Steffen Schütz
Mieterschutz und Mietbedingungen durch Maßnahmen auf Bundesebene verbessern
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die hohen Mietpreise und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, gerade die Alleinerziehenden und die mit niedrigen und mittleren Einkommen, sind für uns in den kommenden Monaten ein wichtiges Thema, das wir angehen wollen und angehen werden. Es braucht mehr Wohnraum, der für alle Schichten der Bevölkerung zur Verfügung steht, egal ob für die Kassiererin oder den Arzt. Wir müssen die bürokratischen Hürden senken, wir müssen bauen und vor allen Dingen müssen wir der Bauwirtschaft und den privaten Hausbauern Bauen einfacher machen. Unser Ziel ist es, die Investitionen in den geförderten Wohnungsbau so zu erhöhen, dass Mieten erschwinglich sind. In Ihrem Antrag, liebe Frau Kollegin, liebe Kolleginnen der Linken, fordern Sie die Landesregierung dazu auf, sich für eine Reihe von Maßnahmen einzusetzen. Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie das tun, auch wenn ich in Teilen anderer Auffassung bin, denn Sie wissen – und es dürfte Ihnen klar sein –, dass Sie mit einem Antrag nicht das Verhalten der Landesregierung im Bundesrat festlegen können. Dennoch halte ich das Thema – wie bereits gesagt – für wichtig und Ihnen müsste als frühere Regierungspartei auch klar sein, dass wir da Mehrheiten brauchen. In der vergangenen Bundesratssitzung stand eine Reihe von Gesetzentwürfen auf der Tagesordnung, die sich mit dem Wohnen auseinandergesetzt haben. Die Landesregierung war nicht überzeugt, dass man mit diesen Initiativen das Wohnungsproblem lösen kann. Thüringen stand aber der Annahme dieser Gesetzentwürfe nicht im Weg und hat sich deshalb auch nicht nur enthalten. Vor dem Hintergrund der Neuwahlen des Deutschen Bundestags, die noch keine zwei Wochen zurückliegt, und der noch andauernden Konstituierung einer neuen Bundesregierung macht es aus meiner Sicht derzeit keinen Sinn, auf Bundesebene tätig zu werden. Meine Damen und Herren, aktuell hat der Freistaat von den Ermächtigungen zur Einführung einer Mietpreisbremse und einer Kappungsgrenze Gebrauch gemacht. Nur die Städte Jena und Erfurt erfüllten die Voraussetzungen und wurden über jeweilige Verordnungen zu Gebieten mit einem sogenannten angespannten Wohnungsmarkt erklärt. In den urbanen Zentren ist eine anhaltend stabile Nachfrage nach Wohnraum zu beobachten, mit dem bekannten Folgeeffekt der Wohnraumverknappung und steigenden Mieten. Demgegenüber kämpfen einige ländliche und strukturschwache Regionen in Thüringen zunehmend mit Bevölkerungsrückgang und Leerstand. Aufgrund dieser Regelungen darf in Erfurt und Jena zum einen die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent erhöht werden. Damit ist die sogenannte Kappungsgrenze gemeint, die Bestandsmieten betrifft. Zum anderen darf dort die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Das wäre die Mietpreisbremse, die Neuvermietungen betrifft. Sie fordern, die Mietpreisbremse sehr zeitnah in einen wirksamen Mietendeckel weiterzuentwickeln. Ein Mietendeckel wäre nur dann machbar, wenn der Bund diesen über ein Ermächtigungsgesetz – das ist Ihnen sicherlich klar – grundsätzlich ermöglicht. Fraglich ist, ob der Bund auch beim Mietendeckel den Ländern die rechtliche Möglichkeit geben würde, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt festzulegen, in denen der Mietendeckel dann auch angewendet werden kann, oder ob der Bund jeweils für einen begrenzten Zeitraum einheitliche Werte für das gesamte Bundesgebiet festlegen würde. Meine Damen und Herren, bei den Erwägungen zu weiterer Mietpreisregulierung sollten wir aber auch – und das vermisse ich bei Ihnen – die Vermieterseite im Blick behalten. Denn die anhaltend hohe Inflation und die geopolitischen Herausforderungen wie die Energiekrise treiben die Kosten für Bau und Renovierung in die Höhe und belasten auch die Vermieter. Haben die Vermieter nicht genügend Reserven aus den Mieteinnahmen, drohen Substanzgefährdungen an den Mietwohnungen. Laut Bundesverfassungsgericht sind Mietpreisbindungen, die auf Dauer zu Verlusten für den Vermieter oder zur Substanzgefährdung der Mietsache führen, unzulässig. Meine Damen und Herren, Ihre Forderungen aus Nummer 2 bis 5 betreffen einen aktuellen privatrechtlichen Problemfall der Einstellung von Versorgungsleistungen. Mein Vorredner hat das gesagt und ich gebe ihm völlig recht: Es ist ein absoluter Skandal, dass in einem der reichsten Länder der Welt solche Dinge passieren. Da bin ich völlig bei Ihnen. Und ich bin auch bei Ihnen, dass das kein Einzelfall ist – leider nicht. Deshalb müssen wir uns in der Tat damit beschäftigen und prüfen, ob sich im Bundesrat entsprechende Mehrheiten finden, um solche Problemfälle zu lösen. Ich werde hierbei alles tun, um eine solche Mehrheit zu befördern.
(Beifall Die Linke)
Meine Damen und Herren, der sechste Punkt Ihres Antrags, ein Vorkaufsrecht der Länder und Kommunen für Wohnraum und Wohnbaugrundstücke, soll nach der Begründung des Antrags das Instrumentarium zur Sicherung sozialverträglicher Mietpreise komplettieren. Die Idee klingt ja grundsätzlich erst mal charmant und gut, weil die Untersuchungen natürlich zeigen, dass die Preisentwicklung dort am sozialverträglichsten ist, wo die öffentliche Hand eigene Wohnungsbestände unterhält. Es gibt aber auch jetzt schon Regelungen und Bedingungen, unter denen Land und Kommunen ein Vorkaufsrecht besitzen. Aber, meine Damen und Herren von der Linksfraktion, wo sollen denn Land und Kommunen das Geld dafür hernehmen? Diese Antwort bleiben Sie schuldig.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Woh-
nungsbauvermögen!) Die jeweiligen Haushalte machen Grundstücks- und Immobilienkäufe in den Größenordnungen, dass sie einen echten Einfluss auf den Wohnungsmarkt nehmen können, sehr unrealistisch. In meinen Augen ist es daher – mit Verlaub – ein Luftschloss, was Sie hier aufbauen. Meine Damen und Herren, wir sollten – da sind wir uns einig – dort Einfluss nehmen, wo wir auch wirklich realistisch etwas zum Nutzen der Mieterinnen und Mieter verändern können, zum Beispiel durch eine stärkere Kooperation zwischen den Landesgesellschaften und den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Wir wollen Wohnungsbau, Städtebauförderung und EFRE-Mittel intelligent miteinander kombinieren und deren Nutzung für die Wohnungswirtschaft unterstützen. Es braucht ein Wohnungsbauprogramm 2030, denn die Mietpreisbremse hat bisher nicht gezeigt, dass auch nur eine Wohnung mehr entsteht. Wir müssen bauen. Der Bund ist ebenfalls gefragt, sich in den Wohnungsbau und die entsprechende Förderung stärker einzubringen, viel stärker, als er es bisher getan hat. Dafür werde ich, werden wir uns als Landesregierung im Bundesrat jederzeit einsetzen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
