Dr. Knoblich
Fragestunde
Das hat was Rituelles fast schon,
(Heiterkeit CDU)
vor allem, weil immer gewischt wird, das finde ich schön. Ich verursache gar nicht so viele Bazillen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Jetzt liegt mir hier eine Tabelle mit vielen Zahlen vor.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Kriege
ich die?) Die kriegen Sie. Ich würde mich jetzt darauf beschränken, vielleicht das Jahr 2015 und 2025 hier vorzutragen und was dazwischen passiert, Ihnen anzuempfehlen für die individuelle Lektüre. Im Jahr 2015 war der Gesamtbestand bei 18.334 Wohnungen und in 2025 bei 10.174. Die Angaben beziehen sich stets auf den 1. Januar eines jeden Jahres. Zu Frage 2: Die Frage, wie viele Sozialwohnungen in Thüringen benötigt werden, ist differenziert zu betrachten. Während in den Städten Jena, Weimar und Erfurt die Leerstandsquoten sehr gering und die Mieten verhältnismäßig hoch sind, gibt es im Freistaat einige Regionen, die von teils hohen Leerständen und niedrigen Mietpreisen geprägt sind – also Ungleichzeitigkeit. Auch ist anzumerken, dass im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung in Thüringen kommunale Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften sowie private Bauherren Wohnungsbauvorhaben im Rahmen der Programmaufstellung anmelden können. Im Zuge der Einreichung der geplanten Projekte ist eine städtebauliche Stellungnahme und ein Bedarfsnachweis der jeweiligen Gemeinde vorzulegen. Im Rahmen der Programmaufstellung für das Programmjahr 2025 wurden insgesamt knapp 500 Wohneinheiten für eine Förderung angemeldet. Hiervon entfallen 217 auf die Städte Jena und Erfurt, für die Stadt Weimar wurde kein Vorhaben angemeldet. Zu Frage 3: Bei dieser Frage handelt es sich um privatrechtliche Sachverhalte. Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu Frage 4: Seitens der Landesregierung werden weiterhin Maßnahmen ergriffen, um den Bau von Sozialwohnungen, insbesondere in den Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, und die Anpassung des Bestands an sich ändernde Bedarfe zu unterstützen. Das ist auch im Zuge des 100Tage-Programms und der Debatte über das Regierungsprogramm/die Regierungserklärung ausgeführt worden. Derzeit erfolgen die Evaluierung und Überarbeitung der aktuellen Wohnungsbauförderrichtlinie im sozialen Mietwohnungsbau, der Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen, für die Programmjahre 2023 und 2025. So weit von meiner Seite.
