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Lena Saniye Güngör

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Wahl der vom Landtag zu berufenden Mitglieder des Richterwahlausschusses und deren Vertreterinnen beziehungsweise Vertreter

Diese Möglichkeit haben Sie natürlich. Wir hatten im Ältestenrat ja über dieses Verfahren gesprochen, sodass meiner Kenntnis nach die Verwaltung jetzt nicht für diese Wahlgänge auf eine geheime Wahl eingestellt ist. Das würde also bedeuten, dass diese Wahlen erst morgen stattfinden können. Ich möchte mich versichern, dass das so gemeint ist. Das gilt dann jetzt also für TOP 19 sowie für TOP 20. Dann wird das entsprechend so für morgen eingeplant. Ich rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 21 Wahlvorschlag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/73 Als Hinweis benenne ich, dass gemäß Artikel 57 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 1 Abs. 4 und § 2 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags der Landtag aus seiner Mitte die Vizepräsidentin bzw. den Vizepräsidenten in besonderen Wahlgängen für die Dauer der Wahlperiode wählt. Im Ergebnis dieser Wahlen und der Wahl der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landtags sollen alle Fraktionen im Vorstand des Landtags vertreten sein. Die Wahlen werden ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung wird Herr Abgeordneter Jörg Prophet vorgeschlagen. Sie erhalten nun einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Kramer, Frau Abgeordnete Stark und Herr Abgeordneter Waßmann. Ich eröffne hiermit die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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