Matthias Hey
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes – Sicherung des Deutschen als gemeinsame Unterrichtssprache
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Jankowski, Sie müssen sich einig werden: Ist es ein Antrag oder ist es ein Gesetzentwurf? Aber davon mal abgesehen will ich das mal kurz für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne erklären. 2024, vor einem Jahr, hat die AfD nicht nur den gleichen Antrag eingebracht, sondern denselben. Er ist damals hier im Hohen Hause abgelehnt worden. Das wird auch heute wieder passieren und ich will Ihnen auch erklären, warum. Die AfD möchte das Thüringer Schulgesetz dahin gehend ändern, dass sie sagt, Schüler mit einem entsprechenden Förderbedarf in der deutschen Sprache sollen in den jeweiligen Klassen auf jeweils 10 Prozent begrenzt werden. So steht das da drin. Jetzt weiß ich nicht, wie Sie das machen, ob Sie es kaufmännisch runden bei Klassen mit 25 Schülern, ob dann zwei oder drei da noch mit infrage kommen, aber das müssen Sie dann mit sich ausmachen. Ich gehe erst mal davon aus, Herr Jankowski, dass wir uns einig sind, dieses Problem – weil Sie ja ständig auf Rot-Rot-Grün in den letzten zehn Jahren abzielen –, das gibt es in ganz Deutschland. Das muss bei Ihnen noch tief sitzen, dass die letzten zehn Jahre hier Rot-Rot-Grün war, aber das will ich erst mal feststellen. Was wir bemängeln an Ihrem Gesetzentwurf, ist die Frage: Was passiert mit dem Rest, mit den über 10 Prozent, die hinter dieser Mauer sitzen, mit diesen Schülern? Und da sagen Sie
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Haben Sie
nicht zugehört?) – so steht es in Ihrer Begründung oder im Vorblatt dieses Gesetzentwurfs –, diese Schülerinnen und Schüler – wörtlich – „müssen gezielten Sprachförderangeboten zugeführt werden“. Ich weiß jetzt nicht, wer Ihnen diese Vorblätter da schreibt, welcher Referent das ist, aber mal als Tipp zur Semantik: Das muss ein besonders zackiger Bursche gewesen sein, weil sie „müssen gezielten Sprachförderangeboten zugeführt werden“ – boah. Also man hätte ja reinschreiben können, die können in den Genuss von gezielten Sprachförderangeboten kommen. Aber „Sprachförderangeboten zugeführt werden“?
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das ist Ih-
re Kritik?) Wissen Sie, ich bin in einem System groß geworden, wenn wir in der Zeitung gelesen haben, dass man den Sicherheitsbehörden zugeführt wurde, da wussten wir, was los war. Aber gut, Sie müssen das wahrscheinlich so schreiben. Das riecht jedenfalls schon sehr nach Uniform und Lederriemen – ich will es nur mal sagen –, diese Formulierung.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
Die Fragen, die aufgeworfen werden mit diesem Gesetzentwurf, die haben Sie auch heute hier wieder nicht beantwortet. Sie sagen, wenn es diese gezielten Sprachförderangebote gibt – Sie reden jetzt von Vorschaltklassen oder was auch immer, da müssen Sie sich die Fragen dann schon auch gefallen lassen und die Antworten bleiben Sie uns auch heute wieder schuldig –: Wo soll denn das Ganze passieren? In den jeweiligen Einrichtungen? Wer organisiert das? Wer koordiniert das? Mit welchen Lehrkräften wird das dann gemacht? Wer wird in der Koordination und Organisation damit betraut? Sind das die Landkreise? Keine Antworten. Wer bezahlt das? Keine Antworten. Die Antworten müssen andere liefern, während Sie nicht nur mit den gleichen, sondern denselben Anträgen hier das Parlament wieder betrauen. Ich weiß gar nicht, warum – wahrscheinlich lag der noch so rum oder Sie mussten ihn heute quasi noch mal mit auf die Tagesordnung setzen – müssen wir die Antworten finden? Die bestehen darin, dass wir sagen: Na klar, wir müssen bereits in den Kindergärten anfangen, gezielt Sprachtests durchzuführen, ab dem fünften Lebensjahr, und auch in den Kindergärten gezielt Sprachförderung – Sie hören gerade die öffentliche Debatte in der Frage der Sprachkindergärten – beispielsweise mit durchführen. Wir müssen ab der Grundschule eine gezielte Förderung durchführen. Da gibt es multiprofessionelle Teams, die ab da bis weitergeführt in die anderen Schularten mit dem Einsatz pädagogischer Sonderkräfte nachhelfen. Das ist eine richtige Antwort und nicht zu sagen,
(Unruhe AfD)
wir machen jetzt quasi hier eine Mauer von 10 Prozent und die Fragen auf die Dinge, die ich eben aufgeworfen habe, und die Antworten, die bleiben Sie eben hier wieder schuldig. Das, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, ist eben der Unterschied, dass die einen immer nur Krawall machen und Probleme skizzieren, aber Antworten darauf letzten Endes nicht liefern können.
(Beifall BSW, SPD)
Genau deswegen, meine Damen und Herren, werden wir den gleichen und denselben Antrag wie damals mit dem gleichen Ergebnis heute hier im Hohen Hause mitzeichnen. Wir werden ihn nämlich ablehnen. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
