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Nadine Hoffmann

AfD 06.03.2025 Sitzungen 8/10

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Gottweiss, die Sache ist doch die: Sie haben es im Januar abgelehnt und haben das damit begründet, dass keine Regelungsnotwendigkeit besteht. Jetzt kommen Sie mit einer Regelungslücke an (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Abgeord- neter Worm hat gesagt, es braucht eine Regelung!) – dann beziehe ich das auf die CDU-Fraktion – und das ist unredlich. Zweitens: Wenn Ihnen das Thema so wichtig ist, dann müssen Sie das im Gesetz verankern. Warum? Das Bundesverfassungsgericht redet von einer Wesentlichkeitstheorie. Wesentliche Sachen – und Fundamente sind eine wesentliche Sache, wenn es um Flächenversiegelung und Umweltschutz geht – müssen gesetzlich geregelt werden. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Steht im Baugesetzbuch!) Sie kommen hier mit einem Erlass. Das ist eine Verwaltungsvereinbarung, und Sie wissen ganz genau, dass die unter der gesetzlichen Regelung steht. (Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Das Baugesetzbuch ist ein Gesetz!) Nicht nur, dass Sie uns kopieren, sondern Sie gehen dann auch noch unter die gesetzliche Regelung. (Beifall AfD)

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