Nadine Hoffmann
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gottweiss, die Sache ist doch die: Sie haben es im Januar abgelehnt und haben das damit begründet, dass keine Regelungsnotwendigkeit besteht. Jetzt kommen Sie mit einer Regelungslücke an
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Abgeord-
neter Worm hat gesagt, es braucht eine Regelung!) – dann beziehe ich das auf die CDU-Fraktion – und das ist unredlich. Zweitens: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, dann müssen Sie das im Gesetz verankern. Warum? Das Bundesverfassungsgericht redet von einer Wesentlichkeitstheorie. Wesentliche Sachen – und Fundamente sind eine wesentliche Sache, wenn es um Flächenversiegelung und Umweltschutz geht – müssen gesetzlich geregelt werden.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Steht im
Baugesetzbuch!) Sie kommen hier mit einem Erlass. Das ist eine Verwaltungsvereinbarung, und Sie wissen ganz genau, dass die unter der gesetzlichen Regelung steht.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Das
Baugesetzbuch ist ein Gesetz!) Nicht nur, dass Sie uns kopieren, sondern Sie gehen dann auch noch unter die gesetzliche Regelung.
(Beifall AfD)
