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Steffen Quasebarth

06.03.2025 Sitzungen 8/10

Wahl einer Schriftführerin beziehungsweise eines Schriftführers

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23, und zwar Teil Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/563 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion Die Linke schlägt Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör vor. Ich eröffne hiermit die Aussprache. Ich sehe, es gibt keinen Wunsch zur Aussprache. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich bitte Sie nun zu stimmen. Wenn Sie für die Abgeordnete Frau Lena Saniye Güngör stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich nehme die Handzeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und einiger Abgeordneter aus der Fraktion der AfD wahr. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Die Neinstimmen noch!) Ach, wir müssen ja noch die Neinstimmen haben. Vielen Dank für die Korrektur. Das schauen wir uns jetzt an. Ich möchte Sie bitten, Ihr Handzeichen zu geben für die Neinstimmen. Da sehe ich zwei Abgeordnete der AfD, ansonsten keine weiteren Neinstimmen. Dann bitte ich jetzt, Ihr Handzeichen für die Enthaltungen zu geben. Ich zähle 12 Enthaltungen, allesamt von den Abgeordneten der AfD. Vielen Dank. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Lena Saniye Güngör zur Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat. Ich frage die Frau Abgeordnete: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!) Ich beglückwünsche Sie zur Wahl und schließe damit den Tagesordnungspunkt. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 23 , und zwar Teil Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 8/547 Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschussgesetzes wählt der Landtag die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses aus seiner Mitte. Die bzw. der Vorsitzende und die bzw. der stellvertretende Vorsitzende müssen verschiedenen Fraktionen angehören, unter denen sich eine regierungstragende Fraktion und eine oppositionelle Fraktion befinden soll. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Die Fraktion der CDU schlägt Frau Abgeordnete Claudia Heber vor. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie können mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen. Ich bitte Sie, Ihr Abstimmungsverhalten per Handzeichen so zu signalisieren, dass der Wahlvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich beginne damit, die Handzeichen für Ihr Abstimmungsverhalten „Ja“ entgegenzunehmen. Ich bitte Sie, wenn Sie mit Ja stimmen, dann geben Sie mir jetzt Ihr Handzeichen. Ich sehe die Stimmen der Fraktion Die Linke, die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungszeichen für die Neinstimmen. Ich sehe aus den Reihen der AfD 1 Neinstimme. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Abstimmungsverhalten für die Enthaltungen. Da sehe ich alle übrigen AfD-Abgeordneten. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Frau Abgeordnete Heber zur stellvertretenden Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 8/1 gewählt hat. Ich frage Frau Heber: Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Heber, CDU: Ja, ich nehme die Wahl an!) Das tut sie. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl und schließe damit diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/543/545/611/614 Gemäß § 12 Abs. 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Beirat gebildet, der aus insgesamt neun Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeordneter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf, Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Ralph Hutschenreuther, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abgeordnete Katharina König-Preuss, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das ist nicht der Fall. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Das Ganze erfordert ein bisschen Präzision. Ich rufe als Erstes die Fraktion der AfD auf: 30 Stimmen wurden gezählt. Für die Fraktion der CDU: 20 Stimmen. Für die Fraktion des BSW: 16 Stimmen. Für die Fraktion Die Linke: 13 Stimmen. Und der Form halber noch einmal: Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Ich fasse noch einmal zusammen: Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfallen 30 Stimmen, auf den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU 20 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW 16 Stimmen, den Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen: 0. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW ein Mitglied, Fraktion Die Linke ein Mitglied. Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW und Die Linke - Drucksachen 8/541/546/ 610/613 Gemäß § 20 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes wird beim Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit ein Beirat gebildet, der aus insgesamt 13 Mitgliedern besteht. Sechs dieser Mitglieder werden vom Landtag bestellt. Für jedes Mitglied des Beirats wird zugleich eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter bestellt. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD als Mitglieder Herr Abgeordneter Jens Cotta, Herr Abgeordneter Denis Häußer, als Stellvertreterin bzw. Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich und Frau Abgeordnete Melanie Berger; durch die Fraktion der CDU als Mitglieder Herr Abgeord ­ neter Martin Henkel und Herr Abgeordneter Stephan Tiesler, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Dr. Wolfgang Weißkopf und Herr Abgeordneter Maik Kowalleck; durch die Fraktion des BSW als Mitglied Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Alexander Kästner; durch die Fraktion Die Linke als Mitglied Frau Abge ­ ordnete Katharina König-Preuss, als Stellvertreter Herr Abgeordneter Andreas Schubert. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Ich bitte zunächst für die Fraktion der AfD um Ihr Zustimmungshandzeichen. Gezählt wurden 31 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion der CDU. Gezählt wurden 23 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion des BSW. Gezählt wurden 16 Stimmen. Ich bitte um das Zustimmungshandzeichen für die Fraktion Die Linke. Gezählt wurden 13 Stimmen. Ich bitte um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Ich danke Ihnen. Einen Augenblick Geduld, bitte. Der Form halber gebe ich noch einmal die Stimmen bekannt. Auf den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD entfielen 31 Stimmen, der CDU 23 Stimmen, des BSW 16 Stimmen, der Fraktion Die Linke 13 Stimmen. Enthaltungen waren 0. Damit verteilen sich die Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf die Fraktionen wie folgt: Fraktion der AfD zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion der CDU zwei Mitglieder und Stellvertreter, Fraktion des BSW ein Mitglied und Fraktion Die Linke ein Mitglied. Damit wurden die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten als Mitglieder und deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Das ist der Fall. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zu Tagesordnungspunkt 30 Wahlvorschläge der Fraktionen der AfD, der CDU, des BSW, Die Linke und der SPD - Drucksachen 8/542/564 - Neufassung - /579/586/596 Gemäß § 6 Abs. 2 der Anordnung der Landesregierung über die Errichtung der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung vom 26. Februar 1991 besteht das bei der Landeszentrale zu bildende Kuratorium aus zehn vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählten Abgeordneten. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Vorgeschlagen werden durch die Fraktion der AfD Herr Abgeordneter Denny Jankowski, Herr Abgeordneter Dr. Jens Dietrich, Herr Abgeordneter Thomas Benninghaus, durch die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Andreas Bühl, Frau Abgeordnete Carolin Gerbothe, Frau Abgeordnete Marion Rosin, durch die Fraktion des BSW Herr Abgeordneter Dirk Hoffmeister, Herr Abgeordneter Steffen Quasebarth, durch die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Christian Schaft, durch die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dorothea Marx. Ist dazu eine Aussprache erwünscht? Das kann ich nicht erkennen. Über die Wahlvorschläge wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben bei der Wahl nur eine Stimme. Ich bitte Sie deshalb, Ihre Zustimmung per Handzeichen nur für einen Wahlvorschlag und so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Die Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge der Stärke der Fraktionen einzeln aufgerufen. Ich bitte Sie nun um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Gezählt wurden 31 Stimmen. Dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU. Gezählt wurden 21 Stimmen. Dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen für den Wahlvorschlag der Fraktion des BSW. Gezählt wurden 14 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für die Vorschläge der Fraktion die Linke. Gezählt wurden 11 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für die Fraktion der SPD. Gezählt wurden 6 Stimmen. Ich bitte Sie um Ihr Handzeichen für Enthaltungen. Das ist nicht der Fall. Vielen Dank und einen Augenblick Geduld. Sehr geehrte Abgeordnete, ich gebe nun der Ordnung halber die Wahlergebnisse noch einmal bekannt. Entfallen sind folgende Stimmzahlen: auf die Fraktion der AfD 31 Stimmen, auf die Fraktion der CDU 21 Stimmen, auf die Fraktion des BSW 14 Stimmen, auf die Fraktion Die Linke 11 Stimmen, auf die Fraktion der SPD 6 Stimmen. Enthaltungen gab es 0. Damit verteilen sich die Mitglieder auf die Fraktionen wie folgt: auf die Fraktion der AfD drei Mitglieder, auf die Fraktion der CDU zwei Mitglieder, auf die Fraktion des BSW zwei Mitglieder, auf die Fraktion Die Linke ein Mitglied und auf die Fraktion der SPD ein Mitglied. Damit wurde nicht gewählt: Frau Abgeordnete Marion Rosin. Die weiteren Wahlbewerber und Wahlbewerberinnen wurden gewählt. Ich gratuliere den gewählten Abgeordneten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen werden. Ich frage Frau Abgeordnete Rosin, die nicht gewählt wurde, ob sie eine Wiederholung der Wahl am morgigen Tag wünscht. (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Die Frage wird für heute verneint. Damit schließen wir diesen Tagesordnungspunkt. Ich bitte um einen Augenblick Geduld für die Vorbereitung des nächsten Tagesordnungspunkts. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Abgeordnete, während die Landtagsverwaltung die geheime Wahl noch vorbereitet – das dauert noch ein paar Minuten, die Wahlscheine werden gedruckt –, ist meine Empfehlung, dass wir mit dem nächsten regulären Tagesordnungspunkt fortfahren und dann die geheime Wahl anschließen. Der nächste reguläre Tagesordnungspunkt an der Stelle ist der Tagesordnungspunkt 10 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/323 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Dann bitte ich den Abgeordneten Dietrich ans Mikrofon.

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