Sascha Schlösser
Ein Tag der Befreiung und des Gedenkens für Frieden und Demokratie – den 8. Mai 2025 zum Feiertag erklären
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, am 14. November des letzten Jahres habe ich mich an dieser Stelle als Einziger klar und deutlich dagegen ausgesprochen, den Gedenktag am 8. Mai 2025 einmalig anlässlich des 80. Jahrestags als Feiertag zu begehen. Mit meiner Auffassung bezog ich mich auf einen seit Kriegsende bestehenden Konsens unter den Parteien der Nachkriegsgeschichte der alten Bundesrepublik. Es war bis zu diesem Tag Konsens, dass der 8. Mai zwingend als Gedenktag und nicht als Feiertag zu begehen ist. Ich hatte mich auf Theodor Heuss, Walter Scheel und Richard von Weizsäcker bezogen – allesamt nicht als Geschichtsrevisionisten bekannt. Ich war also mit meiner Meinung nie allein. Inzwischen, das haben wir gerade gehört, bin ich bzw. sind wir als AfD in unserer Auffassung auch im Landtag augenscheinlich nicht mehr allein. Das zeigt die Beschlussfassung, die ebenfalls vorsieht, dass der 8. Mai nicht als Feiertag begangen werden soll. Wenn Sie sich nur eine Sekunde von Ihrer ideologischen Verblendetheit lösen würden und sich für diese Sekunde in die Zeit des 8. Mai zurückversetzen würden, würden Sie erkennen, dass selbst für die Geretteten – und ich erwähne das hier ausdrücklich, weil kritisiert wurde, ich hätte mich nicht mit den Befreiten aus den KZ beschäftigt –, aus dem KZ Buchenwald zum Beispiel, der 8. Mai kein uneingeschränkter Feiertag gewesen sein kann. Viele der Geretteten sind auch nach dem 8. Mai gestorben oder litten Jahrzehnte an den Folgen, wahrscheinlich bis heute. Freunde und Bekannte, Mithäftlinge und Familienmitglieder hatten das Martyrium eventuell nicht überstanden. Daran konnte der 8. Mai nichts ändern. Denken Sie bitte auch an die vielen Leute, die das zum Anlass genommen haben, mit Deutschland ganz zu brechen und auszuwandern, und teilweise Deutschland bis heute nicht wieder betreten haben. Es bleibt bei mir die Hoffnung, dass den Vertretern der Kartellparteien bewusst geworden ist, wie kurzsichtig, unausgewogen und letztlich unanständig es wäre, den 8. Mai zum Feiertag zu erklären. Auch wenn Sie heute hier alle möglichen anderen Gründe für Ihre Entscheidung vorschieben werden, natürlich wäre ein solcher Spontanfeiertag ein planerisches Fiasko ohne Wirkung für die Menschen, die die Zeit längst verplant haben, und für die Unternehmen kaum umzusetzen. Für die Entscheidung, den 8. Mai nicht als Feiertag zu begehen, bedarf es keines Tabubruchs, keines Geschichtsrevisionismus und keiner Schuldumkehr, nur Einfühlungsvermögen und Anstand. Deswegen werden wir der Beschlussempfehlung folgen und den Antrag ablehnen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
