfD) Das BSW macht nun offenbar das, was Sie doch eigentlich vor der Wahl gemeinsam mit Ihrer Parteigründerin Sahra Wagenknecht angegriffen haben, wenn Sie auf ihre Plakate druckten „die alten Parteien haben versagt“. Denn das BSW geht in diesem Fall genau den Weg einer Altpartei, Sie fühlen sich an Ihre Wahlversprechen nicht mehr gebunden. Sie machen in Bezug auf den Coronauntersuchungsausschuss Schaufensterpolitik und lassen sich von ihren Koalitionspartnern CDU und SPD in eine linke Politik einwickeln. (Beifall AfD) Sie lassen sich in eine Politik einwickeln, die sagt, nicht die Regierung ist schuld, wenn während der sogenannten Coronapandemie etwas schiefgelaufen ist, sondern die bösen Rechten, die angeblich – ich zitiere – „Fehlinformationen“ und „Verschwörungsmythen“ in die Welt gesetzt hätten, denn in Ihrem Änderungsantrag (Zwischenruf Maier, Minister für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Das ist doch so!) – danke für den Kommentar, Herr Maier. Wenn Sie kommentieren wollen, was ich sage, setzen Sie sich doch auf Ihren Abgeordnetenplatz. Haben Sie den noch? Ich glaube, nicht. Von der Regierungsbank sollten Sie mich nicht kommentieren – (Beifall AfD) sprechen Sie ja nicht nur von angeblichen Fehlinformationen und von Verschwörungsmythen, sondern auch davon, dass Sie unter anderem untersuchen wollen – ich zitiere – „inwieweit und inwiefern […] verfassungsfeindliche, rassistische und antisemitische Diskurse zugenommen“ hätten oder Sie stellen die Frage, wie verhindert werden könne, dass – ich zitiere – mögliche zukünftige Krisen Polarisierungs- und Radikalisierungstrends weiter verstärken. Meine Damen und Herren vom BSW, ich kann mich erinnern, was dazu in Ihrem Landtagswahlprogramm stand – ich zitiere auch hier –: „Kritiker aus Wissenschaft und allgemeiner Öffentlichkeit, die frühzeitig vor Überreaktion und ungeeigneten Maßnahmen warnten, wurden als Quacksalber, rechtsradikale und unsolidarische Gefährder verunglimpft und an den Rand gedrängt.“ Vor der Wahl haben Sie also erkannt, dass Bürger dieses Landes in der Coronamaßnahmenzeit aufs Übelste diffamiert wurden. Sie haben Ihren Wählern versprochen, das Fehlverhalten der Landesregierung aufzuarbeiten, und jetzt schließen Sie sich einer Mehrheit hier im Hause an, zu der Parteien und Personen gehören, die bei der Wählerdiffamierung ganz weit vorn dabei waren, und erklären darüber hinaus auch noch den Mutbürger zum Problem. (Beifall AfD) Ganz ehrlich: Das ist schon ein starkes Stück, und ich frage mich, wer von Ihnen morgen noch in den Spiegel schauen kann. Für uns als AfD-Fraktion sage ich ganz deutlich, es ist nicht problematisch, wenn Bürger sich auf Demonstrationen versammeln und einfordern, dass die Regierung sich an Recht und Gesetz hält. Es ist nicht problematisch, wenn Bürger sich nicht vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedudeln lassen, sondern sich in alternativen Medien informieren, und es ist auch nicht problematisch, wenn die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag sich diesen Menschen annimmt und ihre Rechte vertritt. Nicht das Volk ist das Problem, nicht die freie Meinungsäußerung, sondern die Diffamierungs- und Unterdrückungsmentalität, mit der sich alle Fraktionen von der Linken bis zur CDU hier offenbar gemeinmachen wollen. (Beifall AfD) Das, was Sie durch Ihren Änderungsantrag bekämpfen, das nennt sich Demokratie. Ich denke, ich spreche für meine ganze Fraktion, wenn ich sage, wir verteidigen das Recht eines jeden Bürgers, seine Meinung frei zu äußern, wir verteidigen die Demokratie und wir werden die fortwährende Wählerdiffamierung, die ständig seitens Altparteienpolitikern betrieben wird, nicht unwidersprochen hinnehmen, (Beifall AfD) auch von Ihnen nicht. Und ich muss gestehen, mich überrascht das Handeln des BSW nicht wirklich. Ihre ehemalige Fraktionsvorsitzende, die Frau Wolf, hatte ja schon, als Sie Ihren Antrag eingereicht haben, gesagt, dass es Ihnen gerade nicht darum ginge, die Schuldfrage zu stellen, sondern vor allem darum – sinngemäß –, der AfD nicht das Feld zu überlassen. Und das zeigt, dass Ihre Prioritäten eben nicht bei der Aufklärungsarbeit liegen, sondern bei Ihrer Positionierung innerhalb der Altparteien. (Beifall AfD) Alle gegen einen, da machen Sie mit und Ihr Ergebnis bei der Bundestagswahl, wo Sie ja quasi ein Drittel ihrer Wähler verloren haben, zeigt, dass der eine oder andere Thüringer vor der Wahl auch schon gemerkt hat, was da im Busche ist. (Beifall AfD) In Ihrem Änderungsantrag zum Enquetekommissionsantrag der Linken werfen Sie auch Fragen auf, die entweder sowieso schon – und das detaillierter – im Untersuchungsausschuss abgedeckt sind oder deren Beantwortung besser erfolgen könnte, wenn im Untersuchungsausschuss die entsprechende Faktenlage geklärt wurde. Beispielhaft möchte ich die Frage unter Punkt A b) nennen, in der Sie sich unter anderem damit auseinandersetzen, ob in Krisensituationen die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung, und insbesondere der vulnerablen Gruppen, sichergestellt sei. Dazu gibt es genug Fragen im Untersuchungsausschussantrag der AfD, auch im CDU-BSW-Antrag, und deren Beantwortung sollte eigentlich doch eine gute Grundlage sein, um diese Fragen zu bewerten. Der gleichen Meinung schien mir bisher auch Herr Wogawa gewesen zu sein. Denn noch in der Plenarsitzung am 31.01.2025, also vor gut einem Monat, sagte er, er halte den Enqueteantrag – ich zitiere – „für an dieser Stelle verfrüht“. Es müssten aus seiner Sicht erst die Grundlagen geschaffen werden und der Grund, warum das BSW in Brandenburg einer Enquetekommission zugestimmt hätte, sei der gewesen – ich zitiere Herrn Wogawa –, „dass Brandenburg bereits einen Coronauntersuchungsausschuss hatte“. Kollege Hutschenreuther vom BSW sagte in der gleichen Plenarsitzung wörtlich – ich zitiere, wenn Sie sich hier schon selber nicht zu Wort melden wollen –: „Merken Sie, dass Sie eigentlich gerade die Rede dafür halten, die Enquetekommission nach dem Untersuchungsausschuss einzusetzen? Sie haben sowohl personell, finanziell, aber auch sachlich dafür argumentiert, erst den Untersuchungsausschuss mit all seinen Ausformungen, mit all seinen Notwendigkeiten, Dokumenten, Zeugen und auch Sachverständigen und dann die Enquetekommission einzusetzen, um auf diesen Erkenntnissen, auf diesen Lehren aufzubauen. Ist es nicht das, was wir eigentlich gleich sehen?“ Und ein drittes Zitat aus der 3. Plenarsitzung möchte ich Ihnen noch nennen, und zwar zitiere ich mit besonderem Genuss den Kollegen Zippel, der für die CDU-Fraktion wörtlich sagte: „Was genau, glauben Sie eigentlich, wird in dieser Enquetekommission besprochen, was nicht auch in einem Untersuchungsausschuss besprochen werden könnte? Halten Sie es tatsächlich für gerechtfertigt, den Steuerzahler dreifach zu belasten in einem Prozess, der bereits auf anderem Weg angeschoben wird?“ Und die Kollegin Mitteldorf rief dazu: „Das ist ja süß!“ Süß finde ich das weniger. Ich frage mich eher, wie oft und wie penetrant Sie noch versuchen wollen, die Thüringer für dumm zu verkaufen. Denn offensichtlich gab es bis vor Kurzem weder von der CDU noch von dem BSW das geringste Interesse an einer Enquetekommission. Woran die CDU aber seit Langem ein intensives Interesse hat, ist, die AfD in ihren parlamentarischen Rechten zu blockieren. Wir haben es in der konstituierenden Sitzung gesehen, wir beobachten es, wenn wiederholt seitens der CDU wichtige Wahlen wie die zur Parlamentarischen Kontrollkommission von der Tagesordnung abgesetzt werden oder wenn die Geschäftsordnung plötzlich geändert werden soll, um der AfD zu schaden. Wir sehen es aber auch, wenn es um die Wahl der Ausschussvorsitzenden geht. In der letzten Plenarsitzung haben die Koalitionsfraktionen versucht, den Coronauntersuchungsausschuss in der Tagesordnung nach hinten zu verschieben und nach dem Untersuchungsausschuss „Kramer“ zu behandeln. Die Folge wäre gewesen, wenn das so gekommen wäre, dass der Untersuchungsausschuss „Kramer“ zuerst entstanden wäre und danach der Coronauntersuchungsausschuss. Den Vorsitz im Kramer-Untersuchungsausschuss hätten dann die Linken bekommen, während es nach der eigentlichen Sachlage so war, dass wir, die AfD-Fraktion, den Ausschussvorsitz im Kramer-Untersuchungsausschuss bekommen hätten. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ich denke, es geht um die Enquetekommission?) Und um das zu verhindern, schieben Sie nun ein neues Gremium, nämlich die Enquetekommission dazwischen, weil das eben in der letzten Plenarsitzung nicht geklappt hat. Das, meine Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, ist meines Erachtens bei all Ihrem vorherigen Gerede der Hauptgrund dafür, wie unsinnig es ist, dieser Enquetekommission nun zu diesem Zeitpunkt jetzt doch noch zuzustimmen. (Beifall AfD) Sie wollen nicht, dass die AfD gegen den Präsidenten des Regierungsschutzes vorgeht, und Sie wollen erst recht nicht, dass ein AfDler diesen Ausschuss, wenn Sie ihn schon nicht verhindern können, produktiv und effektiv leitet. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Produktiv und effektiv und AfD ist ein Widerspruch!) Das zeigt, wie sehr Sie sich den Staat zur Beute machen, wie sehr Sie es genießen, dass eine staatliche Institution wie der Verfassungsschutz gegen die bei den Thüringern beliebteste Partei, die AfD, instrumentalisiert wird. (Beifall AfD) Wir lehnen ein solches Blockadeverhalten ab und wir lehnen die antidemokratischen Gedanken, die dahinterstehen, ab. Ob wir einer Enquetekommission zustimmen oder nicht, liegt für uns einzig und allein daran, ob wir sie zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll finden oder nicht. Das finden wir nicht und dementsprechend lehnen wir sie auch ab. Herzlichen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich habe jetzt noch eine Rednermeldung. Ich würde gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir versuchen, in den Reden immer unsere persönliche Rede in den Vordergrund zu stellen. Vielleicht ein bisschen weniger Zitate, damit das nicht so verwirrend ist. Und wir haben jetzt natürlich nicht zum Tagesordnungspunkt 14 geredet, sondern wir sind immer noch bei dem Tagesordnungspunkt 6, also der Enquetekommission. Ich habe jetzt Herrn Wogawa gesehen. Richtig? Dann kommen Sie bitte nach vorn.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Stefan Wogawa BSW

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Muhsal, ich weiß nicht, wo Sie sich die letzten Monate aufgehalten haben; in einer Parallelwelt, mit Sicherheit nicht im Thüringer Landtag. Denn sonst hätten Sie nicht so einen Unsinn erzählt, wie Sie ihn gerade hier vorn vom Pult uns allen mitgegeben haben. (Beifall BSW) Zitiert haben Sie mich richtig, aber Sie sind offenbar nicht mal in der Lage, Aussagen in Zusammenhang zu bringen. Ich habe nie gesagt, dass ich eine Enquetekommission nicht möchte. Ich habe nie gesagt, dass unser Untersuchungsausschuss nicht stattfindet – im Gegenteil. Das war der erste Antrag unserer Fraktion, den wir hier eingebracht haben, da waren wir 14 Tage schneller als Sie. Dass Sie das wurmt, kann ich verstehen, aber so ist es nun mal. (Beifall BSW) Wir haben hier gemeinsam im Thüringer Landtag zwei Untersuchungsausschüsse zusammengebracht, unseren und Ihren, anscheinend haben Sie das nicht gemerkt. Der ist konstituiert, wir wählen heute Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz. Haben Sie vielleicht die Tagesordnung nicht gelesen? Der Vorwurf, dass wir das nicht weiterverfolgen, ist einfach Unsinn; das ist unredlich und das lasse ich so auch nicht stehen. Zur Enquetekommission: Ich habe immer gesagt, dass ich diese für ein Instrument halte, was auch geeignet ist, Sachverhalte aufzuklären. Ich habe immer gesagt, dass ich den Untersuchungsausschuss für das wichtigere Instrument halte, um Basisarbeit zu machen. Den haben wir und das werden wir auch führen. Wir sind in einer Koalition, ich habe mich überzeugen lassen, dass es unschädlich ist, dass wir beide Instrumente gleichzeitig bearbeiten. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Eine Debat- te, wo Sie nicht da waren!) Wir haben das nicht nur im Sozialausschuss behandelt, wir haben auch im Koalitionsarbeitskreis intensiv darüber gesprochen. Und dass ich 2 Minuten nicht da war, als die Berichterstattung festgelegt worden ist, darüber habe ich selber meinen Spaß gemacht. Wenn Sie das witzig finden, gern. Ich sorge gern auch für Erheiterung bei der Opposition, wenn das nötig ist. Sie haben ansonsten ja nicht viel zu lachen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich sehe aus den Reihen der Parlamentarier keine weiteren Wortmeldungen, habe auch keinen übersehen. Dann, Frau Schenk, haben Sie das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es geht ja hier eigentlich nur um das Recht eines Parlaments, insofern ist vonseiten der Landesregierung gar nicht so viel zu diesem Vorgang zu sagen. Aber, Frau Muhsal, weil Sie so viele Fragen gestellt haben, die aus meiner Sicht einfach durch Sachlichkeit zu beantworten sind, bin ich doch noch mal nach vorn gekommen. Sie haben immer den Eindruck erweckt, als ob hier irgendwie was ganz Verrücktes passiert wäre, weil Menschen miteinander geredet haben und sich dann überzeugen lassen haben. Hätten Sie heute Morgen Zeit gefunden, mal bei der Morgenandacht vorbeizuschauen, hätten Sie die Gelegenheit gehabt, von Herrn Kullmann zu erfahren, was eigentlich beim Turmbau von Babel das Problem war. Leute, die nur die Kinderbibel gelesen haben, dachten ja immer, es geht um die Höhe des Turms, und die Frage, dass man sich da sehr selbstgerecht fühlt. Tatsächlich geht es aber eigentlich darum, dass da Leute einen Turm bauen, die ganz furchtbar davon überzeugt sind, dass sie ganz konkret allein wissen, wie man einen Turm baut, und alle Andersdenkenden ausschließen. In unserer Regierung werden wir von drei Fraktionen getragen, die sich gern miteinander austauschen und die gern miteinander diskutieren. (Beifall CDU, BSW, SPD) Dass Sie das ein Problem finden, will ich einfach mal so stehen lassen. Fakt ist jedenfalls, dass der Unterschied zwischen einer Enquetekommission und einem Untersuchungsausschuss ganz einfach ist: In dem einen sitzen nur Landtagsabgeordnete und im anderen sitzen auch noch Expertinnen und Experten. Dass Sie es für ein Problem halten, dass auf der Regierungsbank Minister ohne Abgeordnetenmandat sitzen, zeigt ja nur, dass Sie eben nicht glauben, was wir glauben. (Unruhe AfD) Wir machen nämlich keinen Populismus, sondern Sacharbeit, deswegen glauben wir an die Stabilität dieser Regierung und brauchen einfach gar kein Mandat zur Rückversicherung. Langer Rede kurzer Sinn: (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Frau Muhsal, ich werde danach noch mal kurz etwas sagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Wir sollten gar nicht mehr über die Enquete, mehr über die Netiquette reden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Jetzt bitte ich wirklich, der Ministerin zuzuhören, versuchen Sie sich zu fokussieren. Frau Schenk hat das Wort und danach werde ich noch etwas sagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich finde auch gut, wir haben das Niveau erreicht: Sagen Sie das dem, sagen Sie das dem. Es ist wirklich schön. – Das machen wir eben in den regierungstragenden Fraktionen nicht. Wir sagen uns was, hören zu. Herr Wogawa hat Ihnen das schon gesagt, das ist ganz ohne Ihren Zitatenreigen eben deutlich geworden, man überzeugt sich voneinander, dass es zwei unterschiedliche Arten gibt, Dinge aufzuarbeiten. Das eine ist eben die Frage, ob irgendjemand irgendwo ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, und das andere ist die Frage, wie wir uns für künftige Pandemiefolgen aufstellen wollen. Es ist schon sehr irritierend, da Sie es ja sonst in jeder Rede geschafft haben, irgendwie auf die Anzahl der Krankenhausbetten zu verweisen, wenn es um die Coronapandemie geht. Ja genau, wir fragen uns solche Sachen: Wie konnten Kinder und Jugendliche eigentlich besser geschützt werden? War es sinnvoll, Flatterbänder an Spielplätze zu hängen usw.? Wir wollen das ohne die Arroganz tun, zu sagen, das wussten wir alles vorher schon mal. Das ist einfach nur wohlfeil. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Deswegen kann ich für die Landesregierung nur sehr begrüßen, dass sich das Parlament auf diesen Weg gemacht hat, denn es ist vernünftig, sich jetzt aufzustellen für das, was vielleicht noch kommt, und es ist vernünftig, dabei gerade vulnerable Gruppen in den Raum zu stellen. Ich kann mich an Ihre Rede vom letzten Mal noch sehr gut erinnern, als Sie über den Kummer gesprochen haben – den ich gut nachempfinden kann –, sich um Ihren Mutterschutz betrogen zu fühlen. Und mit diesem Argument sollten Sie doch begeistert sein, dass genau diese Fragen jetzt so diskutiert werden, dass wir beim nächsten Mal nicht alle einen Fresh-new-Start haben, sondern wissen: Das letzte Mal haben wir das falsch gemacht. Das führt nicht zu Schuldzuweisungen, sondern zu Sacharbeit für die Zukunft. Das ist nämlich die Grundlage unserer Regierungsarbeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARS-CoV-2Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Danke schön. Ich möchte jetzt noch mal darauf hinweisen, weil die Frage auftauchte: Herr Minister Georg Maier ist kein Abgeordneter mehr, er sitzt hier als Minister auf der Regierungsbank. Und ja, Kabinettsmitglieder haben auf der Regierungsbank nicht die Kommentarfunktion, aber sie haben natürlich Rederecht hier am Pult. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Jetzt wollen wir es hören!) Jetzt habe ich keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir erst mal zum Ende der Debatte und der Aussprache. Ihnen liegt jetzt die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss vor und die empfiehlt Annahme in der Form mit diesen Änderungen, wie es gerade schon erwähnt wurde. Deswegen möchte ich zunächst über die Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss abstimmen lassen. Wer der Beschlussempfehlung mit Annahme des Antrags auf Einsetzung einer Enquetekommission folgen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die komplette Fraktion der AfD. Damit frage ich trotzdem noch mal, falls ich jemanden übersehen habe: Wer enthält sich? Keine Enthaltung. Damit ist aber die Enquetekommission in dieser Form zunächst angenommen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Als Nächstes rufe ich auf den TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/68 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/504 Auch hier haben wir eine Berichterstattung. Herr Hande wurde ausgewählt und steht schon bereit. Kommen Sie bitte nach vorn. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Er ist vorbereitet!) Und er ist vorbereitet, wunderbar. Danke für den Hinweis.

Diese Rede einzeln zitieren

Ronald Hande Die Linke

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der genannte Antrag wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 3. Sitzung am 14. November 2024 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Sie erinnern sich, in Ermangelung eines konstituierten Innenausschusses ging es damals an den HuFA. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner 5. Sitzung am 6. Dezember 2024 beschlossen, den Antrag vorbehaltlich der Zustimmung des Ältestenrats an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zur endgültigen Beschlussfassung weiterzugeben. Der Ältestenrat hat dann wiederum in seiner 5. Sitzung am 13. Dezember 2024 seine gemäß § 57 Abs. 4 Satz 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags erforderliche Zustimmung hierzu erteilt. Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, mittlerweile konstituiert, hat den Antrag in seiner 2. Sitzung am 20. Februar dieses Jahres beraten. Die Beratung dort war durchaus sehr umfänglich und dem Thema entsprechend auch angemessen. Jedoch fand der Antrag am Ende mehrheitlich keine Zustimmung. Deswegen lautet die Beschlussempfehlung: Der Antrag wird abgelehnt. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Herzlichen Dank für diese Berichterstattung. Ich muss leider noch einen Fehler korrigieren, und zwar habe ich bei Tagesordnungspunkt 6 nur über die Beschlussempfehlung abstimmen lassen und wir brauchen, um den Formalien gerecht zu werden, auch noch ein Votum über den gesamten Antrag, natürlich unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/575 Die Beschlussempfehlung war mehrheitlich angenommen worden. Deswegen möchte ich jetzt noch einmal Ihre Aufmerksamkeit erbitten und noch mal über Tagesordnungspunkt 6, die Einsetzung einer Enquetekommission, unter Berücksichtigung der Abstimmung über die Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen bitten, ob Sie auch der Einsetzung der Enquetekommission, so wie sie im Antrag vorliegt, zustimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich die Hände der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Weiterhin keine Enthaltung. Damit haben wir das auch noch mal formal korrekt gemacht. Herzlichen Dank, dass Sie dem gefolgt sind. Damit kommen wir wieder zurück zum TagesordAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/68 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung - Drucksache 8/504 Wir haben jetzt hier gerade die Berichterstattung von Herrn Hande gehabt. Ich eröffne die Aussprache. Es haben sich hier jetzt gar nicht so viele Redner gemeldet. Deswegen schaue ich erst mal in die Runde. Ich habe zunächst Herrn Schlösser von der AfD. Falls jetzt Fragen sind: Ich habe nur noch einen Redner, Herrn Quasebarth, der gemeldet ist. Wenn noch jemand möchte, kann er das kenntlich machen.

Diese Rede einzeln zitieren

Sascha Schlösser AfD

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, am 14. November des letzten Jahres habe ich mich an dieser Stelle als Einziger klar und deutlich dagegen ausgesprochen, den Gedenktag am 8. Mai 2025 einmalig anlässlich des 80. Jahrestags als Feiertag zu begehen. Mit meiner Auffassung bezog ich mich auf einen seit Kriegsende bestehenden Konsens unter den Parteien der Nachkriegsgeschichte der alten Bundesrepublik. Es war bis zu diesem Tag Konsens, dass der 8. Mai zwingend als Gedenktag und nicht als Feiertag zu begehen ist. Ich hatte mich auf Theodor Heuss, Walter Scheel und Richard von Weizsäcker bezogen – allesamt nicht als Geschichtsrevisionisten bekannt. Ich war also mit meiner Meinung nie allein. Inzwischen, das haben wir gerade gehört, bin ich bzw. sind wir als AfD in unserer Auffassung auch im Landtag augenscheinlich nicht mehr allein. Das zeigt die Beschlussfassung, die ebenfalls vorsieht, dass der 8. Mai nicht als Feiertag begangen werden soll. Wenn Sie sich nur eine Sekunde von Ihrer ideologischen Verblendetheit lösen würden und sich für diese Sekunde in die Zeit des 8. Mai zurückversetzen würden, würden Sie erkennen, dass selbst für die Geretteten – und ich erwähne das hier ausdrücklich, weil kritisiert wurde, ich hätte mich nicht mit den Befreiten aus den KZ beschäftigt –, aus dem KZ Buchenwald zum Beispiel, der 8. Mai kein uneingeschränkter Feiertag gewesen sein kann. Viele der Geretteten sind auch nach dem 8. Mai gestorben oder litten Jahrzehnte an den Folgen, wahrscheinlich bis heute. Freunde und Bekannte, Mithäftlinge und Familienmitglieder hatten das Martyrium eventuell nicht überstanden. Daran konnte der 8. Mai nichts ändern. Denken Sie bitte auch an die vielen Leute, die das zum Anlass genommen haben, mit Deutschland ganz zu brechen und auszuwandern, und teilweise Deutschland bis heute nicht wieder betreten haben. Es bleibt bei mir die Hoffnung, dass den Vertretern der Kartellparteien bewusst geworden ist, wie kurzsichtig, unausgewogen und letztlich unanständig es wäre, den 8. Mai zum Feiertag zu erklären. Auch wenn Sie heute hier alle möglichen anderen Gründe für Ihre Entscheidung vorschieben werden, natürlich wäre ein solcher Spontanfeiertag ein planerisches Fiasko ohne Wirkung für die Menschen, die die Zeit längst verplant haben, und für die Unternehmen kaum umzusetzen. Für die Entscheidung, den 8. Mai nicht als Feiertag zu begehen, bedarf es keines Tabubruchs, keines Geschichtsrevisionismus und keiner Schuldumkehr, nur Einfühlungsvermögen und Anstand. Deswegen werden wir der Beschlussempfehlung folgen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Danke schön. Als nächster Redner hat Herr Quasebarth vom BSW das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth BSW

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne dort oben, ich muss ein kleines bisschen ausholen. Ich weiß, es gehört eigentlich nicht hierher, aber wenn wir über den 8. Mai reden, dann möchte ich Ihnen als Erstes einmal von meiner Mutter erzählen. Meine Mutter wurde nämlich 1945 geboren, und zwar im Frühjahr 1945, also nicht am 8. Mai, sondern am 8. März im Norden von Erfurt, zwei Monate vor Kriegsende. In diesen Monaten – die Erfurter wissen das vielleicht noch, die alten Erfurter – fielen noch Bomben auf Erfurt. Streng genommen haben die Royal Air Force und die United States Army Air Forces nicht gespart und bis in den März hinein über 1.000 Tonnen Bomben über der Stadt abgeworfen. Ich erzähle Ihnen das aus einem ganz bestimmten Grund. Dieser Grund hat wiederum mit meiner Oma zu tun. Die Alliierten hatten nämlich Oma Martchen in den letzten Kriegswochen eine Bombe aufs Haus geworfen. Danach hat die halbe Vorderfront vom Haus gefehlt. Die Familie, also meine Oma – der Vater war schon im Krieg gestorben –, meine Mutter und ihre drei Brüder, hat überlebt, zum Glück. Sonst stünde ich heute nicht hier und könnte nicht vor Ihnen reden. Meine Oma hätte also allen Grund gehabt, wütend über die Bombardierung zu sein, und wütend war sie auch. Stinksauer war sie, wenn ich mich recht an sie erinnere, wenn sie vom Krieg gesprochen hat. 30 Jahre lang war sie stinksauer, aber eben nicht auf die Bomberpiloten der Alliierten, sondern auf den Mann, der diesen Krieg vom Zaun gebrochen hatte und Deutschland, Europa und die Welt in einen Krieg gestürzt und unfassbares Leid und Tod über Millionen Menschen gebracht hat. Für meine Oma war der 8. Mai ein Tag der Befreiung. Das ist der Punkt, auf den ich hinauswill. Denn meine Oma konnte sehr gut unterscheiden zwischen Auslöser und Ursache. Diese Lektion, die sie durch ebendiese Geschichte, die am Küchentisch wieder und wieder erzählt worden war, an mich weitergab, war auch für mich dann plötzlich ganz simpel und nachvollziehbar: Ein Glück, dass es vorbei ist. Mit „es“ hat meine Oma immer nicht nur den 8., also alles gemeint, was dem 8. Mai 1945 vorausging. Ein Glück, dass es vorbei ist – eine wahre Befreiung. Die Debatte, die wir heute hier führen, ist keine bloße Formalie. Sie ist eben Ausdruck der Frage, wie wir erinnern. Und damit sind wir wieder zurück bei Ihrem Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken. Ein gesetzlicher Feiertag, so Ihre Argumentation, würde dem Tag den Rahmen und die Würdigung geben, die er verdient. Das ist so. Worum es mir geht und worum es uns geht, das ist auch die Frage, ob das genug ist. Erinnern ist mehr als ein Feiertag im Kalender, das wissen Sie so gut wie ich. Erinnern ist eine Aufgabe, die aktive Auseinandersetzung erfordert – siehe die Geschichte mit meiner Oma. Und genau hier setzt unser Vorschlag einer Gedenkwoche an – Sie erinnern sich an den November –, eine Woche, die nicht nur das historische Datum ehrt, sondern die Auseinandersetzung mit unserer Vergangenheit in den Mittelpunkt rückt, in Schulen, in Vereinen, in der politischen Bildung, eine Woche, in der Zeitzeugen ihre Geschichten erzählen, in der Museen ihre Tore weit öffnen, in der junge Menschen ermutigt werden, Fragen zu stellen, in der die Boomer, also quasi meine Generation oder die Generation vor mir, eingeladen werden, darüber zu reflektieren, wie sie sich selbst sehen als Mittler zwischen der Kriegsgeneration auf der einen Seite und den jungen Leuten, die wir heute hier im Landtag zu Gast haben, auf der anderen Seite. Erinnern ist nicht das stille Betrachten von Gedenktafeln, es ist das lebendige Weitertragen von Geschichten. Denn dieser 8. Mai, der birgt so viele Geschichten, die allesamt noch nicht erzählt worden sind. Für manche Menschen begann mit dem 8. Mai auch eine Zeit des Schmerzes und der Neuanfänge: Flucht, Vertreibung, neue politische Abhängigkeiten. Für andere begann damit eine Zeit des Aufbaus, des Glücks und eine lange Ära des Friedens. Das wollen wir nicht vergessen. Es gibt nicht die eine einheitliche Erfahrung dieses Tags. Deswegen brauchen wir Raum für Differenzierung, für Diskussion. Wir brauchen Raum für Reflexion. Eine Gedenkwoche kann diesen Raum, kann diese Zeit geben. Es ist unsere Aufgabe, die Aufgabe unserer Generation, Geschichte erfahrbar zu machen, eben nicht durch starre Rituale, sondern durch eine Erinnerungskultur, die echte Anteilnahme ermöglicht. Kommen wir zusammen, reden wir, und vor allem aber: Hören wir einander zu. Wenn wir Ihren Antrag heute ablehnen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Linken, dann, weil wir ihn weiterdenken mit einer Gedenkwoche, die nicht nur Symbol ist, sondern gelebte Erinnerung, denn Erinnern braucht Raum und Zeit, auch um Muster in der Geschichte zu erkennen. Eins dieser Muster lautet beispielsweise, Krieg neigt dazu, an seinen Ursprungsort zurückzukehren. Der Zweite Weltkrieg begann im September 1939 mit dem Überfall auf Polen. Bereits im Mai 1940 – ich konnte es nicht glauben und musste das noch mal nachschlagen und nachprüfen –, nur sieben Monate später, kehrte er nach Deutschland zurück, als die Alliierten anfingen, Bombenangriffe auf das Ruhrgebiet zu fliegen. Ich denke immer noch, dass es ein Irrtum ist, zu glauben, Militarisierung und Aufrüstung allein führten zu mehr Sicherheit. Denn klar, Kriege werden militärisch entschieden, doch ihre Ursachen liegen selten nur im Militärischen. Die Befreiung Europas von der nationalsozialistischen Diktatur war das Ergebnis harter, unerbittlicher und militärischer Gewalt und es war das Ergebnis einer klaren politischen Vision für eine Nachkriegsordnung, die sicherstellen sollte, dass sich das eben nicht wiederholt. Heute erleben wir eine zunehmende Militarisierung, eine Militarisierung des Denkens. Feindbilder werden neu gezeichnet. Verteidigung wird mit Angriff verwechselt und der Glaube, dass allein Waffen Frieden sichern können, greift um sich. Die Lehren des 8. Mai sind nicht eindimensional. Er erinnert uns einerseits daran, dass Freiheit verteidigt werden will, und er erinnert uns andererseits daran, dass ungebremstes Wettrüsten jederzeit in Eskalation umschlagen kann. Erinnern heißt auch, sich diesen Widerspruch bewusst machen. Die Frage ist also nicht, ob wir erinnern, sondern wie wir erinnern. Ein Feiertag kann ein Zeichen setzen, doch eine Gedenkwoche kann ein Bewusstsein schaffen. Erinnern darf nicht erstarren, es muss atmen, wachsen und es muss verstanden werden. Lassen Sie uns daher den 8. Mai nicht als isolierten Tag betrachten, sondern als Auftakt einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung, die mehr ist als formale Ehrung. Lassen Sie uns diesen Tag nutzen, um gemeinsam zu fragen: Welche Lehren ziehen wir aus der Vergangenheit für unsere Zukunft? Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Danke schön. Ich habe jetzt eine weitere Wortmeldung. Bitte schön, Frau König-Preuss von den Linken.

Diese Rede einzeln zitieren

Katharina König-Preuss Die Linke

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, ich stehe hier so ein bisschen irritiert nach den zwei Reden, die es jetzt hier gerade gab. Die eine war auf der einen Seite erwartbar, auf der anderen Seite, glaube ich, anmaßend und überhöhend, im Sinne davon, sagen zu können, ob sich Juden und Jüdinnen am 8. Mai 1945 wirklich befreit gefühlt haben. Ich glaube nicht, dass Ihnen das zusteht, darüber ein Urteil zu fällen oder das zu bewerten. (Beifall Die Linke) Ich bin mir sehr sicher, dass diejenigen, die am 8. Mai befreit wurden – und das waren eben an erster Stelle diejenigen, die in den Jahren vorher verfolgt, entrechtet, geknechtet, verletzt, ermordet wurden –, sehr wohl den 8. Mai als Feiertag sehen. Und ich sage das auch deswegen aus der Überzeugung, weil ich knapp anderthalb Jahre in Israel in einem Elternheim für Holocaust-Überlebende gearbeitet habe und sehr wohl weiß, wie es denjenigen, die befreit wurden, ging, nachdem sie befreit wurden. Und ich finde es absolut erschütternd, was hier erneut für Aussagen aus der AfD-Fraktion zum 8. Mai gekommen sind. Ich muss ehrlich sagen, ich finde es auch erschreckend, wie wenig Reaktion es darauf gab, was schon hingenommen wird und wo nicht mehr widersprochen wird. (Beifall Die Linke) Das ist einer der Gründe, warum wir übrigens auch sagen, dass es notwendig ist, den 8. Mai als Feiertag zu machen, wenn sich hier die AfD plötzlich gemeinmacht mit Menschen, die sich sehr klar positioniert haben, und meint, sie würde mit denen auf einer Ebene stehen. Wenn die AfD sich hierhinstellt und sagt, die Koalition hätte sich ja jetzt auch der Position der AfD angeschlossen und es kommt kein wirklicher Widerspruch aus ihren Reihen: Was ist denn los? Was ist denn los bei Ihnen, warum machen Sie das nicht? Und ich muss ehrlich sagen, das finde ich schon etwas schockierend. Wir als Linke haben vorgeschlagen, dass der 8. Mai in diesem Jahr einmalig ein Feiertag wird. Wir haben in der ersten Lesung dazu hier im Landtag, in der ersten Debatte, sehr viel auch inhaltlich ausgeführt und begründet. Zwischendurch gab es, wie gesagt, die Innenausschusssitzung, die sich damit beschäftigt hat und wo dann am Ende leider mehrheitlich dieser 8. Mai – dieses Jahr zum 80. Mal – als einmaliger Feiertag von der Mehrheit abgelehnt wurde. Es gab unterschiedlichste Gründe, angefangen von „die Zeit würde nicht mehr ausreichen, das umzusetzen“. Doch, die reicht aus. Das hätte man auch im Übrigen schon eher machen können, weil wir den Antrag ja nicht erst jetzt vor einem Monat eingereicht haben, sondern bereits im November hätte das geschehen können. Die entsprechende rechtliche Grundlage dafür ist vorhanden. Also auch da gab es keinen Widerspruch. Es gab aber weitere Argumente, unter anderem, dass man damit ja den 8. Mai nicht genügend – ich sage mal – würdigen würde, wenn man es nur einmalig macht, und dass es ja eigentlich auch gut wäre, wenn man den 8. Mai nicht nur im Jahr 2025 zum Feiertag erklärt, sondern wenn man das grundsätzlich macht, eben aufgrund der Bedeutung des 8. Mai 1945, aufgrund der Bedeutung der Befreiung. Übrigens sprechen sich unterschiedlichste Personen dafür aus, dass der 8. Mai ein Feiertag werden soll in Bundesländern, aber es gibt auch diejenigen, die sagen, eigentlich muss es bundesweit erfolgen, darunter der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Gewerkschaften, unterschiedlichste SPD-Landesverbände. Ich meine sogar, die SPDVorsitzenden haben sich bereits schon einmal dafür ausgesprochen. Die Vorsitzende des Bündnisses Sahra Wagenknecht hat sich dafür ausgesprochen. In Berlin hat die CDU einem entsprechenden einmaligen Feiertag mit zugestimmt. Hier in Thüringen werden jetzt Argumente gefunden, warum das nicht gehen soll. Ich glaube, an der Stelle kann man auch mal die eigene Ehrlichkeit, die ehrliche Authentizität und die eigene Haltung ein Stück kritisch hinterfragen. Warum stimmen Sie dem nicht zu? Ist es Ihre eigene Überzeugung oder konnten Sie sich aus unterschiedlichen Gründen vielleicht in der Koalition nicht durchsetzen? Oder stimmen Sie nicht zu, weil der Vorschlag aus der Linken kommt? Oder ist das, was Sie bisher öffentlich im Hinblick auf den 8. Mai von sich gegeben haben, vielleicht doch nicht so ernst gemeint? Es gibt kein Grund, dem heute nicht zuzustimmen. Trotzdem wird es aus der Brombeere vielleicht auch noch weitere Argumente geben. Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass es im Innenausschuss Debatten gab und dass in diesen Debatten unter anderem auch gesagt wurde, man sei ja offen, man fände das ja grundsätzlich auch okay, aber vielleicht wäre es ja doch sinnvoller und besser, den 8. Mai grundsätzlich als Feiertag in Thüringen einzuführen und nicht nur einmalig. Wir sind dem natürlich sehr offen gegenüber und ich kann Ihnen jetzt schon sagen, wenn Sie heute hier den einmaligen Feiertag für dieses Jahr ablehnen werden, nehmen wir natürlich die Anregung aus dem Innenausschuss auf und werden einen Gesetzentwurf einreichen, mit dem wir den 8. Mai als Feiertag in Thüringen grundsätzlichen etablieren wollen. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Ich danke. Ich frage jetzt noch mal in die Reihen der Abgeordneten: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal zur Landesregierung. Innenminister Georg Maier hat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Georg Maier

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich kann mich noch gut an den 8. Mai 1985 erinnern. Das ist jetzt gerade 40 Jahre her. Sie wissen, dass ich im Westen geboren und aufgewachsen bin. Damals sprach Bundespräsident Richard von Weizsäcker und er hat zum ersten Mal gesagt, dass es ein Tag der Befreiung ist. Die alte Bundesrepublik hat 40 Jahre lang gebraucht – 40 Jahre lang! –, um an den Punkt zu kommen. Das war ein Meilenstein und hat auch für mich, für meine persönliche politische Sozialisierung – ich war damals in der 12. Klasse – ganz wesentlich dazu beigetragen, dass ich für mich selbst immer die Bekämpfung des Faschismus zur obersten Maxime erklärt habe und das will ich auch weiterhin tun. Deshalb sage ich das auch ganz offen: Ich bin dafür, dass der 8. Mai zu einem Feiertag wird. Wenngleich das Wort „feiern“ in diesem Zusammenhang etwas schwierig ist, aber nichtsdestotrotz ist es natürlich ein ganz besonderer Tag, der meines Erachtens zu einem Feiertag gemacht werden sollte. Nun ist es aber so, dass natürlich, wenn es jetzt darum geht, das ad hoc zu machen, damit auch Risiken verbunden sind, dass dieser Tag eben nicht diese Bedeutung durch einen – wie soll ich sagen – würdigen Feiertag erfährt, die er erfahren sollte. Das darf man nicht von der Hand weisen. Es wird dazu führen, dass gerade auch viele Familien, Pendler, aber auch Menschen, die zum Beispiel in Krankenhäusern oder in anderen Einrichtungen arbeiten, die auch an Feiertagen arbeiten müssen, sich plötzlich vor die Situation gestellt sehen, dass Kindergärten dann geschlossen sind. Die Menschen konnten sich nicht entsprechend darauf vorbereiten. Ich sage es Ihnen ganz offen: Ich mache mir ein bisschen Sorgen über den 9. Mai, wie er in Moskau stattfinden wird. Ich habe die Befürchtung, dass der Tag der Befreiung dort mit einem Angriffskrieg verknüpft wird. Auch das sollte im Hintergrund eine Rolle spielen, dass eben auch missbräuchlich damit umgegangen werden kann. Also noch mal, ich mache das sehr deutlich: Ich bin dafür, den Tag dauerhaft zum Feiertag zu machen. Wir hätten das, so wie wir – „wir“ sage ich jetzt mal zu Rot-Rot-Grün – 2015 den Gedenktag eingeführt haben, schon frühzeitig machen können und vielleicht auch machen sollen. Wir wussten schon vor einem Jahr, dass der 80. Jahrestag ansteht. Insofern haben wir jetzt, wenn da gestolpert wird und wenn das ad hoc jetzt schiefgeht, weil die Menschen sich kaum darauf vorbereiten können, nichts gewonnen. Deshalb würde ich dafür plädieren, das Thema noch einmal gemeinsam zu diskutieren. Ich würde dafür werben, dass man das tut, dass man den zum Feiertag macht. In Berlin ist das ja so, allerdings jetzt war es der 75. Jahrestag, dann der 80., nach meiner Kenntnis. Dort haben sich die Parteien dazu entschlossen, es so zu tun. Ich würde das unterstützen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären

Herzlichen Dank. Wir kommen damit zum Ende der Aussprache und zur Abstimmung. Sie haben gehört, dass es aus dem Ausschuss eine Beschlussempfehlung auf Ablehnung des Antrags gibt. Deshalb werden wir jetzt direkt über den Antrag abstimmen. Ich bitte zunächst um Handzeichen, wer dem Antrag der Fraktion Die Linke in der Drucksache 8/68 zustimmen möchte. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU, der AfD. Wer enthält sich? Da sehe ich niemanden. Damit ist der Antrag abgelehnt und wir würden diesen TOP schließen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: 8. Mai Feiertag!) Wir haben in der Tagesordnung vereinbart bzw. festgehalten, dass der Punkt 8 von der Tagesordnung abgesetzt wurde. Deshalb eröffne ich jetzt Tagesordnungspunkt 9 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/317 Ich schaue zunächst mal zur Linken. Es ist Begründung gewünscht. Frau Maurer.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen, sehr geehrte Gäste da oben, danke, dass ich die Gelegenheit habe, den Antrag zur Geschlechtergerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt einzubringen. Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der den Blick auf die ungleichen Chancen von Frauen auf dem Thüringer Arbeitsmarkt lenken soll. Wir wissen – das haben wir gestern auch schon in der Aktuellen Stunde, zumindest in Ansätzen, debattiert –, dass die Ursachen genau dafür vielschichtig sind. Die Übernahme von Sorgearbeit, Teilzeittätigkeiten und diskriminierende Berufswahlmuster spielen dabei natürlich genauso eine Rolle wie gesellschaftliche Rollenbilder, die bis heute nur schwer aufzubrechen waren und sind. Besonders betroffen – und auch das wollen wir in diesem Antrag gleich unterstreichen – sind Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderung, die gleich mehreren Diskriminierungsformen ausgesetzt sind. Für sie sind die Hürden am Arbeitsmarkt häufig noch viel höher, während gleichzeitig die finanziellen Absicherungen im Erwerbsleben und im Alter darunter leiden. Unser Antrag fokussiert sich vor allem auf drei Bereiche: Familienfreundlichkeit in den Betrieben, Unterstützung von Frauen, die mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sind, und Impulse für eine Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingen auf Landes- und Bundesebene. Wir zielen darauf ab – und das ist vollkommen klar –, dass Armut und gesundheitliche Risiken verringert werden und Frauen beruflich, ökonomisch gestärkt werden müssen. Ich möchte an dieser Stelle aber der Debatte nicht allzu viel vorweggreifen. Diese Teile unseres Maßnahmenpakets werden wir im Verlauf der Debatte noch einmal ausführen. Aber nur so viel vorab: Wir sind davon überzeugt, dass es ein Bündel an Maßnahmen braucht, um Frauen endlich aus der Armutsfalle zu holen und ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, die sie verdient haben. Von daher lade ich alle demokratischen Fraktionen gern ein: Lassen Sie uns gemeinsam für gerechte und eine echte Geschlechtergerechtigkeit in Thüringen und darüber hinaus sorgen. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die strukturellen Hürden für Frauen in Thüringen und darüber hinaus weiter auszubauen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe vor allem auf eine konstruktive Diskussion. Danke. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Herzlichen Dank für die Einbringung. Es haben sich jetzt schon einige Redner gemeldet. Zunächst würde ich Frau Güngör von den Linken das Wort geben.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör Die Linke

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Danke, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, das ist ja eher ungewöhnlich, dann direkt zu sprechen, wenn die eigene Partei auch die Einbringung machen konnte. Deswegen werde ich das natürlich jetzt kürzer halten. Wir haben vorliegend einen Antrag, der ein breites Maßnahmenpaket mit Initiativen vorschlägt, die wir sowohl auf Landesebene als auch auf Bundesebene ergreifen können, um in Sachen Gleichberechtigung, in Sachen Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Thüringen noch stärker vorwegzugehen. Einige davon – das werden Sie erkannt haben – knüpfen natürlich auch an die Erfolge der rot-rotgrünen Arbeit in den letzten zehn Jahren an, bei anderen müssen wir aber auch einfach klar anerkennen, dass sich insbesondere hinsichtlich der Statistiken der Thüringer Altersarmut die Koordinaten noch mal verschoben haben. Ich verweise da beispielsweise auf den letzten Bericht des Paritätischen zum Thema „Armut in Thüringen“, bei dem ja auch noch mal gezeigt wurde, dass die Altersarmut in Deutschland insbesondere steigt und davon eben besonders Frauen betroffen sind. Ich nehme es immer so wahr und ich fand auch gestern die Aussprache zur Aktuellen Stunde, die wir als Linksfraktion eingereicht haben, insofern ganz gelungen, als bei den strukturellen Defiziten, die bestehen, eigentlich relativ viel Einigkeit geherrscht hat. Ich glaube, dass von den Rednerinnen und Rednern sowohl von CDU als auch BSW als auch SPD einige Argumente wiederkehrend aufgerufen worden sind, seien es die Erwerbsbiografien von Frauen, die mit Schwangerschaft, mit Mutterschaft anders aussehen als die von Männern, oder sei es eben auch die ungleiche Verteilung von Care-Arbeit, die eben nicht nur die Betreuung von Kleinkindern beinhaltet, sondern auch die Pflege und die Versorgung von den Eltern oder den Schwiegereltern. Was wir jetzt hier mit dem Antrag versuchen – und da hoffe ich auf eine Möglichkeit, diesen Antrag in den beiden zuständigen Fachausschüssen, also im Arbeitsausschuss sowie im Gleichstellungsausschuss, zu besprechen –, ist, zu schauen, welche Maßnahmen wir bereits auf Landesebene haben, welche wir zusätzlich ergreifen müssen, und auch auf Bundesebene zu schauen, wo wir nachschärfen können und wo Thüringen die Gelegenheit hat, sei es beim Thema „Mindestlohn“, der wirklich armutsfest sein muss, oder sei es auch beim Thema „Entgelttransparenz“, Klarheit zu schaffen, die hier nötig wäre, und da vielleicht auch noch mal für Mehrheiten im Bundesrat zu sorgen. Deswegen hoffe ich jetzt auf eine konstruktive Debatte und freue mich, wenn wir es schaffen, bei diesem Thema davon wegzukommen, dass wir Geschlechtergerechtigkeit immer wieder als Ergänzungspunkt zu anderen Themen sehen, sondern sagen: Nein, wenn wir Arbeitsmarktpolitik machen, dann machen wir auch feministische Politik. Wenn wir Arbeitsmarktpolitik ernst meinen, dann machen wir auch sinnvolle Gewerkschaftspolitik, weil wir auch gestern schon über die Zusammenhänge beispielsweise von Tarifverträgen und Geschlechtergerechtigkeit am Arbeitsmarkt gesprochen haben. Denn uns ist klar, das ist insgesamt ein großer Brocken. Es reicht nicht, hier eine Maßnahme vorzustellen, sondern da müssen ein paar mehr Räder ineinandergreifen, um dafür zu sorgen, dass wir dahin kommen, dass die Maßnahmen, die wir hier ergreifen, allen zugutekommen, aber insbesondere denjenigen, die sie benötigen. Ich bin Frau Maurer als Vorrednerin ganz dankbar dafür, dass sie eben auch schon die Gruppen herausgestellt hat, die besonders von diesen Maßnahmen profitieren würden, denn wir wissen, es gibt eben auch einen Gap. Wir haben gestern über den Gender-Pay-Gap als Gap zwischen den Geschlechtern gesprochen, aber es gibt beispielsweise auch einen sehr deutlichen Gap zwischen Frauen mit und Frauen ohne Behinderung oder Frauen mit Migrationsgeschichte und Frauen ohne Migrationsgeschichte, den wir statistisch nachweisen können und bei dem ich immer dafür plädiere, nicht nur dafür zu kämpfen, dass diese Gaps immer geringer werden, sondern dafür zu kämpfen, dass sie bei null sind. Denn das muss unser Anspruch sein, dass wirklich alle die gleiche Möglichkeit haben, am Arbeitsleben mitzuwirken und dass dann auch alle die gleiche Entlohnung für ihre Arbeit erhalten. Nur dann haben wir die Chance, dieses leidige Thema „Altersarmut von Frauen“ wirklich umfassend anzugehen, weil ich glaube, auch das ist ein Umstand, an den wir – weil es natürlich nicht nur ein Thüringer Phänomen ist, sondern ein bundesweites – uns irgendwie alle schon viel zu lang gewöhnt haben, dass das eben so ist oder dass das so sein müsste. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir hier gemeinsam was tun, damit es eben nicht mehr so ist. Vielen Dank. (Beifall BSW, Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Steinbrück von der AfD-Fraktion.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Steinbrück AfD

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, mit dem vorliegenden Antrag möchte die Linke die Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken. Begründung: Frauen sind häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Als Ursache sehen die Antragsteller geschlechterspezifische Rollenbilder, berufliche Segregation und die systematische Unterbewertung von Berufen mit hohem Frauenanteil. Die Linke zeichnet auch im Jahr 2025 ein Bild, das alle Frauen zu passiven und hilflosen Opfern stigmatisiert. Zum einen soll mit dem Antrag eine weitere Flexibilisierung von Arbeitszeitmodellen, die sich mit der Kinderbetreuung besser vereinbaren lassen, erreicht werden und zum anderen die Bekanntheit von Fördermaßnahmen zur Eingliederung von Frauen mit Migrationshintergrund oder Behinderung erhöhen. Zum einen werden wahre Begeisterungsstürme über einen weiteren Verwaltungsaufwand sowie Hürden und Bürden von unserer nun mal überwiegend kleinteiligen Wirtschaft aufziehen, die sowieso schon durch irre Vorschriften aus Brüssel und dazu seit Jahren inmitten einer durch die Linke mitverursachten Corona-, Energie- und Wirtschaftskrise um ihr nacktes Überleben kämpft. (Beifall AfD) Zum anderen werden auch noch so viele Gelder für Kampagnen nichts lösen, man sieht es leider am Beispiel der Förderung von Inklusion von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt. Hier zahlen die Betriebe lieber leider eine Ausgleichszahlung. Das löst das Problem nicht. Die Probleme löst auch keine Kampagne zur Stärkung der Wertschätzung von Berufen mit hohem Frauenanteil, wie zum Beispiel dem Einzelhandel, der Gastronomie oder der Pflege. Dort sollen Löhne angehoben und die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Das klingt gut und richtig. Familien- und Sorgearbeit ist generell wertzuschätzen, ebenso wie Arbeitnehmer, die in Berufen arbeiten, die mit eher geringem Einkommen und wenigen Aufstiegsmöglichkeiten verbunden sind. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ist die AfD jetzt für Mindestlohn?) Wem wäre aber geholfen, wenn in diesen Berufen, um Altersarmut vorzubeugen, die Löhne zwar erhöht werden, aber Produkte und Dienstleistungen dadurch eine weitere Preissteigerung erführen? Und ganz nebenbei: Tarife und Entgelte sind ja eigentlich Verhandlungssache zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also gegen Mindestlohn!) Und warum wird von den Linken davon ausgegangen, dass Menschen, die in niedrig entlohnten Berufen arbeiten, Opfer struktureller Gewalt sind? Es gibt nicht wenige Frauen, denen ihr Beruf zum Beispiel als Friseurin oder als Pflegehilfskraft viel bedeutet, die ihn sich ausgesucht haben, auch im Wissen darum, dass sie nicht zu den Besserverdienenden gehören werden. Diese Menschen haben Anspruch auf unsere Wertschätzung und der Staat wäre gefordert, diese Menschen vor Altersarmut zu schützen, statt Geld für eine vielleicht schöne bunte Kampagne auszugeben. (Beifall AfD) Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang noch an die anerkennenden Beifallsstürme zu Beginn von Corona und wie Sie diese Berufe und diese Menschen wenig später unter eine Maske und zu einer Spritze zwangen. Wir haben das nicht vergessen. (Beifall AfD) Eine weitere Forderung des Antrags bezieht sich auf die Förderung von Geschlechtergerechtigkeit in den Kindergärten und soll sich gezielt an Mädchen richten. Eine Frau, die früher naturgemäß nun mal ein Mädchen war, soll sich selbstverständlich zwischen Beruf, Familienarbeit und Kindererziehung frei entscheiden können. Gleichstellung heißt nicht, Frauen in bestimmte Rollen zu drängen. Deshalb sind Bestrebungen der Linken, Kinder bereits in Kindergärten in Ihrem Sinne zu beeinflussen, abzulehnen. Mädchen werden bereits durch zahlreiche Initiativen, Mentoringprogramme und Programme, die sie für technische Berufe begeistern sollen, gefördert, beispielsweise durch den Mädchen-Zukunftstag oder MINT-Projekte für Mädchen. Es hat in den letzten Jahrzehnten auf allen Ebenen viele Maßnahmen zur Förderung von Mädchen, Frauen, Frauen mit Migrationshintergrund und besonders auch für Frauen mit Behinderung gegeben. Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass jede Entscheidung, sei es für die berufliche Karriere oder die Familienarbeit, frei, ohne Diskriminierung oder Nachteile getroffen werden kann, mit einem Ausgleich über Steuergerechtigkeit und bessere rentenrechtliche Anpassungen zur Vermeidung von Alterssarmut. So etwas ist mit uns, der AfD, jederzeit zu machen. (Beifall AfD) Die Forderungen in diesem Antrag an die Bundespolitik sind zahlreich: vorrangig auch Verbesserungen beim Mindestlohn, mehr Kontrollen zu dessen Einhaltung, Erhöhungen beim Elterngeld und die Überführung von aktuell existierenden Minijobs in sozialversicherungspflichtige Stellen. Und hier braucht man kein Hellseher zu sein, um zu ahnen, dass diese Maßnahmen ganz einfach aufgrund der höheren Kosten und des Verwaltungsaufwands auf Arbeitgeberseite zu einem Minijob-Abbau führen werden. Des Weiteren sollte man sich fragen, wie hoch denn die zu erwartende Anwartschaft bei einem Minijob wäre, wenn man für einen Rentenpunkt Ost derzeit ein Durchschnittsgehalt von 44.732 Euro haben muss. Da wird das für die Friseurin aber knapp. (Beifall AfD) Die AfD befürwortet an dieser Stelle ausdrücklich Maßnahmen der Steuer- und Rentengerechtigkeit für eine aktive Familienförderung, die den Eltern eine tatsächliche Wahlfreiheit für die Kindererziehung zu Hause in den ersten drei Lebensjahren ermöglicht. Sinnvoll aus unserer Sicht in Ihrem Antrag ist einzig die Forderung nach einer besseren rentengerechten Anerkennung der Leistungen für pflegende Angehörige. Dafür braucht es diesen Antrag allerdings nicht. Und zu guter Letzt wird von den Antragstellern das deutliche Bildungsdefizit in Thüringen vollkommen ignoriert. Etwa jeder zehnte Schulabgänger verlässt die Schule ohne Abschluss. Nach Schätzungen des Thüringer Landesamts für Statistik haben etwa 10 bis 12 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung keinen Berufsabschluss. Dies betrifft mit 12 bis 15 Prozent mehr Männer, die damit ebenfalls von Altersarmut betroffen sind, während der Anteil der Frauen ohne Berufsabschluss etwa bei 8 bis 10 Prozent liegt. Alles hängt mit allem zusammen, und Sie waren in den vergangenen zehn Jahren in der Regierung. In Thüringen gibt es damit einen dringenden Handlungsbedarf im Bereich der schulischen und beruflichen Bildung, der in keinem Fall weiter ignoriert werden darf. Und zum Schluss: Wessen Politik hat in den letzten Jahren dazu geführt, dass Normalverdiener während ihres Erwerbslebens auf keinen grünen Zweig mehr kommen und im Alter arm sind? Dieser Antrag hilft nicht weiter, es würde am Ende mit Geld die generellen strukturellen Probleme zuschütten, die Sie selbst mitzuverantworten haben. Die Gründe für Altersarmut liegen ganz woanders. Die anzugehen, sind wir natürlich bereit. Aber nicht mit diesem Antrag. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich habe als nächsten Redner Herrn Quasebarth vom BSW und Frau Güngör hat noch mal eine Wortmeldung.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth BSW

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, und an dieser Stelle noch einmal herzlich willkommen auch unseren Besucherinnen und Besuchern auf der Besuchertribüne, wir befassen uns ja heute mit dem Antrag der Fraktion Die Linke „Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken“ und dabei ist es entscheidend, zunächst einmal zu benennen, wo die Verantwortlichkeiten liegen. Wer ist eigentlich verantwortlich wofür? Welche Maßnahmen liegen also tatsächlich in unserer Hand hier im Landtag und welche Maßnahmen brauchen gesamtstaatliche Lösungen? Der Antrag beschreibt drängende Herausforderungen. Frauen verdienen oft weniger als Männer, arbeiten häufiger in unsicheren und schlecht bezahlten Jobs und stehen immer wieder vor der Frage „Karriere oder Familie?“, weil es an bezahlbarer Kinderbetreuung fehlt, weil Aufstiegschancen fehlen und weil unbezahlte Sorgearbeit oft eben auch noch auf den Schultern der Frauen lastet. Noch schwieriger ist die Lage für Frauen mit Behinderung oder mit Migrationshintergrund, die nicht nur um Jobs, sondern um faire Chancen kämpfen. Diese Probleme sind real. Sie betreffen Menschen mitten in unserem Land und sie erfordern klare, umsetzbare Antworten. Deshalb sollten wir uns auf folgende Schwerpunkte konzentrieren: Ich werde fünf benennen, das schon einmal vorneweg. Erstens, Bedingungen: Wer seine Kinder gut betreut wissen will oder für pflegebedürftige Eltern eine zuverlässige Unterstützung sucht, der muss sich fragen, wer eigentlich diese Arbeit macht. Das sind nämlich überwiegend Frauen, Erzieherinnen, Pflegekräfte, Sozialarbeiterinnen. Sie sind – das haben wir gemerkt in der letzten Pandemie – systemrelevant und sie leisten körperlich und emotional hochanspruchsvolle Arbeit, aber ihre Bezahlung spiegelt das eben nicht unbedingt wider. In Thüringen verdient eine Pflegekraft inzwischen mehr als den Mindestlohn, aber nur, wenn sie tariflich gebunden ist. Das kann und sollte uns nicht darüber hinwegtäuschen, diese Berufe weiterhin gezielt zu fördern und Anreize zu schaffen und diesen Berufen weiterhin Anerkennung zu zollen. Mein zweiter Punkt sind die Chancen. Stellen Sie sich vor, eine Frau mit ausländischem Hochschulabschluss möchte in Thüringen arbeiten, ihre Bewerbung wird abgelehnt, weil ihr Abschluss nicht anerkannt ist, obwohl er in anderen Bundesländern längst gilt, oder eine junge Frau mit Behinderung kämpft nicht nur mit Barrieren im Alltag, sondern auch noch mit Vorurteilen auf dem Arbeitsmarkt. Das sind alles keine Einzelfälle. Wir brauchen schnellere Anerkennungsverfahren, wir brauchen Mentoringprogramme und Unternehmen, die Vielfalt als wirtschaftlichen Vorteil und nicht als Hindernis betrachten. Mein dritter Punkt ist die Fairness. Meine Kollegin hat es schon gesagt: Noch immer verdienen Frauen in Deutschland im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer. Zwei Menschen mit der gleichen Ausbildung im gleichen Job, aber mit einem Gehaltsunterschied, das ist kein Zufall, das ist strukturell bedingt. Transparente Lohnstrukturen, eine konsequente Kontrolle der Entgeltgleichheit und gezielte Maßnahmen gegen Lohndiskriminierung sind hier unverzichtbar. Damit kommen wir zu Punkt 4. Warum entscheiden sich so viele Frauen nach der Geburt eines Kindes für Teilzeit oder den kompletten Rückzug aus dem Job? Der Grund ist die Steuer, weil sich mehr Arbeit finanziell kaum lohnt. Das Ehegattensplitting fördert alte Rollenbilder und belohnt es, wenn ein Partner – meistens ist es eben die Frau – zu Hause bleibt. Wenn wir echte Wahlfreiheit wollen, dann müssen wir hier ansetzen mit einer modernen Steuerpolitik, die eigenständige Erwerbstätigkeit belohnt und nicht bestraft. (Beifall BSW) Und der letzte und fünfte Punkt ist die Frage der Kinderbetreuung. Wir alle kennen Geschichten von Müttern, die arbeiten wollen, aber eben keinen Kindergartenplatz finden. Wir kennen Geschichten von Alleinerziehenden, die zwischen Bürozeiten und den Öffnungszeiten im Hort hin- und herjonglieren, oder von Eltern, die sich in den Schulferien freinehmen müssen, weil es keine verlässlichen Angebote gibt – Stichwort „flächendeckende Ganztagsbetreuung in Kindergärten und in Schulen“. Das wäre eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um Familien zu entlasten und Frauen den beruflichen Wiedereinstieg zu erleichtern. Hier können und müssen wir als Land Verantwortung übernehmen. Aber eins ist klar: Mit den aktuellen Haushaltsmitteln sind unsere Spielräume eben begrenzt. Es reicht nicht, ambitionierte Forderungen zu stellen, wir müssen tragfähige Lösungen entwickeln, und zwar solche, die auch umsetzbar sind. Verantwortung heißt, eben nicht nur zu fordern, sondern auch realistisch zu planen. Deshalb beantragen wir, diesen Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen und genau zu prüfen, welche Maßnahmen auf Landesebene tatsächlich umsetzbar sind. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, konkrete und nachhaltige Lösungen zu entwickeln für mehr Gerechtigkeit auf dem Thüringer Arbeitsmarkt und für echte Verbesserungen des Alltags der Menschen. Vielen Dank. (Beifall BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Herzlichen Dank. Ich würde mich jetzt als Nächste hier aufrufen und werde deswegen vertreten. Danke schön, Herr Quasebarth, wir wechseln.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Damit rufe ich Frau Dr. Urban ans Rednerpunkt.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban SPD

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ganz herzlichen Dank. Ich glaube, ich kann das heute kurz machen. Wir hatten gestern das Thema „Equal Pay Day“. Wir haben schon aus dem Blickwinkel der Notwendigkeit eines Equal Pay Day bzw. meiner Hoffnung darauf, dass wir das irgendwann nicht mehr tun müssen, gestern sehr ausführlich über Frauen und den Arbeitsmarkt gesprochen. Deswegen möchte ich eigentlich an dieser Stelle zunächst erst mal auf einen der Vorredner eingehen, von der AfD, der sagte, wir würden irgendwie durch Regeln die freie Entscheidungsfähigkeit der Frauen limitieren wollen, Frauen werden da – ich glaube, Sie hatten zum Beispiel die MINT-Berufe genannt – in MINT-Felder reingedrängt durch irgendwelche Maßnahmen. Ich glaube, ich als Ärztin kann hier durchaus für MINT stehen, ich komme aus dem Wissenschaftsund Forschungssektor und habe jahrelang dort gearbeitet, bin Medizinerin und habe sehr viel mit Naturwissenschaften zu tun gehabt. Ich kann nur sagen, es ist etwas Essenzielles, ob man in jungen Jahren nicht einfach immer nur mit den Puppen spielt oder zum Kochen angeleitet wird, sondern ob man auch – so wie das früher üblich war – diese sogenannten Jungsfelder kennenlernt. Das reicht vom Fußball bis zu MINT. Insofern geht es da schon los mit der Freiheit des Menschseins, denn Frauen sollten genau diese Freiheit bekommen. Das hat viel mit frühkindlicher Bildung zu tun. Und wenn ich mir dann aber meinen eigenen Lebensweg anschaue – gestern wurde auch nach Beispielen gefragt –, dann kann ich Ihnen nur sagen, dass zum Beispiel im Schulbereich, wenn wir uns die Abiturabschlüsse anschauen, Mädchen und Frauen sehr viel höhere Notenabschlüsse haben, in der Regel dort besser abschneiden als die Jungs. Wenn wir uns die Studienabschlüsse anschauen, trifft das auch zu. Wenn wir – ich nehme jetzt mal einfach meinen Bereich, denn da kenne ich mich aus – dann aber weiter in eine Klinik schauen, wie viele Chefärzte wir haben, dann sieht das eben gar nicht mehr nach den Frauen aus. Mit einem Mal sind Frauen abgefallen, hintenangestellt. Natürlich sind wir in Thüringen, man könnte jetzt sagen, relativ weit vorne, wir haben das gestern als Thema gehabt. Wir haben im Prinzip beim GenderPay-Gap 6 Prozent, das ist deutlich weniger als in ganz Deutschland. Wir haben sogar bei den jungen ostdeutschen Frauen einen negativen Pay-Gap, also selbst da sind wir im Osten sozusagen gut. Ich glaube, gestern sagte erst jemand, wir sind gut unterwegs. Aber ich finde, allein diese 6 Prozent und auch dieses Beispiel in der Hierarchie, wie Frauen die Möglichkeit haben, aufzusteigen, das zeigt, dass hier sehr viel zu tun ist. Frauen haben es schwerer. Gestern wurde auch das schon mal kurz genannt, ich glaube, von Frau Güngör. Nicht nur, dass wir die Aufstiegschancen nicht haben, sondern wenn Frauen in Beschäftigung sind, dann haben sie einfach auch in der Regel ein niedrigeres Einkommen. Man muss sagen, 20 Prozent der Frauen, die erwerbstätig sind, haben ein Monatseinkommen, das unter dem Existenzminimum liegt. Jede fünfte Frau verdient weniger als das Existenzminimum. Das kann doch nicht im Sinne des Erfinders sein und das ist auch nicht für die Zukunft gut, das ist auch für unsere Sozialsysteme nicht gut, denn am Ende reden wir natürlich auch über Renten, die aus den Gehältern resultieren, und Frauen tun sehr viel für diese Gesellschaft. Ich denke, es geht natürlich darum, dass es auch die Männer tun und dass wir das eben in gleichem Maße veranlagen und die Strukturen dafür schaffen. Jetzt hat sich Die Linke in ihrem Antrag nicht nur auf das Land konzentriert – darauf möchte ich noch mal eingehen –, sondern sie hat durchaus auch umfassende Forderungen an die Bundesebene mit formuliert, also Abschaffung des Ehegattensplittings, Evaluation der Sozialgesetzbücher hinsichtlich der Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen und auch Änderung des Mindestlohns. Und ich kann natürlich sagen für unsere SPD-Fraktion, dass wir als linke Mitte bei diesen Forderungen absolut an Ihrer Seite stehen. Wir glauben aber, das ist zu großen Teilen Bundespolitik und natürlich nicht immer hier Thema in diesem Landtag. Nichtsdestotrotz sind wir an Ihrer Seite, wir glauben, es braucht konkrete Maßnahmen – genau, konkret, das ist das Wichtige dabei –, um die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu stärken. Wir halten das für wichtig und richtig. Weil dieser Antrag doch auch so vielschichtig ist, würden wir ihn – so wie vom BSW, glaube ich, schon vorgeschlagen – im Ausschuss für Arbeit und Soziales gern noch weiterdiskutieren wollen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Als Nächste rufe ich für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Jane Croll an das Rednerpult.

Diese Rede einzeln zitieren

Jane Croll CDU

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wir behandeln den Antrag mit dem schönen Titel „Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken“. Es gibt aber unterschiedliche Ansätze, wie man dahinkommen kann. Der vorliegende Antrag der Linken-Fraktion enthält drei Dinge: als Erstes eine Feststellung, dann eine Reihe von Forderungen an die Landesebene – und da muss ich mir schon auch die Frage stellen, wer die letzten zehn Jahre hier in Thüringen regiert hat – und unheimlich viele Forderungen an die Bundesebene und einen riesengroßen Blumenstrauß an Forderungen. Teile haben die Vorredner schon genannt. Ich muss mich ja erst an die Arbeitsweise hier gewöhnen, aber ich würde schon gern erstens mal darüber sprechen, für was wir eigentlich zuständig sind, und zweitens würde ich gern auch über eine oder zwei konkrete Maßnahmen sprechen, die auch zu verwirklichen sind. Ich glaube, dass das die Bürger verdient haben, dass eben nicht nur geredet wird, sondern dass am Ende auch was ankommt. Der Antrag beinhaltet die Feststellung, dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind. Das führt zur Altersarmut, und am stärksten betroffen seien Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderung. Im inhaltlichen Kontext stellt sich mir da schon die Frage: Sind es wirklich die Frauen in ihrer Gesamtheit, die benachteiligt sind, oder sind es nicht vor allen Dingen die Mütter, die aufgrund der schwierigen Vereinbarkeit von Familie und Beruf benachteiligt sind? Wir haben es gestern sehr gut ausgearbeitet, dass die unbezahlte Sorgearbeit bei den Frauen hängen bleibt und dass wir ein grundsätzliches Problem haben, dass es gerade sehr, sehr schwierig für Mütter mit Kindern ist, Karriere zu machen, aber auch der Fakt, dass es immer mehr alleinerziehende Mütter mit Kindern gibt. Ich persönlich glaube aber, dass die Bedingungen für Frauen auf dem Arbeitsmarkt heute so gut sind wie noch nie. Ich kann Ihnen da auch viel erzählen, ich bin schon über ein Vierteljahrhundert selbstständig im Niedriglohnbereich, 95 Prozent Frauenanteil und auch die Unternehmen haben sehr viel gemacht, um individuelle Lösungen zu finden. Es geht nämlich gar nicht anders, wenn ich meine Beschäftigten aus der Elternzeit wiederhaben möchte, dass ich Lösungen finde, und das ist nicht die eine Lösung, sondern das sind ganz individuelle, je nach Arbeitnehmerin. Das ist eben auch wichtig, dass wir die Herausforderungen der Arbeitnehmer betrachten, aber auch die Herausforderungen der Unternehmen. In den Gesprächen wird immer deutlich, dass das organisatorische Umfeld sehr schwierig ist. Es wurde auch schon erwähnt, die Betreuungszeiten im Kindergarten und Schule, die sehr unsicher sind, aber da hat ja die Landesregierung einige Dinge auf den Weg gebracht, die zur Verbesserung führen sollen. Aber auch die sozialen Medien erwecken immer wieder den Anschein ständiger Erreichbarkeit. Und drittens müssen Frauen wie Männer im Arbeitsleben auch hochflexibel sein. Das ist sehr schwierig neben der Organisation der Familie. Wir haben aber eben auch den Umstand, dass – nicht wie früher – Großeltern oder auch Geschwister immer noch im Arbeitsleben stecken und dadurch nicht mit in der Kinderbetreuung unterstützen können. Das sind für uns die Hauptansatzpunkte, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, und das hilft auch Frauen mit Migrationshintergrund, weil sie statistisch mehr Kinder haben. Es hat sich – das habe ich gestern schon gesagt – einiges in unserer Gesellschaft getan. Die Väter übernehmen mehr Verantwortung. Für uns ist Gleichberechtigung zum einen, dass sich das Rollenbild der Mutter verändert, aber gleichzeitig auch das Rollenbild der Väter. Wir können Ihrem Antrag nicht zustimmen, weil sich da viele Maßnahmen wiederfinden, die Familien benachteiligen, aber auch stark die Wirtschaft schädigen. Ich glaube, es ist ein falsches Signal, in der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der wir uns hier in Deutschland befinden, den Unternehmen auch noch etwas aufzubürden. Das Abschaffen von Ehegattensplitting halten wir für die falsche Richtung, genauso wie wir die Fokussierung auf Mädchenpädagogik in Kindergärten für fehlgeleitet halten, genauso wie die Vorschläge, den Mindestlohn zu erhöhen in der Größe, wie Sie es vorschlagen, die Mitbestimmung von Arbeitnehmern zu steigern, Kontrollbehörden auszubauen. Das sind alles beliebte linke Wahlplakatmotive, aber das sind keine Instrumente, die Frauen gezielt auf dem Arbeitsmarkt fördern. Eins möchte ich noch einmal deutlich sagen: Der Mindestlohn ist eben kein politisches Instrument, sondern das sollte schon ein Instrument sein, das wirklich von Experten festgelegt wird. Das ist auch eine wichtige Forderung der Unternehmen. Wenn wir nämlich die Wirtschaft kaputtmachen, keine Unternehmen haben, dann haben wir keine Arbeitsplätze für Mann und Frau, dann brauchen wir auch keine Gleichberechtigung mehr. Für sinnvoll halten wir hingegen, sich auf Bundesebene für die Erhöhung des Elterngeldes und die Anpassung der Elternzeit einzusetzen. Leider hat ja da die Ampelregierung faktisch auch gekürzt. Da muss aus unserer Sicht nachgearbeitet werden. Und befürworten würden wir auch die Stärkung pflegender Angehöriger, das sehen wir als sinnvoll an. Da hat sich die Koalition im Koalitionsvertrag geeinigt, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, hier bessere Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu fördern. Zusammenfassend: Was Frauen wirklich hilft und auch zur Geschlechtergerechtigkeit beiträgt, sind Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und eben ein Steuersystem, bei dem Mütter profitieren, wenn sie weniger arbeiten. Abschließend möchte ich noch sagen: Wir verfolgen in der Arbeitsmarktpolitik, das Ziel der Chancengleichheit von Frauen und Männern zu gewährleisten, setzen da eben stärker auf marktpolitische Mechanismen und individuelle Verantwortung als auf staatliche Eingriffe, Chancengleichheit durch die richtigen Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Maßnahmen. Wir hoffen, dass wir da im Ausschuss in der Diskussion Lösungen finden, die dazu beitragen. Die CDU-Fraktion beantragt ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie federführend und auch an den Ausschuss für Gleichstellung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Danke schön. Frau Güngör, Sie haben sich noch mal zu Wort gemeldet.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör Die Linke

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Danke, Frau Präsidentin. Danke, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Debatte, bei der wir, glaube ich, einige Aspekte durchaus ähnlich bewerten. Auf die gehe ich jetzt mit Blick auf meine Redezeit nicht ein, sondern würde noch mal ein bisschen auf die Unterschiede eingehen wollen, denn davon gab es ja auch einige. Dass es der AfD nicht zu dumm ist, sich hier hinzustellen und den Bürokratieabbau als Argument gegen Geschlechtergerechtigkeit zu bringen, das finde ich schon bemerkenswert. Ich glaube, da hätte es andere Argumente gegeben, wenn man die gewollt hätte. Aber gut, wir können natürlich Bürokratieabbau wirklich auf alles immer draufhauen. Das ist möglich. Es ist nicht so arg kreativ, aber sei es drum. Sich hier hinzustellen und zu sagen, wir haben Angst, dass die Wirtschaft stark geschädigt wird, so wie das die CDU gemacht hat – ich kann nur sagen, ich sitze jetzt seit einigen Jahren immer wieder auf Podien, wo es um Arbeits- und Fachkräftemangel geht, wo darüber gesprochen und debattiert wird, wie wir möglichst viel Potenzial für Unternehmerinnen und Unternehmer bereithalten können, mit attraktiven Angeboten Mitarbeitende bekommen bzw. Mitarbeitende halten. Das ist auch nicht mehr so einfach, wie es mal war. Ich glaube, das müssten wir uns hier noch mal gemeinsam anschauen. Und zum Thema „Mindestlohn“: Seien Sie sich sicher, wir schreiben es nicht nur gern auf unsere Plakate, wir meinen es auch so. (Beifall Die Linke) Denn wenn Sie sich wünschen, dass das von Experten festgelegt wird: Ja, wir haben eine Mindestlohnkommission und die sagt, dass der Mindestlohn, den wir gerade in Deutschland haben, eben nicht armutsfest ist. Deswegen: Wir sind da ganz beieinander. Dann muss er einfach erhöht werden, der Mindestlohn. (Beifall Die Linke) Wenn dann – wie immer – das Friseurinnenbeispiel gebracht wird, im Sinne von, Frauen suchen sich das doch aktiv aus und die machen das mit Leidenschaft: Ja, das ist ja auch gut und richtig, dass Frauen sich alle Berufe aktiv aussuchen können und die mit Leidenschaft machen. (Beifall Die Linke) Aber sie sollen nicht durch eine bestimmte Wahl später dann in Altersarmut geraten. Sie sollen nicht durch eine bestimmte Wahl, zum Beispiel durch die Wahl, länger zu Hause bei ihren Kindern zu bleiben, in Altersarmut gebracht werden. (Beifall Die Linke) Und ich sage noch einen Aspekt, der mir wichtig ist, warum wir nicht nur von Müttern sprechen: Es gibt auch Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht Mutter geworden sind und die trotzdem tagtäglich als pflegende Angehörige ganz, ganz wichtige Care-Arbeit leisten (Beifall Die Linke) und die wir sonst, wenn wir nur von Müttern allgemein sprechen würden, hier vergessen. Das ist uns als Linke wichtig, genau das eben nicht zu tun. Ein Satz zum Schluss: Klar sind wir auch für Sachen im Bundeslevel zuständig. Ich gehe doch davon aus, dass die Brombeere vorhat, den Bundesrat aktiv zu nutzen und nicht nur für Selfies nach Berlin zu fahren. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich habe jetzt keine weiteren Rednerinnen gesehen. Ich gucke noch mal in die Runde. Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich Frau Ministerin Schenk nach vorne.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ja völlig richtig, dass wir gestern im Rahmen des Equal Pay Day schon über das Thema gesprochen haben, aber ich finde, es ist ja eigentlich eine gute Nachricht, dass wir dann heute noch mal darüber sprechen. Die beste Nachricht ist wahrscheinlich, dass wir hier, wenn wir uns diesem Antrag zuwenden – und so habe ich jetzt die Reden der vor mir sprechenden Abgeordneten mehrheitlich wahrgenommen –, das gemeinsame Ziel teilen, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren wollen. Da freue ich mich natürlich auch für mein Haus, da entsprechende Beiträge zu leisten und auch ein bisschen mit Zahlen, Daten und Fakten zu unterfüttern, in welcher Lage wir eigentlich gerade sind. Am meisten freue ich mich, dass wir auch einen Gleichstellungsausschuss haben, der Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren, die Möglichkeit gibt, ganz konkret genau dem, was von der einbringenden Fraktion problematisiert wurde, nämlich den Querschnittsanliegen unserer Themen, Rechnung zu tragen, indem wir immer und immer wieder fragen: Wo muss es bei verschiedenen gesetzlichen Initiativen, bei Anträgen, bei Verordnungen und Ähnlichem ein geschlechterspezifische Perspektive geben? Ich will den Anlass heute nutzen, um mal ein bisschen auf die Arbeitsmarktzahlen zu schauen, die den ganzen Sachverhalt hier unterfüttern. Abgeordnete Urban hat es schon dargestellt, dass wir in Thüringen gar nicht so weit hinten sind. Aber das liegt nur daran, dass der Durchschnitt insgesamt einfach so frappierend schlecht ist, sodass man tatsächlich immer wieder diese symbolhaften Tage wie Equal Pay Day, aber auch den Frauenkampftag am 8. März dazu nutzen sollte, die Zahlen in den Raum zu stellen und zu zeigen, dass wir hier wirklich ein Problem haben. Im Jahr 2023 lag die Erwerbstätigenquote von Frauen bei 79 Prozent und damit eben über dem von mir schon angesprochenen Bundesdurchschnitt, der bei 73 Prozent liegt. Damit sind wir – viele verweisen ja jetzt immer auf Ostdeutschland – ganz oben in der ostdeutschen Spezifik. Die Beschäftigungsquote von Frauen ist von rund 54 Prozent im Jahr 2009 immerhin auf 64 Prozent im Jahr 2023, was hier in dem Beitrag mein Referenzjahr ist, gestiegen. Auch der Anteil von Frauen an sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit zeigt in den letzten zehn Jahren, dass es äußerst stabil ist. Wir sind da bei rund 48 Prozent. Ein wichtiger Beitrag aus der Statistik, die wir regelmäßig von der Bundesagentur bekommen, ist auch die Arbeitslosenquote, mit der man, wenn man Frauen und Männer mal gegenüberstellt, festhalten kann, dass sie bei Frauen lediglich bei 5,3 Prozent liegt, während es bei Männern 6,3 Prozent sind. Jetzt ist natürlich die Frage, wo wir denn jetzt eigentlich – und das war ja auch unsere Einflugschneise gestern – zu dem diskutierten Thema „Altersarmut“ kommen, bei dem wir alle gemeinsam festgestellt haben und was sich auch mit Zahlen untersetzen lässt, dass Frauen überdurchschnittlich häufig davon betroffen sind. Da sind wir genau wieder bei der Diskussion, bei der wir gestern waren. Es geht natürlich um Löhne, Gehälter und um Arbeitsvolumen, sprich die Teilzeitfalle. Da kann man schon festhalten, wenn man auf die Teilzeitquote guckt, dass die immer noch deutlich höher ist als bei Männern. Auch in den vergangenen zehn Jahren hat es da zwar eine Annäherung gegeben, aber trotzdem ist sie immer noch deutlich da. Nun sind wir genau in dem Unterschiedsfeld, was wir gestern aufgemacht haben. Man kann jetzt natürlich unterstellen, dass es irgendein seltsames Muttergen ist oder ein Pflegegen, je nachdem, wie weit man die Care-Arbeit fassen will, wobei ich mich ausdrücklich dem anschließen würde, dass man Pflegearbeit auch mit dazuzählen sollte. Jetzt kann man natürlich unterstellen, dass Frauen das einfach viel lieber und häufiger machen und dass es irgendwie schon okay ist, dass da als Konsequenz Altersarmut rauskommt. Viel relevanter, als immer wieder zu sagen, das ist aber einfach eine weibliche Tätigkeit, zu pflegen und sich um Kinder zu kümmern, wäre es doch einfach, Geschlechtergerechtigkeit genau so zu verstehen, wie sie eben auch verstanden werden sollte, dass Männer gern Väter sind und deswegen auch diese Sorgearbeit übernehmen würden, wenn sie denn könnten. Und warum tun es denn viele moderne Paare nicht: weil sich faktisch zum Beispiel bei der Frage „Nehme ich Elternzeit, oder nicht?“ eine ganz einfache finanzielle Debatte aufmacht. Es verzichtet natürlich der, der weniger verdient, darauf, arbeiten zu gehen, weil wir gucken müssen, dass wir mit den Prozenten dahin kommen, wo ich am Ende noch den meisten Teil von dem Gehalt meines besser verdienenden Manns habe. Deswegen kann ich nur unterstreichen, was die einbringende Fraktion hier zum Thema gemacht hat. Es ist sicherlich richtig, dass das viele bundespolitische Themen sind. Es gehört sicherlich auch dazu, immer klar – das hat Abgeordnete Croll unterstrichen – deutlich zu machen, wo man eigentlich was regeln kann, damit die Konsumenten dieser Debatte und auch die Konsumentinnen, die sich besonders dafür interessieren sollten, am Ende wissen, wo ich eine Lösung erwarten kann. Aber es steht, glaube ich, außer Frage, dass wir auch hier im Land natürlich was dazu beitragen können, dass sich Altersarmut zurückdrängen lässt. Einerseits können wir das natürlich durch die entsprechende gesellschaftliche Debatte tun, indem wir zum Beispiel in den Raum stellen, dass es gerade nicht darum gehen kann, die Auswahl von Berufsfeldern irgendwie als eine gottgegebene Sache zu bewerten, sondern natürlich ist es vollkommen richtig – und das haben wir im Regierungsvertrag auch entsprechend herausgestellt –, all diese Tage zu fördern, die es jungen Mädchen und jungen Jungs ermöglichen, aus diesem Rollenverständnis auszubrechen. Ich finde, Abgeordnete Urban hat zu Recht darauf hingewiesen, dass es eine soziale Erwartung gibt, welchen Beruf man wählt. Und es ist einfach ein Fakt, dass, wenn Frauen in bestimmte Berufsgruppen vordringen, dort der Branchenlohn sinkt. Da kann man jetzt immer wieder behaupten, dass das daran liegt, dass Frauen da irgendwie schlecht verhandeln oder einfach nicht so viel Schwung mit in die Debatte bringen oder einfach immer gern 15.00 Uhr schon gehen wollen, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Aber, Herr Steinbrück, es ist schon ein bisschen eigenartig, wenn hier zwei weibliche Abgeordnete einen Antrag einbringen und für sich als weibliche Abgeordnete feststellen, wie sie das sehen, wie Frauen sozusagen auf dem Arbeitsmarkt wirken, dass dann ein Mann sagt, die wollen sich zum Opfer machen. Das ist doch die Form von Selbstermächtigung. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Selbstermächtigung ist, einen Antrag im Plenum einzubringen. (Unruhe AfD) Es ist total schwierig, immer Ihr Zwischenrufgebrabbel zu verstehen. Wir hatten das vorhin schon mit Frau Muhsal. Wenn Sie was sagen wollen, nutzen Sie doch ein Mikrofon. Das ist ganz einfach. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das müssen Sie Ihrem Kollegen Maier sagen!) Das ist auch Selbstermächtigung. Sehen Sie, der Kollege Maier kann für sich selbst sprechen. Das ist bei uns so. Das habe ich Ihnen vorhin schon erklärt. Bei unserer Regierung ist es so: Jeder spricht selbst und kommt auch zu einem Ergebnis. Das ist ganz einfach. Bei Ihnen ist irgendwie Reingekreische und Sie werden einfach nicht fertig.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Halten Sie bitte keine Zwiegespräche.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Was habe ich denn aber jetzt damit zu tun, was andere Leute machen? Jetzt rede ich, Sie hören zu und nachher sind Sie wieder dran. Das ist doch ganz einfach. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich bitte noch mal um Aufmerksamkeit. Die Ministerin hat das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Schenk

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Wir kommen jetzt mal zu dem, was eigentlich die Handlungsbedarfe sind. Ich denke schon, dass sowohl der Gleichstellungsausschuss als auch der Sozialausschuss, in die das potenziell überwiesen werden könnte, dazu konkrete Beispiele liefern können. Wir haben in Thüringen einige Arbeitsmarktprogramme, ich hatte gestern schon auf ThEx FRAUENSACHE verwiesen. Es gibt natürlich geschlechterspezifische Fragen, die wir dort stellen können. Wie gesagt, möchte ich für mein Haus gern mit Zahlen, Daten, Fakten, auch mit dem, was wir haben, mit Ihnen gemeinsam in einen Analyseprozess einsteigen. Grundlage für eine Analyse ist aber – und das muss man, glaube ich, immer wieder in den Raum stellen, dass man natürlich immer behaupten kann, es gebe keine strukturelle Diskriminierung. Mit dieser Haltung käme man aber nicht zu einer Lösung. Deswegen möchte ich für die Regierung den Antrag begrüßen. Ich freue mich auf die Debatte und freue mich auch darauf, wenn wir vielleicht beim nächsten Equal Pay Day, beim nächsten Internationalen Frauenkampftag, wo ich hoffe, viele von Ihnen zu sehen, feststellen, dass sich schon was verbessert hat. Wer nicht kommt, wissen wir jetzt auch schon, aber vor allem wissen wir auch, wer die schlechten Benehmensregeln hier im Parlament hat. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Danke schön. Ich hatte keine weiteren Wortmeldungen mehr. Deswegen würde ich jetzt hier die Aussprache beenden. Ich habe mitgeschrieben in Sachen Vorschläge für Ausschussüberweisung. Ich habe einerseits den Arbeits- und Sozialausschuss notiert, andererseits den Gleichstellungsausschuss. Habe ich einen Ausschuss überhört? Gibt es noch weitere Vorschläge? Das sehe ich nicht. Dann würde ich in dieser Reihenfolge abstimmen lassen. Wer zustimmt, dass dieser Antrag im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie weiterdiskutiert werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Ich frage der Ordnung halber nach Enthaltungen. Keine Enthaltungen. Damit ist der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie zugestimmt. Wir kommen zur nächsten Ausschussüberweisung. Da wurde der Ausschuss für Gleichstellung genannt. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich Die Linke, SPD, BSW und CDU. Wer ist dagegen? Die Fraktion der AfD ist dagegen. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist auch dieser Ausschussüberweisung zugestimmt. Jetzt würde ich noch über die Federführung abstimmen lassen. Da der eine deutlich mehr genannt wurde als der andere, würde ich den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie als federführend vorschlagen. Ich bekomme hier lächelnde Gesichter. Dann bitte ich jetzt um das Handzeichen, wer zustimmen kann, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie liegt. Auch hier sehe ich die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Bei Enthaltung der gesamten Fraktion der AfD auch so beschlossen. Federführung liegt also im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Damit möchte ich den TOP für heute schließen. Eine Wortmeldung?

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich bitte nach den Ausführungen der Ministerin gerade um Einberufung des Ältestenrats.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich wollte eigentlich gerade vorschlagen, dass wir in Anbetracht der Zeit jetzt in die Mittagspause starten. Aber dann gilt das nicht für den Ältestenrat; wir werden natürlich gern die Mittagspause dafür nutzen. (Unruhe Die Linke) Okay, auch die Ältestenratsmitglieder möchten eine Mittagspause. Dann würde ich das jetzt einfach mal so vorschlagen: Der Ältestenrat trifft sich in 5 Minuten um 13.00 Uhr und alle anderen dürfen trotzdem schon mal schauen, ob sie Pause machen. In jedem Fall würden wir uns dann nach dem Ältestenrat, ich schätze mal eine halbe Stunde, also 13.30 Uhr, hier erst mal wiederfinden. Dann klären wir, ob wir in die Mittagspause starten. Die würde dann 30 Minuten gehen in der Theorie. Danach – nur als Hinweis für alle – würden wir mit der Fragestunde weitermachen; also erst Fragestunde, dann Wahlen. So wäre jetzt der grobe, weitere Ablauf. 13.00 Uhr Ältestenrat.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Geschlechtergerechtigkeit am Thüringer Arbeitsmarkt stärken

Ich würde die Kolleginnen und Kollegen, die gerade nicht Mittag essen, kurz hineinbitten, um vom Ältestenrat zu berichten. Ich müsste aber auch darum bitten, dass mein Präsidium vollständig ist und meine Schriftführerin und Schriftführer hochgebeten werden von ihren Fraktionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will jetzt die Geduld derjenigen, die anwesend sind, nicht weiter strapazieren. Wir hatten auf Wunsch der AfD soeben eine Ältestenratssitzung, in der das Verhalten von Mitgliedern der Landesregierung gegenüber den Rednerinnen und Rednern thematisiert wurde und vice versa. Dazu wurde unter anderen die Vereinbarung getroffen, dass der Präsident noch einmal die Möglichkeit nutzt, über eine schriftliche Information mitzuteilen, welche Art des Umgangstons miteinander hier gewünscht wird, was natürlich sowohl in Richtung der Regierungsmitglieder als auch in Richtung der Fraktionsmitglieder versandt wird. Wir würden nun, da der Ältestenrat schon vor 13.30 Uhr fertig ist, entsprechend auch früher in die geplante Mittagspause eintreten, und die wird dann entsprechend ab jetzt eine halbe Stunde gehen, sodass wir hier um 13.55 Uhr mit unserer Beratung weitermachen werden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir führen unsere Sitzung fort, und vereinbarungsgemäß wird nun nach der Mittagspause der Tagesordnungsaufgerufen. Als Hinweis gebe ich vorweg, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen, und dass auch aus der Mitte des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen sowie Zusatzfragen sind von der Landesregierung dann innerhalb einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Dann denke und hoffe ich, dass sich die Reihen noch weiter füllen werden. Zunächst rufe ich auf – ich versuche gerade Zeit für Kollegen Henkel, gut, ich wollte Zeit schinden, dann wird es in Vertretung vorgelesen – die Drucksache 8/466. Für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Herr Zippel, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Christoph Zippel CDU

Fragestunde

Im Namen des Abgeordneten Henkel stelle ich folge Frage: Erhöhtes Unfallaufkommen am Kreisverkehr im Ortsteil Hämbach der Stadt Bad Salzungen Laut einem Medienbericht der Onlineausgabe des Nachrichtenmagazins „Focus“ vom 8. Februar 2025 gab es seit dem Jahr 2018 am Kreisverkehr im Ortsteil Hämbach der Stadt Bad Salzungen im Wartburgkreis 32 Verkehrsunfälle. Besonders betroffen ist dabei das Hausgrundstück einer direkten Anwohnerin des Kreisverkehrs. Bereits achtmal, so der Medienbericht, „landeten“ Fahrzeuge unmittelbar am Haus der Anwohnerin. In einer schriftlichen Auskunft des zuständigen Landesamts wurde mitgeteilt, „dass der Kreisverkehr zweckmäßig, baulich und gemäß Straßenverkehrsordnung ermessensgerecht eingerichtet sowie gut erkennbar sei. Die Beschaffenheit und die Ausgestaltung des Kreisverkehrs werden dementsprechend als Unfallursache ausgeschlossen. Eine Unfallkommission soll nun ein Jahr lang testen, ob sich die Unfallhäufigkeit ändert.“ Ich frage die Landesregierung: 1. Entspricht der geschilderte Sachverhalt den Tatsachen, das heißt, können die 32 Unfälle seit dem Jahr 2018 bestätigt werden? 2. Welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um Unfallursachen zu reduzieren und direkt anliegende Hausgrundstücke vor verunfallten Fahrzeugen zu schützen? 3. Könnten Maßnahmen wie eine weitergehende Geschwindigkeitsreduzierung, eine bessere Beschilderung und eine Beleuchtung des Kreisverkehrs dazu beitragen, die Unfallhäufigkeit zu reduzieren, um insbesondere das am stärksten betroffene Hausgrundstück besser zu schützen? 4. Warum wird trotz der eindeutigen Situation erst eine Unfallkommission gegründet, anstatt sofort geeignete Maßnahmen zu ergreifen?

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Für die Beantwortung gehe ich davon aus, dass ich Staatssekretär Dr. Knoblich das Wort erteilen darf. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Henkel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Es wurden 32 Unfälle seit 2018 gemeldet. Allerdings standen davon fünf Unfälle nicht direkt mit dem Kreisverkehr in Verbindung, es handelt sich um solche mit nur örtlicher Nähe zum Kreisverkehr bzw. um einen Wildunfall. In direktem Zusammenhang mit der Kreisverkehrsanlage in Hämbach gab es demnach 27 Unfälle. Wenngleich es sich nach Einschätzung der örtlich zuständigen Polizei und des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung weder um eine Unfallhäufungsstelle noch Unfallhäufungslinie handelt, hat die örtliche Unfallkommission die Verkehrsanlage wiederholt untersucht. Die registrierten Unfälle sind grundsätzlich auf menschliches Fehlverhalten wie zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Nichtbeachten der Vorfahrt und Alkoholeinfluss zurückzuführen. Zu Frage 2: Maßstab der Verkehrssicherheitspolitik ist es, Unfälle bestmöglich zu vermeiden und die höchstmögliche Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und Anwohnerinnen und Anwohner zu gewährleisten. Die bauliche Beschaffenheit des Kreisverkehrs konnte als Unfallursache ausgeschlossen werden, das ist auch durch die polizeiliche Unfallstatistik belegt. Im Ergebnis der Besichtigung der unfallauffälligen Stelle am 23. Januar 2025 wurden von der örtlich zuständigen Unfallkommission dennoch verschiedene zusätzliche Sofortmaßnahmen beschlossen, von denen viele bereits umgesetzt sind: erstens das Anbringen von Reflektoren auf dem Betonband des Innenkreises der Kreisverkehrsanlage im Bereich des östlichen und westlichen Fahrbahnasts, zweitens das Aufstellen einer mit zwei gelb blinkenden Warnleuchten versehenen weißen Tafel mit dem Zusatzzeichen „Unfallgefahr“ vor dem Vorwegweiser des Ostasts, drittens das Aufstellen von Verkehrszeichen, Richtungstafeln in Kurven im Innenkreis, viertens aus östlicher Richtung das Ersetzen der Schilder „Vorfahrt beachten“ und „Kreisverkehr“ durch größere Schilder und fünftens das Entfernen der Schutzplanke im Innenkreis. Ergänzend wurden von der örtlichen Unfallkommission als längerfristige Maßnahmen die Beleuchtung des Gehwegs Ost und der Bushaltestellen durch die Gemeinde sowie das Prüfen von Quermarkierungen identifiziert. Alle genannten Sofort- und längerfristigen Maßnahmen sollen die Erkennbarkeit der Verkehrsanlage verbessern und das Unfallgeschehen positiv beeinflussen. Im Hinblick auf die Beleuchtung hat das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur der hierfür verantwortlichen Stadt Bad Salzungen unterstützende Vorschläge unterbreitet. Zu Frage 3: Wie ich bereits ausgeführt habe, werden sämtliche Maßnahmen in meinem Zuständigkeitsbereich, die die Unfallkommission angeregt hat, grundsätzlich umgesetzt. Aktuell wird versucht, mit den zuvor genannten Maßnahmen eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Ich hoffe sehr, dass die Stadt Bad Salzungen bezüglich der Beleuchtungsmaßnahmen ihren Beitrag zu leisten bereit ist – mit unserer Unterstützung selbstverständlich. Da sich der Kreisverkehr innerorts befindet und daher bereits eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde gilt, erfolgte nach Feststellung der örtlichen Unfallkommission vorerst keine nähere Betrachtung weitergehender Geschwindigkeitsreduzierungen. Zu Frage 4: Unfallkommissionen sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 44 Straßenverkehrsordnung per se einzurichten und setzen sich grundsätzlich aus ständigen Vertretern von Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde zusammen. Die Arbeit von Unfallkommissionen ist generell ein wesentlicher Bestandteil der Gesamtkonzeption zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Aufgabe der Unfallkommission ist die Bekämpfung der Verkehrsunfälle im Rahmen der örtlichen Unfalluntersuchung. Unfallkommissionen haben demnach die Aufgabe, Unfallhäufungen zu erkennen, sie zu analysieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung zu beschließen, da die Situationen meistens nicht so eindeutig sind, wie man aus medialen Wahrnehmungen vermuten könnte. Außerdem muss das Gremium sicherstellen, dass beschlossene Maßnahmen umgesetzt werden und eine Wirkungskontrolle erfolgt. Das Spektrum der möglichen Maßnahmen umfasst dabei bauliche, verkehrsrechtliche und verkehrspolizeiliche Maßnahmen. Im konkreten Falle des Hämbacher Kreuzes war die zuständige Unfallkommission bereits mehrfach aktiv und es ist im Übrigen auch schnell gehandelt worden. Unter Leitung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde wurde die dortige Situation gemeinsam mit Polizei und Straßenbaubehörden analysiert und bewertet. Im Ergebnis wurden entsprechende Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung und Wirkung wiederum durch die Unfallkommission zu überprüfen sind. Welchen Einfluss die ergriffenen Maßnahmen auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit haben, wird in der Regel über einen bestimmten Zeitraum, in der Regel ein Jahr hinweg, analysiert. Sofern Bedarf festgestellt werden sollte, wird die Unfallkommission sodann weitere Maßnahmen prüfen und empfehlen. So weit meine Ausführungen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär. Ich erkenne keine Rückfragen vom Einreicher. Gibt es Rückfragen aus dem Rund? Auch das kann ich nicht sehen. Dann rufe ich auf die Frage 2, die des Abgeordneten Thrum in der Drucksache 8/497, und für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur antworten.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Unterrichtsausfall an der Staatlichen Regelschule Remptendorf Einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks zufolge hat die Staatliche Regelschule in der Gemeinde Remptendorf im Saale-Orla-Kreis mit massivem Lehrermangel zu kämpfen. Der Schulleiterin stehen für sieben Klassen nur noch sechs Lehrer zur Verfügung. Laut Auskunft der Eltern kommt es zum Ausfall ganzer Schultage. Eine Lösung des akuten Unterrichtsausfalls steht aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Personal fehlt aktuell an der Staatlichen Regelschule Remptendorf in Bezug auf die notwendige Stellenzuweisung entsprechend der Rahmenstundentafel für die Klassenstufen 5 bis 10? 2. In welchem Umfang können mit dem aktuell verfügbaren Lehrpersonal die Rahmenstundentafel, die Erfordernisse des Lehrplans und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden? 3. Warum wurden trotz des länger bestehenden Problems neben einer neuen Stelle keine weiteren Stellen an der Staatlichen Regelschule Remptendorf geschaffen? 4. Was unternimmt die Landesregierung konkret, um den Unterrichtsausfall an der Staatlichen Regelschule Remptendorf zu beseitigen?

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Althaus, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Althaus

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thrum beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zu Beginn des Schuljahres 2024/2025 war die Staatliche Regelschule Remptendorf personell so ausgestattet, dass die Stundentafel umgesetzt werden konnte. Eine Lehrkraft für die Fächer Mathematik und Physik beendete ihren Dienst zum 31. Dezember 2024, daher wurde bereits im August 2024 die Stelle ausgeschrieben. Bisher gab es keine Bewerbungen. Zwei Lehrkräfte sind im Verlauf des Schuljahres 2024/2025 langzeiterkrankt. Um diesen Ausfall zu kompensieren, wurde eine Lehrkraft mit vollem Beschäftigungsumfang an die Regelschule Remptendorf abgeordnet. Vier Lehrkräfte der Regelschule sind auf Antrag in Teilzeit. Zu Frage 2: Die Unterrichtserfüllung an der Regelschule Remptendorf liegt aktuell bei 88 Prozent. In der Frage steht auch der Bezug zum Lehrplan. Die Thüringer Lehrpläne sind kompetenzorientiert. Sie unterliegen neben den zentralen Vorgaben der schulinternen Lehr- und Lernplanung, deshalb können hier keine weiteren Aussagen getroffen werden. Zu Frage 3: Eine Lehrkraft, die ihren Dienst beendet hat, wird ersetzt. Diese Stelle ist, wie in Frage 1 ausgeführt, seit August 2024 ausgeschrieben. Keine weitere Lehrkraft hat ihren Dienst beendet. Eine Lehrkraft für die Fächer Englisch und Deutsch wurde bereits zum Schuljahr 2023/2024 eingestellt und aufgrund der Bedarfssituation an anderen Schulen zunächst abgeordnet, da absehbar war, dass im Schuljahr 2024/2025 eine Lehrkraft mit dieser Fächerkombination nicht mehr im Dienst sein wird. Zu Frage 4: Aktuell werden langzeiterkrankte Lehrkräfte der Schule dabei unterstützt, ihren Dienst wieder aufzunehmen. Da es hier um das sogenannte betriebliche Eingliederungsmanagement geht, kann ich hierzu keine datenbezogenen Angaben weiter machen. Im Übrigen verweise ich auf die aktuellen sehr umfangreichen Bemühungen der Landesregierung, geeignetes Personal für den Schuldienst zu gewinnen. Wir sind hier dabei, an verschiedene Adressatenkreise, sprich ausgebildete Lehrkräfte, aber auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger heranzugehen, die laut Einstellungsrichtlinie für den Thüringer Schuldienst eingestellt werden können. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Es gibt eine Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Der Lehrerbedarf an der Regelschule Remptendorf wurde vom Thüringer Bildungsministerium innerhalb von fünf Jahren um vier Stellen reduziert. Das ergibt sich aus der Antwort auf unsere Anfrage in Drucksache 8/349. Der aktuelle Stand ist der, dass für sieben Klassen nur noch sechs Lehrer zur Verfügung stehen. Lediglich eine Stelle befindet sich in der Ausschreibung, wie Sie das beschrieben haben. Nach Meldung von betroffenen Familien wurde gestern Abend im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Schule angekündigt, dass es im kommenden Schuljahr voraussichtlich keine 10. Klasse geben wird. Für diese Klassenstufe müssten die Eltern ihre Kinder an der Regelschule Bad Lobenstein anmelden. Ein Konzept, das vorsieht, die sechs verbliebenen Schüler am Standort Remptendorf zu beschulen, wurde vom Schulamt abgelehnt. Nun meine zwei Nachfragen wie folgt: Was unternimmt die Landesregierung, damit die Schüler der jetzigen 9. Klasse im Jahr ihres Schulabschlusses nicht aus ihrem gewohnten Lernumfeld herausgerissen werden und somit auch § 41 d des Thüringer Schulgesetzes, also die Fahrzeit von 45 Minuten zur Regelschule, eingehalten wird? Und die zweite Frage: Sieht die Landesregierung Reformbedarf, um die Lehrerbedarfe zukünftig realistisch zu ermitteln?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Althaus

Fragestunde

Zu Frage 1: Ich sage es mal ganz offen, natürlich müssen Lerngruppen realistische Ausbildungsmöglichkeiten bieten. Und wenn an einem Schulstandort die Lerngruppe so klein wird, dass keine Beschulungsmöglichkeit mehr da ist, müssen andere organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Insofern ist auch das Zusammenwirken mit Schulträgern und benachbarten Schulen zur Definition von möglichen Beschulungsmodellen sicher möglich. Zu der konkreten Situation, die, wie Sie beschreiben, gestern Abend in einer Veranstaltung vorgestellt worden ist, liegen mir momentan keine Informationen vor. Ich werde das aber zum Anlass nehmen, mich hier auch noch mal zu informieren und zu gucken, was da passiert. Können Sie bitte noch mal den Teil 2 präzisieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Uwe Thrum AfD

Fragestunde

Ob die Landesregierung Reformbedarf bei der Lehrerbedarfsermittlung, einer realistischen Lehrerbedarfsermittlung, sieht.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Althaus

Fragestunde

Also es ist ja grundsätzlich so, dass nicht der Bedarf der einzelnen Schule gedeckt wird, sondern die Bedarfsberechnung auf Schulamtsebene stattfindet. Das heißt, nach dem derzeitigen Berechnungsmodell in der Verwaltungsvorschrift für das Schuljahr, dem sogenannten Sockel-Faktoren-Modell, werden die Bedarfe der einzelnen Schulen ausgewiesen und dann hochgerechnet auf das Schulamt und hochgerechnet auf die Landesebene. Danach richtet sich der gesamte Personalbedarf, aber es gibt keine auf die einzelne Schule bezogene Bedarfszuweisung – die hat es vor Jahren gegeben –, um auf die Situation angemessen zu reagieren. Jawohl, wir sind immer dabei, zu gucken, inwiefern Berechnungsmodelle geeignet sind, Ausgleiche herbeizuführen, aber letztendlich ist es die Ebene der unteren Schulaufsicht, der Staatlichen Schulämter, zu gucken, dass ein – ich formuliere es mal so – erträglicher Interessenausgleich bei der Personalversorgung da ist. Das heißt, ein neues Berechnungsmodell würde nur dann Verbesserungen bringen, wenn man neue Einstellungszahlen damit erzeugen könnte. Das ist ja bekanntermaßen derzeit das große Problem, dass es nicht an der Verfügbarkeit von Stellen liegt, sondern an der Verfügbarkeit von geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Fragestunde

Dann bedanke ich mich bei dem Staatssekretär für die Ausführungen. Und wir kommen damit zu Frage 3, die der Frau Abgeordneten Güngör in der Drucksache 8/503.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke, Herr Präsident. Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ – Erkenntnisse, Herausforderungen und Perspektiven für eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung Das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde zwischen den Jahren 2016 und 2022 unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Kooperation mit dem Verein Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie der Barmer Ersatzkasse umgesetzt. Ziel war es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen mit neuen Konzepten und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen. Der Abschlussbericht des Modellprojekts zeigt einerseits positive Entwicklungen, andererseits jedoch auch Herausforderungen in der Umsetzung und Verstetigung solcher Maßnahmen. Insbesondere Fragen nach der langfristigen Integration arbeitsmedizinischer Angebote, der Überwindung struktureller Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen sowie der Wirksamkeit der Maßnahmen sind nach meiner Auffassung für die weitere politische Gestaltung relevant. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Welche konkreten gesundheitlichen Verbesserungen für Beschäftigte und betriebliche Effekte (zum Beispiel reduzierte Krankenstände, höhere Teilnahmequoten an BGF-Maßnahmen) konnten durch das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ nachweislich erzielt werden (bitte gegebenenfalls Zahlen zu reduzierten Krankheitsständen oder verbesserten Gesundheitsindikatoren unter den teilnehmenden Beschäftigten angeben)? 2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die im Abschlussbericht formulierten Erkenntnisse und Empfehlungen strukturell in Unternehmen in Thüringen zu verankern und über das Modellprojekt hinaus nachhaltig weiterzuführen? 3. Welche Hürden wurden im Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ identifiziert, die einer stärkeren Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung entgegenstehen, die die Landesregierung mithilfe welcher Lösungsansätze für künftige Gesundheitsförderprogramme beseitigen möchte? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Funktion der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Projektverlauf? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Udo Götze vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen zu Krankenständen und Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen vor. Krankenstände oder Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen wurden auch nicht in den teilnehmenden Unternehmen erhoben. Es wurden hierzu Erkenntnisse aus Meldungen der Krankenkassen, insbesondere Zahlen der AOK für Thüringen, herangezogen. Seit dem Rekordkrankenstand 2022 mit 7,9 Prozent wurde in Thüringen noch nicht wieder das Vorpandemieniveau erreicht. Im Jahr 2023 und auch im 1. Halbjahr 2024 wies Thüringen mit 7,6 Prozent weiterhin ein sehr hohes Krankenstandniveau auf. Nach dem Bericht der Bundesregierung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Berichtsjahr 2023 waren deutschlandweit Frauen im Schnitt 25,7 Tage pro Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung arbeitsunfähig, Männer mit 22,9 Tagen etwas seltener. Im Vergleich dazu lagen 2018 die Arbeitsunfähigkeitstage deutlich darunter und im Durchschnitt bei 19,8 Tagen je Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung. Direkte Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung sind zahlenmäßig schwer zu ziehen. Aufgrund der vielfältigen Ursachen, insbesondere auch der älter werdenden Erwerbsbevölkerung, ist es schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Erfolg von Arbeitsschutz und betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen und der Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit abzuleiten. Erst recht nicht kann ein solcher Zusammenhang für eine Einzelmaßnahme wie das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ hergestellt werden. Im Arbeitsschutz werden für den Erfolg von Maßnahmen andere Indikatoren herangezogen, beispielsweise die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten oder der Anteil der Betriebe mit einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung und einer funktionierenden innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Gemäß dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland wie auch in Thüringen in den letzten Jahren gesunken. Aus der Evaluation der 3. Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die 2025 endet, erhoffen wir uns auch für Thüringen konkrete Zahlen zum Stand der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben und der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation. Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Der finale Abschlussbericht steht noch aus. Ich kann jedoch Folgendes mitteilen: Nach der fünfjährigen Laufzeit des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ und dessen veranlasster Verlängerung hat die Landesregierung gemeinsam mit den Projektpartnern über Möglichkeiten einer Verstetigung der Unterstützungsangebote für Kleinst-, Klein- und mittelständische Unternehmen und der überbetrieblichen Netzwerke beraten. Im Mai 2023 hat die Landesregierung zu einem Workshop „Arbeitsmedizin 4.0“ eingeladen, um gemeinsam mit der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite, dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als Arbeitsschutzbehörde, der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland, der Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung, der Landesärztekammer Thüringen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Projektpartnern Handlungsoptionen für ein betrieblichen Gesundheitsmanagement auch im Kontext von Prävention zu diskutieren. Mögliche Beiträge der verschiedenen Netzwerkpartner wurden vorgetragen und die Ergebnisse auch im Thüringer Beirat für Arbeitsschutz diskutiert. Zielrichtung war auch, Synergieeffekte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und betrieblicher Gesundheitsförderung zu erschließen. Zwischenzeitlich wurde ein Netzwerkkoordinator für das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ eingesetzt, der die Unternehmen zum Erfahrungsaustausch zusammenführt und Fortbildungen und Unterstützung anbietet. Zum Unternehmertag am 4. April 2025 in Wuppertal „Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung für KKMU: Erfolgreich im Netzwerk“ erfolgt ein abschließender Austausch zum Projekt „Gesund Arbeiten in Thüringen“. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 3: Folgende konkrete Schwierigkeiten bei der Durchführung des Modellprojekts haben sich ergeben: Die Coronapandemie verhinderte die Durchführung von Vor-Ort-Angeboten. Digitale Angebote wurden zwar wahrgenommen, aber nur vereinzelt. Eine weitere Schwierigkeit war folgende: Einheitliche Angebote für alle Unternehmen konnten nicht passend genug den individuellen Bedarfen entsprechend abgedeckt werden. Weiterhin: Nicht alle Unternehmen erkennen bereits den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung. Und schlussendlich: Kleinund Kleinstunternehmen sind durch die Vielzahl der Vorschriften, insbesondere im Dokumentationsbereich, sehr gefordert, wenn nicht gar überfordert. Das Projekt zeigt, dass bei Kleinst-, Klein- und mittelständigen Unternehmen die täglichen Herausforderungen und fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen die Haupthinderungsgründe darstellen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Betriebsärzte wie auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dies leisten. Zur betriebsärztlichen Versorgungssituation stehen Daten aus verschiedenen Erhebungen zur Verfügung. Diese sprechen dafür, dass insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe in der Mehrzahl der Branchen unterversorgt sind. Unternehmen haben sich innerhalb von „Gesund arbeiten in Thüringen“ in den verschiedenen Regionen in Thüringen in Netzwerken zusammengeschlossen. Diese bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Unternehmen können von guten Lösungsansätzen anderer profitieren. Überbetriebliche Netzwerke bieten also einen Mehrwert. Außerdem kann in den Unternehmensnetzwerken bedarfsgerecht Beratung und Unterstützung geleistet werden, auch durch die Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Die Kooperationspartner des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ liefern Expertise beim Voranbringen der aktuellen Themen. Derzeit wird ein modularer Baukasten mit Leitfäden und Checklisten entwickelt. Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt und werden durch die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2 konkretisiert. Die Betriebsärzte haben danach die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie üben damit eine wichtige Funktion in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation aus. Hinzu kommen gesetzlich festgeschriebene Aufgaben in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine Arbeitgeberbefragung zum Netzwerkstart bei den 32 Unternehmen zeigte hierzu deutliche Defizite bezüglich der arbeitsmedizinischen Betreuung und der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung. Durch das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde für die teilnehmenden Unternehmen Folgendes festgestellt oder realisiert: Eine arbeitsmedizinische Betreuung konnte im Projekt in allen Unternehmen gewährleistet werden. Zur Gefährdungsbeurteilung erfolgten Schulungen und Informationen unter anderem durch die Arbeitsschutzbehörde. Weiterhin erfolgte eine Unterstützung für die Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung. Diese wurde allen Unternehmen angeboten. Insbesondere die Kleinst- und Kleinunternehmen konnten diese erstmals durchführen. Weiterhin konnten die Bedarfsermittlung und Maßnahmenangebote für alle Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge erfolgen. Regelmäßige Netzwerktreffen zum Erfahrungsaustausch erfolgten. Schlussendlich wurden Jahresveranstaltungen mit Impulsverträgen und Workshops durchgeführt. Seit Jahren setzt sich die Landesregierung mit verschiedenen Maßnahmen dafür ein, dass Unternehmen die Beratung durch einen Betriebsarzt und eine Betriebsärztin in Anspruch nehmen können. Dazu zählen unter anderem die Förderung der Professur für Arbeits- und Umweltmedizin am Universitätsklinikum Jena, auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung, die Bildung einer Arbeitsgruppe Arbeitsmedizin und die Organisation und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsärzte. Auch mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 wurde dem Fachkräftemangel durch flexiblere Regelungen Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien könnte gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, beispielsweise wenn durch Telearbeit Ressourcen effektiver eingesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützen auch die Unfallversicherungsträger einen verbesserten Zugang zur arbeitsmedizinischen Betreuung zum Beispiel über Kompetenzzentren. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Fragestunde

Danke, Herr Staatssekretär. Es gibt eine erste Nachfrage.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör Die Linke

Fragestunde

Danke für den wirklich ausführlichen Bericht. Da ist es schwierig, nur zwei Rückfragen zu stellen. Mich würde interessieren: Sie haben von dem immer noch hohen Krankheitsniveau von 7,6 Prozent gesprochen, von dem wir wissen, dass ein relevanter Anteil wegen psychischer Belastung entsteht. Sie hatten als eine relevante Maßnahme die Gefährdungsbeurteilung benannt. Inwiefern wurden darüber hinaus psychische Belastungen am Arbeitsplatz innerhalb des Modellprojekts adressiert und welche Maßnahmen können daraus abgeleitet werden? Mich würde noch interessieren: Sie hatten bei Frage 3 ausgeführt, dass nicht alle Unternehmen den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung erkennen oder erkannt haben. Was plant die Landesregierung hier, um dem entgegenzuwirken? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Götze

Fragestunde

Beide Fragen würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten, wenn Sie damit einverstanden sind. Zu Letzterem aber jetzt schon einmal die Information, dass wir dieses Informationsdefizit mit Informationsveranstaltungen beheben werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Fragestunde

Gibt es aus der Mitte des Landtags weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Dann rufe ich auf die Frage 4 und dazu Herrn Abgeordneten Ronald Hande mit der Drucksache 8/532.

Diese Rede einzeln zitieren

Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Landesentwicklungsgesellschaft und sozialer Wohnungsbau Auch in Thüringen steigen die Mietpreise für Wohnungen immer weiter, mittlerweile auch in mittleren und kleinen Städten. Laut Aussage von Sozial- und Wirtschaftsverbänden macht sich der Mangel an Sozialwohnungen – auch in Thüringen – immer stärker bemerkbar. In einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ vom 24. Oktober 2024 mit dem Titel „Wohnungsmarkt in Thüringen: Nicht nur Schufa erschwert die Suche“ wird auch mit konkreten Beispielen darüber berichtet, wie der Mangel an bezahlbaren Wohnungen dazu führt, dass Wohnungssuchende aus bestimmten Bevölkerungsgruppen bei der Wohnungssuche immer weiter zunehmenden Diskriminierungsproblemen ausgesetzt sind. Fachleute aus dem Bereich „Wohnungswesen“ fordern seit Jahren die Intensivierung des Baus von Sozialwohnungen, die zeitliche Ausweitung der Sozialbindung bei Sozialwohnungen sowie Reformen in Sachen Wohnberechtigungsschein. Angesichts dieser Sachlage ist der weitere Ausbau des bezahlbaren bzw. sozialen Wohnens auch in Thüringen nach meiner Auffassung unbedingt geboten. Deshalb stimmen jüngste Äußerungen der Landesregierung, zukünftig anders mit dem Landeswohnungsbauvermögen umzugehen, sehr bedenklich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Grundstücke und Gebäude in Thüringen befanden bzw. befinden sich zum Stichtag 1. Januar 2025 im Bestand der LEG, die für sozialen Wohnungsbau bzw. die Vermietung von Sozialwohnungen geeignet sind? 2. Wie viele Gebäude und Grundstücke in Thüringen aus dem Bestand der LEG wurden schon in der Vergangenheit für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus genutzt? 3. In welcher Weise sollte nach Ansicht der Landesregierung die LEG ihre Aktivitäten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus verstärken? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung hinsichtlich der Frage, inwieweit im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vorrangig öffentliche oder vorrangig private Träger aktiv sein sollten? Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke, Herr Hande. Für das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antwortet Herr Staatssekretär Dr. Knoblich. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2 gemeinsam: Die LEG Thüringen verfügt insgesamt aktuell über 1.274 Wohnungen. Zum Stichtag 1. Januar 2025 befinden sich davon 60 Gebäude mit insgesamt 775 Wohnungen im Segment des sozialen Wohnungsbaus. Weitere 18 Gebäude mit 267 Wohnungen, die ehemals gefördert wurden, unterliegen nicht mehr der Mietpreis- bzw. Belegungsbindung. Die durchschnittliche Netto-Kaltmiete aller 1.274 LEG-eigenen Wohnungen – gefördert, ehemals gefördert und frei finanziert – liegt bei 5,97 Euro pro Quadratmeter – das ist der Stand vom Dezember 2024 – und damit im sozialverträglichen Bereich. Zu Frage 3: Grundsätzlich wird jegliches Engagement im Bereich des sozialen Wohnungsbaus, so auch ein solches der LEG Thüringen, seitens der Landesregierung unterstützt. Die LEG wirkt laut Gesellschaftsvertrag mit bei Aufgaben und Maßnahmen im Interesse des Landes zur strukturellen, insbesondere baulichen, infrastrukturellen und wirtschaftlichen Entwicklung. Dies schließt den Bereich „Wohnungsbau“ im Allgemeinen und den Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Speziellen ein. Die LEG steht hierbei dem Freistaat Thüringen, seinen Städten und Gemeinden unterstützend zur Verfügung. Ein Engagement der LEG im Bereich des sozialen Wohnungsbaus ist daher denkbar, hat aber auch seine Grenzen. Zunächst darf die LEG nicht in Konkurrenz zu am Markt tätigen Wohnungsbauunternehmen und Gesellschaften treten, die ebenfalls im Bereich des sozialen Wohnungsbaus agieren können und sollten und hierbei staatliche Unterstützung in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ist die LEG als GmbH gehalten, auch im Bereich des sozialen Wohnungsbaus unter Berücksichtigung des tatsächlichen Wohnungsbedarfs wirtschaftlich zu agieren. Zu Frage 4: Sozialer Wohnungsbau ist in erster Linie keine Frage der vorrangigen Trägerschaft, sei es nun öffentlicher oder privater Träger. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und der soziale Wohnungsbau eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es kommt daher aus Sicht der Landesregierung nicht darauf an, ob hierbei vorrangig öffentliche oder private Träger aktiv sein sollten, sondern darauf, dass die Bereitschaft zur Umsetzung sozialen Wohnungsbaus besteht und sich Träger – gleich welcher Organisationsform – für die Schaffung sozialen Wohnraums einsetzen. Insofern ist die Landesregierung im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten und bei Vorliegen der entsprechenden Förderbedingungen bestrebt, jedweden Träger bei der Schaffung sozialen Wohnraums zu unterstützen. Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe eine Rückfrage des Einreichers. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Ganz herzlichen Dank für die Beantwortung. Ich hätte eine Nachfrage zu dem Punkt 3, inwieweit sich die LEG weiter engagieren sollte. Ich habe jetzt Ihrer Antwort entnommen, dass das – ja – denkbar ist, aber dann rausgehört: nein, dann eher doch nicht. Vielleicht habe ich da auch etwas Falsches rausgehört. Eventuell könnten Sie noch mal konkretisieren: Für den Fall, die LEG würde sich in den von Ihnen gesetzten Rahmen bewegen und die entsprechenden Erfordernisse beachten, spricht sich die Landesregierung dafür aus, dass die LEG sich weiter bzw. intensiver in diesem Bereich des sozialen Wohnungsbaus engagiert oder nicht?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Grundsätzlich ja – also in Abhängigkeit von den Bedingungen, die ich genannt hatte, dass sie eben nicht in Konkurrenz tritt zu anderen und dass sie die wirtschaftlichen Auspizien bedenkt. Also es muss natürlich so sein, dass sie auch wirtschaftlich erfolgreich oder kostendeckend arbeitet und sich in diesem Feld entsprechend engagiert. Aber es ist natürlich wünschenswert, denn sie ist ja ein Organ des Landes, eine Tochtergesellschaft. Insofern ist es natürlich wünschenswert, wenn sie sich den sozialpolitischen Zielen dieses Landes auch stellt und uns unterstützt. Also die Spielräume sind vorhanden, man muss sie halt jeweils nutzen im Rahmen der konkreten Möglichkeiten, die ich jetzt nicht skizzieren kann. Das hängt vom einzelnen Unterfangen dann ab.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich sehe eine weitere Frage. Frau Müller, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe noch mal eine Nachfrage, Herr Staatssekretär, und zwar haben Sie in Ihren Ausführungen gesagt, die LEG darf kein Konkurrenzunternehmen darstellen. Ist das auf diesen Gesellschaftervertrag zurückzuführen oder worauf bezieht sich das?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Ich habe mich auf diesen Gesellschaftsvertrag bezogen, ja.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Es gibt eine weitere Rückfrage. Herr Abgeordneter Schubert, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie haben jetzt mehrfach ausgeführt, dass die Wirtschaftlichkeit auch einer der Parameter für das Engagement der LEG ist. Dann haben Sie auf die Nachfrage vom Kollegen Hande gesagt, es darf zumindest kein Verlust entstehen. Wer entscheidet denn jetzt mit Blick auf dieses konkrete Geschäftsfeld bei der LEG, wie groß die Marge sein müsste für ein potenzielles Investment – wir reden jetzt vom sozialen Wohnungsbau – oder ob an dieser Stelle vielleicht auch aus übergeordneten Erwägungen tatsächlich eine Plus/minus-null-Marge dann am Ende auch die Tore öffnen würde für ein entsprechendes Investment der LEG? Gibt es da interne Commitments in den Entscheidungsabläufen der LEG oder wird das auch vonseiten der Ministerien, die möglicherweise an solchen Entscheidungsfindungen beteiligt sind, dann entsprechend auch politisch priorisiert?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Ich glaube, das kann man nicht so global beantworten. Also im Fokus meiner Überlegungen stand natürlich auch die Hoffnung, die ich so ein bisschen raushöre, dass die LEG Dinge kompensieren könnte, die private Wohnungswirtschaftsträger zum Beispiel nicht kompensieren können, weil sie auf Fördermittel angewiesen sind, um das irgendwie darzustellen, und die LEG da einen besonderen Bonus, einen besonderen Vorsprung hätte. Das ist eben nicht der Fall. Aber was das im Einzelfall bedeutet, hängt freilich von dem entsprechenden Projekt ab, das man dann näher darstellen soll. Ob man es noch präziser beantworten kann, vermag ich im Moment nicht zu sagen. Das müsste man im Nachgang noch mal schriftlich beantworten. Wenn Sie mögen, würden wir dem noch mal ein bisschen präziser nachgehen. Ja? (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Vielen Dank!) Gern.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Das wird so bestätigt. Dann erkenne ich keine weiteren Nachfragen. Ich danke Ihnen für die Beantwortung und rufe als Nächstes die Anfrage der Abgeordneten Maurer in der Drucksache 8/533 auf. Für die Landesregierung wird dann erneut das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn das für Sie in Ordnung wäre, würde ich den Eingangstext nicht noch einmal vortragen. Den hat Herr Hande gerade vorgetragen und der ist deckungsgleich. Dann komme ich direkt zu den Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Berechtigte mit einem Wohnberechtigungsschein gab es in Thüringen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Welche Informationen liegen der Landesregierung vor zu Problemen bei Beantragung bzw. Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins in Thüringen (zum Beispiel fehlende Informationen bei potenziellen Berechtigten zu diesem Unterstützungsangebot, schlecht verständliche Formulare, schlechte Erreichbarkeit der zuständigen Behörde, zu lange Bearbeitungszeiten)? 3. Welchen Reformbedarf sieht die Landesregierung im Bereich der Wohnberechtigungen, zum Beispiel hinsichtlich einer etwaig notwendigen Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten? 4. Wie sollte nach Ansicht der Landesregierung mit dem Problem umgegangen werden, dass Betroffene – darunter auch Familien –, die knapp über der Einkommensgrenze für einen Wohnberechtigungsschein liegen, durch diesen Umstand in vielen Fällen in eine finanziell und sozial sehr schwierige Situation kommen? Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich danke Ihnen. Und zur Beantwortung wieder Herr Staatssekretär Dr. Knoblich.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Gemäß § 1 Abs. 2 der Thüringer Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der sozialen Wohnraumförderung sind die zuständigen Stellen nach dem Wohnraumfördergesetz die kreisangehörigen Gemeinden Gotha, Ilmenau, Rudolstadt, Saalfeld und Sondershausen sowie die kreisfreien Städte und Landkreise. Somit stellen diese die Wohnberechtigungsscheine nach § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz aus. Eine statistische Erhebung der Anzahl ausgestellter Wohnberechtigungsscheine erfolgt gegebenenfalls dort, allerdings war eine Ermittlung der Anzahl angesichts der Kürze der Frist durch uns nicht möglich. Wohnberechtigungsscheine werden temporär für ein Jahr gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 des genannten Gesetzes ausgestellt, was die Aussagekraft relativiert, da eine Person nach Auslaufen ihres Wohnberechtigungsscheins erneut einen Antrag auf Ausstellung an die zuständige Stelle richten und somit eine Person oder ein Haushalt gegebenenfalls mehrfach in der Statistik aufgeführt sein kann. Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein richten sich nach § 10 Abs. 2 des genannten Gesetzes in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung. Der § 10 des Gesetzes legt Einkommensgrenzen für einen Ein-Personen-Haushalt mit 14.400 Euro und für einen Zwei-Personen-Haushalt mit 21.600 Euro fest. Für jede weitere zum Haushalt zu rechnende Person werden 5.000 Euro angesetzt. Handelt es sich bei einer dem Haushalt angehörenden Person um ein Kind, werden für dieses zunächst zusätzlich 1.000 Euro angesetzt. Der Wert nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes wird dann um die Angabe des § 1 der Verordnung erhöht. Die Einkommensgrenze darf im Mietwohnungsbereich aktuell um 40 Prozent überschritten werden. Zu Frage 2: Zu Problemen im Zusammenhang mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins liegen der Landesregierung aufgrund der Zuständigkeiten keine Kenntnisse vor. Zu den Fragen 3 und 4 würde ich gern gemeinsam antworten: Bezüglich des Berechtigtenkreises gilt es sicherzustellen, dass diejenigen Haushalte Anspruch auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins haben, die insbesondere mit Blick auf ihre Einkommenssituation gesteigerte Schwierigkeiten haben, am Markt eine geeignete, bezahlbare Wohnung zu finden. Hierfür werden bestimmte Einkommensgrenzen definiert. Die vorgegebenen Einkommensgrenzen richten sich dabei auch nach der Anzahl der zum Haushalt zu rechnenden Personen. Die besondere Situation von Familien findet daher Berücksichtigung. Zuletzt wurden die Einkommensgrenzen im Mietwohnungsbereich mit der Änderung der Thüringer Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung zum 31. Mai 2023 von 20 auf 40 Prozent über den Werten nach § 10 Abs. 2 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes angehoben. Das heißt, die Einkommensgrenze darf im Mietwohnungsbereich aktuell um 40 Prozent überschritten werden. Um weiter zu differenzieren – das ist ja Ihre Kernfrage –, müsste man die Grundlagen weiter anpassen. Das ist bei Bemessungsgrenzen immer so eine Geschichte. Mal liegt man darunter, mal darüber, dem wohnt eine gewisse Tragik inne, aber am Ende ist der Gesetzgeber gefragt, wie weit er hier gehen möchte. So weit meine Beantwortung.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich sehe eine Rückfrage der Abgeordneten Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Meine geschätzte Kollegin hat ja in Frage 1 auch nach der Aufschlüsselung gefragt. Herr Staatssekretär, ist es denn möglich, dass meiner Kollegin Maurer diese Aufschlüsselung noch im Nachhinein zur Verfügung gestellt wird, oder wurde das gar nicht abgefragt? Natürlich noch mal zur Frage 4, da haben Sie jetzt geäußert, klar, bis 40 Prozent gibt es so einen Spielraum. Aber es wurde ja abgefragt, wo die aktuelle Thüringer Landesregierung gegebenenfalls einen Bedarf sieht. Ist das ausreichend?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Also zu Ihrer Nachfrage zu 1 hängt es jetzt ganz stark davon ab, ob wir noch Informationen einholen können. Wenn das der Fall sein sollte, können wir die natürlich auch nachreichen. Das würden wir versuchen, Ihnen noch beizubringen. Zur Frage 4 hatte ich darauf verwiesen, dass es bereits eine Erhöhung des Spielraums gegeben hat in 2023 und aktuell ist zumindest seitens der Landesregierung kein Bestreben zu konstatieren, das zu verändern.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Jetzt eine Rückfrage der Einreicherin, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Fragestunde

Zu Frage 1 haben Sie ja dargestellt, dass es schwierig zu identifizieren ist, wie viele Berechtigte es an sich gab. Wenn Sie das nicht können, können Sie uns ja zumindest über die steigende oder nicht steigende Anzahl der Wohnberechtigungsscheine informieren. Also das müsste ja irgendwie gangbar sein. Da auch schon vorher mehrere Menschen jedes Jahr gleich einen Antrag stellen konnten, können wir ja trotzdem über die Zahlen der Wohnberechtigungsscheine eine Entwicklung sehen.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Mutmaßlich ja. Wir erheben sie ja nicht, die Zahlen, deswegen sind wir darauf angewiesen, dass eine entsprechende Zuarbeit kommt. Für die werden wir uns einsetzen.

Diese Rede einzeln zitieren

Katja Maurer Die Linke

Fragestunde

Das ist ja immer so, wenn wir auch Daten über Kommunen erfassen oder haben wollen, dass Sie da ja auch nachfragen müssen. Insofern freue ich mich, dass Sie uns das nachreichen werden.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Unsere Neigung zur kommunalen Familie ist groß.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Das steht so im Protokoll. Dann sehe ich gerade keine weiteren Nachfragen hierzu. Ich danke Ihnen für die Beantwortung und komme nun zu Frage 6, die des Abgeordneten Thomas in der Drucksache 8/534 und dann wird erneut das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Herr Thomas, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Thomas Die Linke

Fragestunde

Frau Präsidentin, mit Ihrer Zustimmung würde ich ebenfalls auf die Verlesung des Einleitungstextes verzichten, der inhaltlich deckungsgleich ist mit den vorherigen Anfragen. Weiterer Umgang der Landesregierung mit dem Landeswohnungsbauvermögen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stand der finanziellen Ausstattung hat das Landeswohnungsbauvermögen derzeit (bitte auch nach etwaigen Unterkonten aufschlüsseln)? 2. Wie viele Projekte mit welchem Finanzvolumen (im Bereich „Sozialwohnungsbau“) werden derzeit aus dem Landeswohnungsbauvermögen finanziert bzw. sind zur Förderung aus dem Landeswohnungsbauvermögen derzeit schon angemeldet oder beantragt? 3. Wie gestalten sich im Detail die von der Landesregierung im Rahmen der Haushaltsberatung angekündigten Aktivitäten zu einem zukünftig veränderten Umgang mit dem Landeswohnungsbauvermögen? 4. Inwieweit würde der unter Frage 3 angesprochene veränderte Umgang mit dem Landeswohnungsbauvermögen auch weiterhin eine vollständige Nutzung der Finanzausstattung des Fonds für seine bisherigen Aufgaben (vor allem hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus) ermöglichen bzw. sicherstellen?

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Dr. Knoblich, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Thomas beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Zum Stand 31. Januar 2025 belief sich der Gesamtbestand des Sondervermögens (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ein neues Sondervermögen?) des Thüringer Wohnungsbauvermögens auf 423.164.256,96 Euro – ich wollte erst Milliarden sagen, aber das erschien mir ein bisschen zu hoch, aber wünschenswert wäre es natürlich –. Dieses setzt sich aus Forderungen gegenüber Kunden in Höhe von 255.037.578,42 Euro und sogenannten Barmitteln in Höhe von 168.126.678,54 Euro zusammen – ich kann Ihnen das auch nachher geben, die Zahlen sind wahrscheinlich schlecht mitzuschreiben. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass der Begriff „Barmittel“ etwas irreführend ist, denn diese sind zum Großteil nicht frei verfügbar. Der überwiegende Teil – 88.365.505,14 Euro, um genau zu sein – ist bereits durch bewilligte, noch nicht ausgezahlte Darlehen und Zuschüsse gebunden. Es verbleiben bereinigte Barmittel in Höhe von 79.761.173,40 Euro. Zu Frage 2: Die Frage nach der Gesamtzahl der derzeit aus dem Wohnungsbauvermögen finanzierten Vorhaben ist zu umfangreich, als dass sie im Rahmen einer Mündlichen Anfrage beantwortet werden kann. Es kann an dieser Stelle lediglich auf den unter Frage 1 genannten Betrag der gebundenen Mittel verwiesen werden. Derzeit liegen der Thüringer Aufbaubank sieben Fördermittelanträge mit einem Finanzvolumen in Höhe von ca. 26,2 Millionen Euro zur Bewilligung vor. Im Rahmen der Programmaufstellung für das Programmjahr 2025 wurden weitere 15 Vorhaben mit einem voraussichtlichen Förderbedarf in Höhe von 54 Millionen Euro angemeldet. Ich weise jedoch darauf hin, dass die Werte im Rahmen der Programmaufstellung zum aktuellen Verfahrensstand lediglich vorläufige Prognosewerte darstellen und die Entscheidung zur Programmaufstellung, also die Entscheidung darüber, welche der angemeldeten Vorhaben in das Programm aufgenommen werden, noch nicht getroffen wurde. Zu Frage 3: Bezug nehmend auf unsere Ausführungen im Rahmen der Sitzung des Haushaltsund Finanzausschusses am 18. Februar zum Einzelplan 10 Kapitel 10 03 Titel 884 74, wie man den sozialen Wohnungsbau jenseits der Bedarfsberechtigung für Wohnberechtigungsscheine ausweiten kann, weise ich darauf hin, dass es sich, wie Mitte Februar vorgetragen, zunächst um erste Überlegungen handelt. Dabei geht es nicht um eine Veränderung des Wohnungsbauvermögens, sondern vielmehr um dessen Ergänzung. Im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Willensbildung der Landesregierung bitte ich um Nachsicht, dass noch keine detaillierte Information erfolgen kann. Das hatte ich auch im HuFA entsprechend vorgetragen. Ich bitte also erneut darum, dass Sie uns noch ein bisschen Zeit geben, damit wir das gründlich vorbereiten und dann auch gern diskutieren können. Zu Frage 4: Wie soeben erläutert, ist derzeit keine Veränderung im Umgang mit dem Landeswohnungsbauvermögen vorgesehen. Dieses Vermögen dient bestimmungsgemäß auch weiterhin der Förderung von Maßnahmen des sozialen Wohnungsbaus. Vielen Dank.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Eine Rückfrage der Abgeordneten Müller. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Sie haben eben erwähnt, dass weitere Anträge gestellt worden sind, aber die Landesregierung noch keine Entscheidung getroffen hat. Ich glaube, 15 waren es an der Zahl. Wann wird denn eine Entscheidung getroffen werden, gibt es da einen Zeitplan?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Den gibt es zweifelsohne, ich weiß ihn jetzt nicht. Das würden wir Ihnen schriftlich nachreichen.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Ich weiß, dass daran gearbeitet wird, aber ich will jetzt kein falsches Datum sagen.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Danke und schriftlich wäre schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Das machen wir.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Weitere Rückfragen von Herrn Abgeordneten Thomas. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Thomas Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Herr Staatssekretär, Sie sind sich also nicht ganz sicher oder können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Aussage treffen, ob das Landeswohnungsbauvermögen in die sogenannten alternativen Finanzierungsmöglichkeiten für den Haushalt mit einbezogen wird?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Ich habe ausgeführt, dass es nicht angetastet wird, dass es also ergänzende Überlegungen gibt, aber dass wir den Rahmen nicht verändern. Das kann ich nur wiederholen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Weitere Rückfragen kann ich jetzt nicht erkennen. Dann kommen wir zur nächsten Frage, der von Frau Abgeordneter Müller in der Drucksache 8/535. Für die Landesregierung wird erneut das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Man könnte sich auch auf einen Wein verabreden!) Bitte schön, Frau Müller.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Mit Ihrer Erlaubnis würde ich den Vortext auch weglassen, den hat Kollege Hande auch schon vorgetragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Wohnungen mit Sozialbindung gab es in Thüringen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2024, wovon wie viele Sozialwohnungen in diesem Zeitraum aus der (Sozial-)Wohnungsbindung ausgeschieden sind (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie viele Sozialwohnungen werden nach Ansicht der Landesregierung in Thüringen benötigt, um den bestehenden Bedarf an Sozialwohnungen zu decken? 3. Welche Informationen und Einschätzungen zu Problemen von Wohnungssuchenden mit Blick auf etwaige Benachteiligungen bei der Wohnungssuche in Thüringen sind der Landesregierung bekannt – eingeschlossen Probleme gegebenenfalls wegen Schufa-Einträgen? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu Maßnahmen des Ausbaus des Sozialwohnungsangebots und zum Abbau von Benachteiligungen bei der Wohnungssuche?

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Das hat was Rituelles fast schon, (Heiterkeit CDU) vor allem, weil immer gewischt wird, das finde ich schön. Ich verursache gar nicht so viele Bazillen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Jetzt liegt mir hier eine Tabelle mit vielen Zahlen vor. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Kriege ich die?) Die kriegen Sie. Ich würde mich jetzt darauf beschränken, vielleicht das Jahr 2015 und 2025 hier vorzutragen und was dazwischen passiert, Ihnen anzuempfehlen für die individuelle Lektüre. Im Jahr 2015 war der Gesamtbestand bei 18.334 Wohnungen und in 2025 bei 10.174. Die Angaben beziehen sich stets auf den 1. Januar eines jeden Jahres. Zu Frage 2: Die Frage, wie viele Sozialwohnungen in Thüringen benötigt werden, ist differenziert zu betrachten. Während in den Städten Jena, Weimar und Erfurt die Leerstandsquoten sehr gering und die Mieten verhältnismäßig hoch sind, gibt es im Freistaat einige Regionen, die von teils hohen Leerständen und niedrigen Mietpreisen geprägt sind – also Ungleichzeitigkeit. Auch ist anzumerken, dass im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Thüringen kommunale Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sowie private Bauherren Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Programmaufstellung anmelden können. Im Zuge der Einreichung der geplanten Projekte ist eine städtebauliche Stellungnahme und ein Bedarfsnachweis der jeweiligen Gemeinde vorzulegen. Im Rahmen der Programmaufstellung für das Programmjahr 2025 wurden insgesamt knapp 500 Wohneinheiten für eine Förderung angemeldet. Hiervon entfallen 217 auf die Städte Jena und Erfurt, für die Stadt Weimar wurde kein Vorhaben angemeldet. Zu Frage 3: Bei dieser Frage handelt es sich um privatrechtliche Sachverhalte. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Seitens der Landesregierung werden weiterhin Maßnahmen ergriffen, um den Bau von Sozialwohnungen, insbesondere in den Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, und die Anpassung des Bestands an sich ändernde Bedarfe zu unterstützen. Das ist auch im Zuge des 100Tage-Programms und der Debatte über das Regierungsprogramm/die Regierungserklärung ausgeführt worden. Derzeit erfolgen die Evaluierung und Überarbeitung der aktuellen Wohnungsbauförderrichtlinie im sozialen Mietwohnungsbau, der Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen, für die Programmjahre 2023 und 2025. So weit von meiner Seite.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Es gibt eine Rückfrage der Einreicherin. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Sie haben gerade jetzt zum Schluss noch mal die Frage beantwortet und betont, es gibt eine Überprüfung/Evaluierung der Programme. Wann ist denn mit dem Ende einer Evaluierung zu rechnen oder welchen Zeitraum haben Sie sich da gegeben?

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Zeitnah, also wir wollen das schon rasch machen, aber so ein finales Datum – sie haben ja angefangen damit, aber da möchte ich mich jetzt noch nicht festlegen. Das hängt ja immer ein bisschen davon ab, was man auch entdeckt und wie der Handlungsbedarf dann ist. Aber ich würde mal dabei bleiben, dass es zeitnah ist. Wenn ich es noch präziser terminieren kann, würde ich das schriftlich nachreichen, aber da ist immer eine gewisse Vorsicht geboten, aus Erfahrung.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Danke. Ansonsten frage ich einfach nach.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Knoblich

Fragestunde

Ich bitte darum.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe keine weiteren Rückfragen diesbezüglich. Jetzt verlassen wir unseren Ritus und als Nächstes wird das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung für die Landesregierung auf die Anfrage der Abgeordneten Hoffmann in der Drucksache 8/544 antworten.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Umgang der Landesregierung mit der geplanten Stromtrasse P540 Im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen zum Einzelplan 10 wurde die Landesregierung zum weiteren Umgang mit der geplanten Stromtrasse P540 bzw. dem Projekt P540 befragt. Im Anschluss ergeben sich zusätzliche Fragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wird sich die Landesregierung auf Bundesebene (im Bundesrat und gegebenenfalls gegenüber der neuen Bundesregierung) grundsätzlich zum Projekt P540 verhalten, wenn der Gesetzgebungsprozess zum Bundesbedarfsplangesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt darin enthalten sein soll (bitte begründen)? 2. Wird die Landesregierung rechtliche Wege beschreiten, sofern das Gesetzgebungsverfahren zum Bundesbedarfsplanungsgesetz erneut begonnen werden wird und das Projekt P540 darin enthalten sein soll oder sein wird (bitte begründen)? 3. Gab es bezüglich der Angelegenheit Gespräche der neuen Landesregierung mit der Bayerischen Staatsregierung, und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? 4. Welche grundsätzliche Auffassung hat die neue Landesregierung zu dieser Stromtrasse?

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Für die Beantwortung Herr Staatssekretär Bausewein.

Diese Rede einzeln zitieren

Bausewein

Fragestunde

Dann darf ich von hier vorn, wenn schon die Tobias-Knoblich-Festspiele nicht beenden, sondern unterbrechen, weil er, glaube ich, nachher noch mal dran ist. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste auf der Tribüne, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Im Falle des Neubeginns des Gesetzgebungsprozesses wird die Landesregierung darauf achten, dass die betroffenen Länder gleichermaßen frühzeitig eingebunden werden und Akzeptanz für etwaige Netzausbaumaßnahmen geschaffen wird. Das ist notwendig, weil sonst Vertrauen beschädigt und der notwendige Netzausbau gefährdet wird. Zu Frage 2: Die Landesregierung erwartet ein transparentes Konsultationsverfahren und eine entsprechende Alternativenprüfung. Angaben über etwaige rechtliche Schritte sind vor Beginn eines neuen Gesetzgebungsverfahrens noch nicht möglich. Zu Frage 3: Die Angelegenheit wurde beim Grenzlandtreffen der Ministerpräsidenten von Thüringen, Bayern und Sachsen am 24. Januar dieses Jahres in Kronach angesprochen. Die drei Freistaaten fordern gemeinsam eine faire Energiepolitik und Energieverteilung im Bund ohne regionale Benachteiligung bei Strompreis und Trassenführung. Zu Frage 4: Ohne ausreichende Netzkapazitäten ist eine klimaneutrale Stromversorgung nicht möglich. Vorfestlegungen und unsachgemäße Verengungen der Suche nach Trassenkorridoren lehnt die Landesregierung ab. Ich danke.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Eine Rückfrage der Einreicherin. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Ja, ich habe zwei Nachfragen. Sie erwähnten das Gespräch am 24. Januar dieses Jahres. Sie äußerten sich nicht zum Ergebnis, also ist anzunehmen, dass die Bayerische Staatsregierung an diesem Plan festhält? Das ist die erste Frage.

Diese Rede einzeln zitieren

Bausewein

Fragestunde

Frau Abgeordnete, wir können vieles annehmen. Ich war selbst nicht beim Gespräch dabei. Wir würden das schriftlich nachliefern, wenn Sie nichts dagegen haben.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Und die zweite Frage: Das war mir jetzt ein bisschen zu unkonkret. Welche Auffassung haben Sie dazu, ist diese Stromtrasse nötig oder nicht? Die Vorgängerregierung sagte Nein. Jetzt würde mich gern die Auffassung der neuen Regierung interessieren.

Diese Rede einzeln zitieren

Bausewein

Fragestunde

Viel konkreter kann es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht werden. Wir gucken mal, was jetzt passiert. Wird das Gesetzgebungsverfahren wieder aufgegriffen? Wir bestehen auf Alternativenprüfung und dann müssen wir im weiteren Verfahren schauen, wie wir da agieren. Grundsätzlich sind aber Trassen in diesem Land nötig, um die Energiewende in irgendeiner Form umzusetzen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung. Ich sehe keine weiteren Rückfragen aus den Reihen der anderen Abgeordneten. Damit haben wir unsere Zeitstunde ausgenutzt, die für heute für die Fragestunde vorgesehen war. Morgen wird fortgeführt. Somit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt für heute. Vereinbarungsgemäß rufe ich nun nach dem Tagesordnungspunkt 31 Tagesordnungspunkt 19 und folgende, die Wahlen, auf. Bitte?

Diese Rede einzeln zitieren

Ulrike Jary CDU

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 unserer Geschäftsordnung beantrage ich für meine Fraktion, den Tagesordnungspunkt 24 von der Tagesordnung abzusetzen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Gibt es weitere Absetzungswünsche oder nur Tagesordnungspunkt 24? Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Fragestunde

Ich beantrage für meine Fraktion die Absetzung des Tagesordnungspunkts 25 aus denselben Gründen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke auch für diesen Antrag. Das heißt, wir haben Anträge zur Absetzung der Tagesordnungspunkte 24 und 25. Über die Absetzung entscheidet gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 der Geschäftsordnung das Plenum des Landtags. Wird das Wort gewünscht, um die Abweichung zu begründen? Das erkenne ich nicht. Gut. Wird das Wort gewünscht, um gegen die Abweichung zu sprechen? Auch das kann ich nicht erkennen. Dann werden wir über den Absetzungsantrag abstimmen. Wer der Absetzung der Tagesordnungspunkte 24 und 25 seine oder ihre Zustimmung geben mag, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Abgeordneten aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU sowie der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich jeweils nicht. Dann gelten diese beiden Tagesordnungspunkte als abgesetzt. Ich sehe keine weiteren Geschäftsordnungsanträge, würde dann zum Tagesordnungspunkt 19 kommen Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 Als Hinweise von mir: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 sowie 52 des Thüringer Richterund Staatsanwältegesetzes. Nach diesem besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Alexander Kästner sowie Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog sowie Herr Abgeordneter Sven Küntzel, durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann sowie Herrn Abgeordneten Christoph Zippel und Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard und Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das erkenne ich nicht. Mit Blick auf die noch nicht ganz gefüllten Reihen, werde ich nun eine Sitzungsunterbrechung für 5 Minuten anberaumen. Wir fahren in 5 Minuten mit den Wahlen an dieser Stelle fort. Okay, das waren lange 5 Minuten, die hoffentlich für alle gereicht haben. Ich fahre dort fort, wo ich vorhin aufgehört habe. Über die Wahlvorschläge wird offen per Handzeichen abgestimmt. Es liegen vier Wahlvorschläge vor. Bitte?

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Cotta AfD

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Offensichtlich gab es ein Missverständnis. Also ich beantrage für meine Fraktion für die Wahl des Richterwahlausschusses und des Staatsanwaltsausschusses geheime Wahl.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Diese Möglichkeit haben Sie natürlich. Wir hatten im Ältestenrat ja über dieses Verfahren gesprochen, sodass meiner Kenntnis nach die Verwaltung jetzt nicht für diese Wahlgänge auf eine geheime Wahl eingestellt ist. Das würde also bedeuten, dass diese Wahlen erst morgen stattfinden können. Ich möchte mich versichern, dass das so gemeint ist. Das gilt dann jetzt also für TOP 19 sowie für TOP 20. Dann wird das entsprechend so für morgen eingeplant. Ich rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/73 Als Hinweis benenne ich, dass gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode wählt. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung wird Herr Abgeordneter Jörg Prophet vorgeschlagen. Sie erhalten nun einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Stephan Steinbrück AfD

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bühl, Andreas; Braga, Torben; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schau ­ mann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Tho ­ mas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

Diese Rede einzeln zitieren

Claudia Heber CDU

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Da sehe ich keinen Widerspruch. Das ist also der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Bevor ich nun das Wahlergebnis bekannt gebe, möchte ich darauf hinweisen, dass die Landtagsverwaltung möglich macht, geheime Wahlen für TOP 19 und TOP 20 am Ende des Blocks der restlichen Wahlen sicherzustellen. So haben sich, glaube ich, auch gerade die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer miteinander verständigt. Ich bedanke mich im Namen der Abgeordneten bei der Verwaltung, dass dies so kurzfristig gelingt. (Beifall im Hause) Nun zum Wahlergebnis: abgegebene Stimmzettel 82, gültige Stimmzettel 82, ungültige Stimmzettel entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen 39 Jastimmen, 42 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht. Nachdem der Wahlvorschlag auch in einer ersten Wahlwiederholung die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht hat, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, b sp ei iels­ im Ältestenrat, möglich. weise Damit schließe ich diesen TOP und rufe auf TagesWahlvorschlag der Fraktion der SPD - Drucksache 8/595 Herr Abgeordneter Lutz Liebscher hat seinen Rücktritt von der Funktion des Schriftführers erklärt. Ich darf Ihnen dafür im Namen des Hohen Hauses für Ihre Bereitschaft danken, Herr Liebscher, hier im Sitzungsvorstand mitgewirkt zu haben. (Beifall BSW, Die Linke, SPD) Das steht hier wirklich so, das heißt, ich betone noch mal, es ist eine Ehre. (Heiterkeit im Hause) Gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Geschäftsordnung wählt der Landtag aus seiner Mitte die Schriftführerinnen bzw. Schriftführer. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der SPD schlägt Herrn Abgeordneten Moritz Kalthoff vor. Ich eröffne die Aussprache. Es scheint keinen reellen Redewunsch hierzu zu geben. Dann können wir über den Wahlvorschlag offen durch Handzeichen abstimmen. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich rufe nun auf die Jastimmen. Wer möchte diesem Wahlvorschlag seine Zustimmung erteilen? Das sieht sehr stark aus. Das sieht aus wie die Stimmen von den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU sowie der AfD. Gibt es Neinstimmen zu diesem Wahlvorschlag? (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja, ich will, dass es Herr Liebscher bleibt!) Das ist ein nachvollziehbarer Wunsch. Frau KönigPreuss hat ihre Neinstimme signalisiert. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann stelle ich fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Moritz Kalthoff zu einem Schriftführer gewählt hat. Herr Kalthoff, nehmen Sie die Wahl an? (Beifall im Hause) Dann beglückwünsche ich Sie von Herzen zu dieser Wahl und schließe diesen TOP.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Wahl einer Schriftführerin beziehungsweise eines Schriftführers

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23, und zwar Teil Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/563 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion Die Linke schlägt Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör vor. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Ich sehe, es gibt keinen Wunsch zur Aussprache. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich bitte Sie nun zu stimmen. Wenn Sie für die Abgeordnete Frau Lena Saniye Güngör stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich nehme die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und einiger Abgeordneter aus der Fraktion der AfD wahr. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Die Neinstimmen noch!) Ach, wir müssen ja noch die Neinstimmen haben. Vielen Dank für die Korrektur. Das schauen wir uns jetzt an. Ich möchte Sie bitten, Ihr Handzeichen zu geben für die Neinstimmen. Da sehe ich zwei Abgeordnete der AfD, ansonsten keine weiteren Neinstimmen. Dann bitte ich jetzt, Ihr Handzeichen für die Enthaltungen zu geben. Ich zähle 12 Enthaltungen, allesamt von den Abgeordneten der AfD. Vielen Dank. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat. Ich frage die Frau Abgeordnete: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!) Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe damit den Tagesordnungspunkt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23 , und zwar Teil Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/547 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der CDU schlägt Frau Abgeordnete Claudia Heber vor. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Wahlvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich beginne damit, die Handzeichen für Ihr Abstimmungsverhalten „Ja“ entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, wenn Sie mit Ja stimmen, dann geben Sie mir jetzt Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktion Die Linke, die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungszeichen für die Neinstimmen. Ich sehe aus den Reihen der AfD 1 Neinstimme. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungsverhalten für die Enthaltungen. Da sehe ich alle übrigen AfD-Abgeordneten. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Heber zur stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat. Ich frage Frau Heber: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Heber, CDU: Ja, ich nehme die Wahl an!) Das tut sie. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/543/545/611/614 Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf, Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Das Ganze erfordert ein bisschen Präzision. Ich rufe als Erstes die Fraktion der AfD auf: 30 Stimmen wurden gezählt. Für die Fraktion der CDU: 20 Stimmen. Für die Fraktion des BSW: 16 Stimmen. Für die Fraktion Die Linke: 13 Stimmen. Und der Form halber noch einmal: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich fasse noch einmal zusammen: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 30 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU 20 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW 16 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen: 0. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW ein Mitglied, Fraktion Die Linke ein Mitglied. Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/541/546/ 610/613 Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich und Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeord ­ neter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Alexander Kästner; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abge ­ ordnete Katharina König-Preuss, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Ich bitte zunächst für die Fraktion der AfD um Ihr Zustimmungshandzeichen. Gezählt wurden 31 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion der CDU. Gezählt wurden 23 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion des BSW. Gezählt wurden 16 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion Die Linke. Gezählt wurden 13 Stimmen. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen. Einen Augenblick Geduld, bitte. Der Form halber gebe ich noch einmal die Stimmen bekannt. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfielen 31 Stimmen, der CDU 23 Stimmen, des BSW 16 Stimmen, der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen waren 0. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW ein Mitglied und Fraktion Die Linke ein Mitglied. Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Das ist der Fall. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zu Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/542/564 - Neufassung - /579/586/596 Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Denny Jankowski, Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Herr Abgeordneter Thomas Benninghaus, durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Frau Abgeordnete Carolin Gerbothe, Frau Abgeordnete Marion Rosin, durch die Fraktion des BSW Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister, Herr Abgeordneter Steffen Quasebarth, durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Christian Schaft, durch die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Ich bitte Sie nun um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Gezählt wurden 31 Stimmen. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Gezählt wurden 21 Stimmen. Dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW. Gezählt wurden 14 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für die Vorschläge der Fraktion die Linke. Gezählt wurden 11 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für die Fraktion der SPD. Gezählt wurden 6 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Vielen Dank und einen Augenblick Geduld. Sehr geehrte Abgeordnete, ich gebe nun der Ordnung halber die Wahlergebnisse noch einmal bekannt. Entfallen sind folgende Stimmzahlen: auf die Fraktion der AfD 31 Stimmen, auf die Fraktion der CDU 21 Stimmen, auf die Fraktion des BSW 14 Stimmen, auf die Fraktion Die Linke 11 Stimmen, auf die Fraktion der SPD 6 Stimmen. Enthaltungen gab es 0. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: auf die Fraktion der AfD drei Mitglieder, auf die Fraktion der CDU zwei Mitglieder, auf die Fraktion des BSW zwei Mitglieder, auf die Fraktion Die Linke ein Mitglied und auf die Fraktion der SPD ein Mitglied. Damit wurde nicht gewählt: Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die weiteren Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen wurden gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen werden. Ich frage Frau Abgeordnete Rosin, die nicht gewählt wurde, ob sie eine Wiederholung der Wahl am morgigen Tag wünscht. (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Die Frage wird für heute verneint. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte um einen Augenblick Geduld für die Vorbereitung des nächsten Tagesordnungspunkts. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Abgeordnete, während die Landtagsverwaltung die geheime Wahl noch vorbereitet – das dauert noch ein paar Minuten, die Wahlscheine werden gedruckt –, ist meine Empfehlung, dass wir mit dem nächsten regulären Tagesordnungspunkt fortfahren und dann die geheime Wahl anschließen. Der nächste reguläre Tagesordnungspunkt an der Stelle ist der Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/323 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich den Abgeordneten Dietrich ans Mikrofon.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jens Dietrich AfD

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, „Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen“, so lautet der Titel unseres Antrags. Mit dem Antrag wollen wir in einem ersten Schritt einen Teil der gescheiterten deutschen Energiepolitik korrigieren. Lassen Sie mich bitte kurz skizzieren, warum unsere bisherige Energiepolitik gescheitert ist und in eine Sackgasse geführt hat. Es ist nicht nur die falsche Annahme, dass Kohlendioxid das Klima steuert und wir deshalb den Ausstoß von Kohlendioxid stoppen müssen. Die Probleme sind entstanden, weil Erkenntnisse der Energietechnik, der Physik und der Wirtschaftswissenschaften ignoriert wurden. Mit anderen Worten: Die ökosozialistischen Ideologien prallten auf den harten Boden der Tatsachen. (Beifall AfD) Sei es drum. Nach „Kindergarten“ und „Weltschmerz“ ist ein weiteres deutsches Wort weltberühmt geworden: „Dunkelflaute“. Ähnlich wie bei der Migration findet unsere Energiepolitik bei unseren europäischen Nachbarn keine Nachahmer. Sowohl der Import als auch der Export des deutschen Zappelstroms aus Wind und Sonne hat bereits zu Problemen mit anderen Ländern geführt. Die Energieversorgung in Deutschland ist in den letzten Jahrzehnten teurer und unsicherer geworden. Zudem sind wir bei der Energieversorgung und bei den Technologien für Wind und Solar abhängiger vom Ausland geworden als je zuvor. Der gesamte Energiemarkt in Deutschland ist irrational überreguliert, angefangen bei der Vorrangeinspeisung. Anbieter von Zappelstrom werden entschädigt, wenn sie wegen eines Überangebots abgeregelt werden müssen. Netzstabilisierungsmaßnahmen kosten jährlich einen einstelligen Milliardenbetrag – Tendenz steigend –, Reservekraftwerke mit einer Kapazität von rund 10 Gigawatt werden vorgehalten und voll bezahlt, aber nicht eingesetzt. Stattdessen wird teurer Strom aus dem Ausland importiert. Sollten die Reservekraftwerke jemals zum Einsatz kommen, darf ihr Einsatz laut Gesetz nicht zu einer Senkung des Strompreises führen. Das Gesetz wurde aber nicht von einem roten oder grünen Minister beschlossen, sondern unter der Federführung von CDU-Wirtschaftsminister Altmaier eingeführt. Die Stromkunden und Steuerzahler werden also nach Strich und Faden ausgeplündert. Aber das Geld ist nicht weg, es haben jetzt einfach nur andere. (Beifall AfD) Es ist kein Geheimnis, dass Minister Habeck und sein Ministerium offen unwahr vorgetragen haben, um Milliardenwerte vorsätzlich zu zerstören und dem Land aus rein ideologischen Gründen zu schaden. Der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist ein erster kleiner Schritt zu einer vernünftigen, stabilen und preiswerten Energieversorgung zum Nutzen der Bürger und der Wirtschaft. Denn die Reaktivierung der Kernkraftwerke führt zu einer echten Stabilisierung und Entlastung im deutschen Strommarkt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Danke dem Abgeordneten Dietrich und ich schaue auf meine Rednerliste. Da sehe ich als Erstes von der Fraktion Die Linke Dr. Jens Thomas.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Thomas Die Linke

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Herr Präsident, meine Damen und Herren – den Titel habe ich nicht –, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, unsere Fraktion spricht sich entschieden gegen den Antrag der AfD zum Wiedereinstieg in die Kernkraft aus. Dieser Antrag beruht auf einer rückwärtsgewandten Energiepolitik, die nicht nur Risiken für Mensch und Umwelt mit sich bringt, sondern auch wirtschaftlich unsinnig ist. Die AfD behauptet, Kernkraft sei eine sichere und eine verlässliche Energiequelle. Die Realität spricht eine andere Sprache. Die Katastrophen von Tschernobyl 1986 und Fukushima 2011 haben uns auf dramatische Weise gezeigt, welche verheerenden Folgen ein Unfall in einem Kernkraftwerk haben kann. Dabei haben Befürworter von Kernkraft stets beteuert, dass vielleicht alle tausend Jahre mal ein Kernkraftwerk explodiert. Nun habe ich zu meinen Lebzeiten bereits zwei explodierende Kernkraftwerke erlebt, und ich bin noch keine tausend Jahre alt. Und nicht zu vergessen, dass die Atomkraftwerke, die in Deutschland früher betrieben worden sind, immer wieder teure Nachrüstungen benötigen und Sicherheitsbedenken auslösten. Erinnern Sie sich an die Reaktorpannen in Biblis oder Krümmel? Das ist das Erbe, das die AfD glorifiziert. Zudem bleibt das Problem der Endlagerung ungelöst. In Deutschland gibt es bis heute kein sicheres Endlager für hochradioaktiven Müll, der teilweise Hunderttausende von Jahren strahlt. Und wo soll der Müll hin? Soll er in Thüringen endgelagert werden? Das ist hier eine Frage, die Sie nicht beantworten. Die Kosten für eine langfristige Lagerung sind immens. Von Atomkraft haben in Deutschland gerade mal zwei Generationen profitiert und 10.000 Generationen werden mit dem gefährlichen Müll leben müssen. Das ist im Kern schon nicht nachhaltig. Und im Übrigen, die Betreiber der zuletzt abgeschalteten AKWs haben deutlich gesagt, dass sie keinen Wiedereinstieg wollen. Die AfD argumentiert, dass Kernkraft eine kostengünstige Lösung für die Energiekrise sei. Das ist falsch. Der Bau neuer Atomkraftwerke ist extrem teuer und dauert Jahrzehnte. Es gibt zudem kein Kernkraftwerk weltweit, das man wirtschaftlich ohne enorme staatliche Subventionen betreiben kann. Und der Rückbau ist in den Kosten noch gar nicht eingepreist. Wenn das der Fall wäre, also Endlagerung und Rückbau mit im Preis, dann würde Atomstrom zum teuersten Strom in Deutschland werden. In Deutschland wäre eine Reaktivierung alter oder der Bau neuer Kernkraftwerke nicht nur unwirtschaftlich, sondern auch unnötig. Die erneuerbaren Energien haben in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht und sind mittlerweile die kostengünstigste Form der Energieerzeugung. Wind- und Solarenergie sind bereits heute günstiger als Atomstrom, und das ohne die immensen Folgekosten für Endlagerung und Rückbau von Reaktoren. Die AfD behauptet, dass die Energiewende gescheitert sei und die Strompreise ins Unermessliche treibe. Doch das Gegenteil ist der Fall. Der Ausbau der Erneuerbaren ist der einzige Weg zu einer stabilen, nachhaltigen und unabhängigen Energieversorgung. Und der günstigste Strom ist übrigens der durch Windkraft erzeugte Strom. Kernkraft ist kein Ersatz für erneuerbare Energien, sondern ein Hindernis für deren Weiterentwicklung. Atomkraftwerke sind unflexibel und benötigen lange Laufzeiten, während erneuerbare Energien in Kombination mit Speichern und modernen Netzen eine verlässliche und dezentrale Stromversorgung garantieren können. Wer heute in Atomkraft investiert, blockiert den dringend notwendigen Ausbau von Windkraft-, Solarenergie- und Speichertechnologien. Die Zukunft gehört den erneuerbaren Energien. Bereits heute liefern sie den Großteil unseres Stroms. Der weitere Ausbau von Wind- und Solarenergie, ergänzt durch Speichertechnologien und eine intelligente Netzsteuerung, wird Deutschland unabhängiger von fossilen und nuklearen Energieträgern machen. Stichwort „Energiesouveränität und -unabhängigkeit“: Über Jahrzehnte war es vollkommen normal, dass wir über 90 Prozent des Erdöls und des Gases aus Staaten mit fragwürdigem Verständnis für Menschenrechte importierten. Auch das Uran für unsere Atomkraftwerke kam nicht aus Deutschland, sondern unter anderem aus Ländern wie Russland, Niger oder Kasachstan. Und die Vorräte an Uran in Sachsen und Thüringen waren übrigens Ende der 80er-Jahre erschöpft. Also auch die Wismut wäre für Sie keine Option. Anstatt Milliarden in eine veraltete und gefährliche Technologie zu investieren, sollten wir diese Mittel in Innovation und den Ausbau erneuerbarer Energien stecken. Speicherlösungen wie Batterien, Wasserstoff oder Pumpspeicherwerke bieten längst praktikable Lösungen für das Problem der Versorgungssicherheit. Darüber hinaus befinden wir uns mit unseren europäischen Nachbarn in einem integrierten Stromnetz. Ja, wir importieren hin und wieder Strom aus dem Ausland, aber wir exportieren ihn auch, zum Beispiel nach Frankreich, als dort im Sommer 2022 die französischen Atomkraftwerke wegen Hitze und Trockenheit teilweise stillgelegt wurden. Fazit: ein klares Nein zur Kernkraft. Der Antrag der AfD ist rückwärtsgewandt, wirtschaftlich unsinnig und gefährlich. Die Kernkraft ist keine Lösung für die Energiekrise, sondern ein Irrweg, der immense Kosten verursacht und unkalkulierbare Risiken birgt. Deutschland braucht eine zukunftsfähige Energiepolitik, die auf erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und innovativen Technologien basiert, nicht auf einer veralteten und riskanten Technologie. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der AfD-Antrag ist kein ernsthafter Beitrag zur Energiepolitik in Thüringen. Wir brauchen keine ideologischen Geisterdebatten, sondern pragmatische Ansätze für eine bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung. Ich rufe Sie daher auf, diesen Antrag der AfD entschieden abzulehnen und auf dem Weg zu einer nachhaltigen, sicheren und wirtschaftlichen Energieversorgung in Thüringen und Deutschland weiterzugehen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank an den Abgeordneten Jens Thomas von der Linken, dem ich versehentlich einen Doktortitel mit auf den Weg gegeben habe. Ich bitte um Entschuldigung, es gibt schlimmere Komplimente, glaube ich. Ich komme nun zum nächsten Punkt auf meiner Rednerliste. Für die Fraktion der CDU bitte ich Thomas Gottweiss ans Mikrofon.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Gottweiss CDU

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, die AfD hat einen Antrag zum Neustart bei der Kernkraft vorgelegt. Über das Thema kann man sich sachlich unterhalten. Ich werde dies auch tun. Der Antrag selbst ist aufgrund seiner Unsachlichkeit und seines plumpen Populismus dazu jedoch nicht geeignet. Aber zweifelsohne ist beim Thema „Kernkraft“ viel in Bewegung. Sie ist ein fester Bestandteil der europäischen Energieinfrastruktur. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Die Rolle der Kernenergie wird wichtiger werden. Sie steht vor einer regelrechten Renaissance, und das vor allen Dingen auch, um dem Klimawandel effektiv begegnen zu können. In den letzten Jahren hat sich eine internationale Atomallianz gebildet, die die Technologie konsequent vorantreiben möchte. Startpunkt war die Weltklimakonferenz COP28 in Dubai. Im Jahr 2023 haben sich in diesem Rahmen 22 Staaten auf den Weg gemacht, um gemeinsam daran zu arbeiten, die Energieerzeugung aus Kernkraft bis zum Jahr 2050 zu verdreifachen. Im letzten Jahr gab es in Brüssel einen Folgegipfel, bei dem schon 35 Staaten beteiligt waren, darunter 14 EU-Staaten. Allein in der EU soll die installierte Leistung bis zum Jahr 2050 auf 150 Gigawatt steigen – 50 Prozent mehr als heute. Die Position der CDU-Fraktion in diesem Zusammenhang ist klar. Wir halten es für einen historischen Fehler, dass trotz der geopolitischen Lage, trotz der Energiepreiskrise, trotz der wirtschaftlichen Turbulenzen und trotz der Herausforderungen beim Klimaschutz die letzten bestehenden Atomkraftwerke im Jahr 2023 abgeschaltet wurden. Zur verantwortlichen Politik gehört aus unserer Sicht, dass bei dramatisch veränderten Rahmenbedingungen auch Entscheidungen, die man vor einem Jahrzehnt mitgetragen hat, kritisch überprüft und angepasst werden. Das Kind ist nun in den Brunnen gefallen. Aber wir sollten prüfen, was notwendig wäre, um die zuletzt abgeschalteten Atomkraftwerke wieder in Betrieb zu nehmen. Es ist wirtschaftlich absurd, hohe Millionenbeträge für den Rückbau von Anlagen auszugeben, die sicher und günstig weiterbetrieben werden könnten. Wir alle wissen, dass die weltweite Erforschung der Kernenergie zu noch effizienteren Verfahren führen und die Frage der Endlagerung entscheidend entspannen wird. Im Bereich von Wissenschaft und Forschung darf Deutschland nicht zurückfallen. Daraus werden sich auch Perspektiven für den Bau von neuartigen Reaktoren, die mit Partitionierung und Transmutation arbeiten, in Deutschland ergeben. Aber all dies hat ja mit Ihrem Antrag wenig zu tun. Deswegen möchte ich jetzt gern einige Dinge dazu sagen. Fangen wir mit dem Offensichtlichen an. Wo ist der Bezug zu Thüringen? Glauben Sie ernsthaft, dass wir in Thüringen einen Standort für ein Kernkraftwerk finden werden? Schauen Sie sich doch mal die Bürgerreaktion auf die Entwicklung von Windparks an. Glauben Sie, dass wir in Thüringen die Akzeptanz für einen AKW-Standort finden, dass die Bürger das so einfach hinnehmen? Ich habe da meine Zweifel. Aber auch ganz unabhängig von der Akzeptanz haben Sie sich fachlich nicht mit dem Thüringer Energiesystem befasst. Die Infrastruktur in Thüringen ist historisch gewachsen. Wir waren nie ein Standort großer Kraftwerke. Wir wurden schon zu DDR-Zeiten von den großen Kohlekraftwerken der Region Halle-Leipzig und der Lausitz versorgt. Das Leitungsnetz in Thüringen ist darauf ausgelegt, die Energie von außen ins Land zu transportieren und zu verteilen. Es wäre mit immensen Kosten verbunden, in Thüringen einen Standort für ein Kernkraftwerk zu entwickeln, weil die Netzinfrastruktur dafür umfassend neu gestaltet werden müsste. Wenn in Zukunft in Deutschland neue Kernkraftwerke gebaut werden sollten, wäre es am wirtschaftlichsten, diese an Standorten ehemaliger Kohle-, Gas- oder Kernkraftwerke zu errichten. Damit ist Thüringen raus. Stattdessen sollten wir uns in Thüringen mit einer bedarfsgerechten, dezentralen Energieerzeugung mit erneuerbaren Energien und Speichertechnologien beschäftigen. Darin liegen die wahren Chancen für den Wirtschaftsstandort Thüringen. Auch sonst ist Ihr Antrag ziemlich dünn. Was soll das Gerede von der „sogenannten Energiewende“, die angeblich gescheitert sei? Ich glaube, Sie haben einfach keine Ahnung. Die Transformation des Energiesystems ist eine internationale Entwicklung, die auf der ganzen Welt stattfindet. Die Kernenergie ist Teil dieser Entwicklung. Aber die Größenordnung des weltweiten Ausbaus der Erneuerbaren spielt in einer ganz anderen Dimension. Nur mal zum Vergleich das Jahr 2023: Die weltweite Stromproduktion aus Kernkraft ist im Jahr 2023 um 46 Terawattstunden gestiegen, die Stromproduktion durch Photovoltaik im gleichen Jahr um ganze 307 Terawattstunden, die aus Windkraft um 206 Terawattstunden. Gemeinsam ist das Wachstum des aus PV und Wind produzierten und verbrauchten Stroms weltweit also zehnmal höher als das Wachstum des neu produzierten Atomstroms. Das Jahr 2023 ist dabei kein Ausnahmejahr gewesen, sondern es spiegelt den grundsätzlichen Trend wider. Daher ist klar, dass die Kernkraft zukünftig eine wichtige Ergänzung eines durch Erneuerbare dominierten Energiesystems sein wird. Es hilft nicht, die Realität auszublenden. Daher kann dieser Antrag auch nicht unsere Zustimmung erhalten. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gottweiss. Als Nächsten bitte ich für die Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Moritz Kalthoff ans Mikrofon. (Beifall SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Moritz Kalthoff SPD

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich hatte mir für meine erste Rede im Thüringer Landtag eigentlich ein schöneres Thema vorgestellt, als die Unwahrheiten der AfD zu korrigieren. Denn wieder einmal müssen wir uns heute mit Ihrem Lieblingsthema beschäftigen, der Atomkraft. Und ich frage mich so langsam, wie oft Sie diese Sau noch durch das Dorf treiben wollen. Denn inzwischen haben wir Ihre Falschaussagen dazu schon so oft gehört, dass es einfach nur noch langweilig ist. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Sie sind doch erst seit gestern da!) Ach so, und da hatte ich nicht die Möglichkeit, hier mal reinzuschauen, so wie das interessierte Bürgerinnen und Bürger sonst auch machen? Aber vielen Dank dafür. Angesichts der hanebüchenen Aussagen, die Sie in Ihrem Antrag treffen, möchte ich gern mal einiges klarstellen. Denn allein der Titel Ihres Antrags ist falsch. Atomkraft ist weder günstig, noch ist sie besonders sicher. (Beifall SPD) Schauen wir uns doch einfach mal Bauprojekte zur Errichtung von neuen Atommeilern in Europa an. Sowohl in Frankreich als auch in Großbritannien verzögert sich der Bau von Prestigemeilern und nicht nur die Kosten dafür explodieren gerade noch. So hat man für das Atomkraftwerk Flamanville ursprünglich eine Bauzeit von fünf Jahren und Kosten zwischen 3,2 und 3,3 Milliarden Euro geplant. Stattdessen hat der Bau ganze 17 Jahre gedauert und den französischen Staat 23,7 Milliarden Euro gekostet. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Fast wie der rot-grüne Flughafen, oder?!) Darüber hinaus konnte das Kraftwerk zwar im Dezember 2024 ans Stromnetz angeschlossen werden, bis zum Sommer 2025 befindet es sich aber noch in einer Testphase und speist dementsprechend auch keinen Strom ins Netz ein. Und um das Ganze noch abzurunden, muss nächstes Jahr auch schon ein neuer Reaktordeckel eingebaut werden, da der alte schon Risse hat. In Großbritannien zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Dort ist die Verschiebung des Termins zur Fertigstellung des Kraftwerks Hinkley Point C sogar zu einem jährlichen Running Gag geworden. Bei Baubeginn im Jahr 2016 beliefen sich die geschätzten Kosten auf 21 Milliarden Euro. Inzwischen geht man von Kosten um die 50 Milliarden Euro aus. Natürlich wird dieses Kernkraftwerk nicht in diesem Jahr fertig. Stattdessen soll es frühestens im Jahr 2031 in Betrieb gehen. Sollte es dann tatsächlich fertiggestellt sein, hat es hier 15 Jahre gedauert. Um den Strombedarf in Deutschland bis zum Jahr 2050 mit Atomkraft zu decken, müsste man innerhalb von 15 Jahren 20 Atomkraftwerke neu bauen. Ob das überhaupt ansatzweise gelingen würde, ist bei einer Betrachtung der Verzögerungen und Kostenexplosionen mehr als nur fragwürdig. Außerdem will kein Stromkonzern in Deutschland ein Atomkraftwerk bauen und keine Versicherung möchte eines versichern. Dazu kommt noch, dass es momentan auch schwierig ist, an Brennstäbe zu kommen. Wobei, hier könnte Ihnen ja vielleicht Ihr Freund Putin aushelfen oder alternativ schauen wir doch mal in den versiegelten Schächten der Wismut nach, ob wir noch ein paar Reste dafür finden. Das fänden die Leute dort bestimmt richtig spitze. Was Sie außerdem verschweigen, ist, dass Atomkraftwerke, die mindestens elf Jahre im Bau sind, eh keine Auswirkungen auf die aktuellen Strompreise hätten. Stattdessen wird der Atomstrom bei Fertigstellung dieser AKWs deutlich teurer sein als der aus erneuerbaren Energien. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ist doch heute schon so!) Schon jetzt ist Strom aus Atomkraft nur durch massive staatliche Subventionen überhaupt konkurrenzfähig. Denn während man in Frankreich und Großbritannien eine frustrierende Nachricht nach der anderen bekommt – erst kürzlich hat der französische Rechnungshof moniert, das dann das neu gebaute Kraftwerk Flamanville bestenfalls eine mittelmäßige Rentabilität besitzt –, haben die erneuerbaren Energien am Neujahrstag in Deutschland zwischenzeitlich bis zu 125 Prozent des Verbrauchs gedeckt. Allein im 1. Halbjahr 2024 haben die Thüringer Stromerzeuger nach vorläufigen Angaben mehr Strom aus erneuerbaren Energien in das Netz gespeist als im gleichen Zeitraum 2023. In der gleichen Zeit haben weder Flamanville noch Hinkley Point C überhaupt irgendwas an Strom produziert, sondern reine Kosten. Es kommt noch besser: Insgesamt betrug der Anteil der erneuerbaren Energie am eingespeisten Strom im 1. Halbjahr 2024 65,3 Prozent. Auch hier ist die Tendenz in Zukunft weiter steigend. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das reicht aber nicht!) Während Sie sich also wie auch bei Ihrer Gesellschaftspolitik in der Vergangenheit bewegen, blicken wir in die Zukunft. Und in der Thüringer Zukunft spielt Atomkraft eben keine Rolle. (Beifall Die Linke, SPD) Wir investieren das Geld lieber in den Ausbau erneuerbarer Energien und in die Forschung und in die Entwicklung. (Unruhe AfD) So werden wir die Grundlagen für eine kostengünstige und effiziente Energiegewinnung durch erneuerbare Energien schaffen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank an den Abgeordneten Moritz Kalthoff von der SPD. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Kobelt für die Fraktion des BSW ans Mikrofon. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Roberto Kobelt BSW

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Sehr geehrte Damen und Herren, erst mal ist eine Diskussion über Energiepolitik immer gut und auch an dem Ansinnen, das Sie als einbringende AfDFraktion geäußert haben, den Bürgern günstigen Strom zur Verfügung zu stellen, ist an sich nichts auszusetzen. Allerdings kommt man, wenn man sich Ihren Antrag genau anschaut, zu dem Schluss, dass es gerade nicht nur um die Verlängerung von bestehenden Kraftwerken geht, sondern um einen Wiedereinstieg in die Kernkraft. An anderer Stelle haben Sie sich in Ihrem Programm auch ganz klar geäußert, dass Sie sich auch für den Neubau von Kernkraftanlagen aussprechen, und in Ihrem Wahlprogramm war ja auch zu lesen, dass Sie für den sofortigen Abriss aller Windräder eintreten. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Das steht nicht in unserem Wahlprogramm!) Doch, doch. Da hat sich sogar Frau Weidel – ich weiß ja nicht, was Frau Weidel für eine Autorität bei Ihnen hat – auf dem Parteitag der AfD deutlich dazu geäußert. Ich nehme das auch ernst. Das sollte ja auch eine Wirkung haben und das haben die Bürgerinnen und Bürger auch so gehört. Da können Sie, glaube ich, jetzt nicht hinter Ihre Spitzenfrau zurücktreten. Also, wir haben uns das mal kurz ausgerechnet, was das denn in einer Energiemenge bedeutet, wenn man alle 3.000 Windräder – so viele sind es übrigens in Deutschland – zurückbaut und ersetzen muss, in dem Fall, was Sie vorschlagen, durch Atomenergieanlagen. Das sind etwa 20 Atomkraftanlagen. Jetzt kann man sich ja mal anschauen – Sie haben ja auch einige Wirtschaftsunternehmen oder Handwerker, die auch gewohnt sind, kalkulatorisch zu rechnen, wenn man sich mit einem Thema auseinandersetzt –, was so eine Atomanlage, die zum Beispiel auch in der Praxis gerade im Bau ist oder fertiggestellt wird, kostet. Der Kollege hat es schon gesagt: Hinkley Point in Großbritannien kostet momentan – es ist aber noch nicht sicher, ob das reicht – 53 Milliarden Euro. Jetzt kann man sich überlegen, 53 Milliarden Euro mal 20 sind ganz grob 1 Billion Euro. Das ist im Übrigen mehr als das Doppelte des Bundeshaushalts. Wenn man sagt, dass diese Anlagen in zehn Jahren gebaut werden, dann kommt man auf eine Summe von jährlich 150 Milliarden Euro, die man mindestens braucht, um neue Atomenergieanlagen zu bauen. Damit man mal eine Vorstellung hat, es sind ja große Zahlen: Das bedeutet, dass ungefähr ein Drittel des Bundeshaushalts in den nächsten zehn Jahren für den Bau von Atomenergieanlagen zur Verfügung gestellt werden muss. Neben ihren 5 Prozent Aufrüstungsplänen sind das dann im Übrigen insgesamt zwei Drittel des Bundeshaushalts für Atomenergie und für Aufrüstung. Da müssen sich natürlich die Bürgerinnen und Bürger schon fragen, was denn dann für das mittelständische Handwerk, für Handwerker, für die normalen Menschen, für Bildung, für Forschung oder für andere wichtige Aufgaben übrig bleibt. (Unruhe AfD) Wenn Sie jetzt abwinken – dieser Debatte müssen Sie sich schon stellen, denn es sind Ihre eigenen Vorschläge und es sind ja nachvollziehbare Zahlen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Wir sind schon weit über 1 Million drüber!) Das ist eine ganz sachliche Debatte. Jetzt muss man sich natürlich fragen: Sie können natürlich auch sagen, Sie nehmen das nicht aus Steuermitteln, dann muss es der Energieverbraucher bezahlen. Da gibt es auch Schätzungen dazu, wie der Strompreis umgelegt wird. Das beträgt ungefähr 20 Cent. Jetzt haben wir uns mal angeschaut, was vergleichbare Energieanlagen kosten: Gasanlagen ungefähr 18 Cent in der Erzeugung, Windenergieanlagen ungefähr 6 Cent im Durchschnitt, Solaranlagen, Großflächenanlagen auch in der Region 6 bis 7 Cent. Also Sie wollen sagen – und das müssen Sie jetzt auch aushalten –, entweder wir nehmen Milliarden an Steuergeldern, um unsere Ziele umzusetzen, oder wir erhöhen den Strompreis der Bürgerinnen und Bürger, der Handwerker, der ganz normalen Familie um 15 bis 20 Cent. Das ist ein ganz falscher Weg meiner Meinung nach und da müssen wir uns ganz klar auch mit sachlichen Argumenten dagegenstellen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Im Übrigen haben Sie ja auch, wenn man es jetzt auf Thüringen betrachtet, schon Einfluss durch einen Landrat in Sonneberg, der ist jetzt auch nicht gerade hervorgetreten, dass er sich für seinen Landkreis wünscht, dass dort zum Beispiel ein Endlager eingerichtet wird. Sie müssen sich natürlich auch mit dem Thema auseinandersetzen und dafür Vorschläge machen. Ich denke, in der Theorie klingt das immer sehr gut, was Sie vorschlagen, aber in der Praxis werden Sie davon auch abrücken. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Wie viele Endlager hat Deutschland denn?) Na ja, es ist ja eine Endlagersuche; da kann man sich noch, (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Null!) wenn man die geologischen Gegebenheiten hat, bewerben und da ist die AfD sicherlich sehr zurückhaltend, aus gutem Grund, weil es niemand vor seiner Haustür haben möchte, (Unruhe AfD) genauso wie neu gebaute Atomenergieanlagen. Das muss man auch einmal deutlich sagen. Jetzt kann man sich natürlich fragen – BSW-Fraktion sagt, das ist unwirtschaftlich, sage ich gerade –: Was sind denn die Alternativen? Da gibt es schon Schnittmengen, muss man ja auch sagen, und ich würde Sie einfach bitten, sich darauf zu konzentrieren. Zum Beispiel ist eine Energieerzeugung durch flexible Gasanlagen eine günstige Versorgung und da muss man natürlich auch sagen, in der vergangenen Regierung, Bundesregierung, ist das auch eine scheinheilige Debatte gewesen, dass man das Leitungsgas verhindert oder nicht mehr möchte – mit dem Subventionsargument –, es aber im letzten Jahr noch nie so viel Flüssiggas gab, was aus Russland gekommen ist. (Beifall BSW) Das ist nicht nur unwirtschaftlich, denn das Flüssiggas kostet ungefähr das Dreifache, sondern stellt auch eine Alternative dar, flexible Energie zu erzeugen, um dann die erneuerbaren Energien, die ja mittlerweile schon sehr günstig geworden sind, auch dazu zu ergänzen. Auch ein einfaches Beispiel: so eine Solarenergieanlage zu Hause. Zum Beispiel Herr Prophet nutzt das ja auch zu Hause, er beschäftigt sich auch geschäftlich damit. Also es gibt ja, glaube ich, auch in Ihrer Fraktion Erkenntnisse, auch vielleicht bei den Handwerksbetrieben, dass das eine preisgünstige Lösung ist. Wir sagen ganz ideologiefrei, ganz klar als BSW-Fraktion, wir unterstützen alle Maßnahmen, die die Kosten der Energie, des Stroms für die Bürgerinnen und Bürger, für den mittelständischen Handwerker und für die Industrie senken. Zu diesem Argument ist aber Ihr Antrag ein vollkommen falscher Beitrag und deswegen lehnen wir diesen ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Ich danke dem Abgeordneten Roberto Kobelt und bitte als Nächsten Abgeordneten Dr. Jens Dietrich für die Fraktion der AfD an das Mikrofon.

Diese Rede einzeln zitieren

Dr. Jens Dietrich AfD

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Herr Präsident, werte Kollegen, liebe Gäste in nah und fern! Ja, Herr Kobelt, erst einmal danke für den verhältnismäßig sachlichen Beitrag, auch wenn ich sicherlich einige Dinge ganz anders sehe, als Sie das dargelegt haben. Wenn das alles so wunderbar wäre mit den sogenannten Erneuerbaren, dann frage ich mich: Wo kommen denn der massive Strompreisanstieg und die Probleme her, die wir jetzt haben? Denn es wird wie ein Wolkenkuckucksheim hier gesagt: Wenn wir mal die Stromspeicher haben – wenn, wenn, wenn. Auch die sind teuer, wenn man sie hätte, und sie sind in der Kapazität ganz besonders schwierig in Menge herzustellen. Ja, die Beiträge von Links und SPD, muss ich sagen, sind schon ganz schön rückwärtsgewandt und schwierig. Ich meine, man kann auch um die Litfaßsäule rennen und rufen: Hilfe, ich bin eingesperrt! So kam mir das ein bisschen vor. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Eigene Erfahrung, oder?) Sehr wenig. Herr Gottweiss, Ihr Beitrag, der hat mich irgendwie an die Geschichte mit den Windrädern und den Fundamenten erinnert. Irgendwie waren Sie neben der Spur und das war einfach: Thema verfehlt! Also erstens geht es hier darum, nicht irgendetwas in Thüringen zu machen, sondern es geht darum, die Landesregierung aufzufordern, sich auf anderer politischer Ebene dafür einzusetzen. Denn Sie wissen, mit den aktuellen Kernkraft-Layouts, die es gibt, sind wir in Thüringen – sage ich mal – in dem Sinne schwierig dran, weil wir keine großen Flüsse für die Kühltürme haben. Darum steht das auch genauso da drin. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Was hat Ihr Antrag mit Thüringen zu tun?) Und jetzt gucke ich mal hier: „Kooperation der drei Freistaaten Thüringen, Sachsen und Bayern“ – Nummer 5, da steht, dass Sie sich in Energie zusammentun wollen, und da steht dann drin: „(inklusive Tiefengeothermie) und von Photovoltaik bis Kernkraft gegenseitig abstimmen und unterstützen.“ Nur das wollen wir im Prinzip. Haben Sie das nicht gelesen, haben Sie das nicht mitbekommen? Ich finde, da waren Sie mal wieder einfach neben der Spur und das kann Spuren von Peinlichkeit haben, sage ich jetzt mal so. (Beifall AfD) Jetzt kommen wir mal zu meinem Punkt hier: Gute Ideen und Produkte sind weltweit gefragt, werden nachgeahmt und kopiert; die französischen und englischen Meiler gehören sicherlich nicht dazu. Die sogenannte deutsche Energiewende und der Atomausstieg gehören nicht dazu. Offensichtlich sind wir weltweit ein abschreckendes Beispiel. Weltweit und auch bei unseren Nachbarn erlebt die Kernenergie eine Renaissance – Sie haben es selbst gesagt –, jüngstes Beispiel ist Italien. Noch vor wenigen Jahrzehnten haben wir die sichersten Kernkraftwerke der Welt angeboten und verkauft. Dieser Zug ist vorerst abgefahren. Aber auch die aktuellen Warnsignale aus der deutschen Wirtschaft – die waren ja auch da – und der Gesellschaft wurden bisher ignoriert. Eine durch und durch ideologisierte Politik scheint absolut beratungsresistent zu sein. Selbst durch Schaden scheint man nicht klug werden zu wollen. Schon die Laufzeitverkürzung nach dem Tsunami in Japan basierte nicht auf Fakten, sondern auf einer Ideologie. Der Tsunami hat die Zerstörung angerichtet und Tausende Menschenleben ausgelöscht. Das Kernkraftwerk war faktisch kein Problem für die Japaner. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Su- per-Gau, kein Problem!) Ja, faktisch kein Problem, fragen Sie doch mal nach! Das war gar kein Super-Gau, aber gut. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Noch mal um die Litfaßsäule herum!) Ja, ja, laufen Sie weiter um die Litfaßsäule! Auf die Spitze getrieben wurde das Ganze durch die Vernichtungsorgie von Minister Habeck. Noch ist es aber nicht zu spät, noch sind eine Umkehr und ein Neustart in der Kernenergie in Deutschland möglich, ja sogar wirtschaftlich geboten. Als Wirtschaftsnation brauchen wir eine preiswerte, stabile und bedarfsgerechte Energieversorgung. Der Strom muss eingespeist werden, der auch abgenommen wird. Man kann nicht auf Vorrat Strom in Tüten packen, falls Ihnen das nicht aufgefallen ist. Die letzten Wochen haben es nämlich überdeutlich gezeigt: Wind und Sonne liefern keine stabile und preiswerte Energieversorgung. Stromimporte aus dem Ausland sind extrem teuer und alles andere als klimaneutral, wenn man denn daran glaubt. Die installierte Nennleistung von Wind und Sonne beträgt in Deutschland zusammen rund 160 Gigawatt. Der aktuelle Leistungsbedarf in Deutschland liegt zwischen 60 und 85 Gigawatt in der Spitze. Trotz des kontinuierlichen Zubaus hat sich der Stromimport von 2018 bis 2024 mehr als verdreifacht. Wie kann das sein? Wind und Sonne sind also nicht die Lösung, sondern die Ursache des Problems. Die Reaktivierung der kürzlich stillgelegten Kernkraftwerke wäre dagegen eine Lösung und kein Problem. (Beifall AfD) Durch die Reaktivierung der deutschen Kernkraftwerke könnte innerhalb weniger Jahre wieder eine stabile Leistung von 10 Gigawatt erzeugt werden. In Deutschland könnten laut einer Studie der Beratungsfirma Regent Energy Group drei Reaktoren besonders schnell reaktiviert werden. Das schleswig-holsteinische Kernkraftwerk Brokdorf könnte bereits Ende 2025 wieder Strom produzieren, die niedersächsischen Anlagen Emsland und Grohnde könnten bis 2028 folgen und sechs weitere Reaktoren wären bis 2032 wieder einsatzbereit. Die Kosten werden auf 20 bis 25 Milliarden Euro geschätzt. Das ist ein sehr überschaubarer Betrag, denn allein die Übergewinne der Windkraftanlagen während der Energiekrise beliefen sich auf 10 Milliarden Euro. Der Aufbau der LNG-Infrastruktur – das LNG hatten wir ja eben auch schon – nach dem Ende der russischen Gaslieferungen hat mehr als 15 Milliarden Euro gekostet. Es ist also mehr als genug Geld im System und das ohne irgendwelche Sondervermögen und Kredite in der Richtung, und zwar um ein akutes Problem zu lösen, um die Kernkraftwerke zu ertüchtigen, die wir noch haben. Darüber hinaus können weitere Milliarden an Kosten für Stromimporte, den Ausbau der Netzinfrastruktur – das Netzengpassmanagement kostet mehrere Milliarden im Jahr – und den Ausbau volatiler Energiequellen, wie Wind und Sonne, eingespart werden. Der Wiedereinstieg in die Kernenergie wäre ein klares Signal an die deutsche Wirtschaft, dass die Politik die Zeichen der Zeit erkannt hat und echte Lösungen für drängende Probleme anbietet. Der Wiedereinstieg in die Kernenergie senkt die Kosten und schafft Vertrauen im Land – Vertrauen. (Beifall AfD) Der Wiedereinstieg ist weder unfinanzierbar noch technisch unmöglich. Er ist ein Gebot der Vernunft und der Verantwortung für die Menschen in Thüringen und in Deutschland. Vernunft statt Ideologie. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Frau Abgeordnete Hoffmann.

Diese Rede einzeln zitieren

Nadine Hoffmann AfD

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gottweiss, Sie haben gefragt, wo der Thüringenbezug ist. Das steht in unserem Antrag: auf allen politischen Ebenen, natürlich auch auf der Bundesebene. Und das kann Ihnen gar nicht so fern sein, denn Sie haben noch nicht mal vor zwei Jahren einen Alternativantrag eingereicht – Drucksache 7/7851, ich habe ihn vor mir – zu unserem Kernenergieantrag, der dann im Ausschuss nicht mal debattiert wurde, sondern abgelehnt worden ist, und da fordern Sie – es ist ja eine Kopie von unserem Antrag – nämlich auch: auf Bundesebene. Nun sitzen Sie ja in der Regierung, und wenn Sie sagen, der Unterschied ist, dass wir einen plumpen Antrag machen und Sie Ahnung haben, muss ich sagen, nein, das ist nicht der Unterschied. Der Unterschied ist, dass Sie vor zwei Jahren in der Opposition gesessen haben und das Wahljahr vor der Tür war und Sie alles Mögliche versprochen haben und dass Sie jetzt in der Landesregierung sitzen und die CDU vermutlich auch in der Bundesregierung sitzen wird und Sie das alles umsetzen könnten. Und ich sage Ihnen schon mal eins: Wir werden genau beobachten, was Sie im Bundesrat machen. Auch wir gehen davon aus, dass Sie dann aktiv mitarbeiten, und wenn Sie das nicht umsetzen, was Sie vorher versprochen haben, werden wir auch das beobachten und nach außen transportieren. Vielen Dank. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hoffmann. Jetzt rufe ich für die Landesregierung unseren Energieminister Tilo Kummer ans Rednerpult. Danke schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Tilo Kummer

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Herr Präsident. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung sieht ein großes Problem darin, dass die Energiepreise aktuell für Verbraucher in Thüringen und für die Wirtschaft zu hoch sind. Wir streben eine Energieversorgung an, die für die Menschen und Unternehmen günstig ist und die stabil ist. Ich habe den Auftrag, dazu ein Energiegesetz vorzulegen, das eine Energiepolitik mit Vernunft und Gerechtigkeit formulieren soll. (Beifall BSW) In diesem Energiegesetz wird es darum gehen, sicherzustellen, dass die Energieerzeugung nah an den Verbrauch heranrückt, um Netzkosten zu reduzieren, und dass Netze und Speicher ausgeglichen werden, damit ich relativ wenig Systemkosten habe. Das ist die Zielstellung, die wir haben, und ich sage mal, vor dem Hintergrund der Probleme, die wir aktuell in der Wirtschaft haben, dass ich gerade im Bereich der Energieerzeugung große Möglichkeiten für Thüringer Unternehmen sehe, in Zukunft wirtschaftlich aktiv zu werden und auch damit Gewinne zu machen. Das ist Sinn von Wirtschaften und vor dem Hintergrund nichts, was verboten sein sollte. Die AfD-Fraktion hat mit ihrem Antrag „Neustart der Kernkraft“ vorgelegt, welche Energiepolitik sie sich vorstellt. Wenn ich davon ausgehe, dass die AfD-Fraktion keine Energiepolitik unter dem Motto „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ verfolgt, müsste sie da schon auch die Möglichkeit der Errichtung eines Kernkraftwerks in Thüringen ins Auge fassen. Die einzige Möglichkeit vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Kühlwasser, das ist ja eben schon angesprochen worden, würde sich wahrscheinlich an der Saalekaskade bieten, und vor dem Hintergrund kann ich nur sagen, okay, das scheint also Ihr Wille zu sein. Und da Sie – vorhin ist, Herr Dr. Dietrich, von Ihnen auch der Verweis noch mal auf die Debatte zu den Fundamenten von Windkraftanlagen, die wir gestern hier im Haus hatten, getroffen worden – also auch für eine nachhaltige Entsorgung von Energieanlagen sind, gehe ich davon aus, dass Sie einem Atommüllendlager in Thüringen auch nicht ablehnend gegenüberstehen. Wenn ich das zusammenfasse und noch Ihre These sehe, dass Atomkraft günstig und sicher wäre, dann ist die Frage: Stimmt diese These? Und mit dieser Frage „Ist Atomkraft günstig und sicher?“ will ich mich kurz beschäftigen. Ich glaube, wir müssen Opfern von Atomkraft durchaus in dieser Debatte auch ein Gesicht geben. (Beifall SPD) Ich möchte deshalb aus dem Buch „Letzte Helden“ von Landolf Scherzer zitieren, der in Tschernobyl war, Interviews mit Menschen geführt hat und dazu einen Bericht festgehalten hat: Als die Ventile für das Kühlwasser des Kernkraftwerks geschlossen werden mussten, meldete sich Nadjeschdas Mann Paschka und tauchte unter den Todesreaktor. Er war einer der 600.000 bis 800.000 namenlosen Liquidatoren, die in und um Tschernobyl gegen die tödlichen Strahlen in der Luft, auf der Erde und im Wasser kämpften. Sie sollten den Reaktor mit der nicht mehr zu stoppenden nuklearen Kettenreaktion unter einem strahlungssicheren Sarg aus Zehntausenden Tonnen von Stahl und Beton begraben. Doch zuvor mussten vom Dach des Nachbarreaktors viele Tonnen radioaktiver Trümmer, herabgeschleuderter Brennstäbe und Grafitplatten heruntergeholt und in den zu versiegelnden brennenden Reaktor geworfen werden. Feuerwehrleute und Soldaten hievten japanische und deutsche Spezialroboter und ein sowjetisches Mondmobil auf das Dach. Doch die Elektronik der Roboter verweigerte die Arbeit wegen der zu hohen Strahlenwerte. Da schickte die Einsatzleitung menschliche Roboter, die freiwilligen Liquidatoren, auf das Dach. Sie erhielten weiße Arbeitsanzüge, die in der ganzen Sowjetunion eingesammelt worden waren, vitaminreiches Essen, Wodka und Jodtabletten gegen Schilddrüsenkrebs: Nadjeschdas erster Mann, der Hydrotechniker Paschka, wurde ein Dreivierteljahr nach der Katastrophe in eine Moskauer Spezialklinik gebracht. Seine Haut schälte sich ab. Später löste sich auch braun gewordenes Fleisch von den Knochen. Nadjeschda schlief zwei Monate neben ihm auf dem Fußboden der Klinik. Er lag unter einer Plastefolie. Sie durfte ihn nicht streicheln, nicht küssen, nicht berühren. Sie waren erst sechs Monate verheiratet. Am Ende zerfiel Paschkas Körper, als wäre er ein vertrockneter Schwamm und knochenlos. In einem schützenden Bleisarg begrub man ihn auf einem Moskauer Friedhof. Nadjeschda, der Name bedeutet auf Deutsch „Hoffnung“, ließ sich von einem Moskauer Arzt illegal ihr vier Monate altes Ungeborenes abtreiben. Als sie ihm sagte, woher sie kam, nahm er ihr kein Geld ab. Meine Damen und Herren, ich komme zum Thüringenbezug. Thüringen ist betroffen gewesen von der Atomkraftnutzung durch den Uranbergbau im Bereich der Wismut. Wir haben 3,85 Milliarden Euro Sanierungskosten der Wismut bis 2024 gehabt. Bis 2050 wird noch mit einer weiteren Milliarde Euro zu rechnen sein. Zwischen 1946 und 1990 starben 7.163 Uranbergleute der Wismut an Lungenkrebs. Bei 5.237 von ihnen wurde die Arbeit in der Wismut als Ursache dafür anerkannt. Nach Einstellung des Betriebs erkrankten weitere 3.700 Bergleute an Lungenkrebs und es gab auch Tausende andere Bergleute, die an anerkannten Berufskrankheiten, wie zum Beispiel Kehlkopfkrebs, erkrankten. So weit zu der Frage „Sicherheit“. Wenn man sich ansieht, was infolge einer Reaktorkatastrophe passiert, dann ist es nicht nur die eben beschriebene Katastrophe von Tschernobyl, es sind auch die Auswirkungen, die diese Katastrophe langfristig hat. Herr Dr. Dietrich, mit Halbwertszeiten kennen Sie sich sicherlich aus. Wir müssen heute in Thüringen in vier Forstamtsbereichen immer noch jedes Wildschwein, was geschossen wird, beproben, weil mit hohen Cäsium-Werten zu rechnen ist. Das braucht man zum Beispiel auch im Forstamtsbereich Schönbrunn. Landwirtschaftliche Produkte aus Regionen, die durch Atomunfälle verstrahlt wurden, müssen regelmäßig geprüft werden. Und bezüglich Japan: Die Auswirkungen dieses Reaktorunfalls von Fukushima auf die Meeresumwelt und auf die Erträge des Meeres dort für die Fischerei, die Anreicherung der Schwermetalle in der Nahrungskette, das ist alles etwas, was man bei den Kosten der Kernkraft mit aufschlagen muss. Ich will in dem Zusammenhang nur sagen: Als die EU-Kommission die Kernkraft als nachhaltig einstufte, forderten fünf ehemalige japanische Premierminister, dass auf Atomkraft künftig verzichtet werden sollte. Sie sprachen davon, dass Atomkraft ein Land ruinieren kann. Es ist leider so. Wir haben in Thüringen übrigens auch noch das Problem der Altlasten außerhalb der Wismutsanierung. Das ist für mich ein ganz besonders schwieriger Umgang mit der Problematik. Wenn sich in Suhl-Friedberg keiner mehr erinnern konnte, dass dort Uranbergbau stattfand, und die am meisten strahlende Halde dann irgendwann beim Bau eines Gewerbegebiets einfach verschwand und irgendwo eingebaut wurde, macht das auch deutlich, wie viele Menschen heute aktuell von solchen Dingen betroffen sein können, nur weil unbedacht mit solchen Sachen umgegangen wird. Warum habe ich Tschernobyl angesprochen? (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Weil Sie Angst machen wollen!) Man kann ja sagen: Russentechnik, die taugte nicht viel. Ich kenne einen Ingenieur, der Atomkraftwerke mitgebaut hat, sehr gut, der zu mir gesagt hat: Tilo, Tschernobyl war ein sicheres Kraftwerk. Die Reaktorkatastrophe ist deshalb eingetreten, weil man Sicherheitskreisläufe abgeschaltet hat, weil man spaltbares Material entnehmen wollte. Und da ist der Punkt, den man bei der Sicherheit von Kernkraftwerken eben mit betrachten muss: das Risiko Mensch. Das Risiko Mensch erleben wir gerade in der Ukraine, wenn ich mir ansehe, wie das Atomkraftwerk Saporischschja beschossen wird, wenn ich mir ansehe, in welcher Gefahr das Atomkraftwerk Kursk war und aktuell vielleicht auch noch ist. Wir bekommen bei uns im Haus regelmäßig Meldungen, wie die Windrichtung ist, für den Fall, dort passiert etwas. Denn Atomkraftwerke sind nicht dafür gebaut worden, den Beschuss mit Militärtechnik zu überstehen. Wir haben aber auch noch die Frage der Bezahlbarkeit – ich will es bei der Sicherheit jetzt erst mal dabei belassen. Ich könnte es mir jetzt einfach machen und sagen – wir nehmen einfach mal den Börsenpreis für Strom in Deutschland –: Die letzten 365 Tage vor Abschaltung der drei verbliebenen Atomkraftwerke betrug der Börsenpreis 21,6 Cent im Durchschnitt, im Jahr danach 8,2 Cent im Durchschnitt. Das hat ja sicherlich andere Gründe als das Abschalten der Atomkraftwerke. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Gut, dass Sie es sagen!) Ja, aber wir haben auch das nachgerechnet. Populistisch könnte man jetzt so reagieren. Manche machen das. Wir haben nachgerechnet: Insgesamt wirkte sich das Vorhalten dieser drei AKWs im letzten Jahr auf den deutschen Strompreis mit weniger als 0,3 Cent pro Kilowattstunde aus. Und diese drei AKWs hatten eine Leistung von 6 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Das heißt, wenn man sie jetzt wieder in Betrieb nehmen würde, reden wir von 6 Prozent des deutschen Stromverbrauchs. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, wollen Sie sich von den Erneuerbaren verabschieden, die aber einen wesentlich größeren Anteil liefern. Das lässt sich dadurch also nicht kompensieren. Jetzt ist die Frage: Nimmt denn diese Kraftwerke wieder jemand in Betrieb? Markus Krebber, Vorstandsvorsitzender RWE, am 31.12.2024 in der „Rheinischen Post“: „Die Zeit für die drei Kraftwerke, die für 6 Prozent der deutschen Stromproduktion standen, ist abgelaufen.“ EnBW-Sprecher Lutz Schildmann: „Der Rückbaustatus unserer fünf Kernkraftwerke ist praktisch gesehen irreversibel“. PreussenElektra-Sprecherin Almut Zyweck: „Ein Weiterbetrieb unserer Kernkraftwerke ist für uns kein Thema.“ – Meine Damen und Herren, Sie finden niemanden, der diese Kernkraftwerke in Deutschland betreiben wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: So ist es!) Auf die Neubauvorhaben in Frankreich und in Großbritannien ist schon eingegangen worden. Dazu brauche ich nichts mehr sagen. Ich sage Ja zur Forschung. Neue Technologien können tatsächlich weniger gefährlich sein und für bestimmte Spezialzwecke sicherlich auch eine hilfreiche Lösung. Ich habe allerdings, das will ich auch dazu sagen, als ich in den Landtag kam, mich sehr intensiv mit der Wasserstoffwirtschaft beschäftigt. Wir haben damals in Bad Berka eine der ersten Brennstoffzellen gehabt, um die Klinik mit Energie zu versorgen. Ich dachte, wir stehen kurz davor, dass das endlich mal vor dem Durchbruch steht. Wenn Sie wissen, wie sich die Wasserstoffwirtschaft bis heute entwickelt hat, kann man manchmal lange darauf warten. Und die Menschen brauchen jetzt Hilfe, darauf bin ich am Anfang schon eingegangen. Vor dem Hintergrund, muss ich sagen, brauchen wir andere Lösungen. Wir brauchen sicherlich eine Absicherung der Netzstabilität. Wind und PV sind preiswert, aber nicht stets verfügbar. Gaskraftwerke waren von Anfang an geplant als die Brückentechnologie, die hier Abhilfe schaffen sollte. Bis zum Jahr 2030 müssen in Deutschland neue Gaskraftwerke gebaut werden. Das ist dringend erforderlich, um die Sicherheit der Energieversorgung zu gewährleisten. Dass die mit günstigem Gas versorgt werden müssen, darauf ist Herr Kobelt vorhin schon eingegangen. Biomasse und Wasserkraft können zur Absicherung auch eine Rolle spielen. Da müssen wir darüber nachdenken, wie wir sie betreiben, denn sie rund um die Uhr laufen zu lassen, dafür sind gerade bei der Biomasse die Ressourcen zu schade. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte am Ende auch deutlich machen, dass der Ansatz der AfD-Fraktion für die Landesregierung kein tragbarer ist und wir deshalb empfehlen, den Antrag abzulehnen. (Beifall BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Neustart der Kernkraft – bezahlbare und sichere Energieversorgung wiederherstellen

Vielen Dank, Minister Kummer. Gibt es dazu noch weitere Wortmeldungen? Durch die Überziehung der Landesregierung gibt es die Möglichkeit, noch Redezeiten in Anspruch zu nehmen. Das ist nicht der Fall. Ich habe gehört, dass es hier einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss gibt. Ich vermute, es war damit der Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten gemeint. Dann würde ich zunächst diesen Überweisungsantrag abstimmen wollen. Wenn Sie für diesen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktion der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag auf Überweisung stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann würde ich diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie für diesen Antrag der AfD „Neustart der Kernkraft“ stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der AfD. Wenn Sie gegen diesen Antrag stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Stimmen der Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Ich danke Ihnen. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Sehr geehrte Abgeordnete, wir kommen nun, wie bereits angekündigt, zum Wiederaufruf des Tagesordnungspunkts 19 Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/92/372/585/597 Ein Hinweis dazu: Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit den §§ 51 und 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Richterwahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Richterwahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erhalten. Für eine erste Wahlwiederholung werden vorgeschlagen durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner und Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog und Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglied Herr Abgeordneter Lutz Liebscher, als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt vor als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann und Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterin bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf und Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die Fraktion Die Linke schlägt vor als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf und als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig. Ich eröffne die Aussprache. Gibt es den Wunsch nach Redebeiträgen? Das ist nicht der Fall. Dann erläutere ich Ihnen noch kurz die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führt zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann eingeteilt. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Jens Thomas Die Linke

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schau ­ mann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Tho ­ mas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Hoffmann AfD

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Quasebarth

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Der Form halber schaue ich noch mal in die Runde und stelle die Frage: Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit der Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und die Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen die Wahlergebnisse bekannt geben. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 52 Jastimmen, 31 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen ebenfalls 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen 81, ungültige Stimmen entsprechend 2. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 50 Jastimmen, 30 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: abgegebene Stimmen 83, gültige Stimmen hier 83, entsprechend ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 51 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 0 Enthaltungen. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW sowie der SPD auch nach einer ersten Wahlwiederholung die entsprechende Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorbereitung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise im Ältestenrat, möglich. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU sowie Die Linke nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich nun die Frage, ob Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Das sehe ich bei der CDU nicht. Das sehe ich bei der Linken auch nicht. Das heißt, diese Frage wird für heute verneint. Damit schließe ich diesen TOP und rufe nun vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 20 auf Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/93/371/587/598 Das Wahlverfahren der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen bzw. Vertreter richtet sich nach § 66 in Verbindung mit § 65 Abs. 2 und Artikel 52 des Thüringer Richter- und Staatsanwältegesetzes. Nach diesen besteht der Staatsanwaltswahlausschuss aus insgesamt 15 Mitgliedern, darunter zehn Abgeordneten des Landtags. Für jedes Mitglied ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu wählen und jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einer bzw. einem Abgeordneten im Staatsanwaltswahlausschuss vertreten sein. Die Mitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter werden jeweils mit Zweidrittelmehrheit gewählt. In der zurückliegenden Plenarsitzung hat einzig der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD die notwendige Zweidrittelmehrheit erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung werden wie folgt vorgeschlagen – vielleicht können wir ein bisschen Ruhe wieder insgesamt reinkriegen, dann schaffen wir heute im besten Fall auch noch ein paar Inhalte –: durch die Fraktion des BSW als Mitglieder Herr Abgeordneter Alexander Kästner, Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Vertreter Herr Abgeordneter Matthias Herzog sowie Herr Abgeordneter Sven Küntzel; durch die Fraktion der SPD als Mitglieder Herr Abgeordneter Lutz Liebscher und als Vertreterin Frau Abgeordnete Janine Merz. Die Fraktion der CDU schlägt als Mitglieder Herrn Abgeordneten Niklas Waßmann, Herrn Abgeordneten Christoph Zippel sowie Frau Abgeordnete Martina Schweinsburg, als Vertreterinnen bzw. Vertreter Herrn Abgeordneten Stefan Schard, Herrn Abgeordneten Dr. Wolfgang Weißkopf sowie Frau Abgeordnete Marion Rosin vor. Die Fraktion Die Linke schlägt als Mitglied Frau Abgeordnete Katja Mitteldorf sowie als Vertreterin Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig vor. Ich eröffne die Aussprache. Wird das Wort gewünscht? Das kann ich nicht erkennen. Dann erläutere ich nun die Stimmzettel. Sie erhalten vier Stimmzettel, auf denen jeweils ein Wahlvorschlag steht. Auf jedem dieser Stimmzettel können Sie einmal mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Die Abgabe von mehr als einer Stimme pro Stimmzettel oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des jeweiligen Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

Diese Rede einzeln zitieren

Carolin Gerbothe CDU

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Ni na; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Braga, Torben; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, ens; Düben-Schau J ­ mann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Tho ­ mas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

Diese Rede einzeln zitieren

Sven Küntzel BSW

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Möller, Stefan; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Ramelow, Bodo; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Dr. Urban, Cornelia; Prof. Dr. Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry und Zippel, Christoph.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Staatsanwaltswahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Danke. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe nun die Ergebnisse der Wahl bekannt. Ich bitte dafür um eine gewisse Aufmerksamkeit. Für den Wahlvorschlag der CDU wurden 83 Stimmen abgegeben, davon gültige Stimmen 83, ungültige Stimmen 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nun zum Wahlvorschlag der Fraktion des BSW: Hier wurden ebenfalls 83 Stimmen abgegeben, gültige Stimmen 83, ungültige entsprechend 0. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW entfallen 49 Jastimmen, 34 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist die Zweidrittelmehrheit ebenfalls nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke: Auch hier wurden 83 Stimmen abgegeben. Es waren 83 Stimmen gültige, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke entfallen 49 Jastimmen, 33 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Zum Wahlvorschlag der Fraktion der SPD: Auch hier wurden 83 Stimmen abgegeben. Es waren 83 Stimmen gültige, entsprechend 0 ungültige Stimmen. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD entfallen 50 Jastimmen, 32 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist auch hier die Zweidrittelmehrheit nicht erreicht. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen des BSW und der SPD auch in einer ersten Wahlwiederholung die Mehrheit der abgegebenen gültigen nicht erreicht haben, ist eine weitere Wahlwiederholung nur nach einer Vorberatung in einem Gremium außerhalb des Plenums, beispielsweise dem Ältestenrat, möglich. Nachdem die Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und Die Linke nicht die Zweidrittelmehrheit erreicht haben, stelle ich die Frage, ob die Wahlwiederholungen durchgeführt werden sollen. Bei der Linken sehe ich ein Nein, bei der CDU auch ein Nein. Damit schließe ich diesen TOP und rufe nun in der regulären Tagesordnung Tagesordnungspunkt 11 auf Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/327 Für die Begründung ist Frau Abgeordnete Müller dran. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, unser vorliegender Antrag zur Verbesserung des Mieterschutzes und der Mietbedingungen greift ein Thema auf, das viele Menschen derzeit besonders umtreibt. Das Thema „Miete und Mietbedingungen“ geht hierzulande viele Menschen an, denn Deutschland ist mit 52 Prozent das Land in Europa mit der höchsten Mietquote, also der Anzahl von Menschen, die in Miete wohnen. Es wird immer schwieriger, eine bezahlbare Wohnung zu finden, nicht nur in größeren Städten. Die Kosten für die Mietwohnungen werden immer höher. Das betrifft nicht nur die eigentliche Miete, sondern vor allem auch die Nebenkosten wie Heizung und Energie. Sich eine angemessene Wohnung mit guten Wohnbedingungen leisten zu können, ist ein Menschenrecht. Das Staatsziel in Artikel 15 der Thüringer Verfassung verpflichtet das Land und die Kommunen für den Wohnungsbau, vor allem aber den bezahlbaren und sozialen. Artikel 16 der Thüringer Verfassung enthält sogar ein Grundrecht auf Schutz vor Obdachlosigkeit. Warum dann dieser Linke-Antrag mit einer Reihe von Forderungen, die sich auf die Bundesebene beziehen? Weil in Sachen guter Mietbedingungen wichtige Weichenstellungen leider nicht auf Landesebene gestellt werden können. Und das muss der Bund tun. An einer Veranstaltung der Linken in Erfurt zum Thema „Wohnen und Miete“ haben sich über 200 Menschen beteiligt. Es ging dabei auch um ganz praktische Fragen zum Thema „Miete“. Da wurde deutlich, der Anstieg der Mieten muss dringend aufgehalten werden. Die bisherigen Erfahrungen mit der Mietpreisbremse zeigen, sie wirkt leider nicht, wie sie müsste. Viele Menschen spüren das in ihrem Alltag. Deshalb fordert unser Antrag den Übergang zu einem Mietendeckel gegen den Anstieg der Mieten, und auch die Ausgestaltung der Nebenkosten muss auf den Prüfstand. Gerade die hochproblematischen Vorkommnisse vor Kurzem in Hartmannsdorf haben auch in der breiten Öffentlichkeit bewusst gemacht, wo es Verbesserungen geben muss und dass dies nicht allein auf Landesebene geregelt werden kann. Deshalb spielt dieser konkrete Fall im vorliegenden Antrag auch eine entsprechende Rolle. Hartmannsdorf zeigt, es muss verhindert werden, dass Mietwohnungen und damit auch die Mieterinnen und Mieter zu Spekulationsobjekten von profitorientierten Vermietern werden, und dass sie – noch schlimmer – wie in Hartmannsdorf im Krisenfall die Versäumnisse des Vermieters auch noch ausbaden müssen. Heizung und Warmwasser wurden abgestellt, weil der Vermieter die Nebenkostenzahlung der Mieter nicht weitergegeben hat. Deshalb fordern wir als Linke ein Verbot von Versorgungssperren und das Recht für Mieter, im Notfall ihre Nebenkosten selbst und damit sicher an die Versorgungsunternehmen zu zahlen. In Hartmannsdorf waren diese Informationen über die Eigentümersituation sehr intransparent. Das ist offensichtlich aber kein Einzelfall – Ruhla sei da noch als Beispiel erwähnt. Deshalb greift die Linke im Antrag die Forderung des Mieterbundes nach einem Eigentümerverzeichnis auf. Untersuchungen von Wirtschafts- und Sozialverbänden belegen deutlich, dort, wo relativ viel Wohnraum in öffentlicher Hand ist, ist die Chance auf niedrige Mieten sehr hoch. Wohnen ist ein Menschenrecht! (Beifall Die Linke) Die Versorgung mit gutem Wohnraum ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Deshalb fordert der vorliegende Antrag ein Vorkaufsrecht für Länder und Kommunen mit Blick auf Mietwohnungsbestände und Grundstücke für sozialen Wohnungsbau. Und der Bund muss endlich die Kommunen beim Wohnungsbau mit einem Sofortprogramm bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum unterstützen. (Beifall Die Linke) Denn mehr bezahlbarer Wohnraum dürfte langfristig eine noch stärkere Steuerungs- und Bremswirkung haben als der Mietendeckel. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Ich danke Ihnen, Frau Müller. Für die SPD würde ich nun Herrn Liebscher das Wort erteilen. Ist das noch aktuell? (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Zieht zurück!) Gut, dann erteile ich für das BSW Herrn Kobelt das Wort. Bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Roberto Kobelt BSW

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Sehr geehrte Damen und Herren, erst einmal vielen Dank an die Fraktion der Linken für den Antrag. Ich denke, das ist ein wichtiger Beitrag, um die Probleme anzusprechen, die in der Praxis auch den Menschen am Herzen liegen. Sie beziehen sich jetzt hauptsächlich auf das Bundesthema. Da ist es natürlich immer relativ einfach, jetzt auf die Bundesebene zu verweisen. Nichtsdestotrotz ist natürlich da auch ein großes Problem entstanden. Die alte Bundesregierung hat in den letzten Jahren ihr eigenes Ziel des Neubaus von 400.000 Wohnungen krachend verfehlt. Das führt dazu, dass die Mieten steigen, weil zu wenig Wohnraum zur Verfügung steht. Das sollte korrigiert werden. Das ist auch ein richtiger Ansatz. Etwas kritisch sehen wir den Ansatz eines Mietendeckels. Dort sollte überprüft werden, ob das nicht dazu führen kann, dass dann noch weniger gebaut wird, weil natürlich auch für Familien oder auch für Wohnungsgesellschaften, zum Beispiel kommunale Wohnungsgesellschaften, nur investiert werden kann, wenn zumindest auch die Kosten durch die Miete gedeckt werden. Die Baukosten sind leider jetzt relativ hoch. Deswegen sollte man das zumindest beim Neubau auch überprüfen. Ich denke, dass der Wohnungsmangel aber mit anderen Maßnahmen, gerade auch in Thüringen, noch besser behoben werden kann. Dort ist es uns insbesondere wichtig, dass der Zustand, den wir leider von der alten Landesregierung bekommen haben, dass im letzten Jahr gerade mal 71 Sozialwohnungen genehmigt wurden, natürlich ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Dort sollten die Richtlinien unbedingt vereinfacht werden und wir auch das Wohnungsbauvermögen, was ja auch noch einen gewissen Wert hat, stärker ausnutzen, damit viel mehr in den sozialen Wohnungsbau investiert wird. Dabei ist es uns wichtig, dass dies gemeinnützige Trägerschaften tun, die auch diese Förderung bekommen, also kommunale Wohnungsgesellschaften oder -genossenschaften. Das wäre, glaube ich, gerade für die Städte Erfurt, Weimar, Jena, für die Städteachse, ein gutes Signal, um auch mehr Wohnungen zu bauen, die dann auch zum sozialen Wohnungsbau genutzt werden können. Ein zweiter wichtiger Aspekt sind Familien mit mittleren Einkommen. Dort gab es bisher noch gar keine Aktivitäten. Zunehmend hatten in dieser Städtekette ganz normal arbeitende Familien ein Problem. Die hohen Mieten, die bei Neubauwohnungen in Erfurt, Weimar, Jena schon bei 12 bis 18 Euro, teilweise sogar bei 20 Euro liegen, kann sich eine Familie mit geringem Arbeitseinkommen nicht leisten. Diese werden vom sozialen Wohnungsbauprogramm zurzeit ausgeschlossen, dort wollen wir eine zweite Säule einführen. Der dritte Punkt, den Sie angesprochen haben, ist das Vorkaufsrecht. Dort ist es unserer Meinung nach nicht richtig, bestehende Wohnungen aufzukaufen. Zum Beispiel hat das Berlin in Größenordnungen gemacht. Das hat allerdings nicht dazu geführt, dass irgendeine Wohnung mehr gebaut wurde, sondern der Besitzer hat sich einfach nur geändert. Das waren Rieseninvestitionsmittel, die dort in Berlin versenkt wurden. Wir denken, dass diese besser angelegt sind für barrierefreie Sanierung von Wohnungen oder für Neubau von Wohnungen. Das trifft allerdings nicht zu, wenn es um Grundstücke geht. Dort unterstützen wir auf jeden Fall den Ansatz, dass gerade gemeinnützige Organisationen, kommunale Gesellschaften oder Genossenschaften dort ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn dort Grundstücke verkauft werden können, denn dort kann man neuen Wohnraum schaffen. Dann ergibt das mehr Sinn. Insgesamt sehen wir den Antrag als guten Beitrag zur Wohnungsdebatte und würden uns freuen, wenn er an den Ausschuss überwiesen und dann zu den einzelnen Punkten weiter debattiert werden kann. Vielen Dank. (Beifall BSW)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Danke, Herr Kobelt. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Luhn für die Fraktion der AfD das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Thomas Luhn AfD

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, mit diesem Antrag greift Die Linke einen Einzelfall auf, der in den Medien hohe Wellen geschlagen hat. Sie haben ihn bereits erläutert. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nicht nur ein Einzelfall!) Die Nebenkosten wurden von den Mietern einer Wohnanlage an den Vermieter bezahlt, von diesem jedoch nicht an die Versorgungsbetriebe weitergeleitet. In der Folge wurden den Mietern Heizung und Warmwasser abgestellt. Tatsache ist, dass dieses Vorgehen des Versorgungsdienstleisters fragwürdig ist. Sie nutzen nun diesen Einzelfall, um durch die Hintertür die Forderung nach Mietpreisbremse und Mietpreisdeckel auf die Tagesordnung zu setzen. Das steht in keinem Zusammenhang mit dem speziellen Ereignis. (Beifall AfD) Die Forderung nach der Verlängerung der Mietpreisbremse wird daher weder den Mietern in der Gemeinde Hartmannsdorf helfen noch in irgendeiner Weise zur Verbesserung des Mieterschutzes und den Mietbedingungen beitragen. Denn heute, zehn Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse, ist offensichtlich, dass die Mietpreisbremse nicht hält, was sie verspricht. (Beifall AfD) Die Mieten sind trotz Mietpreisbremse bundesweit stark angestiegen. Im Jahr 2024 betrug dieser Anstieg gegenüber dem Jahr 2020 bundesweit 7,5 Prozent, in Thüringen für denselben Zeitraum immer noch 6,1 Prozent. Die Mietpreisbremse verringert das Interesse an Investitionen in den Wohnungsbau und Modernisierungen. Sie setzt einen erheblichen bürokratischen Aufwand voraus. Kurz: Die Mietpreisbremse vergrößert eher die Angebotslücke auf dem Wohnungsmarkt. Auch die Weiterentwicklung der Mietpreisbremse zum Mietpreisdeckel, wie im Antrag gefordert, wird das Wohnungsangebot weiter verknappen und aufgrund fehlender Investitionsanreize zu einer Verschlechterung des Wohnumfelds führen. In dem vorliegenden Antrag werden die Ursachen für die Wohnungsnot in den Großstädten und für die steigenden Mieten vollständig ignoriert. Zu nennen sind hier die unbezahlbaren energetischen Bauvorschriften im Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, die von der Ampelregierung zu verantwortende Energiepreisexplosion und die unbegrenzte, anhaltende Einwanderung. Wenn Ihnen die Verbesserung der Mietbedingungen wirklich wichtig wäre, würden Sie, werte Abgeordnete der Linken, sich um diese Themen zuallererst kümmern. (Beifall AfD) Stattdessen fordern Sie lieber die Einführung eines Eigentümerverzeichnisses für Mietwohnungen, was vor allem ein Mehr an Kosten und Bürokratie verspricht, aber keine Problemlösung. Insgesamt ergibt sich leider der Eindruck eines eilig zusammengeschriebenen Antrags mit einer losen Ansammlung von vielen Forderungen, die vor allem mehr Bürokratie, eine Verknappung des Wohnungsangebots bei nachlassender Qualität und höheren Kosten versprechen. Nichts davon wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt verbessern. (Beifall AfD) Wir lehnen daher diesen Antrag ab. Danke schön. (Beifall AfD)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Waßmann für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Niklas Waßmann CDU

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bezahlbarer Wohnraum ist eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Die steigenden Mieten und die Wohnungsnot, insbesondere in städtischen Ballungsräumen, stellen viele Menschen vor große Herausforderungen. Deshalb ist es richtig, dass wir im Landtag über Lösungen diskutieren. Doch genau deshalb müssen wir uns mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion der Linken auch kritisch auseinandersetzen, denn er verspricht viel, löst aber wenig. Lassen Sie mich gleich auf das Hauptproblem eingehen. Dieser Antrag geht an der Realität vorbei. Er fordert Maßnahmen, die nicht nur rechtlich fragwürdig, sondern auch wirtschaftlich kontraproduktiv sind. Er setzt auf Regulierungen, die in der Vergangenheit bereits gescheitert sind, und ignoriert dabei sowohl die Wirkung auf unseren Wohnungsmarkt als auch die finanziellen Folgen für unser Land. Der Antrag verlangt, dass sich die Thüringer Landesregierung auf Bundesebene für weitreichende Eingriffe in das Mietrecht einsetzt, darunter Verschärfung der Mietpreisbremse bis hin zu einem Mietpreisdeckel, das gesetzliche Vorkaufsrecht für Kommunen und die Einführung eines bundesweiten Eigentümerregisters. Doch wir müssen realistisch bleiben. Das Mietrecht ist und bleibt Bundesrecht und der Freistaat Thüringen hat keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Wir können darüber diskutieren, was der Bund tun sollte, aber wir dürfen keine falschen Erwartungen schüren. Denn damit verkaufen wir den Bürgerinnen und Bürgern Symbolpolitik und keine echten Lösungen. (Beifall CDU) Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Einführung eines Mietpreisdeckels. Klingt erst mal gut, doch in der Praxis hat er verheerende Folgen. Schauen wir uns an, wo es bereits versucht wurde: in Berlin. Dort wurde der Mietpreisdeckel eingeführt – mit dramatischen Konsequenzen. Statt sinkender Mieten gab es weniger Wohnungsangebote. Vermieter zogen Wohnungen vom Markt zurück, Investitionen blieben aus. Am Ende mussten Tausende Menschen noch länger auf bezahlbaren Wohnraum warten. Das Verfassungsgericht hat den Mietpreisdeckel schließlich gekippt, weil er verfassungswidrig war. Die Wahrheit ist, ein Mietpreisdeckel löst das Problem nicht, er verschärft es. Denn wenn sich Investitionen in den Wohnungsbau nicht mehr lohnen, wird weniger gebaut. Und wenn weniger gebaut wird, steigen die Mieten am Ende sogar weiter. Was wir brauchen, ist mehr Wohnraum, denn nur ein größeres Angebot sorgt dafür, dass Mieten nicht weiter steigen. Ein weiterer Punkt in Ihrem Antrag ist die Forderung nach einem Eigentümerregister. Was bedeutet das in der Praxis? Bürokratischen Aufwand mit zweifelhaftem Nutzen. Wir haben ein Grundbuch, ein Handelsregister und Eigentumsverhältnisse stehen bereits darin. Ein weiteres Register bedeutet mehr Bürokratie, mehr Belastung ohne echten Mehrwert für Mieterinnen und Mieter. Ein Punkt aus Ihrem Antrag verdient auch ernsthaft geprüft zu werden: das Recht von Mieterinnen und Mietern, Nebenkosten in bestimmten Situationen direkt an die Versorgungsunternehmen zahlen zu können, weil wir Fälle erleben, in denen Vermieter Abschlagszahlungen nicht weiterleiten und Vermieter dann Strom, Wasser und Heizung abgeschaltet haben. Das ist ein Problem und es wäre sinnvoll, hier über Lösungen zu sprechen. Lösungen, das heißt für uns aber im Grundsatz nicht mehr Regulierung, sondern mehr Wohnungsbau. Und genau da setzen auch bereits bestehende Programme an: mit Familienbaudarlehen und Förderprogrammen, um mehr Menschen den Erwerb von Wohneigentum zu ermöglichen, Bürokratieabbau beim Wohnungsbau, damit günstiger gebaut werden kann, und die gezielte Förderung des Wohnungsbaus, statt Investoren abzuschrecken. Diese Maßnahmen, die nachweislich funktionieren, sind nicht Eingriffe in den Markt, sondern sie bewirken, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der Fraktion Die Linke setzt auf alte und leider in vielen Teilen gescheiterte Konzepte. Er schafft keine neuen Wohnungen, sondern schreckt Investoren ab. Er fordert Regelungen, die unsere Landeskompetenz übersteigen, und er ignoriert die negativen Erfahrungen aus anderen Städten und Ländern. Deshalb können wir dem Antrag nicht zustimmen. Aber wir wollen das Thema „bezahlbarer Wohnraum“ ernst nehmen. Deshalb überweisen wir den Antrag an den zuständigen Ausschuss. Dort können wir sachlich prüfen, welche Maßnahmen helfen und welche nicht und wie wir Mieterinnen und Mietern in Fällen schützen können, in denen die Vermieter Abschlagszahlungen nicht weiterleiten. Lassen Sie uns gemeinsam an echten Lösungen arbeiten: für mehr bezahlbaren Wohnraum, für eine zukunftsorientierte Wohnungspolitik, aber ohne falsche Versprechungen. Vielen Dank. (Beifall CDU)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Danke schön. Für die Fraktion Die Linke erhält nun Abgeordnete Müller das Wort.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon einiges gesagt, aber ich möchte mal in Richtung von Herrn Waßmann gucken und auch in Richtung der anderen. Herr Waßmann, die Bundesratsinitiative, die in der Überschrift erwähnt worden ist, dürfte Ihnen ja wohl nicht entgangen sein, denn der Antrag zielt natürlich darauf ab, dass sich die jetzige Thüringer Landesregierung in Bewegung setzt und eine Bundesratsinitiative mit den Forderungen aufgreift. Da will ich mal mit einem Mythos aufräumen. Der Mietendeckel in Berlin ist nicht gescheitert oder für verfassungswidrig erklärt worden, weil er schlecht war. Nein, das Bundesverfassungsgericht hat dazu geurteilt, dass es eben nicht ein Land allein gestalten kann, sondern der Bund regeln muss. Deswegen auch diese Bundesratsinitiative. (Beifall Die Linke) Was ist denn passiert in Berlin, als der Mietendeckel eingeführt worden ist? Über 40 Prozent der Mieterinnen und Mieter konnten auf einmal wieder leben. Die hatten mehr Geld zum Leben zur Verfügung, mehr Geld für Kinder, mehr Geld, um mal ins Kino zu gehen, denn das hat der Mietendeckel ermöglicht. Deswegen kämpfen und streiten wir auch weiterhin dafür. (Beifall Die Linke) Jetzt komme ich gern zurück zum Antrag. Es ist nicht nur Hartmannsdorf. Ich habe auch Ruhla erwähnt. Das war vor zwei Jahren groß in den Schlagzeilen, weil da genau das Gleiche passiert ist, dass Menschen im Dunkeln saßen, im Kalten, kein Warmwasser hatten. Das hat uns eine Familie erzählt, die ein kleines Kind hatte. Was macht man denn da, wenn ich nicht weiß, was der Vermieter gerade mit dem Geld macht, das überwiesen worden ist? Geht das an den Versorger oder nicht? Also es ist wirklich kein Einzelfall, was da passiert ist. Deswegen wollen wir auch in Thüringen nicht aufhören, darüber zu diskutieren. Ich bin erst mal dankbar, dass die Bereitschaft vorhanden ist, dass man das auch im Ausschuss diskutiert. Aber ich will auch noch mehr Beispiele anbringen: Weimar, da ging es um das Thema „Fernwärme“. Da wurden auf einmal überhöhte Kosten von den Mieterinnen und Vermietern und auch von den Unternehmen verlangt, um die Fernwärme zu finanzieren. Darüber müssen wir uns auch verständigen. Hartmannsdorf habe ich erwähnt. Es gibt Zehntausende falsche Nebenkostenabrechnungen, die in den letzten Wochen aufgeflogen sind, weil wir als Linke eine App anbieten, um die Nebenkosten auch überprüfen zu lassen. Die Mietwucher-App der Linken hat gezeigt, auch hier in Erfurt, dass in vielen Städten einfach überhöhte Mieten verlangt werden. Diese App hat mit mehr als 70.000 Überprüfungen auch noch mal deutlich gemacht, dass zwei Drittel davon überhöhte Mieten sind. Von diesen zwei Dritteln ist ein Viertel Wucher, und das auch hier in Thüringen. Deswegen lohnt es sich, dafür zu kämpfen, weil wir sagen, das ist nicht nur unsozial, sondern das ist ein richtiger Skandal, der da passiert. Olaf Scholz war einst als Mietenkanzler in den letzten Wahlkampf gegangen. Aber leider, muss man sagen, ist nicht viel rumgekommen, um die Mieten zu deckeln oder Preise und Nebenkosten dauerhaft bezahlbar zu halten. Eine künftige Bundesregierung und auch die künftige Landesregierung oder die jetzige Landesregierung müssen da mehr tun. Ich habe mir mal die Zahlen rausgesucht. In den Jahren 2017 bis 2022 sind allein hier in Thüringen über 240 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau durch das Land ausgereicht worden. Davon sind 1.627 Wohnungen gebaut und 535 Wohnungen modernisiert worden. Das sind Zahlen, auf denen wir aufbauen müssen. Die Schwäche der jetzigen Mietpreisbremse – und da komme ich wieder zum Mietendeckel zurück, das ist wirklich eine richtige Ober- und Kappungsgrenze für Mieten – ist, dass sie den Anstieg der Mieten tatsächlich nicht verhindert. Und wir wollen kurzfristig die Verlängerung der Bremse in eine nahtlose Überführung in einen Mietendeckel. Die zu hohen Neben- und Betriebskosten sind bei vielen Menschen die Ursache für die unbezahlbaren hohen Mieten. Wir wollen hier auch die Mieter entlasten und das Modell muss reformiert werden. Da nenne ich auch ein Beispiel. So ist es unter anderem eigentlich nicht Aufgabe der Mieterinnen und Mieter, die Grundsteuer zu tragen. Das wird aber auch derzeit gemacht. Wir schlagen vor, dass die Mieterinnen und Mieter zukünftig direkt die Nebenkosten an den Versorger zahlen sollen. Auch das Eigentümerregister – das hat hier schon eine Rolle gespielt – soll den Mieterinnen und Mietern helfen. Gerade für viele Fälle, auch in Thüringen, wäre das eine Lösung gewesen. Im Übrigen ist das auch eine Forderung des Deutschen Mieterbundes und die greifen wir hiermit gern auf.

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Frau Müller, ich unterbreche Sie ganz kurz. Es sind gerade sehr viele Nebengespräche. Ich weiß, es ist spät. Aber sonst kann man das auch nach draußen verlagern.

Diese Rede einzeln zitieren

Anja Müller Die Linke

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir sagen auch deutlich, es darf keine unsozialen Sperren bei Versorgungsleistungen wie Strom, Wasser und Heizung geben. Auch das finden Sie in unserem Antrag. Ein wichtiger Baustein zur Reduzierung des Mietpreises ist mehr sozialer Wohnungsbau, das stimmt, und mehr große Wohnungsbestände in öffentlicher und gemeinnütziger Hand. Deswegen wollen wir ein bundeseinheitliches gesetzliches Vorkaufsrecht der Kommunen. Und wir wollen, dass der Bund die Kommunen mit einem Sofortprogramm für den sozialen Wohnungsbau massiv unterstützt. Die 240 Millionen Euro, die ich eben erwähnt habe, reichen eben auch in Thüringen nicht aus. Da brauchen wir gemeinsam die Hilfe des Landes. Ich möchte noch mal … (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Zehn Jahre in der Regierung, das hätten Sie alles schon machen können!) Ich habe Ihnen doch gerade gesagt, was das Land Thüringen in den letzten Jahren unternommen hat in Bezug auf die Millionen, die wir umgesetzt haben. (Beifall Die Linke) Auch unsere Ministerinnen und Minister sind damals sehr aktiv gewesen und jetzt hoffen wir, mit einer neuen Landesregierung, mit einer neuen Bundesregierung da vorwärtszukommen. Ich glaube, das hilft auch den Mieterinnen und Mietern in Thüringen und deswegen müssen wir uns auch hier gar nicht so groß zanken. Es geht doch um die Menschen. (Beifall Die Linke) Ich könnte jetzt noch ein bisschen mehr erzählen, aber – das empfehle ich und ich freue mich und deswegen möchten wir, dass der Antrag im Ausschuss für Digitales und Infrastruktur beraten wird – vielleicht bringe ich auch zu dieser Beratung mal ein Heft der Rosa-Luxemburg-Stiftung mit. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Unbedingt!) Dort werden Fakten und Mythen des Mietendeckels erklärt – da ist Berlin noch mal erwähnt, was eben von Herrn Kobelt angesprochen worden ist –, dass da auch viele Falschmeldungen unterwegs sind. Dazu kommen wir gern ins Gespräch. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Danke, Frau Müller. Das Angebot wurde schon mal mit „unbedingt“ kommentiert. Also ich denke, wir kriegen das organisiert. Ich schaue in die Runde. Es gibt doch noch mal eine Meldung der SPD. Herr Liebscher, bitte.

Diese Rede einzeln zitieren

Lutz Liebscher SPD

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezahlbares und sicheres Wohnen ist für uns alle von existenzieller Bedeutung. Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke greift das Themenfeld auf – dafür vielen Dank. Als SPD-Fraktion teilen wir die grundlegende Zielsetzung, Mieterinnen und Mieter zu schützen und den sozialen Wohnungsbau zu fördern. Wohnen ist für uns ein Grundrecht und Teil der Daseinsvorsorge. Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur eine Frage des Geldbeutels, sondern auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und der Lebensqualität. Lassen Sie mich zunächst auf die im Antrag erwähnte Situation in Hartmannsdorf bei Eisenberg eingehen, die exemplarisch die Dringlichkeit des Gegenstands verdeutlicht. Kurz nach Weihnachten 2024 wurden dort etwa 50 Mietparteien ohne Heizung und Warmwasser zurückgelassen, weil ihr Vermieter die Rechnungen an den Energieversorger nicht bezahlt hatte. Dies geschah, obwohl die Mieter ihre Miet- und Nebenkosten pünktlich entrichtet hatten. Das ist absolut inakzeptabel und verdeutlicht die gefühlte Machtlosigkeit der Mieter in derartigen Situationen. Das ist eben kein Einzelereignis, wie wir schon gehört haben. Ich könnte noch ähnliche Fälle aus Magdeburg und Halle benennen, die zeigen, dass wir klare und durchsetzbare Regeln brauchen, um Mieterinnen und Mieter vor unseriösem Vermieterverhalten zu schützen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, niemand sollte in die Situation geraten, ohne Heizung oder Strom dazustehen, weil Vermieter ihrer Pflicht nicht nachgekommen sind. Daher teilen wir die Forderung nach einem Verbot von Versorgungssperren, die durch das verantwortungslose Verhalten eines Vermieters zustande kommen. Der Thüringer Mieterbund hat völlig recht, wenn er bessere gesetzliche Regelungen fordert, die es Mietern ermöglichen, im Notfall direkt mit den Versorgern Absprachen zu treffen. Die rechtliche Umsetzung ist jedoch komplex und erfordert sorgfältige Prüfung. Es muss geklärt werden, wer dieses unkorrekte Vermieterverhalten feststellt und ab welchem Punkt Mieter das Recht haben sollten, Zahlungen direkt an die Versorger zu leisten. Hier bestehen auch aus unserer Sicht große gesetzliche Regelungslücken, die geschlossen werden müssen. Die Forderung nach einer Reform der Betriebskosten, insbesondere die Begrenzung der Umlagefähigkeit bestimmter Kosten, erkennen wir als wichtigen Diskussionspunkt an. Auch sollte die Grundsteuer nicht komplett auf die Mieter umgelegt werden. Grundsätzlich tragen die Betriebskosten zu einem erheblichen Teil mit zu steigenden Wohnkosten bei. Allerdings müssen wir bedenken, dass Betriebskosten ihren Namen tragen, weil sie sich in erster Linie aus der Nutzung der Wohnung durch die Mieter ergeben. Hauptkostentreiber sind dabei die gestiegenen Energiekosten, Versorgungs- und Dienstleistungskosten. Dennoch steht für uns fest: Eine grundsätzliche Reform der Betriebskostenregelung sollte Teil einer umfassenden Mietrechtsnovelle auf Bundesebene sein. Die Schaffung eines Eigentümerverzeichnisses, um Transparenz zu stärken, stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Weiterentwicklung bereits bestehender Möglichkeiten dar und müsste datenschutzrechtskonform ausgestaltet werden. Bereits jetzt können sowohl Mieter als auch Mietinteressierte für eine zukünftige Wohnung gemäß § 12 Grundbuchordnung Einsicht in das Grundbuch eines Mietobjekts nehmen. Seit 2020 sind Hausverwalter außerdem dazu verpflichtet, Name und Anschrift des Eigentümers offenzulegen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, als SPD setzen wir uns seit jeher für bezahlbares Wohnen ein. Auf Bundesebene haben wir bereits wichtige Schritte unternommen: Die Erhöhung des Wohngelds und die Einführung des Bürgergelds tragen dazu bei, die finanzielle Belastung der Haushalte zu mildern. Unter Bauministerin Klara Geywitz hat die Bundesregierung eine Rekordinvestition von 18,15 Milliarden Euro bis 2027 für den sozialen Wohnungsbau beschlossen – ein klares Bekenntnis zu sozialem und bezahlbarem Wohnen. Wir sollten den Kommunen mehr Handlungsspielraum beim Erwerb von Wohnraum geben und unterstützen daher die Forderung nach einem effektiveren Vorkaufsrecht. Zur Mietpreisbremse: Wir als SPD haben uns immer für die Verlängerung eingesetzt. Ende vergangenen Jahres wurde ein entsprechender Antrag von SPD-geführten Ländern in den Bundesrat eingebracht und auch im Bundestag hat die SPD zeitgleich einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Mietpreisbremse bis Ende 2029 zu verlängern. Das zeigt, dass wir bereit sind, konkrete Schritte für den Mieterschutz zu gehen. Einen deutschlandweiten Mietendeckel sehen wir allerdings kritisch, nicht zuletzt nach den Erfahrungen im Land Berlin. Investitionskraft und Investitionsbereitschaft der Vermieter in ihre Bestände würden damit außerdem vermutlich eher sinken. Wir müssen daher realistisch bleiben und die Wirtschaftlichkeit als Grundbedingung für notwendige private Investitionen anerkennen. Ehrliche Vermieter – und das ist die große Mehrheit – dürfen wir nicht unter Generalverdacht stellen oder gar verschrecken, denn sie sind der wesentliche Teil der Lösung des Problems. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Linken enthält aus unserer Sicht wichtige Ansätze, die einer vertieften Diskussion bedürfen. Daher schlagen wir vor, ihn zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Infrastruktur und an den für Verbraucherschutz zuständigen Justizausschuss zu überweisen. Dort können wir gemeinsam prüfen, welche der vorgeschlagenen Maßnahmen zu einem besseren Mieterschutz zielführend von Thüringen aus an den Bund adressiert werden können. Lassen Sie uns hier zusammenarbeiten, um den Wohnungsmarkt in Thüringen nachhaltig zu entspannen und allen Menschen in unserem Freistaat ein gutes Zuhause zu ermöglichen, damit sich die Vorfälle wie jüngst in Ostthüringen nicht wiederholen. Die SPD ist und bleibt ein verlässlicher Partner für sicheres Wohnen in Thüringen. Doch die Debatte zeigt auch, Appelle allein reichen nicht. Wir brauchen konkretes Handeln auf Landes- wie auf Bundesebene. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Danke, Herr Liebscher. Ein Stückchen mehr Aufmerksamkeit wäre durchaus berechtigt gewesen. Ich bitte noch einmal trotz der Uhrzeit um ein bisschen mehr Disziplin, damit wir diesen TOP noch gut abschließen können. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich nun keine weiteren Wortbeiträge und gebe entsprechend für die Landesregierung Herrn Minister Schütz das Wort. Bitte schön.

Diese Rede einzeln zitieren

Steffen Schütz

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die hohen Mietpreise und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, gerade die Alleinerziehenden und die mit niedrigen und mittleren Einkommen, sind für uns in den kommenden Monaten ein wichtiges Thema, das wir angehen wollen und angehen werden. Es braucht mehr Wohnraum, der für alle Schichten der Bevölkerung zur Verfügung steht, egal ob für die Kassiererin oder den Arzt. Wir müssen die bürokratischen Hürden senken, wir müssen bauen und vor allen Dingen müssen wir der Bauwirtschaft und den privaten Hausbauern Bauen einfacher machen. Unser Ziel ist es, die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau so zu erhöhen, dass Mieten erschwinglich sind. In Ihrem Antrag, liebe Frau Kollegin, liebe Kolleginnen der Linken, fordern Sie die Landesregierung dazu auf, sich für eine Reihe von Maßnahmen einzusetzen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das tun, auch wenn ich in Teilen anderer Auffassung bin, denn Sie wissen – und es dürfte Ihnen klar sein –, dass Sie mit einem Antrag nicht das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat festlegen können. Dennoch halte ich das Thema – wie bereits gesagt – für wichtig und Ihnen müsste als frühere Regierungspartei auch klar sein, dass wir da Mehrheiten brauchen. In der vergangenen Bundesratssitzung stand eine Reihe von Gesetzentwürfen auf der Tagesordnung, die sich mit dem Wohnen auseinandergesetzt haben. Die Landesregierung war nicht überzeugt, dass man mit diesen Initiativen das Wohnungsproblem lösen kann. Thüringen stand aber der Annahme dieser Gesetzentwürfe nicht im Weg und hat sich deshalb auch nicht nur enthalten. Vor dem Hintergrund der Neuwahlen des Deutschen Bundestags, die noch keine zwei Wochen zurückliegt, und der noch andauernden Konstituierung einer neuen Bundesregierung macht es aus meiner Sicht derzeit keinen Sinn, auf Bundesebene tätig zu werden. Meine Damen und Herren, aktuell hat der Freistaat von den Ermächtigungen zur Einführung einer Mietpreisbremse und einer Kappungsgrenze Gebrauch gemacht. Nur die Städte Jena und Erfurt erfüllten die Voraussetzungen und wurden über jeweilige Verordnungen zu Gebieten mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt erklärt. In den urbanen Zentren ist eine anhaltend stabile Nachfrage nach Wohnraum zu beobachten, mit dem bekannten Folgeeffekt der Wohnraumverknappung und steigenden Mieten. Demgegenüber kämpfen einige ländliche und strukturschwache Regionen in Thüringen zunehmend mit Bevölkerungsrückgang und Leerstand. Aufgrund dieser Regelungen darf in Erfurt und Jena zum einen die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden. Damit ist die sogenannte Kappungsgrenze gemeint, die Bestandsmieten betrifft. Zum anderen darf dort die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Das wäre die Mietpreisbremse, die Neuvermietungen betrifft. Sie fordern, die Mietpreisbremse sehr zeitnah in einen wirksamen Mietendeckel weiterzuentwickeln. Ein Mietendeckel wäre nur dann machbar, wenn der Bund diesen über ein Ermächtigungsgesetz – das ist Ihnen sicherlich klar – grundsätzlich ermöglicht. Fraglich ist, ob der Bund auch beim Mietendeckel den Ländern die rechtliche Möglichkeit geben würde, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen der Mietendeckel dann auch angewendet werden kann, oder ob der Bund jeweils für einen begrenzten Zeitraum einheitliche Werte für das gesamte Bundesgebiet festlegen würde. Meine Damen und Herren, bei den Erwägungen zu weiterer Mietpreisregulierung sollten wir aber auch – und das vermisse ich bei Ihnen – die Vermieterseite im Blick behalten. Denn die anhaltend hohe Inflation und die geopolitischen Herausforderungen wie die Energiekrise treiben die Kosten für Bau und Renovierung in die Höhe und belasten auch die Vermieter. Haben die Vermieter nicht genügend Reserven aus den Mieteinnahmen, drohen Substanzgefährdungen an den Mietwohnungen. Laut Bundesverfassungsgericht sind Mietpreisbindungen, die auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zur Substanzgefährdung der Mietsache führen, unzulässig. Meine Damen und Herren, Ihre Forderungen aus Nummer 2 bis 5 betreffen einen aktuellen privatrechtlichen Problemfall der Einstellung von Versorgungsleistungen. Mein Vorredner hat das gesagt und ich gebe ihm völlig recht: Es ist ein absoluter Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Welt solche Dinge passieren. Da bin ich völlig bei Ihnen. Und ich bin auch bei Ihnen, dass das kein Einzelfall ist – leider nicht. Deshalb müssen wir uns in der Tat damit beschäftigen und prüfen, ob sich im Bundesrat entsprechende Mehrheiten finden, um solche Problemfälle zu lösen. Ich werde hierbei alles tun, um eine solche Mehrheit zu befördern. (Beifall Die Linke) Meine Damen und Herren, der sechste Punkt Ihres Antrags, ein Vorkaufsrecht der Länder und Kommunen für Wohnraum und Wohnbaugrundstücke, soll nach der Begründung des Antrags das Instrumentarium zur Sicherung sozialverträglicher Mietpreise komplettieren. Die Idee klingt ja grundsätzlich erst mal charmant und gut, weil die Untersuchungen natürlich zeigen, dass die Preisentwicklung dort am sozialverträglichsten ist, wo die öffentliche Hand eigene Wohnungsbestände unterhält. Es gibt aber auch jetzt schon Regelungen und Bedingungen, unter denen Land und Kommunen ein Vorkaufsrecht besitzen. Aber, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wo sollen denn Land und Kommunen das Geld dafür hernehmen? Diese Antwort bleiben Sie schuldig. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Woh- nungsbauvermögen!) Die jeweiligen Haushalte machen Grundstücks- und Immobilienkäufe in den Größenordnungen, dass sie einen echten Einfluss auf den Wohnungsmarkt nehmen können, sehr unrealistisch. In meinen Augen ist es daher – mit Verlaub – ein Luftschloss, was Sie hier aufbauen. Meine Damen und Herren, wir sollten – da sind wir uns einig – dort Einfluss nehmen, wo wir auch wirklich realistisch etwas zum Nutzen der Mieterinnen und Mieter verändern können, zum Beispiel durch eine stärkere Kooperation zwischen den Landesgesellschaften und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Wir wollen Wohnungsbau, Städtebauförderung und EFRE-Mittel intelligent miteinander kombinieren und deren Nutzung für die Wohnungswirtschaft unterstützen. Es braucht ein Wohnungsbauprogramm 2030, denn die Mietpreisbremse hat bisher nicht gezeigt, dass auch nur eine Wohnung mehr entsteht. Wir müssen bauen. Der Bund ist ebenfalls gefragt, sich in den Wohnungsbau und die entsprechende Förderung stärker einzubringen, viel stärker, als er es bisher getan hat. Dafür werde ich, werden wir uns als Landesregierung im Bundesrat jederzeit einsetzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Diese Rede einzeln zitieren

Lena Saniye Güngör

Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern

Ich danke Ihnen, Herr Minister. Es sind mehrere Ausschussüberweisungen benannt worden: an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur sowie auch den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Die lasse ich nacheinander abstimmen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zustimmt, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW sowie der CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz: Auch hier bitte ich um die Jastimmen. Wer möchte es an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz überweisen? Das sind ebenfalls die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Ich gehe davon aus, dass federführend der Ausschuss für Digitales und Infrastruktur gemeint ist. Da sehe ich Nicken. Dann würde ich nun diese Federführung abstimmen lassen. Wer dieser Federführung zustimmen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind erwartungsgemäß die Stimmen von Linke, SPD, BSW und CDU. Wer stimmt dagegen? Die AfD-Fraktion. Gibt es Enthaltungen? Das erkenne ich nicht. Dann schließe ich den Tagesordnungspunkt und auch den heutigen Sitzungstag. (Beifall Die Linke) Ich verweise noch mal auf den parlamentarischen Abend und wünsche Ihnen auch ansonsten einen schönen Abend. Bis morgen um 9.00 Uhr.

Diese Rede einzeln zitieren