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Janine Merz

SPD 06.03.2025 Sitzungen 8/10

Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten (ThürRkwErstG 2025)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer live hier im Saal, aber auch zu Hause an den Bildschirmen, Herr Präsident hat es eben schon gesagt: das Thüringer Gesetz zur Erstattung von Mehrkosten nach dem Zweiten, Neunten und Zwölften Buch Sozialgesetz für das Jahr 2025 aufgrund des Rechtskreiswechsels von aus der Ukraine Geflüchteten. Sehr geehrte Damen und Herren, mehr Verwaltungssemantik geht, glaube ich, gar nicht bei einer Überschrift eines Gesetzes. Ja, wir bringen trotzdem dieses technokratisch wirkende Gesetz heute schon im dritten Folgejahr ein. Ich will aber auch hier ein paar Worte dazu verlieren, warum wir das tun. Der Bund hat grundsätzlich die Aufgabe, zur Sozial- und Arbeitsmarktpolitik zu beschließen und auch dafür Mittel bereitzustellen. Das tut er im Bereich des Bürgergeldes, was wir gleich besprechen, zum Beispiel auch gemeinsam mit den Kommunen. Dazu gehört auch die Frage, wie wir die geflüchteten Menschen aus der Ukraine in Arbeit bekommen. Der Bund hat vor ein paar Jahren gesagt, als der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine begann: Auch um den Ukrainern hier in Deutschland schnell Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu geben, unterstützen wir sie nicht über das Asylbewerberleistungsgesetz, sondern geben ihnen Leistungen aus dem Bürgergeld. So können sie schneller an Sprachkursen und anderen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen. Und wie auch immer man zu dieser Entscheidung der Bundespolitik steht, sie hat den Nebeneffekt, dass unsere Landkreise und kreisfreien Städte diese Leistungen mitfinanzieren müssen. Die Kommunen müssen also Geld für das erwähnte Bürgergeld, für Hilfen im Krankheitsfall, zur Pflege und noch vieles mehr ausgeben. An dieser Stelle kommen wir als Land ins Spiel. Unser Gesetz auch für 2025 dient dazu, die Kommunen mit diesen Kosten nicht allein stehen zu lassen, denn sie haben noch viele andere wichtige Aufgaben zu erledigen: Krankenhäuser, Straßenunterhalt, Schülerbeförderung und vieles mehr. Für all das muss und wird auch weiter genügend Geld da sein. Schon seit mehreren Jahren also sorgen Landtag und Landesregierung dafür, dass den Kommunen für diesen Rechtskreiswechsel die Kosten erstattet werden. So sind diese auch bereits im Haushaltsentwurf 2025, den wir gerade auch hier im Haus beraten, veranschlagt. Der heutige Gesetzentwurf knüpft mit einem fast identischen Gesetz an die Jahre 2023 und 2024 an und deckt damit die Kosten für das Jahr 2025. Wir machen das auf diesem Weg mit diesem Leistungsgesetz schnell und vollumfänglich, das heißt, die Kommunen erhalten erstens in den nächsten Monaten eine Abschlagszahlung und bekommen zweitens in einem zweiten Schritt nach Spitzabrechnung die Kosten zu 100 Prozent erstattet. Kurzum: Ohne dieses Gesetz würden die Thüringer Kommunen finanziell schlechter dastehen, würden weniger Geld für andere Aufgaben haben. Deswegen freue ich mich auf eine konstruktive Beratung im Innenausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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