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Thomas Gottweiss

CDU 06.03.2025 Sitzungen 8/10

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Zuschauer und Kollegen, wir haben den Gesetzentwurf der AfDFraktion zur Änderung der Thüringer Bauordnung in der 8. Sitzung des Thüringer Landtags am 31. Januar 2025 in erster Beratung debattiert. (Zwischenruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Und abgelehnt!) Zudem gab es in der Zwischenzeit eine öffentliche Anhörung zu einer Petition im Petitionsausschuss, die sich mit der gleichen Thematik beschäftigt. Im Lichte der Debatte und der ausgetauschten fachlichen Argumente haben sich die Fraktionen von CDU, BSW und SPD entschieden, einen Entschließungsantrag einzubringen, der die Landesregierung bitten soll, über einen Rückbauerlass Verbindlichkeit beim Rückbau von Windenergieanlagen zu schaffen. Ich möchte in dieser Einbringungsrede kurz darauf eingehen, warum der Entschließungsantrag notwendig ist. Minister Schütz hat in seiner Rede im letzten Plenum deutlich gemacht, dass es in der Sache eigentlich große Einigkeit gibt, nämlich dass die Verpflichtung zum Rückbau der gesamten Anlage auch das komplette Fundament umfassen sollte und die Finanzierung der Rückbaukosten gesichert sein muss. Diese Einigkeit besteht auch hier im Hohen Haus. Gleichzeitig hat Minister Schütz ausgeführt, dass es bereits eine Rechtsgrundlage gibt, die eine solche Rückbauverpflichtung enthält. Gemeint ist § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch, in dem als Genehmigungsvoraussetzung für den Bau von Windenergieanlagen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Sicherung des Rückbaus festgeschrieben ist. Darüber hinaus gibt es in der Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung Hinweise auf die Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente sowie die Höhe der Sicherheitsleistung. In der Praxis findet dieser Tenor auch Einfluss in die privatrechtlichen Verträge zwischen Flächeneigentümer und Windkraftbetreiber. Auch in den Nebenbestimmungen der Genehmigungsbescheide finden sich entsprechende Regelungen und sind damit gelebte Praxis. Dennoch muss man anerkennen, dass trotz der gelebten Praxis formal in Thüringen eine Regelungslücke besteht. Diese Regelungslücke lässt Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit und diese sind nicht aus der Luft gegriffen. Ich möchte an dieser Stelle aus einer aktuellen Analyse des Umweltbundesamts zitieren. Dort steht in Bezug auf die Rückbauverpflichtung des § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch: „Ob davon zwingend auch das vollständige Fundament, d.h. auch die Teile der Bodenversiegelung, die sich mehrere Meter im Erdreich befinden, erfasst ist, wird von Gerichten und der Exekutive unterschiedlich beurteilt.“ Genau deswegen ist es sinnvoll, hier Klarheit zu schaffen. Gleichzeitig stellt das Umweltbundesamt dar, dass Thüringen eines der wenigen Bundesländer ist, in dem es keine verbindliche landesrechtliche Regelung gibt. Die Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung enthält nur Hinweise und besitzt daher keine Verbindlichkeit. Die gewählten Formulierungen besitzen nicht die gewünschte Klarheit. Ich möchte einmal einen Satz daraus zitieren: „Die Rechtsprechung geht von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus.“ Eine solche schwammige Formulierung signalisiert gegenüber den Skeptikern eben nicht die erhoffte Sicherheit. Das Signal ist: Die lassen sich ein Hintertürchen offen, um die Fundamente doch im Boden zu lassen. Sehr geehrte Kollegen, das Thema „Windkraft“ wird oft sehr emotional diskutiert. Wir sollten keinen Raum für Befürchtungen, Ängste und Unsicherheit lassen. Wir sollten daher dem Beispiel von Bundesländern wie Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein folgen und mit einem Rückbauerlass für Verbindlichkeit, Klarheit und Akzeptanz sorgen. Gegen die von der AfD vorgeschlagene Aufnahme in die Thüringer Bauordnung spricht der Detailgrad der Regelung. Ein Erlass ist der bessere Weg, den die anderen Bundesländer auch gegangen sind, weil es einfach sinnvoller ist. Daher haben wir den Entschließungsantrag eingebracht. Ich freue mich auf die Debatte. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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