Nadine Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, dass Windindustrieanlagen einen großen Eingriff in die Natur und insbesondere in den Boden darstellen, wird kein vernünftiger Mensch bestreiten. Die Fundamente reichen bis zu 4 Meter in die Tiefe und 20 bis 30 Meter in die Breite, geht man vom üblichen Bau an Land aus. Das macht durchschnittlich 3.500 Tonnen Fundament pro Anlage, bestehend aus etwa 2.500 Tonnen Beton und einigen Hundert Tonnen Stahl. Natürlich hat das Auswirkungen auf den Boden, den Wasserhaushalt und auch auf den Grundstückszustand. Der Rückbau des Fundaments wiederum ist zeit- und kostenintensiv und dann käme noch der Bau- bzw. der Abbaupreisindex dazu. In der „Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen“ wird im Zusammenhang mit dem sündenhaften Bau von Windindustrieanlagen im Reinhardswald, also dem Grimm’schen Märchenwald, ein Tiefbauingenieur zitiert, der von ca. 1,7 Millionen Euro für den Rückbau ausgeht. Das weicht deutlich von den Rückbaukosten von 30.000 Euro pro installiertem Megawatt ab, die von den Windindustrieverbänden gern erklärt werden.
(Beifall AfD)
Kein Wunder also, dass es den Windparkbetreibern gelegen kommt, wenn sie gesetzlich nicht verpflichtet werden, nach Stilllegung und Aufgabe der Nutzung den vollständigen Rückbau mit Fundament sicherstellen zu müssen. Und Thüringen tut ihnen den Gefallen. Denn in der Thüringer Bauordnung findet sich der vollständige Rückbau mit Fundament nicht wieder, auch nicht im Windenergieerlass, wobei ein Erlass sowieso eine geringere Bindung hätte. Das Bundesbaugesetzbuch spricht in § 35 Abs. 5 für Anlagen höher 50 Meter davon, dass eine Beseitigung von Bodenversiegelungen stattfinden soll, lässt den Ländern aber Spielraum über die Festlegung der Baulast. Es ist auf Länderebene also möglich, zum einen den vollständigen Rückbau mit Fundament gesetzlich zu verankern und zum anderen von den Betreibern die nachweispflichtige Rücklage der tatsächlichen Kosten zu verlangen. Wir fordern daher erstens, dass Windenergieanlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und entstandene Bodenund Flächenversiegelungen vollständig zu beseitigen sind im Sinne des Naturschutzes. Wir fordern zweitens, dass für den Bau von Windenergieanlagen Verpflichtungserklärungen darüber abzugeben sind, die Anlagen nach der Aufgabe der Nutzung vollständig zurückzubauen und alle Flächenversiegelungen zu beseitigen. Und drittens fordern wir, dass diese Verpflichtungserklärungen mit finanziellen Sicherheitsleistungen zu verbinden sind. Diese Sicherheitsleistungen haben den Rückbau der Anlage vollständig abzudecken.
(Beifall AfD)
In diesem Zusammenhang sei an das Urteil des OVG Lüneburg vom Oktober 2022 erinnert, das besagt – ich zitiere –: „Die Bemessung der Rückbausicherheit hat deshalb die bis dahin voraussichtlich eintretenden Preis- und Kostensteigerungen einzubeziehen.“ Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz – oder kurz LABO – hat Anforderungen des Bodenschutzes an den Rückbau von Anlagen in ihrer Erarbeitung eines Leitfadens zu bundesweit einheitlichen Anforderungen des Bodenschutzes beim Rückbau von Windenergieanlagen notiert. Die Bodenschutzbehörden sollten sich demnach im Rahmen von behördlichen Stellungnahmen zu folgenden Themen äußern: Ausmaß der Entsiegelung und des Rückbaus, Begrenzung der Flächeninanspruchnahme, Vermeidung von Bodenverdichtungen und stofflichen Beeinträchtigungen, Umgang mit Bodenmaterial, Aufbau einer durchwurzelbaren Bodenschicht und Vorgaben zur Rekultivierung. Das heißt nichts anderes als: Die Anlagen sind vollständig zurückzubauen. In der in der ersten Beratung zu unserem Entwurf erwähnten Studie des Umweltbundesamts wiederum steht – ich zitiere –: „Gleichzeitig sollte für zukünftig zu errichtenden Anlagen das Entstehen von Finanzierungslücken möglichst auch bei höheren Anforderungen an Rückbau und Entsorgung ausgeschlossen werden. Auch wenn die Bildung höherer Rückstellungen die Erzeugungskosten von onshore Windenergie zunächst leicht erhöhen wird, erscheint diese Erhöhung vor dem Hintergrund der alternativen Übernahme dieser Kosten durch den Flächeneigner“ – der meist nicht der Betreiber ist – „oder die Allgemeinheit […] die wirtschaftlichere und fairere Lösung zu sein.“ Das Umweltbundesamt weist dabei mehrfach auf Finanzierungslücken hin und zeigt in seinem Abschlussbericht, dass die durch die bisher üblichen Berechnungen eingeforderten Sicherheitsleistungen deutlich unter den realistisch entstehenden Rückbaukosten liegen. Nimmt man den Bodenschutz also ernst – und das tun wir als AfD –, kann das nur heißen, dass bestehende Anlagen vollständig zurückgebaut werden und dass die Anlagenbetreiber für diese vollständigen Rückbaukosten per gesetzlicher Regelung aufkommen müssen. Grundsätzlich wäre der Umwelt jedoch am meisten gedient, wenn die Anlagen gar nicht erst gebaut würden,
(Beifall AfD)
denn 2 Prozent der Landesfläche, die man mit diesen Anlagen zupflastern will, bedeuten entsprechende Hektar Bodenversiegelungen. Nicht nur wegen dieser Versiegelungen regt sich Widerstand bei den Bürgern im Land. Ich will daher auf die Petition, die im Petitionsausschuss in der öffentlichen Anhörung zum Thema erörtert wurde, Petition E-153/24, eingehen. Aus dieser geht die klare Forderung hervor, eine gesetzliche Grundlage in der Landesbauordnung zu schaffen. Die Vollzugsbekanntgabe, auf die das Ministerium schon hingewiesen hat, Ziffer 78, reicht nicht. Sie reicht deswegen nicht, da die 1.000 Euro mal Nabenhöhe die vollständigen Rückbaukosten nicht abdecken. Sie reicht auch deswegen nicht, weil sie sagt, dass die Sicherheitsleistung die Höhe der Rückbaukosten im Einzelfall abdecken soll. Statt der Empfehlung „soll“, müsste da aber ein „muss“ stehen.
(Beifall AfD)
Der Verweis des Ministeriums in der ersten Beratung unseres Gesetzentwurfs und im Rahmen der Anhörung der Petition, die ich gerade genannt habe, auf eine angeblich bürokratische Zunahme bei einer gesetzlichen Regelung in der Landesbauordnung stellte indes eine Ausrede dar. In der Praxis sieht es jedenfalls so aus, um das Beispiel des Landkreises Hildburghausen zu nehmen: Für vier Windenergieanlagen in der Gemeinde St. Bernhard wurde eine Gesamtsumme von 515.000 Euro der Genehmigungsbehörde angezeigt. Das macht 129.000 Euro pro Anlage, und das wird nie und nimmer für den vollständigen Rückbau einer Anlage reichen. Es braucht also eine rechtliche Grundlage, die es den Betreibern nicht erlaubt, sich aus ihrer Verantwortung zu stehlen. Daher will ich abschließend an die Vernunft im Hause appellieren und dafür, dass der Gesetzentwurf zumindest in den zuständigen Ausschüssen beraten wird, um nicht nur dem Anliegen der Petenten, sondern auch dem Naturschutz Rechnung zu tragen. Warum appelliere ich an die Vernunft und auch den Anstand? Weil in der ersten Beratung zu unserem Gesetzentwurf im Januar die CDU, das BSW, die SPD und die Linken eine Ausschussüberweisung abgelehnt haben, unter anderem mit der Begründung, dass alles schon ausreichend geregelt sei und weitere Regelungen nur zu mehr Bürokratie führen würden. Nun sagt der Vertreter der CDU, dass da eine Regelungslücke wäre, die man vor sechs Wochen aber nicht gesehen hat. Das ist unredlich.
(Beifall AfD)
Hier einmal Stilblüten aus der Debatte: Herr Liebscher von der SPD sprach davon, dass wir mit dem Ansinnen des vollständigen Rückbaus die Windenergieanlagen diskreditieren. Herr Kobelt vom BSW sprach in seiner Rede davon, dass das Bundesbaugesetzbuch alles schon klar regeln würde. Das kann jeder nachlesen im öffentlichen Plenarprotokoll. Minister Schütz sah keinen Bedarf für weitere Regelungen. Lediglich Herr Worm sprach sich für eine eindeutige Regelung in Thüringen aus. Der Linken-Beitrag ist unwichtig, deswegen gehe ich darauf nicht ein. Jetzt legen die regierungstragenden Fraktionen kurz vor knapp einen Entschließungsantrag vor und sehen nun doch Handlungsbedarf. Noch dazu berufen sie sich auf eine Petition, der sie anscheinend gar nicht richtig zugehört haben. Denn die Petenten wollen ausdrücklich eine Regelung in der Landesbauordnung und sie fordern, dass die Rückbaukosten mit 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten plus jährlichem Index bemessen werden. Sie reden nur von 6,5 Prozent. Gestern ist das Wort „Falschspieler“ hier im Rund gefallen und dieses Wort passt auf das, was Sie von den Brombeerfraktionen hier betreiben: Falschspielerei.
(Beifall AfD)
Sie lehnen im Januar eine Initiative der AfD ab, um dann keine sechs Wochen später so zu tun, als wäre die Idee von Ihnen. Ich kann Ihnen sagen, das werden die Menschen erfahren und wir werden auch das betiteln mit: AfD wirkt! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
